Parlament Österreich

 

 

 

IV-69 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 6. November 2013

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 6. November 2013

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Tagesordnung

 

 

1.    COM (2013) 627 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012

(124620/EU XXIV.GP)

 

2.    COM (2011) 804 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds [zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1198/2006 des Rates und (EG) Nr. 861/2006 des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. XXX/2011 des Rates über die integrierte Meerespolitik

(66032/EU XXIV.GP)

 

3.    COM (2013) 534 final

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft

(123306/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Bundesrat Edgar Mayer (V/V) kurz über die eingelangten Stellungnahmen und EU-Dokumente:

 

Von Seiten der Bundesländer sind seit der letzten Sitzung eingelangt:

 

·         Gemeinsame Länderstellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten (KOM(2013)620)

 

Folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte sind in letzter Zeit unter anderem eingegangen:

 

·         Vorschlag für einen Beschluss über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung

 

·         Vorschlag für eine Verordnung zur Anpassung von Rechtsakten an Artikel 290 und 291 AEUV

 

·         Vorschlag für eine Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung

 

 

 

 

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) berichtete über die letzte COSAC-Sitzung.

 

Die Parlamente kleinerer Staaten wollen in Zukunft enger zusammenarbeiten, um wichtigen Themen entsprechende Wirkung zu verleihen. Die Initiative ging vor allem von Dänemark und Irland aus.

 

Österreich machte dann den Vorstoß, Workshops zu drei Themen abzuhalten. Diese betreffen:

·         kommunale Dienstleistungen

·         Daseinsvorsorge

·         sozialen Wohnbau

und sollen unter griechischem Vorsitz stattfinden.

Auch die demokratische Kontrolle in Bezug auf den EMS durch die nationalen EU-Ausschüsse soll thematisiert werden. Die ParlamentarierInnen wollen sich aber auch mit dem Thema "Bürgernähe" beschäftigen.

 

 

 

 

Als Experten standen den Ausschussmitgliedern diesmal folgende Personen zur Verfügung:

 

·         Mag. Klaus Parrer   (BMVIT für TOP 1)

·         Dr. Konrad Blaas   (BMLFUW für TOP 2)

·         DI Marcus Kucera   (BMLFUW für TOP 2)

·         Sektionschef Mag. Christian Pilnacek   (BMJ für TOP 3)

 

·         MMag. Dr. Winfried Pöcherstorfer   (WKO für TOP 1)

·         Generalsekretär-Stellvertreter Dr. Anton Reinl   (LWK für TOP 2)

 

 

 

Telekommunikation

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats bekräftigte in seiner Sitzung seine massiven Bedenken gegen den Verordnungsentwurf von EU-Kommissarin Neelie Kroes zu einem europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und fasste seine Kritik in einer Begründeten Stellungnahme (Subsidiaritätsrüge) zusammen, die von den Bundesräten Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W) eingebracht und dann einstimmig beschlossen wurde. Darin halten die Bundesrätinnen und Bundesräte unmissverständlich fest, dass sie den Vorschlag ablehnen, weil er in ihren Augen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität verletzt. Bereits in der Sitzung vom 8. Oktober 2013 hatten sich die Ausschussmitglieder mit großer Skepsis zum Detailvorschlag der EU-Kommission geäußert.

 

Ziel des Kommissionspapiers ist der unbeschränkte Zugang aller BürgerInnen und Unternehmen zu elektronischen Kommunikationsdiensten, unabhängig davon, wo die Betreffenden ihren Sitz haben. Auch sollen ungerechtfertigte Zusatzkosten vermieden werden. Gleichermaßen sollen Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und –dienste anbieten, diese überall betreiben und bereitstellen können.

 

 

Sowohl Mayer als auch Schennach ziehen die Notwendigkeit einer europäischen Regelung des Telekommunikationsbereichs nicht in Zweifel. Sie kritisieren jedoch, dass angesichts einer derart wichtigen Regelung, die noch dazu als Verordnung direkt in den Mitgliedstaaten wirksam wird, im Vorfeld keine öffentliche Konsultation stattgefunden hat. Das sei eine "neue Form des Umgangs miteinander", stellte Ausschussvorsitzender Mayer kritisch fest.

 

Der EU-Ausschuss warnt in der Begründeten Stellungnahme insbesondere vor einer massiven Erhöhung der nationalen Kommunikationskosten, weil grenzüberschreitende Dienste zum gleichen Preis angeboten werden müssen. Darüber hinaus befürchten die Bundesrätinnen und Bundesräte nicht nur Nachteile für die KonsumentInnen, sondern auch für die Unternehmen der Branche. Von diesen würden unionsseitig massive Investitionen in hochwertige Infrastruktur gefordert, während die EU weitere regulatorische Bürden vorsieht, die die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit erheblich einschränken, halten sie fest.

 

Ferner wird die Notwendigkeit unterstrichen, die Netzneutralität zu wahren, was vor allem Bundesrat Marco Schreuder (G/W) ein besonderes Anliegen ist. Die Textierung des Vorschlags lasse jedoch ungerechtfertigte Eingriffsmöglichkeiten zu. Ebenso stoßen sich die Ausschussmitglieder an den geplanten stärkeren Eingriffsmöglichkeiten der EU-Kommission bei der Frequenzvergabe, was die Mitgliedstaaten schwächen würde. Die damit notwendige Koordination würde einen hohen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen, so ihr weiterer Kritikpunkt.

 

 

Seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie wies der zuständige Beamte darauf hin, dass sich die EU-Kommission nun aufgrund der weitverbreiteten Kritik aus den Mitgliedstaaten der Sensibilität dieser Materie bewusst sei. Vor allem habe man die Notwendigkeit einer gewissen Flexibilität erkannt, um das hohe Schutzniveau in einigen Ländern nicht zu gefährden. Der Experte geht von längeren Verhandlungen aus, zumal in der Ratsarbeitsgruppe, wo man sich zunächst mit der Folgenabschätzung befasst hat, die Widerstände in den einzelnen Ländern und die große Zahl an offenen Fragen deutlich wurde. Es werde daher noch mehrmals über die Folgenabschätzung zu reden sein.

 

Ablehnende Worte zum vorliegenden Entwurf kamen auch vom Vertreter der Wirtschaftskammer. Er sah darin eine Trendwende, da die Kommission offensichtlich anstelle der bisherigen Zielsetzung, mehr Wettbewerb zu ermöglichen, nun danach strebe, die Anbieterlandschaft in der Telekommunikation auf ein paar große Player zu reduzieren. Außerdem seien viele Bestimmungen unklar, in einigen Bereichen werde über das Ziel hinausgeschossen, was zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen führe, so sein Fazit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fischzucht

 

 

Neben Fragen der Telekommunikation beschäftigten den EU-Ausschuss des Bundesrats auch die Pläne der Kommission, die Aquakultur nachhaltig weiterzuentwickeln, um der gestiegenen Nachfrage an Fisch Rechnung zu tragen. Angesichts der Tatsache, dass die Fischbestände in den Gewässern der EU drastisch sinken, hält es die Kommission für erforderlich, dem Aquakultursektor mehr Aufmerksamkeit zu widmen und Investitionen aus den Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) in der nächsten Periode 2014-2020 verstärkt zu fördern.

 

Österreich unterstützt diese Strategie und legt sein Hauptaugenmerk insbesondere auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Aquakultur im Süßwasserbereich. Da man von heimischer Seite die vorhandenen Mittel aus dem EMFF bereits Mitte 2012 voll ausgeschöpft hat und daher keine neuen Projekte mehr genehmigt werden konnten, hofft Österreich auf den raschen Abschluss der Verhandlungen zur EMFF-Verordnung.

 

 

 

Die steigende Bedeutung der Fischproduktion für eine gesunde Ernährung manifestierte sich auch in der umfassenden Diskussion, die zu diesem Thema im Ausschuss entstand. Auch wenn die Fischzucht in Österreich im Vergleich zum gesamten Sektor in Europa nur einen kleinen Teil ausmacht, so nimmt deren Bedeutung für die Deckung der Inlandsnachfrage zu, erläuterte der Experte des Landwirtschaftsministeriums. Man liege derzeit hinsichtlich der Selbstversorgung bei rund 33 Prozent, dieser Anteil soll jedoch in den nächsten Jahren gesteigert werden. Auf Initiative von Bundesminister Nikolaus Berlakovich sei in diesem Sinne auch eine Strategie "Aquakultur 2020" erarbeitet worden. In der Vergangenheit habe man vor allem bei der Direktvermarktung Fortschritte erzielt, erläuterte er, auch hätten sich potente verarbeitende Betriebe etablieren können.

 

Wie die bisherigen Verhandlungen auf EU-Ebene zeigen, könnten die Fördermittel für Österreich von 5 Mio. auf 6,2 Mio. € angehoben werden. Um die Chancen entsprechend auch nützen zu können, ist es nun von Bedeutung, dass die Kofinanzierung im Ausmaß 50 zu 50 von österreichischer Seite sichergestellt wird, stellte der Vertreter des Ministeriums fest. Positiv wurde von der Landwirtschaftskammer auch vermerkt, dass der EMFF nun verstärkt die Bio-Aquakultur berücksichtige.

 

In der Diskussion wurde von den Bundesrätinnen und Bundesräten vor allem die hohe Qualität der Lebensmittelproduktion, die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz hervorgehoben. Wie der Vertreter des Landwirtschaftsressorts informierte, liegt die biologische Karpfenproduktion in Österreich bei über 50 Prozent und auch bei der Forellenproduktion sei die Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema. Nachdem es seit vielen Jahren keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefährdung gibt, dürfen nunmehr wieder Schlachtprodukte verfüttert werden. Auch hinsichtlich der Wasserqualität brauche man keine Bedenken zu haben, hieß es aus dem Ministerium unter Hinweis auf die Wasserrahmen-Richtlinie. Reines Wasser habe oberste Priorität und die Produktion müsse sich danach richten. Auch seien die Vorschriften in Österreich selbst sehr streng. Die Zusage von EU-Förderungen sei an strenge Kontrolle und Auflagen gebunden.

 

Was den Zusatz von Medikamenten und Hormonen betrifft, so sei das eher ein Thema der Meeresaquakultur, merkte er an, vor allem bei der Lachsproduktion. In Österreich stelle sich dieses Problem auch aufgrund der Größe der Betriebe nicht. Um die Qualität der Produktion weiter zu unterstützen, werde es in nächster Zeit auch ein AMA-Gütesigel für die Fischproduktion geben, kündigte ein weiterer Experte des Landwirtschaftsressorts an. Beide Vertreter des Ministeriums gingen damit auf Fragen der BundesrätInnen Josef Taucher (S/W), Martin Preineder (V/N), Cornelia Michalke (F/V), Stefan Schennach (S/W), Marco Schreuder (G/W) und Monika Mühlwerth (F/W) ein.

 

Bundesrat Schreuder sprach auch die illegale Fischerei an, worauf man seitens des Ministeriums meinte, innerhalb der EU würden die Fischimporte aufgrund einer eigenen Verordnung streng kontrolliert. Was die internationalen Abkommen betrifft, so sei dies schwierig, da die Vereinbarungen von einzelnen Staaten oft gebrochen würden.

 

Auch das Problem der Fischotter blieb in der Debatte nicht ausgespart. Die BundesrätInnen Sonja Zwazl (V/N), Eduard Köck (V/N) machten auf die Gefährdung der Betriebe durch diese Tiere aufmerksam, wobei Köck forderte, eine Strategie gegen die Otter zu entwickeln. Diesbezüglich räumte man seitens des Ministeriums ein, dass es in dieser Frage keine wirkliche Lösung gibt, da der Otter geschützt ist. In den Bundesländern würden jedoch Entschädigungszahlungen gewährt.

 

Was den zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Betriebe betrifft, der vor allem von Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) thematisiert wurde, so ist laut Lebensministerium der Umfang der geplanten Datenerhebungen noch nicht bis ins Detail geklärt. Man werde sich aber bemühen, die Belastungen so gering wie möglich zu halten.

 

Einen weiteren Aspekt brachten die Bundesräte Stefan Schennach (S/W) und Ewald Lindinger (S/O) ein. Sie wiesen auf die eklatante Gefahr von Plastikmüll in den Gewässern für das Überleben der Fische hin. So sei etwa der Grund des Bodensees zu 40 Prozent mit Plastikmüll bedeckt, im Mittelmeer schätzt man die Verunreinigung mit 30 Prozent. Beide halten daher im Sinne einer nachhaltigen Fischereipolitik das Verbot von Kunststoffverpackungen für überlegenswert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäische Staatsanwaltschaft

 

 

Abermals auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrats stand die neu einzurichtende Europäische Staatsanwaltschaft (EStA) zur Bekämpfung der Korruption mit EU-Fördergeldern. Die Länderkammer hat sich mit dem Vorschlag erstmals am 11. September 2013 auseinandergesetzt und sich dazu grundsätzlich positiv geäußert.

 

Im Gegensatz dazu haben 13 Kammern anderer nationaler Parlamente eine Subsidiaritätsrüge eingebracht, weshalb der Vorschlag seitens der Kommission nochmals überprüft werden muss. Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium geht davon aus, dass die Kommission den Vorschlag nicht zurückziehen, sondern sich offen mit den geäußerten Bedenken auseinandersetzen werde. Er erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft im Rahmen der Verhandlungen zum Vertrag von Lissabon diskutiert worden ist und sich auch Kommissionspräsident Barroso für diese neue Behörde stark gemacht hat. Eine schnelle Lösung sei daher nicht in Sicht. Eine mögliche verstärkte Zusammenarbeit einiger weniger Staaten hält Pilnacek für wenig effizient, zumal in diesem Fall kein großer Nutzen bei der Verfolgung von Betrügereien erzielt werden könnte.

 

Die Bundesräte Edgar Mayer (V/V), Stefan Schennach (S/W) und Gerhard Schödinger (V/N) unterstützten nochmals explizit den Plan, eine Europäische Staatsanwaltschaft zu etablieren. Im Gegensatz dazu sprach sich Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) gegen eine solche Institution aus und meinte, man sollte mit den bestehenden Behörden das Auslangen finden, diese aber entsprechend ausstatten. Auch in Österreich müsse es zu denken geben, wenn sich Länder wie Schweden gegen die Pläne der EU stellen. 

 

Auch der EU-Unterausschuss des Nationalrats hat sich am 22. Oktober mit dem Thema befasst und sich in einem mehrheitlich beschlossenen Antrag auf Stellungnahme positiv zu den Plänen geäußert. Die NR-Abgeordneten verlangen jedoch eine ausreichende und effiziente personelle Ausstattung der EStA und drängen darüber hinaus auch auf einheitliche europäische Verfahrungsbestimmungen, gemeinsame Mindeststandards sowie eine funktionierende gerichtliche Kontrolle. Nach Auffassung des Nationalrats soll die Hauptlast für die Ermittlungstätigkeiten nicht bei den nationalen Behörden liegen. Des Weiteren fordern sie die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Kompetenzen von OLAF, dem europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, sowie von Eurojust und Europol auf EStA bestmöglich angepasst werden.

 

 

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EStA) soll effektiver gegen Betrug und Korruption mit Geldern aus dem EU-Budget vorgehen. Die Mitgliedstaaten, die bislang für die Strafverfolgung auch in diesem Bereich zuständig sind, würden bei derartigen Vergehen nicht mit ausreichendem Nachdruck tätig werden, lautet die Kritik aus der EU. Die bestehende EU-Behörde zur justiziellen Zusammenarbeit Eurojust wiederum sowie Europol und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) seien wegen ihrer eingeschränkten Zuständigkeit nicht in der Lage, den Schutz des EU-Budgets ausreichend zu gewährleisten.

 

Die EStA soll diese Lücke ausfüllen und Straftaten gegen den Unionshaushalt strenger und zielgerichteter als nationale Stellen nachgehen. Gemäß Kommissionsplan soll die Zuständigkeit der EStA auf Delikte gegen die finanziellen Interessen der EU beschränkt sein, etwa auf die Veruntreuung von EU-Fördermitteln. Sie soll für die Untersuchung, Verfolgung und Anklageerhebung anstelle der nationalen Staatsanwaltschaften zuständig sein. Bei einstimmigem Beschluss durch den Europäischen Rat könnte die EStA zudem auch gegen schwere grenzüberschreitende Kriminalität mobil machen. Für den Fall, dass nicht alle EU-Mitgliedstaaten mitmachen, ist die Einsetzung der EStA auch in Form der verstärkten Zusammenarbeit von einer Gruppe von mindestens neun EU-Ländern möglich.

 

Organisatorisch wird vorgeschlagen, eine kleine zentrale Einheit auf europäischer Ebene, angebunden an Eurojust, zu schaffen, der ein Europäischer Staatsanwalt bzw. eine Europäische Staatsanwältin mit vier StellvertreterInnen vorstehen soll. In jedem teilnehmenden Mitgliedsland wird es laut Entwurf delegierte Europäische StaatsanwältInnen geben. Die Verfahren werden von der EStA eingeleitet, sie leitet auch die Ermittlungen, durchgeführt werden sollen diese aber weitgehend von den nationalen Staatsanwaltschaften.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Begründete Stellungnahme wurde einstimmig angenommen:

 

 

ANTRAG AUF BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME

gemäß Art.23g Abs. 1 B-VG

 

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

 

zum Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 6. November

zu TOP 1

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates kann gemäß § 13a GO-BR in einer begründeten Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG iVm Art. 6 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit darlegen, warum ein Entwurf eines Legislativvorhabens der Europäischen Union mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist. Diese Stellungnahme muss binnen acht Wochen nach Vorliegen des Entwurfes in allen Sprachfassungen erfolgen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Begründete Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

 

A. Begründete Stellungnahme

 

Das gegenständliche Vorhaben ist mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar.

 

 

B. Begründung

 

Am 11. September 2013 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012. Auch gab es bereits erste Präsentationen in der Ratsarbeitsbeitsgruppe dazu, jedoch fehlen noch Angaben zu den Planungen der Präsidentschaft. Das Ziel des Verordnungsvorschlags ist die Schaffung eines Binnenmarktes für die elektronische Kommunikation, in dem die Bürgerinnen und Bürger ohne Zusatzkosten oder grenzbedingte Beschränkungen Zugang zu diesen Kommunikationsformen haben und Unternehmen somit ihre Dienste unabhängig davon, wo sie in der EU ihren Sitz haben, bereit stellen können und sollen. Vorschläge zur Änderung des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikation bzw elektronische Kommunikation sind bislang öffentliche Konsultationen unter breiter Einbindung der betroffenen Kreise vorausgegangen, deren Ziel in der Ermittlung des konkreten Regelungsbedarfs (einschließlich angemessener Regelungsinstrumente) in den einzelnen Teilbereichen bestand. Es muss festgestellt werden, dass dies beim vorliegenden Vorschlag nicht der Fall war. Zahlreiche, inhaltliche Details und Definitionen, die aus diesem oder auch anderen Gründen unklar formuliert wurden, sollten darum rasch geklärt werden. Die grundlegendsten Bedenken ergeben sich aus Konsumentensicht, da es zwar gewünscht ist, dass die Kommunikationskosten für den einzelnen Konsumenten zwar insgesamt sinken, allerdings ist es aus Sicht der Bundesräte nicht klar, dass dies hierzulande auch der Fall sein wird. Im Gegenteil wurden in den ersten Runden zu diesem Vorschlag diese Befürchtungen verstärkt. Durch die Dienste, die nun grenzüberschreitend und somit zum gleichen Preis angeboten werden müssen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich dadurch die nationalen Kommunikationskosten erhöhen, massiv erhöht. Eine Umverteilung der Kosten auf die Konsumenten ist zu befürchten und ist dezidiert abzulehnen. Darüber hinaus lässt die Vielzahl der im VO-Entwurf vorgeschlagenen EU-Regelungen für die elektronische Kommunikation insgesamt nicht nur für Nutzer Nachteile erwarten, sondern auch für die Unternehmen der Branche, von denen unionsseitig regelmäßig massive Investitionen in hochwertige Infrastruktur gefordert werden, während ihnen in Vorschlägen wie dem vorliegenden schwere regulatorische Lasten aufgebürdet werden, die ihre wirtschaftliche Bewegungsfreiheit erheblich einschränken.

 

Der Ansatz einer europaweiten Regelung ist zu begrüßen. Ob die derzeitige Textierung jedoch auch wirklich sicherstellt, dass die Netzneutralität gewahrt wird, erscheint zweifelhaft. Nach einer ersten Analyse erscheint der Text zu weitgehend zu sein und Eingriffsmöglichkeiten zu sehr in das vertragliche Belieben von Betreibern und Content Anbietern zu stellen.

 

Eine weitere Frage ist die Frequenzvergabe, die durch die vorgeschlagenen stärkeren Eingriffsrechte der Europäischen Kommission die Mitgliedstaaten schwächen würde. Abgesehen davon, dass die Frage der Kompetenzabgabe von den Mitgliedstaaten auf die Europäische Kommission abzulehnen ist, muss auch der damit notwendige Aufwand in der Koordination und somit ein Zuwachs an Bürokratie beachtet werden. Insgesamt ist der Gedanke der Förderung Anbieterwettbewerbs zum Vorteil der Nutzerinnen und Nutzer als Regelungsziel bedauerlicherweise in den Hintergrund getreten. Der vorliegende Verordnungsvorschlag der Kommission ist somit abzulehnen, da er die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität verletzt.

 

 

II.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates beschließt, diese Stellungnahme gemäß § 34 Abs. 6 GO-BR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Weiters wird der Präsident des Bundesrates ersucht, diese Stellungnahme an die gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR vorgesehenen Empfänger, sowie an die österreichische Bundesregierung, an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an den Ausschuss der Regionen und an die COSAC bzw. IPEX zu übermitteln.