IV-23 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates

 

 

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Donnerstag, 18. Dezember 2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

Donnerstag, 18. Dezember 2008

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.

17271(08)

Tagung des Europäischen Rates vom 11./12. Dezember 2008 in Brüssel

Schlussfolgerungen des Vorsitzes

(3372/EU XXIV GP)

 

2.

COM KOM (08) 360 endg./2

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Künftige Asylstrategie

Ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz

(330/EU XXIV.GP)

 

3.

COM KOM (2008) 818 endgültig

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates

über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte

menschliche Organe

(2829/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Ergebnisse des Europäischen Rats vom 11. und 12. Dezember sowie die künftige Asylstrategie und Organtransplantationen waren Themen des EU-Ausschusses des Bundesrats am 18. Dezember 2008.

 

 

Ergebnisse des Europäischen Rats

 

Zunächst berichteten Harald Dossi, Sektionsleiter im Bundeskanzleramt, und Johannes Kyrle, Generalsekretär des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, über die Schwerpunkte des Europäischen Rats und die in den Schlussfolgerungen festgelegten Beschlüsse. Dossi unterstrich die Besonderheit dieser Sitzung und meinte, die Ergebnisse könnten sich sehen lassen. Auch der Vorsitzende des Ausschusses, Bundesrat Gottfried Kneifel (V/O), bemerkte, dieser Rat sei einer der erfolgreichsten gewesen und habe die Nutzen- und Schutzfunktion der EU sichtbar und erlebbar gemacht. Europa sei der erste Kontinent mit einem umfassenden und klar definierten energiepolitischen Programm.

 

Was das Wirtschafts- und Finanzpaket betrifft, so komme es zu einem koordinierten Vorgehen auf EU-Ebene und darüber hinaus auch international, sagte Harald Dossi. Die Wirtschafts- und Finanzkrise habe deutlich vor Augen geführt, dass einzelstaatliche Maßnahmen nicht ausreichen. Im Rahmen des beschlossenen finanziellen Pakets in der Höhe von 200 Mrd. € würden die Mitgliedsstaaten mit 170 Mrd. € die Hauptlast tragen. Die restlichen 30 Mrd. kommen laut Dossi aus dem EU-Budget bzw. werden durch zusätzliche Kreditaufnahmen der Europäischen Investitionsbank zur Verfügung gestellt. Diese Mittel würden für gezielte Maßnahmen eingesetzt, die von Investitionen in die Infrastruktur, in den Energiesektor bis hin zu Stützungen für die Automobilbranche reichen. Man habe auch vor, Ausgaben der Strukturfonds sowie TEN-Projekte vorzuziehen. Die Nationalstaaten könnten jedoch nicht machen, was sie wollen, sondern müssten sich im Rahmen der vom Rat beschlossenen Leitlinien bewegen. Man werde auch jene Schwelle anheben, ab der die Kommission nationalstaatliche Subventionen prüft, so Dossi. Auch die Abwicklung im öffentlichen Beschaffungswesen soll beschleunigt werden, um öffentliche Investitionen rascher abwickeln zu können.

 

Bundesrat Albrecht Konecny (S/W) zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden, auch wenn es derzeit noch offen sei, ob die Programme überhaupt ausreichen. Jedenfalls habe die Union mit dieser koordinierten Vorgangsweise ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt, sagte er. Auf die kritische Bemerkung der Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) hinsichtlich der Autoindustrie merkte Dossi an, es gehe darum, die Betriebe bei der Umstellung auf eine umweltfreundlichere Produktion zu unterstützen. Die Autoindustrie stelle einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar, weshalb hier Handlungsbedarf bestehe.

 

 

Beim Klimaschutz- und Energiepaket sei der französischen Präsidentschaft ein Kraftakt gelungen, stellt Harald Dossi fest. Die Ziele, bis zum Jahr 2020 einerseits die CO2-Emissionen um 20 % zu reduzieren und andererseits den Anteil an erneuerbaren Energien auf 20 % anzuheben, seien in den Schlussfolgerungen außer Streit gestellt worden. Einige Mitgliedstaaten mit ausgeprägter industrieller Struktur hätten nämlich die Meinung vertreten, man könne derartige Investitionen nur bei einem weltweiten gemeinsamen Vorgehen verlangen. Die neuen Mitgliedstaaten wiederum hätten auf ihre erheblichen Klimaschutzaufwendungen nach der Wende hingewiesen und wollten diese angerechnet bekommen. Das Ergebnis stelle nun einen ausgewogenen Kompromiss dar, meinte Dossi, die Klimaschutzziele blieben unangetastet. Jene Industriezweige, die aber belegen könnten, dass die Gefahr der Abwanderung aufgrund der auferlegten Vorgaben besteht, bekämen Gratiszertifikate.

 

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) gegenüber, die nach der Nachweisbarkeit der Abwanderungsgefährdung gefragt hatte, hielt Dossi fest, die Berechnung werde aufgrund von zwei Kriterien erfolgen: Einerseits werde das Ausmaß der zusätzlichen Kosten herangezogen und andererseits werde kumulativ berücksichtigt, inwieweit die Betriebe dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Die Berechnungen müssten bis Ende 2009 abgeschlossen werden, um den Unternehmungen Planungssicherheit zu geben.

 

Für die Anhebung des Anteils an erneuerbaren Energien seien nationale Subziele festgelegt worden, informierte Dossi die Bundesrätinnen und Bundesräte. Da Österreich derzeit schon bei einem Anteil von 23 % liege, sei es verpflichtet, seinen Anteil bis 2020 auf 34 % zu erhöhen. Das sei extrem ambitioniert, merkte er an. Sollten die festgelegten Ziele nicht erreicht werden, so könne es zu einem Vertragsverletzungsverfahren mit Buß- und Strafgeldzahlungen kommen. Die Kommission habe aber anerkannt, dass Österreich und einige andere Länder auch von einem hohen Ausgangsniveau ausgehen. Deshalb werde dieser Aspekt bei der Evaluierung berücksichtigt, sodass bei Nicht-Erreichung der Ziele nicht unbedingt ein Vertragsverletzungsverfahren drohe. Die Kommission werde sich in diesen Fällen bemühen, Lösungsvorschläge für die betreffenden Länder zu erarbeiten.

 

Grundsätzlich liegt laut Dossi der Schlüssel zur Erreichung der Ziele weniger darin, zusätzliche erneuerbare Energiequellen zu erschließen, sondern in erster Linie darin, die Energieeffizienz zu verbessern. Dossi ging damit auf Fragen der Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) sowie von Bundesrat Friedrich Hensler (V/N) ein. Bundesrat Erwin Preiner (S/B) gegenüber bestätigte er, dass es gelungen sei, die Atomkraft nicht als eine erneuerbare Energie zu bewerten.

 

Auf eine Bemerkung von Vizepräsidentin Susanne Neuwirth (S/S) eingehend, informierte Sektionsleiter Dossi die Ausschussmitglieder, dass in den Schlussfolgerungen die Tendenz begrüßt werde, in der Landwirtschaft in kleinen Schritten von Direktzahlungen weg zu kommen. Man wolle wieder mehr produktionsunabhängige Zahlungen für Landschafts- und Umweltschutz leisten. Große Reformen seien im Landwirtschaftsbereich vor 2013 jedoch nicht zu erwarten. Derzeit werde die Struktur des Agrarhaushalts überprüft und man wolle für die kommende Budgetperiode keine neuen Pflöcke einschlagen und damit die Budgetpolitik ab 2013 präjudizieren, sagte Dossi.

 

 

Im Rahmen der Europadiskussion nahm auch die Zukunft des Vertrags von Lissabon großen Raum ein. Generalsekretär Johannes Kyrle betonte, der Gipfel bedeute einen großen Schritt im Bemühen, den Ratifikationsprozess positiv abzuschließen. Man könne davon ausgehen, dass im Herbst 2009 ein weiteres Referendum in Irland stattfindet. Wie den Schlussfolgerungen zu entnehmen sei, habe man den Bedenken der irischen Bevölkerung Rechnung getragen. So werde auch in Zukunft jedes Mitgliedsland einen Kommissar bzw. eine Kommissarin stellen, was auch der Interessenslage Österreichs entspreche. Dies wurde insbesondere vom Präsidenten des Bundesrats, Jürgen Weiss (V/V), begrüßt.

 

Weiters habe man bekräftigt und garantiert, so Generalsekretär Kyrle, dass die Kompetenzlage hinsichtlich der Steuerpolitik nicht geändert und die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten vom Vertrag nicht berührt werden. Durch die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte-Charta würden auch die verfassungsrechtlichen Bestimmungen Irlands in Bezug auf das Recht auf Leben nicht angetastet. Ebenso blieben die nationalen Kompetenzen in der Daseinsvorsorge gewährleistet. Bundesrat Albrecht Konecny (S/W) warnte in diesem Zusammenhang davor, dass einer notwendigen Harmonisierung im Steuerbereich der Boden unter den Füßen weggezogen werden könnte. Er appellierte daher, darauf zu dringen, dass auch weiterhin gewisse Harmonisierungsschritte möglich sein müssen.

 

Für den Fall einer abermaligen Ablehnung des Vertrags durch die irische Bevölkerung gebe es keinen Plan B, stellte Kyrle fest. In der Union gehe man auch davon aus, dass in der Tschechischen Republik der Ratifikationsprozess 2009 abgeschlossen wird. Er reagierte damit auf Wortmeldungen der Bundesräte Franz Eduard Kühnel (V/W) und Albrecht Konecny (S/W).

 

Da die Wahl zum Europäischen Parlament noch vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon stattfindet, habe man sich geeinigt, die Zahlen der MandatarInnen anzupassen, so Kyrle weiter. Jene Länder, die nach den Bestimmungen des Vertrags von Nizza weniger Abgeordnete entsenden könnten, erhielten dennoch jene Mandate, die ihnen der Lissabonner Vertrag zugestehe. Das bedeute für Österreich 19 statt 17 EU-Abgeordnete. Dies sei deshalb sinnvoll, da man dadurch Nachwahlen vermeiden könne.

 

Die Frage des Bundesrats Franz Eduard Kühnel (V/W) nach den internationalen Einsätzen beantwortete Generalsekretär Kyrle mit dem Hinweis, die EU übernehme zunehmend Verantwortung, wobei es bislang auch immer ein UNO-Mandat als Grundlage gegeben habe. Da die Kapazitäten derzeit zu gering seien, bemühe man sich, diese auszubauen.

 

Generalsekretär Kyrle nahm auch zu weiteren außenpolitischen Themen Stellung und hielt fest, dass die Nahostpolitik in Zukunft Priorität in der EU bleibe. Auch sei man sich einig, den Balkanstaaten eine europäische Perspektive offenzuhalten, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen. Ein Abschluss der Vertragsverhandlungen mit Kroatien Ende 2009 sei möglich. Kyrle erläuterte auch die Pläne der EU zu einer östlichen Partnerschaft, die er als sehr ambitioniert bezeichnete.

 

 

 

 

Künftige Asylstrategie

 

Grundlage für die Diskussion über die weitere Harmonisierung des Asylwesens war die Mitteilung der EU-Kommission "Künftige Asylstrategien – Ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz". Darin skizziert die Kommission die Pläne für die Umsetzung der zweiten Phase eines gemeinsamen europäischen Asylsystems, wie es das Haager Programm 2004 bis 2009 vorsieht. War man in der ersten Phase um die Schaffung von Mindestnormen bemüht, so soll es im folgenden Schritt der Harmonisierung zur Verwirklichung eines gemeinsamen Asylverfahrens, zu einem unionsweit geltenden einheitlichen Status für Flüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige kommen. Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sollen eine einheitliche Rechtsstellung erhalten, wobei man geschlechtsspezifische Aspekte und spezielle Bedürfnisse von besonders hilfsbedürftigen Gruppen berücksichtigen will. Darüber hinaus will man die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stärken.

 

In diesem Zusammenhang strebt die EU unter anderem eine Qualitätssteigerung der Asylsysteme an. Daher werden Anstrengungen unternommen, die praktische Zusammenarbeit und Solidarität innerhalb der EU und im Verhältnis zu Drittstaaten zu fördern und zu verbessern und damit zu einer verstärkten Harmonisierung und zur Wahrung der Kohärenz beizutragen. Die Kommission schlägt zu diesem Zweck die Errichtung einer Europäischen Asylunterstützungsagentur vor und regt an, das Dublin-System zu ändern, die Möglichkeit der gemeinsamen Bearbeitung von Asylanträgen zu prüfen, Spezialteams zur Unterstützung überlasteter Mitgliedstaaten bereitzustellen und stärker belastete EU-Länder finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus werden regionale Schutzprogramme zur Verbesserung der Situation in den Drittstaaten überlegt, wie etwa erleichterte Asylverfahrenszugänge und Wiederansiedlungen auf freiwilliger Basis.

 

Österreich hat sich in der Vergangenheit klar zum Ziel, ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu schaffen, bekannt. Aus heimischer Sicht werden daher auch die Pläne der EU-Kommission grundsätzlich begrüßt, insbesondere die Bemühungen um eine Stärkung der praktischen Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten. Da es sich bei einer Mitteilung der Kommission jedoch nur um allgemeine Vorschläge und nicht um konkrete Legislativmaßnahmen handelt, sind die angekündigten Entwürfe für weitere legislative Schritte abzuwarten, um konkret dazu Stellung nehmen zu können.

 

Hilbert Karl aus dem Innenministerium informierte, dass dieses Papier im Juni 2008 vorgelegt worden sei. Darin gehe es in erster Linie um die Verwirklichung eines gemeinsamen Asylverfahrens, um die beiden größten Flüchtlingsgruppen, die Gruppe nach der Genfer Flüchtlingskonvention und die subsidiär Schutzberechtigten (das sind Personen, die etwa wegen Folterung nicht in ihr Heimatland zurückkehren können) verfahrensrechtlich gleich zu behandeln. Daran knüpfe ein einheitlicher Status: Ist jemand Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter, soll er die gleichen Rechte im Mitgliedstaat haben. Die Kommission habe ein erstes Asylpaket am 3.12.2008 öffentlich präsentiert. Das beinhalte die Aufnahmerichtlinie, also die Versorgung von AsylwerberInnen, die Dublin-Verordnung – sie legt fest, wer für die Prüfung der Asylverfahren bei AsylwerberInnen zuständig ist – und die Eurodac Verordnung, die unter anderem aussagt, wie die Fingerabdrücke elektronisch erfasst, weiter verarbeitet und übermittelt werden sollen.

 

Hinsichtlich der praktischen Zusammenarbeit haben laut Hilbert Karl die Arbeiten bereits 2004/2005 begonnen. Zielsetzung war, ein gemeinsames Portal für eine Staatendokumentation und eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage zu finden. Eine Europäische Asylunterstützungsagentur soll jenen Mitgliedstaaten helfend zur Seite stehen, etwa mit Expertenteams, die sehr stark mit Asylwerberströmen belastet sind, beispielsweise Malta, Zypern und auch Italien. Das Papier über die Europäische Unterstützungsagentur soll im März/April 2009 vorgelegt werden, ein Abschluss werde bestenfalls im April mit der sogenannten Verfahrens- und Statusrichtlinie erfolgen, meinte Karl. Die Staatendokumentation werde im Juni 2009 erfolgen.

 

Der Vertreter des Amtes der NÖ Landesregierung, Peter Anerinhof, wies darauf hin, dass es zu dieser Mitteilung der Kommission eine ausführliche gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer gibt. Das Papier der Kommission betreffe im Wesentlichen die Änderung von drei maßgeblichen Richtlinien im Bereich des Asylwesens. Die Stellungnahme der Bundesländer beziehe sich auf Änderungsbereiche, die in den Vollzugsbereich der Länder eingreifen oder die Kostenbereiche der Länder betreffen. Bei der Aufnahmerichtlinie gehe es um die Versorgung von AsylwerberInnen. AsylwerberInnen würden in Österreich zu 95 % von und in den Ländern versorgt, wofür massive Kosten anfielen. Nun werde in Aussicht gestellt, die Leistungsvoraussetzungen und die Leistungen für die AsylwerberInnen zu verbessern. Das bedeute für die Länder und für den Bund zusätzliche Kosten. So lange man nicht wisse, welche Kosten auf die Länder und die Gemeinden nun tatsächlich zukommen, würden die Länder einer derartigen Änderung nicht zustimmen, stellte Anerinhof fest.

 

In der Anerkennungsrichtlinie gebe es unterschiedliche soziale Leistungen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Die Asylberechtigten seien im Bereich der sozialen Leistungen den ÖsterreicherInnen gleichgestellt, die Leistungen für die subsidiär Schutzberechtigten bezögen sich auf die sozialen Kernleistungen. Die Änderung bringe eine Angleichung der subsidiär Schutzberechtigten an die Asylberechtigten. Auch hier werde befürchtet, dass im Bereich der Sozialhilfe höhere Kosten für die Gemeinden und Länder entstehen könnten, so der Vertreter des Amtes der NÖ Landesregierung.

 

In der Debatte hinterfragte Bundesrat Franz Eduard Kühnel (V/W) den Zeitplan für die Kommission bzw. das EU-Parlament und verwies auf die Aussage in Brüssel, es dürfe hinsichtlich der materiellen Leistungen und der Sachleistungen keinen Asyltourismus in Europa geben. Er erkundigte sich, welche Länder sich bei Geld- und Sachleistungen an der Spitze befinden. Daraufhin meinte Hilbert Karl, das erste Paket sei bereits vorgelegt worden, die Dublin-Verordnung werde am 29./30. Jänner 2009 erstmals in einer Ratsarbeitsgruppe vorgestellt und beraten. Es sei schwer, eine Prognose abzugeben, wann dieses Paket abgeschlossen sein werde, meinte er, sprach aber in diesem Zusammenhang von zwei bis drei Jahren.

 

Für die Kritikpunkte des Ministeriums an dem Paket interessierte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N). Sie fragte auch, ob es einen "Hoffnungsschimmer" gibt, dass sich die Verfahren verkürzen.

 

Auf die Wortmeldung von Bundesrat Reinhard Winterauer (S/O), der wissen wollte, inwieweit das Dublin-System mit dem österreichischen Asylverfahren korrespondiert, meinte Hilbert Karl, das Dublin-System sei ein wesentlicher Punkt des Asylgesetzes 2005, weil ein Drittel der AsylwerberInnen Dublin-relevant sei und im Zulassungsverfahren beschleunigt gearbeitet werden müsse. Das Dublin-System sei ein wichtiges und gut funktionierendes System, unterstrich er.

 

In Österreich werde den subsidiär Schutzberechtigten überwiegend der Flüchtlingsstatus gewährt, in Europa sei dies aber unterschiedlich, meinte Hilbert Karl gegenüber Bundesrat Franz Perhab (V/St), der die Zahl der subsidiär Schutzberechtigten hinterfragte. In Schweden haben beispielsweise 80 % subsidiären Schutzstatus, dieser sei aber qualitativ nicht so hoch wie der Flüchtlingsstatus, fügte Karl hinzu. 

 

Hinsichtlich des Schlepperwesens meinte Hilbert Karl, dieses stehe nicht mehr so im Vordergrund, weil sich viele Familienangehörige bereits in Österreich befinden. Der Familienangehörige hole die Person selbst ab, viele wüssten auch, wohin sie nach Österreich kommen müssen.

 

Österreich befinde sich bei den Sachleistungen auf mitteleuropäischem Niveau, vergleichbar mit Deutschland, den Niederlanden und Frankreich, betonte Karl gegenüber den Bundesrätinnen und Bundesräten.

 

Der Antrag auf Einholung von schriftlichen Äußerungen wurde einhellig angenommen.

 

 

 

Organtransplantation

 

Im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe teilte Vorsitzender Gottfried Kneifel (V/O) mit, dass die Frist für eine Stellungnahme bis 6. Feber laufe, aber man wolle in der Zwischenzeit Stellungnahmen und Gutachten einholen, um eine Bewertung bei der nächsten EU-Ausschusssitzung vornehmen zu können. Ein entsprechender Antrag wurde einstimmig verabschiedet.

 

Ziel der Richtlinie ist es, Qualität und Sicherheit für die PatientInnen auf EU-Ebene zu gewährleisten, den Schutz der SpenderInnen sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern.

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Anträge wurden einhellig beschlossen:

 

 

 

 

Antrag

gem. § 33 Abs.1 GO-BR

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Die Rechtsträger laut nachstehender Liste werden eingeladen, bis 20.1.2009 eine schriftliche Äußerung gem. § 33 Abs. 1 GO-BR zu folgenden Vorhaben der Europäischen Union abzugeben:

 

KOM (2008) 825 endg. vom 3.12.2008: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von "EURODAC" für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EG) Nr. (.../...) zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. (2713/EU XXIV.GP)

KOM (2008) 820 endg. vom 3.12.2008: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (2738/EU XXIV.GP)

KOM (2008) 815 endg. vom 3.12.2008: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (2720/EU XXIV.GP).

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates geht dabei davon aus, dass die Stellungnahmen nach Möglichkeit insbesondere Ausführungen zu den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, zu den Auswirkungen, zum Verhältnis der vorgeschlagenen Richtlinien zu anderen Regelung(svorschläg)en mit ähnlichem Gegenstand sowie allfällige Vorschläge zur Änderung der Richtlinientexte enthalten sollten. Leermeldungen sind nicht erforderlich.

 

Liste:

Verbindungsstelle d. Bundesländer

Österr. Gemeindebund

Österr. Städtebund

Wirtschaftskammer Österreich

Bundesarbeitskammer

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich

ÖGB

 

 

 

 

 

 

 

 

Antrag

gem. § 33 Abs.1 GO-BR

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Die Rechtsträger laut nachstehender Liste werden eingeladen, bis 20.1.2009 eine schriftliche Äußerung gem. § 33 Abs. 1 GO-BR zu folgendem Vorhaben der Europäischen Union abzugeben:

 

KOM (2008) 818 endg. vom 8.12.2008: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe. 2829/EU XXIV. GP

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates geht dabei davon aus, dass die Stellungnahmen nach Möglichkeit insbesondere Ausführungen zu den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, zu den Auswirkungen, zum Verhältnis der vorgeschlagenen Richtlinie zu anderen Regelung(svorschläg)en mit ähnlichem Gegenstand sowie allfällige Vorschläge zur Änderung des Richtlinientextes enthalten sollten. Leermeldungen sind nicht erforderlich.

 

 

Liste:

 

Verbindungsstelle d. Bundesländer

Ämter der Landesregierungen

BM für Gesundheit

BM für Justiz

Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen

Oberster Sanitätsrat

Österr. Gemeindebund

Österr. Städtebund

Wirtschaftskammer Österreich

Bundesarbeitskammer

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich

ÖGB