bundeskanzleramt_oe

BKA-405.710/0009-IV/5/2010

 

 

 

 

 

Bericht des Bundeskanzlers und

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst

an das Parlament

zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2010 und

zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2010/2011


 

Inhaltsverzeichnis

 

I.         Einleitung

II.        Vorschau auf die Europäischen Räte (inklusive Europa 2020 Strategie, Haushaltsüberprüfung und Nachhaltigkeitsstrategie)

III.       Vertrag von Lissabon

IV.       Informations- und Kommunikationstechnologie

V.       Kohäsionspolitik / Regionalpolitik

VI.       Datenschutz

VII.      Bessere Rechtsetzung

VIII.     Öffentliches Auftragswesen

IX.       Digitale Agenda

X.       Medienangelegenheiten

XI.       Gleichstellung von Frauen und Männern


I. Einleitung

 

Im November 2004 wurde vom Ministerrat ein Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, demzufolge dem Parlament jährlich ein Bericht zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission (EK) und zum Arbeitsprogramm des Rates für den jeweiligen Wirkungsbereich übermittelt wird. Der vorliegende Bericht ist ein gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst.

 

Entsprechend diesem Beschluss des Ministerrats findet sich nachstehend eine Darstellung der im Jahresprogramm der Europäischen Kommission oder des Rates angesprochenen Themen, die in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.

 

I.1. Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission

für 2010

 

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2010 wurde am 31. März 2010 angenommen. Es wurde am 20. April 2010 im Europäischen Parlament debattiert. Eine formelle Annahme durch den Rat ist nicht vorgesehen.

Das Arbeitsprogramm besteht aus zwei Teilen: In Teil eins legt die Europäische Kommission dar, dass sie sich schwerpunktmäßig auf vier Aktionsbereiche konzentrieren wird: Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa, eine Agenda für Bürgernähe, die den Menschen in den Mittelpunkt der EU-Maßnahmen stellt, Entwicklung einer ehrgeizigen und kohärenten außenpolitischen Agenda globaler Reichweite und Modernisierung der Instrumente und Arbeitsweise der EU. In Teil zwei werden in vier Anhängen die konkreten Vorhaben aufgelistet: Annex I: Strategische Initiativen, welche 2010 von der Europäischen Kommission angenommen werden sollen (34 Initiativen); Annex II: Indikative Liste möglicher strategischer und prioritärer Initiativen, deren Annahme für 2010 und darüber hinaus in Erwägung gezogen wird (282); Annex III: Vereinfachungsinitiativen (46); Annex IV: Initiativen zur Rücknahme anhängiger Vorschläge (56).

 

I.2. 18- Monatsprogramm des Rates für 2010/2011

 

Das vorliegende Arbeitsprogramm mit einer Gültigkeitsdauer von Jänner 2010 bis Juni 2011 wurde von Spanien, Belgien und Ungarn gemeinsam erstellt. Das Dokument setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Der erste Teil enthält den strategischen Rahmen für das Programm, der dieses in einen weiteren Kontext einbettet, insbesondere im Hinblick auf längerfristige Ziele, die in die anschließenden drei Vorsitze (Polen, Dänemark und Zypern) hinüberreichen. Der zweite Teil ist operationell und führt die Themen an, die in den 18 Monaten behandelt werden sollen.

 

Weiters wurde für das 1. Halbjahr 2010 ein Programm der spanischen Präsidentschaft vorgelegt, das auf folgenden vier Prioritäten basiert: Schnelle und vollständige Umsetzung des Vertrags von Lissabon; Koordinierung der Wirtschaftspolitiken zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung und eines nachhaltigen Wachstums in Europa: Europa 2020; Stärkung der europäischen Außenpolitik, damit Europa ein globaler Akteur werden kann; Förderung eines Europa der Rechte und Freiheiten im Dienste der BürgerInnen.

 

I.3. Angesprochene Themenbereiche

 

Im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2010 und/oder im 18-Monatsprogramm des Rates werden folgende Themen angesprochen, für die das Bundeskanzleramt – gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Ressorts – zuständig ist:

 

Vorschau auf die Tagungen des Europäischen Rates (inklusive Europa 2020 Strategie, Haushaltsüberprüfung und Nachhaltigkeitsstrategie)

Vertrag von Lissabon

Informations- und Kommunikationstechnologie

Kohäsionspolitik / Regionalpolitik

Datenschutz

Bessere Rechtsetzung

Öffentliches Auftragswesen

Digitale Agenda

Medienangelegenheiten

Gleichstellung von Frauen und Männern

 

II. Vorschau auf die Tagungen des Europäischen Rates

 

Im Jahr 2010 werden, nach heutigem Wissensstand, noch Europäische Räte bzw. Treffen der Staats- und Regierungschefs zu folgenden Terminen stattfinden:

 

 

Nachstehend wird ein Überblick über aus heutiger Sicht wichtige Themen der Europäischen Räte im Jahr 2010 gegeben.

 

 

 

 

Europäischer Rat am 17. Juni

Der Europäische Rat wird sich am 17. Juni schwerpunktmäßig mit der Europäischen Strategie für Beschäftigung und Wachstum und den Ausstiegstrategien aus den Unterstützungspaketen für den Finanzsektor und aus den konjunkturstützenden Maßnahmen beschäftigen. Weitere Themen werden voraussichtlich die Koordination der Wirtschaftspolitiken, die Vorbereitung des G20 Gipfels, der am 26./27. Juni 2010 in Toronto stattfindet, und Klimaschutz sein. Zudem könnte sich der Europäische Rat mit Erweiterungsfragen (Island) und Themen aus dem Bereich Justiz und Inneres befassen.

 

·         Europa 2020 – eine neue europäische Strategie für Beschäftigung und Wachstum

Nach dem Auslaufen des zweiten Dreijahreszyklus der Lissabon-Strategie im Jahr 2010 setzten sich die Staats- und Regierungschefs auf ihrer Tagung im März 2010 intensiv mit der Formulierung einer Nachfolgestrategie, die den neuen Gegebenheiten, mit denen sich Europa als Folge der Wirtschaftskrise konfrontiert sieht, Rechnung tragen sollte, auseinander. Dahingehend wurden auch erste Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die Kernziele und die Governance der Strategie „Europa 2020 – eine neue europäische Strategie für Beschäftigung und Wachstum“, getroffen. Die Europa 2020 Strategie soll sich schwerpunktmäßig auf die Bereiche Wissen und Innovation, Nachhaltigkeit, ein hohes Beschäftigungsniveau und soziale Eingliederung konzentrieren. Hierzu wurden entsprechende Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Innovation, Klima und Energie, Bildung sowie soziale Eingliederung vereinbart.

Am Europäischen Rat im Juni soll die formelle Annahme der Strategie erfolgen. Insbes. werden noch folgende Bereiche festzulegen bzw. zu konkretisieren sein:

-       Hinsichtlich der Kernziele im Bereich Bildung ist eine Quantifizierung der Ziele noch ausständig. Darüber hinaus haben die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates festgelegt, dass es hinsichtlich des sozialen Eingliederungsziels noch weiterer Arbeiten an den geeigneten Indikatoren bedarf. Im Juni könnte es folglich zu einer Festlegung und Quantifizierung dieser Ziele kommen.

-       Weiters sind die Mitgliedstaaten angehalten, nationale Ziele unter Berücksichtigung der Kernziele und im Rahmen eines Dialogs mit der Kommission festzulegen. Die Ergebnisse dieses Dialogs werden beim Europäischen Rat im Juni geprüft.

-       Hemmnisse für das Wirtschaftswachstum, insbes. im Bereich Binnenmarkt und Infrastruktur, sollen auf EU- und nationaler Ebene identifiziert werden. Dies geschieht gem. den Schlussfolgerungen auf EU-Ebene durch die Kommission mit anschließender Diskussion in den Fachministerräten und auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit der Kommission. Der Europäische Rat wird im Juni Bilanz über diese Arbeiten ziehen. Die Europäische Kommission kündigt in ihrem Arbeitsprogramm an, folgende Initiativen zu Wachstumshemmnissen auf europäischer Ebene zu setzen: Eine Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarkts, eine Verordnung über die Anforderungen an die Übersetzung künftiger EU-Patente, ein Weißbuch zum Verkehr sowie ein Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur. Kommissionspräsident Barroso beauftragte im Herbst 2009 den ehemaligen EU-Kommissar für Binnenmarkt und Wettbewerb, Mario Monti, mit der Erstellung von Empfehlungen für einen vertieften und verbesserten Binnenmarkt. Der Bericht wurde am 10. Mai vorgelegt und soll in die strategische Initiative zur Neuordnung des Binnenmarkts einfließen.

-       Weiters ist eine Billigung der Integrierten Leitlinien durch den Europäischen Rat vorgesehen.

 

Österreich tritt für die Festlegung eines sozialen Eingliederungsziels ein und würde auch eine Quantifizierung desselben begrüßen. Darüber hinaus ist für Österreich eine Konkretisierung des Bildungsziels im Sinne der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2010, die eine Steigerung tertiärer oder gleichwertiger Bildungsabschlüsse vorsehen, wesentlich.

Der Prozess der Festlegung nationaler Ziele erfolgt – wie auch in den Schlussfolgerungen festgelegt – durch die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Kernziele. Die Mitgliedstaaten tragen dabei ihrer jeweiligen Ausgangslage und ihren nationalen Gegebenheiten Rechnung. Sie werden dies gemäß ihren nationalen Beschlussfassungsverfahren im Rahmen eines Dialogs mit der Kommission zur Prüfung der Vereinbarkeit mit den EU-Kernzielen tun. Dahingehend sind bilaterale Gespräche zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vorgesehen. Österreich wird darauf achten, dass das Übersetzen von EU- in nationale Ziele kein Element einer  Lastenverteilung enthält.

 

·         Ausstiegsstrategien

Die Bewältigung der Krise bei gleichzeitiger Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa ist im Arbeitsprogramm der Kommission einer der vier zentralen Aktionsbereiche. Der Europäische Rat vom Dezember 2009 kam überein, sich im Juni 2010 mit der Frage der Ausstiegsstrategien aus den Unterstützungspaketen für den Finanzsektor und aus den konjunkturstützenden Maßnahmen zu befassen. Dazu wird ihm vom Rat bis Juni 2010 ein Bericht über die Ausstiegsstrategien im haushaltspolitischen Bereich und im Finanzsektor vorgelegt.

Österreich unterstützt die Bemühungen um einen koordinierten und abgestimmten Ausstieg aus den Unterstützungsmaßnahmen. Eine europaweit eingehobene Steuer auf Finanztransaktionen kann einen Beitrag des Finanzsektors zur Finanzierung des Schadens aus der Finanzkrise darstellen. Österreich hat bereits beim Europäischen Rat im März 2010, rasche Fortschritte gefordert und wird diese Position weiterhin verfolgen.

 

·         Koordinierung der Wirtschaftspolitiken – Wettbewerbsfähigkeit und Zahlungsbilanzentwicklung

Das Arbeitsprogramm der Kommission sieht in der verstärkten wirtschaftspolitischen Überwachung und Abstimmung und der verstärkten politischen Einflussnahme im Euroraum, ebenso wie im Beitrag zu einer nachhaltigen Stabilisierung der öffentlichen Finanzen strategische Maßnahmen zur Bewältigung der Krise. Die Kommission ist aufgefordert, bis Juni 2010 Vorschläge zur Koordinierung der Euro-Mitgliedstaaten vorzulegen und dabei auch das neue Instrumentarium das Artikel 136 AEUV bietet, zu nutzen. Beim Europäischen Rat im März wurden die Herausforderungen im Bereich Wettbewerbsfähigkeit und Zahlungsbilanzentwicklung angesprochen. Gleichzeitig wurde der Präsident des Europäischen Rates ersucht, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission eine Task Force einzurichten, die Maßnahmen zur Verbesserung des Krisenbewältigungsrahmens und der Haushaltsdisziplin vorlegen soll. Die Task Force besteht aus persönlichen Vertretern der Staats- und Regierungschefs und wird ihre erste Sitzung voraussichtlich am 21. Mai abhalten. Der ö. Vertreter wird HVK und BM für Finanzen, Mag. Josef Pröll, sein. Weiters wird ein Vertreter des turnusmäßigen Vorsitzes und der Europäischen Zentralbank teilnehmen. Die Task Force  soll ihre Maßnahmenvorschläge dem Rat bis zum Ende des Jahres 2010 vorlegen.

Der Europäische Rat wird im Juni 2010 auf die oben genannten Themen zurückkommen und sich auch dem Problem der als schädlich erachteten makroökonomischen Ungleichgewichte innerhalb Europas widmen.

Österreich unterstützt die Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordination.

 

·         G20-Prozess / Reform der internationalen Finanzarchitektur

Der Europäische Rat im Juni wird sich auch mit der Vorbereitung des nächsten G20 Gipfels, der am 26./27. Juni 2010 in Toronto/Kanada stattfindet, befassen. Themen des G20-Treffens im Juni sind Finanzmarktregulierung, Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Krise, Ausstiegsstrategien.

Österreich begrüßt die gemeinsamen Anstrengungen zur Reform der internationalen Finanzarchitektur. Wichtigstes Ziel dieser Reformen ist eine Regulierung, die eine Wiederholung dieser Krise vermeidet und nachhaltiges Wachstum ermöglicht. Österreich setzt sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer sowie Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Krise ein.

 

·         Finanzmarktaufsicht

Im Arbeitsprogramm der Kommission ist die Gewährleistung stabiler und verantwortungsvoller Finanzmärkte eine strategische Maßnahme zur Bewältigung der Krise. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2010 sieben strategische Initiativen u.a. in den Bereichen Derivatemärkte, Leerverkäufe und Credit Default Swaps, Einlagensicherungssysteme, wirksame Krisenmanagementinstrumente, Eigenkapitalanforderungen oder Leitlinien für die Einrichtung von Bankeninsolvenzfonds vorlegen, entsprechend dem Ersuchen des Europäischen Rats vom März.

Der Europäische Rat im Juni wird sich mit den Fortschritten der EU bei der Verschärfung der Finanzmarktvorschriften und bei der Reform der Finanzmarktaufsicht auseinandersetzen.

Wie auch auf internationaler Ebene unterstützt Österreich auf europäischer Ebene alle Maßnahmen, die Fortschritte bei der Verbesserung der Finanzmarktvorschriften bringen und die eine Stärkung der gemeinsamen Finanzmarktaufsicht vorsehen. Weiters unterstützt Österreich die Ausarbeitung weiterer erforderlicher Regulierungsmaßnahmen.

 

·         Klimaschutz

Während der Klimakonferenz in Kopenhagen (7. bis 18. Dezember 2009) hat der Europäische Rat bestätigt, dass die EU als Teil eines globalen und umfassenden Post 2012 UN Klimaschutzabkommens ihr Angebot der Steigerung des im EU Klimapaket 2008 vereinbarten, rechtlich verbindlichen EU Treibhausgasreduktionsziels von 20% auf 30% aufrecht hält, sofern sich die anderen Industrieländer zu vergleichbaren Reduktionen verpflichten und die Schwellen- und Entwicklungsländer entsprechende Beiträge leisten.

Vor dem Hintergrund der in diesen Punkten enttäuschenden Ergebnisse von Kopenhagen und mit Blick auf die EU Klimaziele 2050 wird die Kommission, wie in ihrem Arbeitsprogramm indiziert, dem Umweltministerrat und dem Europäischen Rat im Juni eine Analyse der möglichen Maßnahmen zur Umsetzung eines 30% Zieles sowie die Bewertung der Situation der energieintensiven EU Industrie (Schutz vor „Carbon Leakage“[1]) einschließlich der Vergleichbarkeit der bisher bekannten Reduktionsziele und –maßnahmen der anderen Industrieländer und Entwicklungsländer zur Diskussion vorlegen.

Abhängig von den Beschlüssen des Europäischen Rates stellt die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm eine legislative Initiative zur Umsetzung eines 30% Ziels in Aussicht. Dies bezieht sich auch generell auf die Durchführung und mögliche Überarbeitung des Klima- und Energiepakets als eine der höchsten Prioritäten des 18-Monatsprogramms des Rates.

Für Österreich ist eine befriedigende Lösung des Carbon Leakage Problems von größter Bedeutung. In diesem Zusammenhang wird aufgrund der vorgelegten Ziele und Maßnahmen der anderen Vertragsparteien der VN Klimarahmenkonvention kein Anlass zur unilateralen Steigerung des EU Ziels auf 30% gesehen.

 

·         Justiz und Inneres

Der Europäische Rat wird sich im Bereich des Aufbaus eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Umsetzung des Stockholmer Programms (Arbeitsprogramm 2010-2014) in Form der Annahme eines Aktionsplans widmen. Der Aktionsplan soll eine Vielzahl konkreter Maßnahmen aus den Bereichen polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie Migration und Asyl umfassen. Bei der Entwicklung dieses Maßnahmenkatalogs ist aus österreichischer Sicht insbesondere darauf zu achten, dass geeignete Schritte zur Verbesserung der Bekämpfung der Kriminalität und illegalen Zuwanderung vorgesehen, sowie bei allen Vorhaben zur besseren Steuerung der legalen Migration die langfristigen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die soziale Dimension mitbedacht werden.

Der Europäische Rat wird sich des Weiteren, basierend auf einem Umsetzungsbericht der Europäischen Kommission, erstmals mit der Evaluierung des im Oktober 2008 verabschiedeten Europäischen Paktes zu Einwanderung und Asyl befassen und allfällig notwendig erachtete Adaptierungen an diesem politischen Papier vornehmen.

 

·         Telekommunikation

Dem Europäischen Rat sollen im Juni eine Ratsentschließung bzw. Schlussfolgerungen des Rates Telekommunikation zur Digitalen Agenda vorgelegt werden.

 

·         Erweiterung

Mit Schreiben vom 16. Juli 2009 hat die isländische Regierung einen formellen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt. Am 27. Juli 2009 ersuchte der Rat Allgemeine Angelegenheiten die Europäische Kommission eine Stellungnahme (avis) zum Beitrittsantrag Islands zu erstellen und diesen dem Rat zu unterbreiten. In ihrer am 24. Februar 2010 vorgelegten Stellungnahme (avis) empfiehlt die Europäische Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.

Es ist davon auszugehen, dass der Europäische Rat im Juni 2010 beschließen wird, Beitrittsverhandlungen mit Island zu beginnen.

 

Tagungen des Europäischen Rates unter belgischer Präsidentschaft

 

Außerordentlicher Europäischer Rat im September

Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von März 2010 wird der Präsident des Europäischen Rates, Herman van Rompuy, im September 2010 eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates zum Thema strategische Partner der EU in Anwesenheit der MinisterInnen für auswärtige Angelegenheiten abhalten, um darüber zu beraten, wie sich die Union mit ihren strategischen Partnern besser über globale Fragen austauschen kann. Es ist davon auszugehen, dass bei diesem Treffen eine umfassende Erörterung der EU-Beziehungen zu den (neuen) strategischen Partnern, insbes. China, unter bestmöglicher Nutzung der außenpolitischen Institutionen (Hohe Vertreterin, EAD, Präsident des Europäischen Rates), vorgenommen werden wird. Die Hohe Vertreterin Catherine Ashton wird diese Debatte im Detail vorbereiten.

 

Tagungen des Europäischen Rates am 28./29. Oktober und 16./17. Dezember

Aufgrund der Dynamik der Entwicklungen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur teilweise absehbar, welche Themen bei welchem Europäischen Rat unter belgischer Präsidentschaft behandelt werden. Es lässt sich daher nur eine indikative Themenübersicht geben.

 

Aus heutiger Sicht werden zu den wichtigsten Themen der belgischen Präsidentschaft auf Ebene des Europäischen Rates die aktuelle wirtschaftliche, finanzielle und soziale Lage, inhaltliche Debatten im Bereich der Europa 2020 Strategie (Forschung und Entwicklung), die Haushaltsüberprüfung, der Austausch der EU mit ihren strategischen Partnern (außerordentlicher Europäischer Rat im September, siehe dazu oben) und die Vorbereitung der EU Position für die Klimakonferenz in Cancùn im Dezember 2010 zählen. Weiters wird sich der Europäische Rat möglicherweise mit Themen im Bereich Justiz und Inneres und mit der Nachhaltigkeitsstrategie befassen.

 

Im Bereich Europa 2020 – eine neue europäische Strategie für Beschäftigung und Wachstum soll die Europäische Kommission gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im März 2010 Leitinitiativen präsentieren, die im Wesentlichen die Prioritäten der Strategie abdecken und die nächsten Handlungsschritte auf europäischer Ebene konkretisieren. Dahingehend kündigt die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm Leitinitiativen an, die sich weitestgehend mit den im Rahmen ihrer Mitteilung im März 2010 vorgestellten Initiativen decken. Die Kommission plant, die folgenden Leitinitiativen in Form von Mitteilungen im Zeitraum Mai bis November 2010 vorzulegen:

-       „Eine digitale Agenda für Europa“

-       „Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“

-       „Europäischer Plan für Forschung und Innovation“

-       „Jugend in Bewegung“; im Rahmen dieser Leitinitiative plant die Europäische Kommission als zusätzliche strategische Initiative eine Mitteilung zum Thema Jugendbeschäftigung

-       „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“

-       „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut“

-       „Ressourcenschonendes Europa“

Der Europäische Rat wird regelmäßig Aussprachen über die wirtschaftlichen Entwicklungen und die Hauptprioritäten der Strategie führen. Im Oktober wird er sich inhaltlich mit dem Thema Forschung und Innovation beschäftigen, wobei erörtert werden soll, wie das Innovationspotenzial Europas gesteigert werden kann. Dahingehend soll die Leitinitiative „Europäischer Plan für Forschung und Innovation“ im Juli vorgelegt werden und als Basis für diese Debatte dienen.

Themen werden unter anderem der Beitrag von Forschung, Technologie und Innovation zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen und technologischen Herausforderungen, die Vollendung und Konsolidierung des Europäischen Forschungsraums (EFR), eine bessere Interaktion zwischen Hochschul-, Forschungs- und Innovationspolitik sowie eine wirksamere Koordinierung europäischer, nationaler und regionaler Maßnahmen und Programme sein, damit effizienter und wirksamer in Forschung und Innovation in Europa investiert werden kann.

 

Österreich unterstützt das Konzept der Leitinitiativen; positiv zu bewerten ist aus österreichischer Sicht insbesondere die Aufnahme einer zusätzlichen strategischen Initiative zum Thema Jugendbeschäftigung, die in der Mitteilung der Kommission vom März 2010 ursprünglich nicht enthalten war.

 

Weiters wird sich der Europäische Rat mit der Haushaltsüberprüfung befassen: Im Dezember 2009 ersuchte dieser die Kommission, einen Bericht zur Haushaltsüberprüfung vorzulegen, damit im Laufe des Jahres 2010 Leitlinien zu den Prioritäten vorgegeben werden können. Im Arbeitsprogramm der Kommission ist nun für das 3. Quartal 2010 die Vorlage der Überprüfung des Haushalts („Review“) vorgesehen, bei der geprüft wird, welche inhaltlichen Prioritäten ein zukünftiger Haushalt aufweisen muss, um die künftigen Aufgaben der EU effektiv erfüllen zu können. Nach Vorlage des Berichts wird der Vorsitz den Zeitplan festlegen, aus heutiger Sicht wird sich der ER im Oktober, jedenfalls aber der ER Dezember, mit der Haushaltsüberprüfung befassen.[2]

Auch im 18-Monatsprogramm des Rates ist die Haushaltsüberprüfung als wichtiger Prozess genannt dem besondere Aufmerksamkeit zukommt. Gemeinsam mit der Kommission und in Verbindung mit der 2020 Strategie soll die zukünftige Ausgestaltung der Eigenmittel sowie der Ausgaben diskutiert werden. Diese Arbeiten werden auch als Vorbereitung des nächsten Finanzrahmens dienen.

Im Arbeitsprogramm der Kommission sind auch die Vorarbeiten zur Erstellung des Finanzrahmens 2014-2020 angeführt. Bis spätestens Juli 2011 sollen alle Legislativvorschläge für den Finanzrahmen ab 2014 vorgelegt werden. Das Arbeitsprogramm nennt bereits einige dieser Legislativvorschläge wie z.B. das 8. Forschungsrahmenprogramm 2014-2020, das Euratom Forschungsprogramm 2014-2018, die Kohäsionsfonds 2014-2010, die Strukturfonds, das Wettbewerbsfähigkeitsprogramm CIP sowie die Legislativvorschläge zum Bereich Landwirtschaft (in engem Zusammenhang damit steht auch die Mitteilung zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, die für das 4. Quartal 2010 angekündigt ist).

Österreich tritt für ein sparsames EU-Budget ein und unterstützt eine Umstrukturierung des EU-Haushaltes zu Gunsten von Zukunftsinvestitionen.

 

Betreffend das Thema Soziales soll die Mitte 2008 vorgelegte "Erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts" soll überprüft und - ausgerichtet auf die nächsten fünf Jahre - voraussichtlich dem ER Oktober vorgelegt werden. Das Europäische Jahr der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 bzw. seine Ergebnisse und weiter wirkenden Initiativen werden voraussichtlich beim ER Dezember erörtert werden. Derzeit wird in Zusammenarbeit SPC-EPC ein gemeinsamer Rentenbericht ausgearbeitet, der insbesondere die Ergebnisse der Rentenreformen der letzten 10-15 Jahre, die Auswirkungen der Krise sowie die langfristigen Perspektiven in Bezug auf die Entwicklung der Rentensysteme nach der Krise thematisieren wird. Der Gemeinsame Rentenbericht soll vom ER gebilligt sowie Schlussfolgerungen dazu angenommen werden.

 

Im Bereich Klimaschutz wird der Europäische Rat die EU Position zu den wesentlichen Fragen der Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Cancún (29. November bis 10. Dezember 2010) festlegen. Als Vorbereitung im Rahmen der Vereinten Nationen sind zwischen der traditionellen Verhandlungsrunde in Bonn im Juni 2010 und Cancún zwei weitere Treffen vereinbart worden. Der Europäische Rat stellte im März 2010 erneut fest, dass ein umfassendes rechtliches Abkommen im Rahmen eines effektiver zu gestaltenden VN Prozesses nach wie vor der einzig wirksame Weg ist, das in der Vereinbarung von Kopenhagen erstmalig festgelegte Ziel zu erreichen, den globalen Temperaturanstieg gegenüber vorindustriellen Werten auf unter 2º C zu begrenzen.

Da die Vereinbarung eines umfassenden, rechtlich verbindlichen VN Klimaabkommens in Cancún aus heutiger Sicht nicht wahrscheinlich ist, sollten dort – gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von März – zumindest konkrete Beschlüsse gefasst werden, mit denen die Vereinbarung von Kopenhagen fester Bestandteil des Verhandlungsprozesses auf VN Ebene wird und noch offene Fragen angegangen werden, unter anderem in den Bereichen Anpassungsmaßnahmen, Forstwirtschaft, Technologie sowie Messung, Berichterstattung und Nachprüfung. Weiters bekräftigte der Europäische Rat im März 2010, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten rasch ihre Zusage einlösen werden, parallel zu den Beiträgen anderer zentraler Akteure im Zeitraum 2010 bis 2012 jährlich 2,4 Mrd. EURO als Anschubfinanzierung bereitzustellen.

Für Österreich ist es wichtig, dass sich die EU weiterhin für ein umfassendes, globales und rechtsverbindliches Abkommen einsetzt.

 

Im Juni 2006 legten die Staats- und Regierungschefs unter österreichischer Präsidentschaft beim Beschluss der erneuerten EU Strategie für nachhaltige Entwicklung fest, dass der Europäische Rat spätestens im Jahr 2011 entscheiden wird, wann eine umfassende Überprüfung der Strategie einzuleiten ist. Weiters haben die EU Staats- und Regierungschefs im Dezember 2009 klargestellt, dass die Strategie weiterhin eine langfristige Vision bieten und den übergreifenden politischen Rahmen für alle Unionspolitiken und -strategien bilden wird. Im 18-Monatsprogramm des Vorsitzes stellt die Ökologisierung der Politik auf Basis der Förderung der umfassenden Nachhaltigkeit sämtlicher EU Maßnahmen sowie ökologischer Innovationen vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise und der sich abzeichnenden Herausforderungen für Wirtschaftsprozesse sowie Gesellschaft insgesamt ein bereichübergreifendes vorrangiges Ziel dar. Vor diesem Hintergrund ist eine entsprechende Entscheidung durch den Europäischen Rat bereits unter belgischer Präsidentschaft denkbar.

Österreich tritt dafür ein, dass sowohl die EU 2020 Strategie als auch die EU Nachhaltigkeitsstrategie inhaltlich zu einem fairen, qualitativen und umweltgerechten Wachstum mit dem Ziel einer sicheren und nachhaltigen, kohlenstoffarmen und Ressourcen schonenden Wirtschaft beitragen, wobei die Nachhaltigkeitsstrategie die sektorübergreifende, langfristige Strategie bleiben soll, die mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen umzusetzen ist.

 

Der Europäische Rat im Dezember wird voraussichtlich in den Bereichen Justiz und Inneres neben der Umsetzung des Aktionsplans zum Stockholmer Programm auch besondere Anstrengungen zur Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Zieldatum 2012) unternehmen. Bei der Schengenzusammenarbeit und in der Visapolitik wird es vor allem darum gehen, die technische Dimension des Schengener Informationssystems (SIS) und des Visainformationssystems (VIS) entschieden voranzutreiben.

 

III. Umsetzung des Vertrags von Lissabon

 

Der Vertrag von Lissabon (VvL) ist am 1. Dezember 2009 auf Grund der bekannten Ratifizierungsprobleme mit 11-monatiger Verspätung in Kraft getreten. Seither werden die erforderlichen Umsetzungs- und Anpassungsmaßnahmen mit Hochdruck verhandelt. Sehr rasch, noch im Jahr 2009, rechtzeitig zum Inkrafttreten des neuen Vertrags, konnten die Mitgliedstaaten Einigung über die Geschäftsordnung des nunmehr als Organ der EU eingerichteten Europäischen Rates sowie die erforderlichen Anpassungen der Geschäftsordnung des Rates im Hinblick auf die geänderte Form der Vorsitzführung im Rat der EU erzielen (neue Rolle der Ratsformation „Allgemeine Angelegenheiten“ und geänderte Vorsitzführung in der Ratsformation „Auswärtige Beziehungen“).

Spätestens bis Ende des Jahres sollten idealerweise alle Umsetzungsschritte vollzogen sein. Folgende fünf Bereiche stellen die Schwerpunkte der laufenden Arbeiten dar:

 

Erhöhung der Sitzanzahl des Europäischen Parlaments

 

Zweck und Ziel:

Da die EP-Wahlen vom 4. bis 7. Juni 2009 noch auf der Grundlage des Vertrags von Nizza (VvN) stattfanden, sind Übergangsmaßnahmen erforderlich, welche die Anpassung der Zahlen der Mitglieder des Europäischen Parlamentes an die Bestimmungen des VvL vornehmen, ohne dass die Zahl der EP-Abgeordneten aus Deutschland (wie im VvL an sich vorgesehen) von 99 auf 96 absinkt. Die Gesamtzahl der EP-Abgeordneten wird sich also von 736 (wie gem. dem VvN gewählt) auf 754 erhöhen (zeitlich bis 2014 beschränkt, um die drei zusätzlichen deutschen Abgeordnete sowie auf die ohnehin bereits im VvL festgelegten 751 EP-Mitglieder).

Damit diese Änderung bis zum Jahreswechsel 2010/2011 in Kraft treten kann, bedarf es jedoch noch der Durchführung einer Regierungskonferenz, die möglicherweise am Rande des Juni-Gipfels (17. Juni) stattfinden wird. Die zusätzlichen 18 Mitglieder des EP sollen bis zum Inkrafttreten der neuen Übergangsbestimmungen als Beobachter an den Arbeiten des EP teilnehmen können.

 

Aktueller Stand:

Vor Einberufung einer Regierungskonferenz bedarf es der Einholung von Stellungnahmen des EP und der Europäischen Kommission. Die Kommission hat ihre Stellungnahme zur Durchführung der Regierungskonferenz ohne Einberufung eines Konvents am 27. April 2010 befürwortend abgegeben. Das EP hat seine Stellungnahme, ebenfalls befürwortend, am 5. Mai 2010 abgegeben. Die Regierungskonferenz wird noch vor der Sommerpause durchgeführt werden.

 

Österreichische Position:

Österreich ist einer der Profiteure der neuen Sitzverteilung (plus zwei; 19 an Stelle von bisher 17) und ist daher an einem möglichst raschen Inkrafttreten der Änderungen des Übergangsprotokolls interessiert.

 

Europäische Bürgerinitiative

 

Zweck und Ziel:

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist im EUV geregelt. Erst konkrete Ausführungsbestimmungen über Verfahren und Bedingungen der EBI auf europäischer Ebene machen sie jedoch anwendbar. Dazu ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt, dass diese Bestimmungen durch eine Verordnung des EP und des Rates im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu erlassen sind (was die Erlassung der Verordnung mit qualifizierter Mehrheit im Rat ermöglicht).

Mit dem Instrument der EBI können

·                     Bürger/innen, deren Anzahl mindestens 1 Million ausmachen muss und die

·                     die Staatsangehörigkeit einer „erheblichen Anzahl“ von Mitgliedstaaten besitzen müssen,

·                     die Europäische Kommission auffordern, zu einem Thema, das in die Zuständigkeit der EU fällt, einen Regelungsvorschlag vorzulegen.

 

 

 

Aktueller Stand:

Die Europäische Kommission hat am 31. März 2010 gegenständlichen Verordnungsvorschlag vorgelegt. Am 26. April fand eine erste Orientierungsdebatte im Rat („Allgemeine Angelegenheiten“) statt. Dabei wurden insbesondere folgende Punkte diskutiert:

·                     Mindestanzahl der erforderlichen Mitgliedstaaten aus denen die Unterstützungsbekundungen stammen müssen, damit die erhebliche Anzahl an Mitgliedstaaten gem. Art. 11 Abs. 4 EUV erreicht wird;

·                     Mindestanzahl der Unterstützungsbekundungen die in einem Mitgliedstaat erreicht werden müssen, damit ein Mitgliedstaat zur erheblichen Anzahl der Mitgliedstaaten zählt;

·                     mehrstufiges Zulassungsverfahren für EBI (1. Stufe führt zur Registrierung, wenn die Werte der EU geachtet werden; 2. Stufe zum offiziellen Sammeln von Unterstützungsbekundungen, wenn zumindest 300.000 Unterschriften erreicht werden konnten)?

·                     Zulässigkeit von Online-Sammelsystemen (Frage der Fälschungssicherheit);

·                     Strenge der Prüfung der Echtheit Unterstützungsbekundungen;

·                     Art der Identitätsdokumente;

·                     Fragen des Datenschutzes;

 

Die Präsidentschaft sieht vor, dass beim Rat Allgemeine Angelegenheiten im Juni 2010 eine politische Einigung erzielt werden soll.

 

Österreichische Position:

Österreich unterstützt dieses Projekt sehr und tritt für ein rasches Inkrafttreten der gegenständlichen Verordnung ein. Österreich setzt sich dafür ein, dass die doppelte Abgabe und/oder Fälschung von Unterstützungsbekundungen weitestgehend unterbunden wird, wobei es gilt gleichzeitig sicher zu stellen, dass dieses Instrument bürgerfreundlich ausgestaltet wird.

 

Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes

 

Zweck und Ziel:

Mit dem VvL wurde die neue Funktion des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (HV) eingeführt, der bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt wird. Die Organisation und die Arbeitsweise dieses Dienstes werden mit Beschluss des Rates festgelegt. Der Beschluss bedarf der Zustimmung der Europäischen Kommission. Das Vorschlagsrecht kommt dem HV zu. Das Europäische Parlament (EP) ist anzuhören. Erforderliche Änderungen des Personalstatuts und des Haushaltsstatuts sowie die Festlegung eines Budgets für den EAD werden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, also als gemeinsame Entscheidung von Europäischem Parlament und Rat, angenommen.

 

 

Aktueller Stand:

Der Europäische Rat hat anlässlich seiner Tagung am 30. Oktober 2009 einen Bericht des damaligen Vorsitzes (Schweden) mit den wesentlichen politischen Eckpunkten zur Einrichtung des EAD zur Kenntnis genommen und diese als Leitlinien für den HV bei der Erstellung des Entwurfes für den Einrichtungsbeschluss gebilligt. Aus österreichischer Sicht sind die wichtigsten Punkte:

·         Alle drei Kategorien des EAD-Personals (die aus dem Generalsekretariat des Rates, der EK und den Mitgliedstaaten kommen sollen) müssen rechtlich gleich behandelt werden und für sämtliche dienstliche Verwendungen unter den gleichen Bedingungen in Betracht kommen. Die Anzahl der EAD-MitarbeiterInnen aus den drei genannten Quellen muss auch zahlenmäßig ausgewogen sein (je ein Drittel).

·         Die Einrichtung des EAD soll kostenwirksam erfolgen und möglichst haushaltsneutral sein.

 

Mit 1. Dezember 2009 wurden die Delegationen der Kommission in Drittstaaten zu Delegationen der EU umgewandelt, die künftig in den EAD eingegliedert werden.

 

Die amtierende HV Catherine Ashton präsentierte Anfang April 2010 einen Vorschlag für einen Errichtungsbeschluss des EAD, der derzeit auf Antici- und AStV-Ebene verhandelt wird. Dabei werden auch Änderungen des Personalstatuts sowie des Haushaltsstatuts besprochen, die beide aufgrund der Schaffung des EAD einer Änderung bedürfen.

 

Am 26. April 2010 hat der Rat („Allgemeine Angelegenheiten“) auf Grundlage eines am 23. April vorgelegten Präsidentschaftskompromisses, der sich an den dargestellten Leitlinien des ER vom vergangenen Oktober orientierte, eine politische Einigung über den Einrichtungsbeschluss zum EAD erreicht. Die aus österreichischer Sicht besonders wesentlichen Punkte wurden wie dabei folgt gelöst:

·         Gewährung konsularischer Hilfe über Anfrage anderer Mitgliedstaaten auf kostenneutraler Basis.

·         Ein Bericht, wie das mitgliedstaatliche Drittel beim diplomatischen Personal des EAD bis längstens 2013 wird innerhalb der kommenden Wochen von der HV vorgelegt werden.

 

Österreichische Position:

Österreich ist daran interessiert, dass der EAD möglichst bald seine Tätigkeit aufnehmen kann. Besondere Bedeutung kommt aus österreichischer Sicht dem Punkt der Kostenneutralität bei der Einrichtung des EAD und der völligen Gleichbehandlung der entsandten nationalen Diplomaten, was deren bevorzugte Einstellung bis zur Erreichung des mitgliedstaatlichen Drittels einschließt, zu. Weiters ist die Möglichkeit der konsularischen Unterstützung für EU-Bürger besonders wichtig.

 

Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

 

Zweck und Ziel:

Der VvL enthält eine Verpflichtung der EU zum Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Auf Unionsseite werden gewisse inhaltliche Anforderungen an den Beitritt in einem gesonderten Protokoll festgelegt. Die EU schließt eine Übereinkunft über den Beitritt ab, die vom Rat einstimmig mit Zustimmung des EP zu beschließen ist. Der Ratsbeschluss über den Abschuss der Übereinkunft tritt allerdings erst dann in Kraft, wenn er von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.

 

Aktueller Stand:

Auf Seite des Europarates wird mit dem Inkrafttreten des 14. Zusatzprotokolls mit 1. Juni 2010 eine zusätzliche Bestimmung in die EMRK eingefügt. Diese schafft die Möglichkeit für den Beitritt der EU, doch müssen die Einzelheiten in einem Beitrittsabkommen geregelt werden. Für dieses Abkommen muss es auf Seite des Europarates einen entsprechenden Beschluss des Ministerkomitees geben und die nachfolgende Ratifikation durch alle EMRK-Vertragsstaaten.

In der EU fanden die Vorberatungen zuerst in der Gruppe der Referenten für Justiz und Inneres statt. Die Europäische Kommission legte dann Mitte März ihre Empfehlung für ein Verhandlungsmandat vor. Dieses wird nunmehr in der Ratsarbeitsgruppe „Grundrechte“ mit dem Ziel diskutiert, eine Annahme bis Ende Juni 2010 zu erreichen.

 

Österreichische Position:

Österreich unterstützt die möglichst rasche Annahme des Verhandlungsmandates für die Europäische Kommission und die Aufnahme der Verhandlungen.

 

Komitologie

 

Zweck und Ziel:

Die Artikel 290 und 291 AEUV sind die Nachfolgebestimmungen des Art. 202 EG-Vertrag, der die bisherige Grundlage für die Komitologie darstellte. Der VvL hat die Rechtsgrundlagen für die Umsetzungs- und Durchführungsbefugnisse, die der Europäischen Kommission durch den „Gesetzgeber“ (EP und Rat) übertragen werden, substantiell neu geordnet. Die neue Rechtslage unterscheidet klar zwischen Delegationsbefugnissen und Umsetzungsbefugnissen. Delegationsbefugnisse ermöglichen es der Kommission, nicht–legislative Akte genereller Natur zu erlassen bzw. „nicht-essentielle“ Elemente von Gesetzgebungsakten (also Akte, die im ordentlichen oder einem außerordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen wurden), abzuändern oder zu ergänzen. Umsetzungsbefugnisse ermöglichen es der Kommission, sogenannte Implementierungs-Rechtsakte zur EU-weiten einheitlichen Umsetzung und Anwendung von im ordentlichen oder außerordentlichen Verfahren ergangenen Rechtsakten zu erlassen.

 

Aktueller Stand:

Am 9. März 2010 wurde ein Vorschlag für eine neue Komitologieverordnung (die den geltenden Komitologiebeschluss ersetzen soll) von der Europäischen Kommission vorgelegt, der jedoch im Hinblick auf die Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten der Mitgliedstaaten auf grundlegende Kritik stieß.

 

Österreichische Position:

Die Verhandlungen über eine Reihe rechtstechnischer Fragen sind im Laufen. Österreich unterstützt das möglichst rasche Inkrafttreten des neuen Komitologiebeschlusses.

 

IV. Informations- und Kommunikationstechnologie

 

Signatur Richtlinie – Rahmen für elektronische Identität (eID) und Authentifizierung (Arbeitsprogramm der EK)

 

Die Signatur-Richtlinie (SigRL) aus dem Jahr 1999 sollte die Verwendung und rechtliche Anerkennung elektronischer Signaturen fördern und im Binnenmarkt den freien Verkehr von Produkten, Geräten und Diensten für elektronische Signaturen sicherstellen. Wie jedoch die Analyse der praktischen Nutzung ergeben hat, bestehen Interoperabilitätsprobleme, die eine grenzübergreifende Verwendung elektronischer Signaturen einschränken. Die Fragmentierung aufgrund mangelnder Interoperabilität beeinträchtigt insbesondere auch die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Behördendienste.

Während für elektronische Signaturen mit der Signaturrichtlinie zumindest ein gemeinschaftsrechtlicher Rahmen besteht (auch wenn dieser verbesserungsfähig ist), fehlt ein genereller Rechtsrahmen für die Anerkennung solcherart signierter Dokumente.

Regelungen für die Anerkennung/Interoperabilität von in den einzelnen Mitgliedstaaten verwendeten Lösungen für den Nachweis der Identität in der „elektronischen Welt“ (Schlagwort: „eID“ – elektronische Identität) sind ebenfalls nicht vorhanden. Vielfach (so auch in Österreich) wird auf den Rechtsrahmen der Signaturrichtlinie aufgesetzt.

Die Kommission hat angekündigt, einen Rechtsakt vorzubereiten bzw. die SigRL dahingehend weiterzuentwickeln, dass bestehende Defizite der SigRL bereinigt werden und auch das Thema der Anerkennung elektronischer Identitäten mitbehandelt wird.

 

Ziel:

Es besteht die Notwendigkeit eines wirksameren Konzepts für die gegenseitige Anerkennung von elektronischen Signaturen, signierten elektronischen Dokumenten und elektronischen Identitäten. So müssen z.B. nach der Dienstleistungsrichtlinie die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Dienstleistungserbringer alle zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten elektronisch und aus der Ferne abwickeln können. Dies schließt u.a. auch die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Identifizierung des Dienstleistungserbringers und der Authentifizierung der übermittelten Daten ein.

 

Aktueller Stand:

Für die grenzübergreifende elektronische Identifizierung gibt es noch kein Gemeinschaftsinstrument; die Kommission unterstützt jedoch bestimmte Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Lösungen für interoperable Identifizierungsverfahren auf EU-Ebene zu finden. In dieser Hinsicht wird im E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative vom April 2006 das interoperable elektronische Identitätsmanagement (eIDM) als eine wichtige Grundvoraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Diensten genannt. Der Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur Förderung grenzübergreifender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt vom Nov. 2008 nennt eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der eID-Interoperabilität. Im Rahmen des von der Europäischen Kommission kofinanzierten Large Scale Pilot STORK werden von 2008 bis 2011 praktische Lösungen für die gegenseitige Anerkennung der nationalen eID-Lösungen aus fast 20 EWR-Ländern getestet.

 

Österreichische Position:

Österreich sieht eID als einen wesentlichen key enabler für innovative öffentliche Verwaltung. Dies ist auch im Sinne der Ministererklärung von Malmö vom Nov. 2009. Im Rahmen des Piloten STORK wird derzeit u.a. die Interoperabilität von MyHelp.gv.at mit einigen anderen nationalen Portalen getestet, wobei vor allem die Nachhaltigkeit der Ergebnisse nach Projektende abzusichern ist.

Bezüglich des angekündigten RL-Vorschlags wird die Kompatibilität mit den bestehenden österreichischen Lösungen sicherzustellen sein, sowie Antworten auf einige derzeit offene Fragen wie z.B. bezüglich Mindeststandards für Aufsichtsbehörden zu finden sein. Prinzipiell wäre jedoch eine klarere Regelung durch das Gemeinschaftsrecht als bisher zu begrüßen.

 

Verordnung über eine modernisierte Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit  (ENISA) (Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission)

 

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit war die erste Einrichtung dieser Art, die mit einem zeitlich befristeten Mandat geschaffen wurde. Die ursprünglich bis 2009 festgelegte Bestehensdauer von ENISA ist mit der Verordnung (EG) Nr. 1007/2008 bis März 2012 verlängert worden.

 

Ziel:

Festlegung von Mandatsdauer und -inhalt der ENISA über das Jahr 2012 hinaus, wobei u.a. auch der neue Regulierungsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste zu berücksichtigen sein wird.

 

 

Aktueller Stand:

Informations- und Netzsicherheit ist einer der wesentlichen Punkte für ein reibungsloses Funktionieren der Informationsgesellschaft, und damit auch für die Weiterführung der Lissabon-Strategie. Die ENISA hat seit Beginn ihres Bestehens im Jahr 2004 ein unbestreitbares Ansehen vor allem als Informationsvermittler zwischen den beteiligten Akteuren in diesem Bereich erworben. Als nicht unbeträchtliches Faktor für Effizienzverlust hat sich die Lokation in Kreta erwiesen, dieser Punkt wäre freilich nur auf politischer Ebene zu lösen.

 

Österreichische Position:

Das Weiterbestehen von ENISA wird jedenfalls befürwortet, auf allfällige Defizite wird mit geeigneten Verbesserungsmaßnahmen zu reagieren sein. Der Wechsel rezente des Exekutivdirektors konnte sicherlich schon Einiges an positiver Änderung bewirken.

Gleichzeitig sollten die ENISA-Gremien eine zusätzliche Schiene bieten, um die Aufrechterhaltung eines hohen Datenschutz-Niveaus als wesentlichen Bestandteil der Informationssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten. Eine der bisher noch nicht von allen Mitgliedstaaten so gesehenen Aufgaben der Agentur könnte auch darin bestehen, vergleichende Studien zur rechtlichen und organisatorischen Situation in den MS zu erarbeiten. Hier zeigt sich nämlich in der Praxis u.a. im dzt. laufenden Projekt STORK für die Interoperabilität von elektronischen Identitäten immer wieder, dass rein technische Inkompatibilitäten bei weitem nicht das einzige Hindernis bei der Umsetzung des Binnenmarktes in diesem Bereich sind. Jedenfalls sollte das Know-How der Agentur in den relevanten Bereiche der Diskussion bei Vorhaben und Aktivitäten der Kommission genutzt werden.

 

Ratsempfehlung zur Förderung der Annahme von IT-Sicherheitsstandards im öffentlichen Beschaffungswesen (Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission)

 

Ziel:

Im Rahmen ihrer verschiedenen Studientätigkeiten zu IKT-Sicherheitsfragen befasst die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) sich auch mit dem Thema Risk Management/Risk Assessment, u.a. auch mit indirekt damit verbundenen Fragen wie z.B. bezüglich Bewertung von Produkten und Systemen. Angestrebt ist hier die Erarbeitung einfacher Standard-Vorgehensweisen inbesondere für KMU, die über keine eigenen Sicherheitsexperten verfügen.

 

Aktueller Stand:

Offenbar soll der Standard ISO/IEC 15408 für das Beschaffungswesen des öffentlichen Sektors ausdrücklich empfohlen werden, da die EU prinzipiell internationale Normen zur Erleichterung des Binnenmarktes bevorzugt.

 

 

 

Österreichische Position:

Dies ist aus österreichischer Sicht im Wesentlichen zu befürworten, da internationale Normen für ein kleines Land von Vorteil sein können. Die bisher nicht bekannten Detailinformationen zu dieser Initiative der Kommission wären allerdings noch abzuwarten. Ebenso müssten die Auswirkungen für die Umsetzung im nationalen Bereich noch detaillierter untersucht werden.

 

Schutz kritischer Informationsinfrastruktur (Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission)

 

Anknüpfend an eine ganze Reihe von Mitteilungen, Grünbüchern etc. seit dem September 2001 zum Thema kritische Infrastrukturen, insbesondere an den Aktionsplan der Mitteilung "Schutz Europas vor Cyber-Angriffen" vom April 2009, wird die Europäische Kommission Leitlinien zur internationalen Zusammenarbeit für Robustheit und Stabilität des Internet vorlegen.

Ziel:

Vereinbarungen über gegenseitige Hilfeleistung, koordinierte Wiederherstellung der Betriebskontinuität, geographische Streuung kritischer Internetressourcen, technische Sicherheitsmechanismen in der Architektur des Internet und seinen Protokollen, Nachbildung und Vielfalt von Diensten und Daten.

 

Aktueller Stand:

Die in Folge des genannten Aktionsplans gegründeten Gremien, das Europäische Forum für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Europäische öffentlich-private Partnerschaft für Robustheit (EÖPPR), haben im Zuge mehrerer Treffen mit der Definition von EU-Prioritäten in diesem Bereich begonnen, wobei auch die ENISA involviert ist.

 

Österreichische Position:

Das sicherheitspolitische Konzept "Umfassende Sicherheitsvorsorge" und der Masterplan APCIP (Austrian Program for Critical Infrastrucure Protection, analog zum EPCIP der EU) berücksichtigen in allen Punkten den bereits vorhandenen bzw. noch zu erwartenden Input aus Brüssel, der sich auch mit anderen internationalen Empfehlungen wie z.B. seitens der OECD deckt.

Internationale Kooperation kann bei allen kritischen Ressourcen, die nicht im ausschließlich nationalen Einflussbereich liegen, nur von Vorteil sein.

 

Legislativvorschlag über Angriffe auf Informationssysteme (Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission)

 

Der Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme, an den hier angeknüpft werden soll, fiel zwar in den Bereich der Dritten Säule, wird aber von der Europäischen Kommission hier ausdrücklich auch als Teil der Digitalen Agenda bezeichnet.

 

Ziel:

Die Initiative soll den derzeitigen Rahmenbeschluss auf einen neuen technischen Stand im Hinblick auf die Entwicklungen seit 2005 bringen.

 

Aktueller Stand:

Die nicht sehr detailliert formulierten Forderungen des Rahmenbeschlusses, unbefugte vorsätzliche schwere Behinderung oder Störung des Betriebs eines Informationssystems bzw. Löschen, Beschädigen etc. von Computerdaten unter Strafe zu stellen, wurden in Österreich durch die einschlägigen Ergänzungen des StGB umgesetzt, womit u.a. auch der Cybercrime-Konvention des Europarates entsprochen wurde. Details der angekündigten Kommissions-Initiative sind noch ausständig.

 

Österreichische Position:

Internationale Kooperation ist in diesem Bereich absolut notwendig, da Straftaten im WWW im Regelfall von grenzübergreifender Natur sind. Der Bereich IKT-Strategie ist hier bezüglich seiner Zuständigkeit für das Government Computer Emergency Response Team (GovCERT.at) involviert.

 

Telekommunikation (18-Monatsprogramm des Rates)

 

Die Weiterführung der Initiative i2010 in der Digitalen Agenda wird als Bestandteil der Europa 2020 Strategie eine Hauptpriorität darstellen. Den Themen Netzsicherheit und Zukunft der ENISA wird auch vom Vorsitz große Bedeutung zugeordnet. Besondere Aufmerksamkeit wird der Entwicklung des europäischen E-Government-Aktionsplans für den Zeitraum 2010-2015 gelten.

 

Ziel:

Die EU zum wettbewerbsfähigsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln, indem vor allem auch das Internet und die Computertechnik als Motoren für Wirtschaftswachstum gefördert werden.

 

Aktueller Stand:

Wie schon in den einzelnen Punkten zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission beschrieben.

 

Österreichische Position:

Österreich möchte seinen Spitzenplatz beim eGovernment-Benchmarking auch weiterhin sichern und die Vorreiterrolle im E-Government bei den prioritären Themen beibehalten. Im Rahmen der E-Government Subgroup laufen derzeit die Diskussionen über den E-Government Aktionsplan 2010-2015 der Kommission. Österreich wirkt an den Diskussionen intensiv mit und konnte bislang auch schon die prioritären Anliegen in den derzeit vorliegenden Entwürfen verankern.

 

 

V. Kohäsionspolitik / Regionalpolitik

 

Vorarbeiten zu einer Reform der Kohäsionspolitik 2014ff. (Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission)

 

Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die EU-Kohäsionspolitik sind derzeit bis 2013 festgelegt. Obwohl die Diskussion zur Ausgestaltung der EU-Kohäsionspolitik nach 2013 von Seiten der Europäischen Kommission (DG REGIO) schon sehr früh gestartet wurde (mit der Publikation des 4. Kohäsionsberichts im Mai 2007), kam es bisher aus mehreren Gründen (mehrfache Verschiebung des „budget review“, Wirtschaftskrise, Neuwahl des EP, Unsicherheiten im Kontext mit dem Lissabonvertrag etc.) noch kaum zu essentiellen Festlegungen. Mit der Angelobung der neuen Kommission und der Lancierung der „Europa 2020-Strategie“ hat die Diskussion jedoch stark an Fahrt zugelegt und scheint nun in den „traditionellen Pfad“ einzuschlagen.

 

Ziel:

Konkret heißt das: Seitdem die Kommission im Maastricht-Vertrag verpflichtet wurde, alle drei Jahre über den „wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa“ Bericht zu legen, wird dieser „Kohäsionsbericht“ traditioneller Weise dazu genützt, etwa ein halbes bis ein Jahr vor Vorlage der Kommissionsvorschläge für die konkreten Verordnungstexte die „zukünftige Architektur“ der Kohäsionspolitik anzudenken (so geschehen 1996 für die Periode 2000-2006 im 1. Kohäsionsbericht und 2004 für die laufende Finanzperiode 2007-13 im 3. Kohäsionsbericht). Im nun anstehenden 5. Kohäsionsbericht wird voraussichtlich ebenfalls – neben dem „vertragskonformen“ Rückblick auf die letzten drei Jahre – in einem Kapitel die mögliche Zukunft skizziert werden.

 

Stand:

Die Vorlage des 5. Kohäsionsberichts ist für Herbst 2010 vorgesehen.

 

Österreichische Position:

Die Bundesregierung hat sich für eine Weiterführung der Kohäsionspolitik in allen Mitgliedstaaten ausgesprochen (Regierungsprogramm 2008-2013). Von der LH-Konferenz wurde im November 2009 ein Positionspapier der Länder verabschiedet, welches ebenfalls im Wesentlichen eine Beibehaltung der bisherigen Kohäsionspolitik fordert.

 

Hinsichtlich erwünschter Änderungen besteht in Österreich – wie übrigens auch bereits in den beiden Vorperioden – zu folgenden Hauptpunkten Konsens:

-       Vereinfachungen im Implementierungssystem; insbesondere Reduktion der überbordenden Kontrollerfordernisse;

-       Besondere Beachtung der spezifischen administrativen Anforderungen des Ziels „Territoriale Zusammenarbeit“ (Programme mit Beteiligung mehrerer MS)

 

Novellierung der Strukturfonds-Verordnungen (Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission)

 

Hierbei handelt es sich um ein bereits im Sommer des Vorjahres von der Kommission vorgelegtes Paket von Änderungen der „Allgemeinen Strukturfonds-VO“ (VO 1083/2006) und der EFRE-VO (1080/2006) – im Rahmen des „3. simplification-package“. Von Seite des Rates wurden beide Verordnungen bereits mit Ende 2009 ausverhandelt. Auf Seiten des EP, das prinzipiell bereit ist, die Ratsversionen mehr oder minder zu übernehmen, kam es auf Grund der Neuwahlen und des In-Kraft-Tretens des Lissabon-Vertrages zu Verzögerungen. Beide Verordnungsnovellen sollen noch vor dem Sommer im Amtsblatt publiziert werden.

 

Diverse Mitteilungen der Kommission zum Thema “Kohäsionspolitik” (Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission)

 

EU Cohesion Policy strategic report 2010 - Communication on Member States’ delivery of cohesion policy programmes 2007-2013:

Diese Mitteilung hat ihre Rechtsgrundlage in der Allgemeinen Strukturfonds-VO, in der vorgesehen ist, dass die Kommission in den Jahren 2009 und 2012 „Strategische Berichte“ vorzulegen hat, die auf entsprechenden nationalen Berichten basieren. Die (inhaltlich schwache) Mitteilung wurde bereits am 31. März 2010 von der Kommission angenommen und wird nun u.a. in der “Ratsarbeitsgruppe Strukturmaßnahmen” einer Prüfung unterzogen werden. Der spanische Ratsvorsitz plant, dieses Thema als „falschen B-Punkt“ in den Juni Rat Allgemeine Angelegenheiten einzuspielen, um das Thema „Kohäsionspolitik“ auch auf hoher politischer Ebene in Erinnerung zu rufen.

 

Communication on "Reinforcing the contribution of Cohesion Policy to the sustainable development of the EU's regions and delivering Europe 2020"

Communication on “Reinforcing the contribution of Cohesion Policy to the development of a knowledge-based economy and regional innovation and delivering Europe 2020”

Die geplante Erstellung dieser beiden Mitteilungen war bis dato nicht bekannt, soll aber offensichtlich die zukünftig intensive „Verzahnung“ der Kohäsionspolitik mit den Zielen der „Europa 2020-Strategie“ vorbereiten.

 

EU-Strategie für den Donauraum  (Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission)

 

Auf Basis des Mandats des Europäischen Rates vom 18./19.6.2009 hat die Europäische Kommission mit der Erarbeitung einer EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) begonnen. Bis Ende 2010 soll diese EU-Strategie auf der Grundlage einer Kommissionsmitteilung ausgearbeitet und anschließend - während des ungarischen Ratsvorsitzes - auf Ratsebene gebilligt werden. Die EU-Strategie soll auf einem mit den involvierten EU-Mitgliedstaaten abgestimmten Aktionsplan basieren (der formal nicht Gegenstand der Beschlüsse sein wird). 

 

Die Federführung für den EUSDR-Prozess liegt bei der Europäischen Kommission (GD Regionalpolitik), wobei die Erarbeitung der EU-Strategie in enger Zusammenarbeit mit den Staaten, Regionen und Institutionen vor Ort erfolgen soll (eine Koordinationsplattform mit den Donauraumstaaten wurde eingerichtet). Die Kommission wird – konform ihren kompetenz­rechtlichen Möglich­keiten – eine primär koordinierende Rolle einnehmen. Die Verantwortung für die Umsetzung soll ausschließlich bei den Mitgliedstaaten liegen.

 

Ziel:

Die EU-Strategie folgt einem integrierten Entwicklungsansatz und geht über die Kohäsionspolitik i.e.S. hinaus. Die Ausarbeitung der EUSDR folgt dem Modell der EU-Strategie für den Ostseeraum, die unter schwedischem EU-Ratsvorsitz im 2. Hj. 2009 vom Europäischen Rat angenommen wurde. Makroregionale EU-Strategien bleiben als nicht-legislative Instrumente rechtlich unverbindlich und ohne (unmittelbare) budgetäre Konsequenzen. In ihrer Stoßrichtung sollen sie Impulse im Bereich der strategischen Koordinierung setzen. Laut Kommissar Hahn dienen die EU-Strategien für den Ostseeraum und für den Donauraum der Kommission als Testfälle für eine allfällige zukünftige EU-weite Anwendung des makroregionalen Konzepts (mit diesbezüglichen Aussagen in den diversen Vorbereitungsarbeiten für die Kohäsionspolitik 2014+ ist zu rechnen).  

 

Stand:

Die EUSDR befindet sich derzeit in Ausarbeitung. Im 1. Halbjahr 2010 organisiert die Kommission, in Zusammenarbeit mit Trägern vor Ort, eine Serie von Konsultationsveranstaltungen im Donauraum (1./2.2.2010 in Ulm, 25./26.2.2010 in Budapest, 19.-21.4.2010 in Wien/Bratislava, 10./11.5.2010 in Ruse und 9.-11.6.2010 in Constanza). Ab Juni 2010 sollen erste Textentwürfe der Kommission mit den beteiligten Staaten (vor)abgestimmt werden. Der Herbst 2010 wird insbesondere der kommissionsinternen Abstimmung der EUSDR dienen. 

 

Österreichische Position:

Österreich hat die Lancierung einer EU-Strategie für den Donauraum initiiert (Schreiben von HBK GUSENBAUER und dem RO PM TARICEANU an Präs. BARROSO vom Juni 2008) und seither aktiv unterstützt.

 

Die EUSDR-Initiative hat in Österreich durchwegs großes Interesse hervorgerufen, wobei die Klärung des konkreten Mehrwerts erst angelaufen ist. Österreichinterne Koordinations­sitzungen mit Bundesministerien, Ländern und Sozialpartnern fanden am 21.10.2009, 2.12.2009 und 22.2.2010 statt. Ein erster österreichischer Beitrag wurde der Europäischen Kommission am 10.12.2009 übermittelt, ein zweiter soll bis Anfang Mai 2010 folgen. Die Kontakte mit den anderen Donaustaaten wurden intensiviert. Die österreichinterne Abstimmung zu ersten Entwürfen der Kommission wird ab Juni 2010 erfolgen.

 

Territoriale Agenda und Stadtentwicklung (18-Monatsprogramm des Rates)

 

Ziel und Stand der Arbeiten

Die Territoriale Agenda der EU (TAEU) wurde im Mai 2007 unter deutschem EU-Vorsitz bei einem informellen Ministertreffen in Leipzig angenommen. Die TAEU hat unver­bindlichen Charakter und zieht keinerlei direkte rechtliche bzw. finanzielle Kon­se­quen­zen nach sich. Inhaltlich kann die TAEU als politisches Rahmendokument für räumliche Politiken betrachtet werden.

 

Die informelle innerstaatliche Zusammenarbeit zu Themen der räumlichen Entwicklung wurde 1989 gestartet und führte 1999 zum Beschluss des Europäischen Raumentwicklungskonzepts. Seit 2004 findet diese Kooperation unter dem Schirmthema „Territorialer Zusammenhalt“ statt. Mit dem EU-Vertrag von Lissabon (VvL) wurde das Ziel des „Territorialen Zusam­menhalts“ als gemeinsame Zuständigkeit der EU und der Mitgliedstaaten eingeführt. Die prak­tischen Konsequenzen dieser Veränderung der EU-rechtlichen Grundlage wurden noch nicht vollzogen. Insofern basiert das im 18-Monatsprogramm formulierte Ziel, „2011 (unter dem EU-Vorsitz von Ungarn) eine TAEU anzunehmen“, dem traditionellen Verständnis der mitgliedstaatlichen Zusammenarbeit zur Raumentwicklung (ein weiteres informelles Ministertreffen wurde von Ungarn für Mai 2011 angekündigt).

 

Auch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der Kommission zum Thema Stadtentwicklung findet auf informeller Basis statt.

 

Ebenfalls im Mai 2007 in Leipzig wurde unter deutscher Ratspräsidentschaft eine „Leipzig Charta für die nachhaltige europäische Stadt“ beschlossen. Auch sie hat den bloßen Charakter einer Willenserklärung und zieht keinerlei direkte rechtlichen bzw. finanziellen Kon­se­quen­zen nach sich. Sie gilt jedoch als das letztgültige Referenzdokument hinsichtlich einer (formal nicht existenten) EU-Städtepolitik.

 

Die derzeitige und die kommenden Ratspräsidentschaften (Spanien, Belgien, Ungarn) haben bereits Aktivitäten zum Thema „städtische Dimension“ angekündigt. Zu den vordringlichen Aufgaben gehört dabei eine gemeinsame Definition des Prinzips des integrierten städtischen Ansatzes (Belgien), ebenso wie konkrete eher inhaltliche Fragestellungen (Zusammenhang zwischen Städtepolitik und Klimawandel sowie demografischem Wandel: Ungarn).

Die Bemühungen jener Mitgliedstaaten, die sich eine Stärkung der EU-Städtepolitik wünschen, sind durch Äußerungen des neuen Kommissars für Regionalpolitik, Hahn, sich stärker für die Städte einsetzen zu wollen, unterstützt worden. Bezüglich der Wahrnehmung einer aktiveren Rolle in der EU-Städtepolitik scheint die Kommission derzeit auf eine Aufforderung seitens der Mitgliedstaaten zu warten, um sich im Rahmen der neuen Möglichkeiten des EU-Reformvertrages nicht des Vorwurfs der Missachtung des Subsidiaritätsprinzips auszusetzen.  

 

Österreichische Position:

Österreich steht der informellen EU-Kooperation zu Themen der Raumentwicklung grundsätzlich wohlwollend gegenüber, sieht allerdings in diesem Bereich keine Notwendigkeit für eine Verstärkung der Zuständigkeiten der EU-Ebene.

 

Die durch den VvL veränderte Rechtsgrundlage erfordert aus österreichischer Sicht eine Debatte über die (neue) Rolle der Kommission und die Klärung der zukünftigen Positionierung einer TAEU im EU-Kontext (auf der Beamtenebene werden diese Fragen in den nächsten Monaten eingebracht werden).

Gleiches gilt für die EU-Städtepolitik, wo zudem die Frage zu klären wäre, von welchen Stellen und auf welchen Ebenen eine solche innerösterreichisch gegenüber der EU zu vertreten wäre. In diesem Sinne sind auch die belgischen Pläne, die Städtepolitik mittels einer Offenen Koordinationsmethode koordinieren zu wollen, kritisch zu beurteilen, da diese ein eigenes Ministerformat erfordern würde.

 

VI. Datenschutz

 

Annahme eines neuen umfassenden Rechtsrahmens für den Datenschutz (Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission)

 

Ziel:

Die Kommission sieht in ihrem Arbeitsprogramm die Annahme eines neuen umfassenden Rechtsrahmens für den Datenschutz vor. Im Einzelnen ist vorgesehen, die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr an die neuen technologischen Entwicklungen anzupassen und den Datenschutz, im Einklang mit dem VvL (inbesondere Art. 16 AEUV) und der Grundrechtecharta, in Bezug auf das gesamte Handeln der EU zu gewährleisten. Darüber hinaus plant die Kommission, eine Mitteilung über eine Strategie zum Schutz personenbezogener Daten nach Inkrafttreten des VvL zu erlassen.

 

Aktueller Stand:

Vor Inkrafttreten des VvL bestand keine für den gesamten Bereich des EU-Rechts (einschließlich der Dritten Säule) einschlägige Rechtsgrundlage für den Erlass von Rechtsakten zum Schutz personenbezogener Daten.[3] Der VvL schafft in Art. 16 AEUV erstmals eine spezifische primärrechtliche Ermächtigung zur Erlassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zur Ausführung des in Abs. 1 verbrieften Rechtes und ersetzt damit Art. 286 EGV. Gemäß Art. 16 Abs. 1 AEUV hat jeder Mensch das Recht auf Schutz der ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Die Bestimmung entspricht Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte. Nach dieser Bestimmung haben alle Personen, die sich in der Union befinden, unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit Anspruch auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Gemäß Art. 16 Abs. 2 AEUV sind Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen durch Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Mitgliedstaaten bei der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechtes fallen, im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu erlassen.

Diese Bestimmung schafft eine neue Rechtsgrundlage zur Erlassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, deren Anwendungsbereich sich auf den gesamten Bereich des Unionsrechts, mit Ausnahme des Bereichs der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, erstreckt. Eine wesentliche Neuerung ist, dass damit ein einheitlicher Rechtsakt zum Schutz personenbezogener Daten sowohl für den Bereich des ehemaligen Gemeinschaftsrechts als auch für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen erlassen werden könnte.

Gemäß Erklärung Nr. 20 der Schlussakte der Regierungskonferenz müssen auf Art. 16 AEUV gestützte Bestimmungen direkte Auswirkungen auf die nationale Sicherheit gebührend berücksichtigen. Die Erklärung weist darauf hin, dass die derzeit geltenden Rechtsvorschriften (insbesondere RL 95/46/EG) besondere Ausnahmeregelungen hierzu enthalten. Die Richtlinie 95/46/EG gilt nur „im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts“, d.h. ausdrücklich nicht im Bereich der bisherigen Zweiten und Dritten Säule des EUValt und enthält u. a. Ausnahmen für die öffentliche Sicherheit, die Landesverteidigung und die Sicherheit des Staates.

Der spezifische Charakter der Dritten Säule des EUValt wird in Erklärung Nr. 21 hervorgehoben. In dieser Erklärung wird anerkannt, dass es sich aufgrund des spezifischen Charakters der Bereiche der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit als erforderlich erweisen könnte, in diesen Bereichen auch spezifische, auf Art. 16 AEUV gestützte Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr zu erlassen.

Im Hinblick auf die zweite Säule des EUValt sieht der Vertrag von Lissabon eine eigene Rechtsgrundlage vor. Art. 39 EUV bildet die Rechtsgrundlage für einen Ratsbeschluss zum Datenschutz für Personen im Zusammenhang mit der GASP.

Im Hinblick auf die Neuregelung der Rechtsgrundlage im VvL ist es angebracht, die bestehenden Rechtsakte zum Schutz personenbezogener Daten an den neuen Rechtsrahmen anzupassen. 

 

Österreichische Position:

Österreich begrüßt die Initiative der Kommission, die Rechtsinstrumente zum Datenschutz in Einklang mit dem Vertrag von Lissabon und den Anforderungen betreffend die neuen technologischen Entwicklungen anzupassen. Es ist noch unklar, ob dabei ein einheitliches Rechtsinstrument für den gesamten Bereich des Unionsrechts einschließlich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit vorgeschlagen wird oder die bestehende Trennung in zwei Rechtsinstrumente – wenn auch auf derselben Rechtsgrundlage – aufrecht erhalten wird. Vorrangig wesentlich ist, dass auch infolge der Anpassungen an das Niveau der geltenden Rechtsinstrumente zum Schutz personenbezogener Daten  keinesfalls unterschritten wird, wobei das in der RL 95/46/EG vorgegebene Datenschutzniveau als grundsätzlicher Maßstab für ein allenfalls umfassendes Datenschutzrechtsinstrument dienen sollte.

 

EU/US-Datenschutzabkommen (Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission)

 

Ziel:

Eine weitere Initiative im Bereich des Datenschutzes ist eine Empfehlung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen der EU mit den USA über ein Datenschutzabkommen und gegebenenfalls über ein Abkommen über den Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken (vgl dazu bereits das Stockholm Programm zu den Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht für den Zeitraum 2010–2014, in dem die Kommission zur Vorlage von Empfehlungen aufgefordert wird). Damit soll Rechtssicherheit bei der Datenverarbeitung in der Europäischen Union bzw. den USA geschaffen werden.

 

Aktueller Stand:

Auf Initiative des Koordinators für Terrorismusbekämpfung De Kerchove wurde seit 2008 über die Möglichkeit eines EU/US-Rahmenabkommens zum Datenschutz diskutiert, um ein Regelungswerk zu schaffen, welches einem Datenaustausch zwischen der EU und den USA zugrunde liegt. Für De Kerchove stand im Vordergrund, ein Dokument zu erarbeiten, über das sich, unabhängig von seinem rechtlichen Status, beide Seiten zumindest politisch einig sind, um auf diese Weise das gegenseitige Vertrauen zu stärken und den Datenaustausch zwischen den europäischen und den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden zu intensivieren. Im Rahmen einer Hochrangigen Kontaktgruppe EU-US zu Datenschutz und Datenaustausch wurden zunächst zwölf gemeinsame Datenschutzgrundsätze erarbeitet.

In weiterer Folge startete die Kommission Anfang Februar 2010 eine öffentliche Konsultation über ein Abkommen mit den USA zum Datenschutz und Informationsaustausch. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Konsultation bereitet die für Recht, Freiheit und Sicherheit zuständige Generaldirektion der EU-Kommission derzeit Empfehlungen zur Verhandlung eines solchen Abkommens vor, die voraussichtlich im Mai oder Juni vorgelegt werden sollen.

 

Österreichische Position:

Das geplante Datenschutzabkommen zwischen EU und USA wird begrüßt, sofern es ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet. Ziel der Bemühungen sollte sein, ein förmliches Abkommen zwischen EU und USA abzuschließen, das Rechtsschutzbestimmungen enthält, die in etwa dem europäischen Standard entsprechen.

 

Initiativen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit (Arbeitsprogramm der Kommission und 18-Monatsprogramm des Rates)

 

Ziel:

Das Arbeitsprogramm der Kommission sieht Initiativen im Bezug auf den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit vor, die den Datenschutz ebenfalls berühren. Dies betrifft einerseits eine Mitteilung über einen gemeinsamen EU-Ansatz zur Verwendung von Passenger Name Record-Daten zu Strafverfolgungszwecken und eine Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG) im Hinblick auf Zwecke bzw. Bedürfnisse der Rechtsdurchsetzung.

Auch das 18-Monatsprogramm des Rates sieht vor, die Entwicklung einer globalen und kohärenten langfristigen EU-Politik betreffend den Informationsaustausch zum Zwecke der Strafverfolgung unter uneingeschränkter Wahrung des Datenschutzes fortzusetzen und insbesondere die im Rahmen der Strafverfolgung bestehenden nationalen und europäischen Informationssysteme effizienter zu nutzen.

 

Österreichische Position:

Die Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus stellt ein wichtiges österreichisches Anliegen dar.

 

 

 

VII. Bessere Rechtsetzung

 

Ziele:

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der wirtschaftlichen Situation wird die Vereinfachung und Modernisierung des ordnungspolitischen Umfelds in Europa und die Weiterentwicklung der Agenda zur besseren Rechtsetzung auch für 2010 ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kommission sein. Nach dem Arbeitsprogramm für 2010 will sich die Kommission unter anderem auf den Aktionsbereich „Modernisierung der Instrumente und Arbeitsweise der EU“ konzentrieren, innerhalb dessen „intelligente Regulierung“ die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen soll und sowohl neue, als auch bereits vorhandene Instrumente (s.u.) behandelt werden.[4] Die Kommission plant, auf den Arbeiten der vorangegangenen Jahre aufzubauen und in jedem dieser Bereiche weitere Schritte zu setzen.

Auch im Achtzehnmonatsprogramm der drei Ratspräsidentschaften erfolgt ein klares Bekenntnis dazu, die „Better Regulation“-Agenda zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und zur Reduktion unnötiger Verwaltungslasten als ständiges Anliegen weiter zu tragen. Derart soll die Verwirklichung des Ziels gewährleistet werden, den Verwaltungsaufwand für europäische Unternehmen bis 2012 um 25% zu reduzieren. In diesem Zusammenhang soll den elektronischen Behördendiensten (E-Government) eine wichtige Rolle zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes zufallen. Besondere Aufmerksamkeit soll einem verbesserten Zugang der KMU zum Binnenmarkt gelten.

Die Vorsitze werden bei der Beschlussfassung verstärkt auf umfassende Folgenabschätzungen zurückgreifen und danach streben, dieses Instrument erforderlichenfalls zu verbessern, beispielsweise durch Evaluierung von Folgenabschätzungen und durch Verbesserung des Konsultationsprozesses. Sie erachten es auch als wichtig, das derzeitige Vereinfachungsprogramm zu verbessern. Ferner werden sie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten fördern, vor allem hinsichtlich der Methoden, Mittel und Wege zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands auf nationaler Ebene. Die drei Vorsitze sehen etwaigen neuen Initiativen der Kommission im Bereich der besseren Rechtsetzung ("smart regulation")[5] mit Interesse entgegen und werden weiterhin Sachstandsberichte oder Schlussfolgerungen erstellen.[6]

 

Aktueller Stand:

Im November 2006 nahm die Kommission die erste umfassende Bewertung der Fortschritte bei der Regulierungsreform vor.[7] Sie stellte darin fest, dass die bestehenden Initiativen zu einer Besseren Rechtsetzung nunmehr den gesamten „Regulierungszyklus“, von Begutachtung über Folgenabschätzung, Messung von Verwaltungskosten bis hin zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds, abdecken. In den "Zweiten Strategischen Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union" vom Jänner 2008[8] wurden die bisherigen Fortschritte bewertet und weitere Empfehlungen und Zukunftsperspektiven vorgestellt. Im Jänner 2009 legte die Kommission die „Dritten Strategischen Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union“[9] vor, in der insbesondere angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen die Bedeutung einer energischen Umsetzung der „Better Regulation-Initiativen“ hervorgehoben wurde. Die dritte strategische Überprüfung konzentriert sich dabei auf die Kernelemente der „Better Regulation-Agenda, nämlich Folgenabschätzung, Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslasten.

2010 werden im Arbeitsprogramm der Kommission unter „Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union“ neue Initiativen herausgestellt. Allerdings sollen auch schon vorhandene politische Instrumente genutzt und der Weg für ihre Modernisierung geebnet werden.

Dazu ist im Einzelnen auszuführen:

 

        Folgenabschätzung

Das System der Folgenabschätzung schneidet im Hinblick auf Transparenz und Wirksamkeit im Vergleich zu den international bewährten Verfahren gut ab. Nun soll vor allem darauf geachtet werden, dass das Potenzial des Systems voll genutzt wird, was den Anwendungsbereich und die Substanz anbelangt.

Sämtliche Kommissionsinitiativen mit beträchtlichen Auswirkungen, wozu auch Vorschläge für delegierte Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen gehören, sollen einer Folgenabschätzung unterzogen werden. In der gegenwärtigen Wirtschaftslage sind die beschäftigungspolitischen und sozialen Auswirkungen von besonderer Bedeutung. Die Kommission wird diese Folgen künftig noch eingehender analysieren.[10]

Um die Transparenz der Folgenabschätzung zu erhöhen, wird die Kommission Ablaufpläne für alle Initiativen mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen entwickeln. Sie fordert alle Beteiligten auf, diese Ablaufpläne bei der Vorbereitung ihrer Beiträge zu den politischen Maßnahmen zu Rate zu ziehen.

 

        Ex-post-Bewertung und „Eignungstests“

Es bedarf einer systematischen Ex-post-Bewertung der bestehenden Vorschriften, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen einen kohärenten Rahmen bilden und wirkungsvoll zum Erreichen der Ziele beitragen. Im Laufe der Zeit wird die vollständige Ex-post-Evaluierung Voraussetzung für die Überarbeitung wichtiger Rechtsakte sein, die in die künftigen Arbeitsprogramme der Kommission aufgenommen werden.

Damit die geltenden Vorschriften weiterhin ihren Zweck erfüllen, wird die Kommission ab diesem Jahr in ausgewählten Politikbereichen die Gesamtheit der Vorschriften „Eignungstests“ unterziehen. Dabei sollen übertriebener Verwaltungsaufwand, Überschneidungen, Lücken, Unvereinbarkeiten und/oder veraltete Maßnahmen aufgedeckt werden, die im Laufe der Zeit entstanden sind. Pilotversuche werden 2010 in vier Bereichen in Angriff genommen: Umwelt, Verkehr, Beschäftigung und Sozialpolitik sowie Industriepolitik.

 

        Vereinfachung bestehender Regulierungen[11], Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme:

Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Verringerung der Verwaltungslasten bleiben eine Priorität; sie ist ein wichtiger Bestandteil des Prozesses der intelligenten Regulierung. Die Kommission hat bereits Vorschläge auf den Tisch gelegt, die über das Ziel der Reduzierung der Verwaltungslasten um 25 % bis 2012 hinausgehen, und hat sich vorgenommen, ihre Anstrengungen in den kommenden Jahren fortzusetzen.

 

Besonderes Augenmerk wird auf die Weiterverfolgung des Rechtsetzungsprozesses im Europäischen Parlament, im Rat und in den Mitgliedstaaten gerichtet, da den Unternehmen die Vorteile dieser Bemühungen erst dann spürbar zugute kommen, wenn der Gesetzgeber diese Vorschläge angenommen hat und die Vorschläge auf nationaler Ebene umgesetzt wurden.

In den kommenden Jahren wird die Kommission zudem 46 Vereinfachungsvorschläge unterbreiten und eine Reihe von Vorschlägen zurücknehmen.[12]

 

        Umsetzung

Eine der Hauptaufgaben der Kommission ist es dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften der EU in der gesamten Union ihre volle Wirkung entfalten.

Wann immer es notwendig erscheint, wird die Kommission einschreiten und möglicherweise auch rechtliche Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die geltenden Rechtsakte vollständig und korrekt umgesetzt werden. Außerdem wird sie zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die Mitgliedstaaten bei der rechtzeitigen und korrekten Umsetzung neuer Rechtsakte zu unterstützen.

 

Österreichische Position:

Österreich begrüßt und unterstützt die fortgesetzten Aktivitäten der Kommission im Rahmen der europäischen Regulierungsreform.

Im Bereich der Folgenabschätzungen geht Österreich – wie bisher – davon aus, dass sich durch die Maßnahmen der Kommission, nämlich durch die Einrichtung und Tätigkeit des „Impact Assessments Board“ und durch den laufenden Review ihres bisherigen Systems zur Folgenabschätzung, die Effektivität dieses wichtigen Instruments noch weiter verbessern wird.[13] Begrüßt wird auch die systematische Herangehensweise sowohl im Bereich der Ex-post-Bewertungen der bestehenden Vorschriften, als auch der „Eigungstests für die Gesamtheit der Vorschriftenin ausgewählten Politikbereichen. Derart kann wesentlich dazu beigetragen werden, dass die Maßnahmen einen kohärenten Rahmen bilden und wirkungsvoll zum Erreichen der Ziele beitragen.

Im Hinblick auf die Vereinfachungsinitiativen steht nach Ansicht Österreichs – wie bisher – eine rasche und effiziente Umsetzung der Vereinfachungsvorhaben im Vordergrund. Dies könnte u.a. durch eine konsequente Behandlung der Vereinfachungsvorhaben in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen, durch eine verbesserte Koordination von Kommission, Europäischem Parlament und Rat und durch eine erhöhte Transparenz der Vereinfachungsvorhaben der Kommission sowie jährliche Berichtspflichten erreicht werden.

Auch die Initiative der Kommission zur Verringerung von Verwaltungslasten, die über die Verankerung eines Reduktionsziels von 25 % bis 2012 hinausgehen, wird grundsätzlich unterstützt. Einige Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, haben bereits mit einer nationalen Messung und auch Umsetzung der Reduktion von Verwaltungskosten nach dem Standard Cost Model begonnen. Bei der Umsetzung des EU‑Reduktionsziels muss daher nach Auffassung Österreichs von der Kommission auf weitestgehende Synergien mit diesen bereits existierenden nationalen Programmen geachtet werden. In Österreich besteht neben der Reduktion der EU-induzierten Verwaltungslasten bis 2012 das Ziel, die rein national verursachten Verwaltungskosten bis 2010 um 25% zu reduzieren. Um die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der bisher durchgeführten nationalen Erhebungen zu gewährleisten, muss eine größtmögliche Harmonisierung in der Standardkostenmodell-Methodologie angestrebt werden.

 

 

VIII. Öffentliches Auftragswesen

 

Ziele:

Das 18-Monatsprogramm des Rates sieht eine Förderung des öffentlichen Auftragswesens unter besonderer Berücksichtigung ökologischer und innovativer Ansätze vor. Die Kommission hat im Bereich des öffentlichen Auftragswesens keine neuen legislativen Maßnahmen angekündigt.[14] Die Kommission nimmt allerdings in Aussicht, im Wege einer Mitteilung die Möglichkeiten der Berücksichtigung ökologischer, sozialer und innovativer Aspekte im geltenden Vergaberecht darzulegen.

 

Aktueller Stand:

In diesem Bereich existieren bereits mehrere Initiativen (z.B. zur Erstellung von Handbüchern, best practices, etc.), allerdings keine legislativen Projekte. Derartige nicht-legislative Initiativen sind durchwegs zu begrüßen. Österreich hat hierauf etwa mit dem Entwurf eines nationalen Aktionsplans zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung reagiert, dessen Ziel es sein soll, dass die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Beschaffung Produkte und Leistungen nachfragt, die den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung genügen, und sie damit dem Markt beachtliche Impulse für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen gibt.

Im Bereich des elektronischen Beschaffungswesens wird seitens der Kommission die Erstellung eines Grünbuches (und in weiterer Folge eines Weißbuches) zur Vereinfachung der Nutzung von „e‑procurement“ und zum Abbau von Hindernissen im grenzüberschreitenden „e‑procurement“ angekündigt. In diesem Zusammenhang darf auf die federführende österreichische Beteiligung am EU-weiten Pilotprojekt PEPPOL hingewiesen werden, das gemeinsame europäische Standards für die durchgängige elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren entwickeln soll. Weiters besteht von Seiten der Kommission eine soft-law Initiative zur Übernahme von EDV-Sicherheitsstandards im öffentlichen Auftragswesen.

 

Österreichische Position:

Österreich begrüßt die Initiativen der Kommission, insbesondere im Bereich des elektronischen Beschaffungswesens und wird auch weiterhin darauf hinwirken, gemeinsame europäische Standards für die durchgängige elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren zu entwickeln.

 

 

IX. Digitale Agenda

 

Ziele:

Hauptziele sind die möglichst rasche Implementierung eines „Hochgeschwindigkeits-Internet“ in ganz Europa (bis 2013), die Schaffung eines echten digitalen Binnenmarktes und die Nutzung der damit einhergehenden Potentiale für BürgerInnen und Unternehmen.

 

Aktueller Stand:

Die i2010-Intiative, die Europäische Informationsgesellschaftsstrategie, läuft mit Ende 2010 aus. Seit Mitte 2009 wird daher an der Fortsetzungsinitiative gearbeitet. Die Kommission hat im Verlauf des 4. Quartals 2009 eine öffentliche Konsultation und ein öffentliches Hearing mit diversen Stakeholdern zur Nachfolgeinitiative von i2010 durchgeführt. Nach Bestätigung der neuen Kommission sind die Arbeiten intensiviert worden, und seit Vorlage der Kommissionsmitteilung zu Europa 2020 steht fest, dass die i2010-Nachfolgeinititative als „Europäische Digitale Agenda“ bis 2015 firmieren wird und eine der Strategischen Initiativen der Europa 2020 Strategie sein wird.

Auf dem Informellen Ministertreffen der Telekom- und Informationsgesellschaftsminister in Granada (18.-20. April 2010) wurde eine politische Erklärung zur Digitalen Agenda („Granada Deklaration“) angenommen.

Vorgesehen ist, dass die Kommission ihre Mitteilung Ende April/Anfang Mai 2010 vorstellen wird. Auf dem Telekomrat am 31. Mai 2010 soll darüber debattiert werden.

In Umsetzung der Digitalen Agenda wird die Kommission eine Reihe von Mitteilungen veröffentlichen, die sich insbesondere mit Fragen des Breitbands, der Frequenzpolitik, des Universaldienstes, des Binnenmarktes, des e-Government, des e-Health, des Zugangs zu öffentlichen Informationen und der Internetsicherheit befassen werden.

 

Österreichische Position:

Österreich begrüßt die Digitale Agenda und hat sich insbesondere dafür stark gemacht, dass die Nachfolgeinitiative zu i2010 verstärkt die Potentiale der Informations- und Kommunikationstechnologie für Wachstum und Beschäftigung nutzen soll.

 

 

X. Medienangelegenheiten

 

Europa vermitteln

 

Ziel:

Die Europäischen Institutionen haben es sich auch in ihrer neuen Zusammensetzung zur Aufgabe gemacht, den Bürgerinnen und Bürgern die Leistungen der Europäischen Union näherzubringen. Die Europäische Kommission hat, basierend auf den Richtlinien von Präsident Barroso für die neue Kommission und ihrem mehrjährigen Arbeitsprogramm, drei Kommunikationsprioritäten festgelegt.

 

 

Des Weiteren setzt die Kommission verstärkte Anstrengungen, Europa auf lokaler Ebene zu kommunizieren.

 

Wie schon 2009 sollen auf Grundlage der politischen Erklärung vom 22.10.2008, unterzeichnet vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission (Dok.13712/08 INF 196 JUR 376), auch heuer wieder gemeinsame Kommunikationsprioritäten der Europäischen Institutionen festgelegt werden.

 

Ausgangslage:

Aufgrund des verspäteten Amtsantritts der neuen Kommission wurden die gemeinsamen Kommunikationsprioritäten für 2010 bis dato noch nicht beschlossen. Es ist jedoch absehbar, dass sie sich mit den Kommunikationsprioritäten der Kommission decken werden. Auch ist beabsichtigt, an diesen Prioritäten im Jahr 2011 festzuhalten.

Die Mitgliedstaaten sind eingeladen, die Kommunikationsprioritäten auch zur Grundlage ihrer eigenen Informationsaktivitäten im Zusammenhang mit der Europäischen Union zu machen.

 

Österreichische Position:

Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm die Stärkung des Vertrauens der österreichischen Bevölkerung in Europa zu einem ihrer vorrangigen Anliegen gemacht (Regierungsprogramm 2008-2013, S. 242ff). Sie verpflichtet sich darin „zur umfassenden und beständigen Informationsarbeit zur EU und zum intensiven Dialog“ mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die absehbaren, organübergreifenden Kommunikationsprioritäten der Europäischen Institutionen werden befürwortet und dienen als Grundlage dieser Anstrengungen. 

 

Der Kommunikationsplan der im Juli 2008 zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Union geschlossenen Managementpartnerschaft[15] umfasst folgende Projekte:

 

·         Reportagen aus Europa: Wie geht Europa mit Migration um? Unter dem Motto „Europa erfahren“ werden engagierte Nachwuchsjournalisten und Nachwuchsjournalistinnen ausgewählt. Diese begeben sich auf Recherche durch ein bzw. mehrere Mitgliedsländer der EU. Sie berichten von Formen der Migration und Integration in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Reportagen sollen aufzeigen, wie andere Länder mit der Herausforderung der Migration umgehen und für das Thema sensibilisieren und Verständnis fördern. Die entsprechenden Reportagen werden publiziert und sollen ein einheitliches Branding tragen. Eine Internet-Plattform, die all das dokumentiert und begleitet ist angedacht. Die Aktion ist für den Spätsommer des Jahres 2010 geplant.

 

·         Beitrag Europas: Qualifizierung - ein Weg aus der Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosigkeit wird 2010 weiter steigen. Eine besondere Herausforderung ist es, Menschen bis zum gesetzlichen Pensionsalter in Beschäftigung zu halten. Der ESF unterstützt Projekte, die genau darauf abzielen. Diese gilt es in einer audiovisuellen Kampagne zu präsentieren und somit auch das Bewusstsein für diese Problematik bei der Bevölkerung und den Entscheidungsträgern zu schärfen. Das Projekt ist für Herbst 2010 in Aussicht genommen. (Bezugnahme auf Kommunikationspriorität „wirtschaftliche Erholung und Wachstum“).

 

·         Europa erfahren. Österreich besteht aus 84 Bezirken und 15 Statutarstädten, die über eine Ansprechperson in Sachen „Europäische Union“ verfügen. Daneben gibt es EU-Regionalmanager sowie vereinzelt EU-Beauftragte in den Gemeinden; weitere "Europa-Gemeinderäte" sollen gewonnen werden. Idee ist, diese Gruppe mittelfristig als aktive Multiplikatorengruppe zu gewinnen und nach Brüssel einzuladen, um die Institutionen kennenzulernen und mit Abgeordneten und Beamtinnen und Beamten ins Gespräch zu kommen. Vorab werden sie in Wien gebrieft. Die Teilnahme soll an eine Verpflichtung gebunden sein, Europa aktiv in ihrer Region zu kommunizieren. Die Aktion ist für den Spätherbst geplant. (Bezugnahme auf EK-Schwerpunkt, Europa auf lokaler Ebene zu kommunizieren).

 

·         Klimawandel - jeder Beitrag zählt. Eine Konferenz/Kongress für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal soll das Thema „Klimawandel im Unterricht“ behandeln. Im Rahmen der Veranstaltung sollen von den Teilnehmenden Unterrichtsprojekte präsentiert und entwickelt werden. Das Projekt ist für den Spätherbst 2010 geplant (Bezugnahme auf Kommunikationspriorität Klimaschutz und Energiesicherheit).

 

·         Europa an Deiner Schule. Zum nunmehr zweiten Mal besuchen rund um den Europatag am 9. Mai Bedienstete bei den Europäischen Institutionen und Interessensvertretungen ihre ehemaligen Schulen. Die Aktionswoche läuft zwischen 3. und 10. Mai in ganz Österreich und soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, mit Expertinnen und Experten konkrete europäische Belange zu diskutieren und über deren persönliche Erfahrungen zu lernen. Europa soll so ein Gesicht bekommen. Es ist dies eine Maßnahme des Bundeskanzleramtes außerhalb der Managementpartnerschaft.

 

·         Broschüre 15 Jahre Österreich in der Europäischen Union – konkrete Vorteile für die österreichische Bevölkerung. Überarbeitete Neuauflage der Broschüre aus dem Jahr 2008 in Zusammenarbeit mit dem BMeiA (Auflage 8.000 Stück). Die Broschüre ist eine Zusammenschau der durch die EU-Mitgliedschaft bedingten Änderungen und Errungenschaften in diversen Lebensbereichen. Sie ist themenmäßig gegliedert und umfasst die Kapitel Beschäftigung, Soziales und Gleichstellung, Konsum und Binnenmarkt, Bildung, Kultur, Jugend und Familie sowie Bürgerschaft, innere und äußere Sicherheit, Umwelt, Verkehr und Energie, Innovation und Forschung, Landwirtschaft und Regionalpolitik, Grundrechte und Bürgerservice, Wirtschaftspolitik und Gesundheit und Sport. Es ist dies eine Maßnahme des Bundeskanzleramtes (in Zusammenarbeit mit dem BMeiA und unter redaktioneller Einbindung der übrigen Ressorts) außerhalb der Managementpartnerschaft.

 

 

XI. Vorhaben innerhalb der Europäischen Union im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wichtiges Anliegen und wird in der Strategie für Wachstum und Beschäftigung für die Zeit nach 2010 durchgehend berücksichtigt. Es wird ein neuer Plan für die Gleichstellung von Frauen und Männern lanciert werden. Priorität wird der Frage der Gewalt gegen Frauen und der weiteren Umsetzung des Europäischen Pakts für die Gleichstellung der Geschlechter (2006) eingeräumt. (Ratsdokument 17696/09)

 

Zum Arbeitsprogramm der Kommission:

In Teil 2 (Anhänge) des Arbeitsprogramms der Kommission für 2010 ist unter den Initiativen zum Politikbereich Justiz, Grundrechte und Bürgerinnen und Bürger eine Mitteilung zur Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter vorgesehen. Diese neue Strategie der Europäischen Kommission ist Nachfolgerin des Fahrplans zur Gleichstellung der Geschlechter (2006-2010) und wird gemäß der am 05.03.2010 von der Europäischen Kommission angenommenen „Frauen-Charta“ konkrete Aktionen beinhalten. Die Mitteilung der Kommission ist noch für das Jahr 2010 angekündigt.

 

In der Mitteilung der Kommission zur Frauen-Charta werden folgende Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern genannt, an denen sich die Maßnahmen in der Amtszeit dieser Europäischen Kommission orientieren werden:

1.        Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit

2.        Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit

3.        Gleichstellung der Geschlechter in Entscheidungsprozessen

4.        Würde und Unversehrtheit – Der geschlechtsspezifischen Gewalt ein Ende setzen

5.        Gleichstellung der Geschlechter über die Europäische Union hinaus

 

Im Politikbereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Eingliederung sind Vorschläge zur Vereinbarkeit vorgesehen. Nach der Einigung des Rates über die Elternurlaubsrichtlinie und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der laufenden Verhandlungen über die Revision der Richtlinie 92/85/EC (Verbesserung des Schutzes schwangerer Arbeitnehmerinnen, von Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen) plant die Kommission weitere Schritte, um den gesetzlichen und politischen Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Zu diesem Zweck wird 2010 eine Kosten-Nutzen-Untersuchung hinsichtlich einer möglichen Initiative zum Vaterschaftsurlaub durchgeführt.

 

Aus Informationen der Ratspräsidentschaften:

Im Einklang mit Artikel 19 des Vertrags werden der Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Verstärkung des Schutzes vor allen Formen der Diskriminierung weiterhin besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Im Bereich der Geschlechtergleichstellung und der Nichtdiskriminierung sollen neue politische Impulse gesetzt werden.

 

Die Erklärung der laufenden 18-monatigen Triopräsidentschaft der spanischen, belgischen und ungarischen Ratspräsidentschaften zur Gleichstellung von Frauen und Männern vom 26. März 2010 streicht folgende Prioritäten heraus:

 

Die Finanzkrise darf den Fortschritt gleichstellungspolitischer Maßnahmen nicht aufhalten, sie muss vielmehr Anlass zu ihrer Verstärkung sein. Es ist notwendig, „Gender Mainstreaming“ in die Strategie Europa 2020 zu integrieren und Geschlechtergleichstellungspolitiken in dieser Strategie zu verstärken, wie auch in der zukünftigen Strategie der Kommission (2011-2015) zur Gleichstellung. Den Mitgliedstaaten wird dazu vorgeschlagen:

        Maximale Priorität sollte der durchgängigen Berücksichtigung („Mainstreaming“) der Geschlechtergleichstellung in allen EU-Politiken eingeräumt werden: die zukünftige Strategie Europa 2020 sollte zumindest konkrete Leitlinien einschließlich quantitativer Ziele, Zielsetzungen und Programme zur Beseitigung von Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt umfassen, darunter eine Beschäftigungsquote von Frauen von 75 %.

        Bekämpfung stereotyper Vorstellungen von Geschlechterrollen.

        Besondere Anstrengungen, um die Situation von Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern, Erhöhung der Beschäftigungsquote und der Qualität der Arbeit und der Berufslaufbahnen von Frauen.

        Beschleunigung der Anstrengungen zur Beseitigung des Lohnunterschieds zwischen Männern und Frauen, Definition von Zielen dazu auf EU- und nationaler Ebene.

        Intensivierung der Anstrengungen für die gleiche Aufteilung der privaten Versorgungspflichten zwischen Männern und Frauen, insbesondere hinsichtlich Kinderbetreuung und Förderung von Väterkarenz.

        Maßnahmen für gleiche Beteiligung der Geschlechter an Machtpositionen und politischen Prozessen.

        Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, Entwicklung einer europäischen Strategie dazu.

Richtlinienvorschläge, die unter spanischer Präsidentschaft weiter verhandelt werden oder deren Verhandlungen abgeschlossen werden konnten:

        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz.

        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG.

        Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.

        Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB überarbeiteten Rahmenvereinbarung über Elternurlaub und zur Aufhebung der RL 96/34/EG (abgeschlossen).

 

Diese Richtlinienvorschläge liegen im Zuständigkeitsbereich des BMASK.

 

Spanische Präsidentschaft/1. Halbjahr 2010

Zu den Prioritäten der spanischen Präsidentschaft gehört, die Perspektive der Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU 2020 Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu etablieren. Die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt soll vorangebracht werden. Schwerpunkte sind Einkommensunterschiede, Teilzeitarbeit, Chancengleichheit in der Unternehmenswelt und Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben.

 

Beitrag zur österreichischen Position: In Vorbereitung der Strategie EU 2020 setzt sich die Frauenministerin dafür ein, dass „Gender Mainstreaming“ sowie spezifische strategische Maßnahmen für Frauen und Gleichstellungsförderung deutlich sichtbar in der EU 2020-Strategie verankert werden. Dies umfasst u.a. die Verringerung des geschlechtsspezifischen Unterschieds in den Beschäftigungsquoten und Erhöhung der Qualität der Arbeitsplätze von Frauen; Verringerung der geschlechtsspezifischen Entgeltunterschiede und adäquate Messung der diesbezüglichen Entwicklungen; Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Privat- und Familienleben für Frauen und Männer unter Berücksichtigung der Rolle der Väter, Erreichen der Barcelona-Ziele zur Kinderbetreuung. Die Bedeutung der Geschlechtergleichstellung für die Erreichung der Ziele der Strategie muss in den integrierten Leitlinien durch (mindestens) eine eigene Leitlinie dazu sichtbar gemacht werden.

 

Besonders hohe Priorität hat bei der spanischen Präsidentschaft auch der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und der Schutz der Opfer von Gewalt. Es sollen erste Schritte für eine Europäische Beobachtungsstelle gegen Gewalt gegen Frauen gesetzt werden, die Indikatoren zur Thematik entwickelt und relevante Informationen zur Verfügung stellt. Zudem soll eine europaweite, kostenlose Telefonhotline für die Opfer von Gewalt gegen Frauen eingerichtet werden.

 

Beim BESOGEKO-Rat am 08.-09.03.2010 wurden Schlussfolgerungen des Rates zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen in der Europäischen Union angenommen.

 

Die Evaluierung des Fahrplans der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern wird verfolgt und die Entwicklung der neuen Strategie der Kommission (2011-2015) unterstützt.

 

Vom 25.-26.03.2010 fanden eine Konferenz zum Thema „Gleichstellung als Basis für Wachstum und Beschäftigung“ sowie ein Treffen der GleichstellungsministerInnen statt; die Triopräsidentschaftserklärung der drei Ratspräsidentschaften (Spanien, Belgien, Ungarn) wurde präsentiert.

 

Die Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform soll weiter überwacht werden. Dazu werden die Themen Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede analysiert. Der EU-Bericht über die Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform wurde bei der 54. Tagung der UN-Frauenstatuskommission im März 2010 vorgelegt. Diese Tagung hatte die Umsetzung der Ergebnisse der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 („Peking +15“) zum Hauptthema. Davor fand die Konferenz „Europäisches Forum Peking +15“ vom 04.-05.02.2010 in Cadiz statt, bei dem Fortschritte analysiert und eingeschätzt und wichtige Punkte der Pekinger Aktionsplattform diskutiert wurden.

 

Der zweite „European Women in Power Summit“ fand am 03.02.2010 in Cadiz statt. Als Abschluss dieses Treffens europäischer Ministerinnen und Staatssekretärinnen aus 17 Ländern der EU wurde eine gemeinsame Deklaration unterzeichnet.

 

Gleichstellungsthemen werden auch im Programm anderer Ratsformationen genannt. Die spanische Präsidentschaft wird eng mit der Kommission und den Mitgliedstaaten für die Entwicklung einer neuen europäischen Sozialagenda zusammenarbeiten: Die Gleichstellungsperspektive soll ein Schlüsselelement im neuen sozialen Kohäsionsmodell werden. Besonders relevant ist auch das Engagement gegen Gewalt gegen Frauen und für den Schutz der Opfer (in den Bereichen „Inneres“ und „Justizielle Zusammenarbeit“).

 

Übersicht über Veranstaltungen mit besonderem Bezug zur Geschlechtergleichstellung:

MinisterInnentreffen

03.02.10                 European Summit of Women in Power in Cadiz (Cadiz Declaration)

08.-09.03.10          Rat BESOGEKO in Brüssel (Schlussfolgerungen gegen Gewalt gegen Frauen)

25.-26.03.10          Informelles Treffen der GleichstellungsministerInnen in Valencia (Triopräsidentschafts-Erklärung zur Gleichstellung).

25.-26.03.10          Europäischer Rat in Brüssel (Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu EU 2020)

07.-08.06.10          Rat BESOGEKO in Luxemburg

17.-18.06.10          Europäischer Rat in Brüssel

Konferenzen

04.-05.02.10          European Women’s Forum: Beijing+15 in Cadiz

25.-26.03.10          Konferenz “Gender equality as a basis for growth and employment” in Valencia

27.-28.03.10          Europe-Africa Women for a Better World Meeting in Valencia

31.05.10                 ExpertInnen-Treffen “Equality and the media” in Madrid

Technische und institutionelle Treffen

14.-15.01.10          High Level Group on Gender Mainstreaming in Madrid

29.04.2010             Beratender Ausschuss für Chancengleichheit der Geschlechter in Brüssel

Belgische Ratspräsidentschaft/2. Halbjahr 2010 (Vorläufiges Programm)

MinisterInnentreffen

26.10.2010             GleichstellungsministerInnen-Treffen in Brüssel zum Thema „Wege und Strategien, um die Umsetzung der neuen Strategie der Kommission zur Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen“

Dez. 2010              Rat BESOGEKO- in Brüssel. Die Annahme von Schlussfolgerungen zu den geschlechtsspezifischen Einkommensunterschieden inklusive der Indikatoren dazu und von Schlussfolgerungen zu Wegen und Strategien, um die Umsetzung der neuen Gleichstellungsstrategie der Kommission zu unterstützen, ist vorgesehen.

Konferenzen:

25.-26.10.2010      Konferenz zum Thema „geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede“ in Brüssel, dazu sollen auch Indikatoren – im Rahmen der Überprüfung der Pekinger Aktionsplattform – erarbeitet werden.

Technische und institutionelle Treffen:

08.-09.09.2010      High Level Group on Gender Mainstreaming in Brüssel

Okt. oder Nov. 2010       Beratender Ausschuss für Chancengleichheit der Geschlechter in Brüssel

 



[1] Als „Carbon Leakage“ bezeichnet man die Verlagerung von industrieller Produktion samt Arbeitsplätzen aus der EU in Drittstaaten aufgrund gesteigerter Kosten durch den Emissionshandel.

[2] Die Haushaltsüberprüfung wurde bereits im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2008 und 2009 unter den strategischen Initiativen angeführt, wurde aber u.a. wegen der Neubestellung der Kommission - noch nicht vorgelegt.

[3] Die derzeit in Geltung befindliche Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr stützt sich auf Art. 95 EGV über die Angleichung der Rechtsvorschriften zur Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts. Sie gilt nur „im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts“, d.h. ausdrücklich nicht im Bereich der bisherigen Zweiten und Dritten Säule des EUValt und enthält u.a. Ausnahmen für die öffentliche Sicherheit, die Landesverteidigung und die Sicherheit des Staates. Die Verordnung 45/2001/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr ist auf Art. 286 EGV gestützt. Für den Bereich der ehemaligen Dritten Säule (Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen wurde der Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, gestützt auf die Artikel 30, 31 und Artikel 34 Absatz 2 lit b EUValt, erlassen.

 

[4] Siehe dazu das Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 “Jetzt handeln”, KOM(2010) 135 endg. Vom 31.3.2010, S. 11 f.

[5] Vgl. zu „smart regulation“ insb. “Annex II des Arbeitsprogramms der Kommission für 2010, Teil II (Anhänge), COM(2010) 135 final, vom 31.3.2010.

[6] Siehe Achtzehnmonatsprogramm des Rates, POLGEN 240 17696/09 vom 22.12.2009, S. 27 f.

[7] „Strategic Review of Better Regulation in the EU“ (KOM (2006) 689 endg. vom 14. 11. 2006).

[8] Second strategic review of Better Regulation in the European Union (KOM(2008)32 vom 30 Jänner 2008).

[9] Third strategic review of Better Regulation in the European Union (KOM (1009) 15 vom 28. Jänner 2009).

[10] Vgl. dazu auch aus der Liste der strategischen Initiativen, zu deren Durchführung im Jahr 2010 sich die Kommission verpflichtet (Annex I): „34. Fifth report on economic, social, and territorial cohesion” aus: Arbeitsprogramm der Kommission, Teil II (Anhänge), Annex I : Strategic initiatives scheduled for adoption in 2010.

[11] Siehe dazu für 2009 auch das Arbeitsdokument der Kommission Dritter Fortschrittsbericht über die Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds KOM(2009) 17/3.

[12] Siehe dazu im Einzelnen die Auflistung im Arbeitsprogramm der Kommission für 2010, Teil II (Anhänge), COM(2010) 135 final, vom 31.3.2010.

[13] Zum Bericht für das Jahr 2009 des Impact Assessment Board (IAB), SEK(2009) 1728 endgültig, vom 29.1.2010; siehe: http://ec.europa.eu/governance/impact/iab/docs/sec_2009_1728_de.pdf.

[14] Zur angekündigten “Council Recommendation to promote the adoption of IT security standards in public procurement” siehe Kapitel IV.

[15] Die Managementpartnerschaft wurde 2008 zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Kommission auf 4 Jahre abgeschlossen und wird vom Bundeskanzleramt/Bundespressedienst, als so genannte zwischengeschaltete Einrichtung administriert. Sie dient der Umsetzung gemeinsamer Kommunikationsprojekte mit EU-Bezug. Neben dem Bundeskanzleramt und der Vertretung der Kommission sind auch das Bundesministerium für europäische und auswärtige Angelegenheiten und das Informationsbüro des Europäischen Parlaments in dieser Partnerschaft vertreten.