Parlament Österreich

 

 

 

IV-84 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 11. März 2015

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 11. März 2015

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Tagesordnung

 

 

 

 

1.    COM(2015) 10 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013

(52648/EU XXV.GP)

 

2.    COM(2015) 5 final

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine

(52246/EU XXV.GP)

 

3.    COM(2015) 46 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

(54949/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich in seiner Sitzung vom 11. März 2015 mit der

·         EU-Investitionsoffensive,

·         einer Makrofinanzhilfe für die Ukraine und

·         mit der Jugendbeschäftigungsoffensive.

 

 

 

Als Expertinnen und Experten standen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung:

 

·         Dr. Karin Vorauer-Mischer (Bundesministerium für Finanzen)

·         Dr. Thomas Hrdina (Bundesministerium für Finanzen)

·         Mag. Johannes Schweighofer (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)

·         Mag. Georg Feigl (Arbeiterkammer)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Investitionsoffensive 

Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

 

 

 

Die von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker initiierte und vom Europäischen Rat am 18. Dezember des Vorjahres gebilligte Investitionsoffensive der Europäischen Union nimmt nun rasch konkrete Konturen an. Mittels eines neu zu gründenden Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der innerhalb der Europäischen Investitionsbank (EIB) errichtet wird, sollen in den nächsten drei Jahren für private und öffentliche Investitionen zusätzlich rund 315 Mrd. € mobilisiert werden. Der Fonds soll über ein Grundkapital von 21 Mrd. € verfügen, 5 Mrd. € kommen von der EIB, die weiteren 16 Mrd. € sind EU-Garantien. Wie man seitens des Finanzministeriums betonte, handelt es sich im Grunde genommen um keinen Fonds, sondern um ein Garantieinstrument, das der EIB die Möglichkeit gibt, ihr Portfolio zu erweitern.

 

Ziel ist es, die infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise schwächelnde Wirtschaft in der EU anzukurbeln und vor allem kleineren und mittleren Unternehmen einen besseren Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen. Die Kommission macht hinsichtlich der Realisierung des Vorhabens Druck, laut Plan ist vorgesehen, dass der EFSI bereits im Herbst dieses Jahres seine operative Tätigkeit aufnehmen kann. Das heißt, die Verhandlungen darüber müssen auf EU-Ebene im kommenden Juni abgeschlossen sein.

 

Neben Mitgliedstaaten können sich auch Dritte am EFSI beteiligen, etwa nationale Förderbanken oder öffentliche Stellen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Mitgliedstaaten stehen, sowie Einrichtungen des privaten Sektors und Einrichtungen außerhalb der Union.

 

Nach Aussagen von Finanzminister Hans Jörg Schelling am Rande des  Finanzministertreffens am 10. März 2015 in Brüssel wird Österreich bis spätestens Juni dieses Jahres über einen möglichen Beitrag zur Investitionsoffensive entscheiden, wobei vor allem genau geklärt werden müsse, was statistisch auf das Defizit angerechnet wird. Der Finanzminister kann sich auch eine Beteiligung über die Förderbank Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) vorstellen.

 

 

 

Im EU-Ausschuss des Bundesrats wurde der Verordnungsvorschlag zur Gründung des EFSI generell als ambitioniert erachtet, es herrschte jedoch Skepsis, ob die Erwartungen tatsächlich erfüllt werden können. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) kündigte an, das Thema werde bei der nächsten Sitzung des Ausschusses wieder auf die Tagesordnung genommen und eine Mitteilung an die EU-Kommission vorbereitet.

 

Allgemein wurde unterstrichen, dass der neue Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker als Vertreter der Sozialen Marktwirtschaft andere Wege zur Lösung der Probleme beschreitet als sein Vorgänger, indem er versucht, die Wirtschaft zu stimulieren und damit auch einen positiven Effekt auf dem Arbeitsmarkt zu erzielen. Stefan Schennach (S/W) sieht das Ganze daher unter der Überschrift "Prinzip Hoffnung". Monika Mühlwerth (F/W) sprach von "Hilfe zur Selbsthilfe", was für sie einen positiven Aspekt darstellt. Für Mühlwerth sind Investitionen genauso wichtig wie sinnvolles Sparen, etwa bei der Verwaltung oder bei den Förderungen. Sie warnte aber davor, mit zusätzlichen Instrumenten eine neue Art der Transferunion zu schaffen. Heidelinde Reiter (G/S) ortete das zentrale wirtschaftliche Problem in der Tatsache, dass es nicht gelungen sei, den Bankensektor so zu reformieren, dass wieder Investitionen in die Realwirtschaft fließen.

 

Weder Bundesratspräsidentin Sonja Zwazl (V/N) noch Stefan Schennach (S/W) können den von der Kommission immer wieder hervorgehobenen Fokus auf die Klein- und Mittelbetriebe erkennen. Das Paket wirke ungemein bürokratisch, sagte Zwazl und es sei fraglich, ob das Geld wirklich dort ankommt, wo es hin soll. Für Klein- und Mittelbetriebe sei es jedenfalls schwierig, zur EIB zu gehen. Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V) fehlen im Programm insbesondere auch Förderungen sozialer Dienstleistungen.

 

Mayer sprach damit auch das Problem der öffentlichen Investitionen und der Daseinsvorsorge an, die vor allem von Städten und Gemeinden bereitgestellt wird. In diesem Sinne plädierte Stefan Schennach (S/W) dafür, kommunale Infrastrukturprojekte in das Förderprogramm miteinzubeziehen und Städte und Gemeinden aus der, wie er formulierte, Investitionsklemme zu befreien. Konkret trat er dafür ein, nachhaltige öffentliche Investitionen nicht in den Schuldenstand einzurechnen und damit den Stabilitäts- und Wachstumspakt flexibler zu gestalten. Er traf sich damit inhaltlich mit dem Vertreter der Arbeiterkammer, der sich für die Einführung der sogenannten Goldenen Investitionsregel stark machte. Demnach sollten öffentliche Investitionen, die einen Mehrwert bringen, im Sinne des Stabilitätspakts nicht sanktionsrelevant sein. Das Problem liegt ihm zufolge nämlich nicht in der Finanzierung, sondern in der Nachfrageschwäche im EU-Raum, was mit der Europäischen Sparpolitik zu tun habe. Deshalb sollte man die öffentliche Nachfrage und die öffentlichen Investitionen ankurbeln, meinte er.

 

Seitens des Finanzressorts hieß es dazu, dass man zwar auf Europäischer Ebene beginne, Ausnahmen beim Stabilitätspakt zu schaffen, diese gelten aber nur für Länder mit einem negativen Wachstum des BIP. Da das BIP-Wachstum in Österreich jedoch positiv ist, würden öffentliche Investitionen nach den derzeitigen Regeln die Schuldenquote in die Höhe treiben. Es liege daher im Interesse Österreichs, dass mit der Investitionsoffensive vor allem die Privatwirtschaft angesprochen wird.

 

 

 

Die Investitionsoffensive stellt kein Konjunkturpaket für die Mitgliedstaaten dar, wie im Ausschuss mehrmals betont wurde, kann aber sicherlich einen Beitrag zur Ankurbelung der Konjunktur leisten. Sie stützt sich auf drei Komponenten: Die Mobilisierung von den erwähnten 315 Mrd. € an zusätzlichen Investitionen soll zugleich sicherstellen, dass diese Investitionen auf die Bedürfnisse der Realwirtschaft abgestellt sind. Zudem sind Maßnahmen zum Abbau von Investitionshemmnissen ins Auge gefasst, die jedoch nicht von der vorliegenden Verordnung umfasst sind. Erste Schritte dazu nennt die Kommission jedoch in ihrem Arbeitsprogramm für 2015.

 

Im Mittelpunkt der Fondstätigkeit steht die Finanzierung von Projekten mit höherem Risikoprofil. Dadurch soll nicht nur die Wirkung der öffentlichen Mittel maximiert werden, man will damit auch private Investitionen erschließen helfen. Der Fokus soll dabei insbesondere auf Klein- und Mittelbetriebe gelegt werden. Gefördert wird laut Papier der EU-Kommission der Ausbau der Infrastruktur, Investitionen in Bildung, Gesundheit, Forschung, Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie und Innovation, ferner der Ausbau erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz sowie Vorhaben in den Bereichen Umwelt, natürliche Ressourcen, Stadtentwicklung und Soziales. Für die Förderung werden Kriterien festgelegt, wobei Österreich darauf besteht, dass keine Finanzierung der Atomenergie aus diesem Programm erfolgt.

 

Als Organe des Fonds sind ein Lenkungsrat und ein Investitionsausschuss vorgesehen. Der Lenkungsrat beschließt im Einklang mit den Politischen Leitlinien der Kommission über allgemeine Ausrichtung, Investitionsleitlinien, Risikoprofil, strategische Grundsätze und Portfoliostrukturierung des Fonds. Die Mitglieder des Lenkungsrats werden von den Parteien, die einen Beitrag zur Risikoübernahmekapazität leisten, ernannt. Gegen die Stimmen der Kommission oder der EIB kann keine Entscheidung getroffen werden.

 

Dem Investitionsausschuss, der dem Lenkungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig ist, gehören sechs unabhängige Wirtschaftsfachleute und ein geschäftsführender Direktor bzw. eine Direktorin an. Der Ausschuss prüft spezifische Projekte und entscheidet ohne geografische oder sektorbezogene Quoten, welche Projekte aus dem EFSI gefördert werden.

 

Der Verordnungsvorschlag umfasst auch den Aufbau einer Europäischen Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory Hub - EIAH), die bei der Ermittlung, Vorbereitung, Entwicklung und Finanzierung von Projekten in der Union helfen soll. Eine beratende Aufgabe kommt ihr ferner zu, wenn es um die Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente und öffentlich-privater Partnerschaften geht.

 

Außerdem wird ein europäisches Investitionsprojekteverzeichnis eingerichtet, damit sich Investoren besser über laufende und künftige Projekte informieren können. Österreich hat bereits im Vorjahr 19 Projekte angemeldet, insgesamt wurden rund 2.000 vorgeschlagen. Diese sind auf der Homepage des EFSI abrufbar. Eine Entscheidung über die Förderwürdigkeit der Projekte ist noch nicht gefallen, wie der diesbezügliche Prozess aussieht, werde aber bald entschieden, so die Information aus dem Finanzministerium.

 

Schließlich soll die Errichtung eines EU-Garantiefonds als  "Liquiditätspuffer" dienen, der den Unionshaushalt gegen mögliche Verluste absichern soll, die der EFSI bei der Unterstützung von Projekten erleiden könnte. Diese Möglichkeit der Rückversicherung soll risikoreiche Investitionen erleichtern. Die finanzielle Ausstattung erfolgt nach und nach mit Mitteln aus dem EU-Haushalt und soll bis 2020 insgesamt 8 Mrd. € betragen, also 50% der vorgesehenen Mittel für die EU-Garantien im EFSI.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Makrofinanzhilfe für die Ukraine

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich auch mit der Lage in der Ukraine, konkret mit einem Vorschlag der EU-Kommission, dem krisengeschüttelten Land eine Makrofinanzhilfe von höchstens 1,8 Mrd. € in Form eines mittelfristigen Darlehens zukommen zu lassen. Die Auszahlung soll in drei Tranchen zu je 600 Mio. € erfolgen, und zwar ein Teil Mitte 2015, die zweite Tranche im vierten Quartal 2015 und der Rest im ersten Quartal 2016.

 

Damit soll der Ukraine angesichts der schwächelnden Zahlungsbilanz, der massiven Kapitalflucht und einer schwierigen Haushaltslage wirtschaftlich und finanziell unter die Arme gegriffen werden, um einen Teil ihres verbleibenden zusätzlichen Außenfinanzierungsbedarfs im Jahr 2015 und Anfang 2016 im Rahmen des laufenden IWF-Programms decken zu können. Außerdem soll, wie die Erläuterungen zum Vorschlag ausführen, die neue, reformorientierte Regierung bei der Konsolidierung des Landes und der Bewältigung der wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen unterstützt werden, zumal der aktuelle bewaffnete Konflikt sowie die sich verschärfenden Handelsbeschränkungen seitens Russlands und die Zuspitzung des Gasstreits die Reformbestrebungen erheblich erschwert haben.

 

Es handelt sich um das dritte derartige Programm. Insgesamt hat die EU bislang Darlehen in der Höhe von 1,61 Mrd. € gewährt, ausbezahlt wurden 1,36 Mrd. €. Die Überweisung der letzten Rate aus den bestehenden Programmen in der Höhe von 250 Mio. € soll noch im März 2015 erfolgen, sofern die Ukraine die vereinbarten politischen Maßnahmen erfolgreich durchführt und das IWF-Programm weiter entsprechend verfolgt.

 

Die EU-Hilfe ist an Auflagen geknüpft, diese werden Teil einer Grundsatzvereinbarung (Memorandum of Understanding) mit der Ukraine sein. Die Verhandlungen dazu werden von der EU-Kommission geführt, die Mitgliedstaaten müssen dem Entwurf aber zustimmen. Dieses dient dazu, einige grundlegende Schwächen in der ukrainischen Verwaltung abzubauen. Die Bedingungen betreffen insbesondere eine Reform des Bankensektors und des defizitären Energiesektors sowie die Eindämmung der Korruption, die ein massives Problem in der Ukraine darstellt.

 

Die Makrofinanzhilfe ist ein Instrument, das die EU einsetzen kann, um benachbarten Partnerländern mit ernsthaften Zahlungsbilanzproblemen im Ausnahmefall bei der Krisenbewältigung zu helfen. Sie ergänzt die Unterstützung durch den IWF. Die Makrofinanzhilfedarlehen werden durch EU-Kreditaufnahme auf den Kapitalmärkten finanziert. Die Mittel werden daraufhin zu ähnlichen finanziellen Konditionen an die begünstigten Länder weiterverliehen, das schließt mit ein, dass die Darlehen auch zurückbezahlt werden müssen. Neben der Makrofinanzhilfe unterstützt die EU die Ukraine mittels Handelspräferenzen, humanitärer Hilfe, Entwicklungshilfe und reformbezogenen Haushaltshilfen.

 

Ergänzt wird die EU-Makrofinanzhilfe durch ein Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF), dessen Auflagen komplementär zu jenen des EU-Programms sind. Die IWF-Hilfe beträgt bis heute rund 3,75 Mrd. €. Diese soll laut Information des Finanzministeriums in Kürze durch eine "Extended Fund Facility (EFF)" des IWF mit einem Volumen von rund 17,5 Mrd. US-Dollar, das sind etwa 15,6 Mrd. €, und einer Laufzeit von vier Jahren ersetzt werden.

 

 

 

Der EU-Ausschuss unterstützte das weitere Darlehen für die krisengeschüttelte Ukraine zwar, die LändervertreterInnen äußerten aber Skepsis. Sowohl Edgar Mayer (V/V) als auch Stefan Schennach (S/W) ließen wenig Vertrauen in die Reformfreudigkeit der ukrainischen Regierung erkennen. Auch seitens des Finanzministeriums räumte man ein, das Risiko, dass Reformen nicht umgesetzt werden, sei durchaus realistisch, auch wenn sich der IWF sehr optimistisch hinsichtlich einer positiven Wende zeige. Jedenfalls können die Zahlungen eingestellt werden, wenn es zu keinen entsprechenden Reformen in der Ukraine kommt, informierte der Experte des Finanzministeriums, zumal sämtliche Hilfspakete darauf hinauslaufen, das Land auf einen nachhaltigen Pfad zu führen. Die Bundesrätinnen und Bundesräte erfuhren ferner, dass der Europäische Rat ein weiteres Hilfspaket nicht ausschließt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugendbeschäftigungsoffensive

 

 

Diskutiert wurde von den Bundesrätinnen und Bundesräten im EU-Ausschuss der Länderkammer auch der Plan der EU-Kommission, die Vorschusszahlungen für die Jugendbeschäftigungsinitiative (Youth Employment Initiative - YEI) zu erhöhen.

 

Angesichts hoher Jugendarbeitslosenraten in einigen Regionen hat die EU der Förderung der Jugendbeschäftigung höchste Priorität eingeräumt. Aus diesem Grund wurde die Jugendbeschäftigungsinitiative ins Leben gerufen, die jene 20 EU-Staaten mit Regionen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit über 25% erreicht, unterstützt. Österreich erhält keine Mittel aus der Initiative, weil hierzulande keine Region eine Jugendarbeitslosenquote von 25% und mehr aufweist.

 

Das Geld soll dabei helfen, die 2013 beschlossene EU-Jugendgarantie zu verwirklichen, deren Ziel es ist, dass jeder junge Mensch unter 25 Jahren spätestens nach vier Monaten ohne Beschäftigung einen Job, eine Aus- oder Fortbildung oder ein Praktikum angeboten bekommt.

 

Die Bereitstellung der Mittel für YEI von insgesamt 6,4 Mrd. € zielt ausschließlich und unmittelbar auf junge Menschen ab, die weder eine Arbeit haben noch über eine schulische oder berufliche Ausbildung verfügen, das sind rund 7 Millionen junge Europäerinnen und Europäer. Der YEI ist Bestandteil der Programmplanung des Europäischen Sozialfonds (ESF), gefördert werden aber im Gegensatz zu diesem keine Systeme und Strukturen, wie in den Erläuterungen zum Kommissionsvorschlag unterstrichen wird. Für die Mittelzuweisung zugunsten der YEI ist auch keine Kofinanzierung seitens der Mitgliedstaaten erforderlich. 

 

Die bisherigen Ergebnisse der Initiative liegen aber unter den ursprünglichen Erwartungen. Deshalb schlägt nun die EU-Kommission vor, die Vorschüsse auf 30% zu erhöhen.

 

Derzeit darf die Vorschussleistung an einen Mitgliedstaat nur 1% des Budgets aus der YEI betragen, nachdem dessen Programm für den Einsatz der Mittel von der Kommission genehmigt ist. Danach erstattet die Kommission Ausgaben für Jugendbeschäftigungsprojekte, die zunächst aus nationalen Mitteln vorfinanziert werden müssen. Viele der Staaten mit hoher Jugendarbeitslosigkeit sind dazu aber finanziell nicht in der Lage, weshalb die Erhöhung der Vorschüsse als notwendig erachtet wird. Wie seitens der Kommission betont wird, sollte das Vorziehen der YEI-Mittel durch Mechanismen gestützt werden, die eine rasche Mobilisierung der Mittel für Vorhaben in den ersten Jahren des Programmplanungszeitraums wirklich gewährleisten können.

 

 

 

Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, die Jugendarbeitslosigkeit in Europa zu senken, sei an sich gut, so der allgemeine Tenor. Trotzdem äußerten die Bundesrätinnen und Bundesräte Bedenken, ob dieses Programm tatsächlich einen essentiellen Beitrag zur Lösung des Problems leisten kann. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) beklagte vor allem die Bürokratie, um an die Mittel heranzukommen, Monika Mühlwerth (F/W) befürchtete, dass das Problem nicht an der Wurzel angepackt wird. Das Programm richte sich an Jugendliche ohne Arbeit und Ausbildung, in vielen Regionen, wie etwa in Spanien und Portugal, seien aber vor allem gut qualifizierte junge Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen, führte sie aus. Es müsse daher gelingen, Arbeitsplätze zu finden, die Jugendliche auch halten können. Projekte allein seien zu wenig.

 

Auch der Vertreter des Sozialministeriums sah das Hauptproblem im Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten. Ihm zufolge ist es ausgesprochen schwierig, gute Projekte zu finden. Darüber hinaus hält er die Dotierung von 6,4 Mrd. € für zu gering, seiner Einschätzung nach sind 18 bis 20 Mrd. € nötig, um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit in Europa zu bewältigen.