EU-Arbeitsprogramm 2009

 

 

 

 

Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten

an das österreichische Parlament

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Europajahr 2009....................................................................................................

1

EU-Institutionen und Vertragsreform...........................................................................

3

Die Erweiterung des europäischen Friedensprojekts....................................................

6

Europa als Partner in der Welt......................................................................................

13

Querschnittsthemen......................................................................................................

37

 

 


 

 

Das Europajahr 2009

 

 

1.                  2009 wird in mehrfacher Hinsicht ein „europäisches Jahr“ sein. Zwanzig Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs feiern wir ein neues, weitgehend vereintes Europa. Die tschechische Ratspräsidentschaft hat dazu das Motto „Europa ohne Barrieren“ gewählt. In zahlreichen Veranstaltungen in unseren Nachbarländern und auch in Österreich wird dieser historischen Entwicklungen gedacht werden. Die grenzüberschreitende Landesausstellung Niederösterreichs mit der Tschechischen Republik "Österreich. Tschechien. geteilt - getrennt - vereint" in Horn, Raabs und Telč sei hier als eines von vielen Beispielen erwähnt.

 

2.                  Gemäß dem aktuellen Regierungsprogramm wird die Bundesregierung im Jahr 2009 bemüht sein, besonders der Jugend das Epochenjahr 1989 und das Ende der Teilung Europas nahezubringen, um gerade der jungen Generation die Chancen dieses wiedervereinigten Europa bewusst zu machen. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wird 2009 in der Initiative „Geteilt | Geeint, 1989 – 2009: Aufbruch in ein neues Europa“ vor allem jugendorientierte Projekte durchführen. Höhepunkt wird ein zweitägiger Kongress in der Hofburg am 28./29. Mai 2009 sein, der neben hochrangigen Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Medien auch Podiumsdiskussionen mit Jugendlichen zum Wandel 1989 vorsieht.

 

3.                  Die EU-weite Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2009 und die nachfolgende Neubestellung der Europäischen Kommission werden deutliche Veränderungen in den EU-Institutionen bringen. Bis Ende des Jahres soll dann, so der Europäische Rat im Dezember 2008, der Vertrag von Lissabon in Kraft treten.

 

4.                  Linz, gemeinsam mit Vilnius Kulturhauptstadt Europas, ergänzt und vertieft diesen Europaschwerpunkt des Jahres 2009.

 

5.                  Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gestaltet als Europaministerium die „europäische Innenpolitik“ in den EU-Ratsformationen aktiv mit und nimmt  auch im Inland wichtige Informations- und Koordinationsaufgaben wahr.

 

6.                  Dieser Bericht fasst zudem die außenpolitischen Herausforderungen an die EU und außenpolitisch relevante Querschnittsthemen zusammen. Für Österreich, das seit 1. Jänner 2009 für zwei Jahre als nichtständiges Mitglied dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angehört, ergeben sich aus dieser wichtigen Funktion zusätzliche Aufgaben der Querverbindung zwischen europäischer Außen- und Sicherheitspolitik und den weltweiten Friedensaufgaben des VN-Sicherheitsrates.

 

7.                  Grundlage dieser Vorschau sind das Achtzehnmonateprogramm des Rates (Juli 2008 bis Dezember 2009[1]) sowie das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009[2]. Diese Vorschau berücksichtigt die laufenden Entwicklungen bis zum 31. Jänner 2009.

 

8.                  Schließlich ein Caveat: Auf jeder Vorschau für das Jahr 2009 lastet der Schatten der weltweiten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise, welche das innere und äußere Handeln der Europäischen Union in einem hohen Ausmaß mitbestimmen wird. Viele Prioritätenreihungen, die in den Planungsprozessen der Ratspräsidentschaften und der Europäischen Kommission gesetzt wurden, und auf die in diesem Vorschaubericht eingegangen wird, könnten daher noch erhebliche Abänderungen erfahren.

 


 

 

EU-Institutionen und Vertragsreform

 

 

Vertrag von Lissabon

 

9.                  Der Vertrag von Lissabon wurde nach seiner Unterzeichnung am 13. Dezember 2007 bisher in 25 Mitgliedstaaten parlamentarisch genehmigt. Insgesamt wurden bereits von 23 Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, die Ratifikationsurkunden in Rom hinterlegt; in Polen und Deutschland stand zu Jahresbeginn 2009 die Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde durch das Staatsoberhaupt und deren Hinterlegung in Rom noch aus.

 

10.               In der Tschechischen Republik war der Verfassungsgerichtshof vom Senat um Prüfung der Vereinbarkeit des Vertrags von Lissabon mit der tschechischen Rechtsordnung ersucht worden und hatte am 26. November 2008 festgestellt, dass der Vertrag nicht im Gegensatz zur tschechischen Verfassungsordnung steht. Damit ist der Weg frei für die Fortsetzung des Ratifikationsverfahrens in der Tschechischen Republik.

 

11.               In Irland wurde als einzigem Mitgliedstaat ein Referendum über den Vertrag von Lissabon abgehalten. Der Europäische Rat befasste sich im Juni, Oktober und Dezember mit dem negativen Ergebnis des irischen Referendums vom 12. Juni 2008 und beschloss, Irlands Bedenken in mehrfacher Hinsicht entgegenzukommen.

 

12.               So soll die Europäische Kommission nicht, wie gemäß Vertrag von Nizza bereits für die Funktionsperiode ab 2009 und gemäß Vertrag von Lissabon für die Funktionsperiode ab 2014 vorgesehen, verkleinert werden, sondern sich weiterhin unbefristet aus je einem Vertreter aus jedem EU-Mitgliedstaat zusammensetzen. Bedenken der irischen Bevölkerung in den Bereichen Steuer-, Familien-, Neutralitäts- und Sicherheitspolitik werden ebenfalls Rechnung getragen werden. Im Gegenzug hat die irische Regierung die Wiederaufnahme des Ratifikationsprozesses zugesichert. Der Europäische Rat legte einige Übergangsregelungen fest, die durch die Verzögerung des Ratifikationsprozesses nötig geworden waren.

 

13.               Nunmehr müssen die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2008 vorgesehenen und Irland zugesicherten rechtlichen Garantien in den Bereichen Steuer-, Familien- und Neutralitätspolitik bis Mitte des Jahres ausgearbeitet und die in den Erklärungen des Europäischen Rates vom Dezember vorgesehenen Übergangsmaßnahmen betreffend die Vorsitzführung im Europäischen Rat und im Rat „Außenbeziehungen“ und die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments (EP) vorbereitet werden. Der tschechische Vorsitz hat dazu allerdings noch keinen Zeitplan vorgelegt.

 

Wahlen zum Europäischen Parlament und

Neubestellung der Europäischen Kommission

 

14.               Der Vertrag von Lissabon wird wohl nicht vor den Anfang Juni abzuhaltenden EP-Wahlen in Kraft treten können. Daher werden die EP-Wahlen auf der Basis des Vertrags von Nizza stattfinden. Dies bedeutet eine Gesamtzahl von 736 Abgeordneten, wobei für Österreich 17 EP-Sitze vorgesehen sind. Bei Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der vorgesehenen Übergangsregelung zur Zusammensetzung des Europäischen Parlaments würde die Gesamtzahl der EP-Abgeordneten auf 754 steigen, davon würden Österreich 19 EP-Sitze zustehen.

 

15.               Der Europäische Rat hat im Dezember beschlossen, den Prozess zur Ernennung der künftigen Kommission, insbesondere ihres Präsidenten, unverzüglich nach den EP-Wahlen einzuleiten. Tritt der Vertrag von Lissabon nach Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten vor Ende 2009 in Kraft, ist davon auszugehen, dass die Europäische Kommission sich wie bisher aus einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedsstaats zusammensetzen und die im Vertrag von Lissabon für die Funktionsperiode ab 2014 vorgesehene Verkleinerung der Kommission um ein Drittel durch einen einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates aufgehoben wird. Ist dies nicht der Fall, müsste die Zahl der Kommissionsmitglieder auf der Basis des Vertrags von Nizza durch einstimmigen Ratsbeschluss verringert werden. Um wie viele Mitglieder die Kommission verkleinert werden wird, müsste vom Rat ebenfalls noch beschlossen werden.

 

16.               Die Bundesregierung sieht die gezielte und fundierte Information der Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Union als eine wesentliche Aufgabe an und hat daher ein breites Informationsangebot zum Vertrag von Lissabon erstellt. Zusätzlich informiert das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten im Rahmen seiner Informationstätigkeit seit Herbst 2008 auch über die bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament, die in Österreich am 7. Juni 2009 stattfinden werden.

 


 

 

Die Erweiterung des europäischen Friedensprojekts

 

 

17.               Beitrittsverhandlungen sind ein auf Einstimmigkeit basierender, vielstufiger Prozess, der folgende Hauptphasen umfasst:

 

          Nach einem Beitrittsantrag (den laut Artikel 49 EU-Vertrag jeder europäische Staat einbringen kann, der die Grundsätze der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit achtet) beauftragt in der Regel der Rat die Europäische Kommission mit der Erstellung eines „Avis“. Dies ist eine detaillierte Stellungnahme der Kommission, inwieweit der antragstellende Staat die Beitrittskriterien (die sogenannten „Kopenhagener Kriterien“) erfüllt. Je nach Erfüllungsstand kann die Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen (unter Umständen versehen mit Bedingungen) oder – wie zuletzt im Falle Mazedoniens – zunächst nur die Verleihung des Kandidatenstatus empfehlen.

 

          Der Rat beschließt, inwieweit er diesen Empfehlungen der Kommission folgt.

 

          Im Falle eines Beschlusses über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wird zunächst ein Verhandlungsrahmen festgelegt. Dabei werden Grundparameter bestimmt und der zu übernehmende Rechtsbestand, der „Acquis“, in Verhandlungskapitel eingeteilt.

 

          Anschließend nimmt die Europäische Kommission das sogenannte „Screening“ vor, das heißt sie stellt den Soll- und den Ist-Stand in den einzelnen Verhandlungskapiteln einander gegenüber. Die Kommission legt dazu „Screening-Berichte“ vor – jeweils mit einer Empfehlung, ob ein Kapitel eröffnet werden kann oder nicht. In letzterem Fall kann die Kommission auch „Benchmarks“ empfehlen: Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit das betreffende Kapitel eröffnet werden kann.

 

          Die EU-Mitgliedstaaten entscheiden einstimmig über die Eröffnung eines Verhandlungskapitels bzw. über die Festlegung von „Benchmarks“. Im Fall der Eröffnung eines Verhandlungskapitels wird dem Beitrittskandidaten mitgeteilt, dass er eine nationale Verhandlungsposition vorlegen kann.

 

          Auf deren Grundlage entwirft die Kommission die Verhandlungsposition der EU, welche – mit ganz wenigen Ausnahmen – wiederum „Benchmarks“ für den Abschluss des Verhandlungskapitels enthält. Nach deren Verabschiedung durch die EU-Mitgliedstaaten wird dann das jeweilige Kapitel auf einer Beitrittskonferenz eröffnet, an der die 27 EU-Mitgliedstaaten, die Kommission und der Beitrittskandidat teilnehmen.

 

          Zur provisorischen Schließung eines Verhandlungskapitels kommt es, wenn die Mitgliedstaaten auf Empfehlung der Kommission beschließen, dass die „Abschlussbenchmarks“ erfüllt sind.

 

18.               Dieses Verfahren muss für 33 der 35 Verhandlungskapitel durchlaufen werden. Neu im Vergleich zur Erweiterungsrunde 2004 ist die Einführung von „Eröffnungsbenchmarks“ und die fast durchgängige Anwendung von „Abschlussbenchmarks“, was eine strenge und kontinuierliche Überprüfung der Fortschritte bei der Übernahme des „Acquis“ erlaubt.

 

Kroatien

 

19.               Der Screening-Prozess ist in allen 33 Kapiteln abgeschlossen, wobei 22 dieser Kapitel eröffnet und 7 davon (Rechte am geistigen Eigentum, Informationsgesellschaft und Medien, Wirtschaft und Währung, Unternehmen und Industrie, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Kultur sowie Außenbeziehungen) provisorisch abgeschlossen werden konnten. Kroatiens Plan, bis Ende 2008 alle Verhandlungskapitel zu öffnen, konnte nicht realisiert werden. Durch die fehlende Zustimmung Sloweniens konnten 10 technisch fertige Kapitel bei der letzten Beitrittskonferenz am 19. Dezember 2008 nicht eröffnet werden.

 

20.               Im Fortschrittsbericht 2008 wurde von der Europäischen Kommission erstmals festgehalten, dass die Endphase der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien bis Ende 2009 zu erreichen ist, sofern das Land alle notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt. Hierzu präsentierte die Kommission einen mit Auflagen versehenen vorläufigen Zeitplan. Neben den Reformen im Inneren (insbesondere Verbesserung des Justizwesens und Korruptionsbekämpfung) wird es auch wesentlich darauf ankommen, dass Kroatien seine Bemühungen um gutnachbarliche Beziehungen intensiviert, insbesondere mit Hinblick auf den umstrittenen Grenzverlauf zu Slowenien.

 

21.               Unter tschechischem Vorsitz könnten die noch ausstehenden 11 Kapitel eröffnet und 10 provisorisch abgeschlossen werden. Es sind Beitrittskonferenzen auf Stellvertreterebene (im April) und auf Ministerebene (im Juni) geplant. Im Kapitel Wettbewerbspolitik muss Kroatien noch die Erfüllung der Eröffnungsbenchmarks nachweisen und die nationale Verhandlungsposition vorlegen, bevor der Rat die EU-Position festlegen kann. Für das Kapitel Judikative und Grundrechte liegt bereits eine Eröffnungsbenchmark-Bewertung der Kommission vor, welche die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erfordert, bevor das Kapitel eröffnet werden kann. Die Kapitel Energie, Transeuropäische Netze und Zollunion sind technisch fertig und könnten bei Aufhebung des slowenischen Vetos abgeschlossen werden. Der tschechische Vorsitz betont jedenfalls sein Interesse, alle notwendigen Bemühungen zu unternehmen, damit Kroatien so rasch wie möglich beitreten kann.

 

22.               Ob unter schwedischem Vorsitz im zweiten Halbjahr 2009 die Verhandlungen tatsächlich finalisiert werden können, wird maßgeblich von der weiteren Vorgangsweise im bilateralen Grenzkonflikt zwischen Slowenien und Kroatien und von der Frage abhängen, ob Slowenien gegebenenfalls an seiner Vetopolitik festhält. Ein rascher Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien liegt jedenfalls im österreichischen Interesse.


 

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

 

23.               Im Fortschrittsbericht 2008 wurde von der Europäischen Kommission erneut kein Datum für den Beginn von Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien genannt, da die politischen Kriterien nicht erfüllt sind. Über die weiteren Fortschritte dieses Beitrittswerbers bei der Einhaltung der politischen Kriterien von Kopenhagen und der wirksamen Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens wird die Europäische Kommission im Herbst 2009 berichten. Ob der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission 2009 eine Empfehlung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen enthalten wird, hängt von mazedonischen Reformfortschritten ab. Es liegt in der Absicht des tschechischen und des schwedischen Ratsvorsitzes, die Umsetzung der erforderlichen Reformen in Mazedonien genau zu beobachten und die Beziehungen zwischen der Union und Mazedonien zu vertiefen.

 

Die europäische Perspektive der anderen westlichen Balkanländer

 

24.               Die westlichen Balkanländer bleiben für Österreich auch 2009 eine außenpolitische Priorität. Die europäische Perspektive dieser Länder wird weiter entwickelt, denn diese ist für die fortgesetzte Stabilisierung und Entwicklung der Region Westbalkan unersetzlich. Unterstützung bei der Heranführung der Region an die EU wird auch durch den 2008 als Nachfolgeorganisation für den Stabilitätspakt für Südosteuropa 2008 gegründeten Regionalen Kooperationsrat, in dem auch die Europäische Kommission und viele EU-Mitgliedstaaten, darunter Österreich, mitarbeiten, geleistet werden.

 

25.               Zur Konkretisierung der europäischen Perspektive wird die Europäische Union mit allen westlichen Balkanländern umfassende vertragliche Beziehungen in Form von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) herstellen. 2009 wird die Kommission Maßnahmen zur Umsetzung des erneuerten Erweiterungskonsenses ergreifen und dabei das Ersuchen des Rates um eine Beschleunigung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der Länder auf dem westlichen Balkan berücksichtigen. Eine zufriedenstellende Bilanz der Umsetzung der SAA-Verpflichtungen gilt generell als Voraussetzung dafür, dass die EU einen Beitrittsantrag in Erwägung zieht.

 

26.               Mit Kroatien und Mazedonien sind SAA bereits in Kraft. Abkommen mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien wurden bereits unterzeichnet. Bis zu deren Inkrafttreten nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten gelten – mit Ausnahme Serbiens – Interimsabkommen. Im Fall Serbiens werden die Schritte für den Prozess der Ratifizierung des SAA sowie für die Inkraftsetzung des Interimsabkommens erst eingeleitet, wenn der Rat der EU die uneingeschränkte Zusammenarbeit des Landes mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia, ICTY) feststellt. Eine weitestmögliche Einbeziehung Kosovos in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess wird angestrebt. Die Ausweitung des SAA-Netzes wird die bilateralen politischen und wirtschaftlichen Verbindungen der EU mit der Region stärken und weitere Reformen in den westlichen Balkanländern erleichtern.

 

27.               Im Herbst 2009 wird die Europäische Kommission erneut ein Maßnahmenpaket zur Erweiterung mit einem Strategiepapier und mit Berichten zu den Fortschritten Kroatiens und Mazedoniens mit Blick auf den EU-Beitritt sowie Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, Kosovos, Montenegros und Serbiens im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess vorlegen. Ebenso wird 2009 der im Dezember 2008 eingebrachte Beitrittsantrag Montenegros zu  behandeln sein. Der Rat könnte die Kommission mit der Erstellung des im Beitrittsverfahren vorgesehenen Avis zum Beitrittsantrag beauftragen, falls der für diesen Schritt nötige Konsens unter den Mitgliedstaaten erreicht wird. Neben Montenegro haben auch andere westliche Balkanländer ihre Absicht zur Einbringung eines formellen Beitrittsantrags im Laufe des Jahres 2009 bekundet.

 

28.               Seit 1. Jänner 2008 sind Visaerleichterungs- bzw. Rückübernahmeabkommen der EU mit allen westlichen Balkanländern in Kraft. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission den Dialog über die sichtvermerksfreie Einreise aufgenommen. Den betroffenen Ländern wurden im Herbst 2008 sogenannte „Roadmaps” übergeben, die von diesen im Laufe des Jahres 2009 im Hinblick auf das Ziel der Gewährung der Sichtvermerksfreiheit umgesetzt werden sollen. Diese individualisierten Roadmaps definieren eine Vielzahl von technischen Voraussetzungen in den vier Bereichen Dokumentensicherheit, illegale Migration und Rückübernahme, öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Außenbeziehungen und Grundrechte. Österreich und die EU sehen in der Perspektive der Reisefreiheit für die Bürger der westlichen Balkanländer und der Umsetzung der weitgehenden Reformen und Vorleistungen, die die westlichen Balkanländer in diesem Zusammenhang durchzuführen haben, sowie in der sich daraus ergebenden, belastbaren Sicherheitspartnerschaft einen wichtigen Teil ihrer außenpolitischen Gesamtstrategie für den Balkan.

 

29.               Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Stabilisierung und friedliche weitere Entwicklung der Region des westlichen Balkans ist Serbiens EU-Perspektive. Serbien wird in seinen Bemühungen um eine Annäherung an die EU daher weiterhin unterstützt werden. Sobald Serbien die Voraussetzungen dafür geschaffen haben wird, wird – nach einem einstimmigen Beschluss des Rates – der Prozess der Ratifizierung des am 29. April 2008 unterzeichneten SAA beginnen können. Dann wird auch das Interimsabkommen, mit dem die den Handel betreffenden Bestimmungen des SAA umgesetzt werden, in Kraft treten können.

 

30.               Sowohl die tschechische und schwedische Ratspräsidentschaft als auch die Europäische Kommission lassen den im Zusammenhang mit der 2008 erfolgten Unabhängigkeitserklärung Kosovos entstandenen Fragen weiterhin besondere Aufmerksamkeit zukommen. Für die Lösung dieser Fragen, die nur in einem europäischen Kontext möglich sein wird, ist die Aufrechterhaltung der europäischen Perspektive für die gesamte Region eine wesentliche Voraussetzung. Im Rahmen der zivilen ESVP-Mission EULEX, die am 9. Dezember 2008 ihre Arbeit aufgenommen hat, sowie durch die Anwendung anderer Instrumente der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) kommt der EU im Kosovo eine wichtige Rolle zu.


 

Sonderfall Türkei

 

31.               Der Fortschrittsbericht 2008 der Europäischen Kommission konstatierte eine weiterhin ausreichende Erfüllung der Kopenhagener Kriterien durch die Türkei. Dennoch äußerte die Kommission Kritik, dass die Reformfortschritte 2008 begrenzt waren und eine Verlangsamung des Reformprozesses in der Türkei zu verzeichnen war.

 

32.               Der Verhandlungsprozess geht nur schleppend voran. Der Screening-Prozess ist in insgesamt 23 Kapiteln abgeschlossen, wobei 10 dieser Kapitel eröffnet sind und eines davon (Wissenschaft und Forschung) provisorisch abgeschlossen wurde. Zu 8 mit der Nordzypern-Problematik in Verbindung stehenden Kapiteln sind Verhandlungen aufgrund mangelnder Erfüllung der Verpflichtungen der Türkei aus dem Ankara-Protokoll seit dem Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen im Dezember 2006 eingefroren. Zudem ist ein provisorischer Abschluss in keinem weiteren Kapitel mehr möglich. Die Europäische Kommission wird im Fortschrittsbericht 2009 den Stand der Dinge speziell auch in dieser Frage zu beurteilen haben.

 

33.               Der tschechische Ratsvorsitz strebt eine Aufrechterhaltung des Verhandlungsprozesses mit konstantem Fortschritt an, was die Eröffnung von 2 Kapiteln unter seinem Vorsitz bedeuten würde. Dieses Ziel kann allerdings nur dann erreicht werden, wenn die Türkei rechtzeitig die Eröffnungsbenchmarks der in Frage kommenden Kapitel (Steuern, Beschäftigung und Soziales) erfüllen kann. Der – erweiterungsfreundliche – schwedische Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr 2009 plant ebenfalls, den Verhandlungsprozess mit der Türkei fortzusetzen.

 


 

 

Europa als Partner in der Welt

 

 

Fokus Donau- und Schwarzmeerraum

 

34.               Im Jahr 2002 war die Europäische Kommission zusammen mit Österreich, Rumänien und dem Stabilitätspakt für Südosteuropa Ko-Initiator des „Danube Co-operation Process“, eines außenpolitischen Prozesses der Zusammenarbeit unter den Staaten des Donaubeckens. In Folge einer 2008 lancierten österreichisch-rumänischen Initiative zu einer Stärkung der Rolle der Europäischen Kommission bei der Intensivierung der multilateralen fachlichen Zusammenarbeit im Donauraum kündigte die für Regionalpolitik zuständige Kommissarin Danuta Hübner die Ausarbeitung einer Donaustrategie („European Danube Strategy“), vergleichbar mit der für die Ostseeregion entwickelten Strategie, und die mögliche Ernennung eines Koordinators der Europäischen Kommission an.

 

35.               Im Arbeits- und Legislativprogramm der Kommission für 2009 sowie in den Arbeitsprogrammen des tschechischen und schwedischen Ratsvorsitzes findet dieses Vorhaben noch keine Erwähnung. Aus österreichischer Perspektive wäre die Finalisierung einer solchen Initiative als Priorität eines zukünftigen Vorsitzes sehr zu begrüßen. Der Ratsvorsitz des Donaulandes Ungarn im Jahr 2011 würde sich dafür anbieten.

 

36.               2009 soll auch weiterhin an der Umsetzung der im Rahmen der Nachbarschaftspolitik geschaffenen Schwarzmeersynergie gearbeitet werden. Prioritär werden konkrete Initiativen unter anderem in den Bereichen Transport, Energie, Umwelt, Migration und Kampf gegen organisierte Kriminalität insbesondere im Rahmen von grenzüberschreitenden Programmen gefördert. Der im letzten Bericht der Europäischen Kommission geforderten Ausarbeitung langfristiger Ziele für die Schwarzmeersynergie wird ebenfalls verstärkte Aufmerksamkeit geschenkt werden.


 

Europäische Nachbarschaftspolitik: Östliche Partnerschaft

 

37.               Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) soll die Entstehung neuer Trennlinien zwischen der erweiterten EU und ihren Nachbarn verhindern und stattdessen Wohlstand, Stabilität und Sicherheit aller Beteiligten stärken. Sie richtet sich sowohl an die im Mittelmeerraum gelegenen südlichen Nachbarn als auch an Partnerstaaten in Osteuropa und im südlichen Kaukasus.

 

38.               Auf Basis eines im Dezember 2008 von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlags werden 2009 Verhandlungen über die Einrichtung einer Östlichen Partnerschaft (mit Belarus, Moldau, Ukraine sowie den drei südkaukasischen Staaten Armenien, Aserbaidschan und Georgien) geführt werden. Von der Kommission vorgeschlagen wurden unter anderem eine engere Anbindung an die Union über vertiefte Freihandelsabkommen im Rahmen neuer Assoziationsabkommen, ein neuer multilateraler Rahmen mit regelmäßigen Gipfeltreffen und thematischen Untergruppen, ein stärkeres Engagement der Union über ein umfassendes Programm zum Aufbau staatlicher Institutionen, Mobilitäts- und Sicherheitspakte mit klaren Zielen zur Verbesserung der inneren Sicherheit in diesen Staaten sowie Maßnahmen zur engeren Zusammenarbeit im Arbeitsmarkt- und Energiebereich. Ein erster Gipfel mit den Östlichen Partnerstaaten soll unter tschechischem Vorsitz am 7. Mai in Prag stattfinden.

 

39.               Die 2008 begonnenen Verhandlungen mit der Ukraine über ein neues Assoziationsabkommen sollen weitergeführt, die Verhandlungen über ein neues Abkommen, welches das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Moldau ersetzen wird, sollen 2009 begonnen werden. Zudem soll an der Intensivierung der Beziehungen mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien, unter anderem durch die Ausarbeitung neuer, vertiefter Freihandelsabkommen, gearbeitet werden. Die Östliche Partnerschaft stellt auch ein Angebot an Belarus dar, einen konstruktiven Dialog mit der Europäischen Union zu entwickeln und sich in Kooperationsforen einzubringen. Dabei soll dem Kontakt mit der Zivilgesellschaft in Belarus besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Suspendierung der Reisebeschränkungen für bestimmte belarussische Amtsträger im April 2009 soll eine Sachstandsdiskussion stattfinden.

 

Russland

 

40.               Russland bleibt in vielerlei Hinsicht einer der wichtigsten strategischen Partner der EU. Die brisante Frage der Energiebeziehungen sowie die Weiterführung des Menschenrechtsdialogs werden auch 2009 einen wichtigen Bestandteil der Beziehungen bilden. Auch die Umsetzung der Wegskizzen für die „Vier gemeinsamen Räume“ (Wirtschaft, äußere Sicherheit, Freiheit, Sicherheit und Recht, sowie Wissenschaft und Kultur) bildet weiterhin eine Priorität in den Beziehungen mit Russland.

 

41.               Zudem sollen die Verhandlungen über ein neues Abkommen, welches das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen soll und die Grundlage für eine neue Form der Zusammenarbeit bilden kann, weitergeführt werden. Der tschechische EU-Vorsitz wird sich dabei um eine kohärente Vorgehensweise der EU gegenüber der Russischen Föderation bemühen.

 

Europäische Nachbarschaftspolitik: Union für den Mittelmeerraum

 

42.               Die Zusammenarbeit mit den südlichen Partnern im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik soll durch Assoziationsräte mit Libanon, Ägypten, Israel, Algerien und voraussichtlich auch mit Jordanien, Marokko und Tunesien vorangebracht werden. Gipfeltreffen wird es – vorbehaltlich der politischen Entwicklungen – voraussichtlich mit Israel, eventuell auch mit der Palästinensischen Behörde geben. Die ENP-Aktionspläne mit Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien und der Palästinensischen Behörde werden weiter umgesetzt. Nach Auslaufen des Aktionsplans EU-Israel im April wird ein Nachfolgeinstrument geschaffen werden. Das paraphierte Assoziierungsabkommen mit Syrien könnte unterzeichnet werden. Die Verhandlungen mit Libyen über ein Rahmenabkommen zur Zusammenarbeit werden fortgeführt.

 

43.               Das im Jahr 2005 in Barcelona verabschiedete Fünfjahresprogramm zur Intensivierung der EU-Mittelmeer-Beziehungen im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich wird weiter umgesetzt. Wie schon 2009 liegt dazu ein von den Außenministern der Euromed-Partnerschaft verabschiedetes Jahresprogramm für 2009 vor. Prioritär soll die Arbeit in sechs beim Gipfel in Paris im Juli 2008 beschlossenen Projektbereichen vorangetrieben werden: Säuberung des Mittelmeeres, See- und Landautobahnen, Zivilschutz, alternative Energien (Solarplan), höhere Bildung und Forschung (einschließlich an der 2008 in Piran/Slowenien eröffneten Euromed-Universität) sowie die Euromed Business Development Initiative. Jeweils erste Ministertreffen soll es zu folgenden Themen geben: nachhaltige Entwicklung (März oder April in Monaco); Nahrungsmittelsicherheit, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (in Ägypten, noch ohne Datum); eventuell Justiz, Freiheit und Sicherheit.

 

44.               Bis März soll das Statut des in Barcelona einzurichtenden Sekretariats ausgearbeitet werden, bis Mai das Sekretariat (ein Generalsekretär sowie fünf oder sechs Stellvertreter) eingerichtet und personell durch Sekundierungen seitens der Teilnehmerstaaten besetzt werden. Weiters sind Richtlinien und Kriterien für die Auswahl von Projekten auszuarbeiten.

 

45.               Wegen des militärischen Konflikts im Gaza-Streifen ruhen allerdings bis auf weiteres alle Aktivitäten im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum.

 

Naher Osten

 

46.               Die erneute Eskalation der Gewalt im Gaza-Streifen und im südlichen Israel Ende 2008 hat den ungelösten Nahost-Konflikt wieder in den unmittelbaren außenpolitischen Fokus der Europäischen Union gerückt. Statt der intensiven Arbeit an einem Friedensabkommen, das sich der israelische Ministerpräsident Olmert und der palästinensische Präsident Abbas noch Ende 2007 bei der Konferenz in Annapolis zum Ziel gesetzt hatten, müssen vorerst alle Anstrengungen einem dauerhaften Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas gelten und sicherstellen, dass die humanitäre Notsituation des Gaza-Streifens nachhaltig entschärft werden kann.

 

47.               Die Europäische Union bleibt der größte Geber humanitärer und finanzieller Hilfe in den Palästinensischen Gebieten und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur humanitären Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung und zum Wiederaufbau der palästinensischen Wirtschaft als wichtigem Element eines erfolgversprechenden Friedensprozesses.

 

48.               Die Perspektive eines dauerhaften Friedens im Nahen Osten muss mehr denn je ein zentrales Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft bleiben. Die Europäische Union wird durch ihre Beiträge im Rahmen des Nahost-Quartetts, durch ihre intensiven politischen Kontakte mit den Konfliktparteien und wichtigen Akteuren in der Region sowie durch umfassende Programme der Zusammenarbeit sowohl auf politischer als auch auf wirtschaftlicher Ebene versuchen, die Grundlagen für die Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung zu schaffen – Israel und Palästina in friedlicher Koexistenz und innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen.

 

49.               Ein nachhaltiger Frieden im Nahen Osten und regionale Stabilität erfordern auch Fortschritte in den Bemühungen um Friedenslösungen zwischen Israel und seinen syrischen und libanesischen Nachbarn. Die Europäische Union unterstützt daher die Fortführung der israelisch-syrischen Gespräche und sieht in der Friedensinitiative der Arabischen Liga – „Arab Peace Initiative“ – einen wichtigen Beitrag in Richtung eines friedlichen und stabilen Nahen Ostens.  

 

Iran

 

50.               Das langfristige Ziel für die Beziehungen zwischen der EU und dem Iran ist ein auf Vertrauen und Zusammenarbeit beruhendes Verhältnis. Zurzeit verfolgt die internationale Staatengemeinschaft aber mit anhaltender Sorge die Entwicklungen um das iranische Nuklearprogramm. Seit November 2007 hat die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) in insgesamt fünf Berichten, das letzte Mal am 19. November 2008, festgestellt, dass die Zweifel der IAEO über eine mögliche militärische Dimension des iranischen Atomprogramms weiterhin nicht ausgeräumt wurden. Im Gegensatz zu den Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen habe der Iran seine Aktivitäten im Bereich Urananreicherung fortgeführt, sowie weitere Zentrifugenkaskaden zur Urananreicherung in Betrieb genommen.

 

51.               Deshalb hat der VN-Sicherheitsrat mit Resolution 1803 am 3. März 2008 zum dritten Mal Sanktionen gegen den Iran unter Artikel 41 der Satzung der VN verhängt. Resolution 1803 verlangt vom Iran die Einstellung jedweder Form von Urananreicherung und Abstand von diesbezüglichen Forschungsarbeiten. Außerdem sieht die Resolution eine Ausweitung der Einreiserestriktionen vor, sowie erstmals auch ein Einreiseverbot für bestimmte Personen. Darüber hinaus wird das Einfrieren von Vermögen ausgeweitet und bei neuen Exportkrediten und bei finanziellen Transaktionen erhöhte Vorsicht gefordert. Am 27. September 2008 wurde im VN-Sicherheitsrat Resolution 1835 zum Iran einstimmig angenommen, welche die Umsetzung der Vorgängerresolutionen und der Vorgaben des IAEO-Gouverneurrates verlangt.

 

52.               Am 15. Oktober 2008 hat die EU VN-Sicherheitsratsresolution 1803 durch einen gemeinsamen Standpunkt des Rates implementiert und am 10. November beim Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen durch eine Verordnung formell angenommen. Damit wurden die Resolutionen des VN-Sicherheitsrats seitens der EU in einigen Bereichen sogar ausgeweitet, etwa durch zusätzliche Maßnahmen gegen iranische Unternehmen und Personen, die in proliferationsrelevante Geschäfte verwickelt sind.

 

53.               Die EU betrachtet für die Lösung des iranischen Nuklearprogramms weiterhin den sogenannten zweigleisigen Ansatz als geeignete Vorgangsweise, d.h. diplomatische Verhandlungen mit dem Iran parallel zu einer Sanktionsverschärfung bei Nichtkooperation. Deshalb hat es 2008 eine Reihe von Zusammentreffen mit dem Iran gegeben, zuletzt im Juli 2008 in Genf, wo die fünf ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsrats plus Deutschland im sogenannten E3+3-Format, bestehend seit 2003, unter erstmaliger Teilnahme der USA (Unterstaatssekretär William Burns) Gespräche mit dem Iran führten.

 

54.               Die in Genf vom Iran geforderte klare Antwort auf die Frage, ob er bereit sei, seine Urananreicherung auszusetzen, wenn im Gegenzug dazu die VN Sanktionen ausgesetzt würden und der Iran darüber hinaus politische, wirtschaftliche, technologische und kulturelle Kooperationsprojekte angeboten bekäme, blieb jedoch aus. Auch gab es keine eindeutige Reaktion auf die Forderung der EU, der Iran solle ab sofort keine neuen Zentrifugen in Betrieb nehmen. Zu erwarten ist daher für 2009 eine Fortsetzung der Gespräche im E3+3-Format sowie eine weitere Verschärfung von Maßnahmen gegen den Iran.

 

Irak

 

55.               Das Ziel der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist ein sicherer, stabiler, geeinter und souveräner Irak, in dem Demokratie und Wohlstand herrschen und die Menschenrechte geachtet werden.

 

56.               Die EU unterstützt die innenpolitische Entwicklung im Irak durch eine Reihe von Initiativen zur nationalen Aussöhnung und durch die Prozesse der Verfassungsrevision, der Flüchtlingsrückkehr sowie des Kapazitätsaufbaus im Bereich des irakischen Parlaments. Ein wichtiger Schritt ist auch das neue Provinzwahlgesetz als Teil der Wahlrechtsreform. Es wurde am 25. September 2008 vom Parlament verabschiedet. In 14 der 18 Provinzen finden im Jänner 2009 Provinzwahlen statt, in Kirkuk und in den drei Provinzen der kurdischen Region zu einem späteren Zeitpunkt. Die Provinzwahlen sind die ersten Wahlen, die vollständig von Irakern organisiert und überwacht werden. Die Verhandlungen zwischen der EU und dem Irak über ein Handels- und Kooperationsabkommen wurden 2008 weitergeführt.

 

57.               Die EU unterstützt auch irakische Behörden bei der notwendigen Verbesserung der Grundversorgung. Bis einschließlich 2008 stellte die Europäische Kommission aufgrund der humanitären Krise im Irak rund 141 Millionen Euro für Flüchtlingshilfe in- und außerhalb Iraks zur Verfügung. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Förderung der Menschenrechte, unter anderem durch die Fortführung der integrierten Rechtsstaatlichkeitsmission EUJUST LEX.

 

58.               Das Mandat der Ausbildungsmission wurde bis zum 30. Juni 2009 verlängert. Während der dritten Phase, von Januar 2008 bis Juni 2009, werden insgesamt 750 irakische Teilnehmer erwartet. Seit Beginn der Mission im Juli 2005 wurden insgesamt 87 Kurse abgehalten, 16 Entsendungen zum Austausch von Arbeitserfahrungen durchgeführt und 1914 irakische Strafrechtsexperten trainiert. Im Dezember 2005 unterzeichnete Österreich ein Umschuldungsabkommen, das die Streichung von 80 % der irakischen Schulden vorsieht. In Summe wurden damit rund 1,7 Milliarden Euro entschuldet. Österreich war in absoluten Ziffern gerechnet der sechstgrößte, per capita der größte Gläubiger des Irak.

 

59.               Im Februar 2008 haben die USA mit den Verhandlungen über ein umfassendes Abkommen zum Status der Streitkräfte (“Status of Forces Agreement“, SOFA) begonnen, welches die militärische Präsenz der USA im Irak nach Ablauf des VN-Mandats am 31. Dezember 2008 für die multinationalen Streitkräfte (MNF) regelt. Dieses Abkommen wurde am 17. November 2008 unterzeichnet.

 

60.               Am 16. Dezember 2008 hat der VN-Sicherheitsrat die Resolution über die Verlängerung des Development Fund for Iraq (DFI) bis 31. Dezember 2009 verabschiedet. Diese Resolution regelt die Verlängerung der Modalitäten für die Verwendung von Erdöl-Einnahmen zugunsten des Development Fund sowie die gleichzeitige Mandatsverlängerung des International Advisory and Monitoring Board.

 

Golfkooperationsrat

 

61.               Im Zentrum der Beziehungen der EU zum Golfkooperationsrat (GKR), dem als wichtigstem Handelspartner der EU in der arabischen Welt besondere strategische Bedeutung zukommt, steht der Abschluss der bereits seit 1991 laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen. Trotz Annäherung der Standpunkte konnte ein abschließender Konsens weder beim 18. Gemeinsamen Rats- und Ministertreffens von EU und GKR in Brüssel am 26. Mai 2008 noch bei nachfolgenden weiteren Verhandlungen erzielt werden. Strittige Punkte bleiben vor allem Exportsteuern und die Einbeziehung politischer Inhalte (Menschenrechte, Non-Proliferation) in die Vertragsmaterie.

 

62.               Sollten die Verhandlungen nicht vom GKR, wie bereits angedeutet, suspendiert werden, so wird bei dem für 29. April 2009 angesetzten nächsten Gemeinsamen Rats- und Ministertreffen von EU und GKR gezielt auf die Lösung dieser Fragen hingearbeitet werden.

 

Transatlantische Beziehungen

 

63.               Die Beziehungen zu den USA und Kanada sind ein wichtiger Eckpfeiler der europäischen Außenpolitik. Die tschechische und die schwedische Präsidentschaft werden sich dafür einsetzen, die wichtigen Partnerschaften mit den beiden Ländern fortzuführen, zu intensivieren und ihnen neuen Schwung zu verleihen.

 

USA

 

64.               Die EU wird im Jahr 2009 eine weitere Vertiefung des Dialogs und der Beziehungen mit den USA anstreben. Die Amtsübernahme durch den neuen US-Präsidenten Obama am 20. Jänner 2009 bietet Österreich und der EU Gelegenheit, den transatlantischen Beziehungen neue Impulse zu verleihen. Ein Höhepunkt wird hierbei der für Frühsommer 2009 in Washington geplante EU-US-Gipfel sein. Zusätzlich könnte es zu einem informellen Gipfel aller EU-Staats- und Regierungschefs mit Präsident Obama anlässlich dessen erster Europareise im Frühjahr 2009 kommen. Von beiden Seiten wird eine starke Partnerschaft bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen angestrebt.

 

65.               Im Lichte der Finanz- und Wirtschaftskrise wird eine enge Koordination auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Vordergrund stehen, ferner in den Bereichen Klimawandel (wo ehestmöglich ein Dialog mit Bezug auf die Einigung auf ein neues Klima-Abkommen in Kopenhagen im Dezember 2009 aufzunehmen ist) und Energiesicherheit (wo eine engere Zusammenarbeit mit den USA hinsichtlich des Ausbaus der Beziehungen zu den kaukasischen und zentralasiatischen Staaten im Rahmen der Energiediversifizierungspläne der EU angestrebt wird).

 

66.               Unerlässlich bleibt eine enge Zusammenarbeit zwischen EU und USA in einer Reihe aktueller und potenzieller Krisenherde (allen voran der Nahe Osten und Afghanistan/Pakistan) sowie in Weltregionen von zentraler strategischer Bedeutung (z.B. Osteuropa und Zentralasien).

 

67.               Darüber hinaus soll es auch zu einer weiteren Stärkung der transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft kommen. Die Europäische Kommission wird in dieser Hinsicht gemeinsam mit der tschechischen Ratspräsidentschaft die Arbeit des 2007 gegründeten Transatlantischen Wirtschaftsrates (TEC) fortführen. Inhaltliche Schwerpunkte werden hierbei primär in der Zusammenarbeit im regulativen Bereich, in der Beseitigung technischer Handelshemmnisse, in der Harmonisierung von Standards sowie in der Stärkung der institutionellen Aspekte des TEC liegen

 

68.               Im Februar 2008 teilten die USA den EU-Mitgliedstaaten mit, dass sie das US Visa Waiver Programm (VWP), das die Staatsangehörigen mancher, aber nicht aller EU-Mitgliedstaaten zur visafreien Einreise in die USA berechtigt, neu gestalten werden. Der Verbleib der einzelnen EU-Mitgliedstaaten im Programm sowie die Aufnahme neuer EU-Mitgliedstaaten wurde gemäß den Vorstellungen der USA an einen verstärkten Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den USA gekoppelt. Da die US-Kriterien zur Aufnahme in das VWP zu einem großen Teil auch EU-Kompetenzen betreffen, gibt es seit Frühjahr 2008 sogenannte „Twin-track approach“-Verhandlungen:

 

          Expertengespräche über die multilateralen Aspekte werden zwischen der Europäischen Kommission und den USA geführt, wobei ein „letter of exchange“ beabsichtigt wird.

 

          Auf bilateraler Ebene streben die USA den Abschluss von Abkommen über den Austausch biometrischer Daten (DNA, Fingerabdrücke) bzw. Daten über Terrorismus an. Ein wesentlicher Aspekt wird dabei die Gewährleistung eines sachgerechten Datenschutzniveaus in den USA sein.

 

Kanada

 

69.               Die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada in einer Reihe wichtiger Fragen wie Multilateralismus, Umwelt- und Entwicklungspolitik wird auch 2009 eine Vertiefung erfahren und zusätzlich vom Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen gekennzeichnet sein. Anlässlich des EU-Kanada-Gipfels im Oktober 2008 wurde grundsätzlich die Verstärkung der Wirtschaftspartnerschaft im Wege des Abschlusses eines neuen, vertieften Wirtschaftsabkommens vereinbart. Die diesbezüglichen Verhandlungen sollen, unter Berücksichtigung der Kompetenzen der EU-Mitgliedsstaaten und der kanadischen Provinzen, im Laufe des Jahres 2009 aufgenommen werden.

 

Afrika

 

70.               Das zweite EU-Afrika-Gipfeltreffen (nach Kairo 2000) fand am 8./9. Dezember 2007 in Lissabon statt und leitete eine neue und reifere Phase der Beziehungen Afrikas zur EU ein. Mit der Verabschiedung einer Gemeinsamen Strategie sowie eines bis 2010 ausgelegten Aktionsplans und der Erklärung von Lissabon wurde eine verstärkte und gleichberechtigte Zusammenarbeit auf allen Ebenen zwischen der EU und Afrika begründet.

 

71.               Die gemeinsame Strategie baut auf vier Pfeilern auf: Friede und Sicherheit, Regierungsführung und Menschenrechte, Handel und regionale Integration sowie Schlüsselfragen der Entwicklung (unter anderem Gleichberechtigung der Geschlechter, Umweltschutz und Klimawandel, Migration, Landwirtschaft, Infrastruktur, Wasser, Energie). In dieser Strategie wird die Entwicklungszusammenarbeit in den Rahmen von Frieden und Sicherheit und in Beziehung zu Menschenrechten und Demokratie gestellt.

 

72.               Im Aktionsplan sind acht „Partnerschaften“ mit konkreten Maßnahmen vorgesehen, welche in den Jahren 2008-2010 implementiert werden. Alle verfügbaren Instrumente der EU werden ihren Beitrag zur Umsetzung der Gemeinsamen Strategie leisten: der 10. Europäische Entwicklungsfonds, die entsprechenden Instrumente des Gemeinschaftshaushalts, aber auch bilaterale Beiträge von EU-Mitgliedern und afrikanischen Staaten, von interessierten Dritten und internationalen Organisationen sowie Investitionen des privaten Sektors. Zur raschen und koordinierten Umsetzung der Gemeinsamen Strategie sieht der Aktionsplan die Einrichtung von gemeinsamen Expertenarbeitsgruppen für sämtliche Aktionsbereiche vor, die inzwischen ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Der nächste Gipfel soll 2010 in Afrika stattfinden.

 

73.               Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten werden zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele ihre Bemühungen in Richtung Erhöhung der Entwicklungsfinanzierung und effizientere Leistung der Hilfe weiter intensivieren.

 

74.               Überdies wird die EU 2009 die Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union (AU) und afrikanischen Regionalorganisationen verstärken. In diesem Zusammenhang kommt der 2008 eröffneten EU-Vertretung bei der AU-Kommission in Addis Abeba eine besondere Rolle bei einer effizienten Kooperation zwischen EU und AU zu.

 

75.               Die EU wird überdies die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD) weiter unterstützen und die Integration der Wirtschaft der afrikanischen Partnerstaaten in die Weltwirtschaft fördern. Die Verhandlungen über umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit jenen AKP-Regionen, mit denen vorerst nur interimistische Teilabkommen über Warenverkehr erzielt werden konnten, sollen zügig weitergeführt und abgeschlossen werden.

 

76.               Durch eine verstärkte Kooperation mit afrikanischen Partnern soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die EU nicht nur bei der Krisenbewältigung und in der Phase unmittelbar nach Konflikten, sondern auch bei der Konfliktprävention und in der Vermittlung in Krisen und Konflikten effektiv reagieren kann, um Frieden und Stabilität in Afrika zu sichern. Für eine effektive Konfliktprävention werden die Afrikanische Union und die afrikanischen Regionalorganisationen beim Aufbau der „African Peace and Security Architecture“ (APSA) unterstützt werden. Gleichzeitig wird die EU aber auch selbst initiativ werden, etwa durch die Tätigkeit der EU-Sonderbeauftragten.

 

Asien

 

77.               Die EU wird auch im Jahre 2009 besonderes Augenmerk auf die Weiterentwicklung und Stärkung ihrer politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Asien legen. Den strategischen Partnern China, Japan und Indien, mit denen die EU jährliche Gipfeltreffen im Troika-Format abhält, kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Mit China sollen die Verhandlungen über ein neues, umfassendes Rahmenabkommen weitergeführt und die Strategische Partnerschaft vertieft werden. Der Ende 2008 kurzfristig abgesagte 11. EU-China-Gipfel soll nachgeholt werden. Im Verhältnis zu Japan werden die Intensivierung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs, die Regionale Zusammenarbeit in Nordostasien und die Stärkung des Dialogs über Zukunftsfragen im Vordergrund stehen. Die Strategische Partnerschaft mit Indien soll durch die konsequente Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans und durch den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen vertieft werden. Mit Südkorea ist 2009 ebenfalls eine Begegnung auf höchster Ebene vorgesehen.

 

78.               Den Themen Umwelt, Klimawandel und Energie kommt auch im Verhältnis zu Asien zunehmend Bedeutung zu. Zur Erreichung der Klimaziele ist Asien ein entscheidender Partner.

 

79.               Die Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Indien, Südkorea und ASEAN (Association of Southeast Asian Nations) werden weitergeführt werden. Parallel dazu werden Verhandlungen über Partnerschafts- und Kooperationsabkommen geführt.

 

80.               Der ASEM-Prozess ist für die EU von besonderer Bedeutung. Am 25./26. Mai 2009 wird in Hanoi das 9. ASEM-Außenministertreffen stattfinden.

 

81.               Die EU wird die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit weiterhin fördern, insbesondere im Verhältnis zu ASEAN. Im Vordergrund wird die Implementierung des EU-ASEAN-Aktionsplans stehen. Am 27./28. Mai 2009 wird das EU-ASEAN-Außenministertreffen in Phnom Penh stattfinden.

 

82.               Die EU ermutigt auch die regionale Zusammenarbeit in Südasien, insbesondere in Hinblick auf Sicherheitsfragen und wirtschaftliche Integration. Die EU wird am 16. SAARC-Gipfel (South Asian Association for Regional Cooperation) in Male wiederum als Beobachter teilnehmen. Die Beziehungen zum Pacific Island Form sollen nach dem erfolgreichen ersten Ministertreffen im vergangenen Jahr auf Basis des Schlusskommuniqués weiter intensiviert werden.

 

83.               In Bezug auf Nordkorea wird die EU weiterhin aktiv engagiert bleiben und die Fortsetzung der Sechsparteiengespräche und des Denuklearisierungsprozesses unterstützen.

 

84.               Die EU wird weiterhin die Bemühungen der Vereinten Nationen im Hinblick auf Birma/Myanmar unterstützen. Zur Unterstützung des VN-Sonderbeauftragten Ibrahim Gambari hat die EU mit Piero Fassino einen eigenen Sondergesandten bestellt. Der Gemeinsame Standpunkt mit Sanktionsmaßnahmen zu Birma/Myanmar, der am 30. April 2009 ausläuft, wird im Lichte der weiteren Entwicklungen verlängert, abgeändert oder verschärft werden.

 

85.               Die EU wird die Entwicklungen in Indonesien insbesondere im Hinblick auf die heurigen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen mit Aufmerksamkeit verfolgen und den politischen Dialog mit Indonesien fortsetzen und verstärken.

 

86.               Die Unterstützung der EU für Afghanistan soll durch die EUPOL-Mission sowie die weitere Umsetzung des „Afghanistan Compact“ (dies ist ein zwischen der Internationalen Gemeinschaft und Afghanistan vereinbartes gemeinsame Arbeitsprogramm zur Entwicklung des Landes) und der 2005 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung zwischen EU und Afghanistan fortgesetzt werden. Eine besondere Herausforderung im Jahre 2009 werden die Präsidentschaftswahlen sein.

 

87.               Die EU wird die Entwicklungen in Pakistan genau verfolgen und das Land in seinem Demokratisierungsprozess weiterhin unterstützen. Der politische Dialog mit Pakistan soll intensiviert werden. Im Laufe des Jahres 2009 ist die Abhaltung eines Ad-Hoc-Gipfels geplant.

 

Zentralasien

 

88.               Die beim Europäischen Rat im Juni 2007 angenommene EU-Zentralasien-Strategie bildet den Rahmen für die Politik der Union gegenüber den zentralasiatischen Republiken. Der französische Ratsvorsitz hat im September 2008 ein EU-Zentralasien-Sicherheitsforum auf Ebene der Außenminister abgehalten, unter Berücksichtigung sämtlicher für die Region sicherheitspolitisch relevanter Aspekte (politisch-militärisch, Drogen- und Menschenhandel, organisierte Kriminalität, Energie- und Umweltsicherheit). Die tschechische und schwedische Ratspräsidentschaft werden die Umsetzung der Strategie forcieren.

 

89.               Österreich unterstützt weiterhin die EU-Zentralasienstrategie. Bei der Umsetzung der Strategie in ihren sieben Hauptbereichen (Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit und Demokratisierung; Erziehung; wirtschaftliche Entwicklung, Handel und Investitionen; Energie und Verkehr; Umwelt und Wasserfragen; gemeinsame Bedrohungen und Herausforderungen; interkultureller Dialog) ist es wichtig, dass Synergien mit bereits bestehenden Strukturen und Prozessen genutzt werden (OSZE, Internationale Finanzinstitutionen).

 

90.               Im Oktober 2008 wurden die restriktiven Maßnahmen gegenüber Usbekistan (Waffenembargo, Visa-Restriktionen) durch den Rat adaptiert. Die bereits im April 2008 ausgesetzten Aufenthaltsverbote wurden aufgehoben, hingegen das Waffenembargo für 12 weitere Monate verlängert. Die EU wird im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan die Menschenrechtslage im Land genau verfolgen.


 

Lateinamerika und Karibik

 

91.               Im Mai 2009 wird in Prag auf Außenministerebene das 14. Treffen zwischen der EU und der Rio-Gruppe stattfinden, an dem erstmals auch Kuba teilnehmen wird. Die 1986 gegründete Rio-Gruppe, die derzeit 23 Staaten aus der Region umfasst, dient als Forum des politischen Dialogs zwischen den lateinamerikanischen und karibischen Staaten. Wichtigste Themen werden die Wiederherstellung der finanziellen Stabilität, Wirtschaftswachstum, erneuerbare Energien und Klimawandel sein.

 

92.               Am Rande des Prager Gipfels werden auch die traditionellen subregionalen Gipfeltreffen der EU mit dem MERCOSUR (Mercado Común del Sur), der Andengemeinschaft (CAN) und dem CARIFORUM (Caribbean Forum), der gemeinsame Rat mit Mexiko und der Assoziationsrat mit Chile sowie der seit 1984 bestehende Politische Dialog mit der San-José-Gruppe (Zentralamerika) im Troika-Format durchgeführt.

 

93.               Die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen der EU mit der Andengemeinschaft gestalteten sich 2008 schwieriger als erwartet. Der Rat stimmte vor kurzem einem modifizierten Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission, das die nun wiederaufgenommenen Verhandlungen 2009 erleichtern soll, zu. Auch mit den Staaten Zentralamerikas werden 2009 die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen weitergeführt werden. Die sechste Verhandlungsrunde wird im Jänner 2009 in Brüssel stattfinden.

 

94.               Nach erfolgreichem Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) der EU mit der Karibik (CARIFORUM) 2008 steht im März 2009 ein gemeinsames Treffen in Barbados auf Ministerebene zur weiteren Umsetzung des Abkommens auf dem Programm. Die 2007 unter portugiesischer Präsidentschaft begründete Strategische Partnerschaft der EU mit Brasilien in Form eines politischen Dialoges, wurde im Dezember 2008 durch den Gipfel EU-Brasilien weitergeführt. Ein umfangreicher Aktionsplan zur Umsetzung der Strategischen Partnerschaft wurde verabschiedet. Die im Mai 2008 beschlossene Strategische Partnerschaft EU-Mexiko soll im Jahr 2009 anlässlich des gemeinsamen Rates weiter ausgestaltet werden. In Bezug auf ein angestrebtes Assoziationsabkommen mit dem MERCOSUR hofft die EU auf eine baldige Wiederaufnahme und Finalisierung der Verhandlungen.

 

95.               Auf der Grundlage der umfassenden Strategiepapiere der Kommission und ergänzenden Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (2006) werden Lateinamerika und die Karibik als wichtige und der EU nahe stehende Partnerregionen eingestuft, mit denen gemeinsame Werte (Menschenrechte, Demokratie, Multilateralismus) sowie eine gemeinsame Geschichte und Kultur geteilt werden. Die Union als größter ausländischer Investor in der Region hält am Konzept des subregionalen Ansatzes auf der Basis von Assoziations- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, fest, um damit das Umfeld der Handelsbeziehungen und Investitionen zu verbessern. Zentrale politische Anliegen sieht die Union in der Erbringung eines Beitrags zur Stärkung der Stabilität, des Wohlstands und der sozialen Kohäsion in Lateinamerika und der Karibik sowie in der Schaffung eines gemeinsamen Raums der höheren Bildung und im Kampf gegen Drogen. Im Rahmen dieser Zielsetzungen wird 2009 weiter an der Fortsetzung des EU-LAC (Latin America and Caribbean) Prozesses gearbeitet. Kernpunkt hierbei ist die Umsetzung der beim letzten EU-LAC-Gipfel in Lima 2008 beschlossenen Maßnahmen. Kernpunkte hierbei bleiben soziale Kohäsion und nachhaltige Entwicklung. Verschiedene Treffen auf Expertenebene sind vorgesehen. Diese Treffen dienen auch zur Vorbereitung des VI. EU-LAC-Gipfels, der 2010 in Madrid stattfinden wird.

 

Entwicklungszusammenarbeit

 

96.               Eines der wichtigsten Themen unter tschechischem Ratsvorsitz wird der Verfolg der Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Doha (29. November bis 2. Dezember 2008) und die Vorbereitung des G20-Gipfels Anfang April 2009 sein. Aus Sicht der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) ist im Rahmen der Reform des internationalen Finanzsystems die Stärkung der Stimme der Entwicklungsländer von grundlegender Bedeutung. Aus entwicklungspolitischer Perspektive ist zudem wichtig, dass die Zusagen hinsichtlich Steigerung der ODA (Official Development Assistance) generell und EU spezifisch weiterhin bekräftigt und in die Praxis umgesetzt werden. Da die durch die Finanzkrise ausgelöste Rezession auch schwerwiegende Folgen für die Entwicklungsländer haben wird, bedarf es in unseren Partnerländern gezielter und umfangreicher Gegensteuerungsmaßnahmen.

 

97.               Weiters wird sich die tschechische Ratspräsidentschaft im Bereich Entwicklungszusammenarbeit auf drei Schwerpunktthemen konzentrieren:

 

          Zugang zu nachhaltigen Energiequellen auf lokalem Niveau: Nachhaltige Energieversorgung ist eine Grundvoraussetzung für Entwicklung im Allgemeinen und im Besonderen für das Erreichen eines Großteils der Millennium-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDG). Nachhaltige und erneuerbare Energie ist auch ein Schwerpunktthema der OEZA. Zu den österreichischen Grundsatzpositionen zählt dabei, dass für entlegene und marginalisierte Gebiete in Entwicklungsländern eine den lokalen Bedingungen angepasste Energieversorgung (dezentrale Systeme, Nutzung lokaler Ressourcen etc.) zur Verfügung gestellt wird und zwar sowohl zur Erreichung der MDG als auch für produktive Zwecke zur Ankurbelung der lokalen Wirtschaft.

 

          Demokratische Regierungsführung und Rolle der Zivilgesellschaft: Die tschechische Präsidentschaft will Anstrengungen in Richtung innerstaatliche Rechenschaftspflicht und demokratische Regierungsführung in den Partnerländern unterstützen. Aus österreichischer Sicht ist es dabei besonders wichtig, Parlamente und die Zivilgesellschaft zu unterstützen, da diesen eine bedeutende Rolle bei der Einforderung verantwortungsvoller Regierungsführung zukommt.

 

          Ostdimension als Querschnittsthema: Obwohl sich der tschechische Ratsvorsitz bewusst ist, dass die größte entwicklungspolitische Herausforderung in Subsahara-Afrika liegt und auch die Ratspräsidentschaft daher der Implementierung der gemeinsamen EU-Afrika-Politik verpflichtet ist, muss der Fokus der EU als globaler Akteur in der Entwicklungspolitik über Afrika hinausgehen. Daher will der tschechische Ratsvorsitz auch die Kooperation der EU mit anderen Regionen, darunter Ost- und Südosteuropa, betonen. Auch für die OEZA ist Südosteuropa/Westbalkan seit 1993 eine Schwerpunktregion.

 

98.               Neben diesen Schwerpunktthemen will die tschechische Ratspräsidentschaft auch die Behandlung der laufenden EU-EZA-Themen vorantreiben. Dazu zählen unter anderem:

 

          Follow-up der Konferenz über Effektivität der Entwicklungszusammenarbeit in Accra (September 2008).

          Politikkohärenz für Entwicklung, darunter auch der Zusammenhang zwischen Sicherheit und Entwicklung.

          Unterzeichnung von Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit AKP-Staaten und Fortsetzung der Verhandlung zum Abschluss umfassender Abkommen.

          Umsetzung der EU-Afrika-Strategie.

          Revision des Cotonou-Abkommens, die laut Vertragstext alle fünf Jahre vorgesehen ist.

 

99.               Für die schwedische Präsidentschaft im 2. Halbjahr 2009 ist der Klimawandel eine der Prioritäten, insbesondere die Vorbereitung der Kopenhagener Konferenz im Dezember 2009. Es wird eine besondere Herausforderung sein, die Umweltagenden stärker mit der EZA zu verbinden. Weitere thematische Prioritäten sind Demokratieförderung, Ernährungssicherheit, Politikkohärenz und bessere Implementierung des EU-Verhaltenskodex zur Arbeitsteilung. Weiters wird wahrscheinlich auch die Erarbeitung eines Gender-Aktionsplans in Verfolg der Ratsschlussfolgerungen vom Mai 2007 auf der Tagesordnung stehen.

 

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

 

100.           Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) als integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU befasst sich mit dem Aufbau ziviler und militärischer Fähigkeiten zur Verhütung und Bewältigung von Krisen sowie mit der Planung und Durchführung von konkreten Krisenmanagement-Operationen.

 

101.           Auch im Jahr 2009 wird die Arbeit an der Umsetzung der beiden EU-Planziele für die Kapazitätsentwicklung im zivilen und militärischen Bereich des Krisenmanagements („Civilian Headline Goal 2010“ und „Military Headline Goal 2010“) fortzusetzen sein. Neben den bestehenden und in ihrer Gültigkeit unberührt bleibenden Planungszielen stellen für den über 2010 hinausgehenden Planungshorizont auch die vom Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen im Dezember 2008 angenommene Erklärung über die Stärkung der zivilen und militärischen ESVP-Kapazitäten sowie die Erklärung des Europäischen Rats vom Dezember 2008 über den Ausbau der ESVP wichtige Vorgaben dar.

 

102.           Im Bereich der zivilen Kapazitäten wird weiter vordringlichstes Ziel sein, an der Behebung jener Schwachpunkte zu arbeiten, die im Rahmen der Umsetzung des ersten zivilen Planziels („Civilian Headline Goal 2008“) identifiziert worden sind. 

 

103.           Bei der Umsetzung des militärischen Planungsziels wird im Vordergrund stehen, Schritte zur Schließung der Kapazitätslücken zu setzen, die im 2007 erstellten einschlägigen „Fortschrittskatalog“ aufgezeigt wurden. Leitfaden dafür ist der so genannte „Capability Development Plan“, der konkrete Maßnahmen auflistet und die bestehenden Mängel nach der Priorität ihrer Behebung ordnet.

 

104.           2009 wird über die Fortführung oder Beendigung folgender ESVP-Operationen zu entscheiden sein: Rechtsstaatlichkeitsmission EUJUST Lex zur Ausbildung irakischer Polizei- und Justizexperten (Ende des Mandats derzeit 30.6.2009; im Falle einer Verlängerung wird auch zu klären sein, ob künftig Ausbildungsmaßnahmen auch im Irak selbst durchgeführt werden sollen); Polizeimission EUPM in Bosnien und Herzegowina (Ende des Mandats derzeit 31.12.2009); EU-Beobachtungsmission EUMM Georgia in Georgien (Ende des Mandats derzeit 15.9.2009); Grenzüberwachungsmission EUBAM Rafah in den Palästinensergebieten (Ende des Mandats derzeit 24.11.2009); Sicherheitssektorreform-Mission EU SSR Guinea-Bissau (Ende des Mandats derzeit 31.5.2009); Sicherheitssektorreform-Missionen EUSEC RD Congo (Militär, Ende des Mandats derzeit 30.6.2009) und EUPOL RD Congo (Polizei, Ende des Mandats derzeit 30.6.2009).

 

105.           Die militärische Überbrückungsoperation „EUFOR Tchad/RCA“ zum Schutz der Flüchtlingslager im Osten des Tschad und im Nordosten der Zentralafrikanischen Republik wird zwar nach Ende ihres Mandats am 15. März 2009 mit Sicherheit nicht verlängert, da eine Übernahme der Aufgaben dieser Operation durch eine VN-Truppe (voraussichtlich im Rahmen von „MINURCAT II“) in Vorbereitung ist. Es wird aber von besonderer Wichtigkeit sein, die Übergangsphase zwischen den beiden Operationen so zu gestalten, dass es dabei nicht zu einer Infragestellung der Sicherheit der Menschen kommt, deren Schutz die Hauptaufgabe von EUFOR Tchad/RCA ist.

 

106.           Was die militärische Stabilisierungsoperation „EUFOR Althea“ angeht, so ist deren Laufzeit zwar zeitlich unbegrenzt, im Frühjahr 2009 wird aber die Frage behandelt werden müssen, ob die Entwicklung der politischen Situation in Bosnien und Herzegowina es erlaubt, diese Operation einzustellen. Wesentlich wird dabei sein, ob die Staatengemeinschaft zur Beurteilung gelangt, dass Bosnien und Herzegowina ausreichend stabilisiert ist, um die Funktion des Hohen Vertreters mit seinen umfassenden Vollmachten zu beenden und durch einen EU-Sonderbeauftragten zu ersetzen. Im Falle einer Einstellung von EUFOR Althea ist beabsichtigt, eine stark reduzierte und nicht mehr mit einem exekutiven Mandat ausgestattete EU-Militärpräsenz in Form einer Ausbildungs- und Beratungsmission aufrecht zu erhalten.

 

107.           Eine Verlängerung des Mandats der Rechtsstaatlichkeitsmission „EULEX Kosovo“ steht erst im Frühjahr 2010 an. Vor allem während der ersten Jahreshälfte 2009 wird von besonderer Bedeutung sein, die Mission voll aufzubauen. Es geht dabei vor allem darum, dass EULEX ihre Aufgaben im Justiz-, Polizei- und Zollbereich von der VN-Übergangsverwaltung UNMIK übernimmt, sich auch im nördlichen Landesteil fest etabliert und so effektiv dazu beitragen kann, den unabhängigen Kosovo im Interesse aller ethnischen und religiösen Gruppen zu einem politisch stabilen Staat mit funktionierenden Strukturen werden zu lassen.

 

108.           Der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EU und anderen internationalen Organisationen im Bereich Krisenmanagement wird auch im Jahr 2009 große Bedeutung zukommen. Aus österreichischer Sicht ist hier vor dem Hintergrund der österreichischen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat in den Jahren 2009 und 2010 vor allem die Kooperation mit den Vereinten Nationen auf Basis der entsprechenden EU-VN-Erklärung vom Juni 2007 von Bedeutung, ebenso die Verbesserung der Zusammenarbeit der beiden Brüsseler Organisationen EU und NATO, legt Österreich doch nicht nur auf nachhaltige Beteiligung an allen Tätigkeitsbereichen der ESVP großen Wert, sondern auch auf die fortgesetzte aktive Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden.

 

Abrüstung und Non-Proliferation

 

109.           Im Bereich der Non-Proliferation setzt die EU ihre Bemühung auf Basis der 2003 vom Europäischen Rat beschlossenen Strategie gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen fort. Der Stärkung relevanter multilateraler Verträge, insbesondere des Atomwaffensperrvertrages (NPT) und des Atomteststoppvertrages (CTBT), kommt zentrale Bedeutung zu: Die EU wird den Vorbereitungsprozess zur NPT-Revisionskonferenz 2010 aktiv mit gestalten, um zu einem erfolgreichen Abschluss des derzeitigen Revisionszyklus beizutragen. Auch wird die EU in ihren Kontakten mit Drittstaaten, nicht zuletzt mit der neuen US-Administration, die Bemühungen für ein rasches Inkrafttreten des CTBT intensivieren.

 

110.           Die EU wird die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) weiterhin aktiv dabei unterstützen, die Einhaltung der den Mitgliedsstaaten aus dem NPT erwachsenden Verpflichtung zum Verzicht auf Nuklearwaffen zu verifizieren. Insbesondere das iranische Nuklearprogramm wird die Organisation weiterhin vor besondere Herausforderungen stellen.

 

111.           Zur Verhinderung der Verbreitung sensibler Nukleartechnologie hat die EU beschlossen, sich aktiv in die Debatte über die Multilateralisierung des nuklearen Brennstoffzyklus einzubringen. Insbesondere unterstützt die EU die derzeit zur Diskussion stehende Einrichtung einer Brennstoffreserve unter Kontrolle der IAEO, die Konsumentenstaaten davon abhalten soll, aus Gründen der Versorgungssicherheit nationale Anreicherungsprogramme zu entwickeln.

 

112.           Im Bereich der biologischen Waffen fordert die EU Verhandlungen über den Aufbau eines effektiven, rechtlich verbindlichen Verifikationsmechanismus und unterstreicht die Notwendigkeit von nationalen und international koordinierten Exportkontrollen. Neben der Umsetzung der zweiten Gemeinsamen Aktion zur Unterstützung der Biologie- und Toxinwaffenkonvention (BTWK) wird die EU auch die Umsetzung der Gemeinsamen Aktion zur Unterstützung von Aktivitäten der Weltgesundheitsorganisation WHO in den Bereichen der biologischen Laborsicherheit vorantreiben. Schließlich werden das Expertentreffen im August 2009, das Vertragsstaatentreffen im Dezember 2009 sowie die Überprüfungskonferenz 2011 der BTWK vorbereitet werden.

 

113.           Die Europäische Union legt besonderes Augenmerk auf das Verifikationsregime der Chemiewaffenkonvention. In diesem Sinne wird eine neue Entscheidung des Rates zur Unterstützung der Organisation zum Verbot von chemischen Waffen (OPCW) ausgearbeitet und die Implementierung der Gemeinsamen Aktion zur Unterstützung der Aktivitäten der OPCW – einschließlich der Organisation eines Seminars in der Türkei – fortgesetzt werden. Daneben werden die Treffen des Exekutivrates der OPCW im Jahr 2009 vorbereitet.

 

114.           Der Reaktivierung der seit knapp dreißig Jahren existierenden VN-Abrüstungskonferenz hat für die EU Priorität. Dieses von der EU als wichtigstes multilaterales Forum der internationalen Gemeinschaft für Abrüstungsverhandlungen erachtete Forum soll vor allem durch den Wechsel der US-Administration belebt werden. Primäres Ziel der EU ist der baldige Verhandlungsbeginn für einen Vertrag über ein Verbot der Produktion spaltbaren Materials für Kernwaffenzwecke (FMCT). Österreich ist 2009 einer von 6 Vorsitzstaaten der Abrüstungskonferenz.

 

115.           Im Bereich der Antipersonen-Minen wird die EU die Gemeinsame Aktion zur Unterstützung der Ottawa-Konvention umsetzen und die Implementierung des Artikels 4 der Konvention zur Zerstörung von Lagerbeständen verfolgen. Außerdem werden der Ständige Ausschuss der Konvention im Mai sowie die Überprüfungskonferenz der Konvention im Dezember 2009 in Kolumbien vorbereitet.

 

116.           Die EU unterstützt die Konventionalwaffenkonvention (KWK) als essentiellen Teil des humanitären Völkerrechts. Operativ befindet sich die EU in der letzten Phase der Umsetzung der Gemeinsamen Aktion zur Unterstützung der KWK aus 2007, wobei es auch ein Follow-up zu den diesbezüglich abgehaltenen regionalen Seminaren geben wird. Dazu werden die Treffen der Regierungsexperten der KWK zu den Themen Streumunition sowie Protokoll II und V vorbereitet und die Universalisierung des Protokolls V zu explosiven Kampfmittelrückständen vorangetrieben. Die EU fordert die Kompatibilität der KWK-Verhandlungen zum Thema Streumunition mit dem Oslo-Übereinkommen über Streumunition.

 

117.           Die illegale Herstellung, der Transfer, die Lagerung und die unkontrollierte Weitergabe von Klein- und Leichtwaffen werden von der EU als akutes Sicherheitsrisiko für die Weltbevölkerung gesehen. Die Umsetzung der Strategie der EU zu Klein- und Leichtwaffen wird auch im Jahr 2009 fortgesetzt werden. Wichtige Teilbereiche beinhalten die Umsetzung der Entscheidung des Rates zur Zerstörung von KLW in der Ukraine, die Einfügung von KLW-Elementen in Drittstaatenübereinkommen, eine EU-Initiative zur Verhinderung von KLW-Handel über Luftwege und der Dialog mit China zu diesem Thema.

 

118.           Die EU wird auch 2009 die Bemühungen für einen Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) nachdrücklich unterstützen. Nach Annahme einer diesbezüglichen Ratsentscheidung im Dezember 2008 unterstützt die EU eine Serie von Seminaren weltweit, die in Drittstaaten das Problembewusstsein für die negativen Auswirkungen eines verantwortungslosen Waffenhandels und die daraus resultierende Notwendigkeit der Schaffung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe erhöhen und die Unterstützung dieses Prozesses durch Zivilgesellschaft und Regierungen fördern. Im Rahmen der Vereinten Nationen wird die EU nach Annahme der diesbezüglichen VN-Resolution im Dezember 2008 aktiv ihre Position in die Tagungen der nunmehr eingerichteten Arbeitsgruppe einbringen.


 

 

Querschnittsthemen

 

 

Zusammenarbeit EU – Vereinte Nationen (VN)

 

119.           Die EU ist heute nicht nur der bei weitem größte Beitragszahler, sondern auch ein wichtiger Motor der inhaltlichen Arbeit der Vereinten Nationen. Bei Themen wie der Reform der Vereinten Nationen (Schaffung der Peacebuilding Commission, des Menschenrechtsrats und des CERF – Central Emergency Response Fund), bei den Menschenrechten, der humanitären Arbeit sowie bei der internationalen Entwicklungszusammenarbeit sind EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission unerlässliche Unterstützer der Arbeit der Vereinten Nationen.

 

120.           Dies gilt auch für den Bereich Frieden und Sicherheit. Dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen obliegt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Die EU hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Vereinten Nationen dabei nach Kräften zu unterstützen. Die gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit beim Krisenmanagement sieht eine enge Abstimmung zwischen EU und VN in diesem Bereich vor. Die Umsetzung der gemeinsamen Erklärung zeigt eine kontinuierliche Verbesserung und Intensivierung dieser Zusammenarbeit.

 

121.           Insbesondere zeigen Erfahrungen bei der Durchführung von ESVP- und VN-Mission in derselben Region (z.B. Artemis / MONUC oder EUFOR Tchad/RCA / MINURCAT), dass eine effiziente und gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen EU und VN von großer Bedeutung im Hinblick auf eine erfolgreiche Umsetzung der Mandate des VN-Sicherheitsrats ist, bzw. dass die EU eine wichtige Aufgabe beim Aufbau und bei der Unterstützung von VN-Operationen spielen kann. Österreich beteiligt sich regelmäßig an solchen Operationen, um aktiv zum gemeinsamen VN-EU-Krisenmanagement beizutragen.


 

Menschenrechte

 

122.           Die Europäische Union strebt auch 2009 die umfassende Einbindung der Menschenrechte als Querschnittsmaterie in alle Arbeitsbereiche an. Der systematische Austausch zu Menschenrechtsthemen in geographischen und thematischen Ratsarbeitsgruppen soll ebenso fortgesetzt werden wie die Umsetzung von Maßnahmen zur Berücksichtigung und Förderung des Menschenrechtsschutzes und des humanitären Völkerrechts in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Schwerpunkte: Demokratieförderung; aktive Einbindung von Frauen in Postkonfliktsituationen, Förderung von Kinderrechten).

 

123.           Die Verbesserung der Effizienz und Kohärenz der EU-Menschenrechtsdialoge mit Drittstaaten bildet 2009 einen Schwerpunkt der Menschenrechtsaußenpolitik der EU. So soll der EU-China-Menschenrechtsdialog einer umfassenden Evaluierung unterzogen werden. Ein wichtiges Anliegen der EU für die Konsultationen mit Russland ist die enge Einbindung der russischen Zivilgesellschaft. Die 2008 neu geschaffenen Dialoge mit der Afrikanischen Union und den zentralasiatischen Staaten sollen ergebnisorientiert fortgesetzt werden. Darüber hinaus strebt die EU die Aufnahme von EU-Menschenrechtsdialogen mit allen Staaten im Südkaukasus und mit fünf lateinamerikanischen Staaten an. Die Zukunft des EU-Iran-Menschenrechtsdialogs hängt vom Willen des Iran zu einer Wiederaufnahme und zur Verbesserung der Menschenrechtssituation ab.

 

124.           Inhaltliche Schwerpunkte der EU-Menschenrechtsaußenpolitik ergeben sich aus den sechs Leitlinien des Rates zur Abschaffung der Todesstrafe und der Folter, zu Kinderrechten, zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, sowie zu MenschenrechtsverteidigerInnen. Besonderes Augenmerk widmet die EU im Jahr 2009 dem Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen und der Förderung der Meinungsfreiheit. Darüber hinaus die Operationalisierung der 2008 beschlossenen Frauenrechts-Leitlinien sowie deren Verknüpfung mit den bereits länger bestehenden Leitlinien vorgesehen, wobei. Einzelfällen besondere Aufmerksamkeit zukommen soll. Im Rahmen des bewährten Systems des „Burden-Sharing“ zur Entlastung des Ratsvorsitzes bei der Umsetzung der Leitlinien durch die EU-Partner wird Österreich aktiv in Task Forces zu Frauenrechten und zu Kindern in bewaffneten Konflikten mitarbeiten.

 

125.           Nach Abschluss der Aufbauphase der EU-Grundrechteagentur mit Sitz in Wien im Jahr 2008 (Bestellung von Direktor Morten Kjaerum im Frühsommer) kann die Grundrechteagentur 2009 den vollen Umfang ihrer Aufgaben wahrnehmen und EU-Institutionen sowie Mitgliedstaaten bei der grundrechtskonformen Schaffung und Durchführung von Gemeinschaftsrecht unterstützen. So wird die Agentur in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und Wissenschaft durch die Erstellung von Studien wichtige, vergleichbare Daten und Analysen zu aktuellen menschenrechtlichen Herausforderungen in der EU liefern oder konkrete Beratungstätigkeit zur Grundrechtskonformität von Gesetzgebungsprojekten der EU leisten. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen zur Intensivierung des Dialogs mit der Bevölkerung betreffend Menschenrechtsthemen in Europa geplant.

 

126.           Die EU wird sich weiterhin für einen glaubwürdigen VN-Menschenrechtsrat einsetzen, der rasch und effektiv auf Menschenrechtssituationen und -fragen weltweit reagiert. Darüber hinaus wird sich die EU aktiv um eine objektive, umfassende Menschenrechtsprüfung im Rahmen des „Universal Periodic Review“ bemühen. Eine weitere Priorität der EU im Jahr 2009 wird die Ausweitung der Mandate von VN-Menschenrechtssonderberichterstattern zu Ländersituationen sowie die Beibehaltung aller thematischen Mandate sein.

 

Dialog der Religionen und Kulturen

 

127.           Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich der zunehmenden Vielfalt Europas seit Jahren angenommen. Globalisierung und Migration, die Erweiterung der EU und internationale Entwicklungen haben zu einer größeren Vielfalt an Sprachen und Glaubensbekenntnissen, an ethnischen und kulturellen Identitäten geführt.

 

128.           Der interkulturelle Dialog gewinnt daher eine immer wichtigere Bedeutung für die Förderung der europäischen Identität und Bürgerschaft; ein ebenso wichtiges Instrument ist der Dialog der Kulturen auch in der internationalen Politik: hier kann er einen wesentlichen Beitrag zur Konfliktlösung, Versöhnung und einem nachhaltigen Frieden leisten.

 

129.           Die Europäische Union bemüht sich seit Jahren, den interkulturellen Dialog der Mitgliedstaaten untereinander und mit Drittländern zu fördern. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union  riefen daher das Jahr 2008 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs aus, an dem sich Österreich mit zahlreichen Initiativen und Projekten aktiv beteiligt hat. Die österreichische Dialogtradition und österreichische Dialoginitiativen wurden dadurch bestärkt und unterstützt.

 

130.           Für die EU, ebenso wie für Österreich, bleiben Multikulturalität, Pluralismus und Dialog auch im Jahre 2009 zentrale Schwerpunkte. Österreich wird hier seine Prioritäten wie bisher auf die Förderung von Frauen und Jugend im Dialog ebenso wie auf den Bereich Medien legen.

 

131.           Die Konferenz „Europe and the Arab World – Connecting Partners in Dialogue“, die zwischen 17. und 19. Dezember 2008 in Wien stattfand, war eine gemeinsame Initiative Österreichs und der Liga der Arabischen Staaten. Die Schaffung eines besseren gegenseitigen Verständnisses Europas und der arabischen Welt als Voraussetzung gemeinsamen Handelns angesichts globaler und regionaler Herausforderungen soll durch Folgemaßnahmen und -projekte Österreichs, der EU und arabischer Partner im Jahre 2009 unterstützt werden.

 

132.           Ein Symposium und Projekte zum Thema „Identity and Participation of Muslim Youth in Europe“ sind bis Jahresmitte 2009 gemeinsam mit der Alliance of Civilizations (AoC) in Planung. Das Symposium unterstreicht Österreichs traditionelles Interesse am Dialog mit dem Islam und den MuslimInnen in Österreich und Europa. Es soll auch einen Beitrag dazu leisten, die gesellschaftliche und politische Teilnahme junger Menschen mit muslimischem Glauben oder islamisch geprägtem kulturellem Umfeld in den europäischen Gesellschaften zu fördern.

 

Kampf gegen den Klimawandel

 

133.           Die Bekämpfung des Klimawandels ist eine der strategischen Prioritäten sowohl des tschechischen als auch des schwedischen Ratsvorsitzes.

 

134.           Durch Einigung auf das Klima- und Energiepaket in erster Lesung Ende 2008 noch unter französischem Ratsvorsitz wurde die Basis für die Umsetzung der vom Europäischen Rat im März 2007 vereinbarten klima- und energiepolitischen Zielsetzungen der EU geschaffen: 20 % Reduktion der Treibhausgasemissionen (bzw. 30 % im Falle eines entsprechenden internationalen Abkommens) bis 2020 im Vergleich zum Jahr 1990, sowie 20 % Anteil erneuerbarer Energieträger am Endenergieverbrauch bis 2020.

 

135.           Die Einigung sendet zugleich ein wichtiges Signal für die internationalen Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen zum Kioto-Protokoll („Post-2012-Abkommen“), die im Jahr 2009 intensiv fortgeführt werden müssen, um wie vorgesehen im Dezember in Kopenhagen Einigung über ein ambitioniertes globales Abkommen zu erzielen. Ausgehend von dem in Bali im Jahr 2007 initiierten umfassenden Verhandlungsprozess und der Einigung auf ein entsprechendes Arbeitsprogramm bei den Vertragsstaatenkonferenzen von Klimarahmenkonvention und Kioto-Protokoll in Posen im Dezember 2008 sind für das Jahr 2009 vier (bei Bedarf fünf) Verhandlungsrunden vorgesehen. Nicht nur die Abstimmung der Positionen auf EU-Ebene sondern insbesondere auch die Suche nach Lösungsmodellen gemeinsam mit wichtigen Partnern wie den USA, China, Indien, Brasilien, Russland und andere verleiht dem Verhandlungsprozess eine außenpolitische Komponente und stellt eine große Herausforderung für das Jahr 2009 dar.

 

Energieaußenpolitik

 

136.           Die tschechische und schwedische Ratspräsidentschaft werden vom Thema der Energiesicherheit der Europäischen Union geprägt sein. Die Bemühungen der Europäischen Union in den Bereichen Energieversorgung, Diversifizierung der Bezugsquellen und Versorgungsrouten und Nachhaltigkeit werden im verstärkten Maße die Energiepolitik der Union nach Innen aber auch gegenüber Drittstaaten und -regionen mitbestimmen.

 

137.           Energiesicherheit ist vor dem Hintergrund knapper Ressourcen, steigender Nachfrage, Preisvolatilität und der Energieabhängigkeit Europas eine erklärte Priorität der tschechischen Ratspräsidentschaft.

 

138.           Der Georgienkonflikt und der Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine haben die Bedeutung der gemeinschaftlichen Energiepolitik bzw. ihrer effizienten Diversifizierung verstärkt vor Augen geführt und zu einer Stärkung des gemeinschaftlichen politischen Bekenntnisses zu einer Revision der Energiesicherheitspolitik der EU geführt.

 

139.           Dem südlichen Gaskorridor – dessen Rückgrad das Nabucco-Projekt ist – kommt hierbei besondere Bedeutung zu. Mit konkreten Fortschritten bei der Öffnung des Korridors im Laufe des Jahres 2009 ist zu rechnen.

 

140.           Wesentliche Maßnahmen zur Vertiefung der Energiepolitik für Europa werden im Laufe des Jahres 2009 vor allem im Rahmen des Klima- und Energiepaketes, der Verabschiedung des Energiebinnenmarktpaketes und der Revision der Energiesicherheitsstrategie der Union beschlossen werden.

 

 

_______________

 



[1]     Achtzehnmonateprogramm des französischen, tschechischen und schwedischen Vorsitzes, Dokument 11249/08 vom 30. Juni 2008.

 

[2]     Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2009, Dokument KOM (2008) 712 vom 5. November 2008.