Parlament Österreich

 

 

 

IV-86 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 6. Mai 2015

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 6. Mai 2015

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Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2015) 80 final

Paket zur Energieunion/Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank/Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie

(57441/EU XXV.GP)

 

Hingewiesen wird auf die Stellungnahmen gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG des Oberösterreichischen und des Vorarlberger Landtags.

 

 

2.    RAT 6773/15

Delegated acts

(58032/EU XXV.GP)

 

 

3.    COM (2015) 145 final

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat/Bericht über die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die Bürgerinitiative

(61314/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 mit der

§  geplanten Energieunion

§  Problematik der delegierten Rechtsakte

§  Durchführung der Europäischen Bürgerinitiative.

 

 

Die zur Energieunion beschlossene Mitteilung an die EU-Institutionen soll aufgrund eines Eivernehmens im Ausschuss auf die Tagesordnung der Plenarsitzung am 3. Juni gesetzt werden.

 

 

 

 

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) berichtete eingangs über aktuelle Entwicklungen:

 

Von Seiten der Bundesländer sind seit der letzten Sitzung eingelangt:

 

§  Stellungnahme des Vorarlberger Landtags zur Mitteilung der EK betreffend eine Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie (Paket zur Energieunion).

 

§  (Bereits vor der letzten Sitzung hat der Oberösterreichische Landtag eine Stellungnahme zu diesem Paket übermittelt.)

 

§  Einheitliche Länderstellungnahme zum Paket zur Energieunion.

 

 

 

 

 

Als Auskunftspersonen standen den Ausschussmitgliedern folgende ExpertInnen zur Verfügung:

 

 

§  Dr. Katrin Forgo (BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

§  Mag. Yvonne Toncic-Sorinj (BM für Europa, Integration und Äußeres)

§  Mag. Tünde Fülöp (BM für Europa, Integration und Äußeres)

 

§  MMag. Verena Gartner (Wirtschaftskammer)

§  Mag. Yasmin Soetopo (Wirtschaftskammer)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energieunion

 

 

Mit einer äußerst kritischen Mitteilung an die europäischen Institutionen reagierte der EU-Ausschuss des Bundesrats auf die Mitteilung der EU-Kommission hinsichtlich einer "Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie". Die Vertreterinnen und Vertreter der Länderkammer hielten es zwar für richtig, dass sich die EU Gedanken über eine Energieunion macht, diese könne aber nicht einen Schritt zurück gehen und sich gegen die Interessen der Österreichischen Energiepolitik wenden. Gemeint ist damit die von der EU unterstützte Nutzung der Atomenergie. Die Vorhaben der Kommission trügen auch dem Subsidiaritätsprinzip nicht Rechnung, so der weitere Vorwurf. Die Anti-Atompolitik Österreichs wird damit neuerlich seitens des Bundesrats bekräftigt.

 

Nach Ansicht des Bundesrats stellt die Kommission entgegen ihrer Ankündigungen bei den von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Sicherstellung vor allem von fossilen und atomaren Energieströmen ab, geben die Ausschussmitglieder mit Sorge zu bedenken. Die mit der Nutzung der Kernenergie sowie der Gewinnung von Öl und Gas aus nicht konventionellen Quellen verbundenen Probleme und Gefahren würden im Papier der Kommission nicht thematisiert. Der Mitteilung der Kommission seien eindeutige Hinweise zu entnehmen, dass die EU plant, finanzielle Investitionen in die Atomenergie zu tätigen. Die Dekarbonisierung dürfe im Rahmen der Energieunion zu keiner Aufwertung der Atomenergie führen, halten die Bundesrätinnen und Bundesräte dezidiert fest. Während öffentliche Förderungen erneuerbarer Energieformen problematisiert werden, sehe die Kommission offenbar in der staatlichen Förderung der Atomenergie kein Problem. Sie klammere damit auch die Kostenwahrheit in dem vorliegenden Dossier völlig aus, so der weitere Vorwurf des Ausschusses. Die LändervertreterInnen zeigen auch kein Verständnis für die positive Darstellung der ihrer Ansicht nach keineswegs nachhaltigen Technologie der CO2-Abtrennung und –Speicherung (CCS), sowie der Gewinnung von Schiefergas (Fracking).

 

Dem Ausschuss fehlt zudem eine langfristige Vision für den Ausbau erneuerbarer Energien über das Jahr 2030 hinaus. Außerdem unterstreicht er die Bedeutung von Energieeffizienzmaßnahmen.

 

Nach Auffassung des Bundesrats besteht somit die Gefahr, dass der nun vorliegende Vorschlag für die Energieunion die Förderung von erneuerbaren Energieträgern behindert. Die von der Kommission erfolgte Darstellung, die nicht frei von Tendenzen sei, beeinträchtige in letzter Konsequenz die Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten bezüglicher ihrer Energiequellen und Energieversorgung. Die Kommission lasse eine generelle Zentralisierungstendenz im Energiebereich erkennen, so die Sorge des Bundesrats, der in diesem Zusammenhang darauf drängt, den Europäischen Grundsatz, dass der jeweilige Energiemix Sache der einzelnen Mitgliedstaaten ist, nicht zu beschneiden.

 

Auf  Anregung von Marco Schreuder (G/W) kam man im Ausschuss auch überein, die Mitteilung auf die Tagesordnung der Plenarsitzung am 3. Juni 2015 zu setzen, um dieses wichtige Thema nochmals in breiter Öffentlichkeit zu beraten. 

 

Der Antrag des Ausschusses, dem Plenum die Abgabe der Mitteilung an die EU-Institutionen zu empfehlen, wurde schließlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen mehrheitlich angenommen. Die Freiheitlichen votierten dagegen, auch wenn die Intention der Mitteilung an sich richtig sei. Die FPÖ lehne aber die Energieunion ab, wie Monika Mühlwerth (F/W) erläuterte. Nach Meinung der FPÖ müsste es im Gegensatz dazu zu einer Dezentralisierung kommen, um Abhängigkeiten zu vermeiden.

 

 

Die Energieunion - eine der Leitinitiativen von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker – ist als ein politikfeldübergreifender, strategischer Rahmen für die Neuausrichtung der Energiepolitik auf europäischer und nationaler Ebene gedacht. Das fragmentierte System "mit unkoordinierten nationalen Strategien, Markthemmnissen und in Bezug auf die Energieversorgung isolierten Gebieten" soll mit der Verwirklichung der Energieunion der Vergangenheit angehören, so die Kommission. Angestrebt wird laut Kommission eine nachhaltige, CO2-arme und klimafreundliche Wirtschaft, die nicht mehr auf fossile Brennstoffe und veraltete Technologien baut. Ziel einer krisenfesten, auf einer ehrgeizigen Klimapolitik basierenden Energieunion sei die Versorgung der Privathaushalte und Unternehmen mit sicherer, nachhaltiger, auf Wettbewerbsbasis erzeugter und erschwinglicher Energie. Die Verwirklichung dieses Ziels erfordere eine grundlegende Umstellung des europäischen Energiesystems."

 

Inhaltlich basiert die Energieunion auf fünf miteinander verbundenen Dimensionen: auf der Sicherheit der Energieversorgung, der Solidarität und auf Vertrauen; auf einen vollständig integrierten europäischen Energiemarkt; auf Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Nachfrage; auf Verringerung der CO2-Emissionen der Wirtschaft sowie auf Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

 

 

 

Die Bundesrätinnen und Bundesräte sahen aber zwischen diesen Ankündigungen und dem Inhalt der Kommissions-Mitteilung eine Diskrepanz, die sie in ihrer Stellungnahme an die europäischen Institutionen artikulieren. Dieser Kritik wurde auch in der Diskussion deutlich Ausdruck verliehen.

 

Marco Schreuder (G/W) sieht im Papier der Kommission eine "Bankrotterklärung" der EU in Hinblick auf den Klimaschutz. Die Atomkraft werde verdeckt vorangetrieben und die EU setze zudem auf Schiefergas, was sich in den USA bereits als Blase herausgestellt habe. Ähnlich reagierte Stefan Schennach (S/W) auf die Vorschläge der Kommission. Diese bezeichne die Atomenergie als sicherste Energie, stelle den Einsatz von Kohle verschwommen dar und nenne Fracking als eine der großen Optionen. Im Gegensatz dazu werde die erneuerbare Energie verschwiegen, fasste er seine Kritik zusammen, der sich auch Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) vollinhaltlich anschloss. Er sehe die Tendenz der EU-Energiepolitik ähnlich drastisch, die Risiken von Atomenergie und Fracking würden verharmlost, so der Ausschussvorsitzende. Mayer, Schennach und Schreuder waren sich auch darin einig, dass Klimaschutz und Energiepolitik ein gemeinsames europäisches Anliegen darstellen. Man müsse dabei aber genau darauf schauen, ob die Ziele des Klimaschutzes auch tatsächlich erreicht werden. In einer neuen Energiepolitik lägen unglaubliche wirtschaftliche Potenziale, sie würde die EU auch unabhängig machen.

 

Gerd Krusche (F/St) gab im Hinblick auf das Fracking zu bedenken, dass man die technologische Entwicklung abwarten müsse. Wie Fracking derzeit in den USA betrieben werde, komme selbstverständlich nicht in Frage, man dürfe aber das Kind nicht mit dem Bad ausschütten, meinte er mit Hinweis auf die Forschungen der Montanuniversität Leoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Delegierte Rechtsakte

 

 

Steter Tropfen höhlt den Stein. Das kann auch der Bundesrat behaupten, der immer wieder die zunehmende Anwendung so genannter delegierter Rechtsakte scharf kritisiert hat, weil diese die Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten an der europäischen Gesetzgebung aushöhlen. Delegierte Rechtsakte werden aufgrund von europäischen Gesetzen von der EU-Kommission erlassen, wobei es in vielen Fällen nicht nur um (verwaltungs-)technische Fragen geht, die rascher und flexibler geändert können werden sollen, sondern in zunehmendem Ausmaß auch inhaltliche Vorschriften davon betroffen sind, wo ExpertInnen der Mitgliedstaaten erforderlich scheinen, weil sich so manche Aspekte sehr unterschiedlich auswirken können. Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat dazu bereits im Jahr 2013 in einer Mitteilung an die Kommission seine schwerwiegenden Bedenken gegenüber der diesbezüglichen Praxis geäußert. Nun hat die Kommission aufgrund eines Schreibens der Ständigen Vertreterin Lettlands Entgegenkommen signalisiert und Vorschläge unterbreitet, was im EU-Ausschuss mit Freude zur Kenntnis genommen wurde.

 

Man freue sich über die neue Kultur der Kommission, denn der Ausschuss habe seine Bedenken zu den delegierten Rechtsakten nicht nur in der aus dem Jahr 2013 stammenden Mitteilung kundgetan, auch bei der COSAC (Konferenz der Europaausschüsse) sei diese Frage immer wieder thematisiert worden, betonte Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V). Der Ausschuss werde diesen Punkt bei der nächsten Sitzung nochmals auf die Tagesordnung setzen und eine Mitteilung dazu verfassen, um den Standpunkt des Bundesrats einmal mehr zu bekräftigen.

 

 

Obwohl es seit 2011 eine Verpflichtung zur Konsultation nationaler ExpertInnen bei der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte aufgrund einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament gibt ("common understanding"), ist die diesbezügliche Praxis der Kommission für die Mitgliedstaaten in keiner Weise zufriedenstellend. Die EU-Länder drängen daher auf eine systematische, zeitgerechte, angemessene und transparente Konsultation nationaler ExpertInnen bei der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte, also vor deren Erlass durch die Kommission. Der Rat hatte daher im Februar 2014 den Vorschlag unterbreitet, die bisherigen Regelungen in der Vereinbarung in Bezug auf die Einbindung nationaler Experten zu stärken. Da, wie das Außenministerium in seiner Information betont, eine substantielle Reaktion von Kommission und Europäischem Parlament ausgeblieben war, richtete die Ständige Vertreterin Lettlands bei der Europäischen Union im Namen des Rates im Februar 2015 ein Schreiben an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Parlamentspräsident Martin Schulz.

 

In Reaktion auf dieses Schreiben zeigt sich die EU-Kommission nun bereit, in die Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten nationale ExpertInnen systematisch einzubinden, die Entwürfe zu veröffentlichen, öffentliche Konsultationen bei breiter Betroffenheit der Öffentlichkeit durchzuführen, ein öffentliches Register für delegierte Rechtsakte anzulegen sowie gemeinsame Kriterien und Kategorien zur Abgrenzung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten zu erarbeiten. Die Bundesrätinnen und Bundesräte erachten es in diesem Zusammenhang für notwendig, diese Zusagen auch rechtlich abzusichern.

 

 

Stefan Schennach (S/W) unterstrich die Notwendigkeit der Transparenz und machte deutlich, dass man trotz der Zusagen der Kommission sparsam mit delegierten Rechtsakten umgehen müsse. Vor allem sei darauf zu achten, dass nicht alles über Expertinnen und Experten läuft, sondern die Dinge an die Parlamente zurückgespielt werden, monierte Schennach. Ebenso äußerte Gerd Krusche (F/St) die Sorge, die Zahl der delegierten Rechtsakte könnte zunehmen, auch würden die Expertinnen und Experten nicht der parlamentarischen Kontrolle unterliegen.

 

Diese Bedenken konnte die Expertin des Außenministeriums insofern entkräften, als sie darauf hinwies, dass die Einladung der Expertinnen und Experten über die Ständige Vertretung in Brüssel an das zuständige Ministerium erfolge, das dann nominiere und somit auch verantwortlich zeichne. Damit sei die indirekte Kontrolle des Parlaments gewahrt, sagte sie, die genannten Personen hätten auch nur beratende Funktion. Ein Ansteigen von delegierten Rechtsakten befürchtet sie nicht. Nach Wortmeldungen der BundesrätInnen Wolfgang Beer (S/W), Ana Blatnik (S/K) und Stefan Schennach (S/W) unterstrich man seitens des Außenministeriums nochmals die Vorteile durch eine stärkere Einbindung bei der Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten. Der Informationsfluss werde besser und man könne auch leichter inhaltlich Einfluss nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäische Bürgerinitiative

 

 

 

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein Mittel der direkten Demokratie innerhalb der EU und kann aufgrund des Vertrags von Lissabon seit 1. April 2012 angewendet werden. Ziel der Bürgerinitiative ist es, die BürgerInnen stärker in den politischen Willensprozess der EU einzubinden. Mit einer EBI kann man die Europäische Kommission veranlassen, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen, das in den Kompetenzbereich der Europäischen Union fällt. Der EU-Ausschuss des Bundesrats trat dafür ein, bestehende administrative Hürden für InitiatorInnen und bei der Unterstützung, die sich in den ersten drei Jahren herauskristallisiert haben, abzubauen.

 

 

Die diesbezügliche Kritik richtet sich vor allem gegen die hohen formalen Anforderungen und das komplizierte Online-Tool zur Registrierung einer Initiative. So gibt es in jedem Mitgliedstaat unterschiedliche formale Anforderungen, um eine Petition zu organisieren bzw. zu unterstützen. Dies erschwert den BürgerInnen die Koordination ihrer Anliegen und die erfolgreiche Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative. Die entsprechende Analyse hat nun die Kommission vorgelegt.

 

Grundsätzlich können alle EU-BürgerInnen, die das erforderliche Mindestalter für EU-Wahlen erreicht haben - in Österreich liegt das Wahlalter bei 16 Jahren, in den anderen EU-Staaten bei 18 - eine Europäische Bürgerinitiative organisieren oder unterstützen. Eine Europäische Bürgerinitiative ist dann erfolgreich, wenn sie eine Million UnterstützerInnen hat, wobei in mindestens sieben Mitgliedstaaten eine Mindestanzahl von Unterstützungsbekundungen erreicht werden muss (die Mindestanzahl in Österreich beträgt 14.250).

 

Die Organisation einer Europäischen Bürgerinitiative hat durch einen Bürgerausschuss, bestehend aus mindestens sieben UnionsbürgerInnen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten, zu erfolgen. Der Bürgerausschuss muss die Bürgerinitiative in einem von der Kommission in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung gestellten Online-Register registrieren lassen. Dann hat er ein Jahr Zeit, um die erforderlichen Unterstützungsbekundungen zu sammeln.

 

Die Kommission muss dann in einem Zeitrahmen von drei Monaten die Initiative prüfen und in einer Mitteilung ihre Schlussfolgerungen und ihr weiteres Vorgehen darlegen.

 

 

Zu den nun vom Europäischen Ombudsmann angeregten Verbesserungen zählen unter anderem Erleichterungen bei der Unterstützung von Proponentinnen und Proponenten zukünftiger Initiativen, vor allem im Vorfeld der Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative. Auch Verbesserungen beim Online-Sammelsystem ließen sich ohne eine Anpassung der geltenden Verordnung bewerkstelligen. Das derzeitige Online-Sammelsystem funktioniere nicht gut und sei überdies kostspielig, informierte Robert Stein vom Innenministerium die Ausschussmitglieder.

 

Ein von vielen NGOs erhobener Forderungspunkt ist der Wunsch nach mehr Transparenz bei der Begründung für eine Registrierung oder Nicht-Registrierung der Verordnung. Wesentlichste Forderung ist jene nach einer Änderung der für eine Weiterbehandlung einer Europäischen Bürgerinitiative geforderten Quoten.

 

Laut Auffassung des Innenministeriums sollten Änderungen in der Verordnung vorgenommen werden. Skeptisch betrachtet wird beispielsweise die Bestimmung, wonach es den Mitgliedstaaten freigestellt ist, bei der Zulässigkeit einer Unterstützungsbekundung entweder auf den Wohnsitz oder auf die Staatsangehörigkeit abzustellen. Das führt dazu, dass manche UnionsbürgerInnen, wenn auch rechtswidrig, eine Europäische Bürgerinitiative doppelt unterstützen können, währenddessen anderen die Möglichkeit der Abgabe einer Unterstützungsbekundung gänzlich versagt ist, erklärte Stein. Um die Abgabe einer Unterstützungsbekundung so einfach wie möglich zu machen, plädiert das Innenressort auch für die Abgabe einer Unterstützungsbekundung mittels einer digitalen Signatur. Schließlich sollten einzelne Fristen klarer formuliert werden, um unterschiedliche Interpretationen zu vermeiden.

 

Stein hält es auch für notwendig, auf EU-Ebene den Initiativen bessere Informationen durch eine Ansprechstelle zur Verfügung zu stellen. Sie müssten von vornherein wissen, was möglich sei und was nicht, und worauf bei einer solchen Bürgerinitiative zu achten sei.

 

All diese Punkte habe man bereits gemeinsam mit KollegInnen des Außenresorts in der Sitzung der Rats-Arbeitsgruppe "Allgemeine Angelegenheiten" am 24. April 2015 entsprechend deponiert, merkte Stein an. Ob in der Rats-Arbeitsgruppe eine formale Schlussfolgerung zu dem Thema angenommen wird, ist ebenso noch offen wie eine mögliche Revision der Verordnung, erfuhren die Ausschussmitglieder aus dem Außenministerium. 

 

 

Dass es zu administrativen Verbesserungen und Erleichterungen für die Initiierung von Europäischen Bürgerinitiativen kommen muss, unterstrichen in der Diskussion sowohl Edgar Mayer (V/V) als auch Stefan Schennach (S/W), Ana Blatnik (S/K) und Marco Schreuder (G/W). Die BürgerInnen hätten ein Recht darauf, ernst genommen zu werden, sagte Blatnik und ließ wie ihr Fraktionskollege Schennach Kritik an der Kommission laut werden, die auf die Bürgerinitiativen derzeit wenig offen und flexibel reagiere. Schennach trat sogar für ein noch großzügigeres Vorgehen, als es angedacht ist, ein, indem man etwa Initiativen dann eine Zusatzfrist einräumt, wenn das Unterstützungserfordernis innerhalb der Frist knapp verpasst wurde.

 

Für Schreuder ist der Rückgang der eingereichten Bürgerinitiativen von 23 im Jahr 2012 auf 10 im Jahr 2014 ein bedenkliches Indiz dafür, dass es zu hohe Barrieren gibt. Er kritisierte auch, dass die Bürgerinitiative zu TTIP zurückgewiesen wurde, denn das widerspreche der eigentlichen Absicht, den BürgerInnen ein Mitspracherecht einzuräumen. Seinen Bedenken hinsichtlich des Erfordernisses, in Österreich die ID-Nummer angeben zu müssen, entgegnete Robert Stein vom Innenministerium mit dem Hinweis auf die Rechtssicherheit. Durch die Angabe der ID-Nummer könnten Doppel- oder Scheineintragungen verhindert werden, erklärte er.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag, dem Plenum die Abgabe einer Mitteilung an die EU-Institutionen zu empfehlen, wurde von ÖVP, SPÖ und Grünen gegen die Stimmen der FPÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

 

betreffend

 

Paket zur Energieunion, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die europäische Investitionsbank; Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie

 

 

 

Eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 6. Mai 2015

 

Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

 

 

Gemäß Art. 194 Abs. 2 AEUV dürfen die von der EU im Energiebereich zu setzenden Maßnahmen grundsätzlich nicht das Recht eines Mitgliedstaates berühren, die Bedingungen für die Nutzung seiner Energieressourcen, seine Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung zu bestimmen.

 

Der Bundesrat anerkennt grundsätzlich, dass im Energiebereich ein Tätigwerden der EU notwendig ist. In der vorliegenden Mitteilung führt die Kommission eine Vielzahl von Bereichen an, für die grundsätzlich transnationale Lösungen und Maßnahmen erforderlich sind.

 

Nach der Ansicht des Bundesrates stellt die Kommission in ihrer Grundtendenz allerdings bei den von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Sicherstellung vor allem von fossilen und atomaren Energieströmen ab, unter anderem auf die Kernenergie und die Gewinnung von Öl und Gas aus nicht konventionellen Quellen. Die mit der Nutzung der Kernenergie sowie der Gewinnung von Öl und Gas aus nicht konventionellen Quellen verbundenen Probleme und Gefahren werden in der Mitteilung nicht thematisiert. Diese Unausgewogenheit wird vor allem vor dem Hintergrund der in Art. 194 Abs. 2 AEUV verankerten freien Wahlmöglichkeit der Mitgliedstaaten zwischen verschiedenen Energieressourcen kritisch gesehen. In der vorliegenden Mitteilung werden bestimmte Formen der Energiegewinnung bzw. der damit verbundenen Lagerung einseitig positiv dargestellt, dass diese als gleichsam alternativlose Mittel präsentiert werden. Insbesondere besteht nach Auffassung des Bundesrates die Gefahr, dass die von der Kommission angestrebte Energieunion die Förderung von erneuerbaren Energieträgern behindert. Eine solche nicht tendenzfreie Darstellung beeinträchtigt in letzter Konsequenz die Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten bezüglich ihrer Energiequellen und Energieversorgung.

 

Die Dekarbonisierung darf auch nicht im Rahmen der Energieunion zu einer Aufwertung der Atomenergie führen, da diese weder eine nachhaltige noch sichere Form der Energiegewinnung ist.. Die Risiken und objektiven Nachteile der Kernenergie werden in der Mitteilung völlig ausgeblendet. Auch die Aussage, dass die EU dafür sorgen müsse, dass die höchsten Standards für die Entsorgung von Atomabfällen eingehalten werden, suggeriert, dass es eine wirkliche Entsorgung von Nuklearabfällen gäbe. In Wahrheit ist nach dem derzeitigen Stand der Technik lediglich eine Lagerung von Atommüll möglich, eine tatsächliche Beseitigung erfolgt nicht.

 

Der Mitteilung sind zudem eindeutige Hinweise zu entnehmen, dass die EU gedenkt, finanzielle Investitionen in die Atomenergie zu tätigen. Dies ist einerseits der Ankündigung zu entnehmen, dass die EU dafür sorgen wird, „ihre technologische Führungsposition im Nuklearbereich“ zu halten. Zudem kritisiert der Bundesrat, dass die Kommission zwar festhält, dass der Energiebinnenmarkt durch staatliche Interventionen nicht verzerrt werden dürfe, in diesem Zusammenhang aber nur die öffentliche Förderung erneuerbarer Energieformen problematisiert, während eine staatliche Förderung der Atomenergie offenbar bewusst nicht als Problem angesprochen wird. Der Bundesrat findet es auffällig, dass das Prinzip der Kostenwahrheit in diesem Dossier völlig ausgeklammert wird.

 

Ebenso wird die nicht sichere und nicht nachhaltige Technologie der CO2-Abtrennung und –Speicherung  (CCS) einseitig positiv dargestellt. Der Bundesrat lehnt diese nicht sicheren und nicht nachhaltigen Technologien ab.

Ähnliches gilt auch für die Gewinnung von Schiefergas („Fracking“), welche von der Kommission als eine Option bezeichnet wird.

 

Zur Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen will die Kommission u.a. eine Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien übernehmen. Trotz dieses vordergründigen Bekenntnisses fehlt der Mitteilung eine langfristige Vision für den Ausbau erneuerbarer Energien über das Jahr 2030 hinaus. Ebenso fehlt nach Auffassung des Bundesrates ein Verweis auf die beträchtlichen Potenziale zur Eigenversorgung der EU mit heimischen erneuerbaren Energien. Dies ist insbesondere problematisch, da, wie bereits ausgeführt, bei den fossilen und nuklearen Energieträgern weiterhin wesentliche externe Kosten ausgeklammert werden. Unbestritten ist aus Sicht des Bundesrates jedenfalls die herausragende Bedeutung von Energieeffizienzmaßnahmen für die Reduzierung der Importabhängigkeit und die kostengünstige Reduktion von CO2-Emissionen.

 

Die Mitteilung der Kommission ist nach Ansicht des Bundesrates weiters Ausdruck einer generellen Zentralisierungstendenz im Energiebereich; so wird vorgeschlagen zur vollständigen Integration des Energiebinnenmarkts die Befugnisse der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) bei der Wahrnehmung von Regulierungsfunktionen zu erweitern.

 

Der Bundesrat vertritt in Anbetracht der vorstehenden Ausführungen die Meinung, dass durch die gegenständliche Mitteilung der Kommission „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ der europäische Grundsatz, dass der jeweilige Energiemix Sache des Mitgliedsstaates ist, nicht beschnitten werden darf. 

 

Aus Sicht des Bundesrates ist bei der weiteren Behandlung des vorliegenden Paketes stärker auf das Subsidiaritätsprinzip zu achten. Das vorliegende Paket trägt

diesem nicht ausreichend Rechnung.

 

Des Weiteren wird auf die vorliegenden Stellungnahmen der Landtage der Bundesländer Oberösterreich und Vorarlberg verwiesen