Parlament Österreich

 

 

 

IV-99 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 31.  Mai 2016

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 31. Mai 2016

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Tagesordnung

 

 

 

 

1.    COM(2016) 51 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung

(93507/EU XXV.GP)

Hingewiesen wird auf die Einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 31. März 2016 sowie auf die Stellungnahmen des oberösterreichischen und des Vorarlberger Landtags gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG vom 23. März 2016 bzw. 6. April 2016.

 

2.    COM(2016) 194 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

(102141/EU XXV.GP)

 

3.    COM(2016) 196 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems

(102145/EU XXV.GP)

 

4.    NON 1171/16

Öffentliche Konsultation zu einem Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister

(104419/EU XXV.GP)

Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des niederösterreichischen Landtags vom 19. Mai 2016.

 

 

 

 

 

5.    COM(2016) 280 final

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf den Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist

(104556/EU XXV.GP)

 

6.    Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its Member States, of the other part/Final text

(98597/EU XXV.GP)

Hingewiesen wird auf die Einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 11. Mai 2016.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) über aktuelle Entwicklungen:

 

 

Seit dem letzten Ausschuss sind

 

folgende Stellungnahmen der Länder eingegangen:

 

·         Ein Beschluss des Europa-Ausschusses des niederösterreichischen Landtags betreffend die Öffentliche Konsultation zu einem Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister

 

·         eine Einheitliche Länderstellungnahme betreffend das CETA und TTIP-Freihandelsabkommen

 

 

Seit dem letzten Ausschuss sind weiters unter anderem folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte eingegangen:

 

·         Ein Vorschlag für eine Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

 

·         ein Legislativ-Paket zum Online-Handel

 

 

 

 

Dem Ausschuss standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:

 

·         Dr. Gerald Vones (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Dr. Manfred Schekulin (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Dr. Gabriela Habermayer (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Dr. Peter Blumauer (Bundesministerium für Inneres)

·         Mag. Ariane Holezek (Bundesministerium für Inneres)

·         Mag. Tobias Molander (Bundesministerium für Inneres)

·         Botschafter Dr. Michael Postl (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)

·         Mag. Margit Havlik (Wirtschaftskammer)

·         Mag. Susanne Schrott (Wirtschaftskamme)

·         Mag. Elisabeth Beer (Arbeiterkammer)

·         Angela Pfister (Österreichischer Gewerkschaftsbund)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung

 

 

Das Streben nach umweltfreundlicher Energieversorgung darf keine Aufwertung der Kernenergie mit sich bringen, betonte der EU-Ausschuss des Bundesrats einhellig im Hinblick auf die aktuelle EU-Strategie zur Wärme- und Kälteerzeugung. Wie angekündigt, schickten die Bundesrätinnen und Bundesräte dazu einstimmig eine Mitteilung mit ihren Bedenken nach Brüssel.

 

Kritisch hinterfragen die LändervertreterInnen in der gegenständlichen Mitteilung vor allem die vorgesehene Bündelung von Projekten zu großen Paketen, da eine Zusammenfassung mehrerer regionaler Projekte kaum eine wie von der EU Kommission vorgesehene investitionswürdige Größe erreichen kann. Dies würde für die Finanzierung von Projekten problematisch werden, befürchten sie. Außerdem sei das Verfahren zur Antragstellung derart komplex, dass nur noch große Projekte und Unternehmen in der Lage seien, die Vielzahl von Nachweisen, Besicherungen und Kontrollsysteme vorlegen zu können, geben sie ferner zu bedenken. Regionalen Projekten würde damit der Zugang zu EU Mitteln verwehrt, was aus Subsidiaritätserwägungen bedenklich sei. Darüber hinaus lehnt der Bundesrat die "möglicherweise unrentable thermische Speicherung" aus Subsidiaritätsgründen ab.

 

Mit Nachdruck sprechen sich die BundesrätInnen gegen den offensichtlichen Versuch der EU-Kommission aus, die Kernenergie in den Energieträgermix für Heizen und Kühlen einzubringen. Sie weisen darauf hin, dass eine über den Weg der Einbindung der Wärme- und Kälteerzeugung in das Stromsystem erfolgende Aufwertung der Kernenergie entschieden abgelehnt wird.

 

Im Ausschuss war man sich einig, dass Kernenergie in keinem Fall über die Hintertür ins Spiel gebracht werden dürfe, wie Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) dies formulierte. Stefan Schennach (S/W) hält den Vorschlag zur Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung für noch schlimmer als jenen zur Gasversorgung. Für ihn ist es daher wichtig, dass sich die Länderkammer jeden einzelnen Sektor des Gesamtpakets genau ansieht. Er hegt die Hoffnung, dass die vorgebrachten Bedenken zu einem konstruktiven Dialog führen und sich positiv auf die weiteren Detailstrategien in diesem Bereich auswirken.

 

 

Die von der EU-Kommission in ihrem Vorschlag (Mitteilung) skizzierten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei Wärme- und Kälteerzeugung sollen dazu beitragen, Energieverluste bei Gebäuden und in der Industrie zu senken und Heiz- bzw. Kühlanlagen nachhaltiger zu machen, nicht zuletzt durch Einbindung in das Stromsystem. Energieimporte und die Abhängigkeit von ihnen sollen damit verringert und die Kosten für Haushalte und Unternehmen gesenkt werden. Schwerpunkt der Strategie ist nicht nur, die Versorgungssicherheit mit Energie zu gewährleisten, sondern auch das von der EU festgelegte Ziel der Treibhausgasminderung zu erreichen und die Verpflichtung zu erfüllen, die die EU im Rahmen der bei der Klimakonferenz in Paris (COP21) erzielten Einigung eingegangen ist.

 

Weil derzeit die Hälfte des Energieverbrauchs in der Union der Wärme- und Kälteerzeugung dienen und davon der Großteil von fossilen Energieträgern abhängig ist, überlegt Brüssel, den Einsatz erneuerbarer Energien zu forcieren. Mittel aus dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem EU-Programm für Forschung und Entwicklung "Horizont 2020" und dem Integrierten Strategieplan für Energietechnologie werden dazu in Aussicht gestellt.

 

 

 

 

 

Grenzmanagement an EU-Außengrenzen

 

 

Zur Rettung des Schengenraums braucht die Europäische Union ein besseres Außengrenzen-Management. Mit dieser Meinung ist die Europäische Kommission nicht alleine, auch im EU-Ausschuss des Bundesrats stimmten grundsätzlich alle Fraktionen zu, die Kontrolle von Grenzübertritten in den Unionsraum sei zu modernisieren und zu verbessern, um illegale Migration zu unterbinden und Terroristen und Schwerkriminelle besser zu identifizieren. Kern des Kommissionsvorschlags dazu ist, biometrische Daten in einem schnell zugänglichen Informationssystem automatisch zu speichern, wenn Drittstaatsangehörige ein- oder ausreisen. Derzeit werden Einreisende beim Überqueren der Schengen-Außengrenzen lediglich manuell kontrolliert. Ein weiterer Verordnungsentwurf schreibt Methoden zur Überwachung des elektronischen Grenzmanagements-Systems vor, damit es nicht missbräuchlich genutzt wird. Umfasst davon sind auch IT-basierte Möglichkeiten zur Verwendung eines Self-Service-Systems für Grenzübertrittskontrollen.

 

Mit dem Verordnungsvorschlag über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) sollen die Grenzkontrollverfahren für Nicht-EU-BürgerInnen, die in die EU reisen, beschleunigt und erleichtert werden. Ziel der Modernisierung des Außengrenzen-Managements ist, durch bessere Kontrollen den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Situation zu helfen, wenn sie mit einer steigenden Zahl von Personen konfrontiert sind, die in die EU einreisen und aus der EU ausreisen. Als Teil des umfassenden Pakets "Intelligente Grenzen (Smart Borders)", soll der Legislativvorschlag zur Erhöhung der inneren Sicherheit und zur wirksameren Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität dienen.

 

Aufgrund des vorgeschlagenen Einreise-/Ausreisesystems wird es auch möglich sein, wirksamer zu kontrollieren, ob die zulässige Dauer bei Kurzaufenthalten eingehalten wird, Grenzkontrollen stärker zu automatisieren und Dokumenten- und Identitätsbetrug leichter aufzudecken. In dem System sollen alle Nicht-EU-BürgerInnen registriert werden, die für einen Kurzaufenthalt (von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreisen dürfen.

 

Erfasst werden der Name des bzw. der Reisenden, die Art des Reisedokuments, biometrische Daten sowie der Zeitpunkt und der Ort der Ein- und der Ausreise. Dies wird Bona-fide-Reisenden den Grenzübertritt erleichtern. Außerdem können Personen ermittelt werden, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten haben oder sich ohne gültige Ausweispapiere im Schengen-Raum aufhalten. Einreiseverweigerungen werden ebenfalls in dem System erfasst.

 

In dem vorgeschlagenen System sollen alphanumerische und biometrische Daten - eine Kombination aus vier Fingerabdrücken und dem Gesichtsbild - gespeichert werden. Wie die Kommission versichert, sind angemessene Datenschutzgarantien und strenge Zugangsregeln vorgesehen. Das System besteht aus einer zentralen Datenbank mit nationalen Netzzugangspunkten. Zwischen dem Einreise-/Ausreisesystem (EES) und dem Visa-Informationssystem (VIS) wird Interoperabilität hergestellt. Auch die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol sollen unter genau festgelegten Bedingungen Zugang zum Einreise-/Ausreisesystem haben. Das soll zu einer Erhöhung der Sicherheit im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität führen.

 

Zum Paket "Intelligente Grenzen" gehört auch ein überarbeiteter Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodexes unter Berücksichtigung der technischen Änderungen, die sich aus dem vorgeschlagenen Einreise-/Ausreisesystem ergeben. Diese Änderungen beinhalten, dass Selbstbedienungssysteme und elektronische Grenzkontrollen ("e-Gates") für Drittstaatsangehörige eingerichtet werden, und ermöglichen damit die automatisierte Erledigung bestimmter Schritte des Kontrollverfahrens und die Einführung nationaler Registrierungsprogramme für Reisende durch Mitgliedstaaten, die solche Programme umsetzen möchten.

 

Das Einreise-/Ausreisesystem wird das derzeitige System des manuellen Abstempelns von Reisepässen ersetzen, das zeitaufwändig ist, keine verlässlichen Daten zu Grenzübertritten liefert, die Aufdeckung von Aufenthaltsdauer-Überschreitungen nicht ermöglicht und keine Lösung für den Fall bietet, dass Reisedokumente verloren gehen oder vernichtet werden, begründet die EU-Kommission ihren Vorschlag.

 

 

Die Pläne der EU wurden von den Bundesrätinnen und Bundesräten durchwegs begrüßt. Wie Stefan Schennach (S/W) dazu bemerkte, zahlt es sich aus, wenn sich die Parlamente eingehend mit den EU-Vorlagen befassen und ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Denn der im Jahr 2013 vorgelegte Entwurf wurde schlussendlich zurückgezogen und nach grundlegender Überarbeitung neu vorgelegt. Der nunmehrige Vorschlag bedeute einen riesigen Sprung, denn nun würden die Datenschutzbehörden mit der Kontrolle beauftragt. Schennach trat daher mit Nachdruck dafür ein, dem Ganzen eine Chance zu geben.

 

Der im Ausschuss anwesende Vertreter des Innenministeriums wies gegenüber Edgar Mayer (V/V) darauf hin, dass jeder Drittstaatsangehörige erfasst wird, egal ob dieser zu Land, Wasser oder Luft einreist. Die Daten der Reisepässe sowie vier Fingerabdrücke werden beim erstmaligen Grenzübertritt in den Schengenraum erfasst, was durchaus zu Wartezeiten führen könne, räumte er ein. 

 

Personen, die die Grenze illegal überschritten haben, werden nicht im EES erfasst, erläuterte er nach einer Wortmeldung von Ferdinand Tiefnig (V/O). Bei einem etwaigen Aufgriff solcher Personen würden diese einer fremdenpolizeilichen Behandlung wie bisher unterzogen werden. Es werde auch weiterhin möglich sein, zwei Reisepässe zu haben, bestätigte er Bundesrat Ewald Lindinger (S/O), beide Pässe würden im System gespeichert.

 

Monika Mühlwerth (F/W) äußerte Skepsis hinsichtlich der Zugriffsmöglichkeiten der Fluglinien auf die Daten. Diese Bedenken räumte der Vertreter des Innenresorts insofern aus, als er daran erinnerte, dass jedes Beförderungsunternehmen verpflichtet sei, sich zu vergewissern, ob jemand zur Einreise berechtigt ist oder nicht. Da es in Zukunft keinen Stempel mehr im Pass gibt, könnten die Unternehmen die nötige Prüfung nicht vornehmen, weshalb die Einsichtnahme in die Daten notwendig sei. Die Daten würden automatisch nach fünf Jahren gelöscht, ein Rechner überprüfe auch, ob die zulässige Aufenthaltsdauer bereits überschritten ist, bemerkte er auf Anfragen von Ana Blatnik (S/K) und Stefan Schennach (S/W).

 

Was die Kosten betrifft, so würden diese für das System von der EU getragen, informierte der Experte den Ausschuss. Die Nationalstaaten müssten für zusätzliche Personalkosten, die Anschlüsse an das System und die Zugriffsmöglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden aufkommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Transparenzregister

 

 

Die EU will ihre Arbeit und Entscheidungsfindung transparenter gestalten. Zu diesem Zweck soll das bestehende "Transparenzregister für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen" weiterentwickelt werden. Angestrebt wird laut Kommission ein verbindliches Register, das Parlament, Rat und Kommission umfassen soll. Begründet wird die Forderung damit, dass ein solches Register die volle Einhaltung des Verhaltenskodexes von Seiten aller Lobbyisten sicherstellen würde.

 

 

Damit erklärte sich der EU-Ausschuss des Bundesrats vollinhaltlich einverstanden. In einer einstimmig beschlossenen Mitteilung an die EU Institutionen warnt er jedoch davor, Landtage, Landesregierungen und Gemeinden einerseits mit klassischen Interessensvertretungen und Lobbying-Einrichtungen andererseits auf eine Ebene zu stellen und diese in die Registrierungspflicht miteinzubeziehen. Demokratisch legitimierte Verfassungsorgane der Länder und Gemeinden müssen nach Ansicht des Bundesrats als integraler Bestandteil des EU-Rechtsetzungsverfahrens vom Anwendungsbereich des Transparenzregisters europäischer Institutionen ausgenommen bleiben, heißt es in der Mitteilung. Die Bundesrätinnen und Bundesräte greifen damit die Befürchtungen der Länder hinsichtlich diesbezüglicher Tendenzen der EU auf, erklärte Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V)

 

Das Transparenzregister war 1995 zunächst eine Antwort des Europäischen Parlaments auf die Kritik an der zunehmenden Lobby-Tätigkeit von Interessensgruppen in den EU-Organen. Diese wirke sich nachteilig auf die Transparenz und Rechenschaftspflicht des EU-Entscheidungsprozesses aus, so die Bedenken. Im Jahr 2008 folgte auch die Kommission diesem Beispiel, 2011 verschmolzen die beiden Organe ihre Instrumente auf der Grundlage einer interinstitutionellen Vereinbarung zu einem europäischen Transparenzregister.

 

Das Transparenzregister ist ein freiwilliges Registrierungssystem und gibt Auskunft darüber, welche Interessenvertreter gegenüber Parlament und Kommission Lobbyarbeit betreiben, in wessen Namen sie dies tun, zu welchen Themen und mit welchem Budget. Es erfasst alle Organisationen und selbstständigen Einzelpersonen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status, die im Anwendungsbereich des Registers tätig sind, einschließlich Lobbyisten, Handels- und Berufsverbände, professionelle Beratungsunternehmen, Anwaltskanzleien, selbstständige Fachberater, Expertenkommissionen, Forschungsinstitute und wissenschaftliche Einrichtungen. Nach Information der EU-Kommission sind bisher über 9.000 Einzelpersonen und Organisationen erfasst, die alle den entsprechenden Verhaltenskodex unterzeichnet haben.

 

Das EU-Parlament fordert seit 2008 die Einführung eines verbindlichen Registers für Lobbyisten, welches auch den Rat einschließt. Auch im Arbeitsprogramm 2016 der EU-Kommission findet sich unter dem Titel "Eine Union des demokratischen Wandels" der Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister für Interessenvertreter, die Einfluss auf die Politikgestaltung im Europäischen Parlament, im Rat und in der Kommission nehmen wollen, damit alle EU-Organe offen zu erkennen geben, wer den politischen Willensbildungsprozess beeinflusst.

 

Um Meinungen über das Funktionieren sowie die Zweckmäßigkeit des aktuellen Transparenzregisters einzuholen und Anregungen für die Ausgestaltung des angekündigten verbindlichen Registers zu sammeln, hat die Kommission eine öffentliche Konsultation angesetzt, die am 1. März dieses Jahres begonnen hat und bis 1. Juni 2016 läuft.

 

"Wir brauchen in Europa mehr Transparenz in der Gesetzgebung" begründete Stefan Schennach (S/W) seine Unterstützung des Vorschlags. Gegen eine Verpflichtung sprach sich die Vertreterin der Wirtschaftskammer aus, sie hält ein Anreizsystem für weitaus sinnvoller. Außerdem seien die Eintragungen mit Aufwand verbunden, weil viele Detailfragen zu beantworten sind. Dieser Aufwand vermehre sich, je größer die Organisation beziehungsweise die Firma ist, argumentierte sie gegenüber Bundesrätin Heidelinde Reiter (G/S).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Assoziierungsabkommen mit dem Kosovo

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats drängte in seiner Sitzung auch darauf, den Vorschlag der EU-Kommission für die Geschäftsordnung des Stabilitäts- und Assoziationsrats (SAA-Rat), der aufgrund des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und dem Kosovo eingerichtet wurde, umzusetzen. Das Abkommen ist am 1. April 2016 in Kraft getreten.

 

Die Aufgabe des Stabilitäts- und Assoziationsrats ist es, die Durchführung des Abkommens zu überwachen, aber auch alle wichtigen Fragen, die sich aus dem Abkommen ergeben, und alle sonstigen bilateralen oder internationalen Fragen von beiderseitigem Interesse zu prüfen. Zur Erfüllung der Aufgaben wird das Gremium durch einen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss unterstützt.

 

Der Rat der EU wird nun ersucht, die Geschäftsordnung zu genehmigen, damit würde der letzte formale Schritt gesetzt werden, um auch mit der Implementierung des Abkommens beginnen zu können. Demnächst wird sich die dafür zuständige Ratsarbeitsgruppe damit auseinandersetzen. Bei einer Einigung wird anschließend ein gemeinsamer EU-Standpunkt festgehalten und danach der erste SAA-Rat angesetzt.

 

Wie die Information des Außenministeriums festhält, handelt es sich bei dem gegenständlichen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit dem Kosovo um ein Abkommen, das ausschließlich zwischen der Europäischen Union und Kosovo abgeschlossen wurde. Dies deshalb, weil fünf Mitgliedstaaten der EU - Spanien, Slowakei, Zypern, Rumänien und Griechenland – den Kosovo nicht anerkannt haben. Österreich ist am Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und dem Kosovo besonders interessiert und will den Kosovo soweit wie möglich in die EU Institutionen integrieren, betonte der Vertreter des Außenministeriums im Ausschuss. Das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens sowie die Einrichtung eines funktionsfähigen Stabilisierung- und Assoziationsrates - wofür die Annahme der Geschäftsordnung ein wesentlicher Punkt ist - trägt nach Auffassung des Außenressorts maßgeblich zur Stabilität in der Region bei.

 

Der Kosovo stellt einen wichtigen Bestandteil der außenpolitischen Strategie Österreichs am westlichen Balkan dar, bekräftigte Stefan Schennach (S/W) seine Unterstützung der außenpolitischen Linie der Regierung. Die Bedenken von Christoph Längle (F/V) und Monika Mühlwerth (F/W) hinsichtlich der Tatsache, dass 90% der Kosten für den Kosovo die EU zahlt, aber auch hinsichtlich der hohen Kriminalitätsrate, begegnete der Experte des Außenresorts mit dem Hinweis, dass der Assoziierungspfad dazu beitragen werde, die ökonomische und rechtsstaatliche Situation zu verbessern. Das Abkommen sehe zahlreiche Punkte vor, die verpflichtend umgesetzt werden müssen. Wird der Fahrplan nicht eingehalten, dann gibt es kein Geld, merkte Schennach an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CETA

 

 

Die im Ausschuss am 11. Mai 2016 vertagten Verhandlungen zu CETA, dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, wurden in dieser Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats wieder aufgenommen. Dieser sprach sich nun in einem einstimmig beschlossenen Antrag auf Stellungnahme - eingebracht von den Bundesräten Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W) - gegen eine vorläufige Anwendung von CETA und TTIP aus. Die LändervertreterInnen folgen damit einer einheitlichen Länderstellungnahme der Landeshauptleutekonferenz vom 11. Mai 2016, in dem sich die Bundesländer darüber hinaus kritisch zur regulatorischen Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA aussprechen. Ferner treten sie dafür ein, dass Harmonisierungen und wechselseitige Anerkennungen auf Basis des Vorsorgeprinzips und unter Einbeziehung der Legislative erfolgen sollen. Der Ausschuss des Bundesrats fordert nun die Bundesregierung auf, diese Anliegen der Bundesländer auf europäischer Ebene zu berücksichtigen. 

 

Die Anträge der FPÖ und der Grünen wurden jeweils mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ mehrheitlich abgelehnt. Auch die FPÖ spricht sich in der Initiative von Monika Mühlwerth (F/W), Christoph Längle (F/V) und Bernhard Rösch (F/W) gegen eine vorläufige Anwendung von CETA aus und Heidelinde Reiter, Grüne Bundesrätin aus Salzburg, drängt seitens ihrer Fraktion darauf, CETA auf europäischer Ebene abzulehnen, solange die einheitliche Länderstellungnahme nicht umgesetzt ist. 

 

 

Wie der im Ausschuss anwesende Vertreter des Wirtschaftsministeriums berichtete, hätten bei der letzten Tagung des Handelsministerrats am 13. Mai 2016 alle Minister die Auffassung bekräftigt, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt, das den nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt werden muss. Breite Zustimmung habe es auch zum Verhandlungsergebnis im Hinblick auf den Investitionsschutz gegeben, betonte er.

 

Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner habe in einer Protokollerklärung aus österreichischer Sicht drei Punkte festgehalten: Zu einem habe er auf den Beschluss der Bundesländer vom 11. Mai 2016 hingewiesen, in dem sich diese gegen eine vorläufige Anwendung des Abkommens aussprechen. Weiters habe der Minister unmissverständlich klar gemacht, dass die hohen europäischen Standards aufrechtzuerhalten sind, und schließlich habe er festgestellt, CETA sei als gemischtes Abkommen abzuschließen. In diesem Zusammenhang übte Stefan Schennach (S/W) harsche Kritik an Kommissarin Cecilia Malmström, die seiner Meinung nach alles gegen die Behandlung als gemischtes Abkommen unternommen hat.

 

 

In der Debatte war man sich einig, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handelt, jedoch war eine breite Skepsis gegenüber einer vorläufigen Anwendung zu registrieren. "Die Parlamente werden sich in Zukunft eine vorläufige Anwendung nicht mehr gefallen lassen", sagte Stefan Schennach (S/W). Einem Vergleich mit anderen Abkommen hält er sachlich für nicht gerechtfertigt, da das Abkommen eine neue Qualität habe. Damit war er einer Meinung mit Monika Mühlwerth (F/W), die eine vorläufige Anwendung überhaupt als verfassungswidrig betrachtet. Ähnlich argumentierten die Vertreterinnen des österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Arbeiterkammer, die demokratiepolitische Bedenken äußerten und meinten, eine vorläufige Anwendung würde den Druck auf die nationalen Parlamente erhöhen und eine öffentliche Diskussion behindern. Der freiheitliche Bundesrat Bernhard Rösch (F/W) sprach sich in diesem Zusammenhang dagegen aus, die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung zu negieren. Wenn man das durchpeitsche, sei die Sozialpartnerschaft tot, meinte er.

Dem gegenüber stellte der Experte des Wirtschaftsministeriums fest, eine vorläufige Anwendung präjudiziere die Ratifizierung nicht, sie könne auch nur dann erfolgen, wenn das Europäische Parlament dem Vertrag zustimmt. Der Rat dürfe darüber hinaus nur jene Teile einer vorläufigen Anwendung zuführen, die in die alleinige Kompetenz der EU fallen. Auch seitens der Wirtschaftskammer konnte man der Kritik an einer etwaigen vorläufigen Anwendung des Abkommens nichts abgewinnen. In den Verhandlungen mit Kanada habe man viel erreicht, eine Verschiebung der Umsetzung wäre für die Wirtschaft schlecht, warnte sie. 

 

 

Ein großes Thema bleibt weiterhin der Investitionsschutz, obwohl dieser im Sinne der EU reformiert wurde und es sich nun um ein ordentliches Gericht mit unabhängigen RichterInnen handelt, wie Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) unterstrich. Die Skepsis war im Ausschuss unüberhörbar groß. So meinte die Vertreterin der Arbeiterkammer, es gebe keinen direkten Effekt zwischen Investitionsschutz und Investitionsflüssen, außerdem sieht sie keine volkswirtschaftlichen Vorteile. Inländische Investoren würden diskriminiert, Unternehmen könnten die Gesetzgebung mit hohen Schadenersatzklagen unter Druck setzen. Seitens des ÖGB führte man ins Treffen, mit dem Investitionsschutz würde die nationale Gerichtsbarkeit umgangen.

 

Dem hielt der Vertreter des Wirtschaftsministeriums entgegen, ausländische Investoren müssten geschützt werden, da sie in einer fremden Rechtsordnung tätig sind. Dieses Problem haben inländische Investoren nicht, es komme daher zu keiner materiell rechtlichen Diskriminierung. Außerdem seien erstmals in einem Handelsabkommen Parameter für eine "gerechte und billige Behandlung" definiert worden, das heißt Diskriminierung finde bei Rechtsverweigerung, einer grundlegenden Verletzung des rechtsstaatlichen Prinzips, bei manifester Willkür, bei gezielter Diskriminierung aus offensichtlich ungerechtfertigten Gründen und bei missbräuchlichem Verhalten, wie etwa Zwang, statt.

 

 

Die Arbeiterkammer sieht auch die Daseinsvorsorge gefährdet und kritisiert wie der ÖGB die regulatorische Kooperation. Für sensible Bereiche, wie etwa Gesundheits- und Umweltschutz gebe es keine Ausnahmen, argumentierten die beiden Arbeitnehmervertreterinnen. Außerdem seien die Arbeitnehmerstandards nur unverbindlich verankert. Der ÖGB tritt daher dafür ein, Sanktionen für das Nachhaltigkeitskapitel vorzusehen.

 

Dazu meinte man seitens des Wirtschaftsministeriums, Kanada habe sich bereit erklärt, die Nachhaltigkeit im Abkommen selbst zu regeln. Mit CETA sei man daher in dieser Frage sehr weit gekommen, sagte der Experte des Resorts, was auch von Stefan Schennach (S/W) anerkannt wurde. Auch die Wirtschaftskammer hält die regulatorische Kooperation für wichtig, weil man noch nicht für alle Bereiche zufriedenstellende Ergebnisse erzielen konnte und die Behörden daher besser kooperieren müssen.   

 

 

Was die weitere Vorgangsweise betrifft, so wird der Text des Abkommens nach Vorliegen aller Sprachfassungen dem Rat wahrscheinlich Mitte Juni von der Kommission vorgelegt. Nach Beratung in den zuständigen Ratsausschüssen könnte eine formelle Annahme im Herbst erfolgen und dann im Oktober bei einem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. Eine allfällige vorläufige Anwendung ist erst nach Zustimmung durch das Europäischen Parlament möglich. Dann kann auch der Ratifizierungsprozess in den nationalen Parlamenten erfolgen.

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde einstimmig angenommen:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

 

betreffend COM (2016) 51 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Eine EU-Strategie für die Wärme und Kälteerzeugung (93507/EU, XXV. GP)

 

Eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 31. Mai 2016.

 

 

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

 

 

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Schaffen einer EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung, da hierbei erstmals die Themenbereiche Gebäude und Wärmeerzeugung zusammengeführt werden. Insbesondere wird der Fokus auf die Steigerung der Energieeffizienz mittels thermischer Sanierung in Mehrfamilienhäusern und die Berücksichtigung energiearmer Haushalte anerkannt Dennoch enthält die vorliegende Mitteilung der Europäischen Kommission einige Punkte, die hinsichtlich des Subsidiaritäts- und des Verhältnismäßigkeitsprinzips kritisch zu sehen sind.

 

Dies gilt insbesondere für die Frage der Finanzierung von Projekten. Die laut Mitteilung der Europäischen Kommission vorgesehene Bündelung von Projekten zu großen Paketen ist aus Sicht des Bundesrates problematisch. Eine derartige Bündelung ist in der Praxis schwierig, da selbst durch eine Zusammenfassung mehrerer regionaler Projekte kaum eine wie von der Europäischen Kommission vorgesehene investitionswürdige Größe erreicht werden kann. Auch ist das Verfahren zur Antragstellung derart komplex, dass nur noch große Projekte und Unternehmen in der Lage sind, die Vielzahl an Nachweisen, Besicherungen und Kontrollsystemen darlegen zu können. Im Ergebnis werden kleinere regionale Akteure und deren Projekte institutionell benachteiligt bzw. bleibt regionalen Projekten der Zugang zu EU-Mitteln regelmäßig verwehrt, was im Energiebereich einem Tätigwerden auf lokaler bzw. regionaler Ebene entgegensteht. Der Zugang zu Finanzmitteln der Europäischen Union muss schon aus generellen Subsidiaritätserwägungen insbesondere jenen lokalen und regionalen sowie kommunalen Projekten offenstehen, welche die Ziele der EU-Wärme und Kältestrategie verfolgen.

 

Weiters befindet der Bundesrat, dass ein wie in der vorliegenden Mitteilung angedachter Zwang zu einer möglicherweise unrentablen thermischen Speicherung aus Subsidiaritätsgründen abzulehnen ist.  Im Rahmen der in der Wärme- und Kältestrategie dargestellten Instrumente finden sich nur wenige legistische Maßnahmen – zu hinterfragen ist daher, dass gerade bei der Einbeziehung der thermischen Speicherung in die Flexibilität und Ausgleichsmechanismen des Netzes daran gedacht ist, verbindliche Vorschriften zu erlassen. Es wäre weitaus sinnvoller Rahmenbedingungen für einen Wettbewerb zwischen den Technologien für Flexibilität und Ausgleichsmechanismen im Netz zu schaffen. Überdies würden die in der Mitteilung angedachten Vorschriften zu einem erheblichen Eingriff in die energiepolitische Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten und Regionen eingreifen und ist somit aus subsidiaritätsrelevanten Erwägungen abzulehnen.

 

Der Bundesrat stellt zudem fest, dass die vorliegende Mitteilung der Europäischen Kommission ein übertriebenes Gewicht auf die Elektrifizierung des Wärmesektors legt und dass die Mitteilung und das Arbeitsdokument (SWD (2016) 24 final Part 1) über den Pfad der so genannten „decarbonized electricity and district heating“ deutlich die Kernenergie in den Energieträgermix für Heizen und Kühlen einzubringen versuche. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine über den Weg der Einbindung der Wärme- und Kälteerzeugung in das Stromsystem erfolgende Aufwertung der Kernenergie entschieden abgelehnt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde einstimmig angenommen:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach, Dr. Heidelinde Reiter

 

betreffend Öffentliche Konsultation zu einem Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister (104419/EU, XXV. GP)

 

Eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 31. Mai 2016.

 

 

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

 

 

Das Transparenzregister soll Einblick in die Lobbyarbeit bei den EU Organen bieten und erfasst alle Tätigkeiten, durch die unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die Gestaltung oder Umsetzung von politischen Maßnahmen oder Entscheidungsprozesses der EU-Organe genommen werden soll, unabhängig davon, wo und durch welche Kommunikationskanäle oder –methoden sie erfolgen. Die Eintragungen in das Transparenzregister finden derzeit auf freiwilliger Basis statt. Derzeit führt die Europäische Kommission eine Konsultation zur Einführung eines verbindlichen EU-Lobbyregisters durch. In dieser wird nicht nur die Frage aufgeworfen, ob ein verpflichtendes Reglement eingeführt werden soll, sondern auch wie das bestehende System der Lobbykontrolle verbessert werden kann.

 

Das neue System soll insofern über das bestehende Register hinausgehen als es einerseits verpflichtend werden, sowie auch für den Rat der Europäischen Union gelten soll. Im Rahmen der geplanten Änderungen des Transparenzregisters gibt es Tendenzen, den Anwendungsbereich auf regionale Behörden und ihre Vertretungen bzw. damit auch auf die regionalen Parlamente (Landtage) auszuweiten. Es ist schon nach derzeitigem Stand so, dass Kommunalbehörden und Stadtverwaltungen, dazu aufgefordert sind, sich im Transparenzregister einzutragen, auch die regionalen Behörden und ihre Vertretungen können dies tun, sind aber noch nicht dazu aufgefordert. Diese Differenzierung zwischen regionaler und sub-regionaler Ebene erscheint dem Bundesrats EU Ausschuss recht willkürlich, bedenkt man etwa auch die sehr unterschiedliche Größe der Mitgliedstaaten und ihrer Bundesländer (vgl. etwa Deutschland vs. Österreich).

 

Die Landtage, die Landesregierungen und die Gemeinden sind demokratisch legitimiert und

als verfassungsrechtlich verankerte Teile der Republik Österreich und der Europäischen Union Akteure im europäischen Rechtssetzungsverfahren. Sie würden nach einer entsprechenden Erweiterung der Regelung wie Lobbying – Einrichtungen behandelt, die nicht Teil des Rechtssetzungssystems sind.

 

Der Bundesrat lehnt jedoch eine Gleichbehandlung von „regionalen Behörden“ (Landtag bzw. Landesregierung) sowie Gemeinden (Gemeindeverbände) mit klassischen Interessensvertretungen und Lobbying-Einrichtungen im Wege einer Registrierungspflicht auf Ebene der Europäischen Institutionen entschieden ab und tritt dahingehenden Tendenzen entgegen. Der  Bundesrat fordert daher vor diesem Hintergrund, dass demokratisch legitimierte Verfassungsorgane der Länder und Gemeinden als integraler Bestandteil des EU Rechtssetzungsverfahrens vom Anwendungsbereich des Transparenzregisters Europäischer Institutionen ausgenommen bleiben.

 

Dem Bundesrat ist die Transparenz im Bereich der Rechtsetzung ein zentrales Anliegen. Der Bundesrat anerkennt und unterstützt daher die grundsätzliche Erfassung und Kontrolle der Aktivitäten von Interessensvertretern und Lobbying-Einrichtungen auf europäischer Ebene und spricht sich auch dafür aus diese verbindlich zu gestalten und regelmäßig und systematisch zu kontrollieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme wurde einstimmig angenommen:

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

Kolleginnen und Kollegen

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 31. Mai 2016

 

zu TOP 6: Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its member states (98597/EU XXV.GP)

 

 

 

Der endgültige Text des geplanten Freihandelsabkommens der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada liegt nunmehr vor. Derzeit wird der 1.598 Seiten umfassende Text des Abkommens in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Die Europäische Kommission hat angekündigt, Mitte Juni die notwendigen Vorschläge zur Unterzeichnung und zur vorläufigen Anwendung des Abkommens vorzulegen. Nach Beratung in den zuständigen Ratsausschüssen könnte eine formelle Annahme im Herbst, erfolgen. CETA könnte dann im Oktober bei einem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet  werden. Eine allfällige vorläufige Anwendung ist erst nach Zustimmung des europäischen Parlaments möglich. Die Landeshauptleutekonferenz hat zu CETA am 11.05.2016 eine einheitliche Länderstellungnahme verabschiedet. Darin haben sie ihre einheitliche Stellungnahme gemäß Art 23d Abs 2 B VG vom Mai 2014 zu TTIP sowie den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom November 2014 bekräftigt und auf CETA ausgeweitet, sowie  den Bund aufgefordert:

 

„a) im Sinne des Beschlusses vom 5. Mai 2014 der Landeshauptleutekonferenz eine umfassende Information über den Stand der Verhandlungen zu TTIP/CETA umgehend zu übermitteln,

 

b) sich dafür einzusetzen, dass im Rat keine vorläufige Anwendung von CETA oder TTIP beschlossen wird,

 

c) sich dafür einzusetzen, dass Bestimmungen zur regulatorischen Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA weder Rechtsetzungsbefugnisse noch Beschränkungen oder Änderungen von in demokratischen Entscheidungsprozessen beschlossenen Regeln beinhalten dürfen,

 

d) sich dafür einzusetzen, dass Harmonisierungen und wechselseitige Anerkennungen auf Basis des Vorsorgeprinzips und unter Einbeziehung der Legislative erfolgen und

 

e) dem Abschluss von CETA und TTIP im Rat nicht zuzustimmen, solange nicht die Forderungen dieses Beschlusses, der gleichzeitig als einheitliche Stellungnahme gemäß Art 23d Abs 2 B VG gilt, erfüllt sind“.

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates begrüßt, dass Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner beim letzten Rat für Auswärtige Angelegenheiten (Handel) am 13. Mai 2016 auf die einheitliche Länderstellungnahme hingewiesen hat und die Bedenken der Bundesländer dem Protokoll beigefügt wurden.

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme:

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Anliegen der Bundesländer im Sinne der einheitlichen Länderstellungnahme vom 11.5. 2016 betreffend das Freihandelsabkommen mit Kanada weiterhin auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender, am 11. Mai 2016 im Ausschuss vertagter Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde mit Mehrheit von ÖVP und SPÖ abgelehnt:

 

 

ANTRAG

 

der Bundesräte Mühlwerth, Längle und Ing. Rösch

 

betreffend

 

Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its member states (98597/EU XXV.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats am 11.5.2016 (zu Top 6)

 

 

Kurz nach Einlangen des o.g. Dokuments am 5.4.2016 hat das Thema CETA breiten medialen Niederschlag gefunden. So war am 7.4.2016 auf http://derstandard.at/2000034326646/Versuchter-Freihandel-am-Parlament-vorbei  zu lesen, dass

 

„Handelspakt mit Kanada soll ohne Sanktus des Nationalrats in Kraft treten

Das zwischen der EU und Kanada geplante Freihandelsabkommen Ceta kann laut Wirtschaftsministerium vorübergehend ohne parlamentarische Zustimmung starten.

Wien – Es könnte schnell gehen und weitreichende Folgen haben. Das so gut wie fertig verhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada namens Ceta, das als Blaupause für das noch weit umstrittenere Vertragswerk mit den USA (TTIP) dient, soll vorläufig in Kraft treten, ohne dass die nationalen Parlamente zuvor grünes Licht gegeben haben. Das Wirtschaftsministerium hat laut einem Schreiben, das dem STANDARD vorliegt, nichts dagegen. "Einer vorläufigen Anwendung (gemeint sind die Ceta-Bestimmungen; Anm.) entsprechend der Kompetenzverteilung könne AT (sprich Österreich) zustimmen", steht in dem Bericht, der die Datumsangabe 16. 3. 2016 trägt und sich auf den EU-Ratsausschuss Handelspolitik bezieht. Der finale Ceta-Text solle nun rasch in alle Amtssprachen übersetzt und voraussichtlich im Herbst unterzeichnet werden. Ein provisorisches Inkrafttreten werde begrüßt, heißt es zusammenfassend in dem Bericht, der den Briefkopf BMWFW (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) trägt und als "nicht zur Veröffentlichung geeignet" bezeichnet wird. Kursänderung "Das ist nicht mit uns akkordiert", sagte ein Sprecher von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), dem "Spiegelminister" von Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP). "Eine offizielle Position Österreichs dazu gibt es erst, wenn die EU-Kommission das endgültige Abkommen dem Rat übermittelt hat", hieß es im Büro von Minister Stöger auf STANDARD-Anfrage. In Deutschland jedenfalls, wo das Ceta-Abkommen und insbesondere TTIP wie in Österreich kontroversiell wie kaum wo sonst diskutiert wird, hat es eine Kursänderung gegeben. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ist auf die Linie der EU-Kommission eingeschwenkt, nachdem er noch 2014 ein Inkrafttreten sowohl von Ceta als auch von TTIP von der vorhergehenden Zustimmung der nationalen Parlamente abhängig gemacht hat. "Die vorläufige Anwendung" entspreche der "üblichen Praxis" und sei "vollständig demokratisch", erklärte das deutsche Wirtschaftsministerium kürzlich in einer Unterrichtung vor dem Deutschen Bundestag. Bis das Abkommen von allen nationalen Parlamenten ratifiziert ist, kann es bis zu vier Jahre dauern. Unter Juristen ist das geplante Vorgehen jedenfalls umstritten. Es sei "verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch unakzeptabel, dass die vorläufige Anwendung eines Abkommens an den Parlamenten vorbei erfolgt", steht beispielsweise in einem Gutachten des Europa- und Völkerrechtlers Wolfgang Weiß von der Universität Speyer. Die Wirkungen des Abkommens würden bereits eintreten, noch ehe eine Zustimmung der Parlamente hierzu erfolgt sei. Das sei zwar gängige Praxis in der EU, aber die umfangreichen Freihandelsabkommen der neuen Generation, zu denen Ceta und TTIP gehörten, seien "von hoher politischer Bedeutung", stellten die "Handelsbeziehungen auf eine völlig neue Grundlage" und berührten den "Entscheidungsraum des deutschen Gesetzgebers". Auch aus österreichischer Perspektive ist die vorläufige Anwendung der Bestimmungen potenziell verfassungswidrig. Das hat beispielsweise der Verfassungsrechtler Heinz Mayer erst vor wenigen Wochen angemerkt. Daran ändert auch nichts, dass vor Inkrafttreten des Abkommens wohl das Europäische Parlament grünes Licht geben muss. Kritiker wie Greenpeace fürchten, dass Ceta und TTIP soziale und ökologische Standards bedrohen und den Einfluss von Konzernen auf die Politik stärken.“

 

In weiterer Folge erteilte Arbeiterkammer-Präsident Kaske einer vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens mit Kanada ohne vorheriger Zustimmung des Nationalrats eine klar Absage "Der Ceta-Vertrag muss vom Nationalrat in seiner Gesamtheit zum Beschluss vorgelegt werden, eine vorläufige Anwendung von Vertragsteilen kommt nicht infrage", forderte Arbeiterkammerpräsident Rudolf Kaske am vergangenen Donnerstag. "Ich darf Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner daran erinnern, dass sich über 70 Prozent der Bevölkerung ausdrücklich gegen das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ausgesprochen haben, und Ceta ist TTIP durch die Hintertür. Das darf so nicht umgangen werden, das ist verfassungsrechtlich bedenklich", sagte Kaske.

"An unserer Position hat sich nichts geändert," sagte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Mitterlehner. "Wir bewerten Ceta als 'gemischtes Abkommen', weshalb die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament über den finalen Text mit allen Details abstimmen müssen. Die vorläufige Anwendung erfordert aus unserer Sicht die vorherige Zustimmung des Europäischen Parlaments. Genau diese parlamentarische Zustimmung werden wir beim nächsten Handelsministerrat im Mai von der EU-Kommission einfordern."

(Quelle: http://derstandard.at/2000034378637/Handelspakt-mit-KanadaPlaene-zu-vorlaeufiger-Anwendung-stossen-auf-breite-Ablehnung ).

 

Ein provisorisches Inkrafttreten des als kompetenzrechtlich „gemischt“ zu qualifizierenden Abkommens CETA ist aus demokratiepolitischen Erwägungen als verfassungsrechtlich bedenklich und als mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar zu bewerten und einer vorläufigen Anwendung von CETA damit eine klare Absage zu erteilen.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die am 29.4.2016 eingelangte Stellungnahme des Salzburger Landtags verwiesen.

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 4 B-VG

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene einheitlich und klar gegen eine vorläufige Anwendung von CETA auszusprechen.“

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfen würde.

 

Folgender, am 11. Mai 2016 im Ausschuss vertagter Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde mit Mehrheit von ÖVP und SPÖ abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

der Abgeordneten Reiter

 

betreffend TOP 6  Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its Member States, of the other part (98597/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Europa-Ausschusses des Bundesrates am 11.05.2016

 

 

 

Ende Februar 2016 gaben die Europäische Kommission und die kanadische Regierung bekannt, dass die juristische Überprüfung von CETA, dem EU-Kanada Handelsabkommen, abgeschlossen ist. Im Rahmen dessen wurden alle wesentlichen Elemente des neuen EU-Ansatzes im Bereich Investitionen übernommen, der im TTIP-Vorschlag der EU vom November 2015 dargelegt wurde. Sobald der Vertragstext in alle EU-Amtssprachen übersetzt ist, wird dieser dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt.

 

Auch wenn nun nicht mehr von ISDS sondern von einem internationalen Investitionsgericht die Rede ist, bleiben die grundsätzlichen Kritikpunkte am wie auch immer genannten Investitionsschutz-System aufrecht: Zum einen handelt es sich sowohl bei den USA als auch bei der EU um moderne Rechtssysteme, bei denen für den Nationalrat - festgehalten in seinem Beschluss vom September 2014 –  die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen zwischen diesen Staaten nicht erkennbar ist. Zum anderen bleibt die Bevorzugung ausländischer Investoren gegenüber inländischen aufrecht. Ausländischen Investoren wird nach wie vor das privilegierte Recht eingeräumt, vor einem internationalen Gremium auf Schadenersatz zu klagen. Allen anderen gesellschaftlichen Akteuren – inklusive inländischen Unternehmen – bleibt diese Möglichkeit vorenthalten. Der Vorschlag für ein Internationales Investitionsgericht kann deshalb nur auf der Annahme beruhen, dass die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz bieten. Wenn dem so wäre, dann müssten die Versäumnisse offengelegt werden, damit die jeweiligen Gesetzgeber bestehende Lücken beheben könnten. Nachdem das bisher nicht passiert ist, wird deutlich sichtbar, dass es sich beim neuen Investorenschutz nicht um das Ende des „alten ISDS-Systems“ handelt sondern lediglich um eine Umetikettierung mit ein paar Verschönerungsmaßnahmen.

 

Neben der Abschaffung von 99 Prozent der zwischen EU und Kanada bestehenden Zölle zielt das Abkommen insbesondere auf die Beseitigung sogenannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse ab. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse betreffen die Sicherheit und Kennzeichnung von Lebensmitteln, Grenzwerte chemischer und toxischer Belastung, das Gesundheitswesen und die Arzneimittelpreise, das Recht auf Privatsphäre im Internet, Energieversorgung, öffentliche Dienstleistungen, Patente und Urheberrechte, die Nutzung von Land und Rohstoffen, die Rechte von ArbeitnehmerInnen, die öffentliche Auftragsvergabe und vieles mehr. Was jedoch in der Freihandelslogik als „Hemmnis“ abgetan wird, ist wichtig für den Schutz von Umwelt, KonsumentInnen, ArbeitnehmerInnen, der Gesundheit etc. Der Abbau von regulatorischen Beschränkungen des Handels soll im Rahmen fortlaufender regulatorischer Kooperation nach Ratifikation von CETA geschehen („living agreement). Grundsätzlich können nahezu alle zukünftigen Regulierungsmaßnahmen, die einen Bezug zum Handel mit Waren und Dienstleistungen aufweisen, in den dafür vorgesehenen Haupt- und Unterausschüssen behandelt werden. Parlamente werden außen vor gelassen, was demokratiepolitisch bedenklich ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft, wird aufgefordert, CETA auf europäischer Ebene abzulehnen, solange die Forderungen der Stellungnahmen in Bezug auf TTIP des EU-Ausschusses des Bundesrates nach Art. 23e B-VG vom 8. Juli 2014 sowie der Einheitlichen Länderstellungnahme nach Art 23 d B-VG vom 5. Mai 2014 in CETA nicht umgesetzt sind.

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfen würde.