Parlament Österreich

 

 

 

IV-26 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 6. Mai 2009

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 6. Mai 2009

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Tagesordnung

 

 

 

 

1.

Wahl der/s 2. Stellvertretenden Vorsitzenden

 

2.

COM KOM (08) 400 endg./2

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen

(42029/EU XXIII.GP)

 

3.

COM KOM (08) 436 endg./2

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

(42672/EU XXIII.GP)

 

4.

KOM (09) 71 endg./2

Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

(11105/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich in seiner Sitzung vom 6. Mai 2009 abermals mit der Mitteilung der EU-Kommission betreffend ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen. Die Kommission beabsichtigt damit, gemeinsame Kriterien und Konzepte für umweltorientierte Beschaffung (GPP – Green Public Procurement) zu entwickeln. Nachdem die Verhandlungen darüber am 24. März 2009 im Ausschuss vertagt worden waren, um Stellungnahmen einzuholen, wurde heute einstimmig eine Ausschussfeststellung beschlossen. Darin wird das Ziel der Mitteilung begrüßt, zumal Österreich in diesem Bereich laut einer aktuellen EU-Studie eine Vorreiterrolle einnimmt. GPP könne für mehr Innovation in Umwelttechnologien und in umweltgerechten Produkten und Dienstleistungen genutzt werden, heißt es in der Ausschussfeststellung. Die Bundesrätinnen und Bundesräte gehen jedoch davon aus, dass die Anwendung der Kriterien den Mitgliedstaaten überlassen bleibt und fordern ausdrücklich, dass die Leitlinien für die Mitgliedstaaten rechtlich nicht verbindlich sind und auch kein Interpretationsmaßstab für den EuGH sein können. 

 

Das zweite Thema des Ausschusses betraf die so genannte Wegekostenrichtlinie (Richtlinie für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge), die in der Vergangenheit auch immer wieder Gegenstand öffentlicher Debatten war. Österreich ist daran interessiert, in sensiblen Gebieten bei den Mautgebühren auch externe Kosten, die durch die Umweltbelastung aufgrund des hohen LKW-Verkehrsaufkommens entstehen, berechnen zu können. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls einhellig eine Ausschussfeststellung angenommen, in der das Ziel des Richtlinienvorschlags – den Grundsatz der Mobilität mit jenem der ökologischen Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen - zwar begrüßt wird, jedoch dahingehend Bedenken geäußert werden, ob der vorliegende Entwurf auch geeignet ist, diese Ziele europäischer Verkehrspolitik sicherzustellen. Vor allem kritisieren die Bundesrätinnen und Bundesräte, dass zurzeit nicht daran gedacht ist, alle externen Kosten anzulasten. Der EU-Ausschuss hält es zwar angesichts der aktuellen Wirtschaftslage für vertretbar, dass es den Mitgliedstaaten offenstehen soll, den Umweltgedanken in Mautgebühren aufzunehmen, grundsätzlich wird aber die Auffassung vertreten, dass das System der Anlastung der externen Kosten für alle Mitgliedstaaten verbindlich sein müsste. Hinsichtlich der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sah man im Ausschuss kein Problem.

 

Schließlich stand der Vorschlag für eine Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz auf der Tagesordnung. Dazu beschloss der Ausschuss einhellig,  Stellungnahmen einzuholen.

 

 

 

Am Beginn der Sitzung wurde Bundesrat Franz Eduard Kühnel (V/W) einstimmig zum zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Neben ihm übt Bundesrat Albrecht Konecny (S/W) das Amt des Stellvertreters von Vorsitzendem Bundesrat Gottfried Kneifel (V/O) aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen

 

 

Wie den Ausschussunterlagen zu entnehmen ist, will die Kommission mit ihrer Initiative zu einem umweltorientierten Beschaffungswesen ein Signal setzen und der "grünen" Wirtschaftsbranche Chancen eröffnen. Gleichzeitig sollen aber auch Marktverzerrungen und Wettbewerbsbeschränkungen vermieden werden.

 

Die EU-Kommission sieht im öffentlichen Beschaffungswesen einen wesentlichen Motor für eine Verstärkung der Nachfrage an umweltfreundlichen Produkten. Dadurch würden Produktions- und Verbrauchstendenzen beeinflusst, wovon wiederum die Umwelt profitiere, heißt es. Eine derartige Umorientierung könnte aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie entscheidend fördern, weil im Zuge dessen Innovationen in Öko-Technologien stimuliert würden, zeigt man sich in Brüssel überzeugt.

 

Der begonnene Prozess soll nun systematisch weiterverfolgt werden, indem man versucht, gemeinsame GPP-Kriterien festzulegen sowie eine gemeinsame Messmethode zu verbessern und zu verstärken. Die Mitgliedstaaten  werden im Zuge eines Konsultationsprozesses aufgefordert, umweltorientierte Kriterien zu formulieren und dann durch Einbindung dieser in die jeweiligen nationalen Aktionspläne und Leitlinien für das umweltorientierte Beschaffungswesen die Ziele umzusetzen. Mit der revidierten Strategie will die Kommission bis 2010 das Niveau der umweltorientierten Beschaffung im EU-Durchschnitt auf das höchste, 2006 in einem Mitgliedstaat erreichte Niveau bringen. 50 Prozent aller Ausschreibungsverfahren sollen bis 2010 umweltorientiert sein. Schwerpunktbereiche für umweltorientierte Beschaffung sind Bauwesen, Verpflegungs- und Cateringdienstleistungen, Verkehr- und Verkehrsdienstleistungen, Energie, Büromaschinen und Computer, Bekleidung, Uniformen und andere Textilwaren, Papier und Druckereileistungen, Möbel, Reinigungsprodukte und –dienstleistungen und Ausstattungen für das Gesundheitswesen.

 

Eine Mitteilung der Kommission, wie sie in diesem Fall vorliegt, enthält keine rechtsverbindliche Verpflichtung, sondern hat lediglich empfehlenden Charakter.

 

 

 

Die beschlossene Ausschussfeststellung unterstreicht, dass Österreich in Bezug auf eine umweltorientierte Beschaffung derzeit eine Vorreiterrolle einnimmt, was auch vom Ausschussvorsitzenden Bundesrat Gottfried Kneifel (V/O) unterstrichen wurde. Laut einer von der Kommission in Auftrag gegebenen aktuellen Studie steht Österreich an erster bzw. zweiter Stelle jener Mitgliedstaaten der EU, die am häufigsten umweltgerechte Kriterien bei ihren Beschaffungsvorgängen beachtet. Auch im geltenden Bundesvergabegesetz ist unter anderem die Berücksichtigung ökologischer Aspekte als ein Grundsatz des Vergabeverfahrens normiert.

 

Die Bundesrätinnen und Bundesräte halten in ihrer Ausschussfeststellung weiters fest, dass Maßnahmen, wie sie in der Mitteilung der Kommission in Aussicht genommen werden, derzeit auch in Österreich im Rahmen der Erstellung eines nationalen Aktionsplans vorbereitet werden. In diesem sollen auch – soweit sie in Österreich praktikabel und anwendbar sind – die gemeinsam formulierten Kriterien berücksichtigt werden. Ein EU-weit einheitliches Vorgehen bei öffentlichen Ausschreibungen sei zweifelsohne ein richtiger Weg und widerspreche daher nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Eine rechtliche Verbindlichkeit der erarbeiteten Kriterien lehnt der Bundesrat jedoch ab und merkt generell an, dass es politisch fragwürdig sei, wenn die EU außerhalb ihres Kompetenzrahmens agiert. Problematisch ist in den Augen der Länderkammer auch die in der Mitteilung angesprochene Verankerung von GPP in der privaten Beschaffung.

 

In der Diskussion standen den Ausschussmitgliedern Expertinnen und Experten als Auskunftspersonen zur Verfügung. Karin Hiller vom Lebensministerium (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) teilte mit, dass im Prozess der Offenen Koordinierung unter den Mitgliedstaaten ein Kriterienkatalog erstellt worden sei, wobei Kernkriterien und Erweiterungskriterien definiert worden seien. Man sei nun dabei, einen nationalen Aktionsplan unter Einbeziehung möglichst vieler zu erstellen, damit soll für Österreich ein Mindestniveau geschaffen werden. Dieser Aktionsplan sei zwar nicht rechtlich verbindlich, aber er werde bewusstseinbildend wirken, zeigte sich Hiller überzeugt. Die Arbeit sei deshalb auch von großem Wert, weil man nun alle Akteure an den Tisch bekomme und man die unterschiedlichen Herangehensweisen sowie die Strukturen der Beschaffung in Österreich kennen lernen könne. Am 4. Mai seien die Kriterien mit Expertinnen und Experten nochmals geprüft und diskutiert worden, informierte sie Bundesrat Friedrich Hensler (V/N), und sie unterstrich, dass man bis zum 30. Mai noch die Möglichkeit habe, Stellungnahmen abzugeben. Im Jahr 2010 werde es ein Monitoring der EU-Kommission geben, um den Stand der ökologischen Beschaffung in den 27 Mitgliedstaaten festzustellen.

 

Auch Hannes Hofer von der Bundesbeschaffung GmbH begrüßte die Initiative der Kommission. Für Ausschreibungen sei es außerordentlich hilfreich, objektive Kriterien zu haben, sagte er. Die Definition von Kriterien reiche aber noch nicht aus, es sei notwendig, diese weiter zu entwickeln und zu aktualisieren. Um die Bedeutung des Beschaffungswesens zu unterstreichen, informierte Hofer, dass die Beschaffungen insgesamt 16 % des BIP ausmachen. Er reagierte damit auch auf eine Frage von Bundesrat Franz Eduard Kühnel (V/W).

 

Karin Hiller (Lebensministerium) stellte gegenüber Bundesrat Franz Perhab (V/St) ausdrücklich fest, dass es sich bei den Kriterien um keine Ausschlusskriterien handle, sondern dass der Katalog positiv formuliert sei und sich auf Produkte beziehe, die am Markt vorhanden sind. Laut Bundesvergabegesetz darf der Wettbewerb nicht eingeschränkt werden, ergänzte Hannes Hofer (Bundesbeschaffung GmbH).

 

Auch seitens des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes (Philipp Abbrederis) wurde die Mitteilung der Kommission positiv bewertet, da einheitliche ökologische Kriterien positive Auswirkungen auf die Klein- und Mittelbetriebe haben. Diese könnten sich in Zukunft besser orientieren und hätten damit bei Ausschreibungen auch bessere Chancen, argumentierte Philipp Abbrederis gegenüber Bundesrat Stefan Schennach (G/W), der darauf aufmerksam gemacht hatte, man dürfe kleine regionale Anbieter nicht allzu sehr überfordern. Er wurde darin vom Vertreter des Gemeindebunds, Nikolaus Drimmel, unterstützt, der meinte, es sei wichtig, koordiniert vorzugehen. Man würde daraus nicht nur einen ökologischen Vorteil in den Regionen erzielen sondern auch einen ökonomischen Nutzen. Viele kleine Unternehmen böten hohe Qualität an und könnten sich auf Grund der Kriterien besser positionieren. Außerdem verursache die Beschaffung in der Region kürzere Transportwege. Gegenüber dem Vorsitzenden des Ausschusses Bundesrat Gottfried Kneifel (V/O) versicherte Drimmel, dass die Beschaffungsverbände, wie sie in einzelnen Bundesländern existieren, durch die Initiative der Kommission nicht konterkariert würden. Die KMU seien auch Kernthema der Bundesbeschaffung GmbH, erläuterte Hannes Hofer, und dort habe man dafür bereits eine eigene Strategie entwickelt, die auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht sei. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wegekostenrichtlinie

 

 

 

Mit der Änderung der Wegekostenrichtlinie soll erstmals die Möglichkeit geschaffen werden, über Mautgebühren auch externe Kosten anzulasten, wobei die Kommission dafür zahlreiche Einschränkungen vorsieht. So sollen beispielsweise externe Kosten nur für Lärm- und Schadstoffemissionen sowie für Staukosten eingehoben werden dürfen, jedoch keine externen Unfallkosten, Klimakosten etc. Die externen Kosten sollen auch eine Höchstgrenze pro Fahrzeugkilometer nicht überschreiten dürfen und sind nach Auffassung der Kommission um den Querfinanzierungsbetrag zu reduzieren. Weiters sieht der Kommissionsvorschlag Differenzierungen nach Straßenkategorien und Schadstoffklassen vor, bei Lärmkosten die Unterscheidung zwischen Tag und Nacht, bei Staukosten nach Zeitperioden mit unterschiedlichen Verkehrsaufkommen.

 

Während der Vorschlag der EU-Kommission vom Juli des Vorjahres für Österreich unzureichend ist und sich auch das Europäische Parlament am 11. März 2009 für Änderungen ausgesprochen hat, geht dieser dem Rat wiederum zu weit. Besonders umstritten ist die vorgesehene Anlastung der Staukosten, die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten ist auch gegen die Zweckbindung von Einnahmen aus Mautgebühren.

 

Demgegenüber tritt die Mehrheit der EU-Abgeordneten für die Möglichkeit der Mitgliedstaaten ein, Staugebühren einnehmen und deren Berechnung nach eigenen Methoden der Mitgliedstaaten vornehmen zu dürfen. Auch sollten nach Meinung der EU-Volksvertreterinnen und –vertreter  die Einnahmen aus den Gebühren für externe Kosten zweckgebunden, insbesondere für die Beseitigung der verursachten Schäden, verwendet werden. Außerdem möchte das EU-Parlament, dass Querfinanzierungsvorschläge nicht nur in Bergregionen, sondern auch in Ballungsräumen zusätzlich zu den Infrastrukturgebühren verlangt werden können, und die externen Kosten zusätzlich zu Querfinanzierungszuschlägen eingehoben werden dürfen.

 

Damit unterstützt das EU-Parlament teilweise auch die Meinung der Bundesregierung zum Kommissionsvorschlag, denn aus österreichischer Sicht darf es keine Gegenrechnung von Querfinanzierungszuschlag und Gebühren für die Anlastung externen Kosten im Alpenbogen geben. Um den gewünschten Lenkungseffekt zu erzielen, ist es nach heimischer Auffassung vielmehr geboten, die Möglichkeit zu schaffen, Gebühren für die Anlastung externer Kosten zusätzlich zu den Querfinanzierungszuschlägen einzuheben. Österreich plädiert im Hinblick auf die notwendige Ökologisierung des Verkehrs auch dafür, alle externen Kosten des Verkehrs, die im Rahmen des Handbuchs wissenschaftlich untersucht und mit entsprechenden Bandbreiten belegt wurden - also nicht nur die externen Lärm-, Luftschadstoff- und Staukosten -, anzurechnen. Dies gilt insbesondere für die Klimakosten, die auf eine CO2-Reduktion des Verkehrs abzielen, sowie für die Unfallfolgekosten. Darüber hinaus lehnt Österreich festgeschriebene Höchstgrenzen bei der Anlastung externer Kosten ab.

 

 

Michael Raffler vom Amt der Wiener Landesregierung und Vertreter der Bundesländer ging kurz auf den Inhalt der geplanten Änderung der Wegekostenrichtlinie ein und übte im Namen der Bundesländer Kritik daran, dass der Entwurf keine gemeinsame Strategie der Mitgliedstaaten vorsieht. Sie würden nach derzeitigem Stand der Dinge nicht angehalten, die eingehobenen Beiträge zweckgebunden für ökologische Verkehrsträger und Alternativen zur Straße einzusetzen. Weiters stoßen sich die Bundesländer daran, dass nicht alle externen Kosten internalisiert werden und eine kumulative Einhebung von Zuschlägen nicht zulässig sein soll. Mit dem vorliegendem Entwurf würden Maßnahmen zwar auf kurzen Strecken greifen, es käme jedoch zu keiner Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene. Raffler trat für ein einheitliches Vorgehen aller Mitgliedstaaten ein.

 

Bundesrat Georg Keuschnigg (V/T) meinte, die Richtlinie setze zwar richtige Schritte, sie stelle aber nur eine sehr vorsichtige und zögerliche Weiterentwicklung dar. Auch er sprach sich dafür aus, die Verbindlichkeit für alle Mitgliedstaaten zu normieren, damit das System zu greifen beginne und keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Ähnlich lautete die Stellungnahme vom Vertreter der Wirtschaftskammer Michael Grubmann. Ein uneinheitliches Vorgehen würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen, meinte er und wies auf die derzeit weit auseinander liegenden Meinungen unter den Mitgliedsstaaten hin.

 

Franz Greil von der Arbeiterkammer machte darauf aufmerksam, dass es vor allem die Finanzminister sein werden, die sich gegen eine zweckgebundene Verwendung der Einnahmen sträuben werden. Bei der Harmonisierung sah er das Problem, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten die Umweltkosten unterschiedlich eingehoben werden und zwar nicht nur über Mautgebühren sondern auch über Steuern. Dennoch sei hervorzuheben, dass mit dem Richtlinienentwurf zum ersten Mal das Prinzip der Folgekosten anerkannt werde. Im Hinblick auf die artikulierte Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen unterstrich Greil die Wichtigkeit der Kostenwahrheit im Verkehr. Die Schweiz hebe doppelt so hohe LKW-Mautgebühren ein und sei trotzdem wettbewerbsfähig geblieben.

 

 

 

In der angenommenen Ausschussfeststellung schlossen sich die Bundesrätinnen und Bundesräte der vorgebrachten Bedenken an und sprachen sich für verbindliche Regeln aus, die dann auch von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.  Außerdem traten sie für die Anlastung aller externen Kosten ein.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Ausschussfeststellungen wurden einstimmig angenommen:

 

 

 

 

ANTRAG

 

 

betreffend

KOM (2008) 400 endg./2 vom 24.7.2008: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen  Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen (42029/EU XXIII.GP)

 

 

 

Der EU-Ausschuss wolle beschließen:

 

 

1.        

Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat die oben genannte Mitteilung der Kommission in öffentlicher Sitzung beraten und beschließt auf der Grundlage der Informationen der Vertreter des Bundeskanzleramtes und des Umweltministeriums sowie des EU- und Internationalen Dienstes der Parlamentsdirektion folgende

 

 

Ausschussfeststellung

 

„Stellungnahme an die Europäische Kommission

 

 

Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen sieht keine ausreichende Bewertung der Grundsätze der Subsidiarität vor.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates begrüßt das Ziel der Mitteilung allgemein Orientierungen zu geben, wie die Auswirkungen des Verbrauchs des öffentlichen Sektors auf die Umwelt reduziert werden können und wie GPP („green public procurement“) für mehr Innovationen in Umwelttechnologien und in umweltgerechten Produkten und Dienstleistungen genutzt werden kann. Zumal Österreich in diesem Bereich eine Vorreiterrolle einnimmt (laut einer EU-Studie) und auch im aktuellen österreichischen Regierungsprogramm folgendes zur umweltorientierten öffentlichen Beschaffung festgehalten wird: „Der öffentliche Sektor kann als einer der großen Beschaffer/Nachfrager von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere bei der Errichtung von Gebäuden und der Anschaffung von Fahrzeugen, mit seiner Kaufkraft wichtige Impulse für die Entwicklung von umweltfreundlicheren Produkten und Dienstleistungen sowie deren Marktdurchdringung setzen und Vorbild sein. Der Bund, die Länder und die Gemeinden werden gemeinsam Kriterien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Beschaffung samt konkreter Zielvorgaben erarbeiten und dabei das Augenmerk vermehrt auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit legen. Ziel ist es, auf Basis der laufenden Pilotphase verbindliche Beschaffungsquoten für ökologische Produkte festzulegen.“

 

Maßnahmen, wie sie in der Mitteilung der Kommission der EU in Aussicht genommen werden (Festlegung von gemeinsamen Umweltkriterien, die von den Mitgliedstaaten in nationalen Aktionsplänen berücksichtigt werden sollten) werden auch in Österreich im Rahmen der Erstellung eines nationalen Aktionsplanes vorbereitet. In diesem sollen auch – soweit in Österreich praktikabel und anwendbar – die gemeinsam formulierten Kriterien berücksichtigt werden.

 

Mit dieser Mitteilung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, im Zuge eines Konsultationsprozesses umweltorientierte Kriterien zu formulieren und dann durch Einbindung in die jeweiligen nationalen Aktionspläne und Leitlinien für das umweltorientierte Beschaffungswesen umzusetzen und sie auf diesem Wege verbindlich zu machen. Das Erstellen von nationalen Aktionsplänen ist eine Empfehlung der EK um die nötige politische Unterstützung und eine konsistente strategische Vorgangsweise in den Mitgliedstaaten zu erleichtern.

 

Aus Sicht des EU-Ausschusses des Bundesrates muss allerdings sichergestellt sein, dass die Anwendung dieser oder anderer Kriterien in der eigenen Entscheidung der Mitgliedstaaten bleibt.

 

Die Mitteilung enthält keine rechtsverbindliche Verpflichtung. Es besteht aber politische Einigkeit innerhalb der MS, das umweltorientierte Beschaffungswesen in der EU zu fördern und auch die indikative politische Gesamtzielvorgabe von 50 % pro Mitgliedstaat für GPP, wie dies auch in den Schlussfolgerungen des Rates zum Ausdruck kam, umzusetzen. 

 

Auf Subsidiaritätsfragen geht die Mitteilung nicht explizit ein. Da es aber den Mitgliedstaaten obliegt, GPP-Kriterien zunächst gemeinsam zu formulieren, findet das Tätigwerden der Gemeinschaft grundsätzlich unter ausreichender Berücksichtigung der mitgliedstaatlichen Zuständigkeit statt. Auch das EU-weite einheitliche Vorgehen bei öffentlichen Ausschreibungen ist zweifelsohne ein taugliches Mittel und widerspricht deshalb dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht unbedingt.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates fordert ausdrücklich, dass sichergestellt werden muss, dass diese Leitlinien für die Mitgliedstaaten nicht rechtlich verbindlich sind und dass sie auch keinen Interpretationsmaßstab für den EUGH sein können. Eine endgültige Beurteilung kann erst erfolgen, wenn das Endergebnis der Beratungen vorliegt.

 

Generell sei angemerkt, dass es politisch fragwürdig ist, wenn die EU außerhalb ihres Kompetenzrahmens agiert.

 

Da die Mitteilung keinen Entwurf eines Richtlinientextes enthält, können auch keine Verbesserungsvorschläge eingebracht werden. Problematisch erscheint aber die in Pkt. 9 der Mitteilung angesprochene Verankerung von GPP in der privaten Beschaffung. Im Gegensatz zur öffentlichen Beschaffung, wo ein europaweites einheitliches Vorgehen zu begrüßen ist, sollte die Regelung privater Beschaffungsvorgänge, wenn überhaupt dem Mitgliedstaat überlassen bleiben. Bewusstseinbildung und Orientierung für private KonsumentInnen in Richtung  grüner Produkte kann und soll gestärkt werden, wie dies bereits gut etablierte Programme in Österreich erfolgreich verfolgen.“

 

 

 

2.        

Der EU-Ausschuss übergibt dem Präsidenten des Bundesrates diese Ausschussfeststellung gem. § 34 Abs. 6 GO-BR zur Veröffentlichung als Kommuniqué und ersucht den Präsidenten des Bundesrates, dieses Kommuniqué an die Europäische Kommission, an die österreichische Bundesregierung, an den Ausschuss der Regionen, an die COSAC bzw. IPEX und an das Europäische Parlament zu übermitteln.

 

 

 

ANTRAG

 

 

 

betreffend

KOM (2008) 436 endg./2 vom 8.8.2008: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

 

 

 

Der EU-Ausschuss wolle beschließen:

 

 

1.        

Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat den oben genannten Richtlinienvorschlag der Kommission in öffentlicher Sitzung beraten und beschließt auf der Grundlage der Informationen der Vertreter des Infrastrukturministeriums und des Umweltministeriums sowie des EU- und Internationalen Dienstes der Parlamentsdirektion folgende

 

 

Ausschussfeststellung

 

„Stellungnahme an die Europäische Kommission

 

Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge sieht keine ausreichende Bewertung der Grundsätze der Subsidiarität vor. 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates begrüßt das Ziel des Richtlinienvorschlages den Grundsatz der Mobilität mit jenem der ökologischen Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Der Ausschuss weist ferner darauf hin, dass eine der wichtigsten Zielsetzungen der europäischen Verkehrspolitik in der Verlagerung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs – und insbesondere des grenzüberschreitenden Güterschwerverkehrs – von der Strasse auf die Schiene besteht und die EU die Erreichung dieses Ziels durch geeignete Maßnahmen sicherstellen muss.

 

Mit diesem Vorschlag für eine neue Richtlinie wird das Prinzip der Internalisierung externer Kosten vorgesehen. Laut dem Vorschlag sind „Gebühren für externe Kosten“ eine mittels Mautgebühr erhobene Abgabe zur Anlastung der Kosten, die dem Mitgliedstaat durch verkehrsbedingte Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie Verkehrsstauungen entstehen (Art 2 bb). Diese Möglichkeit der Anlastung ist zu begrüßen. Gibt es gerade in Österreich besonders sensible Alpenregionen, die seit Jahren darum kämpfen.

           

Der EU-Ausschuss des Bundesrates hegt jedoch Bedenken, ob der vorliegende Entwurf geeignet ist, die Erreichung der genannten Ziele der europäischen Verkehrspolitik sicherzustellen, zumal auch eine Anlastung aller externer Kosten zumindest vorerst nicht angedacht wird (beispielsweise sind Unfallkosten ausgenommen).

 

Weiters verweist der EU-Ausschuss des Bundesrates darauf, dass es auf Grund der angespannten Wirtschafts- und Finanzsituation momentan noch akzeptiert werden kann, dass es dem Mitgliedstaat offen steht, ob der Umweltgedanken in Mautgebühren aufgenommen wird oder nicht. Obwohl ja bereits in den Erwägungen als Ziel des Rechtsrahmens auch die Harmonisierung der Abgabensysteme als ein mögliches Mittel von Wettbewerbsverzerrungen genannt wird. (Allerdings weist der Vorschlag in seiner Begründung auf diese Problematik hin und verweist darauf, dass die Kommission bis 2010 beabsichtigt, diese Frage im Rahmen der Überprüfung des Gemeinschaftlichen Aktionsprogramms im Bereich der Straßenverkehrssicherheit eingehender zu behandeln.) Daher weist der EU-Ausschuss des Bundesrates darauf hin, dass die Kommission als Ziel anstreben sollte, das System der Anlastung der externen Kosten für alle Mitgliedstaaten verbindlich zu machen.

 

Der Vorschlag scheint mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang zu stehen. Auch wenn es in dem Vorschlag zur Behauptung kommt, dass sämtliche negativen Folgen der Zunahme des Transportwesens grenzüberschreitende Aspekte vorzuweisen hat, nur schwer aufrechtzuerhalten sind. Kurzfristige Auswirkungen auf die Umwelt sind wohl lokal festzumachen und somit wohl auch mit regionalen und lokalen Maßnahmen zu bekämpfen. Allerdings würde eine Übertragung rein auf lokaler oder regionaler Ebene die Zielsetzung der Europäischen Union wohl gefährden. Das gemeinsame Handeln in diesem Bereich scheint daher effizient und zielführender.

 

Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit scheint gegeben, da der Vorschlag es im Ermessen der Mitgliedstaaten belässt, ob die Anlastung externer Kosten zum Tragen kommt.

 

Allerdings weist der EU-Ausschuss des Bundesrates ausdrücklich darauf hin, dass die Kommission dem Vorschlag zwar eine Folgenabschätzung beigefügt hat, dieser allerdings keinerlei finanzielle Folgeschätzung zu entnehmen ist. Denn mit der Einführung einer unabhängigen Stelle, die für die Erstellung der Gebührenhöhe zu beauftragen ist, wird es jedenfalls zu einem Verwaltungsmehraufwand kommen.“

 

 

 

 

2.        

Der EU-Ausschuss übergibt dem Präsidenten des Bundesrates diese Ausschussfeststellung gem. § 34 Abs. 6 GO-BR zur Veröffentlichung als Kommuniqué und ersucht den Präsidenten des Bundesrates, dieses Kommuniqué an die Europäische Kommission, an die österreichische Bundesregierung, an den Ausschuss der Regionen, an die COSAC bzw. IPEX und an das Europäische Parlament zu übermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag wurde ebenfalls einstimmig angenommen:

 

 

 

 

Antrag

gem. § 33 Abs.1 GO-BR

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

Die Rechtsträger laut nachstehender Liste werden eingeladen, bis 20.5.2009 eine schriftliche Äußerung gem. § 33 Abs. 1 GO-BR zu folgendem Vorhaben der Europäischen Union abzugeben:

 

KOM (2009) 71 endg./2 vom 22.4.2009: Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz. (11105/EU XXIV.GP)

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates geht dabei davon aus, dass die Stellungnahmen nach Möglichkeit insbesondere Ausführungen zu den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, zu den Auswirkungen, zum Verhältnis der vorgeschlagenen Richtlinien zu anderen Regelung(svorschläg)en mit ähnlichem Gegenstand sowie allfällige Vorschläge zur Änderung der Richtlinientexte enthalten sollten. Leermeldungen sind nicht erforderlich.

 

Liste:

Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Österr. Gemeindebund

Österr. Städtebund

Wirtschaftskammer Österreich

Bundesarbeitskammer

AUVA