BERICHT DES

BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ ZUM

LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION UND DES RATES FÜR DAS JAHR 2009

 

Folgende Initiativen und Prioritäten der Europäischen Kommission sowie des tschechischen und schwedischen Ratsvorsitzes sind, soweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt, für das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz relevant:

 

 I.  Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2009 (KOM (2008) 712)

 

Die Europäische Kommission (EK) hat am 18. November 2008 ihr Arbeitsprogramm für 2009 vorgelegt. Ausgehend von den vier strategischen Zielen (Wohlstand, Solidarität, Sicherheit/Freiheit und eine stärkere Rolle Europas als globaler Partner), die zu Beginn der Amtszeit der EK festgelegt wurden, werden im Arbeitsprogramm 2009 folgende aktuelle Fragen in den Mittelpunkt gestellt:

1.                  Wachstum und Beschäftigung,

2.                  Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas,

3.                  ein bürgernahes Europa,

4.                  Europa als Partner in der Welt (mit den Bereichen Erweiterung und europäische Nachbarschaftspolitik).

 

Folgende Prioritäten der EK sind für die Zuständigkeiten des Ressorts von Bedeutung:

 

ad 1. Wachstum und Beschäftigung:

Die Finanzkrise und der Wirtschaftsabschwung haben die Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes und koordinierter Maßnahmen auf europäischer Ebene gezeigt, um die Auswirkungen der Krise auf die Gesamtwirtschaft zu mildern. Für 2009 ist daher neben einem Bündel an finanzrechtlichen Maßnahmen angesichts des anstehenden Konjunkturumschwungs auch die Weiterverfolgung vieler Kernziele der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung (u.a. Entlastung der KMU, Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen, Investitionen in Forschung und Entwicklung, Unterstützung öffentlicher Investionen etc.) wichtiges Ziel. Die Strategie basiert auf dem Konsens, dass eine wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft auf soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit gegründet sein soll. Man wird sich 2009 auch mit der Frage befassen, wie die Lissabon-Strategie nach 2010 gestaltet sein wird.

 

Ein breites Spektrum an Initiativen hat die Kommission als Konsequenz ihrer Überprüfung der Binnenmarktpolitik ins Auge gefasst. Es handelt sich dabei u.a. um die Stärkung der Verbraucherrechte, Verbesserung der Rechtsmittel durch die Schaffung europäischer kollektiver Streitbeilegungsmechanismen für VerbraucherInnen und Erleichterung der Unternehmenstätigkeit im Binnenmarkt.

 

Die Kommission sieht in Zeiten wirtschaftlicher Krisen und sozialen Drucks eine Notwendigkeit, die erneuerte Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität voranzubringen. Die 2009 geplanten Initiativen umfassen die Erneuerung ihrer jugendpolitischen Strategie und die Initiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ zur Förderung der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden ihre 2008 vorgelegten Vorschläge zu Antidiskriminierungsregeln und Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Europäischen Parlament und im Rat weiter behandelt.

 

ad 3. Ein bürgernahes Europa

Um den Erwartungen der UnionsbürgerInnen gerecht zu werden, wird die Kommission in einer Reihe von Bereichen tätig werden, die die BürgerInnen unmittelbar betreffen. So sollten konkrete Maßnahmen getroffen werden, um die Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften überall in Europa zu fördern. Die zukunftsorientierten Arbeiten zu demografischen Fragen werden 2009 in enger Zusammenarbeit mit der tschechischen und schwedischen Ratspräsidentschaft fortgeführt. Dem Europäischen Rat wird 2009 eine Bewertung der Vorkehrungen für den Umgang mit dem demografischen Wandel vorgelegt werden. Darüber hinaus soll die Einwanderungspolitik voll in die EU-Politiken für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Integration eingebunden werden.

 

Im Bereich bessere Rechtssetzung verfolgt die Kommission die Ziele der qualitativen Verbesserung neuer Vorschläge, der Vereinfachung der geltenden Vorschriften und der Verringerung von Verwaltungslasten. Für das Jahr 2009 werden 33 Vereinfachungsinitiativen vorgestellt, darunter Überprüfungen im Zusammenhang mit dem europäischen Beihilfenrecht (relevant auch für soziale Dienstleistungen).

 

2009 werden der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission institutionsübergreifende Kommunikationsprioritäten festlegen, und zwar bzgl. der Wahlen zum Europäischen Parlament, zu Energie und Klimawandel, zu den Feiern zum 20. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer und des Eisernen Vorhangs und zu den Themen nachhaltiges Wachstum, Arbeitsplätze und Solidarität.

 

Im Anhang des Arbeitsprogramms sind die strategischen und vorrangigen Initiativen der Kommission für 2009 aufgelistet. Für den Bereich Beschäftigung, Soziales und Konsumentenschutz sind folgende Initiativen relevant:

 

Strategische Initiativen:

§         Mitteilung zur Lissabon-Strategie mit Vorschlägen für die Form der Strategie nach 2010;

§         EU-Maßnahmen des Lissabon-Strategie-Pakets von November 2008 zur Unterstützung des Aufschwungs im Lichte der Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates;

§         Paket „Finanzmärkte der Zukunft“: Maßnahmen auf Basis einer Überprüfung der Angemessenheit von Regulierung, Aufsicht und Transparenz aller Finanzakteure und wichtigen Kapitalmarktinvestoren.

§         Mitteilung zur Haushaltsüberprüfung als Beitrag zu den Vorschlägen, die die nächste Kommission für einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen vorlegen wird.

 

Vorrangige Initiativen:

 

 


 II.             Ausblick auf den tschechischen und schwedischen Ratsvorsitz

 

Auf Basis des am 30. Juni 2008 angenommenen 18-Monatsprogramms des französischen, tschechischen und schwedischen Ratsvorsitzes sowie des seit Anfang Jänner 2009 vorliegenden Arbeitsprogramms des tschechischen Ratsvorsitzes können folgende Arbeitsschwerpunkte erwartet werden:

 

Die tschechische EU-Präsidentschaft sieht ihre Prioritäten in den Themenbereichen Wirtschaft (ein wettbewerbsfähiges Europa), Energie (Energie und Klimawandel) und Außenbeziehungen (ein offenes und sicheres Europa). Im Bereich Wirtschaft wird eine Weiterentwicklung des Binnenmarkts zur bestmöglichen Nutzung einer globalisierten Wirtschaft angestrebt. Dazu wird sich die Präsidentschaft im Rahmen der Lissabon-Strategie auf die vier Grundfreiheiten konzentrieren und Beschäftigung und Flexibilität am Arbeitsmarkt vorantreiben. Das Präsidentschaftsmotto lautet „Europa ohne Barrieren“, mit dem Ziel eines Europa, das sein volles Potenzial ausschöpfen kann. Wichtige Ereignisse werden die Wahlen zum Europäischen Parlament und die Ernennung einer neuen Europäischen Kommission sein. Auch die Zukunft des Lissabon-Vertrags und die Entwicklungen auf den Finanzmärkten werden die tschechische Präsidentschaft beschäftigen.

 

Beschäftigung und Soziales

Die tschechische Präsidentschaft wird im Bereich Beschäftigung und Soziales vier Prioritäten verfolgen:

  1. Mobilität und Arbeitnehmerfreizügigkeit,
  2. Flexicurity,
  3. Familienpolitik und
  4. Soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse.

 

Zu den Prioritäten finden jeweils Ministerkonferenzen in Prag statt:

5./6. Februar 2009          „Kinderbetreuung und Beschäftigungspolitik“ (im Anschluss an das informelle Treffen der FamilienministerInnen)

26./27. Februar 2009     „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU – das Potenzial von MigrantInnen am Arbeitsmarkt und sozialer Zusammenhalt“

25./26. März 2009           „Flexicurity – Blickpunkt: Lebenslanges Lernen und Sozialschutz“ (im Anschluss: Informelles Treffen des Beschäftigungsausschusses)

22./23. April 2009           „Soziale Dienstleistungen – Instrumente zur Mobilisierung der Erwerbsbevölkerung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts“ (im Anschluss: Informelles Treffen des Sozialschutzausschusses)

 

Darüber hinaus ist für 2. März 2009 die Präsidentschaftskonferenz "EU-Erweiterung – 5 Jahre danach" geplant. Dabei sollen die Auswirkungen der Erweiterung auf die makroökonomische Stabilität, den Binnenmarkt und die Arbeitsmarktmobilität innerhalb der EU diskutiert werden.

 

 

Im Bereich Arbeitnehmerfreizügigkeit spricht sich die tschechische Ratspräsidentschaft für die Aufhebung der Übergangsregelungen aus, die in einigen „alten“ Mitgliedstaaten noch angewendet werden. Die größtmögliche Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie geografische und berufliche Mobilität am Arbeitsmarkt müssten erklärtes Ziel sein, um das Potenzial der europäischen Erwerbsbevölkerung voll ausschöpfen zu können, die größtmögliche Flexibilität am europäischen Arbeitsmarkt zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern. Das informelle Treffen der Beschäftigungs- und SozialministerInnen in Luhačovice war diesem Thema gewidmet. Der Ratsvorsitz wird Ratsschlussfolgerungen zum Kommissionsbericht zu den Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Rahmen der EU-Erweiterung vorlegen. Auch soll die Modernisierung der Gesetzgebung zur Koordinierung der sozialen Sicherheit von WanderarbeitnehmerInnen finalisiert und Maßnahmen zur Vermeidung von Schwarzarbeit getroffen werden.

 

Im Bereich Beschäftigung und Flexibilität am Arbeitsmarkt steht die praktische Umsetzung der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sowie der gemeinsamen Prinzipien zur Flexicurity mit besonderem Fokus auf Flexibilität am Arbeitsmarkt, flexible Beschäftigungsverhältnisse, soziale Dienste, faire Entlohnung, aktive Wiedereingliederung und berufliche Aus- und Weiterbildung im Mittelpunkt. Gleichzeitig soll die Verhinderung des Missbrauchs von Sozialschutzsystemen im Vordergrund stehen. Der Vorsitz wird Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Kommission zu neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen sowie zu Flexicurity vorlegen, wobei angesichts der Wirtschaftskrise ein integrierter Ansatz verfolgt werden soll. Im Vermittlungsverfahren soll überdies mit dem Europäischen Parlament ein Kompromiss zur Arbeitszeitrichtlinie erlangt werden. Im Rahmen der Debatte zur Ausgestaltung der Lissabon-Strategie nach 2010 wird Tschechien auch das Thema der Modernisierung des Arbeitsrechts angehen.

 

In der Familienpolitik setzt der tschechische Vorsitz auf die Würdigung der Kinderbetreuung zu Hause als Investition in das zukünftige Humankapital und als vollwertige und sozial relevante Alternative zur Erwerbstätigkeit, die von Staat und Gesellschaft respektiert und unterstützt werden muss. Schwerpunkte sollen die freie Wahlmöglichkeit der Familien, der qualitative Aspekt von Betreuungsdienstleistungen, das soziokulturelle Umfeld sowie die historischen Erfahrungen der Mitgliedstaaten sein. Im Rahmen des informellen Treffens der FamilienministerInnen hat der Vorsitz eine Diskussion zur möglichen Änderung der Barcelona-Ziele zur Kinderbetreuung eröffnet. Darüber hinaus sollen Legislativvorschläge der Kommission zur Vereinbarkeit von Berufs-, Privat-, und Familienleben diskutiert werden. Im 18-Monatsprogramm haben sich alle Vorsitze verpflichtet, einen verstärkten Austausch von Informationen und bewährten Verfahren – u.a. im Rahmen der Initiative „Europäische Allianz der Familien“ – zu fördern.

 

Soziale Dienstleistungen werden einerseits als Instrument zur aktiven Eingliederung der am meisten benachteiligten Personen und Vermeidung von sozialer Ausgrenzung gesehen, andererseits als Bereich mit wachsenden Beschäftigungschancen beschrieben. Diskussionsschwerpunkte werden die Zugänglichkeit sozialer Dienste im Sinne geografischer Erreichbarkeit, Leistbarkeit und Effektivität sein. Im Zusammenhang mit aktiver Eingliederung wird der Vorsitz eine Kombination aus Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Mobilität der Arbeitskräfte, Motivation zur Arbeitsaufnahme und Unterstützung eines angemessenen Einkommens sowie qualitätsvolle, zugängliche und effiziente soziale Dienste unterstützen. Daneben wird sich die Präsidentschaft mit der Qualität, Zugänglichkeit und Finanzierung der Langzeitpflege, der Würde und den Rechten von pflegebedürftigen Personen sowie mit aktivem und gesundem Altern beschäftigen. Im 18-Monatsprogramm ist darüber hinaus vorgesehen, die Arbeiten zu einem fakultativen Qualitätsrahmen der EU mit Leitlinien zur Methode für die Festlegung, Überwachung und Evaluierung von Qualitätsstandard auf nationaler Ebene voranzubringen. Weitere für die sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse relevante Themenstellungen stellen die geplanten Arbeiten zum Beihilfenrecht sowie zum öffentlichen Beschaffungswesen dar.

 

Die schwedische Präsidentschaft wird sich laut derzeitigem Informationsstand vor allem mit folgenden Themen beschäftigen:

-                 Klima, Umwelt und Energie,

-                 Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerb,

-                 Sicheres und offenes Europa,

-                 Ostseekooperation,

-                 EU als globaler Akteur und die Erweiterung der EU.

 

Darüber hinaus haben sich die Vorsitze im 18-Monatsprogramm als allgemeine Ziele die Förderung der aktiven Eingliederung der auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermittelnden und der am stärksten benachteiligten Personen (mit Behinderungen oder Migrationshintergrund) sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung gesetzt. Unter französischer Ratspräsidentschaft wurde der Beschluss über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 angenommen. Unter tschechischem Vorsitz soll auch 2009 wieder das jährliche Treffen der von Armut betroffenen Menschen stattfinden; unter schwedischem Vorsitz soll es auch wieder einen Europäischen Runden Tisch zum Thema Armut und sozialer Ausgrenzung geben. Auch eine Veranstaltung zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung ist unter schwedischem Vorsitz geplant.

 

Die Europäische Kommission hat angesichts der Wirtschaftskrise im November 2008 ein so genanntes Konjunkturpaket vorgelegt, das eine Reihe kurzfristiger Maßnahmen zur Bewältigung der negativen Auswirkungen der Krise auf die Wirtschaft enthält und aufzeigt, wie die mittel- bis langfristigen Maßnahmen der Lissabon-Strategie angesichts der Krise angepasst werden können. Im Rahmen dieses Pakets wurde von der Kommission ein Vorschlag zur Änderung der Verordnung Nr. 1081/2006/EG über den Europäischen Sozialfonds (ESF) zwecks Aufnahme weiterer Kosten vorgestellt, die für eine Beteiligung des ESF in Betracht kommen. Der Vorschlag sieht Vereinfachungen vor, um den Zugang zu Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds zu erleichtern. Ebenso vorgelegt wurde ein Änderungsvorschlag zur Verordnung Nr. 1927/2006/EG zur Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), mit dem der Fonds flexibilisiert werden soll, um ihn in der Wirtschaftskrise besser einsetzen zu können. Beide Verordnungsvorschläge werden v.a. im ersten Halbjahr 2009 auf Ratsarbeitsgruppenebene behandelt.

 

Im Rahmen des zweiten Dreijahreszyklus der Lissabon-Strategie (2008-2010) fällt neben der Umsetzung der Integrierten Leitlinien und länderspezifischen Empfehlungen auch die Erstellung der ersten Umsetzungsberichte zu den nationalen Reformprogrammen im Herbst 2009 in die Zeit der schwedischen Präsidentschaft.

 

Gemäß 18-Monatsprogramm wollen sich alle drei Vorsitze dafür einsetzen, dass noch bestehende Hindernisse für die Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen (Übergangsregelungen für neue Mitgliedsstaaten) beseitigt werden.

 

Im Bereich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wird auf Ratsarbeitsgruppenebene der Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 883/2004/EG und deren zukünftige Durchführungsverordnung auf Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig in einem Mitgliedstaat wohnen und die nicht bereits ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unter diese Bestimmungen fallen, behandelt. Durch diesen Vorschlag soll die bereits existierende Verordnung Nr. 859/2003/EG betreffend Anwendung der VO Nr. 1408/71/EWG und ihrer Durchführungsverordnung auf Drittstaatsangehörige ersetzt werden.

 

Im Bereich einer europäischen Migrationspolitik sollen die Arbeiten am strategischen Plan zur legalen Zuwanderung weitergeführt werden. Die drei Vorsitze wollen sich um eine rasche Annahme mehrerer Richtlinien zur Arbeitsmigration bemühen.

 

Im Bereich Arbeitsrecht sind folgende Aktivitäten zu erwarten:

Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeit wird nach einer Ablehnung des gemeinsamen Standpunkts des Rates durch das Europäische Parlament am 17. März 2009 in den Vermittlungsausschuss gehen. Probleme bereiten vor allem die Regelung des Bereitschaftsdienstes sowie die Anwendung des Opt-Out.

Auf Ratsarbeitsgruppenebene diskutiert werden der

-     Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 92/85/EG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz. Probleme bestehen v.a. hinsichtlich der Dauer des Mutterschaftsurlaubs und den Möglichkeiten der Inanspruchnahme.

-     Vorschlag für eine Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG. Es besteht dazu noch großer Diskussionsbedarf hinsichtlich der Interpretation des Richtlinientextes.

-     Vorschlag für eine Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Unklarheiten bestehen v.a. noch hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der Begriffsbestimmungen.

-     Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Rahmen des Straßentransports ausüben. Diskutiert werden v.a. die Anwendung der Arbeitszeitvorschriften auf Scheinselbständige und die Neuregelung der Nachtarbeit.

Über den Vorschlag für eine Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen wurde Ende 2008 im Rat die politische Einigung erzielt. Geprüft wird der Text derzeit noch von den Sprachjuristen, um dann auf einem der nächsten Räte formal angenommen werden zu können.

 

Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt der Fokus auf folgenden Dossiers:

-     Im Hinblick auf eine zweite Änderung der Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) werden derzeit noch verschiedene Expertengremien befasst. Die Europäische Kommission plant im Jahr 2009 die erste und zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner gemäß Art. 138ff EG-Vertrag, um bis April 2010 ihren Vorschlag zu einer Änderungsrichtlinie vorlegen zu können.

-     Nach einer ergebnislosen Anhörung der Sozialpartner gemäß Art 138ff EG-Vertrag zum vom Europäischen Parlament geforderten Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2000/54/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit - Vermeidung von Nadelstichverletzungen von ArbeitnehmerInnen im Gesundheitswesen wird nun auf Initiative des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den Öffentlichen Dienst und des Europäischen Verbands der ArbeitgeberInnen im Krankenhaus- und Gesundheitswesen im Laufe des Jahres 2009 ein zweiter Sozialer Dialog stattfinden. Daran anschließend will die Kommission einen neuen Richtlinienvorschlag präsentieren.

-     Die bestehenden Bestimmungen der Richtlinie 90/269/EWG über manuelle Lasthandhabung und der Richtlinie 90/270/EWG über Bildschirmarbeit sollen in einer Richtlinie zum Schutz der ArbeitnehmerInnen gegen arbeitsbedingte Erkrankungen des Bewegungsapparates zusammengefasst werden. Die Befassung der Sozialpartner gemäß Art 138ff EG-Vertrag hat zu keiner Vereinbarung geführt, weshalb nun in einer Arbeitsgruppe der Kommission mit ExpertInnen aller 27 Mitgliedstaaten bis Ende 2009/Anfang 2010 ein neuer Richtlinienvorschlag samt sozioökonomischer Studie ausgearbeitet werden soll.

-     Im Sinne einer Rechtskonsolidierung sollen die Arbeitsmittel-Richtlinie 89/655/EWG und die Asbest-Richtlinie 83/477/EWG sowie deren jeweilige Änderungsrichtlinien kodifiziert werden. Aufgrund der laufenden Neuregelung des so genannten Komitologieverfahrens, von dem auch diese beiden Richtlinien betroffen sind und deren Abschluss abgewartet werden muss, sind die Verhandlungen über die Kodifizierungsvorschläge noch nicht über das Stadium der ersten Lesung im Parlament hinausgegangen.

 

Verbraucherschutz

Im Bereich Verbraucherschutz sind die Prioritäten der tschechischen Präsidentschaft deckungsgleich mit den Vorgaben des oben ausgeführten Jahresprogramms der Europäischen Kommission. Im 18-Monatsprogramm bekennen sich die Vorsitze zu einem hohen Verbraucherschutzniveau als Kern eines gut funktionierenden Binnenmarkts. Schwerpunkt der tschechischen und schwedischen Ratsvorsitze werden die Arbeiten im Rahmen des Vorschlags für eine Rahmenrichtlinie über die vertraglichen Rechte der VerbraucherInnen sein. Weitere Themenstellungen werden das Verbraucherbarometer sowie die kollektive Rechtsdurchsetzung für VerbraucherInnen und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden sein.


 

III.      Formelle Ratstagungen unter tschechischem und schwedischem Vorsitz

 

Tagungen des Europäischen Rates:

1. März 2009                            Informelle Tagung des Europäischen Rates aus Anlass der Wirtschaftskrise

19./20. März 2009                   Frühjahrstagung des Europäischen Rates (traditionellerweise Schwerpunkt Beschäftigung und Soziales)

vorauss. 7. Mai 2009             Informelle Tagung des Europäischen Rates zum Thema Beschäftigung

18./19. Juni 2009                    Tagung des Europäischen Rates

29./30. Oktober 2009             Tagung des Europäischen Rates

10./11. Dezember 2009         Tagung des Europäischen Rates

 

Ratstagungen im Bereich Beschäftigung und Soziales:

22.-24. Jänner 2009               Informeller Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ in Luhačovice

9./10. März 2009                     Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“

8./9. Juni 2009                        Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“

6.-9. Juli 2009                          Informeller Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ in Jönköping

1. Oktober 2009                      ev. Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ in Luxemburg

30. Nov.-1. Dez. 2009            Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“

 

Ratstagungen im Bereich Verbraucherschutz:

5./6. März 2009                       Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)“

3./5. Mai 2009                          Informeller Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)“ in Prag

28./29. Mai 2009                      Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)“

24./25. September 2009       Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)“

14.-16. Oktober 2009             Informeller Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)“ in Umeå

3./4. Dezember 2009             Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)“