BERICHT DES
BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ ZUM
LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION UND DES RATES FÜR DAS JAHR 2009
anlage iII – sicherheit und gesundheitsschutz am arbeitsplatz
Vorarbeiten zu einer zweiten Änderung der Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)
Ziel:
Neu entstehende wissenschaftliche
Erkenntnisse, die entsprechende Änderung internationaler Leitlinien und
Normen zur Belastbarkeit durch elektromagnetische Felder, die allfällige
Notwendigkeit einer Abstimmung auf die Anwendung medizinischer Geräte
für Operationen und Untersuchungen (Magnetresonanztomographie) machen
möglicherweise eine Überarbeitung der Expositionsgrenzwerte und
sonstiger Teile des Anhangs der Richtlinie 2004/40/EG über
elektromagnetische Felder erforderlich.
Eine erste Änderungsrichtlinie 2008/46/EG hat ihren Umsetzungszeitraum auf
Ende April 2012 verlängert. In einem zweiten Schritt könnte eine
weitere Änderungsrichtlinie die erforderlichen inhaltlichen Anpassungen
erbringen.
Stand:
Nach Abschluss der derzeit noch laufenden Befassung verschiedener Expertengremien wird die Kommission im Lauf des Jahres 2009 die erste und zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner (den Sozialen Dialog) nach den Artikeln 138ff EG-Vertrag durchführen (geplanter Abschluss November 2009).
Die Kommission will ihren Vorschlag zu einer Änderungsrichtlinie bis April 2010 vorlegen. Bis April 2011 sollte die Annahme der Änderungsrichtlinie durch den Rat und das Europäische Parlament erfolgen, damit die Mitgliedstaaten noch ein Jahr Zeit für die Umsetzung bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist haben.
Österreichische Haltung:
Abhängig vom Inhalt des künftigen Kommissionsvorschlags.
Vorhaben einer Änderung der Richtlinie 2000/54/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit - Vermeidung von Nadelstichverletzungen von Arbeitnehmern/innen im Gesundheitswesen:
Ziel:
Verbesserter Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Verletzungen mit Injektionsnadeln durch eine eigene Gefährdungsbeurteilung, Verwendung spezifischer Sicherheitsvorrichtungen für Spritzen und Injektionsnadeln, Reduktion des Gebrauchs von Kanülen auf ein Minimum, Verbot des Zurücksteckens („Recapping“) u.a.
Stand:
Das Europäische
Parlament hatte in mehreren Entschließungen 2005 und 2006 einen besseren
Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Verletzungen mit
Injektionsnadeln gefordert und die Kommission um Vorlage eines Vorschlags zu
einem neuen Rechtsakt ersucht. Die nach den Artikeln 138ff EG-Vertrag vorgeschriebene
Sozialpartneranhörung endete zunächst ergebnislos, sodass die
Kommission im November 2008 den Entwurf zu einem Richtlinienvorschlag
(Änderung der Richtlinie 2000/54/EG - Biologische
Arbeitsstoffe) vorbereitete. Inzwischen haben sich aber der
Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst
(European Federation of Public Service Unions; EPSU) und der Europäische
Verband der Arbeitgeber/innen im Krankenhaus- und Gesundheitswesen (European Hospital and Healthcare Employers' Association;
HOSPEEM) zu einem weiteren Sozialen Dialog bereit gefunden, sodass die
Kommission die Behandlung ihres Entwurfs stoppte.
Dieser zweite Soziale Dialog soll - mit derzeit ungewisser Dauer - im Lauf des
Jahres 2009 stattfinden.
Österreichische Haltung:
Abhängig vom Inhalt des künftigen Kommissionsvorschlags.
Der Schutz vor Nadelstichverletzungen im Gesundheitswesen ist ein wichtiges Anliegen. Auch wenn es zur Quantifizierung des Risikos solcher Verletzungen derzeit vergleichsweise wenig statistisches Material gibt, ist angesichts der Folgenschwere des Risikos - Übertragung von Hepatitis B und C oder HIV – jede Verbesserung der Prävention zu befürworten.
Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer/innen gegen arbeitsbedingte Erkrankungen des Bewegungsapparates
Ziel:
Ziel dieser Gemeinschaftsinitiative ist die Zusammenführung bestehender Bestimmungen der Richtlinie 90/269/EWG über manuelle Lasthandhabung
und der Richtlinie 90/270/EWG über Bildschirmarbeit in einem einzigen Rechtsakt.
Stand:
Die Kommission hat die Frage des Bedarfs einer Neuregelung der Prävention arbeitsbedingter Muskel-/Skeletterkrankungen seit 2004 einem Sozialen Dialog nach Art. 138ff EG-Vertrag unterzogen, der bislang zu keiner Vereinbarung der befassten Sozialpartner führte.
Als Nächstes wird die Kommission zusammen mit einer Arbeitsgruppe, der Experten/innen aller 27 Mitgliedstaaten angehören, einen Richtlinienvorschlag ausarbeiten. Nach Aussagen der Kommission könnte der Richtlinienvorschlag samt sozioökonomischer Studie (Folgekostenabschätzung) schon Ende 2009/Anfang 2010 vorliegen.
Österreichische Haltung:
Grundsätzlich besteht gegen eine Rechtsvereinfachung durch die Zusammenfassung
und Neuregelung der Richtlinie 90/269/EWG über manuelle Lastenhandhabung und
der Bildschirmarbeitsrichtlinie 90/270/EWG kein Einwand. Eine Abklärung der
österreichischen Haltung erfolgt im Detail, sobald die Kommission ihren Richtlinienvorschlag vorgelegt hat.
Kodifikation der Arbeitsmittel-Richtlinie 89/655/EWG und ihrer Änderungsrichtlinien und der Asbestrichtlinie 83/477/EWG sowie ihrer Änderungsrichtlinien
Ziel:
Die Arbeitsmittel-Richtlinie 89/655/EWG und die Asbest-Richtlinie 83/477/EWG
sollen – nach jeweils zwei nachfolgenden Änderungen – im Sinne einer Rechtskonsolidierung kodifiziert werden.
Stand:
Kodifizierungsvorschläge der Europäischen Kommission zu beiden Richtlinien sind
seit Ende 2006 in der Ratsarbeitsgruppe „Kodifikation“ in Verhandlung.
Gleichzeitig sind die beiden Richtlinien wie eine Reihe anderer EU-Arbeitnehmerschutzrichtlinien von einer Neuregelung des sog. Komitologieverfahrens betroffen. Die notwendigen, als horizontale geplanten Anpassungen an die neue Komitologie müssen abgeschlossen sein, bevor die Kodifizierung der beiden Richtlinien zu einem Abschluss kommen kann.
Die Verhandlungen über die beiden Kodifizierungsvorschläge sind aus diesem Grund noch nicht über das Stadium der ersten Lesung im Europäischen Parlament hinausgegangen.
Österreichische Haltung:
Österreich befürwortet diese Kodifizierungen im Sinne einer Vereinfachung und
besseren Handhabbarkeit des Gemeinschaftsrechts.