Parlament Österreich

 

 

 

IV-93 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 16. Dezember 2015

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 16. Dezember 2015

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Tagesordnung

 

 

 

1.         COM(2015) 601 final

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet

(81042/EU XXV.GP)

 

2.         COM(2015) 462 final

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt

(76874/EU XXV.GP)

 

3.         COM(2015) 496 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise

(84401/EU XXV.GP)

 

4.         COM(2015) 750 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

(85615/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seit dem letzten Ausschuss sind folgende Stellungnahmen der Länder eingegangen:

 

§  Stellungnahme des Amt der Kärntner Landesregierung betreffend den Vorschlag der Kommission für eine „Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt" COM (2015) 462 final

 

§  Stellungnahme des OÖ Landtags betreffend die Mitteilung der EK „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: Mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“, COM(2015) 550 final

 

Seit dem letzten Ausschuss sind weiters folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte eingelangt:

 

§  Legislativpaket zur Umsetzung ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt

 

§  Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft

 

 

 

Als Auskunftspersonen nahmen an der Sitzung teil

 

Dipl.Ing. Michael Roth (BKA)

 

Mag. Johannes Schweighofer (BMASK)

 

Dr.in Heidelinde Adensam (BMWFW)

 

Mag. Robert Gartner (BMI)

 

MMag. Christian Mandl (WKÖ)

 

Mag. Gerald Zillinger (WKÖ)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

COSAC

 

Welche Haltung die EU-Ausschüsse der nationalen Parlamente in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu Asylfragen einnehmen, skizzierte eingangs Stefan Schennach (S/W) mit Verweis auf die jüngste Sitzung der COSAC (Konferenz der EU-Ausschüsse) in Luxemburg. Die Visegrád-Gruppe Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn zeigen sich Schennach zufolge weiterhin uneinsichtig in Bezug auf eine solidarische Verteilung der Flüchtlinge auf die EU-Länder, was Deutschland sogar veranlasst habe, einen Stopp finanzieller Zuwendungen der EU an die Visegrád-Staaten anzudenken. Einigkeit bestehe indes über die Notwendigkeit, das Dublin-System zur Aufnahme von Asylsuchenden zu reformieren und die EU-Außengrenzen zu sichern. Unabhängig von der Flüchtlingsfrage warb der SPÖ-Mandatar dafür, Möglichkeiten zu schaffen, um als EU-Ausschuss mit Anregungen zur Gesetzgebung an die Europäische Kommission heranzutreten. Damit würde der Ausschuss seiner gestaltenden Rolle in der EU-Politik weit eher gerecht als nur mit Rügen zu Legislativvorschlägen der Kommission.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wettbewerbsräte

 

Neue Behörden zur Überwachung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit im Land braucht Österreich nicht, meint der EU-Ausschuss des Bundesrats in Reaktion auf einen dahingehenden Vorschlag der Europäischen Kommission. Einstimmig verabschiedeten die Bundesrätinnen und Bundesräte eine kritische Mitteilung an Brüssel, die der Schaffung nationaler Wettbewerbsräte (WBR) in der Eurozone eine Absage erteilt. Das Ziel der Kommission, im Rahmen der Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) mehr Konvergenz der einzelnen Volkswirtschaften und der Wettbewerbsfähigkeit unter den Euro-Ländern herzustellen, begrüßten die Ausschussmitglieder zwar. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) brachte jedoch die allgemeine Kritik auf den Punkt: Das gut funktionierende heimische System der autonomen Lohnverhandlungen durch die Sozialpartner würde mit Wettbewerbsräten, die Einfluss nehmen, geschwächt.

 

Wettbewerbsbehörden, die auf die Tarifverhandlungen der Sozialpartner Einfluss nehmen können, machten speziell für Österreich keinen Sinn, waren die Bundesräte Edgar Mayer (V/V), Stefan Schennach (S/W), Bernhard Rösch (F/W) und Ferdinand Tiefnig (V/O) einig. Außerdem, fügten Rösch und Tiefnig an, bestehe bei einer Harmonisierung des Lohnniveaus die Gefahr, dass die heimischen Standards nach unten nivelliert werden – Stichwort 13. und 14. Monatsgehalt. Mayer betonte, mit dem Schreiben an Brüssel wolle man daher Eingriffen in die sozialpartnerschaftlichen Lohnverhandlungen vorbeugen, was Schennach grundsätzlich auch so sieht. Der Sozialdemokrat merkte jedoch an, in der Mitteilung noch stärkeren Protest erwartet zu haben. Immerhin sei die österreichische Sozialpartnerstruktur unverzichtbar für den sozialen Frieden im Land und sollte ein Lehrbeispiel für andere Mitgliedsstaaten sein.

 

In der Mitteilung an die Institutionen der Europäischen Union hält der EU-Ausschuss dezidiert fest, Österreich habe eine ausgereifte und gut funktionierende Sozialpartnerschaft, die umfassend und ausgewogen die österreichische Lohnpolitik behandle. Darüber hinaus bestünden in Österreich – sowie in einigen anderen Mitgliedstaaten - bereits Wirtschaftsforschungsinstitute, die sich mit der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit befassen, weswegen die Einrichtung von eigenen Wettbewerbsfähigkeitsausschüssen nicht notwendig sei. Sollten solche Gremien dennoch installiert werden, will der Bundesrat jedenfalls die volle Achtung der Autonomie der Sozialpartner sichergestellt wissen, um Eingriffe in Lohnverhandlungen auszuschließen. Zu bedenken geben die AntragstellerInnen auch, die vorgeschlagenen Maßnahmen widersprächen dem Vorsatz des Bürokratieabbaus in der EU.

 

Zu dieser Klarstellung bewogen hat den Ausschuss eine Empfehlung der EU-Kommission, die Staaten der Eurozone mögen weisungsunabhängige Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit einrichten und von ihnen die Entwicklung von Arbeitskosten, Produktivität und Innovationskapazität überwachen lassen. Weiters wird vorgeschlagen, von diesen Wettbewerbsgremien Informationen für den Lohnbildungsprozess auf nationaler Ebene einzuholen. Einschlägige Interessensträger wie die Sozialpartner könnten dabei konsultiert werden, geht es nach dem Kommissionsplan, der Wettbewerbsrat dürfe jedoch nicht zu deren Sprachrohr werden. Zentrale Aufgabe der Wettbewerbsräte sollte neben der Überwachung nationalstaatlicher Politiken in Hinblick auf ihre Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit die Kooperation mit den Schwestergremien in anderen Mitgliedsstaaten und mit der EU-Kommission sein.

 

Seitens des Bundeskanzleramts und des Finanzministeriums wurde vorab klargestellt, an Österreichs Einstellung zu den angedachten Wettbewerbsräten habe sich seit der letzten Sitzung des EU-Ausschusses nichts geändert. Weiterhin sei ein Mehrwert zusätzlicher Wettbewerbsbehörden nicht erkennbar, bestätigte in der Ausschusssitzung ein Vertreter der Wirtschaftskammer derartige Bedenken der Ausschussmitglieder, wiewohl er die Wettbewerbsräte als Motor für Wirtschaftswachstum nicht von vornherein ablehne. Eine Einmischung der EU in Lohnfindungsprozesse von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern dürfe es aber nicht geben, zumal Kollektivvertragsverhandlungen weit mehr beinhalten als nur Gehaltsabsprachen. Den Blick alleine auf die Steigerung der Löhne zu richten, greife bei der Wirtschaftspolitik schlicht zu kurz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langzeitarbeitslosigkeit

 

Unterschiedliche Rückmeldungen gaben die Ausschussmitglieder den EU-Empfehlungen zur staatlichen Unterstützung von Langzeitarbeitslosen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Der behandelte Vorschlag der EU-Kommission für eine Empfehlung des Europäischen Rats war mit Augenmerk auf die über 12 Millionen langzeitarbeitslosen Personen in der Europäischen Union erstellt worden. Während Stefan Schennach (S/W) das politische Signal in der europäischen Auseinandersetzung mit Arbeitslosigkeit begrüßte, wertet Bernhard Rösch (F/W) die gegenständlichen Vorschläge als gehaltlos und auch Heidelinge Reiter (G/S) hinterfragte den praktischen Nutzen der empfohlenen Maßnahmen.

 

Rösch sprach mit Verweis auf die Steigerung der Arbeitslosenzahl besonders bei den über 50-Jährigen den Empfehlungen der EU in diesem Bereich jeglichen Nutzen ab: Erzeugt würden dadurch höchstens Mehrkosten für Nettozahlerländer. Kritik an der Finanzierung der angedachten Maßnahmen, die laut Kommissionpapier kostenneutral sein sollen, kam auch von Eduard Köck (V/N). Bei einer Umschichtung von Mitteln aus diversen EU-Töpfen in den Europäische Sozialfonds (ESF) für die Umsetzung der Vorschläge fehle unweigerlich an anderen Stellen das Geld.

 

Diesen Vorhaltungen widersprach Schennach, der in den Empfehlungen der EU verdeutlicht sieht, das Arbeitsmarktservice sei weit mehr als eine reine Verwaltungsstelle für Arbeitslose. Zudem würden die bestehenden ESF-Mittel derzeit nicht von allen EU-Mitgliedsländern vollständig ausgeschöpft. Dennoch sei für Österreich ein konkreter Mehrwert der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduktion der Arbeitslosenzahlen nicht erkennbar, führte Bundesrätin Ana Blatnik (S/K) anhand einer Stellungnahme der Kärntner Landesregierung ins Treffen.

 

In den Augen der Kommission haben die EU-Mitgliedsstaaten die Registrierung von Arbeitslosen bei den öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen zu verbessern und den Anteil von Langzeitarbeitslosen bei Wiedereingliederungsmaßnahmen zu erhöhen, wobei Gewicht gelegt wird auf die individualisierte und kontinuierliche Betreuung der Arbeitssuchenden. Beispielsweise soll es eine gründliche individuelle Bestandsaufnahme für alle gemeldeten Langzeitarbeitslosen spätestens nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit geben, um deren Bedürfnisse und Potenziale zu ermitteln. Nach Dafürhalten Österreichs sei die empfohlene Zeitspanne allerdings zu lange, meinte ein Experte des Sozialministeriums zu diesem Punkt im Kommissionspapier, das habe man bei den Verhandlungen verdeutlicht. Die Anregung, bereits nach sechs Monaten Initiativen seitens der Arbeitsmarktverwaltung zu setzen, habe die Kommission ungeachtet dessen nicht aufgreifen wollen, da einige Länder aufgrund ihrer hohen Arbeitslosenzahlen damit nicht zurecht kämen. Bedenken über finanzielle Auswirkungen versuchte der Vertreter des Ministeriums mit dem Hinweis auszuräumen, zusätzliche Mittel seien zur Umsetzung der Maßnahmen nicht veranschlagt. Überhaupt hätten die Vorgaben der EU als Empfehlung des Rats nur einen schwachen Rechtscharakter.

 

Österreich entspreche mit seiner Arbeitsmarktpolitik bereits im Wesentlichen den angeregten Leitlinien, folgerte Edgar Mayer (V/V), und wurde darin vom Sachverständigen des Sozialministeriums bestätigt, wenn auch mit einer leichten Einschränkung. Bei den bisweilen abgeschlossenen Verhandlungen über das Kommissionspapier sei an Österreich kritisiert worden, hierzulande gebe es keine umfassend zuständige Anlaufstelle für Langzeitarbeitslose, egal ob sie Notstandshilfe oder bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen.

 

Zur Erläuterung des Hintergrunds der Kommissionsinitiative zieht das Sozialministerium die Statistik heran: Trotz der wirtschaftlichen Erholung und der Anzeichen für eine Verbesserung auf dem EU-Arbeitsmarkt hat sich demnach die Zahl der Langzeitarbeitslosen in der EU zwischen 2007 und 2014 verdoppelt, von 2,6% auf 5,1%. Das sei etwa die Hälfte aller Arbeitslosen, wobei der Anteil jener, die innerhalb des zweiten Jahres der Arbeitslosigkeit wieder einen Job finden, im Unionsraum stark schwankt - von 11% in Griechenland bis zu 46% in Dänemark. Der EU-Statistikbehörde Eurostat zufolge sind 73% der Langzeitarbeitslosen bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen registriert, nur etwa 24% erhalten Arbeitslosengeld und an aktivierender Arbeitsmarktpolitik sind von ihnen EU-weit 20% beteiligt. In Österreich schaffen nach einem Jahr Arbeitslosigkeit rund 50% der Personen die Rückkehr in ein festes Arbeitsverhältnis, informierte der BMASK-Vertreter die Bundesrätin Marianne Hackl (V/B), nach zwei Jahren ohne Beschäftigung verringere sich der Anteil jedoch auf etwa 20%. Das zeige: Je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto schwerer wird die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energieunion

 

Wie kann die Energiepolitik in der Europäischen Union für Versorgungssicherheit zu erschwinglichen Marktpreisen sorgen? Als Antwort auf diese Frage verabschiedete die Europäische Kommission heuer ein Gesetzespaket für eine Energieunion. Weil Informationen über nationalstaatliche Erdgas- und Strompreise die Basis für politische Maßnahmen zur vollständigen Harmonisierung des Energiemarkts bilden, fordert die Kommission neben den Energiepreisstatistiken für die Industrie entsprechende Daten auch für Haushalte. Übergeordnetes Ziel dabei ist, mehr Transparenz über die nationalstaatlichen Energiepreise, gerade hinsichtlich Steuern und Subventionen durch die öffentliche Hand, zu schaffen, ergibt sich aus dem entsprechenden Verordnungsvorschlag.

 

Während SPÖ, FPÖ und Grüne im EU-Ausschuss des Bundesrats die Schritte zur Transparenzsteigerung bei Energiepreisen begrüßten, meldete die ÖVP Zweifel darüber an, ob die Erhebung weiterer Daten tatsächlich bessere Vergleiche im EU-Raum ermöglicht. Das Wirtschaftsministerium bestätigt diesen Einwand der Volkspartei mit der Bemerkung, schon aufgrund unterschiedlicher Steuersysteme sei die Kostenzusammensetzung im Energiesektor bei den EU-Mitgliedsländern sehr inhomogen.

 

Bislang war die Datenerhebung im Energiesektor der EU wie folgt geregelt: Das Statistische Amt der Europäischen Union Eurostat erfasste namens der Europäischen Kommission Gas- und Strompreise für industrielle Endverbraucher in den EU-Mitgliedsstaaten. Daten über die für Haushaltskunden geltenden Preise wurden von den nationalen Behörden auf Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung der EU-Länder übermittelt. Mehrere Erdgas- und Stromunternehmen, von denen die nötigen Daten geliefert werden, spielen der Kommission zufolge aber angesichts knapper Mittel und Personalressourcen mit dem Gedanken, die zur Erstellung der Energiepreisstatistik notwendigen Daten künftig nicht mehr zu erfassen. Brüssel will nun die Statistik für Haushaltskunden verpflichtend machen, um auf Grundlage verlässlicher, vergleichbarer und hochwertiger Daten die Marktintegration im Energiebereich voranzutreiben.

 

Demnach sollen ab 2016 jedes zweite Jahr nach dem System von Verbrauchergruppen in den EU-Mitgliedsländern erhobene Daten zu Energiepreisen veröffentlicht werden. Bei den Netzwerkkosten der Energieversorgung würde künftig in Kosten für die Verteilung zu den Haushalten und für die Übertragung im Stromnetz unterteilt. Eine stärkere Differenzierung verlangt die Kommission auch bei den Steuern. Insgesamt sollen die neuen Statistikvorgaben zur Berechnung europäischer Gesamtgrößen (Aggregate) die Markttransparenz gewährleisten. Darauf würden sich wiederum die energiepolitischen Maßnahmen stützen, die auf die Schaffung eines vollständig integrierten Energiebinnenmarkts abzielen, in dem Energieanbieter grenzübergreifend frei wählbar sind. Im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Energieversorgungssicherheit wolle man so eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie schaffen, hält die EU-Kommission fest.

 

Für die EndkundInnen verbessere sich mit dem neuen System aber wenig, gab im Ausschuss eine Vertreterin des Wirtschaftsministeriums zu bedenken, als Bernhard Rösch (F/W) mehr Vergleichbarkeit der Energiepreise durch die Regelung erhoffte. Die ausgeweitete Datenerfassung dient laut Ministerium vorrangig den Entscheidungsträgern auf EU-Ebene, obwohl die Datenlage nicht unbedingt die Realität widerspiegle: Schon aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben der Mitgliedsstaaten bei Förderungen beziehungsweise Rückerstattungen könne die Preislage in den Ländern nicht wirklich miteinander verglichen werden. Der Mehraufwand der Energiepreiserfassung sei wiederum nicht zu unterschätzen, zumal die Aufteilung der Netzkosten nach den Sub-Komponenten "Übertragung" und "Verteilung" nur durch eine Modellrechnung möglich sei und diese Berechnung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten in unterschiedlicher Qualität erfolge. Ferdinand Tiefnig (V/O) befürchtet in diesem Zusammenhang, vor allem Länder mit Atomenergie zögen Nutzen aus der Neuregelung, da die Kosten der Entsorgung von Atommüll nicht in die Preisvergleiche einfließen würden. Außerdem zeigte er auf, geographische Unterschiede erschwerten Vergleiche von Kosten der Stromnetze – in flachen Ländern gebe es viel weniger Hindernisse als in bergigen Regionen.

 

Der Warnung von Martin Preineder (V/N) vor übermäßigem Verwaltungsaufwand zur Erstellung ausgeweiteter Preisstatistiken hielt indes Heidelinde Reiter (G/S) entgegen, grundsätzlich seien tiefere Einblicke in die Ausgestaltung der Netzpreise positiv zu werten. Die Europäische Union benötige fraglos mehr Homogenität in diesem Feld, schon um die Energiewende politisch richtig steuern zu können. Stefan Schennach (S/W) fügte an, damit die EU unabhängig von fossilen Energieträgern wird, erwarte er Preistransparenz speziell gegenüber der Industrie als Großverbraucher von Energie.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Waffenrechtsrichtlinie

 

Die Europäische Kommission will den privaten Waffenbesitz erschweren. Mit Änderungen in der Richtlinie zum Erwerb und Besitz von Waffen soll speziell unerlaubter Handel mit Feuerwaffen unionsweit koordiniert bekämpft werden. Großer Diskussionsbedarf besteht für den EU-Ausschuss des Bundesrats allerdings hinsichtlich der Vorschläge zur Neukategorisierung im Waffenregister: halbautomatische Schusswaffen will die Kommission ohne Ausnahme verbieten, registrierungspflichtig sollen auch Spielzeugwaffen sowie deaktivierte Waffen werden. Ein Aufruf der FPÖ, Einschränkung des legalen privaten Waffenbesitzes auf EU-Ebene nicht weiter zu verfolgen, blieb im Ausschuss aber in der Minderheit.

 

Die Verschärfungen bei Erwerb, Besitz und Einfuhr beziehungsweise Ausfuhr ziviler Schusswaffen sei ein Gebot der Stunde, unterstreicht die Kommission mit Verweis auf terroristische Anschläge wie jene vom 13. November in Paris. EU-weit sollen deswegen einheitliche Standards zur Registrierung und Kennzeichnung von Waffen gelten, wobei auch Schreckschuss- und Signalwaffen umfasst sind. Ein hohes Risiko sieht die Kommission bei der Reaktivierung von deaktivierten Waffen, die sie deswegen in die Richtlinie mitaufgenommen sehen will. Die Kategorisierung von Waffen werde insofern verschärft, erläuterte ein Experte des Innenministeriums (BMI) den Kommissionsvorschlag, als dass halbautomatische Waffen in die Kategorie der verbotenen Waffen überführt werden. Österreich genehmige den Besitz von halbautomatischen Waffen aber ohnehin nur in Ausnahmefällen.

 

Problematisch sehe man auch die Einbeziehung von deaktivierten Waffen und die Registrierung von Attrappen und Nachbauten in die Waffenrechtsrichtlinie, so der BMI-Experte, der allerdings einräumte, verhindern wolle die Kommission dadurch den Umbau von Waffenattrappen, wie er vor allem bei der organisierten Kriminalität nicht ausgeschlossen werden könne. Weiters soll die Genehmigung des Waffenbesitzes laut Kommissionsplan auf fünf Jahre befristet und nur nach medizinischen Untersuchungen der AntragstellerInnen erteilt werden. Dazu heißt es aus dem Innenressort, formell bestünden in Österreich zwar unbefristete Genehmigungen, diese würden aber jedes fünfte Jahr überprüft, was Verwaltungsaufwand und vermehrte Kosten für die KundInnen erspare.

 

Zu den Präzisierungen und Ergänzungen im Richtlinienvorschlag gehört überdies das absolute Verbot vom Handel mit Waffen bzw. mit deren Bestandteilen durch andere als Waffenhändler oder damit befasste Makler. Insbesondere den Internethandel nimmt die Kommission hier ins Visier, da ihr zufolge Feuerwaffen zunehmend über das Internet verkauft werden. Zwecks besserer Datenerhebung bezüglich Herstellung und Besitz von Waffen möchten Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und seine KollegInnen generell den Wissensaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten fördern.

 

Trotz regelmäßiger Verschärfungen im Waffenrecht könnten Verbrechen niemals ausgeschlossen werden, gab FPÖ-Mandatarin Monika Mühlwerth (F/W) zu bedenken, worin ihr Eduard Köck (V/N) und Christoph Längle (F/V) zustimmten. Köck äußerte zudem Bedenken über die vermehrte Bürokratie bei Umsetzung des Kommissionsentwurfs und Längle legte mit einem Antrag auf Stellungnahme seiner Fraktion dar, weswegen er gegen die Richtlinienänderung ist: Österreich reglementiere und kontrolliere den legalen privaten Waffenbesitz bereits streng, die Verbreitung illegaler Waffen würden die neuen Einschränkungen jedoch nicht verhindern. Die Bundesregierung solle sich daher in den EU-Gremien gegen Beschränkungen des rechtmäßigen Waffenbesitzes einsetzen, und vielmehr dafür sorgen, dass die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels vorangetrieben wird.

 

Positive Worte für die geplante Novelle zur Waffenrichtlinie fand immerhin Ewald Lindinger (S/O). Das Verbot halbautomatischer Waffen sei sinnvoll, da weder JägerInnen noch SportschützInnen solche benötigten. Außerdem könne eine halbautomatische Waffenfunktion leicht zur Vollautomatik umgebaut werden. Der Vertreter des BMI gab zu verstehen, die Vorlage werde noch umfassend diskutiert, schon am Freitag, 18. Dezember, sei das nächste Ratsarbeitsgruppentreffen dafür angesetzt. Die terminliche Planung der Kommission zur Implementierung der Richtlinie in nationale Gesetze, die nach ihrem angepeilten Inkrafttreten im Frühjahr 2016 innerhalb von drei Monaten erfolgen sollte, werde voraussichtlich nicht halten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament nahm der Ausschuss einstimmig an:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach, Heidi Reiter

betreffend

 

COM(2015) 601 final Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet (81042/EU, XXV. GP)

 

Eingebracht in der Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2015

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13 b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

 

Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2015 ihre Vorstellungen zur weiteren Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion präsentiert. Die Empfehlung zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet, welche die Überwachung der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit im betreffenden Mitgliedstaat zum Ziel hat, wurde bereits im Sommer im Rahmen des „5-Präsidenten-Berichts“ skizziert. Die Ausschüsse sollen die Entwicklung und Maßnahmen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit überwachen und bewerten und unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten und der üblichen Praktiken politische Ratschläge zur Umsetzung von Reformen erteilen. Das Mandat der Ausschüsse soll Themen wie Lohndynamik, nicht lohnbezogene Faktoren, Produktivitätstreiber und dynamische Überlegungen im Zusammenhang mit Investitionen, Innovation und der Attraktivität einer Volkswirtschaft als Unternehmensstandort abdecken. Neben der Überwachung der Entwicklungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit sollen die Wettbewerbsräte auch die Aufgabe innehaben, einschlägige Informationen für die Lohnbildungsprozesse auf nationaler Ebene bereitzustellen.

 

Der EU Ausschuss des Bundesrates stellt fest, dass Österreich eine ausgereifte und gut funktionierende Sozialpartnerschaft hat, die umfassend und ausgewogen die österreichische Lohnpolitik behandelt.

 

Darüber hinaus bestehen in Österreich – sowie in einigen anderen Mitgliedstaaten - bereits Wirtschaftsforschungsinstitute, die sich mit der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit befassen. Der EU-Ausschuss des Bundesrates befindet aus diesem Grund, dass die Einrichtung von Wettbewerbsfähigkeitsausschüssen welche zwar strukturell unabhängig sein sollen, aber politische Empfehlungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Umsetzung länderspezifischer Empfehlungen erteilen sollen, nicht notwendig sind bzw. jedenfalls auf bestehende nationale Strukturen basieren müssten.

Die Ausgestaltung allfälliger Ausschüsse müsste jedenfalls unter voller Achtung der Autonomie der Sozialpartner erfolgen, um Eingriffe in Lohnverhandlungen auszuschließen. Der EU Ausschuss des Bundesrates stellt zudem fest, dass eine weitere Komplexität wirtschaftspolitischer Steuerung keine – wie von der Kommission angestrebte -Verschlankung der Bürokratie nach sich ziehen würde.

 

Der EU Ausschuss des Bundesrates regt daher an, diese Vorschläge, wie die Einrichtung nationaler Wettbewerbsfähigkeitsausschüsse, nochmals zu überdenken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für folgenden Antrag auf Stellungnahme fand die FPÖ keine Mehrheit im Ausschuss:

 

ANTRAG

 

 

der Bundesräte Mühlwerth, Längle und Kollegen

betreffend

 

COM(2015) 750 final Änderung der RL 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (085615/EU, XXV. GP)

 

Eingebracht in der Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2015 zu TOP 4

 

Die Europäische Kommission hat mit dem gegenständlichen Richtlinienentwurf zur Änderung der RL 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen Vorschläge zur weitgehenden Einschränkung des legalen privaten Waffenbesitzes vorgelegt.

 

Während es unstrittig ist, daß die Verbreitung illegaler Waffen bzw. von Waffen auf unkontrollierten Vertriebswegen möglichst effizient verhindert werden sollte, bedeutet die geplante weitgehende Einschränkung des legalen Besitzes halbautomatischer Waffen einen massiven und überschießenden Eingriff. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich von Sport- und Jagdwaffen.

 

Der gewählte Ansatz ist somit aus österreichischer Sicht, hierzulande ist z.B. der Internetverkauf von Waffen ohnedies verboten, insofern verfehlt, als er den in Österreich bereits streng reglementierten und kontrollierten legalen privaten Waffenbesitz weiter einschränkt, während mangels effizienter Grenz – und sonstiger Kontrollen der illegalen Vertriebswege hierzulande keine Reduktion der Verbreitung illegaler Waffen aufgrund des Richtlinienentwurfes zu erwarten ist.

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 4 B-VG

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bezüglich der geplanten Änderung der Richtlinie 91/477/EWG auf europäischer Ebene dahingehend tätig zu werden, dass jegliche weitere Einschränkung des legalen privaten Waffenbesitzes nicht weiter verfolgt und stattdessen die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels durch effiziente und in der Praxis vollziehbare Maßnahmen vorangetrieben wird.‘

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfen würde.