Parlament Österreich

 

 

 

IV-55 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 12. Juni 2012

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 12. Juni 2012

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Tagesordnung

 

 

 

1.    10175/12

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausgabe von Euro-Münzen - Ergebnis der ersten Lesung des Europäischen Parlaments

(83064/EU XXIV.GP)

 

 

2.    COM(2012) 167 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken

(78895/EU XXIV.GP)

 

 

3.    KOM (2011) 788 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "Erasmus für alle" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

(65083/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung wurde nach entsprechendem Beschluss des Ausschusses die Tagesordnung neu gereiht: Tagesordnungspunkt 3 (Erasmus für alle) wurde zu Tagesordnungspunkt 2, dafür rückte die Diskussion um den Verordnungsentwurf über europäische Statistiken auf Platz 3. 

 

 

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Bundesrat Edgar Mayer (V/V) informierte eingangs über die eingelangten Stellungnahmen bzw. EU-Dokumente. Folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte sind in letzter Zeit unter anderem eingegangen:

 

·         Verordnungsvorschlag über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (laut Information des EU- und Internationalen Dienstes kann dazu eine Gemeinsame Länderstellungnahme unter Federführung des Landes Salzburg erwartet werden)

 

·         Geänderter Verordnungsvorschlag betreffend EURODAC (= die Zentraldatenbank zum Abgleich von Fingerabdrücken im Rahmen von Asylbewerbungsverfahren in Anwendung der Dublin-Verordnung)

 

·         Richtlinienvorschlag zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen

 

 

Außerdem wies Bundesrat Mayer darauf hin, dass zum ersten Mal die Schwelle für die Gelbe Karte im Subsidiaritätsprüfungsverfahren erreicht wurde: Insgesamt 12 Kammern, die zusammen 19 der 54 Stimmen ergeben, haben eine begründete Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag KOM(2012) 130 final (sog. „Monti-II-Verordnung“) abgegeben. Die Kommission prüft nun, ob sie am Vorschlag festhält, ihn ändert oder zurückzieht.

 

 

 

Als ExpertInnen standen dem Ausschuss zu Verfügung:

 

·         Mag. Regina Reitböck (BMF)

·         Mag. Alexander Gruber (BMF)

 

·         Ministerialrat Dr. Alois Schittengruber (BKA)

 

·         Mag. Catherine Danielopol-Hofer (BMUKK)

           

           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1- und 2-Cent Münzen sowie um 500 € Banknoten

 

 

Eine eingehende Diskussion über die Notwendigkeit von 500-Euro-Banknoten entbrannte  im EU-Ausschuss des Bundesrats anhand des Vorschlags für die geplante Verordnung über die Ausgabe von Euro-Münzen. In einem schlussendlich einhellig angenommenen Antrag auf Mitteilung fordern die Bundesrätinnen und Bundesräte in Ergänzung des gegenständlichen Vorschlags die EU auf, neben der Studie über die Auswirkung der künftigen Ausgaben von 1- und 2-Cent Münzen auch eine Folgenabschätzung für die 500-Euro Noten vorzunehmen. Begründet wird dies mit dem Hinweis auf Untersuchungen, dass diese Scheine in einigen Staaten vorwiegend als Zahlungsmittel am Schwarzmarkt und zur Geldwäsche verwendet werden.

 

Der 500-Euro Schein gehe an der Realität des Alltags vorbei und diene als Zahlungsmittel für die Banken. Außerdem würden von österreichischen Unternehmen diese Banknoten kaum angenommen, argumentierte Bundesrat Stefan Schennach (S/W). Dem schloss sich auch Bundesrat Werner Stadler (S/O) an. Die ÖVP-BundesrätInnen Martin Preineder (V/N), Angelika Winzig (V/O) und Sonja Zwazl (V/N) befürworteten zwar den genannten Antrag, unterstrichen jedoch, dass es nicht angehe, jeden zu kriminalisieren, der mit einem 500-Euro Schein zahlt. Im Gegensatz zu den Aussagen der SPÖ-Bundesräte würden KundInnen von Klein- und Mittelbetrieben durchaus oft damit ihre Rechnungen begleichen.

 

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) führte aus, es gehe bei dem Antrag in erster Linie darum, auf ein Problem aufmerksam zu machen. Man wisse, dass diese Frage nicht mit dem gegenständlichen Entwurf geregelt werden könne. Er reagierte damit auch auf den Hinweis der Vertreterin des Finanzministeriums, wonach die Ausgabe von Münzen allein den Mitgliedstaaten obliegt, die Ausgabe von Banknoten jedoch ausschließlich der EZB. Laut EZB werden 500-Euro Scheine vor allem in Krisenzeiten verwendet.

 

Die EU beabsichtigt im Interesse der Rechtssicherheit und der Transparenz verbindliche Bestimmungen für die Ausgabe von Euro-Münzen gesetzlich festzulegen. Derzeit gibt es für die Ausgabe von Euro-Münzen lediglich unverbindliche Empfehlungen, wodurch sich die Praktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten unterscheiden. Der Verordnungsentwurf der Kommission legt darüber hinaus Obergrenzen für die Anzahl der Umlauf-Münzen - diese sind für den täglichen Gebrauch bestimmt - sowie für Euro-Gedenkmünzen und Sammlermünzen fest und sieht ein Konsultationsverfahren vor, das vor der Vernichtung von für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen durchzuführen ist.

 

Die Kommission erarbeitet auch eine Studie über die Auswirkung der künftigen Ausgabe von 1- und 2-Cent Münzen, wobei die Kosten der Ausgabe solcher Cent-Münzen berücksichtigt werden sollen. Das Europäische Parlament tritt ferner dafür ein, dass sich die EZB sowie die Kommission auch mit der Frage der Ausgabe von 1- und 2-Euro Banknoten befassen sollten. Dazu bemerkte die Vertreterin des Finanzministeriums, dass Österreich einen Gewinn aus den Münzen lukriere. Würde es Scheine geben, so müsse man den Gewinn auf alle Staaten aufteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erasmus für alle

 

 

Das Programm "Erasmus für alle" wurde unisono von den Bundesrätinnen und Bundesräten befürwortete. Sie nahmen dazu, ebenfalls einhellig, einen Antrag auf Mitteilung an, in dem sie vor allem die Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen begrüßten. Man zeigte sich insbesondere damit zufrieden, dass das Mobilitätsprogramm im verstärkten Ausmaß nun auch Lehrlingen zu Gute kommen soll. Das Programm könne einen positiven Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, zur qualitativen Weiterentwicklung der Bildungssysteme und zur Erreichung höchster Bildungsstandards auf europäischer Ebene leisten, stellten die Ausschussmitglieder fest und traten daher auch für eine stärkere finanzielle Gewichtung von "Erasmus für alle" im Vergleich zu anderen EU-Programmen und für eine klare Priorisierung des Programms ein.

 

Die EU hat bereits in der Vergangenheit Maßnahmen zum lebenslangen Lernen sowie zur Förderung der Mobilität, vor allem der Jugend, gesetzt. Zu diesem Zweck gibt es seit 2006 die Programme "Lebenslanges Lernen", "Jugend in Aktion" sowie Drittstaatenprogramme im Hochschulbereich (z.B. Erasmus Mundus, Tempus, Edulink, Alfa), die nun in das Programm "Erasmus für alle" (2014 – 2020) zusammengefasst und um ein Sportprogramm erweitert werden sollen. Das Programm stellt auch einen wichtigen Aspekt der "Strategie Europa 2020" dar.

 

Wie die Vertreterin des Unterrichtsressorts ausführte, soll das neue Programm allen Lernenden sowie Lehrkräften, Ausbilderinnen und Ausbildern in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen offenstehen, die in der allgemeinen und beruflichen Bildung, im Jugend- und im Sportbereich tätig sind. Bei Kooperationsprojekten will man Unternehmen als Partner für Bildungseinrichtungen und Jugendorganisationen künftig mehr einbinden. Ferner sollen Schulen ermutigt werden, mit Schulen in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Im Bereich der Erwachsenenbildung wird das Programm die Mobilität von Lehrkräften und Ausbilderinnen und Ausbildern verstärkt unterstützen und eine engere, grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Organisationen fördern. Das Programm basiert auf drei Säulen: auf Mobilität, auf Förderung von transnationalen Kooperationen sowie auf Zusammenarbeit zwischen Bildungsinstituten und Wirtschafts- und Sozialpartner und schließlich auf einer intensiveren politischen Zusammenarbeit.

 

Nach derzeitigem Stand ist für die Programme eine Budgetsteigerung um rund 70 % vorgesehen, das bedeutet insgesamt 19 Mrd. €. Im Rat beabsichtige man, Mindestzuteilungen für die einzelnen Sektoren festzulegen, aktuell sind dies für die Hochschulen 25 %, für die Berufsbildung 17 %, für die Allgemeinbildung 7 %, ebenfalls 7 % für die außerschulische Bildung und 2 % für die Erwachsenenbildung. Man wolle jedoch seitens der BildungsministerInnen diese fixen Prozentsätze auf 80 bis 85 % erhöhen, hieß es seitens des Unterrichtsressorts. Die restlichen 15 bis 20 % seien dann für Schwerpunktprogramme vorgesehen, und nur diese müssten dann jährlich neu verhandelt werden, bekräftigte die Expertin gegenüber Bundesrat Franz Wenger (V/S). Das tatsächliche Budget für das gesamte Programm müsse aber noch konkret ausverhandelt werden, und zwar im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020.

 

Österreich sei die Lehrlingsmobilität ein besonderes Anliegen gewesen und habe dieses Thema daher auch explizit in den Verordnungstext hineinreklamieren können, zumal das österreichische duale System einen wesentlichen Faktor im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit darstellt, sagte die Ressortexpertin weiter. In der Diskussion hatte zuvor Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) darauf hingewiesen, dass die Wirtschaft seit langem bemüht ist, ihren Lehrlingen das Kennenlernen der eigenen Branche in anderen Ländern zu ermöglichen. Die positive Bewertung des Programms wurde auch von Bundesrat Stefan Schennach (S/W) unterstrichen. Österreich verfüge mit seinem dualen Ausbildungssystem über ein Best Practice-Modell, und ein Lehrlingsaustausch würde nicht nur zu mehr Know-how führen, sondern auch Kontakte intensivieren. Dem schloss sich auch Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) an.

 

Bundesrat Edgar Mayer (V/V) teilte diese Auffassung, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich des Namens "Erasmus", da dieser bislang mit einem Hochschulprogramm verbunden war. Mayer bekräftigte in seiner Stellungnahme auch die Forderung nach einer stärkeren finanziellen Gewichtung innerhalb des Programms.

 

Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) wiederum machte darauf aufmerksam, dass das EU-Budget auf keinen Fall erhöht werden dürfe, befürwortete aber den gegenständlichen Vorschlag und die zusätzliche Förderung der Mobilität von Lehrlingen.

 

Die Vorlage stellt zunächst Vorschläge dar, die im Hinblick auf den neuen Finanzrahmen 2014-2020 ausverhandelt werden müssen. Mit einer Beschlussfassung ist kaum vor dem Sommer 2013 zu rechnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäische Statistiken

 

 

Große Bedenken äußerten die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrats gegen die geplante Änderung der Verordnung über europäische Statistiken und brachten dies in Form einer Subsidiaritätsrüge (Begründete Stellungnahme) die einstimmig angenommen wurde, zum Ausdruck. Die Bundesrätinnen und Bundesräte sehen im Verordnungsentwurf nicht nur eine Unvereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip, sondern befürchten auch die Aushöhlung des Datenschutzes und der Kontrollrechte des Parlaments in Fragen der statistischen Erhebungen.

 

Stein des Anstoßes hinsichtlich der Statistikverordnung ist die Absicht der Kommission, den LeiterInnen der nationalen statistischen Ämter (NSÄ) innerhalb ihres jeweiligen nationalen statistischen Systems die alleinige Verantwortung zu übertragen, über Prozesse, statistische Methoden, Standards und Verfahren sowie über Inhalt und Zeitplan der Veröffentlichungen für alle europäischen Statistiken entscheiden zu können. Dabei wird seitens der Bundesrätinnen und Bundesräte in keiner Weise die notwendige fachliche Unabhängigkeit  der NSÄ in Frage gestellt. Diese weitgehende Weisungsfreiheit ist auch im innerstaatlichen Bundesstatistikgesetz normiert. Einem Weisungsrecht unterliegt die "Statistik Österreich" jedoch, insoweit sie mit hoheitlichen Aufgaben betraut ist.

 

Mit dem vorliegenden Verordnungsvorschlag soll nun auch dieses Weisungsrecht fallen. Als gravierend bezeichnete es der Vertreter des Bundeskanzleramts, Alois Schittengruber, dass den LeiterInnen der NSÄ der unverzügliche und kostenlose Zugang zu sämtlichen Verwaltungsunterlagen, die für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken als erforderlich betrachtet werden, eingeräumt werden soll. Damit würden die NSÄ auch befugt, in alle personenbezogenen Daten von Einzelpersonen, etwa in Gesundheitsunterlagen von Personen in Spitälern, Einsicht zu nehmen, wenn sie dies für die Statistiken als notwendig erachten. Dies widerspreche der geltenden österreichischen Rechtslage, wonach der jeweilige Bundesminister bzw. die jeweilige Bundesministerin mittels Verordnung genau festlegt, welche Daten erhoben werden dürfen und welche nicht. Das dient nicht nur der Transparenz, sondern ist auch hinsichtlich des Datenschutzes geboten, unterstrich man seitens des Bundeskanzleramts.

 

Als einen weiteren tiefgreifenden Einschnitt wird auch die Bestimmung gewertet, den NSÄ und Eurostat das Recht zu geben, die Normungstätigkeiten in Bezug auf die für die Erstellung von statistischen Daten relevanten Verwaltungsunterlagen zu koordinieren. Dies würde in der Praxis bedeuten, dass die "Statistik Österreich" die Koordination der Gesetzgebungsorgane und der MinisterInnen bei der Erlassung von Normen übertragen bekäme. Während die Mitglieder der Bundesregierung dem Interpellationsrecht des Parlaments unterliegen, tun dies die LeiterInnen der NSÄ nicht, warnen die Bundesrätinnen und Bundesräte eindringlich. Es lasse sich aus keiner Bestimmung des primären EU-Rechts ableiten, dass der EU die Zuständigkeit zukäme, die innere Organisation der Mitgliedstaaten zu normieren, heißt es im Antrag auf Begründete Stellungnahme. Die Kommission habe keinerlei Begründung geliefert, warum in die Organisationsbefugnisse der Mitgliedstaaten eingegriffen werden muss, damit die unbestritten erforderliche fachliche Unabhängigkeit der NSÄ bei der Erstellung der Gemeinschaftsstatistiken in den Mitgliedstaaten sichergestellt ist. Außerdem hätten Eurostat und damit die Kommission umfangreiche Kontroll- und Einschaubefugnisse bei den NSÄ hinsichtlich der Durchführung der Gemeinschaftsstatistiken. Kontrollversagen des Eurostat in der Vergangenheit rechtfertigten keinesfalls derartige Eingriffsrechte in die innerstaatliche Organisation der Mitgliedstaaten, so die Länderkammer unmissverständlich.

 

In diesem Sinne nahmen die Bundesrätinnen und Bundesräte auch in der Diskussion Stellung. Man vermute nicht die "Dramatik", die hinter diesem Vorschlag steht, meinte etwa Ausschussvorsitzender Bundesrat Edgar Mayer (V/V) und wandte sich strikt gegen eine Aufweichung des Datenschutzes. Das würde eindeutig auch der EMRK widersprechen, sagte er. Bundesrat Stefan Schennach (S/W) vertrat die Auffassung, dass der Vorschlag nicht nur dem Subsidiaritätsprinzip, sondern auch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit widerspricht. Seine Fraktion habe daher den Vorschlag für diese begründete Stellungnahme vorgelegt. Diese wurde auch von den Bundesrätinnen Cornelia Michalke (F/V) und Elisabeth Kerschbaum (G/N) unterstützt, wobei Kerschbaum die Notwendigkeit der Vergleichbarkeit der Statistiken hervorhob. Bundesrätin Michalke hielt es für erforderlich sicherzustellen, dass es in Hinkunft keine geschönten Statistiken mehr gibt. Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) wies aus der Sicht der Wirtschaftskammer auf den hohen bürokratischen Aufwand und die hohen Kosten hin, die den Unternehmen für die Erstellung der erforderlichen Statistiken entstehen. Eine verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten würde für die Wirtschaft eine Entlastung bedeuten, sagte sie.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Anträge wurden von den Ausschussmitgliedern einhellig angenommen:

 

 

ANTRAG AUF BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG

 

 

betreffend COM(2012) 167 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken (78895/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 12.06.2012.

 

 

I.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates kann gemäß §13a GO-BR in einer begründeten Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG iVm Art. 6 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit darlegen, warum ein Entwurf eines Legislativvorhabens der Europäischen Union mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist.

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Begründete Stellungnahme

 gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

„A. Begründete Stellungnahme

 

Das gegenständliche Vorhaben ist mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar.

 

 

B. Begründung

 

Gemäß Art. 5a Z 1 des Verordnungsvorschlages wird den Leitern/innen der NSÄ

(nationale statistische Ämter) innerhalb ihres jeweiligen nationalen statistischen Systems die alleinige Verantwortung übertragen, über Prozesse, statistische Methoden, Standards und Verfahren sowie über Inhalt und Zeitplan der Veröffentlichungen für alle europäischen Statistiken zu entscheiden.

 

Gemäß Art. 17a Z 1 des Verordnungsvorschlages ist den NSÄ der unverzügliche und kostenlose Zugang zu sämtlichen Verwaltungsunterlagen, die für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung Europäischer Statistiken sind, einzuräumen. Nach dieser generellen Zugangsregelung obliegt es den NSÄ zu beurteilen, ob und welche Daten für eine europäischen Statistik erforderlich sind. Damit werden die NSÄ befugt, auch in alle personenbezogenen Daten von Einzelpersonen, etwa in Gesundheitsunterlagen von Personen in den Spitälern, Einsicht zu nehmen, wenn sie dies für Statistiken für erforderlich halten.

 

Eine derartige umfassende Regelung übersieht nach Auffassung des Bundesrates  das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Gemäß Artikel 6 Abs. 3

des Vertrages über die Europäische Union (EUV) sind die Grundrechte, wie sie in der EMRK gewährleistet sind, als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts. Diese Bestimmung des Verordnungsvorschlages widerspricht daher somit bereits dem EU-Vertragsrecht.

 

Gemäß Artikel 17a Ziffer 2, letzter Satz, des Verordnungsvorschlages haben die NSÄ und das Europäische Statische Amt (Eurostat) als Teil der Europäischen Kommission das Recht, Normungstätigkeiten auf die für die Erstellung von statischen Daten relevanten Verwaltungsunterlagen zu koordinieren. In der Praxis bedeutet dies, dass der Bundesanstalt Statistik Österreich die Koordination der Gesetzgebungsorgane in Österreich und auch der Obersten Verwaltungsorgane (etwa der Bundesminister/innen) bei der Erlassung von Normen obliegen würde, die Regelungen zum Inhalt haben, aufgrund derer Verwaltungsdaten anfallen, die für die Statistik von Bedeutung sein könnten.

 

Gemäß Artikel 4 Abs. 1 EUV verbleiben gemäß Artikel 5 leg. cit. alle der Union in den Verträgen nicht übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten.

 

Nach Artikel 5 EUV gilt für die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Grundsatz der

begrenzten Einzelermächtigung (Abs. 1). Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union gelten die Grundsätze die Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten (Abs. 2). Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht kommenden Maßnahmen weder auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.

 

Aus der Sicht des Bundesrates lässt sich aus keiner Bestimmung des primären

EU-Rechts ableiten, dass der Europäischen Union die Zuständigkeit zukäme, die innere Organisation der Mitgliedstaaten zu normieren. Die NSÄ ist so gut und so frühzeitig wie möglich bei der Erstellung von Klassifikationen einzubinden.

 

In der Erklärung (Erkl. Nr. 43) zu dem dem Vertrag von Amsterdam beigefügten „Protokoll über die Anwendung der Subsidarität und der Verhältnismäßigkeit“ (ABl. 1997 C 340140) wurde im Gegenteil bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten für die administrative Durchführung des EU-Rechts verantwortlich sind, die Aufsichts-, Kontroll- und Durchführungsbefugnisse des Rates und der Kommission aber davon unberührt bleiben. Ferner enthalten die Schlussakte zum Amsterdamer Vertrag eine von der „Konferenz zur Kenntnis genommene“ Erklärung Deutschlands, Österreichs und Belgiens zur Subsidiarität, wonach diese davon ausgehen, dass die Maßnahmen der Union nicht nur die Mitgliedstaaten betreffen, sondern auch deren Gebietskörperschaften, soweit diese nach nationalem Verfassungsrecht eigene gesetzgeberische Befugnisse besitzen, sodass der föderalen Struktur dieser Staaten gegebenenfalls Rechnung getragen wird (siehe EU-Verträge, Herausgeber Prof. Dr. Carl Otto Lenz, Prof. Dr. Klaus-Dieter Borchardt, 5. Auflage, Linde Verlag zum EUV Art. 5 Rz 5).

 

Nach Artikel 5 des Protokolls Nr. 2 zum EUV hat jeder Entwurf eines Gesetzgebungsaktes der Union einen Vermerk mit detaillierten Angaben zu enthalten, die es ermöglichen zu beurteilen, ob die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eingehalten wurden. Dieser Vermerk sollte Angaben zu den voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen enthalten. Weiters hat der Gesetzgebungsakt die Begründung zu enthalten, warum dieser erforderlich ist, damit das zu verwirklichende Ziel durch eine Regelung auf Unionsebene besser erreicht werden kann als durch Gesetzgebungsakte auf nationaler Ebene.

 

Im Verordnungsvorschlag fehlen in diese Richtungen Begründungen. Insbesondere fehlt eine schlüssige Begründung, warum in die Organisationsbefugnisse der Mitgliedstaaten eingegriffen werden muss, damit die unbestritten erforderliche fachliche Unabhängigkeit der NSÄ bei der Erstellung der Gemeinschaftsstatistiken in den Mitgliedstaaten sichergestellt ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Eurostat selbst nicht die von der Europäischen Kommission unabhängige Stellung auf europäischer Ebene genießt, die von den Mitgliedstaaten bei ihren NSÄ verlangt wird. Außerdem hat Eurostat und damit die Kommission umfangreiche Kontroll- und Einschaubefugnisse bei den NSÄ bei der Durchführung der Gemeinschaftsstatistiken. Kontrollversagen des Eurostat in der Vergangenheit rechtfertigt keinesfalls derartige Eingriffsrechte in die innerstaatliche Organisation der Mitgliedstaaten.

 

In Wahrheit sollen nach dem Verordnungsvorschlag die NSÄ praktisch als Außenstellen von Eurostat in den Mitgliedstaaten außerhalb deren Organisationsstruktur rechtlich positioniert werden.

 

Aus der Sicht des Bundesrates sind die derzeitigen Regelungen in der

Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken ausreichend, um die

fachliche Unabhängigkeit der NSÄ in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.“

 

 

II.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates beschließt, diese Stellungnahme gemäß § 34 Abs. 6 GO-BR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Weiters wird der Präsident des Bundesrates ersucht, diese Stellungnahme an die gemäß §13b Abs. 9 GO-BR vorgesehenen EmpfängerInnen sowie an die österreichische Bundesregierung, an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an den Ausschuss der Regionen und an die COSAC bzw. IPEX zu übermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANTRAG

 

betreffend

 

10175/12 Vorschlag für Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausgabe von Euro-Münzen - Ergebnis der ersten Lesung des Europäischen Parlaments (Straßburg, 21. bis 24. Mai 2012) (83064/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 12.06.2012.

 

 

Mitteilung

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an das Europäische Parlament und den Rat als Adressaten sowie an

 

·         die Europäische Kommission

·         den Ausschuss der Regionen, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und

·         COSAC bzw. IPEX

als weitere EmpfängerInnen zu übermitteln.

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

"Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat die genannte Vorlage in öffentlicher Sitzung beraten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Das Europäische Parlament schlägt in seinen Abänderungen zum gegenständlichen Vorschlag vor, dass die Europäische Kommission einen Bericht zur Nutzung von Kleinstmünzen erstellen soll. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die anhaltende Notwendigkeit der Beibehaltung von 500 Euro-Noten besonders geprüft werden sollte.

 

500 Euro-Noten werden - wie Untersuchungen von Polizeibehörden und Zentralbanken der Mitgliedstaaten zeigen - in einigen Mitgliedstaaten vorwiegend als Zahlungsmittel am Schwarzmarkt und zur Geldwäsche verwendet. Es ist auf Grund der genannten Untersuchungen zu befürchten, dass nur eine von zehn 500 Euro-Banknoten nicht in kriminellem Kontext verwendet wird.

 

Die Abschaffung von 500 Euro-Noten hätte zudem kaum Auswirkungen auf die Bevölkerung, da die Noten im Alltag nur selten anzutreffen sind. Dazu haben die Bemühungen auf europäischer Ebene zur Stärkung des elektronischen Zahlungsverkehrs einen besonderen Beitrag geleistet.

 

Die 500 Euro Geldscheine gehören wertmäßig zu den größten Banknoten unter den gängigen Weltwährungen. Die Bank of Canada hat ihre 1000-Dollar-Note bereits im Jahr 2000 abgeschafft und den Schritt mit dem Kampf gegen die Geldwäsche und das organisierte Verbrechen begründet. In Großbritannien dürfen aus denselben Gründen 500 Euro-Noten nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden.

 

Der Bundesrat fordert daher eine entsprechende Ergänzung des gegenständlichen Vorschlags um eine Folgenabschätzung auch für 500 Euro-Noten."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANTRAG

 

Betreffend

 

 

KOM (2011) 788 end. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "Erasmus für alle" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (65083/EU XXIV.GP)

 

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 12.06.2012.

 

 

 

Mitteilung

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an das Europäische Parlament und den Rat als Adressaten sowie an

 

·         die Europäische Kommission

·         den Ausschuss der Regionen, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und

·         COSAC bzw. IPEX

als weitere EmpfängerInnen zu übermitteln.

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

"Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat die genannte Vorlage in öffentlicher Sitzung beraten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Der Bundesrat begrüßt es, dass die Europäische Kommission am 23. November 2011 ihren Vorschlag für das EU-Programm "Erasmus für alle für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport" vorgelegt und somit ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in diesem Bereich auf den Weg gebracht hat.

 

Gerade angesichts der drastisch angestiegenen Jugendarbeitslosigkeit in manchen EU-Mitgliedstaaten sind Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen von höchster Bedeutung für die Zukunft Europas. Der Bundesrat begrüßt daher, dass der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auch im Rahmen des Europäischen Semesters ein besonderer Stellenwert zukommen soll.

 

Erfolgreiche Modelle zur Förderung der Jugendbeschäftigung in Österreich und anderen Mitgliedstaaten - wie etwa die duale Lehrausbildung oder Ausbildungen an berufsbildenden Schulen, Fachhochschulen oder Universitäten haben gezeigt, dass das wesentlichste Element und gutes Beispiel für die Eingliederung der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt eine entsprechende Qualifizierung ist und ein gutes Modell, um gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit in vielen Staaten anzukämpfen. Eine Auslandserfahrung spielt dabei eine zentrale Rolle, der im Programm "Erasmus für alle" Rechnung getragen werden muss. Vor allem ist es wichtig dafür Sorge zu tragen, dass Lehrlinge an den Mobilitätsprogrammen in Europa ebenso wie andere junge Menschen partizipieren können. Das Modell der dualen Lehrausbildung sollte auf europäischer Ebene stark gefördert, beworben und unterstützt werden, da es ein effektives Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in den EU-Staaten ist. Die Förderung der Mobilität von Lehrlingen könnte positiv zu einer schrittweisen Verbreiterung des dualen Ausbildungssystems auf europäischer Ebene beitragen.

 

Weiters wird begrüßt, dass "Erasmus für alle" höher dotiert ist und somit die bereits bestehenden und bestens angenommenen Programme bestehen bleiben. Die Mobilität und grenzüberschreitende Zusammenarbeit von sich bildenden jungen Menschen soll innerhalb der Programme sohin weiter ausgebaut und verstärkt werden. Außerhalb der Programme muss im Bereich der Mobilität mit der notwendigen Sensibilität vorgegangen werden, sodass zwischen den einzelnen Staaten keine unverhältnismäßigen Schieflagen entstehen.

 

Der Bundesrat begrüßt eine stärkere finanzielle Gewichtung des Programms "Erasmus für alle" im Vergleich zu anderen EU-Programmen und tritt für eine klare Priorisierung des Programms ein: Wirtschaftliches Wachstum und soziale Integration kann nur mit gut qualifizierten Bürgerinnen und Bürgern, die aktiv an der Gesellschaft partizipieren, gelingen.

 

Gezielt eingesetzt kann das Programm "Erasmus für alle" einen positiven Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, zur qualitativen Weiterentwicklung der Bildungssysteme und zu Erreichung höchster Bildungsstandards auf europäischer Ebene zu leisten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Prioritäten, auf die sich der Europäische Rat am 30.1.2012 geeinigt hat (Förderung des Berufseinstiegs, Mobilitätsanreize, etc.) entsprechende Berücksichtigung im Vorschlag finden. Dabei wird insbesondere auf die Ausgewogenheit der Sektoren im Sinne des Lebenslangen Lernens und die Kohärenz bzw. Effizienz zwischen den verschiedenen Maßnahmen zu achten sein, um eine optimale Zielerreichung sicherzustellen. Eine besondere Hervorhebung der Jugend in Erasmus für alle wird begrüßt.

 

Allgemein ist anzumerken, dass der Verwaltungsaufwand nicht über ein angemessenes Maß hinausgehen darf und interessierten Personen keine unnötigen bürokratischen Hürden in den Weg gelegt werden dürfen. Hier wird insbesondere das reibungslose Funktionieren der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure und Akteurinnen - Regierung, Nationale Agenturen, Prüfstellen, Kommission - von Bedeutung sein.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Bereich, in dem Durchführungsrechtsakte zur Anwendung kommen, nicht ohne Grund durch die Unionsverträge klar definiert wurde. Die Möglichkeit von Durchführungsrechtsakten muss besonders zurückhaltend und in genau definierten Fällen mit entsprechenden Vorgaben zur Anwendung kommen. Der gegenständliche Vorschlag sollte anhand dieser Kriterien neuerlich überprüft werden.