JAHRESVORSCHAU DES BMLFUW 2007

AUF DER GRUNDLAGE DES

LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMMS DER KOMMISSION

SOWIE

DES OPERATIVEN JAHRESPROGRAMMS DES RATES

 

 

 

                                               Wien, am 31.1.2007

 

 

A)                LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION

 

1) Verfahren:

 

Die EK legte am 24. Oktober 2006 ihr „Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2007“ vor. Bei der Entwicklung dieses Programms trug die EK den Reaktionen des Europäischen Parlaments, des Rates und der anderen Organe auf die jährliche Strategieplanung für 2007 Rechnung.

 

2) Aufbau des Arbeitsprogramms der EK für 2007

 

Das Programm erläutert, welche Maßnahmen die EK ergreifen wird, um ihre strategischen Ziele für 2007 zu erreichen. Es gliedert sich in Einleitung sowie Überblick über die von der EK vorrangig zu verabschiedenden Maßnahmen, Verwaltungsaufgaben der EK und im Bereich der Rechtsvereinfachung geplanten Schritte im Jahr 2007.

 

Im Anhang sind im Detail jene Vorschläge aufgelistet, welche die EK im Rahmen des Arbeitsprogramms erlassen wird. Dabei wird zwischen „Strategischen Initiativen“, „Vorrangigen Initiativen“, „Vereinfachungsinitiativen“, „Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge“ und „Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2007“ unterschieden. Die „strategischen Initiativen“ wurden aufgrund ihrer politischen Relevanz und des Fortschritts ihrer Vorbereitung ausgewählt. Die EK hat sich verpflichtet, diese Maßnahmen im nächsten Jahr zu verabschieden. Die „vorrangigen Initiativen“ sollen in den nächsten 12-18 Monaten angenommen werden.

 

3) Prioritäten für 2007 im Umweltbereich

 

·                     Nachhaltige Entwicklung: Umsetzung Lissaboner-Strategie und EU-SDS (s. auch S. 22)

 

Die nachhaltige Entwicklung ist ein grundlegendes Ziel im Rahmen der Verträge, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Erfüllung der Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation nicht zu einer Gefährdung für künftige Generationen führt.

 

Im Jahr 2005 wurde die „Lissabonner Strategie zur ökonomischen, sozialen und ökologischen Erneuerung der EU“ und im Jahr 2006 auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2001 (Göteborg) einer Überprüfung unterzogen. Beide Strategien sind wichtig, um die EU zu einer „Nachhaltigkeitsunion Europa“ zu machen. Die Lissabonner Strategie ist bis 2010 angelegt und konzentriert sich auf die Themen Wachstum und Beschäftigung. Bei der längerfristig angelegten EU-Nachhaltigkeitsstrategie, die auch die globale Dimension (WSSD/Johannesburg Follow-up) umfasst, stehen nicht-nachhaltige Trends sowie Strategien und Maßnahmen zu deren Bekämpfung im Mittelpunkt.

 

Unter österreichischem Vorsitz konnte die überarbeitete EU-Nachhaltigkeitsstrategie am Europäischen Rat im Juni 2006 verabschiedet werden. Die neue EU-Strategie unterscheidet sich vor allem in einem Punkt von ihrer Vorgängerin: durch die bereits im Text enthaltenen Vorkehrungen für den weiteren Umsetzungsprozess und die dabei relevanten Akteure auf den verschiedenen politischen Ebenen. Kernstück des sog. “Governance-Cycle” ist der zweijährige Fortschrittsbericht der EK auf Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren. Der Europäische Rat wird in Zukunft alle 2 Jahre im Dezember (beginnend mit Dezember 2007) über die Fortschritte beraten. Die nationalen Nachhaltigkeitsstrategien sind zentrale Umsetzungsinstrumente; es sollte jedoch zu keiner Harmonisierung im Sinne einer “Gleichschaltung” kommen. Zur Überprüfung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategien ist das von der EK vorgeschlagene Instrument „Peer-Review“ vorgesehen.

 

Der Europäische Rat hat die EK überdies aufgefordert, im Rahmen der erneuerten Strategie für nachhaltige Entwicklung einen Aktionsplan für nachhaltiges Produktions- und Konsumverhalten zu entwickeln. Es gilt, nachhaltiges Produktions- und Konsumverhalten durch den Einsatz für soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der Aufnahmekapazität des Ökosystems und durch die Entkoppelung des Wirtschaftswachstums von der Umweltschädigung zu fördern. Die EK zählt die Verabschiedung dieses Aktionsplans zu den vorrangigen Initiativen, die in den nächsten 12-18 Monaten zu verabschieden sind.

 

Im Hinblick auf die überarbeitete Lissabon-Strategie überwachte die EK im Jahr 2006 deren Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene und verabschiedete Ende 2006 ihren jährlichen Fortschrittsbericht, welcher eine der Grundlagen der Diskussionen am Frühlingsgipfel 2007 darstellen wird. In ihrem Bericht kommt die EK zum Schluss, dass 2006 – sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten - wichtige Fortschritte in den prioritären Bereichen Wissen und Erschließung des Unternehmenspotentials erzielt werden konnten. Angeführt werden hier insbesondere die bessere Rechtsetzung, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, die verstärkte Förderung von Forschung und Entwicklung und wichtige Reformen im Ausbildungswesen. Verstärkte Anstrengungen sind lt. EK aber im Hinblick auf die Herstellung eines freien Wettbewerbs in der Dienstleistungsbranche und den netzgebundenen Wirtschaftszweigen (wie z.B. Energie) sowie bei der Arbeitsmarktreform notwendig. Mehr muss lt. EK auch getan werden, um Umweltschutz und Umwelttechnologien ins Zentrum der nationalen Reformen zu rücken und Emissionen zu reduzieren. Der Bericht enthält auch Vorschläge für den Frühlingsgipfel sowie erstmals länderspezifische Empfehlungen, die von den Staats- und Regierungschefs verabschiedet werden sollen. Die Folgemaßnahmen werden daher 2007 ein wichtiges Thema darstellen. Die UmweltministerInnen werden am 20. Februar 2007 Schlussfolgerungen als Beitrag für die Diskussionen beim Frühlingsgipfel (Schwerpunkt Klima/Energie) verabschieden.

 

Aus Umweltsicht ist auf die integrierten Leitlinien für makroökonomische Politik, mikroökonomische Reformen und Beschäftigung, insbesondere aber Leitlinie 11 hinzuweisen, welche festlegt, dass die Union nur dann erfolgreich sein wird, wenn sie eine Reihe von Ressourcen- und Umweltproblemen bewältigt, die andernfalls zur Wachstumsbremse werden könnten. Die integrierten Leitlinien bilden die Basis der nationalen Reformprogramme und stellen daher eine wichtige Orientierungshilfe für die Mitgliedstaaten dar.

 

·                    Klimawandel  und Energie (s. auch S. 11 u. 13)

 

Der Schutz des globalen Klimas vor gefährlicher anthropogener Veränderung ist eines der wichtigsten Umweltthemen der Gegenwart. Mit der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll ist es gelungen, ein Regelwerk zu schaffen, das erste Schritte in Richtung einer Reduktion der Treibhausgasemissionen vorsieht. Das In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 hat dem Klimaprozess neue Impulse gegeben.

 

Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht nun das u.a. von der EU intensiv verfolgte Ziel der Festlegung von Regeln für die Zeit nach der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls nach 2012 sowie die Weiterentwicklung und Stärkung der Klimarahmenkonvention. 

 

Nach dem Aktionsplan von Montreal, welcher auf der COP11/COP-MOP1 im Dezember 2005 beschlossen wurde, sollen die künftigen Klimagespräche nunmehr zweigleisig geführt werden. Zum einen werden die Vertragsparteien, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, Verhandlungen über verbindliche Emissionsziele für die entwickelten Länder im zweiten Verpflichtungszeitraum aufnehmen. Zum anderen haben alle Vertragsparteien des Klimarahmenübereinkommens – einschließlich der USA und der größten Entwicklungsländer – vereinbart, in eine globale Diskussion über langfristige koordinierte Maßnahmen in Bezug auf Klimaänderungen einzutreten. Trotz ihrer Bereitschaft zur Teilnahme an diesem Dialog schließen die USA allerdings neue Verpflichtungen aus. Im Rahmen der COP12/COP-MOP2, welche Ende 2006 in Nairobi stattfand, konnten wichtige Entscheidungen zur Fortsetzung dieser Verhandlungsschienen erzielt werden. U.a. wurde ein Arbeitsprogramm für die Ad hoc-Arbeitsgruppe zu Post-Kyoto-Verpflichtungen verabschiedet und der 2. Workshop im Rahmen des umfassenden Dialogs unter der Klimarahmenkonvention abgehalten.

 

Die EU muss sich auch weiterhin um Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel bemühen, um ihre Emissionsreduktionsziele unter dem Kyoto-Protokoll zu erreichen und ihre Führungsrolle im internationalen Klimaschutz auch nach 2012 zu konsolidieren. Die EK plant daher im Jahr 2007 (vermutlich 2. Jahreshälfte) die Überarbeitung des EU-Emissionhandelssystems. Ziel ist, die Funktionsweise des Emissionshandels zu verbessern und seinen Geltungsbereich für die dritte, 2013 beginnende Handelsperiode zu erweitern. Die Vorlage eines entsprechenden Richtlinienvorschlages zur Änderung von Richtlinie 2003/87/EG zählt zu den „strategischen Initiativen“ im Anhang des Arbeitsprogramms.

 

Die Ende 2006 vorgelegte Mitteilung der EK „Building a global carbon market“ (Bericht über die Anwendung der Emissionshandelsrichtlinie) ist ein Schritt in Richtung der geplanten Überarbeitung. Der Bericht berührt in erster Linie die folgenden Bereiche:

 

·               Analyse der Funktionsweise des Emissionshandelsmarktes auf Basis der ersten Erfahrungen 2005/2006

·               Künftiger Anwendungsbereich der Richtlinie (einheitliche Definition von „Verbrennungsanlagen“; mögliche Neudefinition von Betroffenheitsschwellen für Kleinanlagen; Ausweitung auf andere Sektoren und Gase – z.B. N2O aus Amoniak-/Salpetersäureproduktion).

·               Weitere Harmonisierung der Zuteilungskriterien und – methoden (verbesserte Voraussagbarkeit…)

·                 Überwachung und Berichterstattung

·                 Verknüpfung mit Emissionshandelssystemen von Drittstaaten

·                 Verhältnis zu anderen marktbezogenen Instrumenten (z.B. Energiesteuern)

 

Auf Grundlage dieser Mitteilung werden Diskussionen in einer Arbeitsgruppe des European Climate Change Programme geführt.

 

Am 20.12.2006 legte die EK auch einen Richtlinienvorschlag zur Aufnahme des Luftfahrtsektors in das EU-Emissionshandelssystem vor.

 

Voraussichtlich im Februar 2007 wird die EK ein Grünbuch „Für ein europäisches Programm zur Anpassung an den Klimawandel“ (vorrangige Initiative) verabschieden.

 

Im Jänner 2007 legte die EK – im Rahmen ihres umfassenden Energiepakets - eine Mitteilung „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2°C -  Der Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus“ (strategische Initiative) vor. Darin werden Optionen einer EU-Politik im Hinblick auf den Klimawandel und Perspektiven für eine internationale Zusammenarbeit nach 2012 identifiziert. Die EK schlägt in ihrer Mitteilung eine Senkung der Treibhausgasemissionen der Industrieländer um 30 % gegenüber dem Stand von 1990 sowie ein EU-Reduktionsziel von mindestens 20 % bis 2020. Dies ist aus Sicht der EK erforderlich, um die globale Erwärmung auf 2°C zu begrenzen.

 

Darüber hinaus legte die EK – als vorrangige Initiative und Teil des Energiepakets  – auch die Mitteilung „Nachhaltige Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen – Ziel: Weitgehend emissionsfreie Kohlenutzung nach 2020“ vor, welche insbesondere auf die Technologie der Kohlenstoffbindung und geologischen Lagerung (Carbon Capture and geological Sequestration – CCS) eingeht. Kohlenstoffbindung und –lagerung ist eine neue Technologie zur Verringerung der CO2-Emissionen und soll in Zukunft dazu beitragen, die CO2-Emissionsreduktionsziele zu erreichen. Die Mitteilung der EK soll dazu beitragen, bestehende Hindernisse für die Einführung dieser Technologie zu beseitigen, die Rechtssicherheit für Investoren zu gewährleisten und neue Umweltrisiken einzugrenzen. Aufgrund der zahlreichen noch offenen Fragen ist diese Technologie derzeit unter den Mitgliedstaaten umstritten (auch Ö dazu kritisch).

 

Die Bewältigung des Klimawandels verlangt auch ein verändertes Vorgehen im Bereich Energienutzung und -gewinnung. Die EK legte daher am 10. Jänner ein umfassendes Energiepaket vor, welches folgende Maßnahmen umfasst: 

 

·                 Strategische Analyse der europäischen Energiesituation

·               Auf dem Weg zu einem strategischen europäischen Plan in der Frage der Energietechnologien

·               Nachhaltige Energieproduktion ausgehend von fossilen Brennstoffen - hin zu einem Null-Emissions-Ziel für Kohle nach 2020 (Carbon Capture and Storage CCS, s.o.)

·                 Bericht über die Umsetzung der Biotreibstoff-Richtlinie

·                 Roadmap zu Erneuerbare Energien

·               Fortschrittsbericht über die Zielerreichung bei der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien

·                 PINC: indikatives Nuklearprogramm gem. Art. 40 Euratom

 

Das Paket zielt insbesondere auf die Überprüfung der gemeinschaftlichen Energiepolitik ab. Damit sollen die Schlüsselelemente der europäischen Energiepolitik in den Vordergrund gestellt werden, die folgende drei Hauptziele umfassen: Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit.

 

Angestrebt wird eine langfristige Strategie der EU und der einzelnen Mitgliedstaaten, die Kohärenz gewährleistet und bewirkt, dass die Union auf internationaler Ebene mit einer Stimme spricht. Dabei sollen verschiedene politische Optionen geprüft werden. Gegenstand einer der Optionen sollte ein gewisses Niveau CO2-freier Energiequellen sein, damit Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit gefördert werden und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die Erschwinglichkeit der Energieversorgung erhalten bleibt. Dies darf aus Ö-Sicht allerdings keinesfalls zu einem Wiedererstarken der Atomenergie führen.

 

In ihrer Mitteilung „Eine Energiepolitik für Europa“ schlägt die EK als verbindliches Ziel einen 20 %igen Anteil erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2020 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt soll lt. EK auch ein verbindlicher Mindestanteil von 10 % Biokraftstoffe im Transportsektor erreicht werden.

Eine wichtige Rolle bei der Senkung des Energieverbrauchs wird auch die Förderung der Energieeffizienz spielen. In diesem Zusammenhang ist der von der EK im Oktober 2006 vorgelegte Aktionsplan zu erwähnen, mit dem eine Energieeinsparung von 20 % bis 2020 in der EU angestrebt wird. Dieser ergänzt geltende Rechtsakte, wobei die in Aussicht genommene Einsparung ambitionierter als insbesondere die Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen ist. Der Aktionsplan unterstreicht die Bedeutung von Mindestnormen für Energieeffizienz bei Geräten und Ausrüstungen, Gebäuden und Energiedienstleistungen. Angestrebt wird größere Effizienz bei Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung sowie im Verkehrsbereich. Vorgeschlagen werden auch bewusstseinsbildende Maßnahmen und der verstärkte Abschluss internationaler Partnerschaften.

 

·                    Luftverschmutzung (s. auch S. 15)

 

Die EK möchte ihren Kampf gegen die Luftverschmutzung fortführen. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Überarbeitung der Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (vorrangige Initiative) zu. Dabei sollen für die Schadstoffe SO2, NOx, VOC, NH3 und Primärpartikel (PM 3,5) Emissionshöchstmengen festgelegt werden, die von den Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Die Überprüfung wird wesentlich dazu beitragen, die im Rahmen der Thematischen Strategie Luft gesteckten Umwelt- und Gesundheitsziele zu erreichen. 

 

Der Straßenverkehr trägt erheblich zu den fortwährenden Luftqualitätsproblemen der EU bei. Für die Reduktion der Feinstaub- und Stickoxidemissionen des Straßenverkehrs stellt die Festlegung strengerer Grenzwerte für PKW, leichte und schwere Nutzfahrzeuge eine der zentralen Maßnahmen dar. Die EK plant daher – ebenfalls als „vorrangige Initiative“ - die Vorlage eines Vorschlages für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zulassung von schweren Nutzfahrzeugen und Hochleistungsmotoren unter Berücksichtigung ihrer Emissionen (Euro VI-Vorschlag). Mit dem Vorschlag sollen Grenzwerte für die Schadstoffemissionen schwerer Nutzfahrzeuge (Euro VI) festgelegt werden. Die neue Verordnung ergänzt damit die Euro 5-Verordnung, mit welcher strengere Emissionsstandards für PKW und leichte Nutzfahrzeuge festgelegt werden. Der Vorschlag wird zur Aufhebung von vier Richtlinien führen und wird von der EK daher auch als Teil ihrer Vereinfachungsinitiative betrachtet. Rat und Europäisches Parlament haben sich Ende 2006 in 1. Lesung über die neue Verordnung geeinigt. Aus Ö Sicht ist die rasche Vorlage des seit langem angekündigten Euro VI-Vorschlags essentiell, damit auch schwere Nutzfahrzeuge ihren wichtigen Beitrag zur Erreichung die EU-weiten Luftreinhalteziele leisten.

Als „vorrangige Initiative“ plant die EK weiters, Bilanz über die bisherigen, freiwilligen Vereinbarungen mit der Industrie im Hinblick auf die Reduktion von CO2-Emissionen aus Fahrzeugen zu ziehen. Darin sollen die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfung der Gemeinschaftsstrategie zur Reduktion von CO2-Emissionen aus Fahrzeugen aufgezeigt und weitere mögliche Schritte angedacht werden. Abhängig von den Fortschritten, die die Automobilindustrie im Rahmen der laufenden freiwilligen Vereinbarungen gemacht hat, um  das Zwischenziel von 140 g CO2/km bis 2008/09 bzw. das Endziel von 120 g CO2/km bis 2012 zu erreichen, wird die EK unter Umständen einen Legislativvorschlag vorlegen.

Das BMLFUW unterstützt die angekündigte Strategie der EK, die zur Erreichung der EU CO2-Reduktionsziele unabdingbar ist. Weitere Verzögerungen sind nicht zu rechtfertigen und werden die Zielerreichung in Frage stellen.

Anfang 2007 will die EK auch eine Mitteilung über die Prüfung der Richtlinie 98/70/EG über Treibstoffqualität vorlegen. Der Vorschlag der EK zur Änderung der Kraftstoffqualitäts-Richtlinie wurde mit 10.1.2007 angekündigt, dann auf 24.1.2007 verschoben und nun ohne Nennung eines weiteren Termin erneut verschoben, da diese Richtlinie als Teil des „Fahrzeugpakets“ gesehen wird und sich daher die Veröffentlichung auf Grund der Verschiebungen bei der Veröffentlichung der Mitteilung EU Strategie zur Reduktion der CO2 Emissionen von PKW ebenfalls verzögert.

In der Richtlinie 98/70/EG werden auf Gesundheits- und Umweltaspekten beruhende technische Spezifikationen für Kraftstoffe zur Verwendung in Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor und mit Kompressionszündungsmotor festgelegt. In der betreffenden Richtlinie werden die umweltrelevanten Anforderungen an Otto- und Dieselkraftstoff, wie beispielsweise der Schwefel- und Benzolgehalt geregelt. Richtlinie 98/70/EG wurde durch die Richtlinie 2003/17/EG vom 3. März 2003 novelliert, wobei die wichtigsten Änderungen die Senkung des Schwefelgehalts von Otto- und Dieselkraftstoff betraf. Der Hauptgrund für die nun anstehende Novelle liegt in der erfolgten Weiterentwicklung der Kraftstoff- und Motorentechnik sowie in der wachsenden Bedeutung der Biokraftstoffe.

 

Für die derzeit in Diskussion befindliche schrittweise Erhöhung der Anteile an Biokraftstoffen, vor allem in Form der Beimischung Ethanol bzw. ETBE (Ethyl-Tertiär-Butylether) zu Ottokraftstoffen und möglicherweise von Biodiesel zu Diesel, bedarf es einer Anpassung der Spezifikationen der Kraftstoffqualitäts-Richtlinie 98/70/EG bzw. der EU Kraftstoffnormen (EN 590 für Diesel und EN 228 für Ottokraftstoffe).

 

Als „vorrangige Initiative“ wird die EK auch einen Vorschlag für eine Verordnung für Kraftfahrzeuge, die flüssigen oder komprimierten Wasserstoff verwenden, vorlegen. Hauptziel der Verordnung ist, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für wasserstoffgetriebene Kraftfahrzeuge und zugleich ein hohes Niveau der öffentlichen Sicherheit und des Umweltschutzes zu gewährleisten.

 

·                    Grünes öffentliches Auftragswesen/Umweltzeichen/EMAS

 

Als „vorrangige Initiative“ plant die EK die Vorlage einer Mitteilung über die Umsetzung der nationalen Strategien für „grünes“ öffentliches Auftragswesen entsprechend den EU-Zielen, der regelmäßigen Kontrolle und Benchmarking. Durch die Festlegung EU-weiter Ziele für das „grüne“ öffentliche Auftragswesen, Beratung der Mitgliedstaaten bei der Annahme nationaler Aktionspläne und regelmäßiges Benchmarking und Kontrolle durch die EK und die Mitgliedstaaten soll die Umsetzung verbessert und eine neue Dynamik in diesem Bereich erzielt werden. Die Forcierung der umweltgerechten öffentlichen Beschaffung ist auch für das Lebensministerium eine Priorität und die Vorlage einer Mitteilung der Kommission wird begrüßt. Österreich gehört zu den Staaten der EU, die seit vielen Jahren in diesem Bereich sehr initiativ sind.

 

Im Rahmen ihrer Vereinfachungsinitiative wird die EK 2007 eine Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens sowie der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) vorschlagen. Mit der Neufassung sollen das politische Profil und damit die Marktakzeptanz der beiden freiwilligen Instrumente wesentlich gestärkt werden. Dabei geht es vor allem um inhaltliche Änderungen, die besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von KMU, den institutionellen Aufbau und die Verknüpfung mit anderen politischen Instrumenten wie dem umweltgerechten Auftragswesen.

 

Das System zur Vergabe des Umweltzeichens soll durch die Beteiligung wichtiger Protagonisten am Entscheidungsprozess, die Betreuung einer spezialisierten Einrichtung mit der routinemäßigen Entwicklung von Kriterien und der Verbindung des Umweltzeichens mit dem umweltgerechten Auftragswesen wirtschaftsfreundlicher werden und die EK auf der Verfahrensebene entlasten. Im Hinblick auf das EMAS-System soll durch die Senkung von Verwaltungslasten für die Unternehmen, den vereinfachten Zugang zu EMAS für Organisationen und die Verringerung der Verfahrensanforderungen Bürokratie abgebaut und das System für KMU attraktiver werden.

 

Aus Ö-Sicht wird die Aufnahme dieser beiden Verordnungen in die Vereinfachungsinitiative grundsätzlich begrüßt, essentiell ist aber die Beibehaltung des hohen Umweltschutzniveaus. Die ersten, informellen Vorschläge der EK erscheinen – vor allem im Hinblick auf eine Vereinfachung der derzeit sehr schwerfälligen Abläufe zur Erstellung von Kriteriendokumenten für das Umweltzeichen – zweckmäßig.  Hinsichtlich der Revision der EMAS-Verordnung ist anzumerken, dass seitens der EK die Vorlage eines Entwurfs bzw. konkreter Vorschläge zur Revision immer wieder angekündigt wurde, aber bisher noch nicht erfolgt ist.

 

·                    Industrieemissionen

 

Als „vorrangige Initiative“ plant die EK die Überarbeitung der bestehenden Rechtsakte über Industrieemissionen. Dabei handelt es sich um Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie diverse sektorbezogene Richtlinien (RL 2001/80/EG über Großfeuerungsanlagen, RL 2000/76/EG über Müllverbrennung u. RL 1999/13/EG über Lösungsmittelemissionen).

 

Das Zusammenwirken dieser Instrumente wirft eine Reihe von Fragen auf, z.B. hinsichtlich der Anpassung des Geltungsbereichs, der Kohärenz der Definitionen, des Zusammenwirkens operativer Erfordernisse sowie der Überprüfung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten.

 

Allgemeines Ziel der Überprüfung ist, den Anwendungsbereich zu evaluieren und das Funktionieren des geltenden Rechtsrahmens bezüglich der Industrieemissionen und des Zusammenwirkens der Rechtsakte zu verbessern, ohne die grundlegenden Prinzipien und die angestrebten Ziele zu ändern. Im Einzelnen geht es um die Klärung bestimmter rechtlicher und technischer Fragen, wobei das Ergebnis der thematischen Strategien zu berücksichtigen ist, sowie um die Bewertung von Möglichkeiten, die bestehenden Vorschriften über Industrieemissionen zu vereinheitlichen und ihre die Umwelt schützende Wirkung zu verbessern. Auch soll die Verwendung von marktgestützten oder anderen Instrumenten bewertet, die Umsetzung der bestehenden Vorschriften gestärkt und Innovation gefördert werden.

 

·                    Wasserknappheit und Dürre (s. auch S. 19)

 

Die EK plant – als „vorrangige Initiative“ – die Vorlage einer Mitteilung über Wasserknappheit und Dürre. Diese ist für Frühsommer 2007 vorgesehen. Wasserknappheit und Dürre wird von Portugal als ein Schwerpunkt für die Präsidentschaft gesehen. Die Mitteilung ist auf die Initiative der von Wassermangel und Dürre betroffenen südlichen Mitgliedstaaten beim Rat Umwelt vom 9. März 2006 zurückzuführen, welche zur Bekämpfung des Wassermangels und der Trockenheit Maßnahmen auf EU-Ebene forderten. Beim Rat Umwelt im Juni 2006 legte die EK einen ersten Vermerk vor, in dem sie sich verpflichtete, auf der Grundlage einer tief greifenden Evaluierung zu prüfen, welche weiteren Aktionen gegen Wasserknappheit und Dürre auf EU-Ebene durchgeführt werden können.

 

·                    Um- und Durchsetzung des Umweltrechts in der Gemeinschaft

 

Die EK wird 2007 – als „vorrangige Initiative“ -  eine Mitteilung über die Um- und Durchsetzung des Umweltrechts in der Gemeinschaft vorlegen. Diese Initiative, die auf eine bessere Umsetzung des Umweltrechts abzielt, wurde von der Konferenz der Präsidenten der Ausschüsse des Europäischen Parlaments über die jährliche politische Strategie 2007 sehr begrüßt.

 

 

 

 

4) Verwaltungsaufgaben der EK im Umweltbereich 2007

 

Im Abschnitt „Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen“ verweist die EK auf ihre zahlreichen Verwaltungsaufgaben (insbesondere Verwaltung von finanziellen und operationellen Programmen, Verabschiedung von Durchführungsmaßnahmen, Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und bei der praktischen Umsetzung der Politik, Verhandlungsführung im internationalen Bereich sowie Kommunikation der EU-Politiken).

 

Im Umweltbereich hebt die EK für 2007 insbesondere ihren Bericht über den Aktionsplan für Umwelttechnologien (ETAP) sowie das geplante Gemeinsame Umweltinformationssystem SEIS (Shared Environmental Information System) hervor. Letzteres soll einen breiteren Zugang zu Umweltdaten ermöglichen, wobei die EK plant, im Jahr 2007 eine Mitteilung über die genaueren Details – Gestalt, Ziele, Maßnahmen und Zeitplan des gemeinsamen Umweltinformationssystems – vorzulegen. Die Mitteilung soll von geeigneten Vorschlägen zur Straffung der gegenwärtigen Umweltberichterstattung begleitet werden. Die EK betrachtet dies als Teil ihrer Vereinfachungsinitiative (s. auch „Rechtsvereinfachung“)

 

Auch 2007 werden im internationalen Umweltbereich unter deutscher und portugiesischer Präsidentschaft zahlreiche internationale Konferenzen abgehalten werden (s. auch Arbeitsprogramm des Rates, S. 30). Die EK spielt hier bei den Verhandlungen eine wichtige Rolle.

                                         

5)      Bessere Rechtsetzung („Better Regulation“)

 

Im Rahmen der Better Regulation Initiative hat die EK im November 2006 einen ersten Fortschrittsbericht sowie strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der EU vorgelegt. Zur Erreichung eines besseren Regelungsumfelds in der EU hat die EK bisher folgende Instrumente eingesetzt: Revision bestehender EG-Rechtsakte; Kodifikation oftmalig revidierter Richtlinien und Verordnungen, Screening von obsoleten EK-Vorschlägen sowie die Selbstverpflichtung, Folgenabschätzungen (Impact Assessements) für alle wichtigen legislativen und grundsatzpolitischen Vorschläge durchzuführen, die im jährlichen Legislativ- und Arbeitsprogrammen der EK enthalten sind.

 

Nachdem der Umweltbereich als einer der ersten prioritären Bereiche vom Vereinfachungsprogramm der EK erfasst war und ist (insb. Abfall und Luft; geplant sind für 2007/2008 die Revisionen der IPPC-RL, EMAS-VO, Umweltzeichen, UVP-RL, RL gefährl. Stoffe in Elektrogeräten, Biozid-RL, VO ozonschädigende Substanzen und NEC-RL sowie Strahlenschutzbestimmungen), konzentriert sich die EK nun auch auf andere Politikbereiche wie die Landwirtschaft, den Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz und das Gesellschaftsrecht.

 

Die Überlegungen der EK gehen nun im Wesentlichen in die Richtung, dass auch die MS auf nationaler Ebene einen Beitrag zur besseren Rechtsetzung leisten sollen, da die bisherigen Anstrengungen bloß auf die europäische Ebene fokussiert waren.

 

So sollen die MS bei der Umsetzung des EG-Rechts keine zusätzlichen Anforderungen zu den Gemeinschaftsvorschriften einführen („gold-plating“); auch will die EK verstärkt auf Verordnungen anstelle von Richtlinien zurückgreifen. Schließlich sollen auch die Verwaltungskosten der MS reduziert werden, dazu wird die EK im Jahr 2007 einen Aktionsplan zu deren Berechnung vorlegen (laut EK machen Kosten aus der Umweltgesetzgebung rund 4% der gesamten administrativen Kosten für die Wirtschaft aus). Auch soll der ER beim Frühjahrsgipfel 2007 das generelle Ziel festlegen, bis zum Jahr 2012 25% der Verwaltungslasten zu reduzieren.

 

Für den (weiteren) Beitrag der Umwelt zur besseren Rechtsetzung schlägt die GD Umwelt als konkrete Maßnahmen vor, dass kein gold-plating erfolgen soll (bei der Umsetzung von EG-Recht keine nationalen Anforderungen vorsehen) und auch, dass nicht erforderliche Berichtsanforderungen abgeschafft werden (v.a. elektronische Lösungen, neues Shared Environmental Information System). Dazu sollen die MS Daten und Information bereitstellen wie auch ihre eigenen gesetzlichen Bestimmungen überprüfen, die unnotwendige Belastungen (insb. bei KMUs) auferlegen. Zudem sollen die MS Folgenabschätzungen durchführen, wenn sie EG-Recht umsetzen, um die kosteneffizientesten Maßnahmen vorzusehen. Um andere „innovativere“ Umsetzungsoptionen zu fördern, verweist die EK auf das seit längerem erwartete Grünbuch zu marktorientierten Instrumenten sowie den Aktionsplan zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern.

 

Generell unterstützt das BMLFUW europäische Vorhaben für eine bessere Rechtsetzung, die zu einer Verwirklichung ökologischer Ziele beitragen, ohne die ökonomischen Interessen zu vernachlässigen. Maßnahmen für eine bessere Rechsetzung dürfen aber nicht zu einer Minderung von Umweltstandards führen. Es wird in Zukunft auch darauf zu achten sein, dass die EK bei den geplanten Vorhaben die ihr vertraglich zugeschriebenen Kompetenzen bzw. jene der Mitgliedstaaten beachtet.

 

Bei der Frage, wie ein besseres und auch nachvollziehbares Regelungsumfeld sowohl für BürgerInnen wie auch die Wirtschaft erreicht werden kann, sollten nicht nur monetäre Erwägungen eine Rolle spielen. Die Umweltgesetzgebung leistet einen wichtigen Beitrag für die Erhaltung der Lebensqualität in den MS wie auch zur Förderung von Innovation, wie etwa im Umwelttechnologiebereich.

 

In Ö sind im Rahmen der Bemühungen um eine bürgernahe, moderne und effizientere Verwaltung auch IT-Lösungen (z.B. Nutzung des elektronischen Datenmanagements im Bereich der Abfallwirtschaft) positiv zu nennen. Dies bringt auch wesentliche Erleichterungen und verbesserte Transparenz für den Einzelnen.

 

Im Hinblick auf die Forderung der EK, wonach die MS bei der Umsetzung des EG-Rechts keine zusätzlichen Anforderungen zu den Gemeinschaftsvorschriften einführen sollen („gold-plating“) ist aus Ö-Sicht anzumerken, dass Richtlinien gerade im Umweltbereich oft bewusst nur Mindeststandards vorsehen und den MS weitere Gestaltungsmöglichkeiten einräumen. Zudem sollte es den MS überlassen bleiben, zu entscheiden, ob weitere oder mit dem Regelungsfeld zusammenhängende Maßnahmen erlassen werden sollen (z. B. oftmals im Chemikalienbereich). Für den Umweltbereich ist diese Vorgehensweise auch primärrechtlich durch Art. 176 EG-Vertrag abgedeckt.

 

6)   Vorschläge zur Annahme der EK im Umweltbereich im Überblick:

 

a)      Strategische Initiativen

 

-          Mitteilung über die Strategische Überprüfung der Energiepolitik für Europa (s. S. 4)

-          Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG) (s. S. 3)

-          Grünbuch über den Klimawandel nach 2012 (s. S. 3)

 

b)     Vorrangige Initiativen

 

-          Mitteilung über die Umsetzung der nationalen Strategien für „grünes“ öffentliches Auftragswesen entsprechend den EU-Zielen, der regelmäßigen Kontrolle und Benchmarking (s. S. 6)

-          Mitteilung über Wasserknappheit und Dürre (s. S. 7)

-          Aktionsplan für nachhaltiges Konsum- und Produktionsverhalten (s. S. 2)

-          Vorschlag für eine Richtlinie zur Kohlenstoffbindung und geologischen Lagerung (s. S. 4)

-          Grünbuch „Für ein europäisches Programm zur Anpassung an den Klimawandel“ (s. S. 3)

-          Vorschlag für eine Verordnung für Kraftfahrzeuge, die flüssigen oder komprimierten Wasserstoff verwenden (s. S. 6 )

-          Vorschlag für eine Verordnung über die Zulassung von schweren Nutzfahrzeugen und Hochleistungsmotoren unter Berücksichtigung ihrer Emissionen (Euro VI) (s. S. 5)

-          Legislativvorschlag zur Reduktion von CO2-Emissionen aus leichten Nutzfahrzeugen (s. S. 5 )

-          Überprüfung von Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (s. S. 5)

-          Überarbeitung der bestehenden Rechtsakte über Industrieemissionen (Richtlinie 96/61/EG, Richtlinie 2001/80/EG, RL 2000/76/EG u. Richtlinie 1999/13/EG) (s. S. 7)

-          Mitteilung über die Um- und Durchsetzung des Umweltrechts der Gemeinschaft

 (s. S. 7)

 

c)      Vereinfachungsinitiativen

 

-          Vorschlag für eine Verordnung über die Zulassung von schweren Nutzfahrzeugen und Hochleistungsmotoren unter Berücksichtigung ihrer Emissionen (Euro VI) (s. S. 5)

-          Überarbeitung der bestehenden Rechtsakte über Industrieemissionen (s. S. 7)

-          Neufassung der Verordnung Nr. 1980/2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (s. S. 6)

-          Überarbeitung der Verordnung Nr. 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (s. S. 6)

-          Überprüfung der Richtlinien über Abfälle der Titandioxid-Industrie

-          Entwicklung des gemeinsamen Umweltinformationssystems (SEIS) (s. S. 7)

 

 

Umweltschutz stellt eine der Kommunikationsprioritäten der EK im Jahr 2007 dar.

 

 

 

 

 

 

           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B)               OPERATIVES JAHRESPROGRAMM DES RATES

 

1)                 Verfahren

Für den Zeitraum Jänner 2007 bis Juni 2008 wurde erstmals ein Achtzehnmonatsprogramm der drei aufeinander folgenden Ratspräsidentschaften von Deutschland, Portugal und Slowenien erstellt. Es ist das offizielle Arbeitsprogramm des Rats für diesen Zeitraum und wurde in enger Abstimmung mit der Kommission erarbeitet. Am 11. Dezember 2006 wurde das Programm vom Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen angenommen (Dok. 17079/06).

Deutschland hat darüber hinaus auch ein Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die Dauer der deutschen Präsidentschaft erstellt.

2)         Inhalt des operativen Achtzehnmonatsprogramms 2007/2008 im Umweltbereich

Im Achtzehnmonatsprogramm - für 2007 und die 1. Jahreshälfte 2008 - sind die wichtigsten Arbeiten aufgeführt, die die drei Vorsitze voranbringen werden. Das Programm besteht aus einem strategischen Rahmen mit den längerfristigen Zielen der Präsidentschaften, den Prioritäten in den einzelnen Bereichen sowie einem umfassenden Programm mit sämtlichen zu behandelnden Themen.  Im Umweltbereich sind dies insbesondere:

 

·                     Klimawandel (s. auch S. 2)

 

Das Thema Klimaänderungen hat auch für die drei Vorsitze D, P und SLO hohe Priorität.

 

Eine wichtige Aufgabe für den deutschen und portugiesischen Vorsitz wird die Vorbereitung der Zusammenkünfte – und Teilnahme an diesen – sein, die 2007 im Rahmen der Konferenz der Vertragsparteien (COP 13) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und der Konferenz/dem Treffen der Vertragsparteien (COP/MOP 3) des Kyoto-Protokolls und ihrer untergeordneten Gremien stattfinden. Beim Frühlingsgipfel 2007 sind umfassende Diskussionen zu den Aspekten der EU-Energiepolitik (inkl. Zusammenhang mit Klima-Fragestellungen) geplant.

 

Die drei Vorsitze wer­den intensiv daran arbeiten, eine Position der EU im Hinblick auf eine ausgewogene und faire Regelung für die Zeit nach 2012 im Einklang mit dem Ziel der EU zu entwickeln, den Tempe­raturanstieg auf höchstens 2 ºC über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dieses Ziel wurde jüngst in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14./15. Dezember 2006 bekräftigt. Der deutsche Vorsitz strebt dabei die Definition eines Reduktionszieles für die Zeit bis 2020 auf internationaler und EU-Ebene sowie konkrete Optionen zur Einbindung weiterer großer Treibhausgasemittenten an.

 

Auf internationaler Ebene finden derzeit parallel Verhandlungen über Verpflichtungen der Industrieländer nach 2012, die Vorbereitung eines Reviews des Kyoto-Protokolls, der 2008 stattfinden soll, und ein Dialog über die Stärkung der Klimarahmenkonvention statt, der im Dezember 2007 endet. Der Abschluss der Verhandlungen über die künftigen Verpflichtungen der Industrieländer soll so rechtzeitig erfolgen, dass keine Lücke zwischen der 1. und 2. Verpflichtungsperiode ab 2013 entsteht. Die EU muss sich daher angesichts dieses Zeitrahmens möglichst rasch positionieren und um die angestrebte Einbeziehung anderer wichtiger Emittenten in einen künftigen Rahmen bemühen.

 

Beim Umweltrat im Februar 2007 soll ein Input für eine Positionierung des Frühlingsgipfels gegeben werden. Unter den Mitgliedstaaten herrschen unterschiedliche Sichtweisen von der Ausgestaltung eines künftigen Regimes und den möglichen Verpflichtungen der EU. Die EK und mehrere große Mitgliedstaaten propagieren unter Hinweis auf die wissenschaftlich festgestellten notwendigen Reduktionspfade ambitionierte Positionen der EU und die Aufrechterhaltung der Führungsrolle der EU im internationalen Klimaprozess. Einige dieser Länder haben bereits intern Reduktionsziele für die Zeit nach 2012 festgelegt bzw. in Aussicht genommen. Andere Mitgliedstaaten sprechen sich für eine eher zurückhaltende Position aus. In den jüngsten Schlussfolgerungen des Umweltrates vom Dezember 2006 wurde ein EU-Emissionsreduktionsziel von 15 - 30% bis 2020 gegenüber 1999 festgelegt. Eine entsprechende Formulierung soll in den Schlussfolgerungen des Frühlingsgipfels 2007 verankert werden.  Dies ist aus Sicht der EU notwendig, um den Klimawandel wirksam zu bekämpfen, aber auch um langfristige Planungssicherheit für Investitionen in innovative, energiesparende Technologien zu schaffen.

 

Ö begrüßt die EU-Führungsrolle und das Bemühen um die Schaffung eines künftigen Regimes mit möglichst breiter Basis unter Einbeziehung großer Emittenten in angemessener, differenzierter Form. Keinesfalls jedoch sollten Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels zu einem Wiedererstarken der Kernenergie führen.

 

Bei der Erreichung der künftigen Reduktionsziele werden die Weiterentwicklung des Europäischen Programms zur Klimaänderung und dessen sektor­übergreifende Vermeidungsmaßnahmen sowie das Emissionshandelssystem eine wichtige Rolle spielen.

 

D möchte auch den von der EK im Dezember 2006 vorgelegten Vorschlag zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem voranbringen. Das Ansteigen der Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr der EU droht die bisherigen Emissionsreduktionen der EU in anderen Sektoren zu untergraben. Durch die Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem soll es diesem Sektor ermöglicht werden, seine Emissionen kosteneffizient zu verringern. Laut Vorschlag der Kommission sollen ab 2011 Emissionen aus innergemeinschaftlichen Flügen und ab 2012 Emissionen aus allen Flügen erfasst werden, die an europäischen Flughäfen starten und landen. Die Kommission unterscheidet daher nicht zwischen Flugzeugbetreibern aus der EU und solchen aus Drittstaaten.

 

Ö steht diesem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber, solange ausreichend Rücksicht auf die Wettbewerbssituation genommen wird. Daher ist es besonderes Anliegen Österreichs, dass bei einer allfälligen künftigen Integration des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandels einerseits auf kleinere Luftfahrtunternehmen Rücksicht genommen wird und im besonderen eine Einbeziehung von Flügen von der EU in Drittstaaten angestrebt wird. Dabei ist aus Wettbewerbsgründen unerheblich, welche Nationalität das jeweilige Luftfahrtunternehmen hat – eine Betroffenheit bestünde somit auch für Unternehmen außerhalb der EU. Auch aus Umweltgründen ist ein weiter Anwendungsbereich einer Emissionshandelsregelung anzustreben.

 

Aufgegriffen werden soll auch die geplante Mitteilung bzw. der Richtlinienvorschlag zur Kohlenstoffbindung und geologischen Lagerung sowie die von der EK angekündigte Bilanz über die bisherigen, freiwilligen Vereinbarungen mit der Industrie im Hinblick auf die Reduktion von CO2-Emissionen aus Fahrzeugen.

 

Die Überarbeitung des EU-Emissionhandelssystems wird – aufgrund der geplanten Vorlage im 2. Halbjahr 2007 - voraussichtlich erst vom portugiesischen bzw. slowenischen Vorsitz in Angriff genommen werden. Beim Umweltrat im Juni 2007 plant der deutsche Vorsitz aber Schlussfolgerungen des Rates zum Review. Da der Richtlinienvorschlag erst gegen Ende 2007 vorliegen wird, ist eine endgültige Entscheidung über das Dossier nicht vor 2009 zu erwarten.

 

Einigkeit herrscht im Rat betreffend die Notwendigkeit einer Überarbeitung, vor allem hinsichtlich des Geltungsbereichs der Richtlinie und weiterer Harmonisierungen für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten. Problematische Diskussionen sind vor allem hinsichtlich der Sektoren zu erwarten, die in das System einbezogen werden sollen. Ö begrüßt die angestrebten Erleichterungen für kleine Anlagen sowie weitere Harmonisierungen (vor allem hinsichtlich des Anlagenbegriffs), wodurch die Umsetzung erleichtert werden soll.  Auch der Einbezug weiterer (Industrie-)Sektoren, z.B. chemische Industrie, wird unterstützt.

 

·                    Energie (s. auch S. 4)

 

Eng mit der Klimaproblematik verknüpft ist die künftige EU-Energiepolitik. Das von der EK am 10. Jänner 2007 vorgelegte Maßnahmenpaket für eine sichere, umweltverträgliche und wettbewerbsorientierte Energieversorgung (s. S.  ) wird für die drei Vorsitze hohe Priorität haben.

 

Die ökologischen Aspekte dieses Pakets werden voraussichtlich am Umweltrat behandelt werden. In Folge soll das Paket auch beim Frühlingsgipfel des Europäischen Rates 2007, bei dem die Themen „Klima“ und „Energie“ behandelt werden sollen, diskutiert werden. Im Rahmen des Frühlingsgipfels 2007 wird die Annahme eines Aktionsplans angestrebt, der zu den oben genannten Zielen beitragen soll. Auch der Umsetzung des Aktionsplans für Energieeffizienz kommt – mit besonderem Schwerpunkt auf Gebäuden, Verkehr und Haushaltgeräten – große Bedeutung zu. Die Förderung des gesamten Spektrums erneuerbarer Energien wie Biomasse und Biokraftstoffe, insbesondere auch die Erreichung bereits bestehender Ziele und die Entwicklung mittelfristiger und langfristiger Ziele, wird eine Priorität der drei Vorsitze darstellen.

 

·                    Biodiversität

 

Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität sind ein besonderes Anliegen der drei Präsidentschaften. Sie werden daher die Arbeit zu allen Initiativen und Maßnahmen fortsetzen, mit denen zum Erhalt der Biodiversität beigetragen werden soll. Sie werden insbesondere Maßnahmen auf der Grundlage der Mitteilung der EK und des Aktionsplans fördern und umsetzen.

 

Angesichts des stetigen Rückgangs der Biodiversität sind neue Maßnahmen erforderlich, um das Ziel zu erreichen, den Verlust an Biodiversität in Europa bis 2010 zu stoppen. Die EK legte daher im Mai 2006 eine Mitteilung „Stopp des Verlustes der biologischen Vielfalt bis 2010 – und darüber hinaus“ vor. Der Mitteilung angeschlossen sind ein EU-Aktionsplan 2010 mit konkreten Zielen und Maßnahmen, der auch durch die Mitgliedstaaten umzusetzen ist, sowie eine Liste von Biodiversitäts-Indikatoren. Die Indikatoren werden derzeit im Rahmen eines EU-Projektes (SEBI 2010) finalisiert.

 

Ausgehend von der Feststellung, dass die Erreichung des Biodiversitäts-Ziels 2010 verstärkter Bemühungen bedarf, zielt die Mitteilung bzw. der Aktionsplan insbesondere auf eine verbesserte Umsetzung bestehender Rechtsgrundlagen sowie die verstärkte Einbeziehung der Aspekte der Biodiversität in die relevanten horizontalen sowie sektoralen Politiken und Programmen der EU ab. Auch wird die wichtige Rolle der EU in den Bemühungen zur Erhaltung der globalen Biodiversität unterstrichen, vor allem auch durch ihre aktive Mitwirkung in den Prozessen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt.

 

Ausgangspunkt für Initiativen in diesem Bereich bilden die im Jahr 1998 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedete Biodiversitätsstrategie zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie die im Jahr 2002 beschlossenen vier Aktionspläne (zu Landwirtschaft, Fischerei, Entwicklungszusammenarbeit, natürliche Ressourcen).

 

Im Jahr 2001 beschloss der Europäische Rat von Göteborg, den Verlust der biologischen Vielfalt in Europa bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Auch auf globaler Ebene haben sich die Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahr 2002 dazu verpflichtet, bis 2010 eine signifikante Reduktion des Verlustes der biologischen Vielfalt herbeizuführen. Auf dem Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung (2002, Johannesburg) haben sich die Staats- und Regierungschefs aller Länder zu diesem Ziel bekannt.

 

In den Jahren 2003/2004 wurde eine Überprüfung der Umsetzung der Strategie sowie der Aktionspläne durchgeführt, bei welcher die EU-Mitgliedstaaten sowie andere Stakeholder im Rahmen der BiodiversitätsexpertInnengruppe der EK einbezogen wurden. In Ratsschlussfolgerungen vom Juni 2004 wurde die EK ersucht, den Bericht darüber bis spätestens Ende 2004 dem Rat sowie Parlament vorzulegen. Im November 2005 wurde von der EK ein erster Entwurf für eine Biodiversitäts-Mitteilung der ExpertInnengruppe Biodiversität vorgelegt, die sich aus einem Ziel- und Maßnahmendokument sowie einer dazugehörigen Road map (Aktivitäten zu den Zielen und Maßnahmen bis 2010 und darüber hinaus) zusammensetzt. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer umfassenden Internetkonsultation wurde die endgültige Mitteilung  im Mai 2006 vorgelegt.

 

Der Umweltrat im Dezember 2006 verabschiedete Schlussfolgerungen zur Mitteilung und zum Aktionsplan. Darin wird der eingeschlagene Weg zur Erreichung des 2010-Ziels begrüßt und auf die Notwendigkeit einer verstärkten, biodiversitätsbezogenen Zusammenarbeit zwischen Kommission und Mitgliedstaaten hingewiesen. Neuer, zusätzlicher Handlungsbedarf wird vor allem in der Bekämpfung von gebietsfremden, invasiven Arten gesehen. Es wird die Entwicklung einer EU-Strategie zu invasiven Arten sowie die Errichtung eines entsprechenden Frühwarnsystems vorgesehen.

 

Mit dem Ziel, die Integration der Biodiversität in allen relevanten Sektoren zu verstärken, wurden die EK-Mitteilung zur Biodiversität sowie auch der Entwurf für Ratsschlussfolgerungen in mehreren Ratsformationen behandelt (LW und Fischerei, Entwicklungszusammenarbeit, Umwelt). Auch fand eine Präsentation der Mitteilung im Wettbewerbsrat statt.

 

Ö begrüßt die Mitteilung und den Aktionsplan 2010 als wichtige Instrumente zur Erreichung des 2010-Ziels in der EU. Große Bedeutung misst Ö vor allem der  forcierten Integration der Aspekte der Biodiversität in alle sektoralen Politiken und Programme der EU sowie auch der EU-Politik in allen relevanten internationalen Abkommen (z.B. Washingtoner Artenschutzabkommen/CITES) bei. Ö hält darüber hinaus die verstärkte Umsetzung nationaler Biodiversitäts-Strategien und Programme sowie die verbesserte Kooperation in der Umsetzung nationaler Strategien sowie des EU-Aktionsplans 2010 für notwendig. Ö wird auch aktiv an den Arbeiten zur Umsetzung des Aktionsplans 2010 im Rahmen der ExpertInnengruppe Biodiversität der Europäischen Kommission teilnehmen.

 

Bereits unter deutschem Vorsitz soll die 9. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, welche 2008 in Deutschland stattfinden wird, vorbereitet werden. Für einen erfolgreichen Ausgang dieser Konferenz werden die aktive Beteiligung der EU und gute Koordination wesentlich sein. Zu den Prioritäten der EU zählen Fortschritte in Fragen des Zugangs und der Beteiligung an den Vorteilen (Access and Benefit Sharing), biologische Vielfalt in Wäldern und Schutzgebiete einschließlich biologischer Vielfalt der Meere und die Finanzierung des globalen Naturschutzes. Beim 4. Treffen der Vertragsparteien des Cartagena-Protokolls über biologische Sicherheit wird besonderes Augenmerk auf die Themen Haftung und Entschädigung sowie Kapazitätsaufbau gerichtet werden.

 

Darüber hinaus werden die Vorsitze die Teilnahme der Mitgliedstaaten an der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen im Juni 2007 in Den Haag koordinieren. Wichtige Themen dieser Konferenz werden die Frage der Freigabe des Elfenbeinhandels sowie auch die Berücksichtigung von Aspekten des Lebensunterhalts der lokalen Bevölkerung bei der Listung von Arten darstellen.

 

Eine wichtige Aufgabe wird auch die gründliche Vorbereitung der Konferenz der Vertragsparteien des Bonner Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten und des Übereinkommens von Ramsar über Feuchtgebiete Ende 2008 sowie der genannten Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen, darstellen. Zentrale Themen der Ramsar-Vertragsstaatenkonferenz werden voraussichtlich „Feuchtgebiete und Frieden“, die Bedeutung der Feuchtgebiete für die menschliche Gesundheit sowie grenzübergreifende Zusammenarbeit im Feuchtgebietsschutz sein.

 

Auch die Einbeziehung von Beschlüssen zur biologischen Vielfalt in den Markt („Wirtschaft und biologische Vielfalt“) wird für die Vorsitze hohe Priorität genießen.

 

·                     Thematische Strategien/6. UAP

 

Die drei Vorsitze werden die Beratungen zu den thematischen Strategien über Luftqualität, Vermeidung und Recycling von Abfall, Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen ebenso voranbringen wie die Verhandlungen über die Strategie zum Bodenschutz bzw. zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden. Die Strategien beruhen auf dem 6. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, welches im Jahr 2002 von Parlament und Rat mit einer Laufzeit von 10 Jahren verabschiedet wurde.

 

-          Luftqualität (s. auch S. 5)

 

Unter österreichischem Vorsitz konnte eine allgemeine Ausrichtung, unter finnischem Vorsitz eine politische Einigung im Hinblick auf die neue Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa erzielt werden. Die deutsche bzw. portugiesische Präsidentschaft wird nun die Verhandlungen über die Richtlinie mit dem Europäischen Parlament weiterführen bzw. abschließen.

 

Die EK legte ihren Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Luftqualität am 21.9.2005 vor. Darin werden die bestehende Rahmen-Richtlinie und die Tochter-Richtlinien 1–3 (Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel, Blei; Benzol, Kohlenmonoxid; Ozon) zusammengefasst.

 

Die neue Richtlinie bringt eine Vereinheitlichung der Bestimmungen bzw. Texte zu den verschiedenen Schadstoffen und Änderungen bei den Berichtspflichten mit sich. Neu ist die die Möglichkeit eines einmaligen befristeten Aufschubs der Einhaltung von Grenzwerten und Regelungen für PM2,5 (Staubpartikel mit kleinerer Korngröße). Diese umfassen einen ab 2010 einzuhaltenden Grenzwert für PM2,5 sowie die Verpflichtung zur Reduktion der PM2,5-Immissionskonzentrationen zwischen 2010 und 2020 um 20 % „soweit wie möglich“.

 

Der Richtlinienvorschlag ist im weiteren Kontext der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung zu sehen, welche von der EK im September 2005 vorgelegt wurde. Diese enthält insbesondere:

 

 

Unter österreichischem Vorsitz wurden dazu Schlussfolgerungen des Rates verabschiedet.

 

-          Abfall

 

Unter österreichischem Vorsitz wurden Schlussfolgerungen des Rates zur thematischen Strategie für Abfallvermeidung und Recycling verabschiedet und eine Orientierungsaussprache zum Richtlinienvorschlag zur Überarbeitung der 30 Jahre alten Abfallrahmen-Richtlinie durchgeführt. Die Weiterführung der Verhandlungen über die neue Abfallrahmen-Richtlinie obliegt nun der deutschen bzw. portugiesischen Präsidentschaft.

 

Das wichtigste Ziel in Bezug auf Abfall besteht darin, die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften klarer zu gestalten und zu konsolidieren, um die Umsetzung zu verbessern. Am 21. Dezember 2005 hat die EK gemeinsam mit der Thematischen Strategie für Abfallvermeidung und Recycling den Vorschlag für eine Revision der Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt.Ziel der Revision ist insbesondere die Überarbeitung der Definition für die Verwertung und für das Ende der Abfalleigenschaft, Abfallvermeidungspläne und das Zusammenführen der Richtlinie mit der Altölrichtlinie und der Richtlinie gefährliche Abfälle.

 

Das Abfallvolumen in der EU ist in den letzten Jahren stark angestiegen und hat das Wirtschaftswachstum bereits überholt (z. B. 19 % Anstieg bei Siedlungsmüll seit 1995). Die EU-Rechtsvorschriften haben zwar beigetragen, die Abfallbeseitigung und das Recycling spezifischer Abfallströme (Siedlungsmüll, Altfahrzeuge, Verpackungen) zu verbessern, dennoch nimmt die Deponierung von Abfällen nur langsam ab. Aus diesem Grund schlägt die EK eine Modernisierung des Abfallrechts unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse vor.

 

Eckpunkte der Revision der Abfallrahmenrichtlinie sind:

 

- Verbesserte Nutzung der Ressourcen

- Aufhebung der Altölrichtlinie und der Richtlinie gefährliche Abfälle und Integration in die Abfallrichtlinie

- Vereinfachung der Rechtsvorschriften durch Änderungen/Klarstellungen bei den Definitionen, die sich aufgrund der EuGH-Rechtsprechung ergeben („Beseitigung, Verwertung, Recycling)

- Klärung des „Abfallende“ durch Festlegung von Umweltstandards, wodurch spezifiziert wird, welche recycelte Abfälle nicht mehr als Abfall zu betrachten sind

- Verpflichtung für die MS, alle drei Jahre Abfallvermeidungspläne vorzulegen

 

Die Revision der bereits 30jährigen Abfallrahmenrichtlinie stellt auch einen Beitrag zu „better regulation“ und der Vereinfachung im Umweltbereich dar. Ö verfolgt in diesem Zusammenhang folgende Interessen:

 

1.         5stufige Abfallhierarchie (Vermeidung-Wiederverwendung-Recycling-sonstige Verwertung-Beseitigung);

2.                  Möglichkeit der Abweichung von dieser Hierarchie aus Umwelt- und Gesundheitsschutzgründen aufgrund des Lebenszyklus-Konzepts, aber nicht zwingend aufgrund von Lebenszyklusbewertungen und Kosten-Nutzen-Analysen;

3.                  Kein Energieeffizienzkriterium als Unterscheidungskriterium zwischen Verwertung und Beseitigung bei der Verbrennung;

4.                  Definition für „Verwertung“, welche neben weiteren Umweltkriterien als Schlüsselkriterium den Hauptzweck der Maßnahme beinhaltet;

5.                  gegen die Ausdehnung vom IPPC-Regime auf alle Abfallanlagen;

6.                  kein Vorrang für die Aufbereitung von Altöl ohne Möglichkeit des Abweichens entsprechend dem Abweichen von der Abfallhierarchie;

7.                  Nutzung des elektronischen Datenmanagements im Abfallbereich;

8.                  Registrierung aller Akteure der Abfallwirtschaft;

 

Der strategische Ansatz der EK im Rahmen der thematischen Strategie zu Abfall ist, dass die Abfallpolitik zu einer besseren Nutzung der Ressourcen beitragen soll. Aufgrund des ansteigenden Abfallvolumens in der EU sollen sich Unternehmen wie Behörden das Lebenszykluskonzept zu Eigen machen. Durch die Förderung der Abfallvermeidung, das Recycling und die Wiederverwertung der Abfälle soll es gelingen, die negativen Auswirkungen der Nutzung der Ressourcen auf die Umwelt so effizient wie möglich zu reduzieren.

 

Eckpunkte der Abfallstrategie sind:

 

- Reduzierung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt insbesondere durch effizientere Ressourcennutzung

- EU soll Recyclinggesellschaft werden, d. h. mehr und besseres Recycling durch Standards für die Verwertung

- Weniger Deponierung und mehr Kompostierung und energetische Verwertung

 

-          Schutz der Meeresumwelt

 

Mit den Verhandlungen zur Meeresschutzrichtlinie wurde unter Ö-Vorsitz begonnen. Infolgedessen konnte unter finnischem Vorsitz im Dezemberrat 2006 die politische Einigung erzielt werden. D bzw. P werden die Verhandlungen dazu in 2. Lesung weiterführen bzw. abschließen.

 

Die sich an den Schritten der EU-Wasserrahmenrichtlinie orientierende Meeresschutzstrategie beinhaltet im Wesentlichen folgende Schritte

 

  1. Bewertung des Ist – Zustandes
  2. Festlegung des Umweltzieles „guter Umweltzustand“ der sich an der Ökologie des Meeres orientiert
  3. Durchführung eines Monitorings
  4. Festlegung von Maßnahmenprogrammen zur Zielerreichung,

 

wobei alle Schritte unter Einbindung der Öffentlichkeit zu erfolgen haben.

 

Ö ist es in Zusammenarbeit mit den anderen Binnenländern gelungen, die ursprünglich vorgesehenen breiten formalen Umsetzungserfordernisse für Binnenstaaten doch deutlich ein zu schränken; diese reduzieren sich  auf eine Verpflichtung zur Koordination und Kooperation  und der Benennung einer zuständigen Behörde, an die man sich im Koordinierungsfall wenden könnte.

 

Ö ist grundsätzlich an einer ambitionierten Gestaltung und einem raschen Abschluss der Richtlinie interessiert, um ein mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie vergleichbares Schutzniveau festzulegen.

 

-          Erhaltung der natürlichen Ressourcen

 

Die Ressourcenstrategie ist eine von 7 im Rahmen des 6. Umweltaktionsprogramms geforderten thematischen Strategien. Im Unterschied zu anderen Strategoem ist die Ressourcenstrategie der EK jedoch eine breite, auf 25 Jahre ausgelegte „Umbrella-Strategie“, die daher eher mit allgemeinen Zielkategorien arbeitet.

 

Nach dem Abschluss von Ratsschlussfolgerungen des Umweltrates im Oktober 2006 gibt es seither bedauerlicherweise keine Aktivitäten der EK mit den MS. Soweit bekannt, sind im Rat 2007 keine einschlägigen Aktivitäten geplant, vom Planungsablauf ist die EK am Zug:

 

1.      Aufbau eines EU-Datenzentrums bei EUSTAT für politische EntscheidungsträgerInnen zur Verbesserung der Wissensbasis (sollte lt. EK-Mitteilung per 21. Dez. 2006 arbeitsfähig sein)

2.      Entwicklung von (zusätzlichen) Indikatoren bis 2008

3.      Gründung eines hochrangigen Forums der MS und anderer Akteure

4.      Schaffung eines intern. Gremiums für nachhaltige Ressourcennutzung 2007

 

Nach Konsultation des hochrangigen Forums ergreifen die MS gemäß Anhang V Maßnahmen und Aktionen.

 

Österreichischer Aktionsplan für Ressourceneffizienz

 

In Ö laufen bestimmte Aktivitäten v.a. im Rahmen der Erstellung des österreichischen, nationalen Ressourceneffizienzplanes weiter.

 

Mit der Erstellung der Road-Map des „Österreichischen Aktionsplans zur Steigerung der Ressourceneffizienz der Wirtschaft“ wurde Ende 2006 begonnen. Der österreichische Aktionsplan für Ressourceneffizienz hat die Verbindung von „Ressourcenmanagement“ mit „Nachhaltigen Konsum und nachhaltiger Produktion“ zum Ziel. Im Frühjahr 2007 soll eine grundsätzliche Einigung über die Ausrichtung des Aktionsplans erzielt sowie eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Im Sommer 2007 soll der Entwurf dem Komitee für Nachhaltige Entwicklung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, die endgültige Verabschiedung ist Ende des Jahres geplant.

 

-          Überarbeitung des 6. UAP

 

Im 6. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft – welches im Jahr 2002 von Parlament und Rat mit einer Laufzeit von 10 Jahren verabschiedet wurde – ist eine Halbzeitüberprüfung der Umsetzung im vierten Durchführungsjahr (2006) vorgesehen. Da jedoch mit der Prüfung der thematischen Strategien – welche das Kernstück des 6. UAP darstellen – später als ursprünglich erwartet begonnen wurde, wird die EK ihre Mitteilung über die Halbzeitüberprüfung voraussichtlich erst im 1. Halbjahr 2007 vorlegen. Die Überprüfung wird daher voraussichtlich vom deutschen bzw. portugiesischen Vorsitz aufgegriffen werden.

 

·                     Umwelttechnologien

 

Der Aktionsplan für Umwelttechnologie (ETAP), von der EK 2004 vorgelegt, wird von Mitgliedsstaaten zurzeit umgesetzt.  Die Umsetzung erfolgt entsprechend der 28 von der EK vorgeschlagenen Maßnahmen.  Alle diese Maßnahmen sollen technologische Entwicklungen fördern, den Marktzugang erleichtern und vor allem die Nachfrage nach Umwelttechnologien forcieren. Manche der 28 Maßnahmen können zügig, andere nur mit Hilfe neuer nationaler, politischer Entscheidungen umgesetzt werden. Die weitere Durchführung des Aktionsplans wird auch für die drei Vorsitze hohe Priorität haben.

 

Im Rahmen des informellen UmweltministerInnenrates zu innovativer energie- und ressourceneffizienter Umwelttechnologie, welche am 1. Juni 2007 in Essen stattfinden wird, soll ein Anstoß zu weiteren Fortschritten in diesem Bereich im Hinblick auf eine stärker auf Umweltinnovationen ausgerichtete Politik der EU gegeben werden.

 

Ö plant – gemeinsam mit S - die Abhaltung eines Umwelttechnologie-Forums im November 2007 in Wien. In Ö findet derzeit die Erstellung des Masterplans Umwelttechnologie statt, der quasi ein "nationaler ETAP" sein soll. Ziel des Masterplans ist es, eine gemeinsame Strategie von Wirtschaft, Verwaltung und Politik zur Forcierung der Sektors Umwelttechnologie in Österreich zu entwickeln und umzusetzen.

 

Der Rat wird sich mit den verschiedenen Vorschlägen befassen, die auf eine weitere Verringerung von Abgas- und Geräuschemissionen aus Kraftfahrzeugen und mobilen Maschinen und Geräten abzielen.

 

·                     Wasser

 

Vom  portugiesischen Vorsitz zu behandeln sein wird die geplante Mitteilung der EK zu Wasserknappheit und Dürre. Auch die Verhandlungen in 2. Lesung über die Hochwasser-Richtlinie werden von D bzw. P fortgeführt bzw. abgeschlossen werden.

 

-          Wasserknappheit und Dürre (s. auch S. 7)

 

Die südlichen EU-Mitgliedstaaten – insbesondere Spanien, Frankreich und Italien – kämpfen seit längerem mit den Folgen der Wasserarmut und Dürre. Ausgelöst durch geringe Winterniederschläge und dadurch bedingt deutlich unterdurchschnittliche Wasservorkommen haben die südlichen Mitgliedstaaten unter der Führung Frankreichs und Spaniens dieses Thema erstmals beim Umweltrat im März 2006 vorgetragen und politische Maßnahmen verlangt. Am Umweltrat im Juni 2006 wurde die EK beauftragt, einen detaillierten Bericht unter Heranziehung weiterer Daten der Mitgliedstaaten zur Situation aus zu arbeiten und die Wasserdirektoren hierbei ein zu binden.

 

In ihrem Berichtsentwurf (vorgestellt bei der Tagung der EU-Wasserdirektoren Ende 2006 in Finnland) unterscheidet die EK zwischen Wassermangel (= chronische Wasserknappheit) und Dürre (= zeitlich limitierte, periodisch wiederkehrende und vor allem naturbedingte Wassermangelerscheinungen). Während die EK eher die Notwendigkeit einer nachfrageseitigen Anpassung u.a. im Bereich Landwirtschaft sieht (Überdenken der Flächenausweitung für Bewässerung in chronischen Wassermangelgebieten, Einsatz wassersparender Techniken usw.), wünschen sich  die südlichen Mitgliedstaaten eher einen verbesserten Zugang zu den EU-Finanzmitteln.

Im Detail beziffert der Bericht die Dürreschäden der letzten 30 Jahre mit 30 Mrd. Euro und schlägt vor, die Datenbasis weiter bzgl. der Auswirkungen auf Ökonomie und Umwelt, aber auch bzgl. möglicher Auswirkungen des Klimawandels zu verbessern. Er schlussfolgert, dass die Ausrichtung der nationalen Politiken zur Behandlung langfristiger Ungleichgewichte des zur Verfügung stehenden Wassers  innerhalb der gemeinschaftlichen Förderinstrumentarien (z.B. Ländliche Entwicklung) ebenso wie die Wasserpreispolitik mancher Mitgliedstaaten verbesserungsfähig erscheint. Schließlich wird darin vorgeschlagen, das Management der Wassernachfrage als eine der obersten Prioritäten in den  EU (Finanz)-Instrumenten  zu verankern, aber auch die EU-Mechanismen besser an die Erfordernisse des Dürre-Managements anzupassen.

 

Beim Umweltrat im Dezember 2006 wurde das Thema ebenfalls angesprochen und wird auch 2007 von D und P weiterverfolgt werden. Die deutsche Präsidentschaft möchte die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels in den Mittelpunkt ihrer Präsidentschaft rücken. Hierzu wird eine Konferenz am 12.-14.Februar 2007 in Berlin veranstaltet. Mögliche Anpassungsstrategien an die Auswirkungen des Klimabereiches auf die verschiedenen Sektoren (Wasserkraftgewinnung, Landwirtschaft usw.) sind zur Diskussion vorgesehen.

 

Die portugiesische Präsidentschaft hat bereits angekündigt, den Bereich „Wassermangel und Dürre“ - sowohl beim informellen Rat im September als auch beim Umweltrat im Oktober 2007 -  zum Schwerpunkt ihrer Präsidentschaft zu machen. Die EK möchte dies durch Herausgabe einer Mitteilung spätestens im Juli 2007 flankieren.

 

Ö hat Daten über seine Betroffenheit durch Dürreereignisse bereitgestellt. Wiewohl Ö bisher eher nur periodisch Dürreschäden zu verzeichnen hatte, könnten die prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels die Situation doch verschärfen. Zentrales Interesse Ö ist, einen sparsamen und nachhaltigen Umgang mit begrenzt vorhandenen Ressourcen wie Wasser sicher zu stellen. Insofern wären die Bemühungen der EK sowie der betroffenen Mitgliedsstaaten zu unterstützen.

 

-          Hochwasserrisikomanagement (2. Lesung)

 

Der deutsche Vorsitz wird sich mit diesem Richtlinienvorschlag in 2. Lesung auseinandersetzen. Unter Ö-Vorsitz konnte dazu eine politische Einigung erzielt werden.

 

Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser (Hochwasser-Richtlinie) soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, Hochwasser und  insbesondere dessen negative Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen. Der Vorschlag schafft einen europaweiten Rahmen für das Hochwasserrisikomanagement, welcher mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie abgestimmt ist und damit auf dem Grundstein der gemeinschaftlichen europäischen Gewässerpolitik aufbaut.

 

Eckpunkte der Hochwasser-Richtlinie sind:

 

(1)             die vorläufige Abschätzung der relevanten Risiken an Hand vorliegender Informationen wie vergangener Hochwässer, also die vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos,

(2)           die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für die betroffenen Flächen, wobei 2 Hochwasserszenarien (und zwar seltene Ereignisse zur Bewusstmachung des verbleibenden Restrisikos und Hochwässer mit einer Wiederkehrswahrscheinlichkeit von 100 Jahren) jedenfalls zu berücksichtigen sind und zusätzlich ein Szenario mit häufigeren Hochwässer ergänzt werden können.

(3)           die Erstellung von Hochwassermanagementplänen 

 

In den Plänen für das Hochwasserrisikomanagement  sollen, aufbauend auf den Ergebnissen der durchgeführten Risikoabschätzung und der erstellten Risikokarten, von den Mitgliedsstaaten angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement und die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Vermeidung, dem Schutz und der Vorsorge liegen soll.

 

Die einzelnen Schritte bei Erstellung und periodischer Aktualisierung werden nach dem Muster der EU–Wasserrahmenrichtlinie unter aktiver Einbindung interessierter Kreise und der Öffentlichkeit durch zu führen sein. Bei internationalen Einzugsgebieten müssen die oben genannten Schritte – analog zur Wasserrahmenrichtlinie – zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten koordiniert werden.

 

Im Rahmen der Verhandlungen wird Ö weiterhin alle Bemühungen auf eine pragmatische zielgerichtete Ausrichtung sowie in Hinblick auf  einen raschen Abschluss des vorliegenden Richtlinienentwurfes unterstützen.

 

-          Prioritäre Stoffe ( 1. Lesung)

 

Unter D bzw. P-Vorsitz soll der Richtlinienvorschlag über Wasserqualitätsnormen aufgegriffen werden, wobei D eine politische Einigung über das Dossier anstrebt.

 

Basis für den Richtlinienvorschlag bildet Artikel 16 der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG). Der Kommissionsvorschlag wurde unter der finnischen Präsidentschaft vorgestellt und enthält folgende Elemente:

 

-           Umweltqualitätsnormen für alle prioritären Stoffe (in Wasser)

-           Maximal zulässige Konzentrationen für einige prioritäre Stoffe (in Wasser)

-           Qualitätsnormen in Biota (z.B. Fische) für 3 Stoffe sowie die

-           Generelle Verpflichtung, Biota und Schwebstoffe zu überwachen

-           Ausweisung von zwei weiteren prioritär gefährlichen Stoffen
            (Endosulfan und Anthracen)

-           Zonenregelung für den Bereich unterhalb von Abwassereinleitungen

-           Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ein Emissionsinventar zu führen

 

Der Vorschlag enthält keine konkreten Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen. Die EK begründet dies damit, dass ohnehin zahlreiche Emissionsbegrenzungsinstrumente auf EU-Ebene existieren und dass die Maßnahmen daher kosteneffizienter auf Ebene der Mitgliedstaaten ergriffen werden können.

 

Aus Ö-Sicht besteht großes Interesse an der EU-weiten Harmonisierung der Umweltqualitätsnormen und damit an einer möglichst raschen Inkraftsetzung der Richtlinie. Eine nationale Regelung über Qualitätsziele liegt bereits vor. Es ist abzusehen, dass einige Qualitätsziele auf EU-Ebene strenger werden. Für Ö würden sich damit allerdings kaum substanzielle Probleme ergeben, es ist jedoch mit Mehrkosten im Bereich des Monitorings zu rechnen. Von Ö-Seite wird daher angestrebt, die entsprechenden Verpflichtungen möglichst schlank und kosteneffizient zu halten.

 

·                    Strategie zum Schutz der Böden

 

Aufgrund der Verschlechterung der Böden und der daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Ökosysteme und den Klimawandel, hat die EK während der finnischen Präsidentschaft die Thematische Strategie Bodenschutz und den zugehörigen RL-Vorschlag präsentiert. Anhand der in diesem Paket genannten Maßnahmen soll für die MS ein Spielraum geschaffen werden, um gegen Bedrohungen wie Kontaminierung, Bodenerosion oder Verluste organischer Substanzen vorgehen zu können. Während der deutschen Präsidentschaft soll intensiv an diesem Paket gearbeitet werden. Für den Rat Umwelt im Feber ist eine „Policy Debate“ anhand von Fragen an die Minister geplant. Ö möchte dieses Thema auf Grund der Wichtigkeit auch im Rat Landwirtschaft behandeln.

 

·                    Revision der RL 91/414 - Pestizide

 

Die Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist Mitte 1993 in Kraft getreten. Bis dato werden die Wirkstoffe auf Gemeinschaftsebene geprüft und im positiven Fall von der EK für max. 10 Jahre in eine „Positivliste“ aufgenommen. Erst nach dieser Aufnahme ist eine Zulassung eines entsprechenden Pflanzenschutzmittels auf max. 10 Jahre durch die Mitgliedstaaten möglich. Die Revision der RL fällt in den Zuständigkeitsbereich von DG SANCO.Die deutsche Präsidentschaft wird dieses Dossier im Umwelt- und LandwirtschaftsministerInnenrat behandeln.

 

·                    Finanzierungsinstrument für die Umwelt („LIFE+“/Vermittlung)

 

LIFE+ ist das einzige direkte EU-Umweltfinanzierungsinstrument in der neuen Finanzperiode 2007-2013. Sein Umfang beträgt ca. 2 Mrd. € für 27 MS/7 J, für Ö ca. 3,5 - 4 M€ EU-Mittel (Naturschutz, Umweltpolitik inkl. Technologie, Info & Kommunikation).

 

Die Verhandlungen scheiterten in 2. Lesung v.a. an den stark gegensätzlichen Auffassungen von EK und Rat vs. EP. Die EK trägt an der Entwicklung eine Hauptverantwortung, da der Gemeinsame Standpunkt – letztlich unter Ö-Präsidentschaft fixiert -  wesentlich ihre Handschrift trägt (d.h. vorgeschlagene Delegation von 80% der Mittel an MS via neu zu bestellende Agenturen der MS nach MS-Quoten, Kriterien dafür im VO-Text).

 

Das EP verlangt dagegen eine weitgehende Rückkehr zum alten, von der EK zentral verwalteten, jedoch mit Jahresbeginn ausgelaufenen LIFE III System (keine Agenturen, keine nationalen Quoten).

 

Die Haltungen der MS unterscheiden sich zum jetzigen Zeitpunkt, wo bereits die Förderungen 2007 auf dem Spiel stehen, noch darin, wie weit man dem EP entgegen kommen will. Ö ist bei diesem Dossier stets sehr pragmatisch aufgetreten.

 

Der von der EK vorgeschlagene und letztlich vom Rat übernommene Gemeinsame Standpunkt hat sich als ein letztlich zu schwer gangbarer Weg erwiesen und würde sich nicht ohne sehr erheblichen Verwaltungsmehraufwand (via dezentralere nationale Agenturen, umfangreiches Vertragswerk nach der Finanz-VO) umsetzen lassen.

 

Im Jänner 2007 wurde der D-Präs. ein Mandat für die folgenden Schritte erteilt:

 

1)      baldige Kontakte mit dem EP,

2)      Sachdiskussion in RAG unter Einbeziehung des JDR,

3)      erneute Behandlung im AStV,

4)      abschließende Substanzdebatte mit dem EP.

 

Einige Delegationen im Rat forderten ausdrücklich eine konstruktive Hilfestellung der EK für die kommenden Verhandlungen. Die Hauptforderungen der Delegationen waren die Klarstellung der rechtlichen Lage betreffend fixer Mittel pro MS und die Teilnahme der MS am Auswahlprozess für geeignete Projekte.

 

Aus heutiger Sicht kann nur noch ein Vermittlungsabschluss bis spätestens Ende März 2007 den ohnehin gespannten Zeitplan retten. Die D-Präsidentschaft hat 2 Ratsarbeitsgruppen vorgesehen, aus administrativer Sicht kann nur noch eine weitgehende Rückkehr zum alten, zentral verwalteten LIFE III System den Zeitplan für eine heurige Förderungswelle ermöglichen.

 

·                     Lissabon-Strategie und EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung (s. auch S. 1) + Tagung der Kommission für nachhaltige Entwick­lung der Vereinten Nationen (UNCSD; s. auch S. 30 )

 

Der Europäische Rat hat im März 2005 der Lissabon-Strategie neue Impulse gegeben und die Prioritäten auf nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet, um den Heraus­forderungen zu begegnen, die sich aus der Alterung der Bevölkerung und der raschen Globalisierung ergeben. Auf Grundlage der erneuerten Lissabon-Strategie legten die Mitgliedstaaten bis Ende 2005 nationale Reform­programme vor. Im Dezember 2006 legte die EK ihren jährlichen Fortschrittsbericht vor.

 

Im Jahr 2007 endet der erste Politikgestaltungszyklus der überarbeiteten Lissabon-Strategie. Die zweiten Berichte der Mitgliedstaaten über die Durchführung ihrer Nationalen Reform­programme sollen im Herbst 2007 vorgelegt werden. Da diese Berichte für die Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie für die Festlegung länder­spezifischer Empfehlungen maßgeblich sind, werden die drei Vorsitze sicherstellen, dass der Rat die Berichte gründlich prüfen und Schlussfolgerungen erarbeiten kann, die auf der Frühjahrstagung des Rates im Jahr 2008 angenommen werden sollen.

 

Der neue Zyklus wird im Januar 2008 beginnen; die Kommission wird dann ihren Strate­gischen Be­richt vorlegen. Dieser Bericht wird von den einschlägigen Ratsformationen geprüft und vom Euro­päischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2008 erörtert werden, wobei die Evaluierung der Durch­führung der Nationalen Reformprogramme und die horizontalen Schlussfolgerungen berücksichtigt werden. Auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags werden dann die Integrierten Leitlinien für den neuen Zyklus, einschließlich länderspezifi­scher Empfehlungen, im Juni 2008 förmlich angenommen.

 

Die drei Vorsitze werden bestrebt sein, die geeigneten Initiativen voranzubringen, um zur Evaluie­rung und Vorbereitung der Überprüfung der neubelebten Lissabon-Strategie beizutragen, und werden eng zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Übergang vom ersten zum zweiten Zyklus zu gewährleisten.

 

Der Rat wird die Durchführung der 2006 erneuerten EU-Strategie für nachhaltige Entwick­lung eng überwachen. Die EK wird gemäß dem neuen Überprüfungszyklus im Herbst 2007 ihren ersten Fortschrittsbericht über die Strategie für nachhaltige Entwicklung, einschließlich künftiger Prioritäten und Maßnahmen, auf der Grundlage eines Bündels von Indikatoren für nachhaltige Entwicklung vorlegen. Die Vorsitze werden ausführliche Beratungen im Rat über die erzielten Fortschritte veranlassen, auf deren Grundlage der Europäische Rat im Dezember 2007 allgemeine Ausrichtungen für Politiken, Strategien und Instrumente für nachhaltige Entwicklung vornehmen und dabei Prioritäten und Synergie­effekte, auch im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung berück­sichtigen wird.

 

Ö wird seinen ersten nationalen Umsetzungsbericht zur EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung (wie alle anderen Mitgliedstaaten) im Juni 2007 nach Brüssel schicken.

 

Auf globaler Ebene wird die Arbeit insbesondere im Rahmen der Vorbereitung der Position der EU für Tagungen der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung fortgesetzt.

 

Auf globaler Ebene wird der Rat die nächsten Tagungen der Kommission für nachhaltige Entwick­lung der Vereinten Nationen (UNCSD) im Jahr 2007 aktiv vorbereiten, bei denen der Schwerpunkt auf den strategischen Themen Energie für nachhaltige Entwicklung, Klima­ände­rungen, Luftverschmutzung/Umgebungsluft und industrielle Entwicklung liegen wird. Die Querschnittsmaterien dieses Zyklus werden auch nachhaltige Produktion und Konsum umfassen. Die EU wird eine führende Rolle bei der Behandlung dieser wichtigen Fragen übernehmen.

 

·                    50 Jahre Römische Verträge

 

Im März 2007 wird die Union in Berlin den fünfzigsten Jahrestag der Römischen Verträge begehen. Dies wird für die Entscheidungsträger der EU Gelegenheit sein, ihr Eintreten für die europäischen Werte und Bestrebungen zu bekräftigen und zu bestätigen, dass sie sich gemeinsam verpflichten, die diesbezüglichen Erwartungen zu erfüllen (Ad 50 Jahre Euratom-Vertrag s. S. 26)

 

·                    International Environmental Governance – Stärkung UNEPs mit möglicher Umwandlung UNEPs in eine Spezialorganisation (United Nations Environment Organisation UNEO)

 

Die drei Vorsitze planen, der Position der EU zur Umwandlung des UN-Umweltprogramms in eine spezialisierte UN-Umweltagentur oder eine UN-Umweltorganisation (UNEO) weiterhin Geltung zu verschaffen. Im Juni 2005 wurden anlässlich des Europäischen Rates Schlussfolgerungen für den UN Weltgipfel verabschiedet, in dem die EU ihre Bemühungen um eine verstärkte internationale Umweltgovernance durch die Umwandlung des UN-Umweltprogramms (United Nations Environment Programme, UNEP) in eine Spezialorganisation (UNEO) bekräftigt. Als Hauptargument wird die verstärkte politische Sichtbarkeit einer Umweltorganisation gegenüber einem Programm vorgebracht.

 

Ö unterstützt aktiv die Stärkung UNEPs, zeigte sich der UNEO gegenüber jedoch immer skeptisch, da der Mehrwert einer solchen strukturellen Umwandlung nicht erkennbar ist. Es muss befürchtet werden, dass die Umwandlung bis zum Inkrafttreten Jahre dauern könnte. Für diese Zeit besteht das Risiko, dass im Umweltbereich auf internationaler Ebene ein Stillstand eintreten könnte, ähnlich den Erfahrungen bei Umstrukturierungen in anderen Bereichen. Zusätzlich kommt das Argument zum Tragen, dass mit keiner automatischen Budget- und Finanzierungserhöhung gerechnet werden kann, da den Staaten die Mitgliedschaft bei einer solchen Organisation frei steht.

 

·                      Nukleare Angelegenheiten und Strahlenschutz

 

Wie bisher wird Ö auch weiterhin seine kritische Haltung gegenüber der Nutzung der Kernenergie als Energiequelle vertreten. Kernenergie ist eine risikoreiche und nicht nachhaltige Energiequelle. Auch das Problem der Endlagerung ist nicht gelöst, sondern belastet nachfolgende Generationen.

 

-           Arbeitsgruppe Nukleare Sicherheit - Follow-Up

Die ursprünglichen Richtlinienvorschläge der EK vom Jänner 2003 für Sicherheitsstandards im Nuklearbereich (Nuklearpaket) fanden nicht die nötige Mehrheit im Rat. Dieser nahm am 28. Juni 2004 Schlussfolgerungen zum Thema an. Österreich gab zusammen mit Italien und Luxemburg eine gemeinsame Erklärung zu den Schlussfolgerungen ab, wonach die Kommission aufgefordert wird, rasch neue Vorschläge vorzulegen. Des Weiteren wird in der Erklärung ein rechtlich bindendes Instrument verlangt, das höchstes Niveau beim Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet. In einer weiteren Protokollerklärung kündigte die EK geänderte Vorschläge an, welche am 8. September 2004 vorgelegt wurden. Im Dezember 2004 wurde in Umsetzung der Schlussfolgerungen ein Arbeitsprogramm (Aktionsplan, laufend bis Ende 2006) für eine technische ad hoc Arbeitsgruppe Nukleare Sicherheit (WPNS) beschlossen. Diese Gruppe (mit drei Untergruppen (Nukleare Sicherheit, Radioaktiver Abfall, Dekommissionierung)) hat, Anfang 2005, unter luxemburgischer Präsidentschaft ihre Arbeiten aufgenommen. Das Arbeitsprogramm sah eine umfassende Bestandsaufnahme und die Ausarbeitung von Empfehlungen bis Ende 2006 vor. Ö war in all diesen Gruppen aktiv vertreten. Der vor­läufige Endbericht liegt nunmehr unter finnischer Präsidentschaft vor. Dieser Endbericht ist wenig substantiell und enthält als Empfehlungen der WPNS lediglich „Mechanismen und ein Berichtswesen“ auf EU-Ebene, welche nunmehr auszuarbeiten wären (WPNS-Follow-Up). Ö hat den Prozess in der WPNS aktiv unterstützt und auf konkrete und ergebnisreiche Be­richte der Unterarbeitsgruppen gedrängt. Ö vertritt betreffend das WPNS-Follow-Up mit Nachdruck die Position, dass es zu keiner Zwei-Klassengesellschaft von Kernenergiebetrei­berstaaten und Nicht-Betreiberstaaten kommen darf. Ö unterstützt jeden Schritt, welcher zu einer substantiellen Verbesserung der Nukle­aren Sicherheit in Europa führt. Ziel bleibt aus österreichischer Sicht dennoch eine Harmonisierung durch rechtlich verbindliche Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau.

-           Energiepaket der EK

Die EK hat am 10. Jänner 2007 ein umfassendes Energiepaket vorgelegt. Aus nuklear­politischer Sicht relevante Elementen sind vor allem die Mitteilung der EK “Eine Energie­politik für Europa“ und das „Hinweisende Nuklearprogramm“ (PINC) - Mitteilung zur Atom­energie (siehe unten).

Auf Basis des EK-Energiepakets werden die Sitzungen des Energie- Wettbewerbs und Umweltministerrates unter deutschem Vorsitz der Vorbereitung des Aktionsplans zu einer „Energiepolitik für Europa“ dienen, der von den Staats- und Regierungschefs am Europäischen Rat am 8. und 9. März 2007 angenommen werden soll.

Positiv vermerkt werden muss, dass das Recht der Mitgliedsstaaten auf freie Wahl des Energiemix ausdrücklich bekräftigt wird, dennoch kommt die tendenziell promotionale Haltung der EK zur Kernenergie stellenweise zum Ausdruck.

 

-           PINC (Programme Indicative Nucléaire pour la Communauté)

Art. 40 des EURATOM-Vertrags (Programme für erforderliche Investitionen) hält fest, dass die EK in regelmäßigen Abständen hinweisende Programme (kurz PINC), insbesondere hin­sichtlich der Ziele für die Erzeugung von Kernenergie und der im Hinblick hierauf erforderli­chen Investitionen aller Art veröffentlicht.

Die EK hat am 10. Jänner 2007 nach zehn Jahren wieder ein PINC verabschiedet. Dieses wird zunächst dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Beratung vorgelegt. Gleichzeitig erfolgt eine Beratung auf EU-Ratsebene. Dem PINC kommt jedoch keine bindende Wirkung zu. Als Mitteilung der EK kann es aber auch nicht durch den Rat verändert werden. Nach einer ersten Prüfung muss das Dokument als politisch nicht ausgewogen und die Kernenergie beschönigend bezeichnet werden.

-           50 Jahre Euratom-Vertrag

Die Römischen Verträge sollen gemäß Europäischem Rat vom Juni 2006 im Rahmen des informellen Gipfels der Staats- und Regierungschefs vom 24./25. März 2006 gewürdigt werden. Mit einer expliziten Erwähnung des EURATOM-Vertrags in der so genannten „Berliner Erklärung“ wird nicht gerechnet. Da jedoch davon ausgegangen werden muss, dass die Europäischen Kommission eine Mitteilung zum 50 jährigen Bestehen des Euratom-Vertrags im Kontext der gesamteuropäischen Energiepolitik verabschiedet, wird Österreich Gelegenheiten nutzen, auf seine Position, insbesondere die Notwendigkeit einer Reform des Euratom-Vertrags, hin zu weisen.

 

2)                 Inhalt des operativen Jahresprogramms 2007 im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei

 

·                     Landwirtschaft – GAP Reform / Märkte

 

Die übergeordneten Ziele des Jahres 2007 mit Blick auf die neuen Mitgliedstaaten der EU im Bereich Land- und Forstwirtschaft sind,

 

-          vor dem Hintergrund der Lissabon-Strategie die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung zukunftsorientierter Technologien zu fördern, dabei die Agrar- und Ernährungswirtschaft als moderne Technologietreiber im ländlichen Raum zu unterstützen und den Strukturwandel ländlicher Regionen gezielt voranzubringen und zu steuern;

 

-          Antworten zu finden auf die neuen Herausforderungen, an denen die Europäische Union ihre Handlungsfähigkeit im 21. Jahrhundert beweisen muss - Energiepolitik, internationale Handelsfragen oder auch der Klimawandel, an deren Lösung die ländlichen Räume Europas und ihre Wirtschaft auf elementare Weise beteiligt sind;

 

-          die Stärkung der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit Europa – durch Achtung und Ausbau der Vielfalt der Regionen, den Abbau unnötiger Bürokratie und die Sicherung eines hohen Verbraucherschutzniveaus;

 

Die Reform der GAP und die Entscheidung zur Finanziellen Perspektive 2007 bis 13 haben den Weg geebnet für einen nachhaltigeren Umgang mit den Naturressourcen, für eine größere Wettbewerbsfähigkeit dank stärkerer Marktausrichtung in Übereinstimmung mit der Lissabon-Strategie sowie für eine bessere Unterstützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Dieser Reformprozess (beginnend 2003) soll nunmehr im Jahresprogramm 2007 für die Marktorganisationen Obst und Gemüse, Wein und Bananen sowie für Milch und Milchprodukte und Trockenfutter fortgesetzt werden.

 

Ein weiterer Schwerpunkt stellt das Thema Verbesserung der Rechtssetzung und hier insbesondere die Vereinfachung und der Bürokratieabbau in der GAP dar, mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand (Dokumentations- und Kontrollerfordernisse) gerade für landwirtschaftliche Klein- und Mittelbetriebe zu verringern. Ein Schritt dazu soll jedenfalls die Zusammenführung der derzeit 21 vorhandenen Marktorganisationen in eine einzige Verordnung sein, die noch vor Ende des ersten Halbjahrs beschlossen werden soll.

 

Ein weiteres Vorhaben im Bereich der Marktorganisationen ist der Abschluss der Spirituosenverordnung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens.

 

Große Bedeutung seitens des Rates wird der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums zugesprochen. Mittel dafür sind die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Diversifizierung, die Förderung lokaler Initiativen, die Neuausrichtung von Fördermaßnahmen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen in der Industrie und als Treibstoffe. Der Rat wird daher die Umsetzung des Aktionsplans für Biomasse und der Strategie zur Förderung von Biokraftstoffen vorantreiben. Der informelle Rat unter dt. Präsidentschaft wird auch dem Thema ländliche Entwicklung gewidmet sei

 

Der Rat wird sich darüber hinaus mit dem so genannten "Gesundheitscheck" der GAP im Anschluss an die Berichte der Kommission über die Betriebsprämienregelung befassen.

 

·         Förderung von Lebensmittelsicherheit, artgerechter Tierhaltung, Tiergesundheit, Pflanzenschutz und Tierernährung

 

Um ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit und gesunder Ernährung sicherzustellen, wird der Rat sich nach Kräften dafür einsetzen, die Arbeit in den verschiedenen Bereichen aktiv voranzubringen und auf diese Weise eine gesunde Lebensführung, insbesondere eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige körperliche Bewegung, zu fördern. Im Veterinärbereich soll der Aktionsplan für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren umgesetzt und der Fahrplan zur Tiergesundheitsstrategie festgelegt werden, wobei Zoonosen und etwaige Folgen für den Veterinärfonds besonders zu beachten sind. Weitere Fragen, die in diesem Zusammenhang behandelt werden müssen, sind die Überprüfung der Rechtsvorschriften zu Stoffen mit hormonaler Wirkung, die Überprüfung der Regelungen über Höchstwerte für Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, über tierische Nebenprodukte und über die Verhütung, Eindämmung und Tilgung von BSE/TSE.

 

Auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes und der Pflanzengesundheit wird der Rat für die weitere Harmonisierung und ein hohes Maß an Schutz eintreten. Dabei stehen die EU-Strategie für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden, die einschlägige Rahmenrichtlinie und die umfassende Änderung der Pestizid-Richtlinie im Mittelpunkt. Ferner wird die Neufassung der bestehenden Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln auf der Tagesordnung des Rates stehen; dabei sollen die Bestimmungen für die Beurteilung der Sicherheit von Wirkstoffen, die auf EU-Ebene harmonisiert sind, und für die Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln gründlich überarbeitet werden.

 

Der Rat wird die Beratungen über die Koexistenz gentechnisch veränderter und konventioneller Kulturen fortsetzen, außerdem soll die Evaluierung der bestehenden Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen von genetisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln vorangetrieben werden, um in diesem Bereich ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen.

Der Rat wird außerdem seine Arbeiten betreffend die Beziehungen zwischen der EU und Drittländern fortsetzen, wobei er besonderes Augenmerk auf die Verhandlungen über ein Veterinärabkommen zwischen der EU und Russland legen wird.

 

Auf internationaler Ebene wird der Rat die aktive Rolle der EU in einschlägigen internationalen Gremien, u. a. der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen, weiterführen, und zwar insbesondere im Hinblick auf den Reformprozess dieser Organisation.

 

·                     Forstwirtschaftliche Fragen

 

Im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung der Forstressourcen, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Forsterzeugnissen und die Erhaltung der biologischen Vielfalt wird weiter daran gearbeitet, dass der EU-Aktionsplan für die Forstwirtschaft und der EU-Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) uneingeschränkt umgesetzt werden. Darüber hinaus werden die Vorsitze weiterhin für eine substanzielle Rolle der EU in internationalen Prozessen zu forstwirtschaftlichen Fragen eintreten, insbesondere dem Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF) und der Internationalen Tropenholzorganisation (ITTO).

 

·                     Fischereisektor

 

Der Rat wird sich den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zur Aufgabe machen. Mit den Beschlüssen über die TACs und Quoten und über mehrjährige Wiederauffüllpläne soll erreicht werden, dass nachhaltige wirtschaftliche, ökologische und soziale Bedingungen festgelegt werden. Die Modernisierung und Vereinfachung der Verordnungen über technische Maßnahmen und über das Kontrollsystem der GFP werden auf der Tagesordnung stehen, und es wird eine Einigung über die Einführung eines gemeinschaftlichen Umweltsiegels für Fischereierzeugnisse angestrebt. Die Beratungen über die künftige Meerespolitik werden auf ein integriertes Konzept für den anhaltenden Schutz der Fischereiressourcen und eine effiziente nachhaltige Nutzung mariner Ökosysteme abzielen. Die Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse dürfte in den kommenden Achtzehnmonatszeitraum fallen. Darüber hinaus werden Anstrengungen unternommen, um die Bedingungen für die Aquakultur in all ihren Aspekten zu verbessern.

 

Außerdem wird der Rat unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und nachhaltigkeitsrelevanter Erwägungen die TAC und Quoten für 2008 festlegen.

 

Für Österreich von besonderem Interesse im Bereich Landwirtschaft sind nachfolgende Themenbereiche:

 

·         Reform der GMO Wein

Aufbauend auf der im Rahmen der finnischen Präsidentschaft diskutierten Mitteilung zur Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Wein, bei der 4 Optionen dargestellt wurden, wird die EK frühestens im April 2007 einen legistischen Vorschlag vorlegen. Dieser soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger in der EU zu verbessern, den Ruf der EU-Weine zu stärken, Marktanteile zurück zu gewinnen und in weiterer Folge ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage erreicht werden. Zugleich gilt es die Vorschriften zu vereinfachen und gleichzeitig die besten Traditionen der EU-Weinerzeugung zu bewahren sowie das Sozial- und Umweltgefüge im ländlichen Raum zu stärken.

 

·         Reform der GMO Obst und Gemüse

Das Marktordnungssystem "Obst und Gemüse" wurde zuletzt im Jahre 1996 reformiert. Auch in diesem Bereich soll das System vereinfacht werden und die Eigenverantwortung der Erzeuger erhöht werden. Die Kommission wird hierzu im Jänner 2007 einen Vorschlag vorlegen. Nach der Präsentation und der Orientierungsdebatte ist die Annahme des Vorschlages beim Rat Landwirtschaft im Juni 2007 geplant.

 

·         Neufassung der BIO-Verordnung

Die deutsche Präsidentschaft wird die unter österreichischem Vorsitz begonnene und unter dem finnischen Vorsitz intensiv geführte Diskussion zur Neufassung der Bio-Verordnung aller Voraussicht nach abschließen. Die formelle Annahme des Rechtstextes kann frühestens nach der Stellungnahme des Europäischen Parlaments im März 2007 erfolgen.

 

·         Einheitliche Marktorganisation

Im Rahmen der Initiative zu einer besseren Rechtssetzung und der Vereinfachung der Gemeinschaftsbestimmungen präsentierte die Kommission beim Rat Landwirtschaft im Dezember 2006 einen Vorschlag für eine Zusammenführung der Regelungen der 21 Marktorganisationen. Die derzeit 35 hierfür bestehenden Verordnungen sollen in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden, was zu einer deutlichen Vereinfachung führen soll. Nach eingehender Diskussion des Vorschlages ist eine die politische Einigung hierzu beim Rat Landwirtschaft im Juni 2007 vorgesehen.

 

·         Milchpaket

Der von der Europäischen Kommission zu Beginn des Jahres 2007 erwartete Vorschlag mit  kleineren Änderungen für den Milchbereich, wie beispielsweise die Standardisierung des Eiweißgehaltes von Milch sowie die Vereinfachung der Bestimmungen bezüglich des Milchfettgehaltes und des Schulmilchsystems soll beim Rat Landwirtschaft im Mai 2007 angenommen werden.

 

·         Strategie zum Schutz der Böden (s. auch S. 22)

 

·         Mindestvorschriften für den Schutz von Masthühnern

Dieser Vorschlag wurde während der österreichischen und finnischen Ratspräsidentschaft intensiv diskutiert. Bis zuletzt gab es aber eine Sperrminorität von 6 MS, sodass der Vorschlag noch nicht angenommen werden konnte. Deutschland hat sich im Vorfeld seiner Ratspräsidentschaft nicht sehr begeistert zum Dossier geäußert. Der Vorschlag befindet sich auf der Tagesordnung der Märzsitzung des Rates zur Annahme.

 

·         Revision der RL 91/414 – Pestizide (s. auch S. 22)

 

Die deutsche Präsidentschaft plant mehrere Ratsarbeitsgruppen zu diesem Dossier und wird die erreichten Fortschritte am Rat Landwirtschaft im Juni 2007 präsentieren.

 

 

3)                 Wichtige Termine 2006 im Bereich Umwelt, Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei:

 

·                     Tagungen des Rates der Europäischen Union im Jahr 2007

 

29./30. Januar 2007               Landwirtschaft und Fischerei

20. Februar 2007                   Umwelt

19./20. März 2007                   Landwirtschaft und Fischerei

16./17. April 2007                    Landwirtschaft und Fischerei            

7./8. Mai 2007                          Landwirtschaft und Fischerei

20.-22. Mai 2007                     Landwirtschaft und Fischerei (Informelle Ratstagung in Mainz, Thema: ländlicher Raum, Zukunft des ländlichen Raums, europäisches Agrarmodell - in Fortführung der öst. und finn. Themenstellungen)

1. -3. Juni 2007                       Umwelt (Informelle Ratstagung in Essen, Thema: Innovative, energie- und ressourceneffiziente Umwelttechnologie

11./12. Juni 2007                     Landwirtschaft und Fischerei

28./29. Juni 2007                    Umwelt

16./17. Juli 2007                      Landwirtschaft und Fischerei            

16.-18. Sept. 2007                  Landwirtschaft und Fischerei (Informelle Ratstagung in Porto)

24. Sept. 2007 (evtl.)               Landwirtschaft und Fischerei            

22./23. Okt. 2007                    Landwirtschaft und Fischerei

30. Okt. 2007                          Umwelt

26./27. Nov. 2007                    Landwirtschaft und Fischerei

17. Dez. 2007                         Umwelt                                               

19./20. Dez. 2007                   Landwirtschaft und Fischerei

 

·                     Europäischer Rat

 

8./9. März 2007 in Brüssel

21./22. Juni 2007 in Brüssel

13./14. Dezember 2007 in Brüssel

 

·                     Konferenzen während dt. Präsidentschaft im Bereich Umwelt und LW

 

Landwirtschaft

 

18.-28.1.2007             Berlin Internationale Grüne Woche

5.-6.2.2007                 Brüssel Konferenz „Food Quality Schemes“

25.-27.2.2007             Badenweiler Konferenz „Prävention durch Ernährung und Bewegung“

5.-6.3.2007                 Nürnberg Konferenz „Nachwachsende Rohstoffe“

14.-15.3.2007             Berlin Konferenz „Herausforderungen und Chancen einer digitalisierten Welt“

26.-28.3.2007             Wiesbaden Treffen der Forstdirektoren

28.3.2007                   Brüssel „Tierschutztag“

25.-27.4.2007             Potsdam Konferenz der Zahlstellendirektoren

8.-11.5.2007               Dresden Tagung der Generaldirektoren und Leiter der Veterinärdienste

9.-10.5.2007               Hamburg Informelles Treffen der Fischereidirektoren

12.-13.6.2007             Nordrhein-Westfalen Tagung der Generaldirektoren und Leiter der Pflanzenschutzdienste

 

Umwelt

                                   

11.-12.1.2007             Workshop zu den praktischen Erfahrungen mit dem Compliance-Mechanismus in multilateralen Umweltübereinkommen, Potsdam

17.-19.1.2007             Informeller Workshop zu Klimawandel, Potsdam

29. – 31.1.2007           Europäische Konferenz über Energiepolitik und erneuerbare Energien, Brüssel

12. -14.2.2007            Symposium “Time to Adapt Climate Change and the European Water Dimension, Vulnerability - Impacts – Adaption”, Berlin

22.-23.2.2007             EU Policy Workshop über Windkraft auf offener See, Berlin

19.3.2007                    Treffen des Umweltjuristen-Netzwerks (NEEL), Bonn

29.-30.3.2007             Workshop betreffend die Förderung von Umwelt- und Ressourcenschutz in der Europäischen Sicherheitsstrategie, Berlin

23.-24.4.2007             Konferenz über Naturschutz, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Bonn

14.-15.2007                EU-Naturschutzdirektorentreffen, Potsdam

30.5. – 1.6.2007          IMPEL-Plenum, Berlin

30./31.5. 2007             Treffen Europ. Umweltzeichen – Deutsche Präsidentschaft, Berlin

30.5.-1.6.2007            Integrierte Produktpolitik – Deutsche Präsidentschaft, Berlin

3.-5.6.2007                 Europäische Nachhaltigkeit Berlin 2007 – ESB07: Verknüpfung von Politiken und Umsetzung, Berlin

17.-19.6.2007             EU Wasserdirektorentreffen, Dresden

           

                       

·                     Internationale Termine im Bereich Umwelt, Landwirtschaft und Fischerei (01/07-06/08)

 

·         2007 European Renewable Energy Policy Conference

29. – 31. Jänner 2007 – Brüssel

 

·         “Citizens of the Earth” – Konferenz auf Einladung von J. Chirac

2 . – 3. Februar 2007 – Paris

 

·         24. Sitzung des UNEP Verwaltungsrates (UNEP Governing Council/Global Ministerial Environment Forum)

5.      – 9. Februar 2007 – Nairobi

 

·         7. UN Waldforum (UNFF7)

16. – 27. April 2007 – New York

 

·         Asia-Europe Environment Ministers Meeting (ASEM Umweltministertreffen)

21.  – 26. April 2007 – Kopenhagen

 

·         Stockholm Konvention über persistente organische Schadstoffe (COP 3 POPs Konvention)

30. April – 04. Mai 2007 – Dakar

 

·         15. Sitzung der Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD15)

30. April – 11. Mai 2007 – New York

 

·         Unterorgane der UN Klimarahmenkonvention (UNFCCC Subsidiary Bodies)

6.      – 18. Mai 2007 – Bonn

 

·         COP 14 Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES COP 14)

3. – 15. Juni 2007 – Den Haag

 

·         3. Internationale Expertenkonferenz zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern (Marrakech Process)

26. – 29. Juni 2007 – Stockholm

 

·         Umwelt für Europa Ministertreffen

10. – 12. Oktober 2007 – Belgrad

 

·         5. Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder

November 2007 – Warschau

 

·         COP 13 Klimarahmenkonvention und COP/MOP 3 Kyoto-Protokoll

3. – 14. Dezember 2007 – Indonesien

 

·         16. Sitzung der Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD16)

April/Mai 2008 – New York

 

·         MOP 4 Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit

12. – 16. Mai 2008 – Bonn

 

 

·         COP 9 Konvention über biologische Vielfalt

19. – 30. Mai 2008 – Bonn

 

·         Unterorgane der UN Klimarahmenkonvention (UNFCCC Subsidiary Bodies)

02. – 13. Juni 2008 – Bonn

 

·         COP 10 Ramsar Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten

28. Oktober – 04. November 2008 – Changwon (Korea)

 

·         COP 14 Klimarahmenkonvention und COP/MOP 4 Kyoto-Protokoll

01. – 12. Dezember 2007 – tbd