BKA-405.710/0001-IV/5/2008                                                     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bericht des Bundeskanzlers und der

Bundesministerin für Frauen, Medien und

öffentlichen Dienst

an das Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2008 und

zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2007/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

I.             Einleitung

II.             Vorschau auf die Europäischen Räte (inkl. Lissabon-Strategie)

III.            Vertrag von Lissabon

IV.           Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union

V.           Kohäsionspolitik

VI.           Bessere Rechtsetzung

VII. Datenschutz

VIII.         Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten

IX.           Informationsgesellschaft

X.           Medienangelegenheiten

XI.           Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I. Einleitung

 

Im November 2004 wurde vom Ministerrat ein Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, demzufolge dem Parlament jährlich einen Bericht zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission (EK) und zum Arbeitsprogramm des Rates für den jeweiligen Wirkungsbereich übermittelt wird. Der vorliegende Bericht ist ein gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst.

 

Entsprechend diesem Beschluss des Ministerrates findet sich nachstehend eine Darstellung der im Jahresprogramm der EK oder des Rates angesprochenen Themen, die in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen. Hinsichtlich der Arbeiten auf Ratsebene ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitsprogramm nur das 1. Halbjahr 2008 abdeckt. Der vorliegende Bericht deckt soweit als möglich auch das 2. Halbjahr 2008 ab.

 

 

I.1. Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2008

 

Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der EK für 2008 wurde am 23. Oktober 2007 angenommen und am 19./20. November im Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen behandelt. Als große Themenbereiche bzw. Prioritäten für 2008 nennt die Kommission Wachstum und Beschäftigung, ein Nachhaltiges Europa, ein integrierter Ansatz für Migration, Bürgerinnen und Bürger zuerst sowie Europa als Partner in der Welt. In vier Anhängen werden die strategischen und vorrangigen Initiativen zur Umsetzung dieser Prioritäten (61 Initiativen zusammengefasst in 49 Maßnahmenpaketen), die Vereinfachungsinitiativen (45), die Rücknahme 30 alter Vorschläge sowie die Kommunikationsprioritäten dargestellt.

 

 

I.2. 18-Monatsprogramm des Rates für 2007/2008

 

Das vorliegende Arbeitsprogramm mit einer Gültigkeitsdauer von Jänner 2007 bis Juni 2008 wurde von Deutschland, Portugal und Slowenien gemeinsam erstellt und vom Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen im Dezember 2006 zur Kenntnis genommen. Das Dokument setzt sich aus drei Teilen zusammen: Der erste Teil beinhaltet die strategischen Rahmenbedingungen, die das Programm im Sinne von langfristigen Zielsetzungen in einen weiteren Kontext setzen. Der zweite Teil umfasst eine Liste an spezifischen Prioritäten der drei Vorsitzländer in den jeweiligen Politikbereichen. Im dritten Teil wird das vollständige Arbeitsprogramm dargestellt, in dem auf alle Themen, die in den 18 Monaten behandelt werden sollen, eingegangen wird.

 

Weiters wurde für das 1. Halbjahr 2008 ein Programm der slowenischen Präsidentschaft vorgelegt, in dem als wichtigste Themen der Vertrag von Lissabon, Energiepolitik/Klimawandel, die Lissabon-Strategie (neuer Dreijahreszyklus),  Erweiterung, Westbalkan, Europäische Nachbarschaftspolitik sowie der interkulturelle Dialog genannt werden.

 

Das Programm der nachfolgenden drei Präsidentschaften Frankreich, Tschechische Republik und Schweden, das den Zeitraum Juli 2008 bis Dezember 2009 abdecken wird, befindet sich derzeit in Ausarbeitung.

 

 

I.3. Angesprochene Themenbereiche

 

Im Arbeitsprogramm der EK für 2008 und/oder im 18-Monatsprogramm des Rates werden folgende Themen angesprochen, für die das Bundeskanzleramt – gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Ressorts – zuständig ist:  

 

      Europäische Räte (inkl. Lissabon-Strategie)

      Vertrag von Lissabon

      Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union

      Kohäsionspolitik

      Bessere Rechtsetzung

      Datenschutz

      Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten

      Informationsgesellschaft

      Medienangelegenheiten

      Sport

 

 

II. Vorschau auf die Europäischen Räte

 

Die Europäischen Räte werden im Jahr 2008 zu folgenden Terminen stattfinden:

 

·        13./14. März

·        19./20. Juni

·        11./12. Dezember

 

Am 15./16. Oktober unter französischer Präsidentschaft wird in Brüssel ein informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs stattfinden.

 

Nachstehend wird ein Überblick überaus heutiger Sicht wichtige Themen der Europäischen Räte sowie der informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs im Jahr 2007 gegeben.

 

Frühjahrsgipfel am 13./14. März

 

Im Jahr 2000 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, sich regelmäßig beim sogenannten „Frühjahrsgipfel“ mit der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Situation in Europa zu befassen. Der Europäische Rat im März 2008 wird sich schwerpunktmäßig mit der Beschlussfassung betreffend den nächsten dreijährigen Zyklus 2008-2010 im Rahmen der erneuerten Lissabon Strategie befassen.

 

Der Europäische Rat wird neben der Lissabon Strategie unter anderem die Themen Binnenmarkt-Review, Klima- und Energiepolitik, Bessere Rechtssetzung und Finanzmarktstabilität behandeln, wenn nötig werden auch Fragen der Außenbeziehungen (insbes. Kosovo) diskutiert.

 

Lissabon-Strategie

 

Beim Frühjahrsgipfel 2005 wurde die Lissabon Strategie erneuert und der Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung gelegt. Die neue Lissabon Strategie ist in dreijährigen Zyklen organisiert und daher steht beim Frühjahrsgipfel 2008 ein neuer Zyklus zur Beschlussfassung an. Wesentliche Instrumente im Rahmen der Lissabon Strategie sind die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung, Nationale Reformprogramme, länderspezifische Empfehlungen und das Lissabon Programm der Gemeinschaft.

 

Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010)

 

Eines der Instrumente zur Implementierung der Lissabon Strategie sind die „Integrierten Leitlinien“ bestehend aus den „Grundzügen der Wirtschaftspolitik“ und den „Beschäftigungspolitischen Leitlinien“. Die Integrierten Leitlinien unterstützen die Mitgliedsstaaten bei der Implementierung von Reformen, die in deren Nationalen Reformprogrammen festgelegt werden. Im Zusammenhang mit dem neuen Dreijahreszyklus bei den Integrierten Leitlinien wird betont, dass die beim Europäischen Rat im Frühjahr 2006 (Österreichische Präsidentschaft) identifizierten Schwerpunktbereiche (Wissen und Innovation, Beschäftigung, Unternehmensumfeld, Energie und Klimaschutz) nach wie vor gültig sind, und der Schwerpunkt der Nationalen Reformprogramme 2008-2011 auch weiterhin auf der Umsetzung der Reformagenda liegen muss. Es werden daher seitens der Europäischen Kommission lediglich Änderungen in den Erläuterungen zu den Leitlinien vorgeschlagen.

 

Aus österreichischer Sicht sollten die Leitlinien im Einklang mit den SF des ER vom Dezember 2007 an die sich weiterentwickelnden Herausforderungen angepasst werden. Das betrifft insbesondere eine stärkere Sichtbarkeit der sozialen Dimension (Leitlinie 21) und eine Verstärkung der Internalisierung der externen Kosten im Bereich des Verkehrs (Leitlinie 11).

 

 

Fortschrittsbericht – Länderspezifische Empfehlungen – Nationales Reformprogramm

 

Der Mitte Dezember 2007 veröffentlichte Fortschrittsbericht der EK zur Lissabonstrategie zieht Bilanz über den ersten Zyklus (2005 bis 2008) der erneuerten Lissabonstrategie. Die Reformen der letzten Jahre zeigen erste Ergebnisse, auch wenn die Reformtiefe und Reformfreudigkeit in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ausfällt und sich die Reformgeschwindigkeit im letzten Jahr etwas verlangsamt hat. Grundsätzlich ist ein positiver Trend in Richtung sinkender öffentlicher Defizite festzustellen (2005: 2,5%, 2007: 1,1%). Wichtig ist, die Dynamik auch weiterhin aufrecht zu erhalten.

 

Der Europäische Rat wird die länderspezifischen Empfehlungen und die sogenannten „Points to Watch“ für alle Mitgliedstaaten billigen. Es wurden gute Fortschritte bei der Umsetzung der Lissabon Agenda in den Nationalen Reformprogrammen im ersten Lissabon Zyklus gemacht. Österreich schneidet insgesamt sehr gut ab, gehört zu den Ländern mit nur einer länderspezifischen Empfehlung (CSR) und fällt daher in die Kategorie „significant progress“. Besonders hervorgehoben werden die Maßnahmen zur Innovationsförderung, die Erhöhung der Ausgaben für F&E, die Schaffung des Klima-und Energiefonds sowie die Weiterentwicklung des Flexicurity Modells. Handlungsbedarf besteht laut EK bei der Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, weshalb die letztjährige Empfehlung im Großen und Ganzen aufrecht erhalten wird: Weitere Anreize für ältere Arbeitnehmer für deren Verbleib im Arbeitsleben, insbes. Implementierung einer umfassenden Strategie für berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung, Anpassung der Arbeitsbedingungen und Verschärfung der Bestimmungen für Frühpensionierungen sowie Verbesserung der Ausbildung für benachteiligte Jugendliche. Darüber hinaus werden folgende Points to Watch genannt: Ausgeglichener Haushalt (wenn möglich vor 2010), Verbesserung des Wettbewerbs insbes. im Dienstleistungsbereich und den Freien Berufen, Stärkung des Unternehmergeistes bereits in frühen Phasen, etwa in der Ausbildung, weitere Maßnahmen zum Abbau der CO2-Emissionen sowie Maßnahmen, um der vorhandenen geschlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes gegenzusteuern (u. a. Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen). Österreich hat der Bewertung zugestimmt.

 

Im Rahmen der Beschlüsse über die erneuerte Lissabon Strategie im Jahr 2005 wurden neue Governance Strukturen beschlossen. Im Rahmen dieser haben die Mitgliedstaaten jeweils dreijährige nationale Reformprogramme vorzulegen. Bis zum Oktober 2008 muss ein überarbeitetes Nationales Reformprogramm für den Zeitraum 2008-2011 ausgearbeitet sein. Kernanliegen sind Investitionen in die Zukunft, dh. in Forschung und Entwicklung, Infrastruktur, Bildung und Universitäten sowie in Soziales, um damit langfristig den Wohlstand zu sichern und zu mehren. Österreich steht erst am Beginn der Überlegungen für sein Nationales Reformprogramm 2008-2011. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Sicherung des Sozialsystems einen eigenen Reformschwerpunkt darstellen wird. Gerade vor dem Hintergrund eines effizienten und effektiven Mitteleinsatzes gilt es dafür Sorge zu tragen, dass dieser Politikbereich auch weiterhin zu Wirtschaftswachstum und Wohlstandsmehrung beiträgt.

 

Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008-2010 (LPG)

 

Die Europäische Kommission präsentierte ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft für 2008-2010 mit 10 Hauptzielen und 28 Maßnahmen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sollte auf Gemeinschaftsebene einen bedeutenden Zusatznutzen erbringen oder zu erheblichen Synergien zwischen einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen und/oder zwischen verschiedenen Maßnahmen auf EU-Ebene führen. Weiters wird eine positive Auswirkung auf Wachstum und Beschäftigung erwartet.

 

Im Lissabon-Gemeinschaftsprogramm hat die EK anhand der vier Reformprioritäten der Lissabonstrategie 10 Kernziele identifiziert, nämlich eine gemeinsame Sozialagenda, eine gemeinsame Immigrationspolitik, die weitere Förderung von KMU und damit in Verbindung die Reduktion der administrativen Belastung, die Verbesserung des Binnenmarktes (vor allem auch im Finanzmarktbereich), die Förderung von Forschung und Innovation („5. Freiheit“), die Forcierung einer gemeinsamen Klimapolitik sowie die Stärkung der bilateralen Beziehungen mit den wichtigsten Wirtschaftspartnern der EU.

 

Im Rahmen des LPG fordert die EK das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen auf, das vorgeschlagene Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008-2010 anzunehmen. Die Methodik des LPG wird von österreichischer Seite in Frage gestellt, da das Dokument sehr weit gefasst Vorschläge der Europäischen Kommission für die politischen Prioritäten der Union 2008-2010 enthält. Eine Implikation dessen wäre, dass sich pro futuro Rat, Parlament und der ER an den politischen Prioritäten des LPG (der EK) orientieren müssen. Für Österreich ist entscheidend, dass die Leitlinienfunktion des Europäischen Rates durch die vorgeschlagene Methodik nicht beeinträchtigt wird.

 

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung des LPG wird von Ö Seite in vielen Bereichen kritisch gesehen und wird erst nach Vorliegen von detaillierten Informationen umfassend bewertet werden können. Folgende Ersteinschätzungen liegen vor:

 

-          Vorgeschlagene Maßnahmen im LPG dürfen den EU Haushalt nicht belasten.

-          Das Thema einer effektiveren Koordination bei Steuerfragen zwischen den MS und wenn passend auf EU Ebene wäre in stärkerem Maße in das LPG aufzunehmen.

-          In den skizzierten Inhalten der erneuerten Sozialagenda fehlt eine Betonung der Themen Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie aktive Eingliederung und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für prioritäre Bevölkerungsgruppen.

-          Die Inkludierung einer gemeinsamen Migrationspolitik im LPG wird angezweifelt und eine Streichung dieses Themas wird vorgeschlagen.

-          Das „Think-small-first-principle“ sollte bei den Folgenabschätzungen für neue Initiativen auf Gemeinschaftsebene („impact assessments for new initiatives on Community level”) angewendet werden.

-          Der Vorschlag für ein Zusammenlegen von Forschungs- und Entwicklungsressourcen auf Gemeinschaftsebene muss vor weiteren Schritten einer genauen Bewertung unterzogen werden. 

 

Binnenmarkt-Review

 

Im Zuge ihres Binnenmarkt Reviews hat die EK nach umfangreichen Konsultationen ein Bündel von Initiativen zur Modernisierung des Europäischen Binnenmarkts vorgeschlagen. Die wichtigsten Initiativen betreffen die Verbesserung der Konsumentenrechte und der Verbraucherinformation (speziell bei Finanzdienstleistungen), die Beseitigung administrativer Barrieren (vor allem für KMU), die Steigerung der Mobilität von ForscherInnen sowie die Verbesserung der Qualität bei sozialen Dienstleistungen.

 

Die Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für KMU’s, müssen weiter verbessert werden. Der Europäische Rat im Dezember 2007 begrüßte die Absicht der Kommission, im Jahr 2008 eine Mitteilung über eine spezielle Regelung für kleine Unternehmen (Small Business Act) vorzulegen, dessen Ziel es ist, das volle Potenzial der KMU zu erschließen. Weiteres Ziel ist es, die Agenda „bessere Rechtssetzung“ dahin gehend  weiter zu entwickeln, den Verwaltungsaufwand bis 2012 um 25 % zu verringern.

 

Klima- und Energiepaket

 

Der Europäische Rat im März 2008 stellt eine wichtige Etappe bei der Umsetzung des Klima- und Energiepakets, dar. Erstens, soll der Frühjahrs-ER demonstrieren, dass die Arbeit zur Implementierung des Klima- und Energiepakets vorankommt und die ersten Resultate erreicht worden sind. Vor dem Hintergrund, dass das Ziel die Annahme des Pakets bis spätestens April 2009 ist, soll der ER erste politische Orientierungen für den weiteren Weg nach vorne geben. 

 

Das Vorschlagspaket zur EU-internen Aufteilung („burden sharing“) der verbindlichen EU Ziele 2020 für Erneuerbare Energien (20%) und für Treibhausgasreduktion (20% autonom // 30% bei globaler Beteiligung) hat die EK am 23. Jänner 2008 angenommen. Das Paket besteht aus vier Elementen:

-          Entwurf für Entscheidung zur Treibhausgas-Lastenteilung,

-          Richtlinienentwurf für Revision des EU-Emissionshandelssystems,

-          Richtlinienentwurf für Erneuerbare Energien und

-          Richtlinienentwurf für Sequestrierung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage, CCS).

 

Darüber hinaus hat die EK am 23. Jänner 2008 die Leitlinien für Staatliche Umweltbeihilfen angenommen.

 

Die EU nimmt im Bereich der Klima- und Energiepolitik eine weltweite Führungsrolle ein. Österreich ist innerhalb der EU Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energieträger und startet auch beim Klimaschutz innerhalb vergleichbarer Staaten auf hohem Niveau. Das gemeinsame Ziel aller EU-Mitgliedstaaten muss die konkrete Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen sein. Dabei muss darauf Bedacht genommen werden, dass Klimaschutz eine globale Herausforderung ist, die nur global zu bewältigen ist. Die EU ist hier einen großen Schritt voraus gegangen.

 

Die EU bekennt sich zu ihrer Verantwortung und leistet einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz durch Setzen konkreter Ziele. Österreich unterstützt daher die Zielsetzung der Europäischen Kommission, hält aber gleichzeitig fest, dass angesichts des schon bisher hohen Beitrags Österreichs eine faire Lastenverteilung und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie und der damit verbundenen Arbeitsplätze hohe Priorität haben muss. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen auch die Interessen der Konsumenten berücksichtigen. Aufgrund seines hohen Emissionsanteils muss der Verkehr einen wesentliche Beitrag leisten; dafür sind in Zukunft neben den nationalen Maßnahmen die entsprechenden verkehrspolitischen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene unter anderem durch die Änderung der Wegekosten-RL geschaffen werden.

 

Bessere Rechtsetzung

 

Im November 2006 nahm die EK eine umfassende Bewertung der Fortschritte bei der Regulierungsreform im Rahmen eines „Strategic Review of Better Regulation in the EU“ vor. Sie stellte darin fest, dass die bestehenden Initiativen zu einer Besseren Rechtsetzung nunmehr den gesamten „Regulierungszyklus“, von Begutachtung über Folgenabschätzung, Messung von Verwaltungskosten bis hin zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds, abdecken. Im Hinblick auf den Europäischen Rat im Frühjahr 2008 soll ein neuerlicher Strategic Review neben Fortschrittsberichten aus 2007 zu den einzelnen Initiativen einer Besseren Rechtsetzung weitere Empfehlungen und Zukunftsperspektiven beinhalten (Details siehe Abschnitt VI Bessere Rechtsetzung).

 

Finanzmarktstabilität

 

Der Europäische Rat betonte im Dezember 2007 die Bedeutung fortlaufender Beobachtung der Finanzmärkte im Hinblick auf die Stabilität des EU-Finanzsystems. Er unterstrich die Inhalte des im Herbst vereinbarten Arbeitsplans des Rats. So soll unter anderem die Transparenz für Investoren, Märkte und Regulatoren verstärkt werden, die Bilanzierungsregeln und Aufsichtsstandards verbessert, die Zusammenarbeit nationaler Aufsichtsbehörden verstärkt sowie auch das Funktionieren des Marktes einschließlich der Rolle der Rating-Agenturen untersucht werden.

 

Der Frühjahrsgipfel 2008 wird auf Basis eines Fortschrittsberichtes über den Stand des vereinbarten Arbeitsplans beraten, der slowenische Vorsitz plant den Schwerpunkt auf Risikomanagement, Markttransparenz und Bewertungsstandards zu legen.

 

 

Europäischer Rat am 19./20. Juni

 

Einer der Schwerpunkte der  Tagung des Europäischen Rates im Juni ist traditionellerweise der Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts. Weiters ist der Westbalkan eine der Prioritäten der slowenischen Präsidentschaft, dem auch das informelle Treffen der Außenminister gewidmet sein wird und der auch Gegenstand des Europäischen Rates im Juni ist. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Europäische Nachbarschaftspolitik, mit dem Schwerpunkt Schwarzmeerdimension. Wie üblich werden die Schlussfolgerungen auch aktuelle außenpolitische Themen abdecken.

Die Fortschritte in den Bereichen Klima und Energie werden ein weiteres Element der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates darstellen. Darüber hinaus wird der Europäische Rat eine Bestandsaufnahme zum Vertrag von Lissabon vornehmen.

 

Hinsichtlich des Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wird das in den letzten Jahren sehr umfassend behandelte Thema Migration wird im Zentrum der Betrachtungen stehen, wobei sich auch der Europäische Rat im Dezember mit diesem Thema befassen wird (Schwerpunkt der frz. Präsidentschaft). Neben einheitlichen Zulassungsbedingungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten (Blue Card) und neuen Konzepten für eine wirksamere Steuerung der legalen Wanderung zwischen der EU und Drittstaaten (Mobilitätspartnerschaften und zirkuläre Migration) und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten wird es vor allem um die Bekämpfung der illegalen Migration und um eine wirksame Rückübernahme- und Rückführungspolitik gehen. Ferner wird der Europäische Rat im Rahmen der Europäischen Migrationspolitik auf die Stärkung des integrierten Grenzschutzes und die Fortschritte bei der Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems besonderes Augenmerk richten.

 

Einen weiteren Schwerpunkt werden die Schengenerweiterung (bis 30. März 2008 ist die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen an den Luftgrenzen zu vollziehen) und die Entwicklung und die Einführung des Schengener Informationssystems der 2. Generation (SIS II) bilden. Im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit wird die Schwerpunktsetzung für die Tagungen des Europäischen Rates im Juni und Dezember von den Fortschritten bei der Umsetzung des Haager Programms und des Aktionsplans zum Haager geprägt sein. Die Themen erstrecken sich dabei von der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit und des Informationsaustausches bis hin zur engeren justiziellen Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen.

 

Das Jahr 2008 wurde mit Ratsbeschluss zum Jahr des interkulturellen Dialogs erklärt. Die slowenische EU-Ratspräsidentschaft hebt in ihrem Programm die Bedeutung des interkulturellen Dialogs insbesondere für Fragen wie Migration, Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Terrorismus hervor. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Juni werden voraussichtlich auch auf das Jahr des interkulturellen Dialogs eingehen.

 

Klima- und Energiepaket: Der Vorschlag für das Klima- und Energiepaket wird beim Europäischen Rat im Juni 2008 auf Basis Ergebnisse des Energie und des Umweltrates weiterbehandelt. Der Fokus des Europäischen Rates wird auf die Umsetzung des Post-Kyoto Emissionshandelssystems und auf die Maßnahmen des Energiepakets gerichtet sein.

 

 

Europäische Räte unter französischer Präsidentschaft am 15./16. Oktober (informelles Treffen) und 11./12. Dezember

 

Die französische Ratspräsidentschaft ist vom derzeit geltenden 18-Monatsprogramm nicht mehr umfasst. Das Programm der kommenden drei Präsidentschaften Frankreich, Tschechien und Schweden, das den Zeitraum bis Ende 2009 abdecken wird, befindet sich derzeit in Ausarbeitung.  

Hauptprioritäten der französischen Präsidentschaft sind Migration, Energie/Klima, Umwelt und Sicherheits- und Verteidigungspolitik und diese Themen werden aus heutiger Sicht auch Gegenstand der Europäischen Räte sein. Darüber hinaus werden auch der Vertrag von Lissabon und - unter Berücksichtigung der laufendenden Ratifikationsprozesse - die Vorbereitungsarbeiten auf dessen Inkrafttreten ein Thema der französischen Ratspräsidentschaft sein.

Folgenden Themen werden - nicht nur im Bereich der Prioritäten - auf der Agenda der französischen Präsidentschaft stehen:

Energie/Klimawandel: Weiterführung der Arbeiten zum Post-Kyoto Emissionshandelssystem und zu den Maßnahmen des Energiepakets.

Migration: Wie bereits im Zusammenhang mit dem Europäischen Rat im Juni 2008 dargestellt wird  es neben einheitlichen Zulassungsbedingungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten (Blue Card) und neuen Konzepten für eine wirksamere Steuerung der legalen Wanderung zwischen der EU und Drittstaaten (Mobilitätspartnerschaften und zirkuläre Migration) und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten, vor allem um die Bekämpfung der illegalen Migration und um eine wirksame Rückübernahme- und Rückführungspolitik gehen. Ferner wird der Europäische Rat im Rahmen der Europäischen Migrationspolitik auf die Stärkung des integrierten Grenzschutzes und die Fortschritte bei der Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems besonderes Augenmerk richten.

 

Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Im Dezember 2007 hat der Europäische Rat den Generalsekretär/Hohen Vertreter ersucht, die Umsetzung der 2003 angenommenen Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS) unter voller Beteiligung der Kommission und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu prüfen und Elemente zur Verbesserung ihrer Umsetzung und gegebenenfalls zu ihrer Ergänzung vorzuschlagen, die dann vom Europäischen Rat im Dezember 2008 anzunehmen wären. Frankreich hat dazu bereits angekündigt, unter seiner Präsidentschaft eine neue ESS zu entwickeln. Weiters möchte Frankreich die europäischen Kapazitäten für die Planung und Durchführung der ESVP - Einsätze verstärken.

Die Halbzeitbewertung der Sozialpolitischen Agenda 2006-2010 ist ein Projekt, das noch während der slowenischen Präsidentschaft beginnt und unter französischem Vorsitz abgeschlossen werden soll. Gegen Ende der SL Präsidentschaft wird die EK eine Mitteilung vorlegen, die in erster Linie eine Beurteilung der Umsetzung und Wirksamkeit der Sozialpolitischen Agenda 2006-2010 zum Gegenstand hat. Auf Grundlage dieser Mitteilung und der Ergebnisse einer derzeit laufenden, breit angelegten Konsultation zur sozialen Realität in Europa werden die Prioritäten der Sozialpolitischen Agenda überprüft und gegebenenfalls neu formuliert werden. Die eigentliche Debatte sowie der Abschluss dieses Projekts erfolgen unter Vorsitz Frankreichs.

Institutionelle Fragen: Vorbereitung des Inkrafttretens des Vertrages von Lissabon (siehe Abschnitt III).

Beginn der Überlegungen zum Review der Finanzperspektive: Der Bericht der Europäischen Kommission zur Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union wird im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2008 unter den vorrangigen Initiativen angeführt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Europäische Rat im Dezember mit dem Bericht zur Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union befasst wird (siehe Abschnitt IV).

Verstärkung der globalen Rolle Europas unter Einbeziehung aller außenrelevanten Politikbereiche, insbes. Migration, Umwelt, Handel (geistiges Eigentum).

 

 

 

III. Vertrag von Lissabon

 

Aufbauend auf einer politischen Einigung über den Inhalt des Reformvertrages beim Europäischen Rat im Juni 2007 konnte eine Regierungskonferenz in drei Monaten einen Vertragstext ausarbeiten, dem beim informellen Treffen der Staat- und Regierungschefs am 18./19. Oktober 2007 alle Mitgliedstaaten zustimmten.

Der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft  („Reformvertrag“) wurde am 13. Dezember 2007 in Lissabon von den Staats- und Regierungschefs sowie den Außenministern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet.

Als Termin für das Inkrafttreten sieht der Vertrag den 1. Jänner 2009 vor, sofern bis dahin alle Ratifikationsurkunden hinterlegt sind. Andernfalls tritt der Vertrag am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats in Kraft.

Die österreichische Bundesregierung hat den Vertrag von Lissabon am 11. 1. 2008 genehmigt und dem Parlament (Genehmigung durch den Nationalrat und Zustimmung des Bundesrates) gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 2 und Abs. 4 B-VG zugeleitet.

Wesentlich ist die gezielte und fundierte Information der Bürgerinnen und Bürger, damit sich jeder Interessierte ein Bild vom Inhalt des Vertrages von Lissabon machen kann. Zu diesem Zweck werden die bestehenden Informationsangebote im Internet und in Broschüren sowie die verstärkte Diskussion mit den Bürgern bei Informationsveranstaltungen verstärkt. Geplant ist ein Informationspaket (u.a. Konsolidierte Fassung des Vertrages, Broschüre zur Zukunft Europas, Powerpoint-Präsentation zum Vertrag von Lissabon), das Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat, Landtagsabgeordneten sowie Bürgermeister/innen und auch Schulen zur Verfügung gestellt werden soll.

Der Vertrag von Lissabon stellt einen wichtigen Fortschritt gegenüber dem Vertrag von Nizza dar. Der europäische Integrationsprozess wird auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt, die die Union handlungsfähiger und demokratischer machen wird. Die wichtigsten Neuerungen bestehen in einer Beseitigung der Säulenstruktur der Union, der Einführung einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit und einer Reform der Institutionen. Die Union erhält einen eigenen rechtsverbindlichen Grundrechtekatalog. Eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten wird eingeführt. Den nationalen Parlamenten wird die Funktion eines Wächters des Subsidiaritätsprinzips übertragen. Durch Ausdehnung des Mitentscheidungsrechts wird die Mitwirkung des Europäischen Parlaments an der Rechtssetzung in der EU zum Regelfall. Die BürgerInnen werden die Möglichkeit erhalten, durch ein europaweites Volksbegehren Rechtssetzungsinitiativen anzuregen. Durch die Stärkung der Befugnisse des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Union beträchtlich erhöht. Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wird durch Ausweitung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen effizienter gestaltet.

Im Jahr 2008 sind zahlreiche Umsetzungsmaßnahmen zu den Neuerungen im Vertrag von Lissabon vorzubereiten, auch wenn die meisten Rechtsakte erst nach Inkrafttreten des Vertrages formell angenommen werden können. Die Vorbereitungen werden entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2007 auf Basis eines Arbeitsprogramms der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft durchgeführt. Es ist absehbar, dass ein wesentlicher Teil dieser Vorbereitungen erst unter französischer Präsidentschaft abgeschlossen werden wird.

Unter anderem sind folgende Vorbereitungsarbeiten notwendig: Festlegung der genauen Bedingungen für die künftige Vorsitzführung im Rat, außer im Rat auswärtige Beziehungen, wo der Hohe Vertreter den Vorsitz innehaben wird; Festlegung, welche Ratsformationen es in Zukunft geben wird; Vorbereitung des Beitritts der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention; Ausarbeitung der Details zur europäischen Bürgerinitiative; Durchführung der Solidaritätsklausel bei einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer von Menschen verursachten Katastrophe; Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes.

Darüber hinaus ist sind der Präsident des Europäischen Rates, der Hohe Vertreter und der Generalsekretär des Rates zu ernennen. 

Damit die Europäische Union möglichst rasch auf der durch den Vertrag von Lissabon modernisierten Basis arbeiten kann, hat Österreich großes Interesse, dass diese Vorbereitungsarbeiten zügig in Angriff genommen werden.

 

IV. Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union

Der Bericht der Europäischen Kommission zur Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union wird im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2008 unter den vorrangigen Initiativen angeführt. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Europäische Rat im Dezember mit dem Bericht zur Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union befasst wird. Dieser Bericht soll eine wichtige Vorleistung für die von der nächsten Kommission vorzulegenden Vorschläge für die neue mehrjährige Finanzvorschau für die Zeit ab 2014 darstellen. Frankreich, das im 2. Halbjahr 2008 den Ratsvorsitz wahrnimmt, hat sich noch nicht festgelegt, ob der Rat damit befasst werden wird.

Der Europäische Rat beauftragte im Rahmen der Einigung zur Finanzvorschau 2007-2013 im Dezember 2005 die Kommission, sämtliche Einnahmen u. Ausgaben zu überprüfen. Konkret wurde beschlossen, dass die Kommission eine vollständige, weit reichende Überprüfung vornimmt, die sämtliche Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Eigenmittel und den Ausgleichszahlung an das Verei­nigte Königreich, abdeckt und dass die Kommission ihren Bericht „2008/2009“ vorlegt. Der Europäische Rat kann auf Grundlage dieser Überprüfung zu allen Punkten, die darin behandelt wurden, entsprechende Beschlüsse fassen. Die Überprüfung wird bei der Vorbereitung der nächsten Finanziellen Vorausschau berücksichtigt. Ergänzend wurde in der Interinstitutionellen Vereinbarung zur Finanzvorschau vom 17. Mai 2006 vereinbart, dass die Kommission vor der Berichterstellung einen Konsultationsprozess durchführt.

Im September 2007 hat die Kommission den Konsultationsprozess eröffnet und die Mitteilung „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“, Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts (2008/2009), vorgelegt. Die Mitteilung enthält keine Aussagen, welche Reformoptionen die Kommission bei den Einnahmen und Ausgaben erwägt, sondern stellt die historische Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der EU dar und beschreibt künftige Politikherausforderungen. Die Konsultationsphase endet am 15. April 2008. Aufbauend auf den Ergebnissen der Konsultationsphase wird die Kommission ihren Bericht  vorlegen.

 

Österreich wird weiterhin für ein sparsames EU Budget eintreten. Die Ausgaben der Union müssen den Grundsätzen des Europäischen Mehrwertes, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit folgen. In diesem Sinn wird Österreich für eine Umstrukturierung des EU-Haushaltes zu Gunsten neuer Schwerpunkt- oder Kernthemen eintreten. Die Förderung von Innovation, Bildung, Forschung und technologischer Entwicklung sollte auch im EU Rahmen weiter ausgebaut werden, hohe Bedeutung kommt auch dem Ausbau grenzüberschreitender Abschnitte vorrangiger (Infrastruktur‑)Vorhaben zu.

Bei der Weiterentwicklung des EU Haushalts wird auch zu berücksichtigen sein, dass Klimawandel und Energiepolitik nun zentrale Themen der EU-Agenda sind und der EU eine internationale Vorreiterrolle zukommt. Dies sollte nicht nur den EU-Förderprogrammen berücksichtigt werden, sondern auch in einer konsistenten Ausgestaltung der Rechtsnormen (z.B. Wegekostenrichtlinie) zum Ausdruck kommen.

 

In Hinblick auf Eigenmittel der Union wird sich Österreich in Fortsetzung bisheriger Initiativen für die Überprüfung und Durchführbarkeit einer EU-weiten Steuer einsetzen, ohne die Lissabon-Ziele zu gefährden. Die Kommission soll die Machbarkeit von etwa Finanztransaktionssteuern, umwelt- und verkehrsbezogene Steuern oder Abgaben überprüfen und in ihrem Bericht aufnehmen.

 

 

V. Kohäsionspolitik

 

Kohäsionsbericht („Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“) (18-Monatsprogramm des Rates)

 

Ziel:

Gemäß Art. 159 EUV hat die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen alle drei Jahre über die Fortschritte der EU-Kohäsionspolitik Bericht zu erstatten.

Die 3 Präsidentschaften haben sich in ihrem Arbeitsprogramm „eine Debatte“ des turnusmäßig im Mai 2007 vorgelegten „4. Kohäsionsberichts“ vorgenommen. Hintergrund dieser Formulierung ist ein nicht zuletzt von der EK (DG REGIO) gewünschter kontinuierlich Diskussionsprozess „auf niederer Flamme“ zur Kohäsionspolitik, um angesichts der parallel laufenden Prozesse zum „policy review“ (siehe Abschnitt IV.) und des „health ckecks“ im Landwirtschaftsbereich strategisch nichts ins Hintertreffen zu geraten.

 

Stand:

Eine 1. Großveranstaltung zum Bericht wurde mit dem „Kohäsionsforum“ im September durch die EK selbst lanciert; die portugiesische Ratspräsidentschaft veranstaltete Ende November 2007 ein Ministertreffen auf den Azoren. Die slowenische Ratspräsidentschaft plant die Abhaltung eines Expertentreffens kommenden April, und auch der französische Vorsitz hat bereits ein Treffen – dieses wieder auf Ministerebene – für November d.J. anberaumt.

Inhaltlich stimuliert werden diese Diskussionen durch Fachinputs von Experten, aber auch der europäischen (EK, EP, AdR, MS,…) sowie einiger internationalen Institutionen (z.B. OECD). Ein wichtiges Dokument könnte in diesem Kontext auch der von der EK für Sommer 2008 angekündigte „5. Zwischenbericht zur Kohäsion“ werden, in dem die Ergebnisse einer noch bis Ende Jänner 2008 laufenden öffentlichen Konsultation (via Internet) zum Fragenkatalog des Kohäsionsberichts aufbereitet und entsprechend interpretiert werden sollen.

 

Österreichische Position:

Angesichts der sehr frühzeitig gestarteten „Zukunftsdiskussion“ – immerhin sind die Programme der laufenden Periode 2007 – 2013 gerade erst angelaufen, sodass aus diesen noch keine fundierten Reformschlüsse gezogen werden können – scheint derzeit eine inhaltliche Festlegung noch nicht opportun. Darüber hinaus wird die Kohäsionspolitik als zwischenzeitlich größte Ausgabenrubrik des EU-Budgets in der Debatte zum „policy review“ (siehe Punkt IV.) einen prominenten Stellenwert einnehmen.

 

Grünbuch zur Europäischen territorialen Kohäsion (Legislativ- und Arbeitsprogramm 2008 der EK)

 

Ziel:

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde / wird das Konzept der  „wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion“ um den Aspekt der „territorialen Kohäsion“ ergänzt (Art. 3 VEU und Titel XVII VAEU). Da dieser Terminus noch einer Präzisierung bedarf, hat sich die EK zur Vorlage eines entsprechenden Grünbuchs bis September 2007 entschlossen.

 

Stand:

Bereits im Sommer 2007 ist die EK an die MS mit dem Ersuchen herangetreten, einen detaillierten Fragebogen zum jeweiligen Verständnis von „territorialem Zusammenhalt“ (inkl. möglicher Schlüsselelemente, Strategien, Politikziele und Mittel zu deren Umsetzung etc.) zu beantworten. Der Großteil der MS hat diesem Wunsch in der Zwischenzeit Folge geleistet, die Antworten fielen jedoch äußerst divergent aus. Die EK wird nun die schwierige Aufgabe haben, in den kommenden Monaten auf Basis dieser Antworten ein schlüssiges Dokument zu erstellen. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Papier bereits unter dem französischen Ratsvorsitz im Herbst dieses Jahres – wahrscheinlich auch beim im November anberaumten informellen Ministertreffen – einer intensiveren Diskussion unterzogen werden wird, gilt doch Frankreich als Vorreiter und Promotor des „territorialen Ansatzes“.

 

Österreichische Position:

Österreich hat sich in den Vorgesprächen immer positiv zu einer vermehrt sektor­übergreifenden, territorialen Betrachtungsweise bekannt. Der Vorlage des Dokuments und der folgenden Diskussion wird mit Interesse entgegen gesehen.

 

Durchführung der neuen Kohäsionsprogramme für 2007 – 2013; Abschlussphase der Programme von 2000 – 2006 managen (Legislativ- und Arbeitsprogramm 2008 der EK)

Ziel:

Die EK definiert als ihr Ziel die reibungslose Abwicklung der Kohäsionsprogramme (insgesamt 452 regionale / nationale / bi- bzw. multilaterale Programme für den Zeitraum 2007-2013) bzw. den Abschluss von 380 entsprechenden Programmen für 2000 – 2006, wobei deren Mehrwert für das Wirtschaftswachstum und die Bereitstellung von mehr und besseren Arbeitsplätzen („Lissabon-Agenda“) betont wird.

Stand:

Österreich spielt – wie schon in der Vergangenheit – auch beim Programmstart der neuen Förderperiode 2007 - 2013 eine europäische Vorreiterrolle. So waren die ersten 8 Programme, die überhaupt von der EK genehmigt wurden (Mai 2007), die Programme der österreichischen Bundesländer. Hinsichtlich des Beitrags der Programme zur „Lissabon-Agenda“ wurde bereits im o.a. „4. Kohäsionsbericht“ darauf verwiesen, dass die geplanten Ausgaben der österreichischen Programme zu etwa 90% der Lissabon-Zielerreichung dienen und damit europaweit – gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich – an der Spitze liegen.

In der Zwischenzeit wurden auch die weiteren notwendigen Schritte (Finalisierung einer §15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung der EU-Vorgaben, Erstellung nationaler Förderfähigkeitsregeln, Einreichung und Genehmigung von Publizitätsplänen, etc.) erfolgreich gesetzt und mit der Genehmigung von Projekten begonnen.

Auch die Programme des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (bisher INTERREG) mit österreichischer Beteiligung, deren Erstellung, Abstimmung und Genehmigung in der Regel weit komplexer verlaufen, wurden in der Zwischenzeit alle von der EK genehmigt, sodass auch ihrer Implementierung nichts mehr im Wege steht.

Hinsichtlich der Finanzperiode 2000 – 2006 steht 2008 das letzte Jahr des 2-jährigen Auslaufzeitraums an. Auch hier wurden bereits in Abstimmung mit der EK die notwendigen Entscheidungen getroffen, um eine entsprechende Ausschöpfung zu garantieren.

 

VI.  Bessere Rechtsetzung (18‑Monatsprogramm des Rates und Legislativ- und Arbeitsprogramm 2008 der EK)

 

Ziel:

 

Die EK plant auch im Jahr 2008, die Vereinfachung und Modernisierung des ordnungspolitischen Umfelds in Europa voranzutreiben und die Agenda zur besseren Rechtsetzung weiterzuentwickeln, um Fortschritte im Hinblick auf die Ziele von Lissabon für Arbeitsplätze und Wachstum zu verwirklichen.

 

Die Agenda zur Besseren Rechtsetzung umfasst mehrere Bereiche (s.u.), die sich in unterschiedlichen Initiativen der EK widerspiegeln. Die EK plant, auf den Arbeiten der vorangegangenen Jahre aufzubauen und in jedem dieser Bereiche weitere Schritte zu setzen. Auch im Jahresprogramm der Ratspräsidentschaften erfolgt ein klares Bekenntnis dazu, die „Better Regulation“-Agenda zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und zur Reduktion unnötiger Verwaltungslasten weiter zu tragen.

 

 

Aktueller Stand:

 

Im November 2006 nahm die EK eine umfassende Bewertung der Fortschritte bei der Regulierungsreform vor[1]. Sie stellte darin fest, dass die bestehenden Initiativen zu einer Besseren Rechtsetzung nunmehr den gesamten „Regulierungszyklus“, von Begutachtung über Folgenabschätzung, Messung von Verwaltungskosten bis hin zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds, abdecken. Im Hinblick auf den Europäischen Rat im Frühjahr 2008 soll ein neuerlicher Strategic Review neben Fortschrittsberichten aus 2007 zu den einzelnen Initiativen einer Besseren Rechtsetzung weitere Empfehlungen und Zukunftsperspektiven beinhalten.

 

        Vereinfachung bestehender Regulierungen (zweiter Fortschrittsbericht in Planung): Die Aktionen des fortlaufenden Vereinfachungsprogramms der EK („rolling programme“) machen gute Fortschritte und beinhalten zwischen 2005 und 2008 ca. 100 Initiativen mit 220 Rechtsakten. 45 Initiativen sind für 2008 vorgesehen, darunter sind 15 brandneu und decken verschiedene Politikbereiche ab (zB Landwirtschaft, öffentliche Gesundheit, Umwelt, Energie).

 

        Abbau von Verwaltungslasten (neuer Fortschrittsbericht in Planung): Auf europäischer Ebene wurde zur Messung von Verwaltungskosten das sogenannte "EU‑SKM"  erarbeitet.[2] Dieses entspricht großteils dem auch in Österreich angewandten "Standard Cost Model" zur Messung und Reduktion von Verwaltungskosten. Für ausgewählte prioritäre Bereiche schlug die Kommission ein Aktionsprogramm für eine Messung der Verwaltungskosten sowie die Vereinbarung eines gemeinsamen Reduktionszieles von 25 % der Verwaltungslasten durch Informationsverpflichtungen bis zum Jahr 2012 vor (dieses Ziel wurde am Europäischen Rat im Frühjahr 2007 angenommen). Diese Übung soll sich auf Verordnungen und EU‑Richtlinien einschließlich deren nationaler Umsetzung erstrecken, die für die Betroffenen als besonders belastend identifiziert wurden. Der größte Nutzen aus diesem Aktionsprogramm zur Reduktion von Verwaltungslasten soll kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen.

 

        Kodifikation und Aufhebung obsoleter Regulierungen: Das Kodifikationsprogramm der EK umfasst derzeit etwa 500 Akte (die ca. 2000 derzeit bestehende Regulierungsakte ersetzen würden), davon wurden bereits 85 Kodifikationsakte abgeschlossen, die 300 bestehende Akte ersetzen, weitere 33 Akte liegen bereits im Europäischen Parlament und Rat zur Annahme bereit. Das bisherige Programm soll bis 2008 abgeschlossen werden; anschließend sollen weitere 350 Akte vorgelegt werden.

 

        Folgenabschätzungen: Die EK führte seit 2003 über 160 Folgenabschätzungen durch, seit September 2006 wird zusätzlich auch eine Zusammenfassung der Abschätzungen in allen Gemeinschaftssprachen bereitgestellt. Zusätzlich wurde ein „Impact Assessment Board“ eingerichtet, in dem Kommissionsmitarbeiter, gegebenenfalls unterstützt von externen Experten, die Qualität der Abschätzungen unabhängig bewerten. Die Folgenabschätzungen beinhalten ökonomische, soziale und umweltbezogene Auswirkungen von Regulierungsentwürfen. Eine externe Bewertung der Qualität aller bisherigen Folgenabschätzungen wurde für 2007 vorgelegt.[3]

 

        „Screening“ und Zurückziehen von Regulierungsakten, die sich im Gesetzgebungsverfahren befinden: Die EK möchte auch weiterhin regelmäßig obsolet gewordene Akte sowie Akte, bei denen ein Abschluss nicht mehr zu erwarten ist, identifizieren und zurückziehen.

 

 

Die EK will letztlich auch die Anwendung von EU-Recht verbessern. Sie setzt dabei insbesondere auf vorbeugende Maßnahmen, Zusammenarbeit und informelle Problemlösungsmechanismen wie etwa SOLVIT, um die Anwendung und Umsetzung von EU‑Recht durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen. Insgesamt stellte die EK im „Strategic Review“ sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den Mitgliedstaaten deutliche Fortschritte im Bereich „Better Regulation“ fest. „Es könne und müsse aber noch mehr getan werden.“

 

Österreichische Position:

 

Österreich begrüßt und unterstützt die fortgesetzten Aktivitäten der EK im Rahmen der europäischen Regulierungsreform.

Im Hinblick auf die Vereinfachungsinitiativen steht nach Ansicht Österreichs eine rasche und effiziente Umsetzung der Vereinfachungsvorhaben im Vordergrund. Dies könnte u.a. durch eine konsequente Behandlung der Vereinfachungsvorhaben in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen, durch eine verbesserte Koordination von EK, Europäischem Parlament und Rat und durch eine erhöhte Transparenz der Vereinfachungsvorhaben der EK sowie jährliche Berichtspflichten erreicht werden.

Auch die Initiative der EK zum Abbau von Verwaltungslasten, die Verankerung eines Reduktionsziels von 25 % bis 2012 in den prioritären Bereichen für die Messung in dem von der Kommission vorgelegten Aktionsprogramm werden grundsätzlich unterstützt. Einige Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, haben bereits mit einer nationalen Messung von Verwaltungskosten mit dem Standard Cost Model begonnen. Bei der Umsetzung des EU‑Reduktionsziels muss daher nach Auffassung Österreichs von der EK auf weitestgehende Synergien mit diesen bereits existierenden nationalen Programmen geachtet werden. Um die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der bisher durchgeführten nationalen Erhebungen zu gewährleisten, muss eine größtmögliche Harmonisierung in der Standardkostenmodell-Methodologie angestrebt werden.

Im Bereich der Folgenabschätzungen erwartet Österreich, dass sich durch die aktuellen Maßnahmen der EK, nämlich durch die Einrichtung des „Impact Assessments Board“ und durch den laufenden Review ihres bisherigen Systems zur Folgenabschätzung, die Effektivität dieses wichtigen Instruments noch weiter verbessern wird.

 

 

VII. Datenschutz

 

Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen erarbeitet werden (18-Monatsprogramm des Rates)

 

Der Vorschlag für die Erlassung dieses Dokuments wurde am 4. Oktober 2005 von der Kommission beschlossen[4] und am 12./13. Oktober 2005 erstmals dem Rat Justiz/Inneres (JI) vorgestellt. Die inhaltliche Auseinandersetzung erfolgt im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe „Multidisziplinäre Angelegenheiten/Organisierte Kriminalität“, wobei das Bundeskanzleramt im innerösterreichischen Kontext als federführendes Ressort anzusehen ist.

 

Ziel:

 

Grund für den Vorschlag der Erlassung des Rahmenbeschlusses war vor allem das Fehlen eines der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr gleichzuhaltenden Regelungswerkes, das im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zur Anwendung kommt. Der Umfang des bestehenden wie geplanten Regelungswerkes im Rahmen der Dritten Säule der Europäischen Union, wie etwa hinsichtlich der Umsetzung des Prinzips der Verfügbarkeit oder die Reglementierung einer europäischen Beweisanordnung, aber auch diverse Rechtshilfeabkommen, lässt die Erlassung eines solchen Rahmenbeschlusses notwendig erscheinen.

Ziel des Entwurfes ist es, in Zusammenschau mit den bestehenden und antizipierten Legislativprojekten der Dritten Säule, eine der Ersten Säule nachgebildete Harmonisierung des Datenschutzniveaus einerseits zur Verbesserung der Bedingungen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, aber vor allem zum Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu erreichen.

 

 

 

Aktueller Stand:

 

Der Rahmenbeschluss wurde in der federführenden Ratsarbeitsgruppe eingehend diskutiert. Im Jahr 2007 konzentrierten sich die Diskussionen auf einzelne Bestimmungen des Rahmenbeschlusses; umstritten war insbesondere, ob der Rahmenbeschluss nur auf grenzüberschreitende oder auch auf rein nationale Sachverhalte Anwendung finden soll. Weitere Diskussionspunkte waren die Kriterien für die Weiterverarbeitung von Daten für andere Zwecke, die Weiterverarbeitung von aus anderen Mitgliedstaaten übermittelten Daten sowie die Datenübermittlung in Drittstaaten oder an internationale Organisationen. Beim JI-Rat am 18. 9. 2007 konnte grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Fragen zum Rahmenbeschluss erzielt werden. Die noch ausstehenden Detailfragen wurden in Treffen der JI‑Referenten diskutiert und der Entwurf nochmals dem Europäischen Parlament zur Abgabe einer Stellungnahme bis April 2008 vorgelegt. Endgültige Einigung über den Rahmenbeschluss soll 2008 erzielt werden.

 

Österreichische Position:

 

Österreich begrüßt das Vorhaben.

 

Fluggastdatensätze (Passenger Name Records – PNR) (18-Monatsprogramm des Rates)

Nach intensiven Verhandlungen einigte sich die EU mit den USA Ende Juli 2007 auf ein neues Abkommen über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen ("Passenger Name Records" - PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das US-Heimatschutzministerium ("Department of Homeland Security" - DHS). Der dem Abkommen zugrundeliegende EU-Ratsbeschluss (zur Unterzeichnung des Abkommens) wurde vom Rat Allgemeine Angelegenheiten am 23. Juli 2007 angenommen. Bei dieser Abstimmung enthielt sich Österreich der Stimme. Derzeit wird die Form der Inkorporation des Abkommens in das innerstaatliche Recht geprüft.

 

In Anschluss an das EU/US-Abkommen (bzw. einem weiteren Abkommen mit Australien, das noch in Verhandlung steht) hat die Kommission einen  Vorschlag für den Aufbau eines EU-internen Systems der Erfassung von PNR-Daten zum Zweck der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung vorgelegt. Die Verhandlungen zu dem Vorschlag werden unter Federführung des BMI demnächst im Angriff genommen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird diese Initiative kritisch zu prüfen sein.

 

 

 

 

 

VIII. Vorhaben im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Der Europäische Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter, der Fahrplan der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 („Roadmap“) und die erneuerte Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung bilden den Rahmen für weitere gleichstellungspolitische Maßnahmen der Kommission und des Rates.

Die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung soll verstärkt werden, strukturelle Ungleichheiten von Frauen und Männern sollen abgebaut werden, und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt fördern.

Zum Arbeitsprogramm der Kommission

Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 enthält keine punktuellen Vorhaben zum Bereich der Geschlechtergleichstellung, die in den Wirkungsbereich der Frauenministerin fallen.

Aus Informationen der Ratspräsidentschaften

Für die deutsche, portugiesische und slowenische Ratspräsidentschaft beinhaltet die gemeinsame Präsidentschaftserklärung vom Mai 2007 („Geschlechtergleichstellung in der Europäischen Union“, Bad Pyrmont) und die ergänzende Erklärung vom Oktober 2007 („Geschlechtergleichstellung in der Europäischen Union im Kontext der Lissabon-Strategie“, Lissabon) ein Programm für den Bereich Gleichstellung. Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen bildet das übergreifende Thema in allen in der Erklärung genannten Prioritäten. Einen Schwerpunkt bildet auch die Umsetzung der Lissabon-Strategie, insbesondere durch gleichstellungspolitische Maßnahmen und durch Gewährleistung, dass im kommenden Zyklus und in den neuen Leitlinien Gleichstellung von Frauen und Männern weiterhin eine Schlüsselkomponente bleibt. Für Mitte 2008 ist eine Bewertung der Umsetzung und Erfolge dieser Erklärung geplant.

Slowenische Präsidentschaft / 1. Halbjahr 2008

Das informelle Treffen der GleichstellungsministerInnen fand von 30. bis 31. Jänner in Brdo (Bled) statt und widmete sich dem Thema „Erhöhung der Beteiligung und Stärkung der Rolle und Position von Frauen in der Gesellschaft“, mit den Schwerpunkten: Frauen in politischen Entscheidungsprozessen und das EU-Ziel einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter; Stärkung der Rolle und Position von Mädchen und Frauen, Ziele der Lissabon-Strategie und geschlechtsspezifische Segregation in der Bildung; Gleichstellungspolitik in der Entwicklungszusammenarbeit.

 

Die ExpertInnenkonferenz zur Gleichstellung von Frauen und Männern, 29. bis 30.Jänner 2008, Brdo, hat sich mit der Beseitigung von Geschlechterstereotypen befasst, insbesondere betreffend die Bereiche Bildung und Ausbildung, Beschäftigung, Privat- und Familienleben, Beteiligung in Entscheidungsprozessen sowie Medien.

 

Weitere Veranstaltungen mit besonderem Bezug zur Geschlechtergleichheit

       Am 1. Februar 2008 findet in Brdo ein informelles Treffen der Beschäftigungs- und SozialministerInnen statt, bei dem im Zusammenhang mit den gemeinsamen Prinzipien der „Flexicurity“ u.a. auch die Herausforderungen für Frauen am Arbeitsmarkt und „Gender Mainstreaming“ thematisiert werden sollen.

       Von 23. bis 25. April 2008 wird in Brdo die Konferenz „Arbeit für junge Menschen – Wohlstand für alle“ veranstaltet, die auch den Gleichstellungsaspekt im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben behandelt.

       Von 27. bis 29. April 2008 findet in Brdo die Konferenz „Solidarität zwischen den Generationen und Langzeitpflege“ statt, bei der auch der Konflikt zwischen traditionellen Erwartungen bzw. Frauenrollen und Laufbahnchancen von Frauen angesprochen werden soll.

       Von 5. bis 6. Juni 2008 wird in Ljubljana ein ExpertInnenseminar zum Thema Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer zum Austausch guter Praktiken, stattfinden.

 

Im Rahmen des Follow-up der EU zur Aktionsplattform von Peking arbeitet Slowenien einen Entwurf für Indikatoren zum Bereich Mädchen aus. Weiters wird ein Bericht zur Überprüfung der bereits erarbeiteten Indikatoren zum Bereich Frauen in politischen Entscheidungsprozessen (finnische Präsidentschaft 1999) erstellt.

 

Die 52. Tagung der Frauenstatuskonferenz der Vereinten Nationen findet von 25. Februar bis 7.März 2008 in New York statt. Hauptthema ist die Finanzierung von Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und Stärkung der Rolle und Position der Frauen. Die Präsidentschaft koordiniert die EU-Aktivitäten und plant eine eigene Veranstaltung („Side Event“) über die Gleichstellungsaktion „Istanbul-Prozess“ im Rahmen der Partnerschaft Euromed (Europa und mediterrane Länder. Bei der Euromed-MinisterInnen-Konferenz 2006 in Istanbul zum Thema Gleichstellung wurde ein Aktionsrahmen zur Stärkung der Rolle der Frauen und Bekämpfung von Diskriminierung angenommen.)

Französische Ratspräsidentschaft / 2. Halbjahr 2008

Das informelle Treffen der GleichstellungsministerInnen findet am 14. November 2008 in Lille statt.

 

Für die ExpertInnenkonferenz zur Gleichstellung von Frauen und Männern, 13. bis 14. November 2008, Lille, sind als Schwerpunktthemen derzeit vorgesehen: die Barcelona-Ziele im Bereich Kinderbetreuung (bis 2010 ein Kinderbetreuungsangebot für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintrittsalter sowie für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren zu schaffen), Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie Strukturen, die zu beruflichen Ungleichheiten führen.

 

Für das Follow-up der EU zur Aktionsplattform von Peking erarbeitet Frankreich einen Entwurf für Indikatoren zum Bereich „Frauen in bewaffneten Konflikten“.

Kommissionsvorhaben (auszugsweise für 2008 laut „Roadmap“):

       Der Bericht der Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2008 wird im Rahmen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates präsentiert werden.

       Herausgabe eines Handbuchs zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellungsperspektive in den Politikbereichen soziale Eingliederung und Sozialschutz.

-         Ein Bericht zum Stand der Umsetzung des Fahrplans der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 („Roadmap“) ist 2008 geplant

 

 

IX. Informationsgesellschaft

 

Programm zum Schutz von Kindern beim Gebrauch des Internets und neuer Medien (Legislativ- und Arbeitsprogramm 2008 der EK)

 

Ziel:

 

Die EK verfolgt seit Jahren mit ihrem Programm „Safer Internet plus“ das Ziel, die sichere Nutzung des Internets durch Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte bzw. die Informationsarbeit und Bewusstseinsbildung in diesem Bereich zu fördern. 1999 wurde es unter dem Namen Internet Action Plan gestartet.

 

Aktueller Stand:

 

Das Programm in der derzeitigen Form hat eine Laufzeit von 2005 bis 2008 und ein Budget von € 45 Mio. Es soll nunmehr um weitere vier Jahre verlängert werden.

 

 

 

 

Österreichische Position:

 

„Safer Internet Plus“ hat eine wichtige Funktion bei der europäischen und internationalen Vernetzung von Sicherheitsmaßnahmen, unterstützt aber auch die innerstaatliche Vernetzung derartiger Maßnahmen. Beispielsweise wird die österreichische Informations- und Koordinationsstelle Saferinternet.at seit ihrer Gründung maßgeblich im Rahmen von „Safer Internet plus“ gefördert.

 

„Safer Internet plus“ war bzw. ist für Österreich im Hinblick auf die Einrichtung und Vernetzung der Hotline für illegale Inhalte http://www.stopline.at“ in mehrfacher Hinsicht hilfreich. Einerseits wird die österreichische Hotline im Rahmen dieses Programms finanziell unterstützt, andererseits wird auch die internationale Vernetzung gefördert. „Stopline“ ist Mitglied von INHOPE, der Vereinigung europäischer Meldestellen für illegales Material im Internet. INHOPE wird ebenfalls von der EU mitfinanziert und kooperiert eng mit Hotlines in Amerika und Australien. Dadurch können auch Meldungen über kinderpornographische Inhalte, die auf ausländischen Servern liegen, rasch und effizient verfolgt werden.

 

Das „Safer Internet Plus Programm“ führte aber auch in anderen Bereichen zu Aktivitäten und internationaler Vernetzung. Im Bildungs- und Bewusstseins-bildungsbereich wären viele internationale Projekte ohne Anstoß der EU wahrscheinlich nicht zustande gekommen. Ein Beispiel ist etwa das medienpädagogische Programm EDUCAUNET, das Jugendliche über das Internet und mögliche Risiken bei der Anwendung informiert.

 

Die Verlängerung des Programms wird von Österreich begrüßt. Für Österreich ist es wichtig, dass bereits gestartete Projekte (nationale Informationsknotenpunkte, Hotlines, Meldestellen etc.) weiter unterstützt werden, um so die Nachhaltigkeit des Programms zu gewährleisten.

 

 

Reform des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation sowie Universaldienst (18-Monatsprogramm des Rates)

 

Ziel:

Dieses dem Legislativprogramm der EK entstammende Vorhaben dient der Weiterentwicklung des bestehenden europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation (insbesondere Telekom- und Frequenzregulierung sowie angelagerte Bereiche) und dessen Anpassung an die Erfordernisse, die mit dem technologischen Wandel einhergehen. Damit verknüpft ist der Universaldienst im Bereich der Telekommunikation und sonstiger elektronischer Kommunikationsdienste.

Dieses Vorhaben fällt insgesamt federführend in den Bereich des BMVIT. In Angelegenheiten, welche die elektronischen Medien (insb. Rundfunk) und die darauf Bezug habende Frequenzverwaltung betreffen, ist allerdings das Bundeskanzleramt führend betroffen.

 

Aktueller Stand:

 

Die Kommission hat Ende 2007 ihre Legislativvorschläge zur Reform des Richtlinienpaketes elektronische Kommunikation vorgelegt. Die Vorschläge werden im Jahr 2008 insbesondere auf Ebene der Ratsarbeitsgruppe behandelt werden.

 

Österreichische Position (in jenen Angelegenheiten, die zuständigkeitshalber zum Bundeskanzleramt ressortieren):

 

·        Die vorgeschlagenen neuen Regelungen in Bezug auf die Frequenzregulierung, insbesondere in Hinblick auf die Verwendung der sogenannten „Digitalen Dividende“, müssen in Hinblick auf die spezifische wirtschaftliche Situation des Rundfunks und dessen besondere demokratische, kulturelle und soziale Rolle kritisch gesehen werden. Eine unreflektierte Anwendung ökonomischer  Prinzipien auf alle Frequenzen könnte die Erfüllung der Aufgaben des Rundfunks gefährden. Das Bundeskanzleramt hat gemeinsam mit dem BMVIT eine entsprechende österreichische Position erarbeitet, die der weiteren Diskussion zu Grunde zu legen sein wird. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die aus multilateralen Vereinbarungen (Internationale Fernmeldeunion) resultierenden Verpflichtungen sowie die medienpolitische Autonomie der Mitgliedstaaten, das Ausmaß der für Rundfunkdienste benötigten Frequenzen selbst festlegen zu können.

·        Hinsichtlich der Behördenorganisation wird eine Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde von der Rahmenrichtlinie eingefordert. Wenngleich das Anliegen grundsätzlich zu unterstützen ist, bestehen erhebliche Bedenken im Bereich des Rundfunks hinsichtlich einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschreibung dieser (innerstaatlichen) Organisationsfrage. Ebenso kritisch zu sehen sind die Vorgaben hinsichtlich des Bestellungsmodus bestimmter Funktionsträger.

·        Kritisch gesehen werden die Vorschläge hinsichtlich der Schaffung einer Europäischen Regulierungsbehörde.

·        Die geltenden Regelungen zu „Must Carry“ sollen beibehalten werden (Verpflichtung der Kabelnetzbetreiber, im Interesse der Allgemeinheit und unter Einhaltung der Verhältnismäßigkeit bestimmte Programme zu verbreiten). Gegen eine Verpflichtung zur Überprüfung ist nichts Grundsätzliches einzuwenden.

 

 

 

 

i2010 – Fokus auf eInclusion (18-Monatsprogramm des Rates)

 

Ziel:

 

Schaffung einer Informationsgesellschaft, die alle Menschen einschließt, und zwar  durch Vermittlung des notwendigen „IKT-Rüstzeugs“, Minimierung der „digitalen Klüfte“ hinsichtlich Zugang, Bildung, Einkommen, Geschlecht, um zugleich mehr Wachstum und Beschäftigung mit Hilfe der IKT zu generieren, sowie mehr Selbstbestimmung und mehr Lebenschancen zu eröffnen und generell den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu  fördern.

 

Aktueller Stand:

 

Die eInclusion‑Strategie – Teilbereich des Programms i2010 - wird auf Basis der von der EK im November 2007 veröffentlichten Mitteilung zu eInclusion zu erarbeiten und umzusetzen sein.

In der „e-Inclusion“-Mitteilung hat die EK insbesondere folgende Aspekte betont:

 

·        Wenn nichts geschieht, bleiben 30-40% der Bevölkerung von den Möglichkeiten, die sich durch IKT ergeben, ausgeschlossen (vor allem bildungsfernere, einkommensschwächere und generell bereits diskriminierte Gruppen wie z.B. MigrantInnen);

·        Plädoyer für eine umfassende „e-Inclusion“-Politik, d.h., das e-Inclusion-Thema muss in alle anderen Politikfelder integriert („Mainstreaming“) werden und sämtliche Maßnahmen und Initiativen müssen koordiniert und aufeinander abgestimmt werden;

·        Bewusstsein dafür schaffen, dass e-Inclusion-Aktivitäten für Mitgliedstaaten nicht zusätzliche Kosten verursachen, sondern dass sich Aufwendungen auch ökonomisch rechnen (profitabler Wirtschaftszweig, Einspareffekte etwa im Gesundheitsbereich etc.)

 

Bei den angekündigten Aktionen unterscheidet die EK zwischen grundsätzlichen Vorbedingungen, die absolut unumgänglich sind, damit eine Teilnahme an der Informationsgesellschaft erfolgen kann (dazu zählen insbesondere: ein Breitbandanschluss, der diskriminierungsfreie Zugang zu allen Angeboten und die notwendigen digitalen Kompetenzen), und Bereichen, in denen ganz gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Partizipation gesetzt werden sollen (dazu zählen insbesondere: Öffentliche Verwaltung, Gesundheitsbereich, zielgruppenorientierte Maßnahmen für ältere Menschen, MigrantInnen und sozioökonomisch benachteiligte Jugendliche).

Ende 2008 wird eine große e-Inclusion Konferenz veranstaltet werden.

 

Österreichische Position:

e-Inclusion wird im Rahmen der Umsetzung der i2010-Initiative eine prominente Rolle spielen. Die EK wird Ende 2008 eine große e-Inclusion Konferenz (samt Ausstellung mit europäischen Best Practices) durchführen. Nach Klärung aller Detailfragen könnte diese Konferenz in Wien stattfinden.

 

Mitteilung über den Schutz kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (Legislativ- und Arbeitsprogramm 2008 der EK)

 

Insbesondere in Folge des 11. September 2001 gab es in den letzten Jahren mehrere EU-Initiativen bezüglich CIP (Critical Infrastructure Protection), u.a. die Mitteilung KOM(2006) 786 über ein europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen, und den Richtlinienvorschlag KOM(2006) 787 über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern. Zum IKT-Bereich im speziellen liegt z.B. die Mitteilung KOM(2006) 251 vor ("Eine Strategie für eine sichere Informationsgesellschaft").
Die für 2008 angekündigte neue Mitteilung soll ein Rahmenwerk für eine entsprechende Politik sowie einen Aktionsplan vorschlagen und die EU-weit kritischen Kommunikationsnetze definieren. Da ca. 90 % der kritischen Infrastruktur vom privaten Sektor betrieben wird, ist ein intensiver Dialog mit diesem zu suchen.

 

Ziel:

Förderung der Informations- und Netzsicherheit als einer der wichtigsten Faktoren für das Wachstum der Informationsgesellschaft und für ein entsprechendes Vertrauen der Bürger.

 

Stand:

Es liegt noch kein Text der EK vor, das Arbeitsprogramm nennt auch kein Datum dafür.

 

 

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (18-Monatsprogramm des Rates)

Ziel:

Gemäß Art. 25 der Verordnung zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) war eine Entscheidung über das Fortbestehen der Agentur über das Jahr 2009 hinaus erforderlich, sowie über die Rechtsgrundlage hiefür.

 

Stand:

Mit KOM(2007) 291 wurde eine entsprechende neue Verordnung vorgelegt. Weiters gibt es als KOM(2007) 699 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation, die laut EK ab 2011 auch die Agenden der ENISA übernehmen soll.

 

Österreichische Position:

Das Weiterbestehen der Agentur wird jedenfalls befürwortet; bezüglich der geplanten neuen Behörde gibt es noch keine innerstaatliche Akkordierung (federführend BMVIT).

 

 

X. Medienangelegenheiten

 

Finalisierung der Revision der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ (18-Monatsprogramm des Rates)

 

Ziel:

Kernpunkt der Revision der Richtlinie ist die Ausdehnung ihres Anwendungsbereichs mit einer abgestuften Regulierung für die so genannten linearen (Fernsehen) und die nicht-linearen Dienste (wie etwa „Video on Demand“), d.h. unabhängig von der technischen Form der Verbreitung. Weiters wurden die Werberegeln vereinfacht/liberalisiert.

 

Aktueller Stand:

Die Richtlinie wurde am 18. Dezember 2007 im Amtsblatt kundgemacht (ABl. L 332/27). Im Jahr 2008 werden in Brüssel drei Treffen zum Zwecke des Erfahrungsaustausches bzw. der Koordination der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung stattfinden.

 

Österreichische Position:

Österreich wird, beginnend ab Februar 2008, in Gesprächen mit allen Interessensbeteiligten die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht vorbereiten, sodass gegebenenfalls noch 2008, spätestens aber 2009, eine Umsetzung der Bestimmungen erfolgen wird können.

 

 

 

 

 

 

 

XI. Sport (18-Monatsprogramm des Rates)

 

 

Ziel:

 

Verschiedene Bereiche des Sports könnten an den Rat herangetragen werden wie: der Beitrag des Sports und von Sportveranstaltungen zu wirtschaftlichem Wachstum, Erziehung und Beschäftigung, die Rolle des Sports in der öffentlichen Gesundheit, eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in der Doping-Bekämpfung, in der Sportpolitik der EU sowie in der Sportwissenschaft.

 

Aktueller Stand:

 

Die Europäische Kommission hat ein „EU-Weißbuch zum Sport“ erarbeitet, welches von dieser unter Portugiesischem EU-Ratsvorsitz vorgestellt wurde. Dieses Weißbuch soll bis zur Ratifizierung des Vertrages von Lissabon den politischen Rahmen für die sportpolitische Arbeit in der EU bilden. Das „EU-Weißbuch zum Sport“ enthält eine Reihe von Vorschlägen zu Maßnahmen, die von der Kommission umgesetzt und unterstützt werden sollen. Diese Maßnahmen sind in einem Aktionsplan zusammengefasst. Der Aktionsplan dient der Kommission in den kommenden Jahren bei ihren Aktivitäten in Verbindung mit dem Sport als Leitfaden, berücksichtigt und achtet jedoch das Subsidiaritätsprinzip und die Autonomie von Sportorganisationen.

 

Folgende Themenbereiche sind im „Aktionsplan Pierre de Coubertin“ umfasst:

 

        Öffentliche Gesundheit und körperliche Betätigung

        Bekämpfung von Doping

        Bildung und Training

        Ehrenamtliche Tätigkeit in Sportorganisationen, aktive Bürgerschaft und gemeinnützige Sportorganisationen

        Gesellschaftliche Integration im und durch den Sport

        Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Gewalt im Sport

        Sport in den Außenbeziehungen der Union

        Nachhaltige Entwicklung

        Wirtschaftliche Auswirkungen des Sports

        Öffentliche Förderung für den Sport

        Bewegungsfreiheit und Nationalität

        Spieleragenten

        Schutz Minderjähriger

        Korruption, Geldwäsche und andere Finanzstraftaten

        Lizenzvergabesysteme

        Medien

        Strukturierter Dialog mit Interessengruppen im Sport

        Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten

        Sozialer Dialog

 

Weiters ist darauf hinzuweisen, dass im Vertrag von Lissabon der Sport erstmals explizit Erwähnung findet.  

 

 

Österreichische Position:

 

Österreich begrüßt das von der EU-Kommission erarbeitete „Weißbuch zum Sport“. Es ist aus Österreichischer Sicht besonders erfreulich, dass die Kommission im Weißbuch unter Kapitel 3 ausführt, ein „Europäisches Satellitenkonto zum Sport“ (Messung der Leistungen des Sports am Wirtschaftsaufkommen der EU) entwickeln zu wollen.

 

Im Zuge der Diskussion ist für Österreich die Bekämpfung von Doping ein wichtiges Anliegen.

 

Ein weiteres wichtiges Anliegen Österreichs war die Aufnahme von „Sport & Entwicklungsarbeit“ in das Weißbuch der EU ein. Unter Kapitel 2.7. „Sharing our values with other parts of the world“ wird der Sport als Wekzeug “to promote education, health, development & peace” bezeichnet. Die Kommission führt aus, dass sie den Sport als Mittel in ihrer Entwicklungsarbeit einsetzen wird. Die Kommission möchte auch Synergien mit den Vereinten Nationen, Mitgliedstaaten, lokalen Behörden sowie privaten Institutionen aufbauen und diese bestmöglich nutzen. Durch das Österreichische Engagement auf EU-Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen hat Österreich zu dieser erfreulichen Entwicklung wesentlich beigetragen.

 

Österreich begrüßt auch, dass der Sport im Vertrag von Lissabon nun erstmals Erwähnung finden wird. Dies ist ein Signal für die Bedeutung des Sports in den wirtschaftlichen, sozialen, erzieherischen und gesundheitlichen Bereichen der europäischen Gesellschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] „Strategic Review of Better Regulation in the EU“ vor (KOM (2006) 689 endg. vom 14. 11. 2006

[2] Siehe Arbeitsdokument der Kommission: Berechnung der Verwaltungskosten und Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union – KOM (2006) 691 endg. vom 14. 11. 2006.

[3] Eine Liste der geplanten und durchgeführten Folgenabschätzungen ist unter dem link http://ec.europa.eu/governance/impact/practice_en.htm zugänglich.

[4] KOM (2005) 475 endg.