Parlament Österreich

 

 

 

IV-77 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 8. Juli 2014

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 8. Juli 2014

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Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2014) 213 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung

(21404/EU XXV.GP)

 

2.    7399/13 LIMITÉ

BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN über die Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Mitgliedstaaten über die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden Bestimmungen eines umfassenden Handels- und Investitionsabkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu verhandeln

(115828/EU XXIV.GP)

 

Hingewiesen wird auf eine einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d B-VG vom 5. Mai 2014.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung informierte Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) kurz über aktuelle Entwicklungen:

 

 

Seitens der Bundesländer sind folgende Dokumente eingelangt:

 

§  Einheitliche Länderstellungnahme zum VO-Vorschlag über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union

 

§  Beschluss der Landtagspräsidentenkonferenz vom 27. Mai 2014 betreffend die Förderung von unkonventionellem Gas (Fracking)

 

 

Seitens der Kommission ist ein

 

§  Antwortschreiben zur Mitteilung des EU-Ausschusses des Bundesrates vom 25.03.2014 zu COM(2013) 913 (Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt)

 

 

Seit dem letzten Ausschuss sind unter anderem folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte eingegangen:

 

§  Vorschlag für eine Richtlinie  über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke

 

§  Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 in Bezug auf die Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz von unbegleiteten Minderjährigen zuständig ist, die keine Familienangehörigen, Geschwister oder Verwandten mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat haben

 

 

 

 

Als Auskunftspersonen standen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung:

 

           

§  Dr. Matthias Potyka  (Bundesministerium für Justiz)          

 

§  Sektionschefin Mag. Bernadette Gierlinger (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

 

§  Ministerialrat Dr. Gabriela Habermayer (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

 

§  Ministerialrat Dr. Christine Leitner  (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtscha

 

§  Mag. Nikolai Soukup  (Arbeiterkammer)

 

§  Mag. Angela Pfister (Österreichischer Gewerkschaftsbund)

 

§  Dr. Karin Mathé (Österreichischer Städtebund)

 

Aktionärsrechte

 

 

Die Änderung der Aktionärsrechte-Richtlinie stand zum zweiten Mal auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses. Die Kommission verfolgt damit drei Ziele, wie der Vertreter des Justizministeriums Matthias Potyka erläuterte. Einerseits soll die Kommunikation zwischen Gesellschaft und Aktionären verbessert werden, indem die Banken an den Informationsübermittlungen von den Gesellschaften an die Aktionäre und umgekehrt mitwirken. Die Kommission begründet den Vorstoß damit, dass börsenotierte Gesellschaften nur einen Teil ihrer Aktionäre kennen, weil diese die Depots bei Banken im In- und Ausland halten.

 

Darüber hinaus ist es ein Anliegen der Kommission, die Transparenz zu erhöhen. Das betrifft insbesondere institutionelle Anleger, wie zum Beispiel Pensionskassen und Vermögensverwalter, die einen signifikanten Anteil des Aktienkapitals halten und Kapital von kleineren Anlegern bündeln. Ähnliches gilt für Berater, die Aktionären Ratschläge erteilen, wie sie ihr Stimmrecht ausüben sollen. Bei Umsetzung des vorliegenden Entwurfs würden institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Berater zu mehr Transparenz verpflichtet werden, etwa durch Offenlegung der Anlagestrategie.

 

Der politisch interessanteste Punkt betrifft die Anhebung der Transparenz und die Mitwirkungsmöglichkeiten von Aktionären hinsichtlich der Vorstandsvergütungen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist vorgesehen, dass die Hauptversammlung eine generelle Vergütungspolitik beschließt, die grundsätzliche Festlegungen für die Vorstandsvergütungen enthält. Zudem sollen die Gesellschaften dazu verpflichtet werden, einen eigenen Vergütungsbericht zu erstellen, in dem die tatsächlich gewährten Gehälter detailliert offenzulegen sind.

 

Um der Gefahr zu begegnen, dass Transaktionen zwischen einer Gesellschaft und dieser nahenstehenden Unternehmen oder Personen zu schlechten Konditionen abgeschlossen werden, schlägt die Kommission vor, bei börsenotierten Gesellschaften die Marktüblichkeit der Transaktionen ab einem bestimmten Geschäftsvolumen (1% des Vermögens) durch einen Sachverständigen bestätigen zu lassen. Ab 5% des Vermögens soll eine solche Transaktion der vorherigen Genehmigung durch die Hauptversammlung bedürfen.

 

Der Experte des Justizressorts berichtete, dass es bislang drei Arbeitsgruppen zu diesem Thema gegeben habe, wobei dazu kritische Anmerkungen gemacht worden seien. Von österreichischer Seite sind die Intentionen des Vorschlags grundsätzlich zu begrüßen, es bestehen jedoch teilweise Bedenken hinsichtlich der technischen Machbarkeit, aber auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit. Ob tatsächlich ein Mehrwert angesichts der hohen Kosten durch die geforderten Gutachten gegeben ist, sei zu bezweifeln. Außerdem macht man seitens des Justizministeriums darauf aufmerksam, dass in Österreich ein zweistufiges System mit Vorstand und Aufsichtsrat besteht, was nicht in allen Staaten der Fall ist. Das österreichische System garantiere jedenfalls eine bessere Kontrolle hinsichtlich der Höhe der Vorstandsvergütungen. Der EU gehe es vor allem um Transparenz, ein Limit für die Höhe der Vergütungen sieht der Vorschlag nicht vor, betonte der Experte gegenüber Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V).

 

Die Meinungen über die Vorlage gingen auch diesmal auseinander. Während etwa Stefan Schennach (S/W) die Intention der Kommission als eine positive Reaktion auf die Krise empfindet, wenn auch einzelne Punkte noch eine Erklärung bedürften, bezweifelte Sonja Zwazl (V/N) den Nutzen. Vielmehr würde den Unternehmen durch die Einbeziehung von Sachverständigen sowie durch die häufigere Einberufung der Hauptversammlung hohe Kosten auferlegt, gab sie zu bedenken und unterstrich aus ihrer Sicht, die geltende Rechtslage biete ausreichende Schutzmechanismen.

 

Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA  -  TTIP

 

 

TTIP, das geplante umfassende und in der Öffentlichkeit heftig umstrittene Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA stand einmal mehr auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrats, der dazu eine Mitteilung an die Europäische Kommission sowie eine Stellungnahme an die Bundesregierung mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschloss.

 

Darin begrüßt der Bundesrat grundsätzlich den Abbau und die schrittweise Beseitigung von Handelshemmnissen, gleichzeitig wird betont, dass Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum nicht als ausschließliche Kriterien für die Beurteilung derartiger Abkommen herangezogen werden dürfen. Im gleichen Ausmaß seien etwa ökologische und soziale Aspekte zu berücksichtigen. In diesem Sinne stellen die Bundesrätinnen und Bundesräte klar, es gelte, im Interesse der Menschen im globalen Handel die hohen Standards zu etablieren. Die in der EU und auf nationaler Ebene geltenden arbeitsrechtlichen Normen und gesetzlichen Standards für Produktsicherheit, Daten-, Verbraucher-, Gesundheits-, Umwelt- und Tierschutz seien nicht nur weiterhin zu gewährleisten, sondern sollen in Zukunft ohne Einschränkungen optimiert und nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen auf der Ebene der Mitgliedstaaten unter Beachtung des Vorsorgeprinzips einseitig angepasst werden können, heißt es dazu. 

 

Der EU-Ausschuss drängt weiters darauf, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation sowie die Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den international anerkannten ILO-Übereinkommen sowie aus internationalen Umweltübereikommen zu erreichen.

 

Ein besonderes Anliegen ist den Bundesrätinnen und Bunderäten eine transparente Verhandlungsführung. Ihnen zufolge sollte die interessierte Öffentlichkeit verstärkt in die Vor- und Nachbereitung der Verhandlungen eingebunden werden.

 

Die Mandatarinnen und Mandatare machen sich vor allem für die Sicherstellung der Daseinsvorsorge stark und fordern insbesondere die Wahrung von Handlungsspielräumen auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene ein, um die Daseinsvorsorge zu erhalten und ausbauen zu können. Damit soll diese vor Einschränkungen durch Liberalisierungsverpflichtungen geschützt werden. Unterstrichen wird in dem Antrag das kommunale Selbstbestimmungsrecht, wonach den Gebietskörperschaften die wirtschaftliche Wahlfreiheit bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auch weiterhin gewahrt bleiben soll. Die Daseinsvorsorge dürfe auch zu keinem späteren Zeitpunkt Gegenstand von Verpflichtungen werden, fordert der Ausschuss.

 

Der umfassende Antrag nimmt auch auf die heftig umstrittenen Investitionsschutzbestimmungen mit dem geplanten Schiedsgericht ISDS Bezug und hält fest, dass der Mehrwert der diesbezüglichen Klauseln als Teil von TTIP nicht erkennbar sei, solange nicht sichergestellt ist, dass Investoren aufgrund solcher Bestimmungen keinen höheren Schutzstandard genießen, als ihnen durch die nationalen Rechtsordnungen zuerkannt würde. Dies gelte auch, solange nicht glaubwürdig dargelegt werden kann, dass schwere Mängel im Justizsystem der Vertragspartner solche Bestimmungen erforderlich machen.

 

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) hob in diesem Zusammenhang hervor, der Antrag berücksichtige somit die massiven Bedenken, die die Bundesländer im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme dem Bundesrat vorgelegt haben.

 

 

Außerdem unterstützen die Bundesrätinnen und Bundesräte explizit ein Schreiben des niederländischen Parlaments an Handelskommissar Karel de Gucht, in dem die Ansicht vertreten wird, dass TTIP als gemischtes Abkommen der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente unterliegen sollte. Wie Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W) berichteten, wurde dieses Schreiben in der COSAC-Tagung vom 25. Juni 2014 von insgesamt 21 Vorsitzenden der EU-Ausschüsse mitunterzeichnet. Von Seiten Österreichs bekräftigten diese Auffassung in der COSAC sowohl Edgar Mayer als auch Karlheinz Kopf als jeweilige Vorsitzende der EU-Ausschüsse von Bundesrat und Nationalrat.

 

Mit dem vorliegenden Antrag steckt nun auch der Bundesrat seine Eckpunkte zu den TTIP-Verhandlungen ab, nachdem der EU-Unterausschuss des Nationalrats vor Kurzem ebenfalls einen Antrag auf Mitteilung sowie auf Stellungnahme beschlossen hat. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der Verhandlungen der EU mit den USA weiterhin für die Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer, datenschutzrechtlicher und ökologischer Mindeststandards einzutreten und eine Absenkung europäischer Standards zu verhindern.

 

 

Die FPÖ unterstützte zwar die im Antrag formulierten Punkte,  dennoch sahen sich Monika Mühlwerth (F/W) und Cornelia Michalke (F/V) nicht in der Lage mitzustimmen. Die FPÖ trete für einen Stopp der Verhandlungen ein, begründete Mühlwerth die Haltung ihrer Fraktion, denn zu einem Abkommen gehöre auch eine Vertrauensbasis, und die sei derzeit im Hinblick auf die NSA-Affäre absolut nicht gegeben. Sie sei keineswegs gegen Freihandelsabkommen, erläuterte Mühlwerth, aber im Falle von TTIP könne sie nichts Positives erkennen. Daran würden auch zukünftige Verhandlungen nichts ändern, befürchtete sie. Auch bezweifle sie die in einigen Studien vorhergesagten positiven Effekte auf das BIP, die Beschäftigung und die Lohnentwicklung. Man habe derzeit mit den USA beste wirtschaftliche Beziehungen, daher halte sie ein Freihandelsabkommen, bei dem man viele negative Begleiterscheinungen in Kauf nehmen müsse, keinesfalls für dringlich.

 

Es sei falsch, zum jetzigen Zeitpunkt, wo noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen, TTIP abzulehnen, konterte Susanne Kurz (S/S).  Vielmehr sei es sinnvoll, sich prinzipiell über die wirtschaftliche Entwicklung zwischen der EU und den USA Gedanken zu machen und weiter zu verhandeln, mit dem Ziel, dass möglichst viele Bedenken ausgeräumt werden. Ins gleiche Horn stieß Bundesratspräsidentin Ana Blatnik (S/K). Die Aufgabe der Politikerinnen und Politiker müsse es sein, in Gesprächen die Sorgen zu artikulieren, die Bedenken klar zu formulieren und schlussendlich ein gutes Resultat zu erzielen.

 

 

Wie aus dem Wirtschaftsministerium zu vernehmen war, ist die Haltung zu TTIP nicht in allen Ländern so negativ wie in Österreich. Von einem Aussetzen der Verhandlungen könne keine Rede sein, betonte die zuständige Sektionschefin gegenüber Edgar Mayer (V/V), die Verhandlungen seien ein ergebnisoffener Prozess.

 

Bisher hat es fünf Verhandlungsrunden gegeben, wobei die Gespräche so weit gediehen sind, dass man nun zu konkreteren Textvorschlägen übergehen kann, informierte Sektionschefin Bernadette Gierlinger die Ausschussmitglieder. Als Schwerpunkte der letzten Verhandlungen nannte sie zunächst den Marktzugang, wobei die jeweiligen Angebote hinsichtlich der Güter und Zölle besprochen wurden. Im Dienstleistungsbereich haben sowohl die USA als auch die EU ihre Angebote auf den Tisch gelegt. Der EU-Vorschlag entspricht dem Freihandelsabkommen mit Korea, so Gierlinger. Alle defensiven Bereiche, wie öffentliche Dienstleistungen, audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen sowie Personenbewegungen seien dabei entsprechend abgesichert. Das Papier der EU zur Finanzmarktregulierung stoße weiterhin auf heftigen Widerstand seitens der USA, informierte die Expertin. Außerdem habe die EU neuerlich ein Papier zum Thema öffentliches Beschaffungswesen unterbreitet. Wenig Bewegung hat es laut Auskunft Gierlingers bei den Gesprächen zu den technischen Handelshemmnissen gegeben.

 

Die nächste Verhandlungsrunde ist für Mitte Juli vorgesehen, eine weitere für September/Oktober.

 

 

In der Diskussion wurde einmal mehr die mangelnde Transparenz der Verhandlungen kritisiert. Auch der inzwischen eingerichtete Leseraum in Brüssel, zu dem seit Anfang Juni die EU-Mitgliedstaaten Zugang haben und wo fünf Textvorschlägen aufliegen, scheint den Bundesrätinnen und Bundesräten zu wenig. Man dürfe weder Laptop noch Handy mitnehmen, merkte Stefan Schennach (S/W) an. Bernadette Gierlinger vom Wirtschaftsministerium teilte die Kritik und meinte, das könne nur ein erster Schritt sein, zumal der Leseraum einen nur sehr eingeschränkten Zugang zu den Dokumenten ermögliche, und es daher sehr schwierig sei, ExpertInnen in Detailfragen einzubeziehen.

 

Das Wirtschaftsministerium selbst sei aber um höchstmögliche Transparenz bemüht, sagte Gierlinger. So seien in den vergangenen Wochen mehrere Veranstaltungen mit Vertretern der EU-Kommission organisiert worden, um über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu informieren, Einladungen seien dabei auch an NGOs ergangen. Gleichzeitig sei es dem Ministerium ein Anliegen, die über die Homepage abrufbaren Informationen weiter auszubauen. Eine vollständige Transparenz der Verhandlungen werde aber nicht möglich sein, um die eigene Position nicht zu schwächen. Man müsse auch zur Kenntnis nehmen, dass es die USA aufgrund ihrer Gesetzeslage ablehnen, die Dokumente während der laufenden Verhandlungen zugänglich zu machen.

 

 

Besonders kritisch wird allgemein die geplante Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit (ISDS – Investor-to-State-Dispute-Settlement) beurteilt. Diese soll dazu dienen, den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Staaten auf Schadenersatz zu klagen, wenn durch bestimmte Gesetze die Gewinnerwartungen der Unternehmen beeinträchtigt werden.

 

Stefan Schennach (S/W) sieht in den Investitionsschutzbestimmungen weder einen stärkeren Investitionsschutz noch einen Anreiz für eine höhere Investitionstätigkeit. Dennoch sollte man auch die Gespräche zu den Investitionsbestimmungen unbedingt weiterführen, betonte Sonja Zwazl (V/N), zumal die USA bereits heute der drittwichtigste Exportpartner Österreichs sind. Wie die Sektionschefin des Wirtschaftsministeriums dazu informierte, wurde die Konsultation in dieser Frage bis 13. Juli verlängert. Bisher sollen rund 50.000 Stellungnahmen eingegangen sein, bis Herbst will die Kommission eine Kurzanalyse auf ihrer Homepage veröffentlichen, eine detaillierte Analyse sei nicht vor November zu erwarten.

 

Klare Ablehnung zu den Investitionsschutzbestimmungen und ISDS kommen vom ÖGB, der Arbeiterkammer und dem Österreichischen Städtebund. Im Ausschuss äußerten die jeweiligen VertreterInnen große Skepsis, dass dies zu höheren Investitionen führen könnte. Allein die Möglichkeit der Klagen lasse vermuten, dass Länder so manche Verbesserung von Schutzbestimmungen gar nicht in Angriff nehmen werden. Auch das sogenannte "right to regulate", das den Parteien das Recht zur Festlegung von Standards einräumt, werde da wenig helfen, meinte die Vertreterin des ÖGB. Das right to regulate sei im Verhandlungsmandat festgelegt, betonte dazu Sonja Zwazl (V/N), demnach dürfen wichtige europäische Standard nicht gesenkt werden.

 

Was die erhofften positiven Auswirkungen von TTIP betreffen, so gehen laut Gierlinger zwei Studien von einem Wachstum des BIP innerhalb von zehn Jahren um 1,7% aus, das Lohnniveau soll um 1% steigen, zusätzlich wird ein Beschäftigungszuwachs von 21.000 Stellen erwartet. Dem konnte sich die Vertreterin des ÖGB im Ausschuss nicht anschließen, sie sah keinerlei Nutzen für die ArbeitnehmerInnen in Österreich.

 

Die österreichischen Unternehmen würden zudem durch Zollsenkungen vor allem im Textil- und Lebensmittelbereich profitieren, nicht-tarifäre Handelshemmnisse bestünden insbesondere im Zulassungsbereich. Darunter litten derzeit vor allem der Maschinenbau und Pharmaunternehmen, bestätigte Gierlinger die Wortmeldung von Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V/O), der sich seinerseits vehement für die Weiterführung der Verhandlungen eingesetzt hat, da Auflagen und Kosten für Exportunternehmen derzeit in den USA sehr hoch seien. In den USA gebe es im Gegensatz zu Österreich kein Bundesvergabegesetz, weshalb bis dato keine KMUs außerhalb der USA zum Zug kommen. Auch aus diesem Grund sein ein Freihandelsabkommen positiv, merkte Gierlinger gegenüber Cornelia Michalke (F/V) an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommen (die FPÖ stimmte dagegen, die Grünen waren diesmal im Ausschuss nicht vertreten):

 

 

 

ANTRAG

 

 

der Bundesräte Edgar Mayer und Stefan Schennach

 

betreffend

7399/13 Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Mitgliedstaaten über die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden Bestimmungen eines umfassenden Handels- und Investitionsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu verhandeln (115828/EU, XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats am 8.7.2014.

 

 

 

Am 13. Februar 2013 einigten sich US-Präsident Barack Obama, Ratspräsident Herman Van Rompuy und der Präsident der EU-Kommission José Manuel Barroso grundsätzlich über die Eröffnung von Verhandlungen über ein EU-USA-Freihandelsabkommen. Am 14. Juni 2013 beschloss der Rat die Verhandlungsrichtlinien bzw. das Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission. Darin sind die wesentlichen Themen sowie die jeweiligen EU-Positionen dargestellt. Die Verhandlungen betreffen folgende drei Säulen: Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, regulatorischer Bereich sowie Handelsregeln.

 

Ziel des TTIP-Abkommens laut Wirtschaftsministerium ist es, "Handel und Investitionen zwischen der EU und den USA zu steigern, indem das unerschlossene Potential eines transatlantischen Marktes verwirklicht wird. Durch den Abbau von Handelsbarrieren sollen sich neue wirtschaftliche Möglichkeiten für die Belebung der beiden Volkswirtschaften (insgesamt mehr als 800 Mio. Menschen), Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum durch verbesserten Marktzugang, eine erhöhte regulatorische Kompatibilität sowie die Schaffung von globalen Standards ergeben."

 

Stark kritisiert wurden die Verhandlungen insbesondere in Hinblick auf die Absenkung von Konsumentenschutz- und Sozialstandards (Stichwort Chlorhuhn), mangelnde Transparenz sowie die geplanten Investor-Staat-Schiedsklauseln. Besorgnis wurde außerdem darüber geäußert, dass die USA lediglich zwei von acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert haben. Seitens der kommunalen Interessensverbände in Österreich und Deutschland wurde dringend darauf hingewiesen, dass keinem Abkommen zugestimmt werden dürfe, das Klauseln zu Investor-Staat-Streitigkeiten enthält oder Standards absenkt. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass im Zuge der Verhandlungen keine negativen Auswirkungen auf die Bereitstellung und künftige Ausgestaltung öffentlicher Dienstleistungen entstehen dürfen. Auch die Bundesländer haben in ihrer einheitlichen Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 5. Mai 2014 (VSt-7437/20) auf diese Punkte hingewiesen.

 

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

 

 

 

I. Antrag auf Mitteilung gemäß Art 23f B-VG

an die Europäische Kommission

 

 

1.    Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Abbau und die schrittweise Beseitigung von Handelshemmnissen und anerkennt die zentrale Bedeutung, die dem Handel von Waren und Dienstleistungen für den Wohlstand der Bürger und Bürgerinnen zukommt. Dennoch dürfen Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum nicht als ausschließliche Kriterien für die Beurteilung derartiger Abkommen herangezogen werden. Im gleichen Ausmaß sind etwa ökologische und soziale Aspekte bei den Verhandlungen zu berücksichtigen.

 

2.    Insbesondere darf es durch das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA nicht zu einer Absenkung der hohen sozialen und ökologischen Standards in Österreich und Europa kommen. Im Gegenteil gilt es, die hohen europäischen Standards im Interesse der Menschen im globalen Handel zu etablieren.

 

Die in der EU und auf nationaler Ebene geltenden arbeitsrechtlichen Normen und gesetzlichen Standards für Produktsicherheit, Daten-, Verbraucher, Gesundheits, Umwelt und Tierschutz sind nicht nur weiterhin zu gewährleisten, sondern sollen in Zukunft ohne Einschränkungen optimiert und entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen auf Mitgliedstaatsebene unter Beachtung des Vorsorgeprinzips einseitig angepasst werden können. Etablierte Schutzstandards und regulatorische Spielräume dürfen keinesfalls ausgehebelt werden. Ziel ist es, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation sowie die Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den international anerkannten ILO-Übereinkommen sowie aus internationalen Umweltübereinkommen zu erreichen. Dabei ist auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung zu achten.

 

3.    Wichtig ist es, die Verhandlungen transparent zu führen. Möglichst umfassende Transparenz der Verhandlungen im Einklang mit einschlägigen Rechtsvorschriften ist daher eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz des Abkommens in der Bevölkerung. Die Transparenz der Verhandlungen muss in diesem Sinne weiter gestärkt werden. Die interessierte Öffentlichkeit sollte auch verstärkt in die Vor- und Nachbereitung der Verhandlungen eingebunden werden.

 

4.    Bei der Festlegung von Vertragsinhalten wäre auf eine EU-vertragskonforme Terminologie zu achten. Dies spielt vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere bei den Begriffen "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" bzw. "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse" eine wesentliche Rolle.

 

5.    Die Handlungsspielräume auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene  zum Erhalt sowie Ausbau der Daseinsvorsorge sind sicher zu stellen und somit vor einer Einschränkung durch Liberalisierungsverpflichtungen zu schützen. Die Übernahme eines Negativlisten-Ansatz wird abgelehnt. Hingegen ist auf die Verankerung des Positivlisten-Ansatzes im Abkommen hinzuwirken. Regulatorische Handlungsspielräume müssen insbesondere in der Daseinsvorsorge und bei der Festlegung von Schutzstandards gewahrt bleiben.

 

6.    Es muss dafür Sorge getragen werden, dass das kommunale Selbstbestimmungsrecht in Form wirtschaftlicher Wahlfreiheit bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen aufrecht erhalten bleibt. Eine horizontale Bereichsausnahme der Leistungen für die Daseinsvorsorge vom Anwendungsbereich der TTIP  wäre vorzusehen. In den laufenden Verhandlungen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Daseinsvorsorge auch zu keinem späteren Zeitpunkt Gegenstand von Verpflichtungen werden kann.

 

7.    Nach derzeitigem Stand ist für den Bundesrat der Mehrwert von Investitionsschutzbestimmungen und ISDS-Klauseln als Teil von TTIP nicht erkennbar, solange nicht sichergestellt ist, dass Investoren auf Grund solcher Bestimmungen keinen höheren Schutzstandard genießen, als er ihnen durch die nationalen Rechtsordnungen zuerkannt würde, sowie solange nicht glaubwürdig dargelegt werden kann, dass schwere Mängel im Justizsystem der Vertragspartner solche Bestimmungen erforderlich machen.

 

8.    Außerdem unterstützt der Bundesrat ein Schreiben des niederländischen Parlaments (Tweede Kammer) an Handelskommissar Karel de Gucht, in dem die Ansicht vertreten wird, dass EU- Freihandelsabkommen (TTIP) als gemischte Abkommen angesehen werden sollten und damit der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente unterliegen sollten. Dieses Schreiben wurde in der COSAC Tagung vom 25.06.2014, von insgesamt 21 Vorsitzenden der EU-Ausschüsse mitunterzeichnet.

 

 

 

II. Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e B-VG

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen im Sinne der Mitteilung unter Punkt I. vorzugehen.