Parlament Österreich

 

 

 

IV-89 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 22. Juli 2015

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 22. Juli 2015

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Tagesordnung

 

 

 

 

 

1.    COM(2015) 192 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa

(64856/EU XXV.GP)

 

 

2.    RAT 9565/15

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) - Vorbereitung einer allgemeinen Ausrichtung

(69024/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates befasste sich in seiner Sitzung vom 22. Juli 2015 mit Vorhaben der EU in Zusammenhang mit der Digitialisierung. Auf der Tagesordnung stand zuerst eine Mitteilung, die die EU-Kommission zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa vorgelegt hat. Einigkeit besteht unter den BundesrätInnen darüber, dass diese Materie einen ganz wesentlichen Einfluss auf den Standort und die Wettbewerbsfähigkeit Europas hat und eine große Frage der Innovation darstellt. Dazu beschloss der Ausschuss, seinerseits eine Mitteilung an die EU-Institutionen zu richten. Nachdem die Opposition diese Mitteilung als zu wenig konkret kritisierte, wurde sie nur mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ angenommen.

 

Ein weiterer Punkt, der lebhaft diskutiert wurde, war ein Verordnungsentwurf zu einer Datenschutz-Grundverordnung für Europa. Der Entwurf wurde von den Ausschussmitgliedern mit Skepsis aufgenommen. Vorbehalte gab es gegen die vorgesehenen Regelungen zum Datenschutz, es wird befürchtet, dass sie zu einer Absenkung des derzeitigen hohen österreichischen Niveaus führen könnten. Österreich hat diese Befürchtungen auf EU-Ebene bereits mehrfach geäußert. Der Ausschuss plant, bis zu seiner nächsten Sitzung eine gemeinsame Mitteilung aller Fraktionen zu dieser Frage zu erarbeiten.

 

 

 

 

Folgende Expertinnen und Experten standen dem Ausschuss zur Verfügung:

 

·         Mag. Natalie Fercher (Bundeskanzleramt)

·         Dr. Matthias Traimer (Bundeskanzleramt)

·         Dr. Eckhard Riedl (Bundeskanzleramt)       

·         Mag. Dr. Winfried Pöcherstorfer, LL.M (Wirtschaftskammer)

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung wurden

·         Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) zur  2. Stellvertretenden Vorsitzenden

·         Bundesrat Ing. Eduard Köck (V/N) zum 2. Schriftführer

des EU-Ausschusses einstimmig gewählt.

 

 

 

 

 

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) berichtete vor Eingang in die Tagesordnung über aktuelle Entwicklungen:

 

Von Seiten der Bundesländer ist seit der letzten Sitzung eingelangt:

 

·         Eine Gemeinsame Länderstellungnahme betreffend die Mitteilung der EU-Kommission zur "Strategie für einen digitalen Binnenmarkt in Europa".

 

Weiters ist das folgende Antwortschreiben der EU-Kommission auf Beschlüsse des EU-Ausschusses eingegangen:

 

·         Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Mitteilung des EU-Ausschusses des Bundesrates vom 08.04.2014 betreffend den Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen.

Digitaler Binnenmarkt Europa

 

 

Die Mitteilung der Kommission zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa gab Anlass zu einer engagierten Diskussion zwischen den Bundesrätinnen und Bunderäten. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) und SPÖ-Bundesrat Stefan Schennach (S/W) beantragten eine Stellungnahme des Bundesrates zu diesem großen EU-Projekt in Form einer Mitteilung an die EU-Institutionen, die schließlich mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ angenommen wurde.

 

Der Bundesrat begrüßt in dieser Mitteilung grundsätzlich die Idee einer gesamteuropäischen Strategie. Er merkt an, dass der allgemeine rechtliche Rahmen des Binnenmarkts jedenfalls ein hohes Maß an Rechtssicherheit bieten, die Grund- und Menschenrechte achten und zugleich unnötige bürokratische Hürden abbauen müsse. Betont wird auch die Bedeutung der Datensicherheit. Zur Frage des Online-Handels wird vom Bundesrat festgestellt, dass angesichts der Auswirkungen des digitalen Binnenmarkts auf die etablierten Geschäfts- und Wirtschaftsmodelle sowie auf den traditionellen Handel und Einzelhandel in den Einkaufsstraßen eine Folgenabschätzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wünschenswert ist. Zudem müssten genauere Aussagen darüber getroffen werden, welche Rolle die regionale und die lokale Ebene in diesem Kontext einnehmen kann bzw. soll.

 

Nicht zufrieden mit der geplanten Mitteilung zeigten sich Marco Schreuder (G/W) und Monika Mühlwerth (F/W). Sie enthalte zwar nichts, dem sie widersprechen würden, aber angesichts der Fülle der aufgeworfenen Fragen sei der vorgelegte Text nichtssagend, stimmten die VertreterInnen der Opposition überein. Sie kündigten an, der Mitteilung nicht ihre Zustimmung geben zu wollen. Bundesrat Schreuder vermisste in der Mitteilung unter anderem klare Vorgaben zu Datenschutz und Netzneutralität. Mühlwerth schloss sich dieser Einschätzung an und befand, die Politik sei in der Frage des digitalen Binnenmarkts den Entwicklungen weit hinterher.

 

Ausschussobmann Edgar Mayer (V/V) wies darauf hin, dass die Mitteilung des Bundesrats sehr wohl wichtige Punkte anspreche und damit schon konkreter sei als das Papier der Kommission, das sich in Schlagworten erschöpfe. Dieser Einschätzung schloss sich Eduard Köck (V/N) an. Seitens der SPÖ meinte Stefan Schennach (S/W), man befinde sich zweifellos in einem Bereich, der ein wichtiges Zukunftsthema betreffe. Ein gewaltiger Strukturwandel zeichne sich ab, auf den man Antworten finden müsse. Schennach sagte, er sei offen für Gespräche über eine erweiterte Mitteilung, sobald die Kommission genauere Angaben über die geplanten Maßnahmen macht.

 

Sein Fraktionskollege Wolfgang Beer (S/W) konzedierte, dass die Mitteilung der Kommission in vielen Punkten mehr Fragen aufwerfe, als sie beantworte. Viele Grundsatzfragen, etwa zum Versorgungsauftrag in der Bereitstellung von digitaler Infrastruktur, oder was der digitale Binnenmarkt für die Wirtschaft, insbesondere KMU, sowie für KonsumentInnen bedeute, seien von der Kommission offen gelassen worden. Er fand mit diesen Ausführungen auch die Zustimmung der Opposition.

 

 

 

Die Strategie der EU-Kommission zum digitalen Binnenmarkt ist auf mehrere Jahre angelegt und konzentriert sich auf zentrale, miteinander verknüpfte Maßnahmen. Zum einen sollen grenzüberschreitende Online-Aktivitäten nicht länger behindert werden, weshalb ein besserer Online-Zugang für KonsumentInnen und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa angestrebt wird. Zum anderen will man entsprechende Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste schaffen, was hochleistungsfähige, sichere und vertrauenswürdige Infrastrukturen sowie Inhaltsdienste benötigt, die durch geeignete Bedingungen für Innovationen, Investitionen, fairen Wettbewerb und Chancengleichheit gestützt werden. Schließlich drängt die Kommission auf Investitionen in die IKT-Struktur und in Technologien wie Cloud-Computing und Big Data sowie in Forschung und Innovation, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, aber auch um die öffentlichen Dienste, Inklusion und Kompetenzen zu verbessern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenschutz-Grundverordnung

 

 

In einer weiteren Runde befassten sich die BundesrätInnen mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung). Hier zeigten sich die Mitglieder des Ausschusses skeptisch über das Niveau des Datenschutzes, wie es in der Verordnung nach derzeitigem Verhandlungsstand geplant ist. Wie schon der EU-Unterausschuss des Nationalrats betonten sie, dass das hohe Niveau des Datenschutzes in Österreich nicht abgesenkt werden dürfe.

 

 

Das geltende hohe inländische Schutzniveau wird durch das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) gewährleistet, das wiederum auf der EU-Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995 basiert, erläuterte Eckhard Riedl seitens des Bundekanzleramts. Ziel der seit drei Jahren laufenden Verhandlungen in der EU ist es, eine Harmonisierung der unterschiedlichen nationalen Vorschriften und damit auch ein einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der Union zu erreichen. Diese bisherige EU-Richtlinie, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde, soll nun durch eine EU-Verordnung ersetzt werden, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist und nach derzeitigem Stand keinen nationalen Spielraum – etwa in Form höherer Standards – zulassen soll.

 

Konkret sollen mit der Verordnung die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Damit will man einerseits den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU sicherstellen und andererseits den freien Datenverkehr innerhalb des Binnenmarktes gewährleisten.

 

Die Hauptgesichtspunkte der Verordnung betreffen zunächst das "Recht auf Vergessenwerden", womit Daten im Internet leichter gelöscht werden und damit BürgerInnen wieder Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten erlangen können. Für Unternehmen, die in der EU tätig sind, gilt dann auch ein gemeinsames Datenschutzrecht, wodurch ein Wettbewerbsvorteil durch weniger Datenschutz in einem Land wegfallen soll. Die Verordnung sieht bei ernsthaften Verstößen künftig hohe Strafen vor und soll auch für Unternehmen gelten, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben. Für Unternehmen soll es gleichzeitig Vereinfachungen geben, insofern sich die Auftraggeber nur mehr an eine Datenschutzbehörde wenden müssen, und zwar an jene in dem Land, in dem sich die Hauptniederlassung oder die einzige Niederlassung des Unternehmens befindet.

 

 

Die Verordnung würde letztlich eine grundlegende Umgestaltung des DSG 2000 bzw. ein gänzlich neues Gesetz erfordern, stellte Riedl fest. Die Bedenken in Fragen des Datenschutzniveaus sei einer der zentralen Gründe, warum Österreich, gemeinsam mit Slowenien, beim Rat der Justiz- und Innenminister der EU am 15. Juni gegen den Text der "allgemeinen Ausrichtung" zur Verordnung gestimmt habe. Österreich beharre auf dem Standpunkt, dass die Verordnung keine Absenkung des nationalen Datenschutzniveaus nach sich ziehen dürfe. Daher werde man weiter auf Flexibilisierung der Verordnung drängen, Österreich sehe sich hier in einer guten Verhandlungsposition, da auch andere EU-Länder wie Frankreich und Italien einzelne Einwände Österreichs teilen.

 

 

Marco Schreuder (G/W) unterstützte die österreichische Haltung zur geplanten Grundverordnung. Diese Verhandlungsposition werde auch von Seiten der NGOs positiv bewertet. Einige Aspekte seien allerdings durchaus positiv, wenn nun etwa Verstöße gegen den Datenschutz durch große Firmen "saftige Strafen" nach sich ziehen würde. Er stimmte mit ÖVP-Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) überein, dass diese Strafdrohungen besonders im Falle von KMU "mit Augenmaß" erfolgen müssten, es sei nicht Sinn der Sache, Firmen in den Ruin zu treiben. Zwazl meinte, sie würde sich auch eine echte Entlastung der Unternehmen von Verwaltungsaufwand wünschen, nur eine bestehende Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, stelle noch keine Vereinfachung dar. Für die FPÖ hielt Monika Mühlwerth (F/W) fest, ein hohes Niveau an Datenschutzbestimmungen sei eine selbstverständliche Forderung, sie entbinde aber niemand von der Eigenverantwortung im Umgang mit seinen Daten und ihrer Weitergabe. Hierzu meinte Schreuder (G/W), dass das Prinzip der expliziten Einwilligung gestärkt werden müsste.

 

Stefan Schennach (S/W) bemerkte, Datenmissbrauch in schwerwiegenden Fällen sollte jedenfalls strenger geahndet werden. Er sah grundsätzliche Übereinstimmung der Positionen, etwa was das nationale Datenschutzniveau und die Vermeidung von Belastungen für KMU betrifft, und regte an, nach weiteren Diskussionen eine gemeinsame Mitteilung des Ausschusses zu formulieren. Ausschussobmann Edgar Mayer (V/V) sprach sich ebenfalls in diesem Sinne aus. Das Thema sei in der nächsten Ausschusssitzung im September weiter zu diskutieren. Er hoffe, dass eine gemeinsame Mitteilung des Ausschusses formuliert werden kann, um damit die österreichische Verhandlungsposition in der EU zu stärken. Nachdem die VertreterInnen sowohl der SPÖ als auch der Freiheitlichen und Grünen ihre Zustimmung zu diesem Vorgehen signalisierten, wurde der Tagesordnungspunkt vertagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Mitteilung wurde mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

 

M I T T E I L U N G

 

an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

des EU-Ausschusses des Bundesrates

vom 22. Juli 2015

 

 

COM(2015) 192 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa

 

 

Mit der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, die EU Gesetzgebung fit für das digitale Zeitalter zu machen. Die Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes soll wesentlich zur Effizienzsteigerung führen und den erforderlichen Strukturwandel vorantreiben. Es wird dadurch beabsichtigt, den  Rückstand der EU in einer Vielzahl von Bereichen aufzuholen und Impulse zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU zu liefern.

Das Ziel des digitalen Binnenmarktes ist es, Barrieren zu beseitigen und 28 nationale Märkte zu einem digitalen Binnenmarkt zusammenzuführen.

 

Mit einem Maßnahmenkatalog sollen in den nächsten zwei Jahren insgesamt 16 konkrete Maßnahmen gesetzt werden, die den Telekommunikationssektor, den Internet-Breitband-Dienst, sowie die Breitbandversorgung und den weiteren Netzausbau beeinflussen werden.

 

Die Strategie für den digitalen Binnenmarkt beruht auf drei Säulen:

·         Besserer Online-Zugang zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa,

·         Rahmenbedingungen für florierende digitale Netze und Dienste,

·         Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotentials der Europäischen Digitalwirtschaft.

 

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Idee einer gesamteuropäischen Strategie und merkt an, dass es von großer Bedeutung ist, dass der allgemeine rechtliche Rahmen ein hohes Maß an Rechtssicherheit bietet, die Grund- und Menschenrechte achtet und zugleich aber auch unnötige bürokratische Hürden abbaut, um Verwaltungslasten zu verhindern.

Der Bundesrat möchte im Zuge dessen auch die große Bedeutung der Datensicherheit unterstreichen. Ebenso möchte der Bundesrat auf den wesentlichen Beitrag hinweisen, den die digitale Agenda mit Blick auf ein innovatives Beschaffungswesen ermöglichen kann.

 

Die einzelnen Maßnahmen werden zum Teil einen ganz wesentlichen Einfluss auf den Standort und die Wettbewerbsfähigkeit Europas haben. Ebenso ist mit Auswirkungen auf der Landes- und Gemeindeebene zu rechnen. Die Entwicklung des Online-Handels werde zum Beispiel große Auswirkungen auf den traditionellen Handel und  den Einzelhandel in den  Einkaufsstraßen haben. Von drei der voraussichtlich insgesamt 16 zu erwartenden konkreten Legislativvorhaben in diesem Zusammenhang sind Städte und Gemeinden betroffen. Insofern erscheint eine Folgenabschätzung der vorgeschlagenen Maßnahmen mit Blick auf die Auswirkungen auf etablierte Geschäfts- und Wirtschaftsmodelle ebenso wünschenswert wie Aussagen dahin gehend, welche Rolle die regionale und die lokale Ebene in diesem Kontext einnehmen kann bzw. soll.