IV-17 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates

 

 

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Donnerstag, 27. März 2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

Donnerstag, 27. März 2008

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.  COM KOM (08) 120 endg.

     Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten 

     und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur

     Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG,

     89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG,

     91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EG, 2000/75/EG,

     der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und

     2005/94/EG

     (32364/EU XXIII.GP)

 

2.  COM KOM (08) 119 endg.

     Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates

     betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der

     Rückversicherungstätigkeit

     (Solvabilität II)

     (Neufassung)

     (31921/EU XXIII.GP)

 

3.  COM KOM (07) 551 endg.

     Grünbuch

     Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

     (20890/EU XXIII.GP)

 

 


Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat in seiner Sitzung vom 27. März 2008  einmal mehr bekräftigt, die parlamentarische Kontrolle von geplanten EU-Vorschriften im Hinblick auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und der Verhältnismäßigkeit zu intensivieren. Dies auch im Hinblick auf die erweiterten Möglichkeiten, den der Vertrag von Lissabon den nationalen Parlamenten geben wird, Gesetzesvorschläge auf EU-Ebene zu beeinspruchen, sofern diese nicht den genannten Prinzipien entsprechen.

 

Daher verständigten sich die Mitglieder des Ausschusses einstimmig darauf, das Grünbuch der Kommission mit dem Titel "Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt" genauer unter die Lupe zu nehmen und die darin enthaltenen Themenstellungen in allen ihren Aspekten und möglichen Auswirkungen in einer eigenen Sitzung des EU-Ausschusses Mitte Mai intensiv zu beleuchten. Zu diesem Zweck will man sich auch Expertenmeinungen holen. Man kam überein, den Berichterstatter im Europäischen Parlament und österreichischen EU-Abgeordneten Reinhard Rack, den Wiener Stadtrat Rudolf Schicker sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verbindungsstelle der Bundesländer und des Städtebundes einzuladen, diese Fragen gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern zu beraten. Besonders wichtig war es den Bundesrätinnen und Bundesräten, dass an diesem Ausschuss auch der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, Werner Faymann, beziehungsweise dessen Staatssekretärin, Christa Kranzl, teilnimmt.

 

Ausschussvorsitzender Bundesrat Gottfried Kneifel (V) wies in diesem Zusammenhang auf die umfangreiche Stellungnahme der Verbindungsstelle der Bundesländer zu dem Grünbuch sowie auf den diesbezüglichen Bericht des Europäischen Parlaments hin. Die im Grünbuch angeschnittenen Themen stellten wichtige Fragestellungen im Hinblick auf die Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit dar, sagte er, und seien ein Musterbeispiel dafür, wie die EU-Kommission versuche, in Verkehrs- und Raumordnungsangelegenheiten der Länder einzugreifen. Es sei daher größte Vorsicht geboten. Dem stimmte auch Bundesrat Albrecht Konecny (S) zu, der meinte, das Grünbuch sei geprägt von "Schwammigkeit", die alles zulasse und für vieles Möglichkeiten biete. Der Tagesordnungspunkt wurde daher einhellig vertagt.

 

 

 

 

Auch bei zwei weiteren Materien, die auf der Tagesordnung standen, machte der Bundesrat in zwei einstimmig angenommenen Ausschussfeststellungen seine Unzufriedenheit darüber deutlich, dass die Kommission völlig unzureichend begründe, warum eine Regelung auf europäischer Ebene geschaffen werden soll. Dabei handelt es sich einerseits um einen Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich sowie um einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit.

 

In den beiden Ausschussfeststellungen weist der Bundesrat ausdrücklich darauf hin, dass "unabhängig von Zweck und Rechtsform der jeweils vorgeschlagenen europäischen Regelung eine substantielle, qualitative und quantitative Begründung, warum überhaupt eine europäische Regelung geschaffen werden soll und warum die vorgeschlagene Regelung jeweils im Vergleich zu den denkbaren Handlungsalternativen im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit steht, als unabdingbar angesehen wird". Eine solche Begründung fehle in beiden Vorschlägen zur Gänze.

 

Was den Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung beim Auflisten und bei der Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich betrifft, so informierte die Vertreterin des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, Hildegard Weichselbaum, dass Österreich die Neuerungen grundsätzlich unterstütze, zumal sich für Österreich nichts ändere. Während nach geltender Gesetzeslage die EU-Kommission selbst die Listen veröffentlichen müsse, soll diese Verpflichtung in Zukunft auf die Mitgliedsstaaten übergehen, sodass seitens der Kommission nur mehr Links zu den betreffenden Homepages der Nationalstaaten eingerichtet werden müssen. In Österreich würden die Listen bereits derzeit auf der Homepage veröffentlicht. Österreich plädiere dafür, dass die Einrichtung der Websites in den Nationalstaaten sowie der Links in den Gesetzestext aufgenommen wird, um ein Ausscheren von Mitgliedsstaaten zu verhindern. Über den zeitlichen Rahmen für die Umsetzung könne sie noch nichts Genaueres sagen.

 

An der  Diskussion beteiligten sich die Bundesräte Gottfried Kneifel, Franz Eduard Kühnel (beide V) sowie Vizepräsidentin Susanne Neuwirth (S).

 

Die geplanten Neuregelungen für die Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, Solvabilität II genannt, wurden von der Vertreterin des Bundesministeriums für Finanzen, Gerlinde Wagner, erläutert. Sie bezeichnete den Vorschlag als "revolutionär", dieser sei in Anlehnung an Basel II erstellt worden. Dabei seien sowohl risikorelevante als auch eigenkapitalrelevante Vorschriften eingeflossen. Der Vorschlag beruhe auf drei Säulen, sagte sie, wobei einerseits das Eigenmittelerfordernis festgelegt werde, andererseits die Aufgaben der Aufsichtsbehörde und Straftatbestände aufgelistet und schließlich Transparenzvorschriften aufgenommen würden. Die Mitgliedsstaaten legten unisono einen Schwerpunkt auf die Wahrung der Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten, unterstrich Wagner.

 

Der Vorschlag werde aber in seiner aktuellen Formulierung von Österreich wie von zehn anderen Mitgliedsstaaten abgelehnt, so Wagner weiter. Aus österreichischer Sicht nehme er zu wenig Bedacht auf die spezielle Situation des Landes, wo die Unternehmensstruktur der Versicherungen durch Klein- und Mittelbetriebe geprägt sei. Auch hätten österreichische Unternehmungen zahlreiche Zweigniederlassungen und Branchen in den Oststaaten. Darüber hinaus sollten die Neuregelungen auf Mehrbranchenversicherungen ausreichend Bedacht nehmen. Wichtig aus österreichischer Sicht sei auch, dass nationale Aufsichtsbehörden nicht ausgeschaltet werden können.

 

Sie gehe beim jetzigen Stand der Diskussion davon aus, dass es zum vorliegenden Textvorschlag noch Änderungen geben werde. Dabei würden auch die Erfahrungen aus der amerikanischen Subprime-Krise einfließen, zeigte sie sich überzeugt, insbesondere Überlegungen zum Risiko-Management. Gerlinde Wagner beantwortete damit die Fragen der Bundesräte Gottfried Kneifel, Franz Eduard Kühnel, Edgar Mayer (alle V) sowie der Bundesrätinnen Susanne Neuwirth (S) und Eva Konrad (G).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Anträge auf Ausschussfeststellung wurden einstimmig angenommen:

 

 

Antrag

 

betreffend COM KOM (08) 120 endg., Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94/EG

(32364/EU XXIII.GP)

 

 

Der EU-Ausschuss wolle beschließen:

 

1. Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat den Vorschlag der Europäischen Kommission COM KOM (08) 120 endg., Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94/EG (32364/EU XXIII.GP) am 27.03.2008 in öffentlicher Sitzung beraten und beschließt auf der Grundlage der Informationen der Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend sowie des EU- und Internationalen Dienstes der Parlamentsdirektion folgende

 

 

Ausschussfeststellung:

 

 

„Stellungnahme an die Europäische Kommission

 

Durch den Vorschlag der Europäischen Kommission COM KOM (08) 120 endg., Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94/EG werden die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates weist aber ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig von Zweck und Rechtsform der jeweils vorgeschlagenen europäischen Regelung eine substanzielle qualitative und quantitative Begründung, warum überhaupt eine europäische Regelung geschaffen werden soll und warum die vorgeschlagene Regelung jeweils im Vergleich zu den denkbaren Handlungsalternativen im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit steht, als unabdingbar angesehen wird. Diese Begründung fehlt im vorliegenden Vorschlag zur Gänze, was nicht als ausreichend angesehen werden kann.“

 

2. Der EU-Ausschuss übergibt dem Präsidenten des Bundesrates diese Ausschussfeststellung gem. § 34 Abs. 6 GO-BR zur Veröffentlichung als Kommuniqué.

 

Antrag

 

betreffend COM KOM (08) 119 endg., Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung)

(31921/EU XXIII.GP)

 

 

 

Der EU-Ausschuss wolle beschließen:

 

1. Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat den Vorschlag der Europäischen Kommission COM KOM (08) 119 endg., Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung) (31921/EU XXIII.GP) am 27.03.2008 in öffentlicher Sitzung beraten und beschließt auf der Grundlage der Informationen der Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen sowie des EU- und Internationalen Dienstes der Parlamentsdirektion folgende

 

 

Ausschussfeststellung:

 

 

„Stellungnahme an die Europäische Kommission

 

Durch den Vorschlag der Europäischen Kommission COM KOM (08) 119 endg., Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung) werden die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates weist aber ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig von Zweck und Rechtsform der jeweils vorgeschlagenen europäischen Regelung eine substanzielle qualitative und quantitative Begründung, warum überhaupt eine europäische Regelung geschaffen werden soll und warum die vorgeschlagene Regelung jeweils im Vergleich zu den denkbaren Handlungsalternativen im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit steht, als unabdingbar angesehen wird. Diese Begründung fehlt im vorliegenden Vorschlag zur Gänze, was nicht als ausreichend angesehen werden kann.“

 

2. Der EU-Ausschuss übergibt dem Präsidenten des Bundesrates diese Ausschussfeststellung gem. § 34 Abs. 6 GO-BR zur Veröffentlichung als Kommuniqué.