Parlament Österreich

 

 

 

IV-90 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 15. September 2015

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 15. September 2015

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Tagesordnung

 

 

 

1.         RAT 9565/15

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) – Vorbereitung einer allgemeinen Ausrichtung

(69024/EU XXV.GP)

 

2.         COM(2015) 341 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU

(72987/EU XXV.GP)

 

3.         COM(2015) 365 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung etc.

(73392/EU XXV.GP)

 

4.         COM(2015) 337 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2-effiziente Technologien

(75246/EU XXV.GP)

 

5.         RAT 11127/15

Tagung des Europäischen Rates (15./16. Oktober 2015) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(75699/EU XXV.GP)

 

 

In der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats beschlossen die Mitglieder eine Ausschussmitteilung zum vorliegenden Entwurf für eine Datenschutz-Grundverordnung. Des Weiteren diskutierten sie Kommissionsvorschläge zur Aktualisierung der Energieverbrauchskennzeichnung, Emissionsminderungsmaßnahmen in der Industrie und Pläne, Griechenland erleichterten Zugang zu Strukurfondsmitteln zu geben. Thema war auch die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union.

 

 

 

 

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) ging eingangs auf aktuelle

Entwicklungen ein:

 

Von Seiten der Europäischen Kommission sind seit der letzten Sitzung folgende Dokumente eingelangt:

 

§  Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Mitteilung des Bundesrates vom 3.6.2015 zum Paket Energieunion (Mitteilung der Kommission für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie)

 

§  Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013

 

§  Vorschlag für eine Verordnung zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten und zur Änderung der Richtlinie 2013/32/EU

 

 

 

 

Vor Beginn der Diskussion berichtete Bundesrat Stefan Schennach (S/W) über die von ihm Anfang September geleitete Konferenz zur Rechtlage der Länder am Balkan. Spezielle rechtsstaatliche Probleme der Region waren dabei Thema, etwa in Bezug auf die Folgen des ethnisierten politischen Systems Bosniens im Zusammenhang mit Bürgerrechten, wie Schennach ausführte. Trotz aller Schwierigkeiten der Staaten des ehemaligen Jugoslawien, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie voranzutreiben, besonders hinsichtlich des Umgangs mit Minderheiten, seien aber Fortschritte spürbar, so der SPÖ-Mandatar. Nicht zuletzt Auswanderungstendenzen in der Zivilbevölkerung aufgrund der rechtsstaatlichen Unsicherheiten erhöhten den Druck auf die Politik.

 

 

 

 

Als Auskunftspersonen nahmen an der Sitzung teil

 

§  Dr. Eckhard Riedl (BKA)

§  Mag. Ernst Holzinger (BKA)

§  Dr. Gerhard Ludwar (BMWFW)

§  Mag. Jürgen Streitner (BMWFW)

§  Mag. Christopher Lamport (BMLFUW)

§  Mag. Ariana Holezek (BMI)

§  Dr. Winfried Pöcherstorfer (WKÖ)

§  Mag. Axel Steinsberg (WKÖ)

 

 

 

Datenschutz-Grundverordnung

 

 

Die Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform sind mit den Trilog-Gesprächen zwischen Europäischer Kommission, Rat und EU-Parlament in eine entscheidende Phase getreten. Das bestätigte zuletzt auch die zuständige EU-Kommissarin Vêra Jourová bei ihrem Besuch im Parlament und kündigte einen Abschluss der Arbeiten an den neuen Datenschutzbestimmungen bis Jahresende an. Vom EU-Ausschuss des Bundesrats wurde dazu mehrheitlich in einer Mitteilung an die EU-Institutionen festgehalten, keinesfalls dürfe die Reform das hohe Niveau des Datenschutzes in Österreich mindern. Die Länderkammer stellt sich damit auf die Seite der Bundesregierung, für die Justizminister Wolfgang Brandstetter im Juni beim Rat der EU gegen den Text der "allgemeinen Ausrichtung" zur Verordnung gestimmt hatte. Grundlage der neuen Datenschutzbestimmungen, die unionsweit gelten sollen, ist ein Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung durch Unternehmen sowie zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung).

 

Mit dem Schreiben an das Europäische Parlament und den Rat bringe sich der Bundesrat aufgrund der Brisanz der Thematik schon vor Abschluss der Trilog-Verhandlungen in die Diskussion ein, erklärte Ausschussobmann Edgar Mayer (V/V). Ungeachtet dessen wolle man die endgültige Verordnung noch im Detail studieren, sowohl hinsichtlich des Schutzniveaus als auch ihrer Praktikabilität. Außer den Grünen, die präzisere Formulierungen forderten, stimmten alle Fraktionen der Ausschussmitteilung zu.

 

Die bislang gültige EU-Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde und auf der das heimische Datenschutzgesetz (DSG 2000) basiert, soll nun einer EU-Verordnung weichen, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist. Ziel der seit drei Jahren auf EU-Ebene laufenden Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag ist, eine Harmonisierung der unterschiedlichen nationalen Vorschriften und damit auch ein einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der Union zu erreichen. Konkret betrifft das die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Gewährleistet werden soll damit einerseits der Schutz von Daten natürlicher Personen und andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Binnenmarktes, nicht zuletzt im Sinne einer gestärkten Wirtschaftsunion. Mit dem gemeinsamen Datenschutzrecht will die Kommission Wettbewerbsverzerrungen entgegentreten, die sich durch weniger Datenschutz in einzelnen Ländern ergeben.

 

Die Verordnung soll auch für Unternehmen gelten, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, sich mit ihren Angeboten aber an UnionsbürgerInnen wenden. Folglich wären US-amerikanische Firmen wie Google oder Facebook genauso davon betroffen. Gleichzeitig sind für Unternehmen insofern Vereinfachungen geplant, als dass sich die Auftraggeber nur mehr an eine Datenschutzbehörde wenden müssen, und zwar an jene in dem Land, in dem sich die Hauptniederlassung oder die einzige Niederlassung des Unternehmens befindet. Im Sinne der Bürgernähe wird zusätzlich ein Mitentscheidungsverfahren angedacht, wonach die federführende Aufsichtsbehörde gemeinsam mit anderen nationalen Behörden eine Einigung zu erzielen hat, wenn Niederlassungen oder Personen in mehreren Mitgliedsstaaten betroffen sind.

 

In ihrer Mitteilung unterstreichen die Bundesrätinnen und Bundesräte von SPÖ, ÖVP und FPÖ, grundsätzlich sei die Vereinheitlichung europäischer Datenschutzstandards zu begrüßen, doch dürften das derzeit geltende hohe Niveau des österreichischen Datenschutzes und die Bestimmungen der Europäischen Grundrechtecharta keinesfalls unterschritten werden. Erhalten bleiben müsse auch – zumindest auf innerstaatlicher Ebene – der im DSG 2000 verankerte Datenschutz für juristische Personen.

 

Hervorgehoben wird in der Mitteilung überdies, dass von einem der Hauptgesichtspunkte der Verordnung, dem "Recht auf Löschung und auf Vergessenwerden" von Daten im Internet, nicht abgewichen werden darf. Zu unterstützen sei, dass BürgerInnen wieder Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten erlangen. Generell wird von den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung gefordert, sie müssten das Vertrauen in die Datensicherheit wieder stärken. Deswegen sei Datenmissbrauch streng zu ahnden. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang allerdings, Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU) bzw. Ein-Personen-Unternehmen dürften im Sinne der Verhältnismäßigkeit durch verhängte Strafzahlungen nicht in den Ruin gedrängt werden. Ebenso belaste die Einführung eines Datenschutzbeauftragten für jedes Unternehmen kleine Wirtschaftstreibende massiv, heißt es in dem Schreiben, weswegen man hier eine praktikable Lösung brauche.

 

An diesen Ausnahmeregelungen für sämtliche KMU stieß sich Bundesrat Marco Schreuder (G/W). "Die Größe der gesammelten Daten, nicht des Betriebs ist entscheidend", verwies er auf online-Dienste wie Marktgrößen Instagram oder Spotify, die klein begonnen hätten. Folglich verweigerte er seine Zustimmung zur Mitteilung, wenngleich die Bundesräte Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W) meinten, die Praktikabilität der Bestimmungen sei bei dieser Forderung maßgeblich. Die Ausschussmitteilung unterstreiche die Position der österreichischen VerhandlerInnen in Brüssel, bekräftigte Schennach dabei auch Schreuders Anmerkung, die heimischen BeamtInnen genössen auf EU-Ebene den Ruf, verlässliche PartnerInnen und SpezialistInnen mit einer klaren Haltung zu sein.

 

Bislang hätten sich die VerhandlerInnen im Trilog vor allem mit den Regelungen zum internationalen Datentransfer beschäftigt, informierte Eckhard Riedl, Leiter der Datenschutzabteilung im Bundeskanzleramt, den Ausschuss über den aktuellen Verfahrensstand. Die intensiven Gespräche auf allen Ebenen gestalten sich ihm zufolge aufgrund der zahlreichen Bedenken schwierig, dennoch wollte er nicht ausschließen, dass der Zeitplan bis Ende 2015 eingehalten wird. Sowohl das EU-Parlament als auch der Rat signalisierten in mehreren Punkten Konsensbereitschaft. Österreich poche jedenfalls darauf, dass eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in einen Drittstaat nur dann zulässig ist, wenn das Interesse des Auftraggebers an der Datenverarbeitung gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen tatsächlich überwiegt, so Riedl. Gerade bei Ausnahmebestimmungen, die auch ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde den Transfer personenbezogener Daten in Drittstaaten ermöglichen, sei die Wahrung der allgemeinen Grundprinzipien des Datenschutzes wichtig, um in spezifischen Situationen Betroffene entsprechend schützen zu können. Einer der Gründe für die Ablehnung der vorliegenden Fassung des Entwurfs sei, dass nur auf das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Auftraggebers abgestellt wird, wodurch wiederum das Schutzniveau sinke.

 

Obwohl als direkt rechtswirksame Verordnung konzipiert, könnten nationale Spielräume in den neuen Bestimmungen durchaus geschaffen werden, hielt der Datenschutzexperte gegenüber Bundesrat Schreuder fest. Flexibilität sei gefordert, beispielsweise bei Regelungen zur Datenverarbeitung durch Privatpersonen, etwa im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, oder bei der Verwendung sensibler Daten – Stichwort Gesundheitsdaten -, sodass der Staat seiner Verpflichtung zum Grundrechtsschutz unverändert nachkommen kann. Generell strebe man von österreichischer Seite eine weitestgehende Beibehaltung der Schutzstandards gemäß DSG 2000 an, meinte Riedl.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energieverbrauchskennzeichnung

 

 

Ob Staubsauger oder Waschmaschine, Fernsehgerät, Lampen oder Kühlschrank – die Energieeffizienz der Haushaltsgeräte hat sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Kaum noch sind Produkte im Umlauf, die Pickerl der Energiestufen "C" oder "D" als Stromfresser ausweisen. Dass energiesparende Geräte häufiger hergestellt werden, führt die Europäische Kommission nicht zuletzt auf die verpflichtende Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Haushaltsgeräten zurück. Zur leichteren Unterscheidung der Produktqualität auch in den "A"-Stufen brauche es nunmehr neue Kennzeichnungsvorschriften für Angaben zum Energieverbrauch, folgert die Kommission. Nötig sei eine Aktualisierung der bislang uneinheitlich vergebenen Energieeffizienzklassen, was auch eine Neuetikettierung der Produkte im Handel nach sich zieht. Damit würden Kundinnen und Kunden noch besser unterstützt, Energie und Geld zu sparen.

 

Grundsätzlich begrüßt der EU-Ausschuss des Bundesrats den Fokus auf Energieeffizienz im privaten Bereich. Alle Fraktionen plädierten bei der Sitzung jedoch dafür, den langfristigen Nutzen der VerbraucherInnen beim Erwerb von energiesparenden Geräten, die teurer sind als Billigprodukte mit hohem Energieverbrauch, mehr ins allgemeine Bewusstsein zu rücken. Positive Rückmeldung erhielt der Kommissionsvorschlag auch von der Wirtschaftskammer, wobei eingemahnt wurde, bei der Neukennzeichnung von Haushaltsgeräten sei ein erhöhter Verwaltungsaufwand zu verhindern.

 

Auf Basis der geltenden EU-Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung will die EU-Kommission mit einer neuen Verordnung einen Rahmen festlegen, der neben einer Aktualisierung des Etiketts samt Neuskalierung auch bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung der Bestimmungen beinhaltet. So soll eine Datenbank für Produkte, deren Energieverbrauch gekennzeichnet werden muss, eingerichtet werden. Diese Produktdatenbank würde die wichtigsten Angaben zur Einhaltung von Produktanforderungen für die Durchsetzungsbehörden in den Mitgliedstaaten zentral zugänglich machen und folglich die Kosten der Überprüfungen senken, erläuterte ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums den Entwurf. Die Behörden müssten sich diese Informationen dann nicht mehr wie bisher mit oftmals großem Aufwand und Zeiteinsatz von den herstellenden Unternehmen beschaffen. Über die Datenbank zur Produktregistrierung würden das Etikett und die wichtigsten Produktinformationen auch für VerbraucherInnen und HändlerInnen zugänglich sein.

 

Mit den vorgeschlagenen Kennzeichnungsbestimmungen soll erneut eine einheitliche Skala von A bis G eingeführt werden. Bei vielen Produktgruppen seien die meisten Modelle derzeit in den oberen Energieeffizienzklassen eingestuft, außerdem gebe es abhängig vom Produkt unterschiedliche Skalen, heißt es im Verordnungsentwurf. Dementsprechend schwierig sei es für die VerbraucherInnen, zwischen den Modellen qualitativ zu unterscheiden. Erst 2010 wurde aufgrund der technischen Entwicklung für einzelne Produktgruppen eine Skalenerweiterung von A+ bis A+++ vorgenommen, bestätigte der Experte aus dem Wirtschaftsministerium. Um eine siebenteilige Skala künftig beizubehalten, wolle die Kommission die Einstufung alle 10 Jahre verändern. Vernünftig wertete auch der Vertreter der Wirtschaftskammer die angedachte Neuskalierung. Im Zusammenhang mit der zu erneuernden Etikettierung hob er allerdings hervor, die HändlerInnen dürften dabei nicht übermäßig finanziell belastet werden. Übergangsfristen seien hier angeraten und auch die Einbindung der Wirtschaft in die Planung der angedachten Datenbank zur Marktüberwachung.

 

Als Beitrag zur Erreichung der Energieeffizienzziele der Europäischen Union lobte Bundesrat Stefan Schennach (S/W) zwar den Verordnungsentwurf, wie  Marco Schreuder (G/W) und Monika Mühlwerth (F/W) hinterfragte er aber, ob den KonsumentInnen der Zweck des Energiesparens ausreichend verdeutlicht wird. Seitens des Wirtschaftsressorts hieß es dazu, Angaben über langfristige Kosteneinsparungen in "Euro" seien wenig zielführend, da der Kostenaufwand ja auch von Faktoren wie Stromanbieter oder Nutzungshäufigkeit abhänge.

 

Zusätzlich zur leichteren Vergleichbarkeit des Energieverbrauchs von Geräten will die EU-Kommission daher auch andere Produktinformationen, etwa zu Geräuschemissionen, Leistung und Wasserverbrauch, kundgemacht sehen. Insgesamt bringe die Neuregelung Vorteile sowohl für KonsumentInnen als auch für HerstellerInnen und EinzelhändlerInnen, wird im Verordnungsvorschlag ausgeführt. Durch die bessere Beurteilung, wie effizient ein Produkt tatsächlich ist, ergebe sich für jeden Haushalt im Produktlebenszyklus eine noch höhere Nettoersparnis, geht aus den Erläuterungen der Kommission hervor, auch wenn die Anschaffung energieeffizienter Produkte teurer ist. Demgegenüber profitierten Herstellung und Handel von höheren Gewinnspannen. Außerdem werde das Etikett als kaufentscheidendes Marketinginstrument gestärkt und rechtliche Unklarheiten sowie der Verwaltungsaufwand verringerten sich infolge der Registrierung von Produkten in der Datenbank, in der die Etiketten elektronisch abrufbar sind. Den Mitgliedsstaaten schließlich bringe die vorgeschlagene Produktdatenbank Zeitersparnis bei der Marktüberwachung. Insgesamt verbessere eine einheitliche Energieeffizienzkennzeichnung den freien Warenverkehr, da sie nationale Energieetiketten ersetze.

 

In Verbindung mit dem Kennzeichnungsvorschlag wird im Entwurf die "Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik" angeführt, die als Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz unter anderem die Überarbeitung der geltenden Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung vorsieht. In der Strategie zur Energieunion werden konkrete Schritte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Verringerung der Abhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten von Energieimporten aus Drittstaaten, für die weitere Integration der nationalen Energiemärkte, eine bessere Einbeziehung der VerbraucherInnen, mehr Energieeffizienz, weniger Kohlenstoff im Energiemix und die Förderung von Forschung und Innovation im Energiebereich entwickelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Emissionsminderung

 

 

Als eine wichtige Standortfrage wurde seitens der Ausschussmitglieder der Richtlinienentwurf zur "Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2-effiziente Technologien" gewertet. Die EU will langfristig die CO2-Emissionen bis 2050 um mindestens 80% vermindern. Im Mittelpunkt stehen dabei die konsequente Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie neue Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Einer der Kernpunkte des Politikrahmens bis 2030 ist das verbindliche Ziel, die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 40% unter die Werte von 1990 zu senken. Um dieses Ziel auf kosteneffiziente Weise zu erreichen, müssen die unter das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) fallenden Sektoren ihre Emissionen gegenüber 2005 um 43% senken, während die nicht unter das System fallenden Sektoren eine Reduzierung gegenüber 2005 um 30% erreichen müssen – das betrifft etwa den Verkehr, Gebäude oder den Abfallwirtschaftssektor. Um das sicherzustellen, ist die jährliche Reduktion der Emissionen von derzeit 1,74% auf 2,2% ab 2021 zu erhöhen.

 

Der nun zur Diskussion stehende Vorschlag dient dazu, die Rechtsgrundlagen für die Anwendung dieser Grundregeln im Zeitraum 2021 bis 2030 zu schaffen. Dabei soll es vor allem auch um "robuste und faire Regeln für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an Industrieunternehmen" gehen, "um das potenzielle Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) auf angemessene Weise zu vermeiden", heißt es in den Erläuterungen der EU-Kommission. Ziel der vorgeschlagenen Regeln ist es laut Kommission, weiterhin Anreize für langfristige Investitionen in CO2-effiziente Technologien zu bieten und die internationale Wettbewerbsposition energieintensiver EU-Industrien beim schrittweisen Übergang zu einem CO2-armen Wirtschaftssystem zu sichern, solange in anderen führenden Industrienationen keine vergleichbaren Anstrengungen unternommen werden.

 

Die Anlagen des Stromerzeugungssektors sollen daher - wie bereits in der jetzigen Periode - über Versteigerungen an Zertifikate gelangen können, die Industrie wiederum kann weiterhin mit der Zuteilung von kostenfreien Zertifikaten rechnen. Vor allem für Sektoren, die der Gefahr einer Produktionsverlagerung infolge hoher Zertifikatskosten ausgesetzt sind, soll es weiterhin erhöhte Zuteilungsquoten geben.

 

Ferner sieht der Kommissionsentwurf verschiedene Finanzierungsmechanismen vor, über die geholfen werden kann, die Innovations- und Investitionsherausforderungen beim Übergang zu einem CO2-armen Wirtschaftssystem zu bewältigen. Es wurden auch zwei Fonds zur Förderung innovativer Energieprojekte geschaffen - ein Innovationsfonds sowie ein Modernisierungsfonds. Letzterer soll ausschließlich ärmeren Mitgliedstaaten zugutekommen.

 

Die Verhandlungen innerhalb der EU über die Vorlage stehen noch am Anfang, die Meinungen darüber gehen auseinander. Seitens der Wirtschaft steht man dem Ganzen skeptisch gegenüber, von den Gratiszertifikaten werde viel "weggeknabbert", gab der Vertreter der Wirtschaftskammer zu bedenken. Auch der Experte des Wirtschaftsressorts zeigte sich nicht ganz zufrieden mit dem Entwurf und forderte im Emissionshandel eine hundertprozentige Gratiszuteilung ohne Abschläge für abwanderungsgefährdete Unternehmen. Effizient wachsende Unternehmen würden bestraft, beklagte er. Diese Bedenken wurde auch von Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V/O) geteilt. Europa benötigt Beschäftigungspolitik, sagte er, man brauche ein weltweites Klimaziel, Europa allein könne das nicht schaffen, ohne wirtschaftlichen Schaden zu nehmen.

 

Marco Schreuder (G/W) bezeichnete den gegenständlichen Vorstoß der EU zwar als verspäteten, aber wichtigen Schritt. Stefan Schennach (S/W) unterstrich die Notwendigkeit einer Balance zwischen Wirtschaft und Klimaschutz und wies darauf hin, dass die Vorlage sowohl seitens der Wirtschaft als auch seitens der KlimaschützerInnen kritisiert werde. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Ergebnisse der Klimakonferenz in Paris auf die Verhandlungen Einfluss nehmen werden. Was für Paris derzeit auf dem Tisch liegt, gehe in die richtige Richtung, meinte auch der Vertreter des Umweltministeriums. Beide halten das Emissionshandelssystem trotz seiner derzeitigen Schwächen für eine gute Idee. Es sei davon auszugehen, dass der EU-Emissionshandel eine wesentliche Rolle auf dem Weg zu einem langfristigen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe spielen wird, so der Tenor des Umweltressorts. Neben möglichen Risiken berge dieser Veränderungsprozess aufgrund der hohen Innovationskraft der heimischen Industrie auch wesentliche Chancen im langfristigen Wettbewerb.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Griechenland

 

 

Die Bundesrätinnen und Bundesräte unterstützten im EU-Ausschuss weitgehend den Plan der Kommission, der griechischen Wirtschaft über die europäischen Strukturfonds zusätzliche Impulse zu geben. Neben dem ESM-Programm und den geforderten Reformmaßnahmen in Griechenland selbst sollen damit insbesondere Investitionen und Förderungen für den Arbeitsmarkt finanziert werden. Darüber hinaus stehen auch Forschung und Bildung sowie der Energie- und Verkehrssektor im Fokus des zusätzlichen Pakets.

 

Zur Verbesserung der sofortigen Liquidität, damit Investitionen aus dem Programmzeitraum 2007-2013 noch finanziert werden können, sollen die letzten 5 % der EU-Zahlungen, die normalerweise bis zum Abschluss der Programme zurückbehalten werden, freigegeben werden. Darüber hinaus wird vorübergehend die EU-Kofinanzierungsrate für den Zeitraum 2007-2013 auf 100% angehoben. Das würde eine direkte zusätzliche Liquidität von etwa 500 Millionen bedeuten ebenso wie Einsparungen für den griechischen Haushalt in Höhe von etwa 2 Milliarden Euro. Dieses Geld kann unverzüglich für die Finanzierung von Investitionen in Beschäftigung und Wachstum zur Verfügung stehen. Voraussetzung dafür ist, dass die griechischen Behörden sicherstellen, dass diese zusätzlichen Mittel in vollem Umfang für die Leistungsberechtigten und die Maßnahmen dieser Programme genutzt werden. Zusätzlich soll für Griechenland der Anteil der anfänglichen Vorfinanzierung für die Programme 2014-2020 um 7 Prozentpunkte erhöht werden. Diese weitere Vorfinanzierung macht eine Milliarde Euro zusätzlich verfügbar, die ausschließlich dafür eingesetzt werden soll, Projekte umzusetzen, die im Rahmen der Kohäsionspolitik kofinanziert werden.

 

Der Vertreter des Bundeskanzleramts unterstrich gegenüber Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W), dass es sich bei dem finanziellen Volumen nicht um zusätzliche Mittel handelt, sondern dass es um vorgezogene Auszahlungen gehe, damit Griechenland Projekte fertigstellen könne. Vorgezogene Zahlungen würden selbstverständlich beim Abschluss des jeweiligen Projekts gegengerechnet. Die Gelder dienen auch nicht dem Stopfen von Budgetlöchern, es werde dafür gesorgt, dass damit konkrete Maßnahmen finanziert werden. Auch hätten die Mitgliedstaaten immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Ausnahme aufgrund der außergewöhnlichen Situation handle, betonte er gegenüber Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V), der angemerkt hatte, man durchbreche im Hinblick auf die Kofinanzierung ein Prinzip. Stefan Schennach (S/W) und Marco Schreuder (G/W) begrüßten die Maßnahmen explizit. Endlich gibt es einen realistischen Ansatz, sagte Schennach, das Ganze gehe zielgenau in Richtung Wachstum und Beschäftigung. Bei den bisherigen Hilfspaketen seien nur 1,8 € von 100 Mio. € bei der Bevölkerung angekommen, fügte er kritisch hinzu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüchtlingspolitik

 

 

Die aktuelle Flüchtlingssituation und die enormen Herausforderungen für die EU beschäftigten die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrats ebenfalls. Dabei wurde das Thema sehr kontrovers diskutiert.

 

Die EU-Kommission hat am 8. September 2015 ein Maßnahmenpaket vorlegt, das insbesondere auf eine verpflichtende Quote zur Verteilung von Flüchtlingen hinausläuft und eine EU Liste sicherer Herkunftsstaaten enthält, in der die sechs Westbalkanstaaten sowie die Türkei aufscheinen. Am 14. September hat zur Bewältigung der Flüchtlingsströme der Rat der InnenministerInnen getagt, eine weitere Ratsdiskussion ist für den 8. und 9. Oktober vorgesehen. In Folge soll sich auch der Europäische Rat am 15. und 16. Oktober mit dem Thema befassen.

 

Beim gestrigen Rat konnten sich die InnenministerInnen zwar nicht auf eine verbindliche Aufteilung der 160.000 Flüchtlingen einigen, verständigen konnte man sich aber zumindest auf die Verteilung von 40.000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien auf die europäischen Mitgliedsländer. Für Staaten in den Krisenregionen und die Türkei, die Flüchtlinge aus Syrien in großer Zahl aufgenommen haben, sollen zusätzliche finanzielle Hilfen bereitgestellt werden. Vor allem habe man die Westbalkanroute in den Fokus genommen, informierte die Vertreterin des Innenministeriums die Ausschussmitglieder, die Westbalkanstaaten sollen auch finanziell zur Bewältigung der Flüchtlingsströme mehr unterstützt werden. Geeinigt hat man sich zudem auf einen Zeitplan zur Errichtung von Hotspots in Grenzländern, in denen EU-BeamtInnen den örtlichen Behörden bei der Registrierung von Flüchtlingen helfen sollen. Zudem sieht der Beschluss des Rats auch eine Liste mit sicheren Herkunftsländern vor.

 

In der Diskussion kritisierte Monika Mühlwerth (F/W) vor allem, dass angesichts der dramatischen Situation die EU und ihr Präsident am Terminplan festhalten. Dem hielt Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) entgegen, dass es für diese Brisanz essentielle Lösungen brauche, und dafür sei auch eine gewisse Vorarbeit nötig. Seitens des Bundeskanzleramts wies man darauf hin, dass sich sowohl Bundeskanzler Werner Faymann als auch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel für einen baldigen Gipfel der Staats- und RegierungschefInnen ausgesprochen haben. Die Bundesräte Bernhard Ebner (V/N) und Eduard Köck (V/N) wiesen zudem den Vorwurf der FPÖ, die Innenministerin sei untätig, vehement zurück.

 

Stefan Schennach (S/W) sprach von einer humanitären Herausforderung, die schnell im Sinne der Menschlichkeit zu lösen sei. Manches sei überraschend gekommen, sagte er, manches nicht. Wir seien aber in Europa von Flüchtlingszahlen, wie sie der Libanon oder die Türkei zu bewältigen habe, weit entfernt. Europa brauche nun einen Mechanismus, um mit mehreren Krisen gleichzeitig umgehen zu können. Außerdem müsse man über das Prinzip von Schengen reden, forderte er mit kritischen Anmerkungen zur Vorgangsweise Ungarns. Dublin sei jedenfalls gescheitert, man müsse nun Neues entwickeln, so Schennach.

 

"Wir haben eine humanitäre Krise und keine Flüchtlingskrise", stellte Marco Schreuder (G/W) fest. Das Thema Flüchtlingsbewegung unter den Begriff "Migration" zu stellen, hält er für vollkommen falsch und kritisierte in diesem Zusammenhang auch Ratspräsident Donald Tusk. Es gehe nämlich um Flucht und Asylpolitik. Schreuder hält auch nichts davon, die Grenzen dicht zu machen, denn das sei das beste Förderprogramm für Schlepper. Er zeigte außerdem kein Verständnis für jene politischen Kräfte, die sich gegen eine Erhöhung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit stellen und sich dann aufregen, dass sich Menschen auf den Weg machen.

 

Die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit kommen nicht dort an, wo sie benötigt werden, entgegnete daraufhin Monika Mühlwerth (F/W). Sie hielt die aktuelle Diskussion teilweise für "naiv", denn es sei selbstverständlich, dass Menschen, die bedroht sind, Asyl bekommen. Bei den Flüchtlingsströmen seien aber viele illegale Zuwanderer dabei. Ungarn habe als einziges Land versucht, Schengen aufrechtzuerhalten, sagte sie. Es gehe auch nicht an, dass nur Österreich, Deutschland und Schweden den Großteil der Flüchtlinge aufnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament nahm der Ausschuss gegen die Stimmen der Grünen mehrheitlich an:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach, Monika Mühlwerth

betreffend

 

RAT 9565/15 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) (69024/EU XXV.GP)

 

Eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 15. September 2015

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

 

Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

 

 

Die Arbeiten an der neuen Datenschutz-Grundverordnung sind mit der Aufnahme der Trilog-Verhandlungen in ihre entscheidende Phase getreten.

 

Die neue Verordnung soll die bestehenden Datenschutzregeln aus dem Jahr 1995 ersetzen bzw. modernisieren und ein einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union schaffen. Konkret sollen mit der Verordnung die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Private und durch öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Damit will man einerseits den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU sicherstellen und andererseits den freien Datenverkehr innerhalb des Binnenmarktes gewährleisten.

 

Österreich hat sich bisher für einen Ausbau des bestehenden Datenschutzniveaus der Richtlinie 95/46/EG im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung eingesetzt. Der Vertreter der österreichischen Bundesregierung hat im Ministerrat am 15. Juni 2015 gegen die im Rat zur Beschlussfassung vorliegende Kompromissvariante – gemeinsam mit der Republik Slowenien – gestimmt, welche unter Umständen in einigen Punkten einen Rückschritt gegenüber dem hohen österreichischen Datenschutzniveau bedeutet hätte.

 

Der österreichische Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Bemühungen zur Vereinheitlichung der europäischen Datenschutzstandards, möchte jedoch auf einige Punkte hinweisen:

 

·         Das derzeit geltende hohe Niveau des österreichischen Datenschutzes und die Bestimmungen der Europäischen Grundrechtecharta dürfen keinesfalls unterschritten werden.

 

·         Sichergestellt werden sollte außerdem (zumindest durch die Aufnahme eines entsprechenden Erwägungsgrundes in die Verordnung), dass der im österreichischen DSG 2000 verankerte und bewährte Datenschutz für juristische Personen (jedenfalls auf innerstaatlicher Ebene) aufrecht bleiben kann.

 

·         Die Datenschutz-Grundverordnung sollte einen Beitrag dazu leisten, das Vertrauen der europäischen Bürgerinnen und Bürger in die Datensicherheit angesichts der Datenaustausch-Skandale der letzten Jahre (Stichwort NSA) wieder herzustellen.

 

·         Durch die neuen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung dürfen derzeit rechtmäßig durchgeführte Datenanwendungen - wie etwa solche zugunsten Dritter - nicht ihre Rechtsgrundlage verlieren.

 

·         Einer der Hauptgesichtspunkte der Verordnung, das „Recht auf Löschung und auf Vergessenwerden“ von Daten im Internet, muss jedenfalls beibehalten werden, damit die europäischen Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten ausüben können.

 

·         Der Missbrauch von Daten ist kein Kavaliersdelikt. Die Strafdrohungen für Unternehmen sollten zum einen die Befolgung der europäischen Datenschutzregeln, vor allem auch durch international tätige Datenkonzerne, sicherstellen. Zum anderen müssen sie jedoch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit festgelegt werden. KMU und EPU sollen durch die verhängbaren Strafen nicht in den Ruin getrieben werden.

 

·         Die Einführung eines Datenschutzbeauftragten für jedes Unternehmen würde vor allem für KMU und EPU zu einer unüberwindlichen Hürde führen. Hier sollte eine praktikable Lösung gefunden werden.