Parlament Österreich

 

 

 

IV-50 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 14. März 2012

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 14. März 2012

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Tagesordnung

 

 

 

 

1.    COM (2011) 876 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik

(71621/EU XXIV.GP)

 

Hingewiesen wird auf die Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG des Landtages von Niederösterreich vom 8. März 2012 zu COM (2011) 876 final.

 

2.    KOM (2011) 934 endg.

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (Text von Bedeutung für den EWR)

(69483/EU XXIV.GP)

 

3.    COM (2012) 35 final

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung (FE) (Text von Bedeutung für den EWR)

(72010/EU XXIV.GP)

 

4.    KOM (2011) 824 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG

(Text von Bedeutung für den EWR)

(65922/EU XXIV.GP)

 

5.    KOM (2012) 11 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)

(70756/EU XXIV.GP)

 

 

 

6.    KOM (2012) 10 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr

(70754/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Große Meinungsverschiedenheiten gab es im EU-Ausschuss des Bundesrats im Hinblick auf die geplante Änderung der Wasserrahmenrichtlinie und einer weiteren Richtlinie, mit der Umweltqualitätsnormen bzw. Grenzwerte festgeschrieben werden. Der Vorschlag der Kommission sieht die Aufnahme von 15 neuen Stoffen und Stoffgruppen sowie die Verschärfung der Umweltqualitätsnormen für 7 weitere Stoffe und Stoffgruppen vor. Vor allem die Bundesrätinnen und Bundesräte von ÖVP und FPÖ wie auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft befürchten, dass es hier zu noch strengeren Maßstäben kommt, die kostenintensive Investitionen der Gemeinden in Kläranlagen erforderlich machen, ohne dass die Auswirkungen der aufgelisteten Substanzen auf Menschen, Tiere und Pflanzen ausreichend abgeklärt sind. Im Gegensatz dazu sprachen sich die LändervertreterInnen von SPÖ und Grünen für das gegenständliche Vorhabe aus und nannten dieses sogar einen notwendigen Schritt.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde daraufhin einstimmig vertagt. Man werde sich in Gesprächen bemühen, eine begründete Stellungnahme auszuarbeiten, hieß es aus den Reihen der Ausschussmitglieder.

 

Neben der Frage, inwieweit zur Sicherung hoher Wasserqualität die Normen auf EU-Ebene angehoben werden müssen, befasste sich der Ausschuss mit weiteren sehr unterschiedlichen, aber teilweise sensiblen Themen. So stand ein Vorschlag über ein Katastrophenschutzverfahren der Union ebenso auf der Tagesordnung wie ein Verordnungsentwurf über das Statut der Europäischen Stiftung.

 

Kritisch gesehen wird aus österreichische Sicht die geplante Verordnung über die Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union, weil man Lohndumping und die Minderung der Qualität der gebotenen Dienstleitung befürchtet. Der Ausschuss nahm sich vor, in einer weiteren Sitzung das Gesamtpaket zu diskutieren, wo es insbesondere auch um den Lärmschutz geht.

 

Den Schluss der Beratungen bildeten der Entwurf zur Datenschutz-Grundverordnung sowie der Richtlinienvorschlag, der die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Bereich Inneres und Justiz regelt. Dabei begrüßten die Bundesrätinnen und Bundesräte grundsätzlich, dieses Thema auf EU-Ebene zu harmonisieren, sie teilten aber auch weitgehend die von den Expertinnen und Experten vorgebrachten Bedenken zu einigen Punkten. Einen Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip konnten sie nicht erkennen.

 

 

 

Folgenden Auskunftspersonen waren geladen:

 

Frau Mag. Daniela Zimmer, AK Wien, Abteilung Konsumentenrecht

Frau Mag. Doris Unfried, AK Wien, Abteilung Umwelt und Verkehr

Frau Mag. Gerda Heilegger, AK Wien, Abteilung Sozialpolitik

Dr. Harald Steindl, WKÖ, Rechtspolitische Abteilung

Herr Dr. Eckhard Riedl als Vertreter des BKA

Herr Dr. Philipp Cede als Vertreter des BKA

Herr SC DI Wilfried Schimon als Vertreter des BMLFUW

Herr DI Ernst Überreiter als Vertreter des BMLFUW

Mag. Walter Grosinger als Vertreter des BMI

Dr. Antonio Martino als Vertreter des BMI

Mag. Karin Zettelmann als Vertreterin des BMI

Frau Mag. Antonia Hatler als Vertreterin des BMVIT

Herr Dr. Wolfgang Papesch als Vertreter des BMVIT

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Bundesrat Edgar Mayer (V/V) über die seit der letzten Sitzung eingelangten Stellungnahmen bzw. EU-Dokumente:

 

 

Stellungnahmen der Bundesländer :

 

·         Eine Einheitliche Länderstellungnahme zum Richtlinienvorschlag über die Konzessionsvergabe.

Der Bundesrat hatte dazu eine begründete Stellungnahme in seiner Sitzung vom 1. Februar 2012 beschlossen. Vorsitzender Bundesrat Edgar Mayer wies darauf hin, dass darüber hinaus Deutschland und Spanien zu diesem Thema Beschlüsse gefasst haben.

 

·         Eine Gemeinsame Länderstellungnahme zur Mitteilung der Europäischen Kommission betreffend "Energiefahrplan 2050"

 

·         Eine Stellungnahme des niederösterreichischen Landtags im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle zum Richtlinienvorschlag betreffend prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (auf der Tagesordnung dieser Sitzung)

 

·         Eine Einheitliche Länderstellungnahme zum „EU-Datenschutzpaket“ (auf der Tagesordnung dieser Sitzung)

 

 

Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte:

 

·         Ein Legislativpaket zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, bekannt als „EU-Datenschutzpaket“  (auf der Tagesordnung dieser Sitzung)

 

·         Ein Verordnungsvorschlag betreffend ein Statut für eine Europäische Stiftung (auf der Tagesordnung dieser Sitzung)

 

·         Ein Richtlinienvorschlag betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Humanarzneimitteln und ihrer Aufnahme in die staatlichen Krankenversicherungssysteme  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wasserrecht

 

 

Außerordentlich diametral wurde von den Bundesrätinnen und Bundesräten die geplanten Änderungen in der Wasserrahmenrichtlinie und einer weiteren Richtlinie bewertet, mit der neue Umweltqualitätsnormen bzw. Grenzwerte festgelegt werden. Konkret sollen 15 neue Stoffe in die Liste prioritärer Stoffe aufgenommen und Umweltqualitätsnormen in Wasser und/oder Biota (z.B. Fische, Muscheln) für diese 15 Stoffe normiert werden. Die bestehende Liste prioritärer Stoffe wird nach dem Vorhaben der Kommission an die neuen Umweltqualitätsstandards angepasst, darüber hinaus sollen prioritär gefährliche Stoffe identifiziert werden. Auch die Vorgaben für die Überwachung sollen modifiziert werden.

 

Während ÖVP und FPÖ sowie das Umweltministerium befürchten, dass es im Falle des Inkrafttretens der Bestimmungen zu flächendeckenden Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen in den heimischen Gewässern kommt und somit für die Gemeinden hohe Kosten durch den Einbau einer zusätzlichen Reinigungsstufe bei Kläranlagen verursacht werden, befürworteten SPÖ und Grüne die Vorhaben der EU als einen notwendigen Schritt.

 

Der Vertreter des Umweltministeriums Wilfried Schimon sprach von einer gravierenden Verschärfung der geltenden Richtlinien und wies darauf hin, dass es sich bei ubiquitären Stoffen um Substanzen handelt, die zum Teil im Wege des Niederschlags in das Wassersystem gelangen. Das Problem seien auch Arzneimittel und Hormone, die sich auf die Wasserqualität negativ auswirken, fügte er hinzu. Ubiquitäre Stoffe kämen flächendeckend vor, man habe darauf aber keinerlei Einfluss. Er bestätigte, dass es zu hohen Investitionskosten kommen könnte, wenn eine weitergehende Abwasserreinigung erforderlich wird. Auch die Überwachungskosten für die Betriebe würden steigen, merkte er an, an das Monitoring würden darüber hinaus wesentlich höhere Anforderungen gestellt.

 

Das Ziel Österreichs in den Ratsverhandlungen gehe daher in die Richtung, ubiquitäre Stoffe nicht in die Gesamtbeurteilung mit einzubeziehen und statt einer zwingenden flächendeckenden weitergehenden Abwasserreinigung sich auf Prioritäten zu konzentrieren, ähnlich wie dies derzeit in der Schweiz erfolgt.

 

Die Bundesräte Edgar Mayer (V/V) und Martin Preineder (V/N) machten auf die Stellungnahme des Europa-Ausschusses des niederösterreichischen Landtags aufmerksam, in der davon ausgegangen wird, dass allein für Niederösterreich 500 Mio. € an zusätzlichem Investitionsbedarf entstehen und die Betriebskosten um rund 20 Mio. € pro Jahr steigen könnten. Preineder nannte das Ziel der Richtlinien für durchaus ambitioniert, Niederösterreich habe aber bereits sehr viel Geld in die Wasserreinheit investiert und es stelle sich nun die Frage, ob sich durch die neuen Bestimmungen gefährliche Stoffe vermeiden lassen. Auch Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) meinte, noch höhere Kosten seien nicht tragbar, Niederösterreich habe für den umweltgerechten Betrieb von Abwasseranlagen bereits rund 100 Mio. €  ausgegeben.

 

Eine ähnliche Problematik sah Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) für das Bundesland Vorarlberg. Sie hielt die zu befürchtenden Kostensteigerungen deshalb für unangemessen, weil der Kanalisierungsgrad in anderen Mitgliedsstaaten weniger hoch ist. Außerdem sei die Entwicklung im Bereich der Pharmazie außerordentlich dynamisch, weshalb sich die Frage stelle, ob die Richtlinie dann jährlich geändert werden müsste.

 

Im Gegensatz dazu bewertete Bundesrat Stefan Schennach (S/W) die Richtlinie als einen notwendigen Schritt und wies auf die überwiegend positive Beurteilung durch andere Mitgliedsstaaten hin. Die Änderungen bezeichnete er als moderat, zumal von 2000 Substanzen nur 15 neu aufgenommen und sechs als gefährlich eingestuft werden sollen. Für ihn stellen die Entwürfe einen innovativen Versuch dar, die Gewässerqualität zu heben. Er räumte zwar ein, dass es Probleme mit schwachen Vorflutern geben wird, wies aber darauf hin, dass die Gemeinden bis 2021 Zeit haben sollen, die entsprechenden Adaptionen vorzunehmen. Die Richtlinien seien auch deshalb zu unterstützen, da viele Mitgliedstaaten ihr verschmutztes Wasser nach Österreich exportieren. Gemeinsame Normen könnten hier regulierend wirken.

 

Ähnlich argumentierte Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N), die die Kritik an den Vorschlägen nicht nachvollziehen konnte. Ubiquitäre Stoffe würden ja gesondert behandelt, sagte sie und wies auf den ständigen Zuwachs von pharmazeutischen Produkten hin.

Österreichs Haltung sei keine Fundamentalopposition, bekräftigte Wilfried Schimon (BMLFUW), es gehe aber um eine praktikable Handhabung. Die tatsächlichen Kosten seien derzeit schwer abzuschätzen, sie hingen davon ab, wie die Richtlinie endgültig ausschauen wird, reagierte er auf eine Bemerkung von Bundesrätin Michalke (F/V), wonach die Gemeinden ja eine Budgetplanung vornehmen müssten. Er bestätigte die Aussage Schennachs (S/W), dass der Richtlinienentwurf auf eine breite Zustimmung innerhalb der EU stößt, jedoch teile eine nicht unbeträchtliche Zahl von Mitgliedstaaten die Bedenken Österreichs.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Katastrophenschutz

 

 

Die EU plant, das Katastrophenschutzverfahren innerhalb der Union zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen vor allem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch wirksamere Präventions-, vorbereitungs- und Abwehrsysteme für Natur- und von Menschenhand verursachte Katastrophen innerhalb und außerhalb der Union unterstützt, koordiniert und ergänzt werden. Deshalb zielt der Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates darauf ab, den Katastrophenschutzmechanismus neu zu fassen und die bisherigen Rechtsgrundlagen zu ersetzen. Auch das Finanzierungsinstrument soll neu geregelt werden. Für die Finanzperiode 2014-2020 sind dafür insgesamt 513 Mio. € vorgesehen, 276 Mio. € sind für Ausgaben innerhalb der Union budgetiert, 237 Mio. € für Ausgaben außerhalb der Union, was seitens der Ausschussmitglieder kritisch betrachtet wurde.

 

Die Mitgliedstaaten sollen der Kommission bis 2016 laut Vorschlag Risikomanagementpläne übermitteln. Leitlinien sollen in weiterer Folge den Inhalt der Risikomanagementpläne festlegen. Die  Mitgliedsländer können aber den Einsatz dieser Kapazitäten für einen bestimmten Notfall aus zwingenden Gründen ablehnen, das heißt das Prinzip der Freiwilligkeit bleibt erhalten.

 

Die Pläne der EU werden von österreichischer Seite ausdrücklich begrüßt, man besteht aber darauf, die Grundprinzipien bereits im geplanten Beschluss zu regeln und nicht an die in Aussicht gestellten Durchführungsbestimmungen zu delegieren.

 

Die Vertreterin des Innenministeriums, Karin Zettelmann, unterstrich, dass der Vorschlag kaum Auswirkungen auf Bund und Länder haben wird, da Österreich im Hinblick auf das Risikomanagement Vorbildcharakter habe. Katastrophenschutz fällt in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer.

 

Bundesrat Edgar Mayer (V/V) gegenüber betonte die Expertin, die zu übermittelnden Risikomanagementpläne würden von fast allen Ländern kritisch gesehen, dort seien auch Daten gespeichert, die man nicht weitergeben könne. In erster Linie gehe es aber darum, Bewusstsein zu schaffen, zumal viele Mitgliedstaaten in Bezug auf Risikomanagement sehr nachlässig seien. Ein bestimmter Standard sei daher durchaus zu begrüßen. Mindeststandards wurden auch von Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) eingefordert, denn es sei notwendig, so ihre Argumentation, zu wissen, wie es bei den anderen aussieht und worauf man sich verlassen kann. Von der Vertreterin des Ministeriums erfuhr sie weiters, dass es ein entwickeltes Trainings- und Übungsprogramm gibt, für das auch hohe Mittel vorgesehen seien. Auch Bundesrat Stefan Schennach (S/W) sprach sich für ein verbindliches Muster hinsichtlich der Risikomanagementpläne aus und forderte von allen Bundesländern Stellungnahmen zu den Vorhaben ein. Dem schloss sich Bundesrätin Susanne Neuwirth (S/S) an und meinte, man müsse den Bundesländern klar machen, dass es um ihre Interessen geht. Die Expertin des Innenressorts stellte am Schluss der Diskussion klar, dass es keine verbindlichen Vorgaben für die Risikomanagementpläne geben werde, dass man aber vorhabe, nicht verbindliche Guidelines auszuarbeiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäische Stiftung

 

 

Der nächste Tagesordnungspunkt betraf den Vorschlag für eine Verordnung über das Statut der europäischen Stiftung, wobei in diesem Zusammenhang festzuhalten ist, dass es sich dabei um ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen handelt, die eher mit Vereinen vergleichbar sind, die man aber klar von Privatstiftungen nach österreichischem Recht zu unterscheiden habe.

 

Ziel ist es, die die Errichtung und Funktionsweise von Stiftungen im Binnenmarkt zu erleichtern und damit die gemeinnützige Tätigkeit besser zu unterstützen. Derzeit haben aber derartige Einrichtungen Schwierigkeiten, grenzüberschreitend tätig zu werden. Eine europäische Stiftung liegt dann vor, wenn die Einrichtung in mindestens zwei EU-Staaten tätig ist und ein Mindestkapital von 25000 € aufweist.

 

Die Initiative wird damit begründet, dass Stiftungen in der Zivilgesellschaft der EU eine wichtige Rolle spielen, indem sie etwa zu den Grundwerten und Zielen der Europäischen Union - wie Achtung der Menschenrechte, Schutz von Minderheiten, Beschäftigung und sozialer Fortschritt, Schutz und Verbesserung der Umwelt und Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts – beitragen. Stiftungen sei es aber derzeit nicht möglich, Gelder effizient innerhalb der EU zu transferieren. Wenn sie ihre Tätigkeit auf andere Mitgliedstaaten ausweiten wollen, müssen sie einen Teil ihrer Einnahmen für Rechtsberatung und die Beachtung der diversen rechtlichen und administrativen Anforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten aufwenden.

 

Deshalb sollen Stiftungen in Zukunft private Gelder leichter für Zwecke des Gemeinwohls innerhalb der EU transferieren können und durch verwaltungstechnische Erleichterungen auch mehr Mittel für ihre Aufgaben zur Verfügung haben.

 

Der Vorschlag wird von österreichischer Seite grundsätzlich positiv gesehen, ist aber derzeit nach heimischer Ansicht noch nicht ganz ausgereift. Die Aufsichtsbehörden sowie die Strafvorschriften richten sich nach nationalem Recht, reagierte der Experte des Ministeriums, Walter Grosinger, auf Fragen der BundesrätInnen Stefan Schennach (S/W) und Elisabeth Kerschbaum (G/N). Bundesrat Edgar Mayer (V/V) merkte im Hinblick auf die Bedenken des Finanzministeriums an, es könnte wahrscheinlich zu einer Ausweitung der Spendenbegünstigung im nationalen Steuerrecht kommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union

 

 

Massive Bedenken äußerten die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrats auch zum vorliegenden Verordnungsvorschlag über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union. In Österreich wäre in erster Linie der Flughafen Wien Schwechat davon betroffen.

 

Die EU-Kommission will die Bodenabfertigung künftig im Rahmen einer Verordnung regeln, da die derzeitige Richtlinie in den Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Verfahren geführt hat. Mit dem Instrument der Verordnung soll eine harmonisierte Vorgangsweise in den einzelnen Ländern sichergestellt werden. Der Vorschlag enthält auch Regelungen in Bezug auf die Aus- und Fortbildung sowie die Übernahme von Personal und Qualitätskriterien für die Erbringer der Bodenabfertigungsdienste selbst. Die national erteilten Zulassungen sollen künftig gegenseitig anerkannt werden, erbringt der Flughafen selbst Bodenabfertigungsdienste, hat er diese künftig in einer gesonderten rechtlichen Einheit zu erbringen (das gilt für Flughäfen mit zumindest 2 Millionen Passagieren oder 50.000t Fracht jährlich). Das Ausschreibungsverfahren zur Auswahl der Dienstleister wird detaillierter geregelt. Der Flughafen bekommt im Hinblick auf den Einheitlichen Europäischen Luftraum Koordinierungsaufgaben mit dem Ziel übertragen, eine optimale Abwicklung ohne Zeitverluste gewährleisten zu können.

 

Österreich befürchtet, dass die vorgesehenen Liberalisierungsschritte zum Nachteil der Qualität und auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen, was sich schlussendlich auch auf die Sicherheit des Luftverkehrs selbst auswirken kann. Das BMVIT drängt daher darauf, dass die im Vorschlag derzeit vorgesehenen Schutzmechanismen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bleiben und darüber hinaus noch klarer gefasst werden. Besonders kritisch wird in diesem Zusammenhang auch der Punkt im Vorschlag gesehen, nach dem die Zahl der Dienstleister im limitierten Bereich - das sind Vorfelddienste, Post- und Frachtabfertigung, Betankungsdienste und Gepäckabfertigung - von bisher zwei auf drei erhöht werden soll.

 

Die Bedenken wurden auch von der Arbeiterkammer bekräftigt. Die Bestimmungen seien diametral zum Ziel eines sozialen Europas, sagten die AK-Expertin Doris Unfried  Je größer die Zahl der Anbieter sei, desto größer werde der Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es seien daher Dumpinglöhne zu befürchten sowie eine Qualitätsminderung der angebotenen Leistung. Die Expertin forderte daher eine Harmonisierung der sozialen Rahmenbedingungen. Im Verordnungsentwurf würden zwar Vergabekriterien genannt, aber kein einziges Sozialkriterium, bemerkten sie kritisch. Abgelehnt wurde von ihr auch die Tatsache, dass es den Mitgliedstaaten frei stehen soll, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Betriebsübergang festzuschreiben und zu schützen.

 

Dieser kritischen Sichtweise schloss sich Bundesrat Stefan Schennach (S/W) an und wies auf die aktuellen Arbeitskämpfe im Bereich des Flugverkehrs aufgrund der Liberalisierung hin. Der Vorschlag der AK-Expertin, den Beruf eines geprüften Luftabfertigers einzurichten, wurde von ihm ausdrücklich begrüßt. Das wäre ein Quantensprung, sagte er. Auch Bundesrätin Ana Blatnik (S/K) unterstrich die Wichtigkeit sozialer Vorschriften, wobei man seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie einräumte, man bemühe sich sehr um Präzisierungen, erhalte aber kaum Unterstützung von anderen Staaten.

 

Bundesrat und Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) schlug vor, das Flughafenpaket insgesamt zu diskutieren, besonders auch in Bezug auf die Lärmbelästigung, weshalb der Bundesrat Stellungnahmen dazu von den Bundesländern benötige. Die Vertreterin des BMVIT, Antonia Hatler, informierte, die Aufhebung der bisherigen Richtlinie sei deshalb nötig, weil man Präzisierungen sowie eine Anpassung an neue Verhältnisse brauche. Die EU will bei der Bekämpfung des Fluglärms ein harmonisiertes Verfahren, man wolle den Fluglärm an der Quelle bekämpfen, wobei Betriebsbeschränkungen die kostengünstigste Variante seien.  Die Bewertungsmethode soll sich ihr zufolge nach internationalen Standards richten. Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) wies in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme des Deutschen Bundesrats zum Thema Fluglärm hin.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenschutz

 

 

Um die sensible Frage des Datenschutzes innerhalb der Union ging es bei den beiden letzten Tagesordnungspunkten des EU-Ausschusses des Bundesrats. Die derzeitige Regelung stammt aus dem Jahr 1995, seither haben sich die Rahmenbedingungen geändert, weshalb eine Modernisierung dringend geboten erscheint.

 

Die EU plant, den Bereich vollständig zu harmonisieren, da die Umsetzungsstandards und die Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gestaltet ist. Deshalb soll die derzeitige Datenschutzrichtlinie durch eine Datenschutz-Grundverordnung ersetzt werden. Für den Bereich Justiz und Inneres hat die Kommission zeitgleich einen Vorschlag für eine Richtlinie "zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr" vorgelegt, welche statt des jetzt gültigen Rahmenbeschlusses in Kraft treten soll.

 

Die Notwendigkeit, auf diesem Gebiet an die Entwicklung anzuschließen, wurde von allen anerkannt, das Vorhaben der EU wurde von den Bundesrätinnen und Bundesräten grundsätzlich positiv gesehen.

 

Seitens der Arbeiterkammer wurde jedoch zu einigen Detailbestimmungen Kritik geäußert. Als positiv bewerteten es die ExpertInnen Daniela Zimmer und Gerda Heilegger, dass die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen bei der Verwendung ihrer Daten erforderlich sein wird, dass man auch auf Facebook reagiere und US-Firmen miteinbeziehe. Sie begrüßten auch die Kompetenz zum Strafen sowie eine präzisere Dokumentationspflicht und die Installierung von Datenschutzbeauftragten in Betrieben. Als einen Wehrmutstropfen empfanden es die VertreterInnen der AK, dass bei Direktwerbung nur ein Widerspruchsrecht eingeräumt, aber kein Zustimmungsrecht verankert wird. Dem setzte Bundesrat Franz Perhab (V/St) entgegen, dass die Direktvermarkter in einer Stellungnahme die Befürchtung äußern, bei noch strengeren Bestimmungen würde die Direktvermarktung nicht mehr möglich sein. Im Entwurf seien viele Schutzbestimmungen für Konsumentinnen Konsumenten sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer enthalten. Er reagierte damit auch auf die Ausführungen von AK-Expertin Heilegger, die vor allem die Passagen zur Datenschutzfolgeabschätzung kritisiert hatte und im Hinblick auf den betrieblichen Datenschutz "schwarz sah". Sie hielt auch die Zahl von 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die verpflichtende Installierung eines Datenschutzbeauftragten für zu hoch angesetzt. Die Verordnung sollte sicher stellen, so die Expertin, dass in bestehendes Arbeitsverfassungsrecht nicht eingegriffen wird.

 

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) zeigte sich nach diesen kritischen Darstellungen etwas "ratlos" und meinte, die Vorlage, die er grundsätzlich begrüße, müsse man sich noch genauer anschauen. Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) unterstrich, der Datenschutz brauche eine europäische Sichtweise.

 

Das Bundeskanzleramt begrüßte die Vorhaben der Kommission, insbesondere bewertete dessen Vertreter Philipp Cede die Sanktionsregime positiv. Die inhaltlichen Bedenken werden aber weitgehend geteilt. Der Experte des Kanzleramts ging mit Bundesrätin Susanne Neuwirth (S/S) konform, die gemeint hatte, die Entwürfe seien noch intensiver zu diskutieren, aber die inhaltlichen Bedenken könnten nicht mit einer etwaigen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips gleichgesetzt werden. Einen Verstoß gegen die Subsidiarität konnten beide nicht erkennen.

 

 

Der Vorschlag zur Datenschutz-Grundverordnung sieht trotz des in jedem Mitgliedstaat unmittelbar gültigen und anwendbaren Rechtsrahmens vor, dass in einigen explizit genannten Bereichen dennoch nationale Regelungen zulässig sein sollen bzw. sogar erforderlich sein werden. Dies betrifft etwa die Einrichtung und Organisation unabhängiger Datenschutzbehörden, Regelungen zur Zulässigkeit von "Profiling", mögliche Beschränkungen von Betroffenenrechten und Vorschriften für besondere Datenverarbeitungssituationen.

 

Die Neuerungen betreffen unter anderem die Beschränkung der Möglichkeit der Zustimmung von Kindern zur Datenverwendung vor Vollendung des 13. Lebensjahrs in Zusammenhang mit Diensten der Informationsgesellschaft, die Erweiterung der besonderen Kategorie von personenbezogenen Daten (sensible Daten), die allgemeine Pflicht von Auftraggebern zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörden und die Betroffenen sowie die Einführung einer verpflichtenden Datenschutz-Folgenabschätzung bei risikobehafteten Datenverarbeitungen. Weiters ist ein Datenschutzbeauftragter für den öffentlichen Sektor sowie im privaten Sektor für Großunternehmen (ab einer Mitarbeiterzahl von 250 oder mehr) verpflichtend vorgesehen. Darüber hinaus soll die Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden gestärkt und deren Befugnisse ausgebaut werden. Sie sollen auch die Kompetenz erhalten, in der Datenschutz-Grundverordnung grundgelegte Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung zu verhängen.

 

Die Kommission schlägt auch vor, einen Europäischen Datenschutzausschuss, bestehend aus den Leitern der nationalen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, einzurichten.

 

Auch der Entwurf für die Bereiche Justiz und Inneres sieht eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs vor.

 

Derzeit ist beispielsweise nur die Datenverarbeitung bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten untereinander oder zwischen Mitgliedstaaten und EU-Informationssystemen erfasst. Demgegenüber soll sich der Anwendungsbereich in Zukunft auf jede Datenverarbeitung durch die zuständigen Behörden für Strafverfolgungs- und Verhütungszwecke erstrecken, es sei denn, dies geschieht im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fällt.

 

Es soll auch jene Klausel entfallen, wonach die Mitgliedstaaten im innerstaatlichen Recht ein strengeres Datenschutzniveau vorsehen dürfen. Zudem sieht der Entwurf eine stringentere Formulierung der Voraussetzungen der Zulässigkeit der Verwendung personenbezogener Daten vor, sowie die Pflicht zur Unterscheidung verschiedener Kategorien von betroffenen Personen (Verdächtige, Opfer, Beschuldigte, Verurteilte, etc.). Hinsichtlich der Kategorie von sensiblen Daten soll die Abgrenzung durch Einführung eines grundsätzlichen Verarbeitungsverbots strikter erfolgen.

 

Automatisierten Einzelentscheidungen und "Profiling" sind dann verboten, wenn dies mithilfe sensibler Daten geschieht, ansonsten soll das unter Vorbehalt angemessener Schutzgarantien erlaubt sein. Der Entwurf sieht weiters exaktere Regelungen über die Dokumentationspflichten des Auftraggebers vor sowie eine allgemeine Pflicht von Auftraggebern, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörden zu melden.

 

Der Datenschutzbeauftragte ist verpflichtend einzusetzen, auch soll es im Bereich Justiz und Inneres eine Anknüpfung an den Europäischen Datenschutzausschuss geben.