IV-20 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 22. Juli 2008
Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 22. Juli 2008
Tagesordnung
COM KOM (08) 426 endg.
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion, Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
(40612/EU XXIII.GP)
Der EU-Ausschuss des Bundesrates trat am 22. Juli 2008 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, wobei zunächst Bundesrat Gottfried Kneifel (V) einstimmig zum Vorsitzenden gewählt wurde. Die Neukonstituierung war notwendig geworden, da auf Grund des Ergebnisses der Tiroler Landtagswahlen vom 8. Juni 2008 die Grünen ihren Fraktionsstatus verloren haben und damit nicht mehr in den Ausschüssen des Bundesrats vertreten sind.
Thema des EU Ausschusses war der Richtlinienvorschlag der Kommission zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Ziel des Vorschlags ist die Anwendung dieses Grundsatzes auch außerhalb des Arbeitsmarktes. Dadurch soll der bereits bestehende gemeinschaftliche Rechtsrahmen, in dem das Diskriminierungsverbot in den angeführten Bereichen lediglich in Beschäftigung, Beruf und Berufsausbildung Anwendung findet, ergänzt werden, und zwar in Bezug auf den Sozialschutz (einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste), auf die sozialen Vergünstigungen, die Bildung und den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum. Zudem soll in der Europäischen Union ein einheitliches Mindestschutzniveau für Personen, die Opfer solcher Diskriminierung sind, festgelegt werden.
Zunächst erteilte Ausschussvorsitzender Gottfried Kneifel (V) den von den Ministerien entsandten Experten das Wort. Anna Ritzberger-Moser beurteilte die Materie aus der Sicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten. Sie wies eingangs darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission an bestehende Rechtsgrundlagen anknüpfe und bereits zwei Richtlinien in diesem Bereich umgesetzt wurden. Sollte es zu einer Beschlussfassung kommen, so sehe sie auf Bundesebene einen Anpassungsbedarf im Gleichbehandlungsgesetz, und zwar was die neuen Diskriminierungsgründe betrifft. Die Vertreterin des Sozialministeriums, Ulrike Neufang, ging vor allem auf die Regelungen bezüglich Menschen mit Behinderung ein. Sie berichtete auch über den Diskussionsstand auf EU-Ratsebene, wo die große Mehrheit der Mitgliedsstaaten den Richtlinienvorschlag begrüße. Nur Deutschland habe sich kritisch geäußert. Einige Staaten, wie auch Österreich, hätten zudem Bedenken hinsichtlich der Terminologie angemeldet, die ihrer Ansicht nach nicht präzise genug sei.
Der niederösterreichische Landtagspräsident Hans Penz bedankte sich zunächst für die Möglichkeit, am Ausschuss teilnehmen zu können. Die Präsidiale habe damit einem Wunsch der Landtagspräsidenten entsprochen. Was die konkrete Vorlage angeht, so habe man den Vorschlag der Kommission relativ spät erhalten, sagte er. Es lägen daher noch wenige Stellungnahmen vor, gab er zu bedenken, und diese seien zudem sehr kontroversiell. Als eines der Problemfelder sah er die Ausweitung des Diskriminierungsverbots auf den privaten Bereich an; hier müsste noch über einige Details genauer diskutiert werden. Auch sollte man den Entwurf unter dem Gesichtspunkt der Rechtsbereinigung betrachten und sich fragen, was genau auf EU-Ebene und was auf nationaler Ebene geregelt werden soll.
In einem einstimmig angenommenen Antrag wurden zahlreiche Rechtsträger eingeladen, bis 30. September 2008 eine schriftliche Äußerung zu dem Richtlinienvorschlag abzugeben. Der Tagesordnungspunkt selbst wurde einstimmig vertagt.
Folgender Antrag wurde einstimmig angenommen:
Antrag
gem. § 33 Abs.1 GO-BR
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Die Rechtsträger laut nachstehender Liste werden eingeladen, bis 30. September 2008 eine schriftliche Äußerung gem. § 33 Abs. 1 GO-BR zu folgendem Vorhaben der Europäischen Union abzugeben:
KOM (2008) 426 endg. [2008/140 (CSN)] vom 2.7.2008: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (40612 EU/XXIII. GP)
Der EU-Ausschuss des Bundesrates geht dabei davon aus, dass die Stellungnahmen nach Möglichkeit insbesondere Ausführungen zu den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, zu den legistischen und praktischen Umsetzungserfordernissen, zum Verhältnis der vorgeschlagenen Richtlinie zu anderen Regelungen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand sowie allfällige Vorschläge zur Änderung des Richtlinientextes enthalten sollten. Leermeldungen sind nicht erforderlich.
Liste:
Rechnungshof
Volksanwaltschaft
Bundeskanzleramt
BM f. europ. u. internat. Angelegenheiten
BM f. Finanzen
BM f. Gesundheit, Familie u. Jugend
BM f. Inneres
BM f. Justiz
BM f. Landesverteidigung
BM f. Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt u. Wasserwirtschaft
BM f. Soziales und Konsumentenschutz
BM f. Unterricht, Kunst u. Kultur
BM f. Verkehr, Innovation u. Technologie
BM f. Wirtschaft u. Arbeit
BM f. Wissenschaft u. Forschung
Verbindungsstelle d. Bundesländer
Burgenländische Landesregierung
Kärntner Landesregierung
Niederösterr. Landesregierung
Oberösterr. Landesregierung
Salzburger Landesregierung
Steiermärkische Landesregierung
Tiroler Landesregierung
Vorarlberger Landesregierung
Wiener Landesregierung
Arbeitsmarktservice Österreich
Bundes-Jugendvertretung
Bundesseniorenbeirat
Familienpolitischer Beirat
Bundes-Gleichbehandlungskommission
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen
Finanzprokuratur
Bundesvergabeamt
Bundesbeschaffung GmbH
Bundeswettbewerbsbehörde
Österr. Rat für Freiwilligenarbeit
Österr. Gemeindebund
Österr. Städtebund
Wirtschaftskammer Österreich
Bundesarbeitskammer
Landwirtschaftskammer Österreich
Österr. Landarbeiterkammertag
Österr. Rechtsanwaltskammertag
Österr. Notariatskammer
Österr. Patentanwaltskammer
Österr. Ärztekammer
Österr. Zahnärztekammer
Bundeskammer d. Tierärzte Österreichs
Österr. Apothekerkammer
Verband Angestellter Apotheker
Bundeskammer d. Architekten u. Ingenieurkonsulenten
Kammer d. Wirtschaftstreuhänder
Bundeskonferenz d. Kammern d. freien Berufe
Hauptverband d. österr. Sozialversicherungsträger
Österr. Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Bundessektion Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Vereinigung Österr. Richter
Rektorenkonferenz
Österr. Hochschülerschaft
Österr. Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Österr. Zivilinvalidenverband
Kriegsopfer- und Behindertenverband
rechtswissenschaftl. Fakultät d. Univ. Wien
rechtswissenschaftl. Fakultät d. Univ. Linz
rechtswissenschaftl. Fakultät d. Univ. Graz
rechtswissenschaftl. Fakultät d. Univ. Innsbruck
rechtswissenschaftl. Fakultät d. Univ. Salzburg
Inst. f Rechtswissenschaften d. TU Wien
Inst. f. Österreichisches und Europäisches öffentliches Recht d. WU Wien
Inst. f Rechtswissenschaften d. Univ. Klagenfurt
Institut für Wirtschaft, Politik und Recht d. BoKu Wien
Verband der Professoren Österreichs
Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
Österreichische Juristenkommission
Österr. Institut f. Rechtspolitik
Österr. Normungsinstitut
Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht
Fachhochschulrat
Inst. f. Europarecht d. Univ. Wien
Inst. f. Europarecht d. Univ. Graz
Inst. f. Europarecht d. Univ. Salzburg
Inst. f. Europarecht d. Univ. Linz
Zentr. f. Europ. Recht d. Uni Innsbruck
Inst. f. Europarecht d. WU Wien