Parlament Österreich

 

 

 

IV-102 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 13. September 2016

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 13. September 2016

__________________________________________________________

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2016) 271 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010

(110064/EU XXV.GP)

 

2.    COM(2016) 434 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

(109899/EU XXV.GP)

 

3.    COM(2016) 378 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung

(109337/EU XXV.GP)

 

4.    COM(2016) 478 final/2

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (Bericht gemäß Artikel 23 der Richtlinie)

(113410/EU XXV.GP)

 

5.    COM(2016) 508 final

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Festlegung des Standpunkts der Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung

(113522/EU XXV.GP)

 

 

 

Vor Eingang in die Tagesordnung berichtete Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) über aktuelle Entwicklungen.

 

Seit dem letzten Ausschuss sind folgende Dokumente eingegangen:

 

·         Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur begründeten Stellungnahme vom 13. Juli 2016 zum Verordnungsvorschlag für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze

 

·         Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Mitteilung vom 31. Mai 2016 zur öffentlichen Konsultation zu einem Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister

 

·         Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Mitteilung vom 31. Mai 2016 zum Vorschlag EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung

 

·         Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Mitteilung vom 11. Mai 2016 zum Vorschlag „Feuerwaffen-Richtlinie“

 

·         Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Mitteilung vom 30. März 2016 zum Richtlinienvorschlag vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und zum Richtlinienvorschlag vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels.

 

·         Stellungnahmen des Vorarlberger Landtags und des Steiermärkischen Landtags zur Konsultation zu einem Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister

 

·         Gemeinsame Länderstellungnahme zum Vorschlag betreffend die Blaue Karte - Richtlinie

 

·         Einheitliche Länderstellungnahme zum Vorschlag Geoblocking-Verordnung

 

·         Zweites Vorschlagspaket der Kommission für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

 

·         ein Vorschlag für eine Verordnung über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen

 

·         zwei Vorschläge für Richtlinien im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

 

 

 

 

 

 

Als ExpertInnen standen dem Ausschuss zur Verfügung:

 

·         Direktor Mag. Wolfgang Taucher (BFA)

·         Mag. Dietmar Hudsky (BMI)

·         Dr. Maria Ziniel (BMI)

·         Mag. Rainer Hinterleitner (BMLFUW)

·         Mag. Ewald Haidl (BMVIT)

 

 

EU-Asylagentur

 

Die Europäische Kommission will die Flüchtlingsverteilung in der EU vorantreiben: Die Freiwilligkeit der Nationalstaaten bei Flüchtlingsaufnahmen sei zwar beizubehalten, erreichen müsse man aber eine gerechtere Lastenteilung unter den Mitgliedsländern, als es das Dublin-System ermöglicht. Zur Umsetzung einer funktionierenden Europäischen Asylpolitik schlägt die Kommission nun vor, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine EU-Asylagentur mit erweitertem Mandat umzuwandeln. Die Agentur soll eine tragfähige Verteilung der Anträge auf internationalen Schutz ermöglichen und eine einheitlichere Prüfung von Asylanträgen in der gesamten Union sicherstellen. Angedacht werden dabei auch Solidarbeiträge von Ländern, die nicht am Umverteilungsprogramm teilnehmen wollen.

 

Im EU-Ausschuss des Bundesrats stieß das Vorhaben auf Skepsis bei allen Fraktionen, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Während SPÖ und ÖVP sich vor allem sorgten, dass die neue Asylagentur bei der Flüchtlingsverteilung zu wenig Durchsetzungskraft haben wird, meinte die FPÖ generell, da zumeist Wirtschaftsflüchtlinge nach Europa kämen, solle die Union ihr Augenmerk vor allem auf die Sicherung der Außengrenzen legen. Die Grünen pochen auf die Einbindung von NGOs und das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR in die Arbeit der Asylagentur.

 

Über die Reaktion der Europäischen Kommission auf Stellungnahmen des EU-Ausschusses sowie der Länder zu verschiedenen Legislativvorschlägen – etwa zur Transparenz-Richtlinie – äußerte sich Bundesrat Stephan Schennach (S/W) eingangs der Sitzung durchaus positiv und regte einen weitergehenden Austausch mit Brüssel an. So heiße es etwa in einer Antwort der Kommission, die Kritik des Bundesrats werde in der Gestaltung des Transparenzregisters beachtet. Zudem habe man offenbar mit der Beanstandung des übertriebenen Gebrauchs delegierter Rechtsakte in verschiedenen Zusammenhängen "einen wunden Punkt" getroffen. Problematisch sieht der Sozialdemokrat nur die Kommissionshaltung zur Kernenergie als rein nationale Zuständigkeit.

 

Ihr Konzept zur Verbesserung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) stellt die Europäische Kommission im Verordnungsentwurf für die EU-Asylagentur mit Sitz in Malta vor. Um ein faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates herzustellen, brauche es mehr Konvergenz im Asylsystem der Union. Ausgeweitet werden soll in diesem Zusammenhang die Befugnis der Mitgliedstaaten, Daten von Drittstaatenangehörigen und Staatenlosen, die keinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und sich illegal in der EU aufhalten, zu speichern und abzufragen.

 

Das Innenministerium (BMI) versichert, die Agentur habe als neue Kontroll- und Monitoringstelle vor allem unterstützende Funktion: "sie soll nationale Entscheidungen nicht ersetzen", sagte ein Vertreter des Ressorts im Ausschuss. Vor diesem Hintergrund problematisierten Edgar Mayer (V/V), Stefan Schennach (S/W) und Eduard Köck (V/N) allerdings, inwieweit ein Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge beziehungsweise die Kontrolle der Registrierung von AsylwerberInnen umsetzbar ist. Heidelinde Reiter (G/S) hinterfragte die Definition sicherer Herkunftsstaaten im Zusammenhang mit Abschiebungen; und ob hier ausreichend mit Menschenrechtsorganisationen zusammengearbeitet wird. Monika Mühlwerth (F/W) wiederum äußerte Verständnis für Staaten, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen und ihre Parteikollege Christoph Längle (F/V) führte überdies die Mehrkosten ins Treffen, die eine Asylagentur mit ausgeweitetem Mandat mit sich bringe.

 

Zumindest letzteren Punkt bestätigte der Experte des Innenressorts: die Agentur von derzeit 99 Personen solle zum Zweck effizienter Kontrolle und Unterstützung aufgestockt werden, was natürlich nicht gratis sei. So soll die Agentur Unterstützungsteams für Asylfragen entsenden können, um operativ und in technischer Hinsicht auszuhelfen, wenn die Asyl- und Aufnahmesysteme eines Mitgliedstaats durch eine außergewöhnlich hohe Zahl dringender Asylanträge übermäßig belastet sind – wodurch wiederum das Gemeinsame Europäische Asylsystem als Ganzes gefährdet wäre.

 

Zusammengesetzt würden diese Teams aus einer Einsatzreserve von mindestens 500 Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten und aus eigenen Sachverständigen. Ausgebaut werden soll auch die Möglichkeit von Kooperationen mit Drittstaaten. Reiters Befürchtung, Abschiebungen würden durch die Agentur erleichtert, versuchte der Experte mit dem Hinweis auf die enge Kooperation der Asylagentur mit dem UNHCR auszuräumen. Das Gesamtpaket zur Reform des Dublin-Systems beinhalte überdies eine gesamteuropäische Liste sicherer Herkunftsstaaten, die die nationalen Auflistungen ersetzen solle. Die Durchsetzungskraft des neu zu schaffenden Asylgremiums schließlich wolle Brüssel einerseits durch transparente Kontrolle und ein darauf aufbauendes Berichtswesen samt Empfehlungen stärken. Sollte ein betroffener Staat darauf nicht reagieren, stehe ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission im Raum, so der BMI-Mitarbeiter.

 

Eine der Hauptaufgaben der Asylagentur wird gemäß Kommissionsplan die Handhabung des Schwellenwerts sein, auf dem der Fairnessmechanismus des neuen Dublin-Systems zur Umverteilung von AsylwerberInnen fußt. Darüber hinaus soll sie eine EU-weit einheitlichere Beurteilung von Anträgen auf internationalen Schutz und eine engere praktische Zusammenarbeit sowie einen intensiveren Informationsaustausch der Mitgliedstaaten gewährleisten. Das Unionsrecht und hohe Standards bei Asylverfahren, Aufnahmebedingungen und der Gewährung von Schutz sei zu fördern, wobei die Agentur systemrelevante Mängel möglichst frühzeitig festzustellen habe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitsmigration

 

Die EU braucht Fachkräfte. Hochqualifizierten Personen aus Ländern außerhalb der Union soll daher die Arbeitsmigration erleichtert werden: Mit diesem Vorsatz haben EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und sein Team im laufenden Arbeitsprogramm die Überarbeitung der Blauen Karte angekündigt, die Drittstaatangehörige zu Aufenthalt und Arbeit in der Europäischen Union berechtigt. Angesichts des demografischen Wandels könne Europa seinen Arbeitskraftbedarf sonst nicht decken, so die Befürchtung, denn die Migration in die EU erfolge derzeit vor allem im Zusammenhang mit der Schutzbedürftigkeit von Personen.

 

Die vor sieben Jahren analog zur Green Card der USA geschaffene Blue Card der EU hatte zum Ziel, als einheitliche unionsweite Regelung im Rahmen einer erfolgreichen Migrationssteuerung für Hochqualifizierte praktikable legale Wege nach Europa zu bieten. Konterkariert wird dieses Konzept nach Meinung der Kommission durch die Vielzahl zusätzlicher nationaler Regelungen mit restriktiven Zulassungsbedingungen, die es deswegen abzuschaffen gelte.

 

Im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats stieß die Ankündigung einer EU-weiten Harmonisierung von Zuwanderungsregelungen zwar vor allem bei der FPÖ auf Ablehnung, da man nach den Worten von Monika Mühlwerth (F/W) vor allem danach trachten sollte, "die eigenen Leute zu halten", die teuer ausgebildet worden seien. Der aktuelle Richtlinienvorschlag zu "Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung" veranlasste aber auch SPÖ und ÖVP zu einer kritischen Mitteilung an die Europäische Kommission. Wie Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) ausführte, gebe es große Bedenken bei einer Harmonisierung der Zulassungsbestimmungen auf Kosten nationaler Regelungen; schon aus Subsidiaritätsgründen, da nationale Systeme wie die Rot-Weiß-Rot-Karte besser funktionierten als die Blaue Karte der EU, ergänzte Stefan Schennach (S/W).

 

Die Grünen schließlich erwarten sich von der Politik vermehrt Maßnahmen, um Österreich für Hochqualifizierte attraktiver zu machen. Ungeachtet dessen sei eine stärkere Abstimmung zwischen Mitgliedsstaaten in diesem Bereich zu befürworten, so Heidelinde Reiter (G/S).

 

Die 2009 verabschiedete Richtlinie zur "Blauen Karte EU" sollte die Zulassung und Mobilität hochqualifizierter ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten und ihrer Familienangehörigen erleichtern. Das Bestreben war, durch harmonisierte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen und der Festlegung bestimmter Rechte für diese Personengruppe dem Mangel an entsprechend qualifizierten Arbeitskräften beizukommen und so Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliches Wachstum der EU zu stärken. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission reicht die Blaue Karte in ihrer jetzigen Form aber nicht aus, um durch gesteuerte Zuwanderung beruflich qualifizierter Fachkräfte die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen zu bewältigen. Immerhin seien von den MigrantInnen, die ein EU-Zielland wählen, 48% gering und nur 31% gut ausgebildet.

 

Genaue Angaben zur Zahl hochqualifizierter Zuwanderer in die EU, wie sie Christoph Längle (F/V) einforderte, seien derzeit nicht bekannt, meinte ein Experte des Innenministeriums im Ausschuss. Ähnlich wenig könne darüber gesagt werden, ob der Fachkräftemangel in den diversen EU-Ländern in gleichartigen Bereichen vorhanden ist, da die Anforderungen für bestimmte Qualifikationen noch sehr unterschiedlich seien, erfuhr Ingrid Winkler (S/N). Laut EU-Kommission kämpft die europäische Wirtschaft bereits mit strukturellen Qualifikationsdefiziten und Missverhältnissen zwischen dem Arbeitskräftebedarf und dem Arbeitskräfteangebot besonders in Schlüsselbereichen wie den Informationstechnologien, dem Gesundheitswesen oder im Ingenieurbereich. Wachstum, Produktivität und Innovation würden darunter leiden und kleineren Mitgliedsstaaten falle es sehr schwer, im internationalen Wettbewerb um beruflich qualifizierte Fachkräfte zu bestehen. Schulungs- und Höherqualifizierungsmaßnahmen in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit könnten den Bedarf nicht vollständig und keinesfalls sofort decken, heißt es in den Erklärungen der Kommission für ihren Vorschlag, aufbauend auf dem bestehenden Modell weitere Erleichterungen einzuführen.

 

Drei Jahre ununterbrochener Aufenthalt – statt bisher fünf Jahre – sollten dem Richtlinienentwurf zufolge künftig ausreichen, um die Rechtsstellung als InhaberIn einer Blauen Karte erwerben zu können. Diese Änderung sehe man sehr kritisch, zumal dies den geltenden Bestimmungen der Daueraufenthalts-Richtlinie widerspreche, erläuterte der Vertreter des Innenministeriums. Ebenso sei das Vorhaben der Kommission, das System auf hochqualifizierte Asylberechtigte auszudehnen, problematisch, da die Verbindung zwischen Asyl und qualifizierter Zuwanderung Österreich vermehrt zu einem Zielland für MigrantInnen machen könne. Grundsätzlich halte man zwar Bestrebungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in der Union für positiv, der Zuzug Hochqualifizierter sei aber tunlichst nur mit Maß und Ziel zu fördern. Das Verbot paralleler nationaler Zulassungssysteme sei völlig abzulehnen, geht es nach dem BMI, da so nicht mehr flexibel auf Entwicklungen am heimischen Arbeitsmarkt reagiert werden könne.

 

Weitere von Brüssel geplante Erleichterungen zum Erwerb einer Blauen Karte sind die Senkung der Einkommensschwelle sowie der Mindestlaufzeit eines Arbeitsvertrags von 12 auf 6 Monate, vereinfachte und verkürzte Verfahren zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Berufserfahrung sowie die Möglichkeit, in begrenztem Maß freiberuflich bzw. eine Zeitlang im EU-Ausland tätig zu sein.

 

Zugesichert wird den Mitgliedsstaaten von der Kommission, auch im Falle einer stärker harmonisierten EU-weiten Regelung und der Abschaffung der parallelen innerstaatlichen Regelungen die Zuständigkeit für bestimmte Aspekte beizubehalten. Dazu gehören laut Entwurf unter anderem das im Vertrag verankerte Vorrecht, die zulässige Zahl an ArbeitsmigrantInnen, die aus Drittstaaten einreisen, festzulegen, und die Kontrolle über das Lohnniveau. Erlaubt werden zudem Arbeitsmarktprüfungen in Bereichen, die von hoher Arbeitslosigkeit geprägt sind, ehe eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufenthaltstitel

 

Vereinheitlicht werden soll überdies das äußere Erscheinungsbild von Aufenthaltskarten für Drittstaatenangehörige. Im diesbezüglichen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission heißt es, in den letzten Jahren hätten sich in den Mitgliedsstaaten große Unterschiede bei der Ausgestaltung der Aufenthaltstitel ergeben, vor allem aufgrund zusätzlich angefügter Sicherheitsmerkmale. Durch einheitliches Design und Kartenformat sowie dieselben Sicherheitsmerkmale und Personalisierungstechniken will man nunmehr die Karten besser gegen Betrug absichern. So müssen Grundsicherheitsmerkmale von allem Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

 

Dennoch will die Kommission fakultative Sicherheitsmerkmale weiterhin zulassen. Wie genau diese auszuführen sind, plant Brüssel, in einem künftigen Durchführungsbeschluss festzulegen. Gebilligt werden in einigen Ländern verbreitete Kontaktchips auf den Karten für elektronische Behördendienste, obwohl diese zu einer gewissen Uneinheitlichkeit des Formats führen.

 

Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Aufenthaltstitelkarten werden vom Innenministerium ausdrücklich begrüßt, zumal Österreich bei den Vorarbeiten zur Schaffung des neuen Aufenthaltstitels im Scheckkartenformat aktiv mitgewirkt habe, wie der Vertreter des zuständigen Innenressorts im Ausschuss sagte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geodaten

 

Die Einrichtung einer Geodateninfrastruktur in Europa gemäß INSPIRE-Richtlinie erleichtert die Zusammenarbeit europäischer Länder bei der Lösung von Umweltproblemen und beseitigt Hindernisse beim Austausch von Geodaten zwischen Mitgliedstaaten. Der EU-Ausschuss des Bundesrates befasste sich heute mit einem aktuellen Kommissionsbericht über Fortschritte bei der Durchführung der Richtlinie, in dem die Bedeutung der INSPIRE-Richtlinie für die digitale Wirtschaft und für die Strategie des digitalen Binnenmarkts hervorgehoben wird.

 

Laut Kommission senke es den Verwaltungsaufwand, wenn Daten zwischen Behörden problemlos ausgetauscht werden können. Noch verhinderten dies die Datenpolitik mancher Länder und unzureichende Investitionen, kritisiert die EU-Kommission und unterstreicht den erheblichen Mehrwert einer besseren Geodateninfrastruktur. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten und der EU daher eine kritische Prüfung ihrer Datenpolitiken, wobei umweltbezogene Geodaten für Überwachung und Berichterstattung sowie für relevante globale Prozesse im Vordergrund stehen sollten. Eine bessere Koordination zwischen nationaler INSPIRE-Durchführung, E-Government und Open Data soll Probleme beim freien Datenfluss im digitalen Binnenmarkt lösen. Die INSPIRE-Regeln bei der Harmonisierung von Geodaten sollen vereinfacht und gemeinsame Instrumente eingesetzt werden sowie gemeinsame Prioritäten zwischen EU und Mitgliedstaaten gelten. Die Kommission will bestehende Finanzierungsprogramme bei der Durchführung von INSPIRE nutzen, auch für die Interoperabilität von Verwaltungen. Auch will die Kommission die Aufnahme von INSPIRE-Diensten und Datenharmonisierung in EU-Initiativen auf EU-Ebene fördern, heißt es im Bericht der Kommission.

 

Österreich rangiert bei der Durchführung dieser Richtlinie in der oberen Liga der EU-Länder und trägt engagiert zum digitalen Binnenmarkt bei, hielt ein Vertreter des Umweltressorts fest. Die Leistungen der befassten Stellen verdienten Anerkennung, da die Durchführung der Richtlinie große Herausforderung mit sich bringt, sagte der Experte. Das Ministerium nimmt seine Koordinationsaufgabe in der Geodateninfrastruktur des Bundes weiterhin intensiv wahr, treibt den effizienten Einsatz der elektronischen Geodateninfrastrukturen in Österreich voran und forciert auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich und Deutschland die sparsame Durchführung der Richtlinie.

 

Österreich achtet darauf, dass die Kommission bei der INSPIRE-Richtlinie nicht über das Ziel hinausschieße, erfuhr SPÖ-Bundesrat Stefan Schennach (S) in der Debatte. Es sei gelungen, die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass Österreich bei der schwierigen Umsetzung der sehr technischen Richtlinie auf einem guten Weg sei.

 

Die gute technische Entwicklung bei der Geodateninfrastruktur brachte Heidelinde Reiter (G) zur Sprache und wies auf starke heimische Unternehmen und Exportmöglichkeiten hin.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gefahrguttransporte

 

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügte Verordnung (113522/EU) werden alle zwei Jahre an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst. Dabei geht es um neue Begriffe, Klassifizierungskriterien, Anforderungen an die Verpackung, um Kennzeichnung und um die Aktualisierung von Normen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt, nützlich und sollten von der Union unterstützt werden, schreibt die EU-Kommission und schlägt dem Rat vor, einen positiven Standpunkt der Europäischen Union zu den geplanten Änderungen festzulegen. Ziel der Europäischen Union ist es, Maßnahmen der Union bei der Beförderung gefährlicher Güter auf die Verbesserung der Sicherheit und im Verkehr auszurichten, die Umwelt zu schützen und den internationalen Transport zu vereinfachen, heißt es im Kommissionsvorschlag.

 

Um Einsprüche zu vermeiden, soll der Rat die Mitgliedsstaaten in einem Formalakt dazu verpflichten, keinen Widerspruch zu erheben und die Änderungen wie vorgesehen am 1.1.2017 in Kraft treten lassen. Laut Europäischem Gerichtshof bestehe in solchen Fällen eine Kompetenz der EU, berichtete ein Experte vom Verkehrsressort. Von einem "reinen Formalakt" sprach der Experte deshalb, weil kein EU-Mitgliedstaat Interesse an einem Einspruch habe.

 

In der Debatte bejahte der Experte die Frage der Bundesrätin Ana Blatnik (S), ob die neuen Bestimmungen inhaltlich über Transportfragen hinaus auch die Verpackung gefährlicher Güter betreffen. Während Bundesrat Christoph Längle (F) über LKW auf österreichischen Straßen klagte, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, übte Heidelinde Reiter (G) Kritik an mangelnder Transparenz bei den Bestimmungen für Gefahrguttransporte. Das gelte auch für das Risikoeinstufungssystem, sagte Reiter und forderte das Verkehrsressort auf, besser über die Gefahrguttransportbestimmungen zu informieren.

 

Von Seiten des Ressorts war zu erfahren, dass Fahrzeuge generell nach dem Kraftfahrzeuggesetz beurteilt würden, für Tankfahrzeuge und beim Transport von Sprengstoffen gelten ebenso zusätzliche Bestimmungen wie bei Tankschiffen, für die sich insbesondere Stefan Schennach (S) interessierte.

 

Für Unfälle mit Gefahrgütern bestehe eine Meldepflicht, da Österreich aber nur sehr wenige Unfälle mit Gefahrgütern verzeichne, sei es bisher nicht möglich gewesen, eine Unfalldatenbank aufzubauen, die ausreichend viele Daten für eine Risikoanalyse und –bewertung biete, lautete die gute Nachricht aus dem Verkehrsministerium. Informationen über alle Vorschriften für Gefahrguttransporte erhalten Interessierte über die Homepage des Verkehrsministeriums, erfuhren die BundesrätInnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurden vom Ausschuss mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit angenommen:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

 

Betreffend COM (2016) 378 final Mitteilung über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassenden, Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 13. September 2016 zu TOP 3

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

Der EU- Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das                                          Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Grundgedanke der seit dem Jahr 2009 bestehenden „Blaue Karte EU“ war es, gegen den Mangel an Arbeitskräften und entsprechenden Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt vorzugehen und die Wettbewerbsfähigkeit sowie das wirtschaftliche Wachstum in der EU zu stärken. Die Gründe dafür, dass die Europäische Kommission nun eine Revision der „Blaue Karte EU“ vorgelegt hat, liegen darin, dass die anvisierten Ziele, nämlich die Anwerbung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus der ganzen Welt, nicht im angestrebten Ausmaß verwirklicht werden konnten. Vielmehr zieht die Europäische Union vor allem Menschen mit einem Schutzbedarf und geringerer Qualifikation aus Drittstaaten an. Vor allem junge Studienabsolventen und Forscher sind nicht im gewünschten Ausmaß aus Drittstaaten zugezogen.

 

Stoßrichtung des vorliegenden Vorschlags ist die generelle Absenkung des Zulassungsniveaus für Inhaber der „Blauen Karte EU“ und eine weitere Harmonisierung des EU-weiten Systems:

 

·         Mit dem neuen Vorschlag soll eine EU-weite Regelung geschaffen werden, die parallele einzelstaatliche Regelungen ersetzt und somit ein Ende der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ bedeuten würde.

·         Zudem soll den Inhabern der „Blauen Karte EU“ ein rascherer Zugang zu einem langfristigen Aufenthaltstitel sowie ein flexiblerer Arbeitsmarktzugang gewährt werden.

·         Generell soll die Zulassung niederschwelliger erfolgen, beispielsweise durch Miteinbeziehung junger Hochschulabsolventen und Fachkräfte aus Branchen, in denen Arbeitskräftemangel herrscht.

·         Gemäß der neuen Regelung sollten auch hoch qualifizierte Personen, die internationalen Schutz genießen, die „Blaue Karte EU“ beantragen können.

·         Anvisiert wird die Senkung der Gehaltsgrenze in bestimmten Beschäftigungskategorien mittels einer flexiblen Spanne, innerhalb derer die Mitgliedstaaten die betreffende Schwelle an die Besonderheiten ihrer Arbeitsmärkte anpassen können.

·         Ferner ist geplant die Verfahren für einen Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb der EU zu vereinfachen und es wird die Etablierung eines Systems „vertrauenswürdiger Arbeitgeber“ anvisiert.

 

Eine Attraktivierung der EU für Hochqualifizierte kann aus Sicht des Bundesrates durch eine verbesserte Harmonisierung der Zulassungsbedingungen, sowie verbesserte Mobilität bereits zugelassener, hoch qualifizierter Personen erfolgen. Es ist jedoch zu hinterfragen, ob für dieser Vorschlag den Grundsätzen der Proportionalität und Subsidiarität entspricht. Derzeit bestehen in 10 Mitgliedstaaten parallel durchaus funktionierende, nationale Systeme aufgrund derer in Summe mehr hoch qualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten in die EU kamen, als über die „Blaue Karte“. Darum regt der Bundesrat an, darüber nachzudenken, ob eine nationalstaatliche Regelung hier nicht viel besser geeignet wäre, entsprechende, gewünschte Zuwanderung zu bewirken. Darüber hinaus wird seitens des Bundesrates festgehalten, dass die jeweiligen nationalen Systeme der legalen Zuwanderung flexibler auf die jeweiligen wirtschaftlichen Umstände Rücksicht nehmen und direkt auf den Bedarf am heimischen Arbeitsmarkt reagieren können.

 

Eine Revision der „Blauen Karte EU“ muss stets unter Einhaltung des Prinzips der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verfolgt werden, wobei jede Konzeption eines harmonisierten Zuwanderungssystems die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten auf Genehmigung des Zugangs zum Arbeitsmarkt gemäß Artikel 79 Absatz 5 AEUV zu berücksichtigen hat. Die im Vorschlag weiter vorgenommene Einschränkung von nationalen Prüfungen des Bedarfs für eine qualifizierte Zuwanderung hat keine Rechtsgrundlage. Hier wird Gefahr gelaufen, die entsprechende Kompetenzaufteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten zu unterlaufen, sowie primärrechtliche Bestimmungen, insbesondere jene des Art. 79 Abs. 5 AEUV zu umgehen. Die Zulässigkeit des Bedarfs bei einem Zweit- oder Folgeantrag in einem anderen Mitgliedstaat darf nicht abgeschafft werden.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission das EU-Rahmensystem für Hochqualifizierte, die „Blaue Karte EU“, attraktiver zu gestalten und somit die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken. Diesbezüglich wird der Mehrwert nationaler Zulassungssysteme, welche eine flexible Reaktion auf Veränderungen am heimischen Arbeitsmarkt zulassen, betont. Eine Abschaffung dieser wäre aus Sicht des Bundesrates nicht zielführend. Im Zusammenhang mit Maßnahmen betreffend hochqualifizierter Arbeitskräfte sollte auf Kohärenz mit bestehenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Gruppe der Bezugsberechtigten und Ausgestaltung der mit dem Aufenthaltstitel einhergehenden Rechte, geachtet werden.