IV-75 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 14. Mai 2014
Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 14. Mai 2014
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Tagesordnung
1. COM (2014) 180 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates
(18298/EU XXV.GP)
Hingewiesen wird auf eine Stellungnahme des Wiener Landtages gem. Art 23g Abs. 3 B-VG vom 6. Mai 2014 und eine Stellungnahme des Salzburger Landtages gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG vom 16. April 2014.
2. 7399/13 LIMITE
Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Mitgliedstaaten über die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden Bestimmungen eines umfassenden Handels- und Investitionsabkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu verhandeln
(115828/EU XXIV.GP)
Hingewiesen wird auf eine einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d B-VG vom 5. Mai 2014.
Am Beginn der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats informierte Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) kurz über aktuelle Entwicklungen:
Von Seiten der Bundesländer sind seit der letzten Sitzung eingelangt:
· Gemeinsame Länderstellungnahme, Stellungnahme des Wiener sowie des Salzburger Landtags zur Verordnung über ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
· Einheitliche Länderstellungnahme zu den Verhandlungen zur EU/US Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Von Seiten der Kommission ist seit dem letzten Ausschuss eingelangt:
· Antwortschreiben zur Mitteilung des EU-Ausschusses des Bundesrats vom 13. Februar 2014 zu COM(2013) 822 (Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtigte oder beschuldigte Kinder)
Als Auskunftspersonen waren im Ausschuss geladen:
· Ing. Ignaz Knöbl (BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)
· DI Marcus Kucera (BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)
· Mag. Bernadette Firlinger (BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)
· Mag. Agnes Muthsam (BM für Gesundheit)
· Mag. Nikolai Soukup (Arbeiterkammer)
· Dr. Johannes Schmid (Städtebund)
· Dipl. Ing. Nikolaus Morawetz (Landwirtschaftskammer)
BIO-Produkte
Der EU-Ausschuss des Bundesrats griff in seiner Sitzung vom 14. Mai 2014 abermals mit einstimmigem Votum zum Instrument der Subsidiaritätsrüge und untermauerte damit seine ernsten Bedenken gegen den vorliegenden Verordnungsentwurf der EU, mit dem die bestehenden Bestimmungen zur ökologischen bzw. biologischen Produktion und Kennzeichnung von ökologischen bzw. biologischen Erzeugnissen einer weitreichenden Überarbeitung unterzogen werden sollen.
Die Bundesrätinnen und Bundesräte verweisen insbesondere auf die unterschiedlichen geographischen, klimatischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und halten daher nationale Spielräume für die Handhabung biologischer Produktion für unumgänglich. Eine EU-weite Regelung wird zwar nicht prinzipiell abgelehnt, der von der Kommission vorgelegte Vorschlag geht den Mitgliedern der Länderkammer jedoch zu weit und widerspricht ihrer Auffassung nach den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.
Einmal mehr kritisieren die Ausschussmitglieder die Fülle von geplanten delegierten Rechtsakten, die die Kommission in die Lage versetzt, detaillierte Regelungen zu einzelnen Aspekten von Produktion, Kennzeichnung, Vermarktung, Lagerung, Transport und Kontrolle zu erlassen. Das würde einerseits die Mitbestimmungsmöglichkeiten der EU-Länder einschränken, andererseits bliebe die Verordnung in ihrer tatsächlichen Wirkung sehr unbestimmt.
Inhaltlich stoßen sich die Bundesrätinnen und Bundesräte daran, dass die Gewährung von Ausnahmen von den Produktionsvorschriften nur noch bei Katastrophenfällen vorgesehen sein soll. Sie machen geltend, dass Klimaverhältnisse, Katastrophenereignisse sowie Einschränkungen aufgrund geographischer und struktureller Gegebenheiten Ursache für plötzlich auftretende Engpässe bei biologischen Betriebsmitteln seien. Diese Gründe träten oft unvorhersehbar und nur gebietsweise in einem Mitgliedstaat auf. Deshalb sei eine gewisse Flexibilität durch nationale und regionale Vorgaben weiterhin notwendig und einer EU-weiten Vorschrift vorzuziehen.
Strikt werden auch die Regelungen hinsichtlich der Festlegung von Schwellenwerten abgelehnt. Die Agrarstrukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten seien zu unterschiedlich, wird hier ins Treffen geführt. Vor allem für Österreich befürchten die Ausschussmitglieder erhebliche Nachteile, da durch die kleinstrukturierten Grundstücksverhältnisse eine Kontamination nicht völlig ausgeschlossen werden könne. Ein Biobetrieb dürfe für eine nicht in seinem Einflussbereich liegende Wirtschaftsform eines Grundstücksnachbarn keineswegs bestraft werden, so die Kritik. Außerdem bestehen die LändervertreterInnen darauf, dass in Zeiten von Engpässen auch weiterhin eine zeitlich begrenzte Genehmigung für die Zulassung von nicht-biologischen Zutaten für verarbeitete Lebensmittel möglich sein soll, wie es auch die aktuelle Regelung erlaubt. Ebenso soll laut Antrag die Zulassung von konventionellem Saatgut bei Nichtvorhandensein von biologischem Saatgut von speziellen regionalen, für die Vermarktung notwendigen Sorten nach wie vor erlaubt sein.
Die Ausschussmitglieder dringen im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die im Jahr 2017 bereits laufende ÖPUL-Periode bis 2020 auch darauf, Übergangsfristen vorzusehen.
TTIP
Kritische Stimmen zum geplanten Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA, kurz TTIP genannt, wurden EU-Ausschuss des Bundesrats ebenfalls laut.
Bis auf die FPÖ, die in einem Antrag auf Stellungnahme den Stopp der Verhandlungen forderte, lehnten die Bundesrätinnen und Bundesräte ein derartiges Abkommen zwar nicht prinzipiell ab, sie stießen sich jedoch an den Rahmenbedingungen der Verhandlungen und zeigten ihren Unmut über mangelnde Transparenz. Vor allem artikulierten sie Befürchtungen dahingehend, dass die hohen ökologischen und sozialen europäischen Standards unterlaufen werden könnten. Auch das geplante Schiedsgericht wurde mit großer Skepsis beurteilt. "Besser kein Abkommen als dieses", formulierte etwa Stefan Schennach (S/W). So wie man vorgeht, sei das Ganze zum Scheitern verurteilt, meinte Marco Schreuder (G/W). Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum dürften nicht alleiniges Kriterium sein, sondern notwendig seien auch die Beachtung sozialer und ökologischer Niveaus, unterstrich Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V). Es sei inakzeptabel, dass ein nationales Parlament die Verhandlungsdokumente nicht in die Hand bekommt, konstatierte Hans-Jörg Jenewein (F/W).
Die Bundesländer hatten im Vorfeld des Ausschusses ebenfalls eine gemeinsame, äußerst kritische Stellungnahme abgegeben, desgleichen der Städte- und Gemeindebund. Mayer ersuchte daher die anwesenden VertreterInnen des Wirtschaftsministeriums, diese Anmerkungen bei den weiteren Verhandlungen zu berücksichtigen, da darin essentielle Punkte enthalten seien. Generell bestand Übereinstimmung darin, dass man sich mit dem Thema weiterhin im Ausschuss intensiv auseinandersetzen werde.
TTIP gilt als eines der ehrgeizigsten Freihandelsabkommen. Es zielt nicht nur auf die Abschaffung noch bestehender Zölle ab, sondern hat vor allem die Beseitigung von nicht-tarifären Handelsbeschränkungen im Fokus – etwa Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes und des Konsumentenschutzes, aber auch Sicherheitsauflagen und arbeitsrechtliche Bestimmungen. Ursprünglich ging man von einem Abschluss der Verhandlungen mit Ende 2015 aus, das sei aber höchst ambitioniert, hieß es im Ausschuss seitens des Wirtschaftsministeriums. Sobald das Verhandlungsergebnis vorliegt, müssen nicht nur die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen, sondern es muss auch von den einzelnen nationalen Parlamenten ratifiziert werden.
Das geplante Freihandelsabkommen ist in Österreich höchst umstritten. Die Befürworter erwarten sich von TTIP Vorteile für die exportorientierte Wirtschaft Österreichs, vor allem für Klein- und Mittelbetriebe, ferner mehr Wirtschaftswachstum und die Senkung der Arbeitslosigkeit. Laut Studien wird für den Zeitraum von acht Jahren ein BIP-Wachstum von 1,7 % prognostiziert.
Die USA ist für Österreich das drittwichtigste Zielland für Exporte, nach Deutschland und Italien. Laut Auskunft des Wirtschaftsressorts betrug das Warenverkehrsvolumen mit den USA im Jahr 2013 11 Mrd. €, der Dienstleistungsbereich bezifferte sich auf 1,4 Mrd. €.
Kritiker hingegen befürchten aufgrund des massiven Preisdrucks amerikanischer Produkte, die unter weit weniger strengen Bedingungen erzeugt werden, die Aushöhlung von Standards im Umwelt- und Gesundheitsbereich sowie die Aufweichung heimischer Lebensmittelstandards und Konsumentenrechte. Sie warnen darüber hinaus vor einer Untergrabung des Datenschutzes und sozialer Rechte, insbesondere von Arbeitnehmerrechten. Dem wird seitens der Regierung entgegengehalten, dass das Verhandlungsmandat der EU eindeutig und unmissverständlich das Recht der Parteien zur Festlegung von Standards, das so genannte "right to regulate", festschreibe. Außerdem sei die Verankerung von Verpflichtungen für ein hohes Umsetzungsniveau international anerkannter Sozial- und Umweltstandards wesentlicher Bestandteil des Nachhaltigkeitskapitels. Auch müssten die Kernübereinkommen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) umgesetzt werden. Kritisiert wird darüber hinaus die mangelnde Transparenz der Verhandlungen
Knackpunkt ist vor allem die geplante Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit (ISDS – Investor-to-State-Dispute-Settlement). Diese soll dazu dienen, den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Staaten auf Schadenersatz zu klagen, wenn durch bestimmte Gesetze die Gewinnerwartungen der Unternehmen beeinträchtigt werden. Aufgrund der großen Bedenken, die gegen ISDS vorgebracht wurden, hat die EU-Kommission entschieden, die Verhandlungen über den Investitionsschutzteil vorläufig auszusetzen, um im Rahmen eines dreimonatigen öffentlichen Konsultationsprozesses auf die Sorgen verstärkt einzugehen.
Seitens des Wirtschaftsministeriums geht man davon aus, dass Österreich aufgrund seiner engen Handelsbeziehungen mit den USA überproportional von dem Abkommen profitieren würde. Österreichischen Klein- und Mittelbetrieben soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich am US-Markt zu bewerben. Das sei aufgrund der herrschenden Bedingungen nicht möglich.
Die zuständige Sektionschefin versuchte in ihren Ausführungen die Befürchtungen um die hohen Standards insofern zu entkräften, als sie betonte, dass das EU-Verhandlungsmandat, in dem die Einhaltung der hohen Standards festgelegt sei, eingehalten werden müsse und dieses sozusagen die "rote Linie" für eine Zustimmung darstelle. Besonders Bedacht sei demzufolge auf die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit (Umweltschutz, natürliche Ressourcen und Biodiversität, Klimaschutz und Energieeffizienz) zu nehmen. Das "right to regulate" gewährleiste, dass die EU-Standards nicht unterschritten werden können. Auch bestehe in keiner Weise ein Privatisierungszwang, zumal der besondere Status der öffentlichen Dienstleistungen, wie etwa jene der Wasserversorgung, im EU-Vertrag verankert sei und darüber hinaus für die Daseinsvorsorge das Bundesvergabegesetz in Österreich und das EU-Vergabegesetz gelten. Diese beiden Rechtsakte seien strenger als die Regelungen in den USA, unterstrich sie und bekräftigte, dass dem Versorgungsprinzip Rechnung getragen werde.
Angestrebt werde jedoch die Beseitigung bestehender Zölle und Handelshemmnisse, wobei dem regulatorischen Bereich besondere Bedeutung zukomme, sagte sie. Man müsse bedenken, dass der US-Markt der größte Überseemarkt für heimische landwirtschaftliche Produkte darstelle und daher der Abbau von Exportbarrieren große Vorteile mit sich bringe.
Was die Kritik an der mangelnden Transparenz betrifft, so stellte die Sektionschefin fest, dass es noch nie so viele Informationen bei derartigen Verhandlungen gegeben habe. Das Wirtschaftsministerium veröffentliche Dokumente auf seiner Homepage, es gebe intensive Öffentlichkeitsarbeit, das Parlament werde laufend informiert und es fänden regelmäßige Koordinationssitzungen mit den Stakeholdern statt. Verhandlungstexte würden jedoch noch nicht vorliegen. Dass man das Verhandlungsmandat der EU nicht bekanntgeben wolle, liege daran, dass man dem Verhandlungspartner nicht die roten Linien bekanntmachen wolle.
Die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums versuchte auch die Bedenken gegen das Schiedsgericht auszuräumen und meinte, der Investitionsschutz liege vor allem auch im österreichischen Interesse. Selbstverständlich könne eine Klage nicht ausgeschlossen werden, aber Österreich sei gut gerüstet. Jedenfalls strebe man genauere Begriffsbestimmungen an, um den Interpretationsspielraum des Schiedsgerichts einzuengen. Außerdem trete Österreich für mehr Transparenz bei den Verfahren ein. Schiedsgerichte stellten kein privates Gericht dar, ergänzte ein weiterer Experte des Wirtschaftsministeriums, sie agierten auch nicht im rechtsfreien Raum, sondern seien an Regeln gebunden.
Österreich werde nun das Ergebnis der Konsultationen, die die Kommission durchführt, abwarten und dann seine Position präzisieren, stellte die Sektionschefin fest.
Für eine Aussetzen der Verhandlungen sprach sich der Vertreter der Arbeiterkammer aus. Nach Auffassung der Kammer übersteigen die Risiken die Chancen bei weitem. TTIP sei kein traditionelles Freihandelsabkommen, argumentierte er, sondern greife in wesentliche Bereiche ein. Der Experte warnte vor einer Absenkung von Standards im Konsumenten- und Umweltschutz und wies darauf hin, dass durch den geplanten Regulierungsrat auch nach Abschluss des Abkommens Standards durch Regulierungsangleichungen in der Umsetzung verwässert werden können.
Für die Arbeiterkammer enthält das Abkommen im derzeitigen Status zu viele ungenaue Bestimmungen, sodass die Auslegungsbreite für die Schiedsgerichte zu groß sei und dies zu einer Einschränkung des politischen Handlungsspielraums souveräner Staaten führen könne. Es bestehe auch die Gefahr hoher Kompensationszahlungen, führte er aus und machte darauf aufmerksam, dass es keinerlei Berufungsmöglichkeiten gebe. Außerdem bestehe das Gremium aus keinen Richtern. Nach Ansicht der Kammer sollte daher das Investitionsschutzkapitel nicht Teil von TTIP werden. Die öffentliche Konsultation der EU-Kommission hält der Experte für eine Farce, da die Bevölkerung nicht einbezogen werde.
Er sprach sich auch dafür aus, die öffentlichen Dienstleistungen komplett herauszunehmen und führte weiter aus, dass das Nachhaltigkeitskapitel hinsichtlich des Umweltschutzes und der ArbeitnehmerInnenrechte viel zu unverbindlich sei.
Europa verfüge über ein funktionierendes Sozialsystem, das mit den USA nicht kompatibel sei. Daher müssten die Mindeststandards der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) eingehalten werden, konstatierte Stefan Schennach (S/W). Er kritisierte vor allem die von den USA verlangten Geheimhaltungspflichten und äußerte große Skepsis gegenüber dem Schiedsgericht. "Wir wollen keine Streitbeilegung durch Schiedsgerichte, da wir ein funktionierendes Rechtssystem haben", betonte er. Außerdem sprach er sich dafür aus, die Daseinsvorsorge und die Dienstleistungen herauszunehmen. Susanne Kurz (S/S) sprach die große Verunsicherung und Angst der Bevölkerung an, die man vor allem im Lichte der bevorstehenden EU-Wahl doppelt ernst nehmen müsse. Kurz informierte auch darüber, dass der Salzburger Landtag ebenfalls eine kritische Stellungnahme abgegeben hat. Ewald Lindinger (S/O) drängte gegenüber dem Wirtschaftsministerium nochmals darauf, die Stellungnahme der Bundesländer sowie des Städte- und Gemeindebunds zu berücksichtigen.
Marco Schreuder (G/W) teilte die von der Arbeiterkammer und den SPÖ-BundesrätInnen geäußerten Bedenken vollinhaltlich. Er konnte es, vor allem auch in Hinblick auf die Erfahrungen mit ACTA, nicht verstehen, dass man nun mit TTIP den selben Fehler noch einmal begeht. Nicht einmal als Befürworter von TTIP könne man akzeptieren, wie die Verhandlungen laufen und die Rahmenbedingungen gestaltet sind, konstatierte er und zeigte keinerlei Verständnis dafür, dass man nicht einmal das Verhandlungsmandat der EU kenne. Auch könne es nicht sein, dass ein Konzern mit drei Schiedsrichtern hinter verschlossenen Türen Entscheidungen trifft, und damit ordentliche Gerichte ausgehebelt werden. Schreuder lehnt, wie er betonte, ein Freihandelsabkommen mit den USA nicht prinzipiell ab, er hegt aber Zweifel an den in den Studien kolportierten Zahlen zum Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarkt und erinnerte an die nachteiligen Auswirkungen des NAFTA-Abkommens zwischen den USA, Mexiko und Kanada.
Die Freiheitlichen Cornelia Michalke (F/V) und Hans-Jörg Jenewein (F/W) legten einen Antrag auf Stellungnahme vor, in dem sie den umgehenden Stopp der Verhandlungen zum TTIP-Abkommen fordern. Sie sind besorgt, dass das Abkommen vor allem Vorteile für amerikanische Konzerne bringen werde und sprechen die Befürchtung aus, TTIP könne zu einer Aufweichung österreichischer Lebensmittelstandards sowie des Umwelt- und Arbeitnehmerschutzes führen. Sie warnen zudem vor der Zulassung heikler Technologien und den negativen Konsequenzen durch Klagen mächtiger Konzerne. Mit dem geplanten Abkommen würden private Profitinteressen endgültig dem Gemeinwohl übergeordnet, argumentieren sie und führen, wie zuvor Marco Schreuder, das negative Beispiel NAFTA an. Der Antrag wurde jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Darauf reagierte Marco Schreuder (G/W) mit der Feststellung, er könne die pauschale Kritik der FPÖ an der EU, sie ignoriere die Ängste und Sorgen der BürgerInnen, nicht mittragen. Außerdem gehe es den Grünen nicht nur um die Interessen der österreichischen Bevölkerungen, sondern auch um jene der europäischen Bevölkerung. Schreuder hielt ferner fest, dass sich die Lage seit der Erteilung des Verhandlungsmandats keineswegs grundlegend geändert habe, so wie dies die FPÖ behaupte, sondern dass das Verhandlungsmandat selbst das Problem darstelle.
Vorsichtiger äußerten sich die Bundesräte der ÖVP zu TTIP. Man sollte die Option ins Auge fassen und die Chance nicht a priori ablehnen, sondern über die Inhalte diskutieren, meinte etwa Franz Perhab (V/St). Bei TTIP handle es sich weder um ein Diktat von der USA noch um eines von der EU, sondern man müsse am Ende entscheiden, was vorliegt, sagte Gerhard Schödinger (V/N). Wesentlich sei die Gewährleistung sozialer und ökologischer Standards, bekräftigte Edgar Mayer (V/V).
Folgender Antrag von ÖVP und SPÖ auf begründete Stellungnahme wurde einstimmig angenommen:
ANTRAG AUF BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME
gemäß Art.23g Abs. 1 B-VG
der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach
betreffend
COM(2014) 180 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates
(018298/EU XXV. GP)
Eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 14. Mai 2014
zu TOP 2
I.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates kann gemäß § 13a GO-BR in einer begründeten Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG iVm Art. 6 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit darlegen, warum ein Entwurf eines Legislativvorhabens der Europäischen Union mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist. Diese Stellungnahme muss binnen acht Wochen nach Vorliegen des Entwurfes in allen Sprachfassungen erfolgen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag auf Begründete Stellungnahme
gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
A. Begründete Stellungnahme
Das gegenständliche Vorhaben ist mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar.
B. Begründung
Die vorgeschlagene Verordnung soll die geltende Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ersetzen. Mit der Neufassung reagiert die Kommission nach eigenen Angaben auf die dynamische Entwicklung am stark wachsenden Markt für ökologische/biologische Erzeugnisse und die sich ändernden Erwartungen der Unternehmen und Konsumenten. Es sollen Produktionsvorschriften insbesondere durch die Abschaffung von Ausnahmen verschärft und harmonisiert und das Kontrollsystem verbessert werden. Beispielsweise dürfen künftig die in verarbeiteten ökologischen/biologischen Erzeugnissen verwendeten Zutaten ausschließlich ökologischen/biologischen Ursprungs sein. Die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung der Konformität aller Unternehmer wird abgeschafft, Unternehmer mit niedrigem Risikoprofil werden seltener oder vereinfachter kontrolliert, während Unternehmer mit hohem Risiko gezielteren Kontrollen unterliegen. Für Kleinlandwirte wird eine Gruppenzertifizierungsregelung eingeführt, um die Kontroll- und Zertifizierungskosten und den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Absatzmöglichkeiten auf dem Markt zu verbessern. Die Rückverfolgbarkeit wird verbessert, damit soll möglicher Betrug erschwert werden.
Der Vorschlag stützt sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Art. 42 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 2, es handelt sich um eine geteilte Zuständigkeit iSd Art. 4 AEUV.
Die EU-weite Regelung der ökologischen/biologischen Produktion und der Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen erscheint grundsätzlich angebracht, allerdings ist in Hinblick auf die Einhaltung der Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Folgendes festzuhalten:
Zu Artikel 17 des Verordnungsvorschlages (Ausnahmen von den Produktionsvorschriften)
Es wird in vielen Fällen nur noch die Gewährung von Ausnahmeregelungen bei Katastrophenfällen vorgesehen. Dagegen sollte ein gewisser nationaler Spielraum für die Aufrechterhaltung der biologischen Produktion bei gewissen Gegebenheiten erhalten bleiben. Gründe wie die Auswirkungen durch Klimaverhältnisse, Katastrophenereignisse sowie die Einschränkungen aufgrund geografischer und struktureller Gegebenheiten sind Ursachen für plötzlich auftretende Engpässe bei biologischen Betriebsmitteln (z.B.: Saat und Futtermittel). Da diese Gründe teilweise nur gebietsweise in einem Mitgliedstaat relevant sind bzw. nicht vorhersehbar sind, sind hier nationale oder regionale Vorgaben einer EU-weiten Regelung vorzuziehen, um eine gewisse Flexibilität weiterhin zu erhalten.
Zu Artikel 20 des Verordnungsvorschlages (Vorhandensein nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe)
Einer EU-weiten Regelung für die Festlegung bestimmter Kriterien, der Bedingungen, der Anwendung sowie der Regelung von Schwellenwerten kann nicht zugestimmt werden. Zu unterschiedlich sind die Agrarstrukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Speziell für Österreich wäre die vorgesehene Regelung mit erheblichen Nachteilen verbunden. Durch die kleinstrukturierten Grundstücksverhältnisse und folglich vielen angrenzenden Grundstücke kann eine Kontamination und somit ein Nachweis von nicht zugelassenen Erzeugnissen oder Stoffen nicht zur Gänze bzw. zu einem gewissen Grenzwert ausgeschlossen werden.
Hier wäre es nicht gerecht, einen Biobetrieb für eine nicht in seinem Einflussbereich liegende Bewirtschaftungsform eines Grundstücksnachbarn und einer damit verbundenen möglichen Kontamination seiner Erzeugnisse auf einer biologisch bewirtschafteten Fläche zu bestrafen, indem sein Erzeugnis den Biostatus verliert.
Ein Nachweis über die Ergreifung aller angemessenen Schutzmaßnahmen ist in der Praxis schwer möglich und in der Kontrolle mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Diese Bestimmung muss daher als überschießend und unsachgerecht beurteilt werden.
Übergangsfrist für bestehende und anerkannte Biobetriebe
Im Verordnungsvorschlag ist keine Übergangsfrist für bestehende und anerkannte Biobetriebe vorgesehen. Um diesen Betrieben eine Rechts- und Planungssicherheit für die im Jahr 2017 bereits laufende ÖPUL-Periode bis 2020 gewährleisten zu können, zwar ist per delegiertem Rechtsakt die Festsetzung einer Übergangsfrist möglich, eine Sicherheit besteht jedoch nicht. Somit ist eine mindestens so lange Übergangsfrist notwendig. Diese Einräumung der Übergangsfrist sollte im vorliegenden Vorschlag ergänzt werden. Anderenfalls ist ein entsprechender nationaler Spielraum für die beschriebene Problematik vorzusehen.
Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Genehmigung "nicht-biologischer Zutaten"
Es sollte auch weiterhin die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Genehmigung für die Zulassung von "nicht-biologischen Zutaten" für verarbeitete Lebensmittel durch die einzelnen Mitgliedsstaaten möglich sein, sollten einzelne Zutaten vorübergehend nicht in biologischer Qualität im jeweiligen Mitgliedsland verfügbar sein.
Um die regionale Produktion und den Konsum regionaler Produkte, speziell in Hinblick auf den Klimaschutz, nicht zu schwächen, sollte die aktuelle Regelung in Art. 28 und 29 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (u.a. bezüglich der Genehmigung durch die Mitgliedstaaten) beibehalten werden.
Die Zulassung von konventionellem Saatgut bei Nichtvorhandensein von biologischem Saatgut von speziellen regionalen, für die Vermarktung notwendigen Sorten soll nach wie vor ermöglicht werden.
Delegierte Rechtsakte
Wie in verschiedenen anderen Vorschlägen seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon behält sich die Kommission auch im gegenständlichen Verordnungsvorschlag eine Fülle von Detailregelungen in Form von unzähligen delegierten Rechtsakten vor. Die Kommission wird damit in die Lage versetzt, künftig detaillierte Regelungen zu einzelnen Aspekten von Produktion, Kennzeichnung, Vermarktung, Lagerung, Transport und Kontrolle zu erlassen. Es wird an die Mitteilung des EU-Ausschusses des Bundesrates gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG vom 3. Dezember 2013 erinnert, in der unter anderem die Häufigkeit der Anwendung von delegierten Rechtsakten kritisiert wird, und auch der gegenständliche Verordnungsvorschlag wird als ein Beispiel für eine problematische massive Häufung von delegierten Rechtsakten angesehen.
Aus den vorgenannten Gründen wird eine Übereinstimmung mit den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit als nicht gegeben erachtet.
Aus Sicht des Bundesrates ist der Vorschlag aber durch die große Zahl von delegierten Rechtsakten in seiner tatsächlichen Wirkung sehr unbestimmt und weder qualitativ noch quantitativ in seiner Gesamtheit zu erfassen und zu bewerten.
Aufgrund der Unbestimmtheit entgegen den Bestimmungen des Art. 5 in Protokoll 2 zu den Verträgen fehlen aussagekräftige Angaben,
· um die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Zielerreichung und die Frage, ob diese auf Unionsebene verwirklicht werden müssen sowie
· um die Auswirkungen des Vorschlages, nicht zuletzt die finanzielle Belastung und den Verwaltungsaufwand der Mitgliedstaaten,
beurteilen zu können.
Wenn aber hinreichende Angaben fehlen, bewirkt schon dieser Umstand für sich alleine einen formalen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Dies gilt umso mehr in Zusammenhang mit delegierten Rechtsakten, weil bei diesen keine Subsidiaritätsprüfung durch die nationalen Parlamente vorgesehen ist.
Nach dem alten europäischen Rechtsgrundsatz "potestas delegata non delegatur" sind die Ermächtigungen für delegierte Rechtsakte entsprechend den Verträgen restriktiv auszulegen. Die hier vorgesehene Anzahl der delegierten Rechtsakte und deren Unbestimmtheit widerspricht diesem Auslegungsprinzip.
Die Anzahl der delegierten Rechtsakte ist überzogen und muss, damit der gegenständliche Vorschlag mit dem Prinzip der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist, mithin auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Überdies sind Ziel, Inhalt und Geltungsbereich, der dann noch verbleibenden Befugnisübertragungen ausdrücklich und eindeutig festzulegen.
II.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates beschließt, diese Stellungnahme gemäß § 34 Abs. 6 GO-BR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Weiters wird der Präsident des Bundesrates ersucht, diese Stellungnahme an die gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR vorgesehenen EmpfängerInnen sowie an die österreichische Bundesregierung, an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an den Ausschuss der Regionen und an die COSAC bzw. IPEX zu übermitteln.
Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 4 B-VG
der Bundesräte Michalke, Jenewein
betreffend
7399/13
Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Mitgliedstaaten über die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden Bestimmungen eines umfassenden Handels- und Investitionsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu verhandeln
(115828/EU, XXIV. GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 14.5.2014
Seit Mitte des letzten Jahres verhandelt die Europäische Union mit den USA über das Zustandekommen des sogenannten Transatlantic Trade and Investment Partnership-Abkommens (TTIP) und die Kritik und die Ängste in Bezug auf die zu erwartenden Ergebnisse werden immer lauter.
Es ist bereits jetzt absehbar, dass das Abkommen vor allem Vorteile für amerikanische Konzerne bringen wird. Weiters besteht die berechtigte Befürchtung, dass der Abschluss dieses Abkommens unter anderem zu einer Aufweichung unserer österreichischen Lebensmittelstandards, unseres Umweltschutzes und unseres Arbeitnehmerschutzes führen wird.
Industrievertreter freuen sich schon heute hinter vorgehaltener Hand über kommende Zwangszulassungen heikler Technologien, die wir bisher aus gutem Grund weitgehend aus Europa ferngehalten haben. Ob es sich um das umstrittene Fracking zur Schiefergasgewinnung oder Agro-Gentechnik, Hormonfleisch, Produkte von Klon-Tieren und mit Chlor desinfiziertes Geflügel auf unseren Tellern handelt.
Darüber hinaus bedeutet die Übertragung der Kompetenzen für den Marktzugang in Europa an ein außereuropäisches Schiedsgericht den Totalverlust der Eigenkontrolle.
Der Investorenschutz könnte es Konzernen ermöglichen, vor Schiedsgerichten gegen die Staaten zu klagen, wenn sie sich durch neue Gesetze benachteiligt oder unfair behandelt fühlen. Auf diese Weise könnten US-Konzerne, die bekanntlich sehr klagefreudig sind, die EU-Staaten in Zukunft allein durch die Androhung juristischer Schritte von neuen Auflagen für den Gesundheits- oder Verbraucherschutz abhalten.
Es gibt in diesem Zusammenhang schon derzeit ein sehr negatives Beispiel für ein ähnliches Freihandelsabkommen, nämlich das NAFTA-Abkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko, das jetzt 20 Jahre in Kraft ist.
Mit dem geplanten Abkommen werden private Profitinteressen endgültig dem Gemeinwohl übergeordnet, was mit der Wahrung von Verbraucherinteressen und staatlicher Handlungsfreiheit wie Souveränität unvereinbar ist.
Trotz der dargestellten zu erwartenden gravierenden und massiven negativen Auswirkungen auf die Bürger Europas und damit auch Österreichs im Falle eines Abschlusses dieses Abkommens wurden am 14. Juni 2013 im Rat Auswärtige Angelegenheiten / Handel die diesbezüglichen Leitlinien für die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika beschlossen.
Welchen Stellenwert und welche Bedeutung diese Bundesregierung den aufgrund der oben dargestellten negativen Auswirkungen durch das Abkommen bestehenden Ängsten in der Bevölkerung beimisst, zeigt die Tatsache, dass der damals zuständige Außenminister Spindelegger es nicht einmal der Mühe wert fand, persönlich bei dieser entscheidenden Ratssitzung anwesend zu sein. Er schickte als österreichischen Vertreter Botschafter Hubert Heiss, der dort seitens Österreichs seine Zustimmung zu den genannten Verhandlungsleitlinien gab.
Dazu kommt, dass die Europäische Kommission im Namen aller Mitgliedstaaten mit den USA verhandelt.
Darüber hinaus erfolgen die Verhandlungen völlig intransparent und unter Ausschluss der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen. Das heißt, dass es keine offiziellen Dokumente oder Informationen über den tatsächlich aktuellen Verhandlungsstand gibt.
Die Enthüllungen über die systematischen und mit dem Status eines befreundeten-geschweige denn-verbündeten Landes unvereinbaren Spionagetätigkeiten der USA (NSA/Snowden) machen den Abschluss derartiger Verträge für Europa generell unzumutbar. Insoweit hat sich die Lage seit der Erteilung des Verhandlungsmandates durch die Mitgliedsländer auch grundlegend geändert.
Abschließend ist festzuhalten, dass dieses Abkommen zwischen der EU und den USA somit einmal mehr eines jener Themen ist, bei denen die EU über ihre Bevölkerung gnadenlos drüberfährt. Dass dies darüber hinaus in Geheimverhandlungen erfolgt, passt nur allzu gut in das bekannte Bild dieser Europäischen Union, die die berechtigten Ängste und Sorgen der europäischen und damit auch der österreichischen Bürgerinnen und Bürger seit Jahren ignoriert und jegliche Bürgernähe vermissen lässt.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 4 B-VG
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene im Sinne der Wahrung der Interessen der österreichischen Bevölkerung mit Nachdruck für einen umgehenden Stopp der Verhandlungen der EU mit den USA über ein Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) einzusetzen. Die Lage seit der Erteilung des Verhandlungsmandates durch die Mitgliedsländer hat sich grundlegend geändert.“
Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen, durch die die Rechte der Länder gemäß Art.44 Abs2 eingeschränkt werden, auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.