Parlament Österreich

 

 

 

IV-72 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 13. Februar 2014

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Donnerstag, 13. Februar 2014

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Tagesordnung

 

 

 

1.    COM (2013) 894 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel

(7664/EU XXV.GP)

 

2.    COM (2013) 892 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden

(7660/EU XXV.GP)

 

3.    COM (2013) 893 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren

(7663/EU XXV.GP)

 

4.    COM (2013) 822 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder

(4176/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung wies Vorsitzender Bundesrat Edgar Mayer (V/V) einmal mehr darauf hin, wie wichtig eine rasche und gut funktionierende Koordination und Arbeit des EU-Ausschusses in Sachen Subsidiaritätsprüfung ist. Das sehe man vor allem bei der geplanten Saatgutverordnung, der auch vom Europäischen Parlament große Skepsis entgegengebracht wird, sowie bei der Konzessions-Richtlinie. In beiden Fällen habe der Ausschuss rechtzeitig und richtig reagiert und sei auch erfolgreich gewesen.

 

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) zeigte sich über das Verhalten Deutschlands im Rat enttäuscht, wo 19 Länder gegen die Zulassung des neuen Genmais gestimmt haben, aber aufgrund der Enthaltung Deutschlands keine qualifizierte Mehrheit zustande gekommen ist und die Kommission nun die Zulassung genehmigen wird.

 

 

 

 

 

 

Edgar Mayer (V/V)  berichtete kurz über die eingelangten Stellungnahmen bzw. EU-Dokumente:

 

Von Seiten der Bundesländer sind seit der letzten Sitzung eingelangt:

 

Gemeinsame Länderstellungnahme zu

§  Vorschlag für eine Richtlinie über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden,

§  Vorschlag für eine Richtlinie über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren,

§  Vorschlag für eine Verordnung betreffend die Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 AEUV

 

Zwei Stellungnahmen des Vorarlberger Landtags zu

§  Vorschlag für eine Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG

§  Vorschlag für eine Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft

 

 

Folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte sind in letzter Zeit unter anderem eingegangen:

 

§  Vorschlag für eine Verordnung über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Auskunftspersonen und VertreterInnen der Ministerien standen den BundesrätInnen zur Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Materien Verfügung:

 

§  Mag. Lisa Maria Wagner (Bundesministerium für Gesundheit)

§  Dr. Alexander Zilberszak (Bundesministerium für Gesundheit)

§  Dr. Gabriele Damoser (Bundesministerium für Gesundheit)

 

§  Dr. Sabine Prichenfried (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

 

§  Sektionschef Mag. Christian Pilnacek (Bundesministerium für Justiz)

 

§  Mag. Max Hörmann (Landwirtschaftskammer)

§  Mag. Claudia Janecek (Wirtschaftskammer)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neuartige Lebensmittel

 

 

Am Beginn der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrats stand ein Verordnungsvorschlag zum Thema "neuartigen Lebensmittel" (Novel Food). Darunter sind nach EU-Recht jene Lebensmittel und Lebensmittelzutaten zu verstehen, die vor dem Inkrafttreten der geltenden Verordnung am 15. Mai 1997 "noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden". Das sind etwa Lebensmittel aus anderen Kulturkreisen oder Designer Food. Nicht von der Verordnung erfasst sind Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelaromen, Functional Food, also Nahrungsmittel, die mit zusätzlichen Inhaltsstoffen angereichert sind und mit positivem Effekt auf die Gesundheit beworben werden. Auch gentechnisch veränderte Lebensmittel fallen nicht darunter, da für sie eigene gesetzliche Regelungen gelten. Was Nahrungsergänzungsmittel betrifft, so bilden diese eine eigene Gruppe, die dem Lebensmittelrecht zugeordnet ist. Sobald ihnen jedoch neue, exotische Inhaltsstoffe beigemengt werden, müssen auch sie sich einem Genehmigungsverfahren nach der gegenständlichen Verordnung unterziehen.

 

Ein neuartiges Lebensmittel muss, bevor es im Handel angeboten werden darf, ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Nach einem nun vorliegenden Verordnungsvorschlag der EU-Kommission soll in Hinkunft ein zentralisiertes Verfahren zur Bewertung und Zulassung neuartiger Lebensmittel zu einer Verkürzung der Verfahren von derzeit durchschnittlich 3 Jahren auf 18 Monate führen. Die bisherigen vorgelagerten Bewertungsverfahren in den Nationalstaaten entfallen, sämtliche Zulassungsanträge müssen laut Entwurf an die Kommission gerichtet werden. Das Risikomanagement wird von der Risikobewertung getrennt. Die Kommission kann eine wissenschaftliche Stellungnahme von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anfordern, auf deren Grundlage über die Zulassung entschieden wird. Dabei wird die Kommission vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit unterstützt. Den Marktzugang traditioneller Lebensmittel aus Drittländern, die dort seit 25 Jahren unbedenklich verwendet werden, will man erleichtern, die Kommission plant dazu, eine Sicherheitsbewertung und ein Risikomanagement einzuführen.

 

Der Entwurf sieht zudem eine genauere Definition des Begriffs "neuartiges Lebensmittel" vor, wobei auch neue Technologien, die für Lebensmittel relevant sind, berücksichtigt werden.

 

Grundlegende Voraussetzung für die Zulassung von Novel Food ist, dass die Lebensmittel keine Gesundheitsgefahr darstellen und die VerbraucherInnen nicht irreführen. Den Ausschussmitgliedern, insbesondere den Bundesräten Stefan Schennach S/W) und Marco Schreuder (G/W), war es in diesem Zusammenhang wichtig, die Frage von Novel Food auch in die Verhandlungen um das Freihandelsabkommen mit den USA miteinzubeziehen. Im Vordergrund stehe der Konsumentenschutz sowie der Schutz des eigenen Markts an natürlichen Lebensmittelprodukten, sagte Schennach.

 

Die Verhandlungen über die Vorlage stehen in den EU-Gremien noch ganz am Beginn. Angesichts der kommenden Wahlen zum Europäischen Parlament sowie der Neubestellung der Kommission werde das Verfahren noch länger dauern, zeigten sich die ExpertInnen des Ministeriums überzeugt.

 

 

Die VertreterInnen der Landwirtschaftskammer und der Wirtschaftskammer bezweifelten, ob es trotz der Zentralisierung tatsächlich zu einer Verkürzung des Verfahrens kommt. Skepsis gegenüber einem zentralisierten Zulassungsverfahren kam sowohl von Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V/O) als auch von Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W). Tiefnig sprach sich dafür aus, die Zulassung auf nationaler Ebene beizubehalten und wies in diesem Zusammenhang auf die Frage der Gentechnik hin, die von Österreich und der Kommission unterschiedlich bewertet werde. Mühlwerth zweifelte insbesondere die Entscheidungen der EFSA an, da diese Organisation stark von Lobbyisten und ehemaligen MitarbeiterInnen von Pharmakonzernen durchsetzt sei. Sie erinnerte daran, dass die EFSA zuletzt auch den Genmais als unbedenklich eingestuft hat. Dazu erläuterte die Vertreterin des Gesundheitsministeriums, die EFSA erfülle lediglich eine Expertenfunktion, auf deren Grundlage dann die Mitgliedsstaaten entscheiden. Das Mitbestimmungsrecht der Nationalstaaten bleibe daher erhalten.

 

Seitens der im Ausschuss anwesenden InteressensvertreterInnen drängt man auch auf klarere Definitionen, welche Produkte unter die gegenständliche Verordnung fallen sollen. Außerdem wiesen die beiden ExpertInnen darauf hin, dass sich die Zulassung nun nicht mehr allein auf den Antragsteller beziehen soll. Die Daten des neuen Produkts sind jedoch nur mehr 5 Jahre geschützt, was als zu kurz erscheint, da die Unternehmen für die Neuentwicklung eines Produkts hohe Kosten zu tragen haben. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) ersuchte das Gesundheitsministerium, diese Bedenken auch in den Ratsarbeitsgruppen vorzubringen. Ein weiterer offener Punkt bleibt die Definition, was unter Nanomaterialien zu verstehen ist.

 

Auf Vorschlag von Bundesrat Stefan Schennach (S/W) kam der Ausschuss schließlich überein, die Vorlage nach der nächsten Sitzung der Ratsarbeitsgruppe nochmals zu diskutieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klonverbot für die Lebensmittelerzeugung

 

 

Das Klonen von Tieren, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden, sowie das Inverkehrbringen von Klonembryonen und Klontieren soll innerhalb der EU vorläufig ebenso verboten werden wie das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aus Klontieren erzeugt werden. Das sehen zwei Richtlinienvorschläge vor, die ebenfalls im EU-Ausschuss des Bundesrats auf der Tagesordnung standen. Das Verbot betrifft laut Entwurf jedoch nicht Tiere, die ausschließlich für andere Zwecke, wie etwa für die Forschung, die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie für die Erhaltung seltener Rassen oder gefährdeter Arten oder für Sport- und Kulturereignisse gehalten oder reproduziert werden.

 

Damit wird der Status quo innerhalb der EU nun auch gesetzlich für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben. Was danach geschieht, ob dann die Mitgliedstaaten wieder einbezogen werden, konnte seitens des Gesundheitsministeriums nicht klar beantwortet werden. Man werde diesen Punkt aber in der Ratsarbeitsgruppe thematisieren.

 

 

Die Bundesrätinnen und Bundesräte begrüßten das Klonverbot ausdrücklich und nahmen dazu auch einstimmig eine Mitteilung an die EU-Kommission an. Gleichzeitig weisen sie darin auf die gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer hin, die darauf drängen, die Frage auch in die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit den USA miteinzubeziehen. Darüber hinaus hält man im Interesse des Konsumentenschutzes eine international verbindliche Kennzeichnung für Klontiere und für von diesen produzierte Lebensmittel für erforderlich. Dieser Punkt wurde besonders von den Bundesräten Stefan Schennach (S/W) und Marco Schreuder (G/W) unterstrichen.

 

In der Diskussion wurde auch der Ausnahme für Sport- und Kulturereignisse wenig Verständnis entgegengebracht. Dies sei noch ein Punkt, den man auf EU-Ebene eingehender erörtern werde, sagte die Expertin des Gesundheitsressorts Bundesrat Marco Schreuder (G/W) zu. Auch werde man den Vorschlag, die Ethikkommission miteinzubeziehen, weitertragen.

 

Die EU begründet ihr Verbot mit dem Hinweis auf den Tierschutz. Das Klonen von Tieren zu landwirtschaftlichen Zwecken sei angesichts des Ausmaßes an Leid und der Gesundheitsprobleme der Ersatzmuttertiere und Klontiere nicht zu rechtfertigen, heißt es dazu in den Vorlagen. Auch die betroffenen Wirtschaftszweige haben, wie die im Vorfeld erfolgten Konsultationen ergaben und die VertreterInnen von Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer im Ausschuss bekräftigten, kein Interesse an der Erzeugung von Nutztieren durch Klonen, bzw. an der Erzeugung von Lebensmitteln von Klontieren. Die EU will aber auch den Bedenken der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen, die diesen Techniken weitestgehend negativ gegenüber stehen. Für die Kontrolle der Verbote sollen die Mitgliedstaaten verantwortlich sein und dafür die jeweils geeignetsten Instrumente einsetzen.

 

 

Trotz der positiven Bewertung der EU-Initiative kamen von den Ausschussmitgliedern grundsätzlich kritische Töne zum Klonen. "Das Klonen von Tieren ist schlicht pervers", meinte Bundesrat Stefan Schennach (S/W). Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass Wissenschaft und Medizin oft nur als Vorwand verwendet werden, um derartige Praktiken durch die Hintertür einzuführen. Klonen sei nicht nur aus Tierschutzgründen abzulehnen, unterstrich Schennach, sondern auch aus Gründen des Konsumentenschutzes und der Ethik. Darin sah er sich eines Sinnes mit Cornelia Michalke (F/V), Monika Mühlwerth (F/W), und Marco Schreuder (G/W), die ausdrücklich die Frage stellten, warum man eigentlich klonen müsse. Schreuder geht daher die Vorlage auch nicht weit genug.

 

Bundesrat Eduard Köck (V/N) verlangte in diesem Sinne auch klarere Regelungen bei den Ausnahmen für Arznei- und Medizinprodukte und wies erklärend darauf hin, dass derzeit etwa Organe gezüchtet werden, die von Menschen nicht abgestoßen werden. Er forderte zudem Regelungen für Fleischprodukte, die aus Stammzellen gewonnen werden und thematisierte den Import von Samen und Embryonen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugendstrafverfahren

 

 

Die "Jugendstrafverfahrens-Richtlinie" war abermals Thema im EU-Ausschuss des Bundesrats. Bereits am 21. Jänner 2014 befasste sich die Länderkammer mit dem Vorschlag, wobei sich die Bundesräte und Bundesrätinnen grundsätzlich positiv dazu äußerten, unionsweit gültige Verfahrensgarantien für Jugendliche, die einer Straftat beschuldigt werden, festzulegen. Darunter sind Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu verstehen.

 

Auch seitens des Justizressorts wurde betont, dass das österreichische Jugendgerichtsgesetz in weiten Bereichen mit den EU-Plänen übereinstimmt. Dennoch halten die Ausschussmitglieder manche Vorschläge für überschießend. Dies betrifft vor allem die Bestimmung, wonach die Befragungen inhaftierter Kinder und Jugendlicher immer audiovisuell aufgezeichnet werden müssen, sowie die Verpflichtung, immer einen Rechtsbeistand bereitzustellen. Zu weit geht ihnen auch, minderjährige Beschuldigte in jedem Fall auf deren Fähigkeit, dem Verfahren folgen zu können, medizinisch zu untersuchen.

 

Wie Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium berichtete, seien auch seitens anderer Mitgliedsstaaten ähnliche Bedenken geäußert worden. Deshalb gehe er davon aus, dass man in den weiteren Verhandlungen ein positives Ergebnis erzielen werde.

 

 

In einem einstimmig angenommen Antrag auf Mitteilung an die Kommission machen die Bundesrätinnen und Bundesräte auf die österreichische Jugendgerichtsbarkeit und deren Vorbildwirkung aufmerksam. Sie befürworten daher die geplante spezielle Schulung für MitarbeiterInnen von Justiz- und Strafverfolgungsbehörden sowie Gefängnisbediensteten, die Fälle mit Beteiligung von Kindern bearbeiten. Man könne auf das österreichische Jugendstrafrecht stolz sein, meinte dazu Bundesrat Stefan Schennach (S/W), der zu diesem Punkt klarstellte, dass man selbstverständlich nicht in die freien Berufe eingreifen wolle.

 

In der Mitteilung weist der Ausschuss auch auf die in Österreich seit langem etablierten und gut arbeitenden Einrichtungen der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe hin. Sie empfehlen daher, dies auch bei den weiteren Verhandlungen zur gegenständlichen Vorlage miteinfließen zu lassen.

 

 

Der Richtlinienentwurf ist Teil eines Justizpakets, das darauf abzielt, faire Verfahren in der EU sicherzustellen. Gemeinsame Standards in Strafverfahren würden außerdem gewährleisten, dass Entscheidungen jedes Gerichts innerhalb der EU auch an allen anderen Gerichten der Union anerkannt werden. Dem Kommissionsvorschlag zufolge müssen beschuldigte Jugendliche während des gesamten Strafverfahrens einen Rechtsbeistand erhalten, ohne darauf verzichten zu können, was über das heimische Jugendgerichtsgesetz hinausgeht. Weitreichender ist ebenfalls das im Gesetzesvorschlag enthaltene Recht der betreffenden Jugendlichen auf eine nicht-öffentliche Befragung. Der Entwurf sieht ferner eine Belehrung auch der Erziehungsberechtigten vor. Im Fall einer Inhaftierung, die möglichst kurz zu halten ist, müssen die Jugendlichen von Erwachsenen getrennt untergebracht werden. Auch haben Eltern oder andere geeignete Erwachsenen Zugang zur Gerichtsverhandlung zu erhalten.

 

 

Die Justizdebatte nahmen die Bundesrätinnen und Bundesräte auch zum Anlass, auf die oft mangelhafte Umsetzung im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Justizpolitik hinzuweisen. Viele Vorhaben der EU würden in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich realisiert, warf Marco Schreuder (G/W) ein. Darauf reagierte Sektionschef Pilnacek mit dem Hinweis, dass sich Österreich dafür stark mache, ein eigenes Gremium in den Ratsarbeitsgruppen einzurichten, um Kritikpunkte zu sammeln und in den Verhandlungsprozess miteinzubeziehen. Die Frage einer einheitlichen Umsetzung von EU-Vorschriften werde in nächster Zeit einen Schwerpunkt darstellen, betonte er.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende zwei Anträge auf Mitteilung wurden im Ausschuss einstimmig angenommen:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

 

zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden, COM (2013) 892 final

(7660/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 13.Februar 2014

zu TOP 2

 

 

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an

§  das Europäische Parlament und des Rat als Adressaten sowie an

§  die Europäische Kommission

§  den Ausschuss der Regionen

§  den Wirtschafts- und Sozialausschuss und

§  COSAC bzw. IPEX

als weitere Empfänger zu übermitteln.

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

"Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs.4 B-VG

 

 

Im derzeit geltenden Rechtsrahmen fallen Lebensmittel von Klontieren unter die Verordnung über neuartige Lebensmittel, da das Klonen in der Lebensmittelerzeugung eine neue Technik darstellt.  Sie bedürfen somit einer Zulassung vor dem Inverkehrbringen, die auf der Grundlage einer Risikobewertung in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit erteilt wird.

 

Im Jahr 2008 legte die Kommission einen Vorschlag  zur Straffung des Zulassungsverfahrens der Verordnung über neuartige Lebensmittel vor. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wollten die Gesetzgeber den Vorschlag ändern und spezielle Vorschriften für das Klonen darin aufnehmen.  Es konnte jedoch keine Einigung über Umfang und Inhalt dieser Änderungen erzielt werden, so dass der Vorschlag nach einem gescheiterten Vermittlungsverfahren im März 2011 aufgegeben wurde. Daher wurde die Kommission aufgefordert, auf der Grundlage einer Folgenabschätzung getrennt von der Verordnung über neuartige Lebensmittel einen Legislativvorschlag zum Klonen in der Lebensmittelerzeugung auszuarbeiten.

 

Das Klonen ist eine relative neue Technik der ungeschlechtlichen Reproduktion von Tieren, mit der nahezu genaue genetische Kopien des geklonten Tieres erzeugt werden, d. h. ohne Änderung der Gene.

 

Nach Auffassung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wirft das Klonen in erster Linie Bedenken in Bezug auf das Wohlergehen der Tiere auf, die mit der geringen Effizienz der Technik zusammenhängen. In ihrem aktualisierten Gutachten zum Klonen von Tieren aus dem Jahr 2012  kommt die EFSA zu dem Schluss, dass zwar mehr Erkenntnisse zum Klonen vorliegen, die Effizienz im Vergleich zu anderen Reproduktionstechniken jedoch nach wie vor gering ist.

 

Ziel dieses Vorschlags ist die Gewährleistung einheitlicher Erzeugungsbedingungen für Landwirte bei gleichzeitigem Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere.

 

Der Richtlinienentwurf sieht ein vorübergehendes Verbot der Verwendung des Klonens bei Nutztieren sowie des Inverkehrbringens lebender Klontiere und Klonembryonen vor.

Das Verbot gilt nicht für andere Bereiche, in denen das Klonen gerechtfertigt sein kann, beispielsweise in der Forschung, zur Erhaltung seltener Rassen oder gefährdeter Arten oder zur Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

 

Österreich hat auf europäischer Ebene wiederholt auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer Regelung rund um das Klonen hingewiesen und sich dafür eingesetzt, dass ein eigener Vorschlag für eine horizontale Regelung erarbeitet wird. Es ist daher erfreulich, dass die Europäische Kommission Ende Dezember 2013 diesen Vorschlag eines horizontalen Regelungsrahmens vorgelegt hat.

 

Der vorliegende Vorschlag der Kommission wird ausdrücklich begrüßt.

 

Im Übrigen wird auf die der Mitteilung beiliegende gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer verwiesen und insbesondere auf den Punkt Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika sowie auf die Problematik der fehlenden international verbindlichen Kennzeichnung für Klontiere und Lebensmittel tierischen Ursprungs solcher Tiere.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan schennach

 

zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder - COM (2013) 822 final

(4176/EU XXV GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 13. Februar 2014

zu TOP 4

 

 

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an

§  das Europäische Parlament und des Rat als Adressaten sowie an

§  die Europäische Kommission

§  den Ausschuss der Regionen

§  den Wirtschafts- und Sozialausschuss und

§  COSAC bzw. IPEX

als weitere Empfänger zu übermitteln.

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

"Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs.4 B-VG

 

 

Mit dem vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates sollen EU-weit gemeinsame Mindestvorschriften für die Rechte von Kindern, die Verdächtigte oder Beschuldigte im Strafverfahren sind oder gegen die ein Verfahren auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI) ("Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls") anhängig ist, festgelegt werden.

 

Die Richtlinie stützt sich auf die Artikel 3,5,6 und 8 EMRK in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der in seiner Rechtsprechung Standards zu besonderen Garantien für schutzbedürftige Personen, insbesondere Kinder, festlegt und fördert so gleichzeitig die Anwendung der Charta, insbesondere ihrer Artikel 4,6,7,24,47 und 48. Dem EGMR zufolge setzen ein faires Verfahren und die Ausübung des Rechts auf ein faires Verfahren unter anderem voraus, dass der Betreffende versteht, um was es bei dem Verfahren im Wesentlichen geht, und dass er in der Lage ist, an dem Verfahren teilzunehmen, seine Rechte wirksam auszuüben und vom Schutz der Privatsphäre zu profitieren.

 

Die im Vorschlag erwähnte Schulung für Mitarbeiter von Justiz- und Strafverfolgungsbehörden sowie Gefängnisbediensteten, die Fälle mit Beteiligung von Kindern bearbeiten, hat ein Vorbild in der österreichischen Rechtslage (§ 30 JGG) und ist daher besonders hervorzuheben. Diese Personen müssen für kindgerechte Verfahrensabläufe sorgen. Dies soll durch Schulungen in den Bereichen Kindesentwicklung und Kinderpsychologie, durch die Schulung pädagogischer Fähigkeiten und die Kommunikation mit Kindern jeglichen Alters und aller Entwicklungsstadien und in Bezug auf Kinder, die sich in besonders prekären Situationen befinden, erreicht werden.

 

Abschließend möchte der EU-Bundesrats-Ausschuss auf die in Österreich seit langem etablierten und gut arbeitenden Einrichtungen Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe hinweisen und empfehlen, diese bei den weiteren Verhandlungen zur gegenständlichen Vorlage zu berücksichtigen.

 

Der vorliegende Vorschlag der Kommission wird daher ausdrücklich begrüßt.