Parlament Österreich

 

 

 

IV-63 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 4. April 2013

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Donnerstag, 4. April 2013

__________________________________________________________

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.    Aussprache über aktuelle Fragen in Angelegenheiten im Rahmen der Europäischen Union gemäß § 13b Abs. 5 GO-BR über die neue Rolle der Parlamente im Rahmen des Vertrags von Lissabon

 

2.    COM(2013) 71 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer

(106203/EU XXIV.GP)

 

3.    COM(2013) 96 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Programms für registrierte Reisende (RTP)

(107552/EU XXIV.GP)

 

4.    COM(2013) 95 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

(107554/EU XXIV.GP)

 

5.    COM(2013) 97 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende

(107560/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats begann mit einer Aktuellen Aussprache über die Rolle der Parlamente im Rahmen des Lissabon-Vertrags. Dazu eingeladen waren Staatssekretär Reinhold Lopatka sowie die Vorsitzenden der EU-Ausschüsse der Landtage.

 

Des Weiteren standen der EU-Gesetzentwurf zur Finanztransaktionssteuer sowie Vorschläge der Kommission zur elektronischen Erfassung von Drittstaatsangehörigen an EU-Außengrenzen auf der Tagesordnung.

 

 

Als Auskunftspersonen nahmen an der Sitzung teil:

 

·         Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka

 

·         Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Nußbaumer (Vorarlberg)

·         Zweiter Landtagspräsident Mag. Johann Heuras (Niederösterreich)

·         Dr. Elisabeth Vitouch (Vorsitzende des EU-Ausschusses in Wien)

 

·         Der neue (noch nicht angelobte) Bundesrat Christian Poglitsch (V/K).

 

·         Dr. Michael Kuttin (BMF)

·         Dr. Katharina Schwaha (BMF)

·         Mag. Gerhard Reischer (BMI)

·         Simone Baumgartner-Flotzinger (BMI)

 

 

 

 

Ausschussvorsitzender Bundesratspräsident Edgar Mayer berichtete eingangs über

die eingelangten Stellungnahmen bzw. EU-Dokumente:

 

Von Seiten der Bundesländer sind seit der letzten Sitzung keine neuen Stellungnahmen eingelangt.

 

Folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte sind in letzter Zeit unter anderem eingegangen:

 

·         Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Humanarzneimitteln und ihrer Aufnahme in die staatlichen Krankenversicherungssysteme

 

·         Vorschlag für eine Verordnung betreffend Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen etc.

 

·         Vorschlag für eine Verordnung über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission

 

  

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Aussprache

über die neue Rolle der Parlamente im Rahmen des Vertrags von Lissabon

 

 

Der Vertrag von Lissabon hat einen Demokratisierungsschub gebracht, er hat nicht nur das Europäische Parlament gestärkt sondern auch die nationalen Parlamente aktiv in die EU-Gesetzgebung eingebunden. Darin waren sich alle Mitglieder und TeilnehmerInnen des EU-Ausschusses des Bundesrats einig. Staatssekretär Reinhold Lopatka sprach sogar davon, dass die nationalen Parlamente nun die Aufgabe hätten, als "Hüter der Subsidiarität" zu wirken.

 

In der Diskussion wurde dem Bundesrat attestiert, die Chancen der Mitwirkungsrechte bei der Prüfung der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gut zu nützen und eine aktive Rolle zu spielen. Kritisch sah man die für die Abgabe einer Stellungnahme zu einem EU-Vorschlag festgelegte Frist von acht Wochen. Diese Zeitspanne sei sehr kurz für die nötige Koordination mit den Bundesländern, betonte Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V). Oft beginne die Frist in einem sehr frühen Verhandlungsstadium der einzelnen Gesetzesmaterien, was ebenfalls die Sache erschwere, sagte er.

 

Man war sich daher auch einig, dass man zwar in puncto Koordinierung und Vernetzung mit den Bundesländern gut unterwegs sei, hier aber noch einiges Potential genützt werden müsse. Voll integriert in den Ausschuss seien aber bereits Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Städtebund, was eine substantielle Weiterentwicklung bedeutet, ergänzte Bundesrat Stefan Schennach (S/W). Auch seitens der VertreterInnen der Bundesländer wurde die Acht-Wochen-Frist kritisch beleuchtet, mit gutem Willen sei aber auch das zu bewerkstelligen, merkte man an. Trotz notwendiger Verbesserungen gab es seitens der Bundesländer Lob für den Bundesrat, der ein "gutes Beispiel für moderne Kommunikation" (Elisabeth Vitouch) gebe.

 

Bundesrat Schennach übte auch Kritik an den Reaktionen der Kommission auf begründete Stellungnahmen und Mitteilungen. Sie ließen sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu wünschen übrig, bemängelte er. Dennoch räumte er ein, dass die Kommission auf Äußerungen der Länderkammer sensibel reagiere, ohne dass vorher die so genannte "gelbe Karte" ausgespielt wurde. Der Dialog zeige Wirkung, meinte er, das habe man insbesondere im Fall der Konzessionsvergabe als auch hinsichtlich des Katastrophenschutzverfahrens gesehen. Staatssekretär Reinhold Lopatka sagte jedoch zu, dass er die Art der Reaktion durch die Kommission gerne auf EU-Ebene zur Sprache bringen werde.

 

Auch Lopatka zufolge funktioniert die Einbindung von Bundesrat und Nationalrat in den EU-Gesetzgebungsprozess sehr gut. Die österreichische Rechtslage sei vorbildlich, und das betreffe das EU-Informationsgesetz, die Berichtspflicht der MinisterInnen über Vorhaben des Rats und der Kommission sowie über die jeweiligen österreichischen Positionen bis hin zu den Instrumenten der Mitteilung, der Subsidiaritätsrüge (begründete Stellungnahme) und der Subsidiaritätsklage.

 

In diesem Zusammenhang präsentierte Lopatka auch eine Statistik zu den bisherigen Aktivitäten und berichtete, dass es bislang vier begründete Stellungnahmen des EU-Unterausschusses des Nationalrats sowie des EU-Ausschusses des Bundesrats gegeben hat. Diese hätten die Konzessionsvergabe, die Preisfestsetzung bei Humanarzneimitteln, die europäischen Statistiken und die Änderungen in Bezug auf die der Kommission zu übertragenden Befugnisse betroffen. Der EU-Unterausschuss des Nationalrats habe darüber hinaus zwei Stellungnahmen hinsichtlich des Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen sowie in Bezug auf die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt verabschiedet. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat die Bundesregierung in einer weiteren Stellungnahme aufgefordert, sich für europäische Zukunftsinvestitionen einzusetzen. Die EU-Ausschüsse von Nationalrat und Bundesrat haben insgesamt 13 Mitteilungen an EU-Organe verfasst, so Lopatka.

 

Von den Ländern und Gemeinden wurden insgesamt 21 gemeinsame Stellungnahmen und fünf einheitliche Stellungnahmen beschlossen.

 

Im Rahmen von Aktuellen Aussprachen waren EU-Kommissar Johannes Hahn und der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz zu Gast.

 

Was die europäische Ebene betrifft, so sei man aber erst am Beginn einer wirklich guten Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten, räumte Lopatka ein. Vieles müsse noch entwickelt werden, vieles erweise sich auch als schwierig, warb der Staatssekretär um Verständnis für die europäische Kommission.

 

Lopatka teilte die Auffassung, dass der Lissabon-Vertrag einen Demokratisierungsschub gebracht hat. Die Instrumente zur Krisenbewältigung, wie ESM, litten jedoch noch unter einem Legitimationsdefizit, gab Lopatka zu und betonte gleichzeitig die österreichische Rechtslage, die dem Parlament auch beim ESM umfassende Mitwirkungsrechte einräumt. Auch in der EU sei man davon überzeugt, dass man hier weitere Schritte setzen müsse und in diesem Sinne seien auch die Vorschläge von Ratspräsident Rompuy zu verstehen, die er in der Road-Map von 2012 niedergelegt hat. Bei aller Notwendigkeit der Demokratisierung und Legitimierung sei aber darauf zu achten, dass es zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt, merkte Lopatka an.

 

 

In der Diskussion gingen die Bundesrätinnen und Bundesräte in erster Linie auf die Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Acht-Wochen-Frist für Stellungnahmen ein. Es sei daher wesentlich, den Kommunikationsprozess mit den Landtagen noch schneller abzuwickeln, betonte dazu Bundesrat Stefan Schennach (S/W), der gleichzeitig hervorhob, dass sich die Zusammenarbeit außerordentlich gut entwickelt habe. Man könnte etwa jeweils zu Beginn eines Halbjahres mit den Ländern eine Vorschau über bedeutende EU-Gesetzesvorhaben machen, schlug er vor.

 

Als notwendig erachtete er auch die Vernetzung mit anderen Kammern in der COSAC, der er eine wichtige Funktion bei der Koordination und Themen-Priorisierung zuschrieb. Dies sei auch nötig, um mehr politisches Gewicht in Europa zu erlangen.

 

Schennach hob ferner die Bedeutung der Prüfung der Verhältnismäßigkeit hervor. Vielfach werde diese Grenze überschritten, ohne dass das Subsidiaritätsprinzip verletzt wird, erklärte er.

 

Die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit mit den Ländern weiter zu intensivieren, wurde auch von den Bundesräten Franz Perhab (V/St), Martin Preineder (V/N) und Günther Köberl (V/St) hervorgehoben.

 

Kritisch äußerte sich Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W), indem sie das Instrument der Subsidiaritätsrüge als zu schwach gegenüber der EU-Kommission bewertete. Sie beklagte auch die Überfülle an Dokumenten aus Brüssel, die das Aussieben wichtiger Informationen erschwere. Ihre Fraktionskollegin Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) zeigte sich skeptisch hinsichtlich der Bereitschaft der EU-Institutionen, nationalen Parlamenten entgegenzukommen.

 

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) äußerte den Wunsch, EU-Themen mehr ins Plenum des Bundesrats zu tragen und regte regelmäßige Treffen des EU-Ausschusses mit den entsprechenden Ausschüssen der Bundesländer an, um direkte Kommunikation zu ermöglichen.

 

Der Tenor der Stellungnahmen aus den Bundesländern war ähnlich. Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer bemängelte zwar auch die Acht-Wochen-Frist, meinte aber, wenn man will, sei auch diese Zeitspanne zu bewältigen. In Vorarlberg setze man sich zu Jahresanfang zusammen, um herauszufiltern, welche Themen wichtig sein werden. Kopfzerbrechen bereitet auch ihr die hohe Zahl an Informationsmöglichkeiten, um das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden. Schwierig sei auch zu entscheiden, an welches Gremium man sich am besten wendet.

 

Bei der Acht-Wochen-Frist müsse man eben wie ein "Haftelmacher" aufpassen, sagte die Vorsitzende des EU-Ausschusses in Wien Elisabeth Vitouch. Auch in der Bundeshauptstadt würden Anfang jeden Jahres jene anstehenden Themen ausgewählt, die für Wien und die Subsidiarität interessant seien. Beide Ländervertreterinnen zollten dem Bundesrat Lob für seine Bemühungen um Vernetzung und Kommunikation.

 

Für den Zweiten Präsidenten des niederösterreichischen Landtags Johann Heuras steht angesichts der mangelnden Akzeptanz Europas bei den BürgerInnen der Dialog im Vordergrund. Lissabon habe eine Stärkung der Parlamente und des Begriffs Subsidiarität gebracht und damit zu mehr Bürgernähe geführt, zeigte er sich einer Meinung mit Bundesrat Martin Preineder (V/N). Lissabon müsse aber mit mehr Leben erfüllt werden, forderte Heuras und appellierte an den Bundesrat, die Sitzungen rechtzeitig anzusetzen, um die Fristen auch einhalten zu können. Als vorbildhaft bezeichnete er die Vorprüfung und Vorfilterung der Dokumente für die Länder.

 

 

 

 

Am Ende der Diskussion präsentierte Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) folgendes vom Internationalen Dienst zusammengestelltes Dossier:

 

 

 

Informationsdossier

für den EU-Ausschuss des Bundesrates

am 04.04.2013

 

 

 

I. Beispiele für die Behandlung von EU-Dossiers mit Stellungnahmen der Landtage

 

 

1. Katastrophenschutzverfahren der Union - KOM(11) 934 endg.

 

Am 16.01.2012 langte der Vorschlag für einen neuen Beschluss im Bereich Katastrophenschutzverfahren der Union ein. Dieses Katastrophenschutzverfahren bezweckt, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich Katastrophenschutz durch eine bessere Wirksamkeit der Präventions-, Vorbereitungs- und Abwehrsysteme für Katastrophen innerhalb und außerhalb der Union zu unterstützen. Die spezifischen Ziele umfassen einerseits ein hohes Maß an Schutz vor Katastrophen durch Verhinderung bzw. Verringerung ihrer Folgen, andererseits die Stärkung der Bereitschaft der EU zur Katastrophenabwehr sowie die Erleichterung von raschen und effizienten Notfallabwehreinsätzen im Falle von schweren Katastrophen.

 

Einlangend mit 14.03.2012 wurde vom Vorarlberger Landtag eine Stellungnahme abgegeben.

Der oben angeführte neue Vorschlag befand sich am 14.03.2012 auf der Tagesordnung der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates. In der Debatte wurde unter anderem festgestellt, dass die zu übermittelnden Risikomanagementpläne aus Datenschutzgründen kritisch angesehen werden.

Am 21.03.2012 folgte eine Stellungnahme des Wiener Landtags.

 

In einer weiteren Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 27.03.2012 wurde eine Mitteilung beschlossen. Unter Bezugnahme auf die Stellungnahmen der Landtage kam der Bundesrat zum Schluss, dass sich einzelne Bestimmungen des gegenständlichen Vorhabens als überschießend darstellen. Dies sind unter anderem die Risikomanagementpläne, die Europäische Notfallabwehrkapazität und die Durchführungsrechtsakte. Zusammenfassend stellte der Bundesrat fest, dass das gegenständliche Vorhaben mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar sei.

 

Einlangend am 19.06.2012 folgte eine einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art 23d B-VG. Die Länder stellen darin fest, dass der Beschlussvorschlag in einigen Punkten zu weit gehen würde und daher nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang stehe.

 

Das Antwortschreiben der Kommission auf die Mitteilung des EU-Ausschusses des Bundesrates ging am 20.09.2012 ein. Die Kommission hält darin fest, dass das Katastrophenschutzverfahren auf den guten Erfahrungen der Vergangenheit aufbaut und die bestehende Zusammenarbeit im Katastrophenschutz in den Bereichen Kosteneffizienz und Qualität verbessert werden soll. Auch betonte die Kommission in ihrem Schreiben, dass es zu keinen verpflichtenden Vorgaben für die Ausgestaltung von Risikomanagementplänen kommen soll.

 

Eine weitere Behandlung dieses Themas fand am 30.10.2012 in der EU-Ausschusssitzung des BR statt. Hintergrund für die weitere Behandlung war, dass sich viele Mitgliedsstaaten ablehnend zum ursprünglichen Kommissionsentwurf für ein unionsweites Katastrophenschutzverfahren geäußert hatten. Unter der zypriotischen Ratspräsidentschaft wurde eine veränderte Fassung erarbeitet. Anstatt einer verpflichtenden Übermittlung von Risikomanagementplänen an die Kommission haben die Mitgliedsländer gemäß dem EU-Plan nunmehr Informationen über Risiken und eine zusammenfassende Bewertung der nationalen Risikomanagementfähigkeit bekanntzugeben. Dadurch soll ein wirkungsvoller Austausch von Verfahren und Informationen ermöglicht werden.

 

Die Parlamente von Österreich, Bulgarien und Deutschland befassten die Unionsorgane mit Mitteilungen bezüglich des Katastrophenschutzverfahrens. Begründete Stellungnahme wurde keine abgegeben.

 

Das Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich des Katastrophenschutzverfahren der Union ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

2. Prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik - COM(2011) 876 final

 

Gegenstand dieses Vorschlages vom 31.01.2012 ist die Überprüfung der Liste prioritärer Wasserstoffe und die damit einhergehende Änderung eines Anhangs der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen. Unter prioritären Wasserstoffen sind Chemikalien zu verstehen, die ein erhebliches Risiko für bzw. durch die aquatische Umwelt auf Unionsebene darstellen. Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie muss die Europäische Kommission die Liste der prioritären Wasserstoffe mindestens alle 4 Jahre überprüfen.

Laut Vorschlag der Kommission sollen 15 neue Stoffe in die Liste der prioritären Stoffe aufgenommen werden. Weiters soll es nach Vorschlag der Kommission auch eine Änderung von Umweltqualitätsnormen für sieben Stoffe geben. Hinsichtlich einiger gefährlicher prioritärer Stoffe ist anzumerken, dass es sich zum Teil um Stoffe handelt, die schon seit langem verboten, aber dennoch in der Umwelt immer noch nachweisbar sind.

 

Am 14.03.2012 behandelte der EU-Ausschuss des BR diesen Vorschlag in seiner Sitzung. Der Vorschlag wurde jedoch zur Ausarbeitung einer begründeten Stellungnahme, insbesondere betreffend die Kostenfrage, einstimmig vertagt.

 

Schließlich wurde der Vorschlag vom EU-Ausschuss des BR in seiner Sitzung am 27.03.2012 erneut behandelt. Im Vorfeld hatte der EU-Ausschuss des niederösterreichischen Landtags den Bundesrat ersucht (das Schreiben langte am 08.03.2012 ein), eine begründete Stellungnahme abzugeben. In dieser Sitzung wurde vom EU-Ausschuss des BR eine Mitteilung einstimmig beschlossen. In seiner Mitteilung gab der EU-Ausschuss des BR zu bedenken, "dass die Kosten für die Untersuchung, die Verwaltung sowie das Monitoring der Daten massiv ansteigen werden, nicht zuletzt auch durch die erhöhte Frequenz der Untersuchungen. Zahlreiche zusätzliche Reinigungsmaßnahmen und Adaptierungen von Anlagen könnten notwendig werden, um den Anforderungen des Vorschlags überhaupt entsprechen zu können, sollte er in dieser Form beschlossen werden. In wie weit dieser Mehraufwand berechtigt ist und tatsächlich auch zu einer Verbesserung der Werte führt, ist aus heutiger Sicht mehr als fraglich. Die Kommission sollte daher deutlich darlegen und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen untermauern, welche Maßnahmen sie für geeignet hält, um die entsprechenden Ziele des Vorschlags zu erreichen und insbesondere zu belegen, dass der Aufwand nicht unverhältnismäßig zum Output ist". Desweiteren wurde in der Mitteilung auch die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eingemahnt.

 

Im Antwortschreiben der Europäischen Kommission vom 22.10.2012 ging diese auf die Bedenken des EU-Ausschusses des BR ein. Bezüglich der Subsidiaritätsbedenken wendete die Kommission ein, dass der Vorschlag Art. 5 EUV entspricht, da der Vorschlag den grenzüberschreitenden Charakter der Wasserverschmutzung und den hohen Anteil gemeinsamer Einzugsgebiete berücksichtige. Außerdem werden die vorgeschlagenen Stoffe EU-weit verwendet bzw. erzeugt; daher ist es angemessen für diese Stoffe auf Unionsebene harmonisierte Umweltqualitätsnormen (UQN) festzulegen. Auch den Kosteneinwand teilte die Kommission nicht, weil die zusätzlichen Untersuchungskosten für die 15 neuen Stoffe gemessen am Gesamtuntersuchungsaufwand, der sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergibt, gering wären. Die Kommission bejahte auch die Geeignetheit der Maßnahmen, da die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können ob sie auf lokaler oder nationaler Ebene Maßnahmen ergreifen; zusätzlich sieht der Vorschlag in bestimmten Fällen Ausnahmeregelungen vor.

Neben dem Österreichischen Parlament befassten auch die Parlamente von Polen, Spanien und Großbritannien die Unionsorgane mit einer Mitteilung; eine begründete Stellungnahme wurde von keinem Mitgliedstaat abgegeben.

 

Der Vorschlag befindet sich derzeit noch im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

 

3. Energieeffizienz – KOM(2011) 109 und KOM (2011) 370

 

Ziel des Energieeffizienzplanes 2011 [KOM(2011) 109, vorgelegt am 09.03.2011], ist es, durch konkrete Maßnahmen bis 2020 Energieeinsparungen von 20% zu erreichen und damit auch einen wesentlichen Beitrag zu den vereinbarten Energie- und Klimaschutzzielen zu leisten. Der Plan ist auch als Teil der "Europa 2020 Strategie" zu sehen.

Mit dem Richtlinienvorschlag [KOM(2011) 370, vorgelegt am 23.06.2011] soll in Hinblick auf das Ziel, 20 % des Primärenergieverbrauchs bis 2020 einzusparen, ein gemeinsamer Rahmen für die Förderung der Energieeffizienz in der EU festgelegt werden. Hinsichtlich der Endnutzersektoren wird der Schwerpunkt auf Maßnahmen gelegt, die Anforderungen an den öffentlichen Sektor stellen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten nationale Energieeffizienzverpflichtungssysteme einführen müssen. Ferner werden darin regelmäßige verbindliche Energieaudits für große Unternehmen vorgeschrieben und eine Reihe von Anforderungen an Energieunternehmen hinsichtlich der Verbrauchserfassung und der Abrechnung festgelegt.

 

Schon am 09.05.2011 fassten die Bundesländer eine einheitliche Länderstellungnahme gem. Art. 23d B-VG aufgrund von Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsbedenken in Bezug auf den Energieeffizienzplanes 2011 [KOM(2011) 109].

 

Zusätzlich langte vom Vorarlberger Landtag am 13.05.2011 eine Stellungnahme – den Energieeffizienzplan [KOM(2011) 109] betreffend – ein. Insbesondere die geplanten Vorschriften für eine Datenerfassung ("smart meters" – intelligente Zähler) des Energieverbrauchs und deren Weitergabe sah der EU-Ausschuss des Vorarlberger Landtags im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip äußerst kritisch.

 

In seiner Sitzung am 29.06.2011 befasste sich der EU-Ausschuss des BR mit dem Energieeffizienzplan 2011 [KOM(2011) 109]; die Diskussion wurde jedoch vertagt.

 

Am 20.07.2011 behandelte der EU-Ausschuss des BR den Energieeffizienzplan 2011 [KOM(2011) 109] und den Richtlinienvorschlag [KOM(2011) 370] zur Energieeffizienz in seiner Sitzung. Angesichts offener Subsidiaritätsfragen wurde ein Abschluss der – noch zu vertiefenden – Diskussion mit den Ländern und Gemeinden für den folgenden September oder Oktober ins Auge gefasst.

 

Am 05.08.2011 (eingelangt am 08.08.2011) ersuchten die Bundesländer in einer einheitlichen Stellungnahme gem. Art. 23d B-VG auch um Berücksichtigung ihrer Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsbedenken gegenüber dem Richtlinienvorschlag [KOM(2011) 370].

 

Schließlich wurde der Energieeffizienzkomplex vom EU-Ausschuss des BR in seiner Sitzung am 13.09.2011 wieder aufgegriffen. Der EU-Ausschuss beschloss dazu einstimmig eine Ausschussfeststellung. In dieser unterstützen die Bundesrätinnen und Bundesräte die Pläne der EU grundsätzlich, meinen aber, dass neben dem Subsidiaritätsgrundsatz auch die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten beachtet werden müsse. Sie halten auch die Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach In-Krafttreten der Richtlinie für zu kurz, außerdem sei nicht absehbar, ob und in welcher Höhe es verbindliche nationale Ziele ab 2014 geben werde, was eine Planungsunsicherheit nach sich ziehe.

 

In ihrem Antwortschreiben vom 20.07.2012 ging die Europäischen Kommission zwar auf die Bedenken des Bundesrates ein, teilte diese jedoch nicht. Bezüglich der kurzen Umsetzungsfrist erklärte die Kommission, dass nur so eine rasche und reibungslose Umsetzung der Energieeffizienz-Maßnahmen gewährleistet wäre um das Energieeffizienzziel 2020 zu erreichen. Die Kommission erläuterte auch, dass die vorgeschlagene Richtlinie mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang stehe.

 

Die Parlamente von Österreich und der Tschechischen Republik befassten die Unionsorgane mit Mitteilungen bezüglich des Energieeffizienzplanes [KOM(2011) 109]. Zusätzlich zu diesen beiden Mitgliedstaaten wandten sich auch die Parlamente aus Deutschland, Italien und der Niederlande mit einer Mitteilung wegen ihrer Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag [KOM(2011) 370] an die Europäische Union; Schweden und Finnland gaben sogar eine begründete Stellungnahme ab.

 

Das Gesetzgebungsverfahren bezüglich des Richtlinienvorschlags [KOM(2011) 370] ist bereits abgeschlossen (25.10.2012 - RL 2012/27/EU).

 

II. Beispiel Konzessionsvergaberichtlinie - KOM(2011) 897

 

Am 21.12.2011 langte der Richtlinienvorschlag der Kommission ein. Aus Sicht der EK sollte damit im Wesentlichen ein einheitliches Regelungswerk für die Vergabe von Konzessionen, deren geschätzter Wert einem bestimmten Schwellenwert entspricht (idR 5 000 000 EUR), geschaffen werden.

 

In seiner Sitzung am 01.02.2012 beschloss der EU-Ausschuss des BR eine begründete Stellungnahme, in welcher er festhielt, dass der Richtlinienvorschlag der Kommission als überschießend und daher gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßend zu beurteilen sei. Dieser Richtlinienvorschlag hätte Auswirkungen auf die Vergabe von Konzessionen für öffentliche Dienstleistungen und somit auf die Strukturen kommunaler Aufgabenerbringung, vor allem etwa im Bereich der kommunalen Wasserwirtschaft, und würde zu Privatisierungsdruck führen.

 

Am 15.02.2012 langte eine auf Basis eines Vorschlages der Wiener Landesregierung vom 25.01.2012 erstellte einheitliche Stellungnahme der Bundesländer gem. Art. 23d B-VG ein, die unter anderem auch auf ein vorangegangenes Schreiben des Amtes des NÖ Landesregierung an den Bundesrat vom 01.02.2012 Bezug nahm und im Ergebnis eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips vor allem mit dem Argument feststellte, dass die Notwendigkeit eines neuen Rechtsaktes angesichts der vom EuGH bereits geklärten Rechtslage nicht gegeben sei.

 

Am 05.09.2012 langte das Antwortschreiben der Kommission auf die begründete Stellungnahme ein, in dem unter anderem betont wurde, dass der RL-Vorschlag keinesfalls auf die Liberalisierung oder Privatisierung bestimmter Wirtschaftszweige abziele und zur Erreichung der beabsichtigten Ziele (insb. Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes) in diesem Umfang notwendig sei.

 

Am 14.09.2012 langte eine Stellungnahme der Wiener Landesregierung zum Kompromissvorschlag der zypriotischen Präsidentschaft  ein, in welcher auch der modifizierte Vorschlag in seiner Gesamtheit entschieden abgelehnt wurde.

 

In einer weiteren Sitzung am 30.10.2012 beschloss der EU-Ausschuss des BR eine Mitteilung, in der er die in der seinerzeitigen begründeten Stellungnahme geäußerten Bedenken vollinhaltlich aufrecht erhielt und insbesondere das Antwortschreiben der Kommission für argumentativ unzureichend erachtete.

 

In einer weiteren Sitzung am 19.12.2012 nahm der EU-Ausschuss des BR einstimmig einen Entschließungsantrag zu diesem Thema an, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich auf europäischer Ebene weiterhin im Sinne der am 01.02.2012 beschlossenen begründeten Stellungnahme einzusetzen, insbesondere was den Bereich der Liberalisierung der Trinkwasserversorgung anbelangt.

 

Diese Entschließung wurde letztendlich auch im Plenum des Bundesrates am 20.12.2012 einhellig angenommen.

 

Außer dem österreichischen Bundesrat haben auch der deutsche Bundesrat und das spanische Parlament begründete Stellungnahmen abgegeben. Insgesamt wurde der Vorschlag in 22 Parlamentskammern behandelt.

 

Der Vorschlag befindet sich auf EU-Ebene zur Zeit noch im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

 

 

Finanztransaktionssteuer

 

 

Die Realisierung der Finanztransaktionssteuer in 11 EU-Mitgliedsländern, die diese auf der Grundlage der so genannten Verstärkten Zusammenarbeit einführen wollen, nimmt allmählich Gestalt an. Dem EU-Ausschuss des Bundesrats lag dazu ein Richtlinienvorschlag der Kommission vor, der bei den Bundesrätinnen und Bundesräten mit einigen kritischen Anmerkungen grundsätzlich auf positives Echo stieß.

 

Ob die Steuer tatsächlich mit Beginn 2014 eingeführt wird, ist jedoch noch offen, denn das hätte eine Einigung der FinanzministerInnen noch im Juni diesen Jahres zur Voraussetzung. Ebenfalls noch nicht fix ist die Verwendung der Einnahmen, ob diese der EU oder den nationalen Budgets zufließen sollen. Die vorläufigen Schätzungen hinsichtlich der Einnahmen aus der Steuer belaufen sich in der Größenordnung von rund 31 Mrd. € jährlich. In Österreich hat man 500 Mio. € budgetiert.

 

 

Seitens des Finanzministeriums wurde der Vorschlag als innovativ bewertet, weil sie weltweit gilt, fast alle Finanzprodukte erfasst und der Steuersatz niedrig ist. Es werden somit alle Aktien gleich behandelt, egal ob es sich um amerikanische, englische oder österreichische Produkte handelt. Sobald ein Finanzinstitut, ein Unternehmen oder BürgerInnen der betreffenden elf Länder irgendwo ein Finanzprodukt erwerben oder verkaufen, ist die Steuer fällig, womit sich keine Benachteiligung der Länder mit Finanztransaktionssteuer ergibt und die inländische Eigenkapitalbeschaffung nicht erschwert wird. Der Steuerpflicht unterliegt nur der Sekundärmarkt, nicht jedoch der Primärhandel.

 

Österreich hat sich bereits seit Jahren für eine solche Steuer stark gemacht, um den Finanzsektor als wesentlichen Auslöser der Krise an den Kosten zur Bewältigung der aktuellen schwierigen Situation in angemessener Weise zu beteiligen. Bislang hatten in erster Linie die europäischen Bürgerinnen und Bürger die Last der Kosten zu tragen. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird auch von allen Fraktionen des österreichischen Parlaments unterstützt.

 

Auf europäischer Ebene zeichnet sich jedoch bis heute keine gemeinsame Vorgangsweise ab, viele Staaten bezweifeln die Notwendigkeit eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems. In der Folge haben elf Mitgliedstaaten – neben Österreich sind dies Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien und Slowakei – den Antrag auf Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer gestellt. Der entsprechende Beschluss wurde dann vom ECOFIN-Rat im Jänner 2013 gefasst, der gegenständliche Richtlinienvorschlag der Kommission bildet nun die Grundlage für die Einführung der Steuer in den genannten Ländern. Sobald sich diese auf die gesetzlichen Formulierungen geeinigt haben, steht einer Umsetzung nichts mehr im Wege. Außer den elf Ländern sind weitere vier EU-Mitgliedstaaten interessiert, an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich Finanztransaktionssteuer mitzumachen.

 

 

Der aktuelle Vorschlag der Kommission zielt nicht nur darauf ab, den Finanzsektor mit einem angemessenen und substantiellen Beitrag an den Kosten der jüngsten Krise zu beteiligen, es geht auch darum, die wachsende Zahl an unkoordinierten Maßnahmen der EU-Staaten einzudämmen, da diese zu einer Fragmentierung der steuerlichen Behandlung im Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Außerdem, so die Kommission, ist die gegenwärtige Steuerpolitik nicht geeignet, regulatorische Maßnahmen und Kontrollinstrumente zur Vermeidung zukünftiger Krisen zu unterstützen. Auch werden der Realwirtschaft zugunsten der Finanzinstitute noch immer zu viele Mittel entzogen.

 

Der Anwendungsbereich der geplanten Finanztransaktionssteuer ist weit gefasst, sie betrifft alle Finanzprodukte sowie alle Derivatkontrakte. Die Steuersätze betragen 0,01% des Nominalbetrags bei Derivatkontrakten bzw. 0,1% des Kauf- oder  Marktpreises bei allen anderen Finanztransaktionen. Die Steuer ist sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer zu entrichten, d.h. die Steuerbelastung der Transaktion beträgt somit 0,2% bzw. 0,02%.

 

Die  Steuerpflicht entsteht, sobald nur eine Partei der Transaktion im Gebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten ansässig ist (Ansässigkeitsprinzip) bzw. ergänzend, wenn es sich um ein Finanzprodukt handelt, welches im Gebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten emittiert wurde (Emissionsprinzip). Damit soll die Verlagerung von Tätigkeiten und Einrichtungen aus den Steuergebieten der Finanztransaktionssteuer verhindert werden. Der Steueranspruch entsteht zum Zeitpunkt, zu dem die Finanztransaktion durchgeführt wird.

 

Die Regelung ist so zu verstehen, das bei einer Transaktion etwa zwischen einem deutschen und einem österreichischem Finanzinstitut Deutschland 0,1% (bzw. bei Derivaten 0,01%) und Österreich 0,1% (bzw. bei Derivaten 0,01%) erhält. Findet die Transaktion etwa zwischen einem britischen und einem österreichischen Finanzinstitut statt, so erhält Österreich 0,2% bzw. (0,02% bei Derivaten).

 

Ausgenommen von der Finanztransaktionssteuer sind Transaktionen mit der Europäischen Zentralbank sowie Transaktionen der Nationalbanken, des EFSF und des ESM. Ebenso ist der Primärmarkt davon ausgenommen. Die meisten für BürgerInnen oder Unternehmen wichtigen laufenden Finanztätigkeiten (wie z.B. Versicherungsverträge, Hypothekardarlehen, Verbraucherkredite etc.) fallen ebenfalls nicht darunter. Auch Devisenspottransaktionen unterliegen nicht der Finanztransaktionssteuer, um die Freiheit des Kapitalverkehrs zu gewährleisten.

 

Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu ergreifen. Im Interesse der Harmonisierung soll die Kommission die Befugnis erhalten, weitere Festlegungen hinsichtlich der Registrierungs-, Rechnungslegungs-, Berichtspflichten und Erhebungsverfahren vornehmen zu können.

 

 

Auf die kritische Bemerkungen von Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V), wonach die Steuer für die Wirtschaft nicht das "Gelbe vom Ei" sei, weil es Investoren abschrecke, reagierte der Experte des Finanzministeriums Michael Kuttin mit der Bemerkung, keine Steuer habe positive ökonomische Wirkungen. Man müsse aber bedenken, dass das österreichische Steuersystem eine viel zu hohe Besteuerung des Faktors Arbeit vorsieht und die Finanztransaktionssteuer nun die Auslöser der Finanzkrise belastet. Sie sei auch so konzipiert, dass nationale Anleihen und Aktien nicht schlechter behandelt werden als andere.

 

Ausdrücklich begrüßt wurde der Vorschlag von den BundesrätInnen Susanne Kurz (S/S), Sonja Zwazl (V/N) und Stefan Schennach (S/W). Die Finanztransaktionssteuer soll vor allem unfaire Spekulationen hintanhalten, betonte Bundesrätin Zwazl, Vizepräsidentin Kurz führte den vorliegenden Vorschlag auf einen großen Verhandlungserfolg von Bundeskanzler Faymann und Finanzministerin Fekter zurück und Bundesrat Schennach sprach von einer "Trendsetter-Position" Österreichs. Mit der Steuer sollen nicht nur Spekulationsgeschäfte, die für die Krise verantwortlich zeichnen, verhindert werden, sondern es soll auch dem Hochfrequenzhandel Einhalt geboten werden, sagte Schennach. Ihm zufolge müsse man sich langfristig darüber Gedanken machen, ob die EU nicht aus bestimmten Steueraufkommen direkt Einnahmen lukrieren soll.

 

Seitens des Finanzministeriums warnte man davor, zu viele Bereiche von der Steuer auszunehmen. Kuttin appellierte in diesem Sinne auch an die Mitglieder der Länderkammer, dies zu berücksichtigen. Manche Ausnahmen machten aber Sinn, räumte der Finanzexperte ein, und das betreffe insbesondere die Market-Maker, denn ohne diese wäre beispielsweise die Wiener Börse gefährdet. Gegenüber Bundesrätin Zwazl erläuterte er, gruppeninterne Geschäfte seien nach derzeitigem Stand nicht ausgenommen, man prüfe aber, ob dies möglich sei. Priorität habe aber, Umgehungsgeschäfte zu verhindern. Wenig Chancen sah er für eine Ausnahme von Pensionskassen und –fonds. Wenn diese jedoch konservativ veranlagen, werden sie nicht stark belastet sein, gab er zu bedenken. Wenig hielt er von einer Zweckbindung der Steuereinnahmen, wie dies Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) etwa für die Armutsbekämpfung verlangt hatte. Bei Zweckbindungen müsse man die tatsächliche Verwendung der Gelder nicht nachweisen, erläuterte er seine kritische Haltung dazu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Harmonisierung der Datenerfassung von Reisenden aus Drittstaaten

 

Wie die EU irreguläre Zuwanderung in ihre Mitgliedstaaten bekämpfen will, diskutierte der EU-Ausschuss des Bundesrats nach der Finanztransaktionssteuer als weiteren Themenblock. Einhellig sprachen sich die Ausschussmitglieder für eine eingehende Bewertung der Verhältnismäßigkeit des vorgeschlagenen Maßnahmenpakets und der dafür angenommenen Kosten aus. Ausschussobmann Edgar Mayer (V/V) unterstrich in diesem Zusammenhang, dass die vorliegenden Legislativakte erst im Februar von der Kommission beschlossen worden seien, die Verhandlungen im Rat darüber also erst am Anfang stünden.

 

Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatenangehörigen, die eine EU-Außengrenze überschreiten, sollen künftig elektronisch erfasst werden, geht es nach dem Kommissionsplan für einen integrierten Grenzschutz des Unions- bzw. Schengenraumes (Änderung des Schengener Grenzkodex COM(2013) 96 final). Ein zentralisiertes Einreise-/Ausreisesystem (Entry-/Exit System - EES) sowie ein Registrierungsprogramm für Reisende (Registered Traveller Programme - RTP) werden zur zuverlässigen Überwachen der Reisebewegungen von Drittstaatenangehörigen vorgeschlagen. Das bisher übliche Abstempeln der Reisedokumente durch die Grenzbehörden würde damit wegfallen.

 

Mit strengeren Kontrollen an den Grenzen der EU, bei denen mittels EES Ort sowie Zeitpunkt der Ein- und Ausreise von Drittstaatenangehörigen festgehalten werden, plant die Kommission, koordinierter gegen illegale Zuwanderung vorzugehen und Migrationsströme besser zu steuern. Die Aufenthaltsdauer von Personen, die keine Aufenthaltsbewilligung im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten haben bzw. deren Aufenthaltsrecht im Schengenraum abgelaufen ist, etwa auf Grund eines veralteten Kurzzeitvisums, will die EU so nachvollziehbarer machen. Sogenannte "Visa-Overstayer", die sich trotz Ablauf ihres Visums nach 90 Tagen illegal im Schengenraum aufhalten, könnten mit dem neuen Kontrollsystem EES leichter identifiziert werden, erklärte der Experte des Innenministeriums Gerhard Reischer dem Ausschuss. Dazu ist im Verordnungsvorschlag zum EES eine einheitliche Identitätserfassung von betroffenen Reisenden mit alphanumerischen Daten und Fingerabdrücken vorgesehen (COM(2013) 95 final).

 

In dem Kommissionspapier wird darauf hingewiesen, dass zwar die Abnahme von Fingerabdrücken einen Eingriff in die Privatsphäre der Reisenden darstelle, doch dass dies angesichts des Mangels an Ausweispapieren bei vielen irregulären MigrantInnen gerechtfertigt sei. Außerdem werde damit der Abgleich von Ein- und Ausreisedaten legaler Reisender zuverlässiger. Laut Verordnungsentwurf sollen Grenz-, Visa- und Einwanderungsbehörden, nicht aber Strafverfolgungsbehörden auf das System zugreifen können. Die Abnahme von Fingerabdrücken sei jetzt bereits für die Ausstellung von Visa gut funktionierende Praxis, antwortete der BMI-Experte auf die Befürchtung von Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N), Reisende aus Drittstaaten würden dadurch generell als "potentielle Verbrecher" behandelt.

 

Ausnahmen dieser umfassenden Kontrolle werden für Drittstaatenangehörige geltend gemacht, die häufig EU-Außengrenzen queren (COM(2013) 97 final). Diese Personen können sich als Vielreisende im RTP registrieren lassen. Bei Bewilligung der Registrierung erhalten sie einen "Token", der mit einer persönlichen Kennnummer den jeweiligen Grenz- und Visabehörden Zugang zu den im Zentralregister gespeicherten Daten der Reisenden gibt, und mit dem eine raschere Abwicklung über automatisierte Grenzkontrollanlagen ermöglicht wird.

 

1,1 Mrd. € sind im aktuellen Vorschlag der Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 für die Entwicklung des EES und des RTP eingeplant, wobei auch nationale Entwicklungskosten für entsprechende Systemkomponenten an EU-Außengrenzen von der EU unterstützt werden. Die Folgekosten des Systembetriebs hätten der Kommission zufolge die Nationalstaaten zu tragen, 50% der Mittel für nationale Grenzsicherungsprogramme seien dafür zu veranschlagen.

 

Das Ziel, durch bessere Verwaltung der EU-Außengrenzen für mehr Sicherheit in der Union zu sorgen, sei zwar zu befürworten, allerdings müsse angesichts des hohen Kostenaufwands der Mehrwert des von der Kommission vorgeschlagenen Projekts hinterfragt werden, meldeten die MandatarInnen Edgar Mayer (V/V) und Monika Mühlwerth (F/W) ihre Bedenken an. Mühlwerth warnte zudem vor der Schaffung eines europäischen Überwachungsstaats durch die vorgeschlagenen Kontrollmechanismen und bezweifelte, dass diese als Maßnahmen gegen illegale Einwanderung ausreichen würden. Bundesrat Stefan Schennach (S/W) sprach sich ebenfalls dezidiert gegen ein "Big Brother Europe" aus, denn in seinen Augen sollten Reisen in die EU erleichtert werden. Bei den Kontrollen müssten Kosten und Effizienz die Balance halten, letztlich gehe es im Sinne Europas um verstärkten Austausch von Wissen und Wirtschaftsinteressen, betonte der SPÖ-Mandatar.