Parlament Österreich

 

 

 

IV-44 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 13. September 2011

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 13. September 2011

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Tagesordnung

 

 

 

 

1.    KOM (11) 109 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Energieeffizienzplan 2011

(47276/EU XXIV.GP)

 

Hingewiesen wird auf die einheitliche Stellungnahme der Länder gemäß Art. 23d B-VG zur Mitteilung der EK „Energieeffizienzplan 2011“ (KOM (2011) 109 endg.) vom 9. Mai 2011

sowie

auf das Ergebnis der Subsidiaritätsprüfung des Europa-Ausschusses des Vorarlberger Landtages vom 13. Mai 2011

 

 

2.    KOM (11) 370 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG

(54864/EU XXIV.GP)

 

Hingewiesen wird auf die einheitliche Stellungnahme der Länder gemäß Art. 23d B-VG zum Vorschlag der EK für eine Richtlinie zur Energieeffizienz (KOM (2011) 370 endg.) vom 5. August 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats nahm am Dienstag, dem 13. September 2011 die Verhandlungen über die Pläne der EU zur Verbesserung der Energieeffizienz wieder auf und beschloss dazu einstimmig eine Ausschussfeststellung. Darin wird die Initiativen der EU in ihren Grundsätzen begrüßt, insbesondere auch die Einbindung der Energieunternehmungen. Die Bundesrätinnen und Bundesräte von SPÖ und ÖVP sehen aber dennoch einige "kritische und schwerwiegende" Problembereiche, wie Ausschussvorsitzender Georg Keuschnigg (V/T) betonte. Auch hinsichtlich der Subsidiarität gebe es noch einige Vorbehalte, erklärte er, sodass die Materie den Bundesrat noch einige Zeit werde beschäftigen. Vieles hänge vom Verhandlungsverlauf auf EU-Ebene ab. Sollte den Einwänden Österreichs nicht entsprechend Rechnung getragen werden, dann könnte durchaus eine Subsidiaritätsrüge im Raum stehen, mahnte er und fügte hinzu, eine Selbstverpflichtung der einzelnen EU-Länder sollte Vorrang vor der EU haben.

 

Angesichts offener Subsidiaritätsfragen hatte der EU-Ausschuss vom 20. Juli 2011 beschlossen, dieses Thema eingehend mit den Ländern und Gemeinden zu erörtern und danach nochmals auf parlamentarischer Ebene zu diskutieren.

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussobmann Bundesrat Georg Keuschnigg (V/T) über die seit der letzten Sitzung eingelangten Stellungnahmen bzw. EU-Dokumente:

 

Ø  Seit dem letzten Ausschuss ist eine Einheitliche Länderstellungnahme zur  Energieeffizienz-Richtlinie eingetroffen. Darüber hinaus haben Städtebund und Gemeindebund Stellungnahmen zu diesem Vorschlag erstattet.

 

Ø  Weiters ist eine Stellungahme des Vorarlberger Landtags zur Energieeffizienz-Richtlinie eingetroffen.

 

Ø  Bereits vor dem letzten Ausschuss eingelangt sind eine Einheitliche Länderstellungnahme sowie eine Stellungahme des Vorarlberger Landtags zum Energieeffizienzplan 2011.

 

Ø  Folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte sind in letzter Zeit unter anderem eingegangen:

 

·         Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen

·         Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen

·         Vorschlag für eine Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

·         Mehrere Vorschläge für Verordnungen hinsichtlich Vorschriften zur finanziellen Abwicklung für bestimmte Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen sind

·         Vorschlag für einen Beschluss über das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013)

 

 

 

 

 

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 20% ihres Primärenergieverbrauchs einzusparen und hat dieses Vorhaben zu einem der fünf vorrangigen Ziele der Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gemacht. In einer Mitteilung, die die EU-Kommission am 8. März 2011 verabschiedet hat, schlägt sie dazu verschiedene Maßnahmen vor, wobei insbesondere auch auf die Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors Wert gelegt wird. Darüber hinaus werden Energieeffizienzkriterien im öffentlichen Auftragswesen vorgeschlagen. Auch bei privaten Gebäuden will die EU den Renovierungsprozess und die Energieeffizienz von Geräten forcieren. Deshalb ist unter anderem  die Einführung intelligenter Netze und Zähler geplant, die den VerbraucherInnen jene Informationen und Dienste liefern, die sie zur Optimierung ihres Energieverbrauchs und zur Berechnung ihrer Energieeinsparungen benötigen. Die KMUs sollen mittels besserer Information unterstützt werden, ins Auge gefasst werden ferner Energieaudits und Energiemanagementsysteme für Großunternehmen.

 

Die ebenfalls auf der Tagesordnung des Ausschusses stehende Richtlinie zur Energieeffizienz greift nun einige Aspekte des Energieeffizienzplans der Kommission auf. Demnach sollen die Mitgliedstaaten jeweils ein Energieeffizienzziel festlegen und dieses in Form des absoluten Primärenergieverbrauchs 2020 definieren. Im Sinne der Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors sind nach dem Entwurf ab 1. Jänner 2014 mindestens 3% der Gebäude, die sich im Besitz öffentlicher Einrichtungen befinden, jährlich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard zu renovieren. Den Energieverteilern bzw. Energielieferanten der Mitgliedstaaten sollen jährlich Energieeinsparungen in Höhe von 1,5% vorgeschrieben werden. Die Mitgliedstaaten können laut Richtlinienentwurf aber auch alternative Maßnahmen zur Energieeinsparung bei den Endkunden setzen, wobei jedoch das Einsparungsziel erreicht werden muss.

 

 

 

In der genannten Ausschussfeststellung unterstützen die Bundesrätinnen und Bundesräte die Pläne der EU grundsätzlich, meinen aber, dass neben dem Subsidiaritätsgrundsatz auch die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten beachtet werden müsse. Sie halten auch die Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach In-Krafttreten der Richtlinie für zu kurz, außerdem sei nicht absehbar, ob und in welcher Höhe es verbindliche nationale Ziele ab 2014 geben werde, was eine Planungsunsicherheit nach sich ziehe. Die EU kann nämlich, sollten die nationalen Ziele nicht ausreichend sein, 2014 EU-weite Maßstäbe vorgeben. Nach Ansicht der Länderkammer wäre es kontraproduktiv, gleich hohe Energieeffizienzziele für jeden EU-Staat verbindlich festzuschreiben, da die Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedsländern sehr unterschiedlich ist.

 

Die Ausschussmitglieder vermissen darüber hinaus eine klare Definition von Energieeffizienz und Energieeinsparung, vor allem beim Vorschlag "smart meters" komme es zu einer Vermischung der Begriffe. Außerdem müsse jede Änderung auch mit dem Maßstab einer gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Rechnung gesehen werden.

 

Fragwürdig scheint den Bundesrätinnen und Bundesräten insbesondere die Verpflichtung, die Energieversorger dazu zu bringen, 1,5% des Vorjahresverbrauchs durch Energieeffizienzmaßnahmen zu erreichen, da die Energiefördersysteme in den einzelnen Ländern stark voneinander abweichen. Durch massive Verpflichtungen würden die bereits bestehenden Energiefördersysteme in den Mitgliedstaaten gestört, heißt es in der Ausschussfeststellung. Es wäre überlegenswert, statt einheitlicher verbindlicher Einsparziele konkrete und verbindliche Maßnahmen vorzusehen.

 

Weiters wird in der Ausschussfeststellung darauf aufmerksam gemacht, dass die verlangte Umstellung bis 2015 auf ein System, das den tatsächlichen Verbrauch auf der Basis der monatlichen Rechnungen anzeigt, bis zu diesen Zeitpunkt nicht zu realisieren sei und auch mit der flächendeckenden Einführung der "smart meter" korreliere.

 

In der Diskussion unterstützten die in den Ausschuss geladenen Expertinnen und Experten die in der Ausschussfeststellung vorgebrachten Kritikpunkte. So meinte etwa die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums dass man bei der Umsetzung mit den vorgeschlagenen Fristen große Probleme haben werde. Außerdem wolle Österreich nicht nur verbindliche Ziele, sondern auch verbindliche Maßnahmen. Auf alle Fälle seien jedoch der Kostenaspekt und die unterschiedliche Ausgangslage in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

 

Auch auf die Probleme bei historisch wertvollen Gebäuden sei Bedacht zu nehmen, sagte sie. Österreich begrüße die Einbindung der Energieunternehmen, halte aber die von Brüssel vorgeschlagene Vorgangsweise für verfehlt. Gegen diese Bestimmungen gebe es von allen Mitgliedstaaten große Einwände, bemerkte sie gegenüber Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W). Laut Wirtschaftsministerium berührt die Richtlinie zu viele unterschiedliche Bereiche, weshalb aus heimischer Sicht eine Aufsplitterung bevorzugt würde. Kritisch wird auch das umfangreiche Berichtwesen gesehen.

 

Seitens der Bundesländer ist es laut dem Landesenergiebeauftragten von Oberösterreich unverständlich, warum der Verkehrssektor von der Richtlinie ausgespart bleibt. Er vermisste auch Förderinstrumente der EU und trat dafür ein, dass sich die Mitgliedstaaten auf alle Fälle selbst verpflichten. Er befürchtete, dass die Frist bis 2014, wo die EU dann prüft, ob die einzelnen Länder ausreichend Maßnahmen gesetzt haben, eine verlorene Zeit sein könnte, da sich die einzelnen Staaten zurückhalten werden. Die Bundesländer wünschen sich in Bezug auf die öffentlichen Gebäude, trotz Festhalten am Ziel für 2020, eine gewisse Flexibilisierung bei den jährlichen Zielen, merkte er an. Grundsätzlich seien die angepeilten 3% sehr ambitioniert. Bei 1,5% Energieeinsparungen dürfe es auf keinen Fall zu einer Abwälzung auf die öffentliche Hand kommen, forderte er.

 

Auch die Wirtschaftskammer hegt große Zweifel daran, ob der Zeitplan eingehalten werden kann, zumal der Gaswirtschaftssektor heute dem Stromsektor stark nachhinke. Der Vertreter der WKÖ befürchtete ferner Zielkonflikte angesichts der zahlreichen Zielsetzungen und wandte sich vehement dagegen, in die Richtlinie den Verkehr hineinzunehmen. Dazu gebe es ein Weißbuch und man sollte eher überlegen, wie man in Zukunft mit der Elektromobilität umgeht.

 

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) vermisste in der Ausschussfeststellung die Ablehnung der Möglichkeit, alternative Maßnahmen zu Energieeinsparungen setzen zu können, worauf die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums meinte, es sei noch offen, wie diese aussehen sollen. Kerschbaum verstand auch die Zurückhaltung hinsichtlich der "smart meters" nicht und unterstrich die Notwendigkeit, das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch zu entkoppeln.

 

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) verteidigte dem gegenüber die Ausschussfeststellung und wies darauf hin, dass es in den einzelnen Mitgliedstaaten große Unterschiede in Bezug auf Maßnahmen zur Energieeffizienz gebe. Man müsse die Staaten dort abholen, wo sie stehen, stellte er fest, ohne das Ziel 2020 aus den Augen zu verlieren. Die Berechnungen, was die "smart meters" kosten, gingen derzeit noch weiter auseinander, erklärte er, eine gültige Kostenschätzung liege noch nicht vor. Schennach hielt es auch für wichtig, eine Verbindung zum Verkehr herzustellen, und vertrat die Auffassung, dass man hinterfragen sollte, warum die Richtlinie nur auf öffentliche Gebäude abzielt.

 

Auf die großen Unterschiede innerhalb der EU ging auch Bundesrat Franz Perhab (V/St) ein. Daher sei es wichtig, dass die einzelnen Länder ihre Ziele selbst festlegen, hielt er fest. Österreich könne von einem anderen Standort starten als andere Mitglieder. 

 

 

Folgende Ausschussfeststellung wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP einhellig angenommen:

 

 

EU-Ausschuss des Bundesrates 13. September 2011

 

 

Antrag

 

 

betreffend KOM (2011) 109 endg., (047276/EU XXIV. GP) und

betreffend KOM (2011) 370 endg., (54864/EU XXIV.GP)

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

I. Ausschussfeststellung:

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat die Vorlagen

betreffend KOM (2011) 109 endg., (047276/EU XXIV. GP) und

betreffend KOM (2011) 370 endg., (54864/EU XXIV.GP)

 

am 13. September in öffentlicher Sitzung beraten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

 

 

Energieeffizienz ist eine wichtige Maßnahme zur Erreichung der europäischen Klimaziele. Österreich hat sich dazu verpflichtet, die Energieeffizienz um 9% bis zum Jahr 2016 anzuheben. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der vereinbarten Energie- und Klimaschutzziele und auch zu den Zielen im Rahmen der EU 2020 Strategie. Vor dem Hintergrund vermehrter fossiler Energieimporte in die EU zu steigenden Preisen spielt die Energiegewinnung aus Erneuerbaren Energien als auch Maßnahmen zur Energieeffizienz sowohl mittelfristig als auch langfristig eine bedeutende Rolle. Der Vorschlag der Europäischen Kommission schlägt in der Mitteilung verschiedene Maßnahmen vor, wie die EU EU-weit bis zum Jahr 2020 20% des Primärenergieverbrauchs gegenüber den derzeitigen Prognosen einsparen sollen. Die Erreichung dieses Ziels soll nach einer Evaluierung der Maßnahmen von Seiten der Kommission durch die Einrichtung von verbindlichen, nationalen Zielen geschehen. Derzeit ist jedoch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe es solche verbindlichen, nationalen Ziele ab 2014 geben wird. Diese Tatsache birgt eine hohe Planungsunsicherheit für die Mitgliedstaaten und in weiterer Folge für die Bundesländer. Es wird daher die Auffassung vertreten, dass es kontraproduktiv wäre, gleich hohe und damit nicht miteinander in Relation stehende nationale Energieeffizienzziele für jeden EU-MS verbindlich festzuschreiben, da die Ausgangslage bei den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist und damit auch die Effizienzziele auf die jeweilige Ausgangslage in dem MS angepasst sein müssen.

 

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet Energieeffizienz, dass die Energiekosten für Privatpersonen und auch Unternehmen gesenkt werden. Der Anwendungsbereich des neuen RL Vorschlags überschneidet sich mit anderen, bereits bestehenden RL (Kraft-Wärme-Koppelungs-RL (2004/8/EG) und der EnergiedienstleistungsRL (2006/32/EG). Darum ist es wesentlich, dass darauf geachtet wird, keine Zweigleisigkeiten entstehen zu lassen.

 

Grundsätzlich sollte es auch zu einer klaren Definition von Energieeffizienz und Energieeinsparung kommen. Ersteres ist durch eine Verbesserung des technischen Standards von Geräten zu erreichen, letzteres durch bewusstes Einsparen von Energie bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Gerade bei dem Vorschlag von „smart meters“ kommt es zu einer Vermischung des Begriffs, da diese eine Verhaltensänderung beim Konsumenten/bei der Konsumentin und Unternehmen bewirken und somit eine Energieeinsparung darstellen.

 

Das Wirtschaftswachstum nach der Krise soll durch gemeinschaftliche und unter Umständen überzogene Maßnahmen nicht gefährdet werden. Darum muss jede Änderung auch mit dem Maßstab einer gesamtwirtschaftlichen Kosten/Nutzen Rechnung gesehen werden. Die Einführung der bereits erwähnten „smart meters“, also intelligente Stromzähler, wird zum Beispiel nach einer gesamtwirtschaftlichen Kosten/Nutzen Rechnung bewertet.

 

Insbesondere die Verpflichtung, die Energieversorger dazu zu bringen, 1,5% des Vorjahresverbrauchs durch Energieeffizienzmaßnahmen zu erreichen, scheint fragwürdig. Generell weichen die Energiefördersysteme in den Mitgliedstaaten sehr voneinander ab. Durch massive Verpflichtungen werden die bereits bestehenden Energiefördersysteme in den Mitgliedstaaten gestört. Energielieferanten sind Schlüsselakteure in der Energiewirtschaft und daher wird prinzipiell die Einbindung von Energieunternehmen bei der Forcierung von Energieeffizienz im Endenergiebereich begrüßt. Allerdings gibt es eine Vielzahl kritischer Anmerkungen zu der in Artikel 6 angesprochenen Einsparverpflichtung. Insbesondere wäre es überlegenswert, statt unionsweit einheitlicher verbindlicher Einsparziele, die mit Problemen verbunden sind, konkrete und verbindliche Maßnahmen vorzusehen.

 

Zur Verbrauchserfassung und informativen Abrechnung ist aus der Sicht des Bundesrates anzumerken, dass eine wie von Seiten der Europäischen Kommission  verlangte Umstellung bis 2015 auf ein System, das den tatsächlichen Verbrauch auf der Basis der monatlichen Rechnungen ablesbar ist, ist – wenn überhaupt sinnvoll – nicht bis zu diesem Zeitpunkt zu realisieren und korreliert auch mit der flächendeckenden Einführung der smart meter.

 

Aus der Sicht der Abgeordneten zum Bundesrat ist insbesondere der Gedanke der Subsidiarität zu prüfen. Die Union wird nur in den Bereichen, die nicht ausschließlich in ihre Zuständigkeit fallen, tätig, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind (Art. 5 EUV). Es wird daher in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel bei der Verbesserung der Energieeffizienz generell und der Gebäudeeffizienz im Speziellen zu Maßnahmen kommen, deren konkrete Konformität mit dem Subsidiaritätsprinzip noch zu prüfen und streng zu beachten sein wird.

 

Von Seiten des Bundesrates wird die Initiative grundsätzlich unterstützt, wobei neben dem Subsidiaritätsgrundsatz auch die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten beachtet werden muss. Abschließend ist anzumerken, dass auch die Umsetzungsfrist von 12 Monaten nach In-Kraftsetzen der Richtlinie nicht ausreichend ist, da in Österreich ein komplexer Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern erforderlich ist.

 

 

II.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates geht davon aus, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung bei den Verhandlungen und Abstimmungen betreffend das vorliegende Vorhaben im Rat in Übereinstimmung mit der vorstehenden Ausschussfeststellung vorgehen.

III.

 

Der EU-Ausschuss übergibt der Präsidentin des Bundesrates diese Ausschussfeststellung gem. § 34 Abs.6 GO-BR zur Veröffentlichung als Kommuniqué und ersucht die Präsidentin des Bundesrates dieses Kommuniqué an die Europäische Kommission, an die österreichische Bundesregierung, an den Ausschuss der Regionen, die Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer, den österreichischen Städtebund sowie den österreichischen Gemeindebund, an die COSAC bzw. IPEX und an das Europäische Parlament zu übermitteln.