Parlament Österreich

 

 

 

IV-103 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 05. Oktober 2016

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 05. Oktober 2016

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Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2016) 358 final

Normungspaket - Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Europäische Normen für das 21. Jahrhundert

(105999/EU XXV.GP)

 

Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des oberösterreichischen Landtags vom 15. September 2016.

 

2.    COM(2016) 361 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Umsetzung der Binnenmarktagenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

(106367/EU XXV.GP)

     

Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des oberösterreichischen Landtags vom 15. September 2016.

 

     3.    COM(2016) 450 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinie 2009/101/EG

(113126/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     4.   COM(2016) 482 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 zwecks Schaffung einer krisenfesten Energieunion und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen

(112522/EU XXV.GP)

 

     5.   COM(2016) 479 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die  Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen

(112516/EU XXV.GP)

 

    6.    COM(2016) 447 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt

(112341/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor Eingang in die Tagesordnung berichtete Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) über aktuelle Entwicklungen.

 

Seit dem letzten Ausschuss sind folgende Dokumente eingegangen:

 

·         Stellungnahme des Salzburger Landtags zur Konsultation zu einem Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister

 

·         Stellungnahmen des Oberösterreichischen Landtags sowie des Vorarlberger Landtags zur Mitteilung der Kommission betreffend Normen für das 21. Jahrhundert und zu der Mitteilung der Kommission betreffend die Binnenmarktagenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

 

·         Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags zum Vorschlag betreffend die Blaue Karte - Richtlinie

 

·         Einheitliche Länderstellungnahme sowie eine Stellungnahme des Vorarlberger Landtags zum Sommerpaket zur Energieunion zur Umsetzung des Klima- und Energierahmens 2030

 

·         Vorschlag für eine Verordnung betreffend den Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Europäische Plattform für Investitionsberatung

 

·         Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie zur Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen.

 

 

Als ExpertInnen standen dem Ausschuss zur Verfügung:

 

·         DI. Gerald Freistetter (BMWFW)

·         Dr. Stefan Buchinger (BMWFW)

·         Mag. Martin Semberger (BMWFW)

·         Mag. Alexander Peschetz (BMF)

·         Mag. Christopher Lamport (BMLFUW)

·         DI Matthias Braun (BMLFUW)

·         Gesandte Yvonne Toncic-Sorinj (BMEIA)

·         Gesandter Gerhard Jandl (BMEIA)………………………...

·         Mag. André Buchegger (WKÖ)

·         Mag. Erich Kühnelt (WKÖ)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Normung

 

Die EU-Kommission macht Druck bei der Umsetzung der Binnenmarktstrategie. Durch eine Gemeinsame Normungsinitiative will sie einen weiteren Schritt zur Integration des Binnenmarkts setzen und legte zudem eine Mitteilung vor, in der sie eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Binnenmarktagenda vorlegt. Im EU-Ausschuss des Bundesrats wurden zu beiden Materien Bedenken geäußert, weshalb man übereinkam, diese Themen nochmals auf die Tagesordnung zu setzen. So standen Befürchtungen im Raum, durch die Normungsinitiative könnten Qualitätsstandards gesenkt werden, auch wenn man den Vorstoß im Sinne gegenseitiger Anerkennung von Berufsausbildung für durchaus berechtigt einschätzt. Auch die Digitale Agenda im Bereich der Binnenmarktagenda werteten die LändervertreterInnen als einen wesentlichen Aspekt zur Schaffung von Arbeitsplätzen, man sieht aber durchaus auch Gefahren. Zu beiden Themenkomplexen plant der Ausschuss daher, jeweils eine Mitteilung zu verfassen.

 

In ihrer Mitteilung "Europäische Normen für das 21. Jahrhundert" unterstreicht die EU-Kommission die Bedeutung einheitlicher Normen für den Binnenmarkt. Sie seien innovationsfördernd, dienten der Gewährleitung eines Qualitäts- und Sicherheitsniveaus und würden Beschäftigung und Wachstum ankurbeln, so die Kommission. Durch Normen würde zudem die Fragmentierung des Binnenmarkts überwunden und daraus resultierende hohe Kosten vermieden. Eine einheitliche Normierungspolitik ist für die Kommission ein "Schlüsselfaktor für Europas Führungsposition". Besondere Priorität soll der Normierung im IKT-Bereich und bei den Dienstleitungen eingeräumt werden - und darin orten die Bundesrätinnen und Bundesräte sensible Punkte, die genauer unter die Lupe genommen werden sollen, vor allem im Hinblick auf die Gewährleistung hoher Standards.

 

Die Bedenken richteten sich in erster Linie gegen die Ausdehnung auf Dienstleistungen, wobei die Bereiche Gesundheitswesen, Berufsqualifikationen und Tourismus hervorgehoben wurden. Da Österreich – im Gegensatz zu anderen Ländern - die Normierung stark über die Qualifikation und Standards definiert, wurden im Ausschuss dahingehend Bedenken geäußert, dass dies nicht nur zu einer viel zu starken Regulierung führen könnte, sondern auch zu einer Unterschreitung geltender hoher Standards. In diesem Sinne äußerten sich die BundesrätInnen Edgar Mayer (V/V), Stefan Schennach (S/W), Ferdinand Tiefnig (V/O) und Monika Mühlwerth (F/W). Schennach sprach in diesem Zusammenhang - wie auch seine FraktionskollegInnen Ana Blatnik (S/K) und Michael Lindner (S/O) - die Berufsqualifikationen an, wobei er aber betonte, dass man für die Berufsanerkennung ein eigenes System brauche. Günther Novak (S/K) plädierte zudem dafür, Sensibilität in Bezug auf den Tourismusbereich walten zu lassen. Als einen zentralen Bereich bezeichnete Heidelinde Reiter (G/S) den Gesundheitsbereich, hier ortet sie Handlungsbedarf. Reiter stellte aber die Frage in den Raum, ob europäische Normen durch Freihandelsverträge "overruled" werden könnten. Mühlwerth äußerte grundsätzlich Bedenken gegenüber einer weiteren Regulierung.

 

Die Kommission sieht im Bereich der Normen deshalb Handlungsbedarf, da das Normungsumfeld im Wandel begriffen ist. Neue Technologien und die fortschreitende Integration digitaler Lösungen in globale industrielle Wertschöpfungsketten sowie der sich rasch weiterentwickelnde internationale Kontext übe Druck auf das bestehende und bisher gut funktionierende Europäische Normungssystem (ESS) aus. Deshalb kündigt die EU-Kommission in ihrer Binnenmarktstrategie an, eine "Gemeinsame Normungsinitiative" ins Leben rufen zu wollen. Das Ziel besteht darin, "eine europäische Normungsplattform mit globaler Wirkung voranzutreiben, in deren Rahmen Normen in einer zeitnahen, offenen, transparenten und integrativen Art und Weise entwickelt werden." Die Normungsinitiative wird durch zwei weitere Dokumente ergänzt: die im April 2016 angenommene Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt, die Teil des Pakets "Technologien des digitalen Binnenmarkts und Modernisierung der öffentlichen Dienste" ist, und ein spezifisches, zum vorliegenden Paket gehöriges Dokument über Dienstleistungsnormen.

 

Wie das Wirtschaftsministerium betont, hat die "Gemeinsame Normungsinitiative" den Status einer freiwilligen Selbstverpflichtung für maßgeblich Beteiligte. Es sei daher wichtig, dass man bei der Erarbeitung von Normen dabei sei, denn ein Veto gebe nicht. Eine europäische Rechtssetzung wird in der Mitteilung nicht angekündigt. Ziel ist es, dass das europäische Normungssystem zeitgerecht branchenübergreifende qualitativ hochwertige Normen liefert und dabei eine breite Einbindung von Stakeholdern erfolgt, heißt es im Papier der Kommission.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Binnenmarktagenda

 

Auch die zweite im EU-Ausschuss diskutierte Mitteilung der Kommission unter dem Titel "Umsetzung der Binnenmarktagenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen" dient der Umsetzung der Binnenmarktagenda. Auf Basis einer Bestandsaufnahme hebt die Kommission darin jene Bereiche hervor, in denen strategische und politische Entscheidungen dringend erforderlich sind. Im Mittelpunkt stehen dabei die Binnenmarktstrategie, die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und der Aktionsplan zum Aufbau einer Kapitalmarktunion. Alle drei Strategien zielen darauf ab, Hindernisse (einschließlich neuer Hindernisse in der digitalen Wirtschaft) abzubauen und jede unnötige Fragmentierung zu vermeiden.

 

Laut der Frühjahrsprognose, so die Kommission, "bleibt Europa trotz des schwierigen globalen Umfelds auf Wachstumskurs. Die Beschäftigungsquote steigt – wenn auch immer noch zu langsam – und das gesamtstaatliche Defizit ist weiter rückläufig. Die Bedingungen für eine Belebung des Investitionsklimas haben sich weiter  verbessert". Wenngleich dies als ermutigende Anzeichen gewertet werden, drängt die EU-Kommission weiter auf eine optimale Umsetzung des Wirkungsdreiecks Strukturreform, verantwortungsvolle Finanzpolitik und Investitionen, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen.

 

Die bisherigen Auswirkungen des "Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)" – durch ihn sollen Investitionen in Höhe von mindestens 315 Mrd. € in drei Jahren mobilisiert werden – seien vielversprechend, betont die Kommission, die durch den EFSI generierten Gesamtinvestitionen belaufen sich bisher auf 100 Mrd. €. Mehr als 140.000 Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung sollen vom verbesserten Zugang zu Finanzmitteln aus dem Europäischen Investitionsfonds profitieren. Bislang werden bereits Projekte in 26 Mitgliedstaaten unterstützt und weitere sollen folgen. Es ist beabsichtigt, den Fonds über 2018 hinaus zu verlängern.

 

Finanzinstrumente würden aber nicht ausreichen, stellt die Kommission fest und plädiert einmal mehr dafür, in die Qualifikation der Bürgerinnen und Bürger zu investieren und Bürokratie abzubauen. Priorität räumt die Kommission zudem der Europäischen Energieunion, der geplanten Europäischen Kompetenzagenda, einer besseren Rechtsetzung und der Binnenmarktstrategie ein. Zur Förderung von Investitionen in die Gesamtwirtschaft soll auch die Kapitalmarktunion vorangetrieben werden. Ziel ist es, eine bessere Verbindung zwischen Sparvermögen und Investitionen herzustellen. In diesem Zusammenhang listet die Mitteilung zahlreiche anhängige Vorschläge auf, die dem EU-Parlament und dem Rat vorliegen. Dazu kommen Vorschläge, um die Herausforderungen durch den digitalen Wandel zu bewältigen sowie zum Abbau der Bürokratie für KonsumentInnen, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.

 

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) sowie Stefan Schennach (S/W) erinnerten an die Mitteilung des Bundesrats zum digitalen Binnenmarkt und die Subsidiaritätsrüge in Bezug auf den Onlinehandel. Man brauche den digitalen Binnenmarkt, um die Beschäftigung sicher zu stellen, bemerkte Schennach und bedauerte, dass der Motor derzeit stottere. Er sprach in diesem Zusammenhang von der Achillesferse der EU. Trotz der Bedeutung des digitalen Binnenmarkts will Schennach aber nicht die Sicht der Städte und Gemeinden außer Acht lassen, zumal durchaus die Gefahr von Geschäften entleerter Orte bestehe und man auch Vorsorge im Hinblick auf den Datenschutz treffen müsse.

 

 

 

 

 

 

Geldwäsche

 

Die 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU wurde im Mai 2015 angenommen, die Kommission sieht jedoch bereits jetzt weitere Verschärfungen vor. Mit der Annahme der neuen Regelungen sei ein wichtiger Schritt getan worden, um die EU in die Lage zu versetzen, effizienter gegen die Geldwäsche von Erlösen aus Straftaten und die Terrorismusfinanzierung vorzugehen, argumentiert die Kommission in ihrem diesbezüglichen Vorschlag. Die Bedrohung durch den Terrorismus sei in jüngster Zeit aber größer geworden und habe sich in ihrer Art gewandelt. Gleichzeitig mache es das weltweit vernetzte Finanzsystem dank der Fortschritte in Technologie und Kommunikation einfacher, Finanzströme zu verbergen und in der ganzen Welt zu verschieben, indem schnell und problemlos mehrere Lagen von Briefkastenfirmen gegründet werden. Außerdem orten die Brüsseler Behörden weltweit große Lücken bezüglich der Transparenz von Finanztransaktionen. So würden Offshore-Rechtsordnungen als Standort für zwischengeschaltete Unternehmen gewählt werden, um Distanz zwischen dem tatsächlichen Eigentümer und seinem Vermögen zu schaffen und so Steuern zu vermeiden oder zu umgehen.

 

Im Interesse einer möglichst raschen Umsetzung, wurden die Mitgliedstaaten nun aufgefordert, nicht nur die 4. Geldwäsche-Richtlinie ein halbes Jahr früher als ursprünglich vorgesehen bereits mit 1. Jänner 2017 umzusetzen, sondern auch die nun vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen bis zu diesem Datum in die nationale Rechtsordnung einzugliedern. Seitens des Finanzministeriums betonte man heute im EU-Ausschuss des Bundesrats dazu, dass die Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie bis Ende des Jahres in Österreich möglich sei, da das "Finanzmarkt-Geldwäschegesetz" bereits in Begutachtung sei – die Begutachtungsfrist hat am 3. Oktober geendet. Die zusätzlichen Maßnahmen werde man bis zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht schaffen.

 

Der vorliegende Richtlinien-Vorschlag zielt nun einerseits auf die wirksame Bekämpfung von Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung ab, indem Gelder nicht mehr im großen Maßstab beiseite geschafft werden können. Verbesserte Transparenzregeln sollen zudem dazu beitragen, dass die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften oder sonstigen Rechtsvereinbarungen sich nicht hinter einer anonymen Identität verstecken können.

 

Wie das Finanzministerium in seinem Papier auflistet, soll es unter anderem verstärkte Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Hochrisiko-Drittstaaten geben; zudem sind strengere Regelung bei Online-Nutzung von Prepaidkarten vorgesehen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zentrale Kontenregister oder Datenabfragesysteme einzurichten, was in Österreich bereits geltendes Recht ist. Der Vertreter der Finanzressorts versicherte, dass die von der Kommission angedachten Bestimmungen in Bezug auf das Kontenregister keine zusätzlichen innerstaatlichen Maßnahmen erforderlich machen würde; es führe auch zu keiner Aufweichung des Bankgeheimnisses.

 

Die Kommission drängt auch auf einen verbesserten Informationsaustausch; VC Exchange Platforms und Custodian Wallet Providers sollen eine Lizenzierung oder Registrierung benötigen.

 

Der Kommissionsvorschlag sieht auch verpflichtende Veröffentlichung bestimmter Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer vor und plant Maßnahmen in Bezug auf Trusts. So sollen alle Trusts in jenem Mitgliedstaat registriert werden, in welchem der jeweilige Trust verwaltet wird. Dazu meint das Finanzministerium, dass Register über die wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts im jeweiligen Herkunftsland einzurichten seien, da nur so die Transparenz gewährleistet sein könne.

 

Eine mögliche Ungleichheit ortet man auf österreichischer Seite dadurch, dass der öffentliche Zugang zu Informationen über Unternehmen im Rahmen der Publizitäts-Richtlinie geregelt werden soll und daher die Information nur über wirtschaftliche Unternehmen zur Verfügung stehen werde, nicht aber über andere.

 

Geplant ist auch die Einführung einer Beteiligungsschwelle von 10% an Passive Non-Financial Entities im Sinne der Amtshilfe-Richtlinie – dies ist in Österreich bereits durch das "Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG" umgesetzt.

 

Grundsätzlich wurde von den Bunderätinnen und Bundesräten der verschärfte Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung begrüßt. Stefan Schennach (S/W) zeigte sich zufrieden darüber, dass nun auch der Kulturgütertransfer miteinbezogen wird. Ferdinand Tiefnig (V/O) brachte in diesem Zusammenhang auch den Waffen-, Drogen- und Ölhandel ins Spiel.

 

Schennach sprach sich auch dafür aus, Bitcoins (digitale Währung) zu verbieten. Die Gefahr von Bitcoins sah auch Hans-Jörg Jenewein (F/W), der meinte, bei den Bitcoins sei man erst am Beginn einer virtuellen Währungsinitiative. Jenewein äußerte aber auch Bedenken, dass man mit den aktuell diskutierten Maßnahmen Schritt für Schritt in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eindringt. Niemand wolle den Kampf gegen Geldwäsche verhindern, sagte er, er fürchte aber, dass dies nur einen weiteren Mosaikstein zur Öffnung der Bankdaten darstelle und man im Hinblick auf sensible Daten als StaatsbürgerIn keine Sicherheit mehr habe. Die individuellen Rechte würden weiter zurückgedrängt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimaschutz

 

Der Klimawandel ist ein grenzüberschreitendes Problem – darüber sind sich die Bundesrätinnen und Bundesräte im Klaren. Maßnahmen dagegen, etwa im Verkehrsbereich seien daher auf europäischer beziehungsweiser internationaler Ebene zu koordinieren. Im EU-Ausschuss der Länderkammer zweifelte heute jedoch die FPÖ daran, dass die von Brüssel angestrebte Lastenteilung bei der Reduktion klimaschädlicher Gase unter den EU-Mitgliedsstaaten gerecht ist – und fand sich damit eines Sinnes mit der Wirtschaftskammer. SPÖ, ÖVP und Grüne befanden wiederum im Einklang mit dem Umweltministerium, vermehrte Maßnahmen seien zur Eindämmung der Klimaerwärmung fraglos nötig, auch wenn sich dadurch Herausforderungen ergeben.

 

Auslöser der Klimadebatte waren zwei Kommissionsvorschläge aus dem sogenannten "Sommerpaket zur Energieunion zur Umsetzung des Klima- und Energierahmens 2030". Damit will Brüssel eine krisenfeste Energieversorgung in der Union absichern und zugleich die Vorgaben des Klimaschutzabkommens von Paris erfüllen. Zum einen werden dabei verbindliche nationale Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 festgelegt, zum anderen die Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen (THG) aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 einbezogen.

 

Das Klimaübereinkommen von Paris wurde im Dezember 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet und hat zum Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich weniger als 2 °C – möglichst nur 1,5°C - im Vergleich zu vorindustriellen Werten einzudämmen. Die EU soll gemäß dieser Vorgaben die THG-Emissionen bis 2050 gegenüber dem Stand von 1990 um 80-95% verringern.

 

"Mit den derzeit angewendeten Maßnahmen werden die THG-Emissionen voraussichtlich nicht in ausreichendem Maße gesenkt werden, damit die Europäische Union das Ziel einer bis 2030 zu verwirklichenden Reduzierung von mindestens 40% gegenüber dem Stand von 1990 erreichen kann", hält die Europäische Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag zur Treibhausgasreduktion fest. Referenziert wird dabei auf die Zielverpflichtung bis 2030, die die EU im Paris-Abkommen eingegangen ist. Eine Schadstoffminderung in nicht-Emissionshandelssektoren (nicht-EHS-Sektoren) um 30% und im Emissionshandel um 43% gegenüber 2005 sei nur zu erreichen, wenn weitere, ambitiösere Maßnahmen zur Emissionsverringerung ergriffen werden, mahnt die Kommission.

 

Ähnlich wie die Bundesländer in einer gemeinsamen Stellungnahme zum EU-Klimaschutzpaket meinen Stefan Schennach (S/W), Ferdinand Tiefnig (V/O), und Heidelinde Reiter (G/S), ohne zusätzliche Anstrengungen zum Klimaschutz könnten die Zielsetzungen bis 2030 kaum erreicht werden. Ingrid Winkler (S/N) warnte in diesem Zusammenhang davor, dass einzelne Mitgliedsländer über den Zertifikatehandel die Zielerreichung umgehen könnten, und Schennach betonte überdies, im Falle eines Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der EU – Stichwort Brexit - sei sicherzustellten, dass die Reduktionsziele der Briten nicht einfach auf die restlichen Mitgliedsländer aufgeteilt werden.

 

Das heimische Umweltministerium unterstütze die Überlegungen der Kommission, so ein Ressortexperte im Ausschuss. Die Vorschläge seien ambitioniert, orientieren sich aber am Beschluss des Europäischen Rats vom Oktober 2014, den Treibhausgasausstoß in der EU nachhaltig zu begrenzen. Zum Handel mit Emissionsrechten meinte der Klimaexperte, dieser habe sich bislang nicht bewährt, da die Zertifikate zu billig am Markt waren, was man nun ändern wolle. Auswegszenarien aus dem Klimaschutzabkommen ergäben sich für die Mitgliedsländer dadurch kaum, da die Zielerreichung sowohl auf UN- als auch auf EU-Ebene überprüft werde.

 

Die Mitgliedstaaten sollen gemäß dem Effort-Sharing Prinzip zur EU-weiten Reduzierung bis 2030 entsprechend ihrem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf mit Zielen zwischen 0% und -40% gegenüber dem Stand von 2005 beitragen. Für Österreich würde dies eine Reduktion von 36% bedeuten. Mit Flexibilitätsregelungen will man dabei die Einhaltung der jährlichen Emissionsobergrenzen erleichtern; so soll der Handel von Emissionsrechten zwischen den Mitgliedstaaten weitergeführt werden und jährliche Emissionszuteilungen können vorweggenommen oder auf Folgejahre übertragen werden. Die Lastenteilung zwischen den EU-Ländern sowie die Einbeziehung aller Wirtschaftssektoren zur Verwirklichung der Reduktionsziele sollten auf faire und ausgewogene Weise Kostenwirksamkeit gewährleisten. Verbesserungen verspricht sich die Kommission durch die Schadstoffreduktion insbesondere in den Bereichen Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Verkehr. Die meisten Einsparungspotentiale gibt es in Österreich laut Umweltministerium (BMLFUW) bei Gebäuden und Verkehr sowie in der Industrie. Das bisherige Ziel, bis 2020 16% an Treibhausgasen einzusparen, sollten leicht erreicht werden, so ein BMLFUW-Vertreter im Ausschuss. Um die EU-Vorgaben bis 2030 zu erreichen, koordiniere die Regierung ressortübergreifend und mit den Sozialpartnern eine Integrierte Energie- und Klimastrategie.

 

Von Sozialpartnerseite äußerte sich allerdings ein Mitarbeiter der Wirtschaftskammer äußerst kritisch zu den EU-Klimazielen bzw. zur Methodik der Lastenteilung: diese sei nicht fair, weil die neuen EU-Mitgliedsstaaten weniger Maßnahmen als Österreich gesetzt hätten und trotzdem niedrigere Zielerreichungswerte hätten. Das -36%-Ziel ist aus WKÖ-Sicht zu streng; es sei nur mit neuen Abgaben zu erreichen. Ähnlich äußerte sich Hans-Jörg Jenewein (F/W), der dabei auf die Verbreitung kalorischer Kraftwerke in Osteuropa hinwies. Besorgt zeigte sich der FPÖ-Mandatar darüber, dass die Nuklearenergie durch das Klimaabkommen in den neuen EU-Ländern an Auftrieb gewinnt. Diese Sorge teilte der BMLFUW-Experte wohl, er gab jedoch zu bedenken, nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion hätten die osteuropäischen Staaten viel weniger Emissionen produziert als Westeuropa. Außerdem sei diesen Ländern ausreichend Spielraum zuzugestehen, um wirtschaftlich aufholen zu können.

 

Für die Grünen ist klar, was es braucht, um bis zur Mitte des Jahrhunderts einen niedrigeren Umsatz von Kohlenstoff zu erzielen: eine Bewusstseinsänderung, gerade in der Wirtschaft, wie Bundesrätin Reiter unterstrich. Letztlich sei eine Weiterentwicklung der Wirtschaft ohne Dekarbonisierung schwer möglich. Benötig würden dafür geeignete Rahmenbedingungen wie etwa Energiesteuern anstelle des Zertifikatehandels.

 

Grundsätzlich sei ein Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß erforderlich, heißt es auch im Verordnungsentwurf der Kommission, wobei dieser Übergang Veränderungen im Wirtschafts- und Investitionsverhalten und Anreize in sämtlichen Politikbereichen erfordere. Eröffneten doch Investitionen und Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energien neue Chancen für Wachstum und Beschäftigung. Im Kontext des Übergangs zu sauberer Energie sollten die Mitgliedstaaten daher zusätzliche Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen durchführen, Initiativen von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Städten und Organisationen nachdrücklich fördern und ihre zentralen und lokalen Behörden auf verschiedenen Ebenen zur Zusammenarbeit anhalten. Im Gegenzug ermöglicht der Kommissionsvorschlag einen verringerten Verwaltungsaufwand, da Compliance-Kontrollen nur noch alle fünf Jahre erfolgen sollen. Überschreitungen der nationalen Emissions-Jahresziele würden dann mit entsprechenden Verringerungen für die Folgejahre sanktioniert. Die Luft- und die Schifffahrt macht Bundesrat Tiefnig als entscheidende Aktionsfelder im Klimaschutz aus, auch der Tourismus – vor allem im Winter – dürfe nicht vergessen werden. Jedenfalls sollte Europa im Kampf gegen die Klimaerwärmung die ersten Schritte setzen.

 

Eine nachhaltige Forstwirtschaft ist für die waldreiche Alpenrepublik der Joker, wenn es um Klimaschutz geht. Künftig will die EU-Kommission nämlich Emissionen und Kohlenstoffspeicherung in Wäldern bzw. Acker- und Grünland (Landnutzung) im EU-Klimaziel für die Periode 2021-2030 mitregeln, wie aus ihrem Verordnungsvorschlag hervorgeht. Damit würde sich für Österreich die Möglichkeit ergeben, durch nachhaltige Bewirtschaftung die nationale Klimabilanz zu verbessern, so der Ministeriumsexperte. Das Umweltministerium begrüßt diesen Ansatz, wenn auch mit dem kritischen Hinweis, dass die Einbeziehung von Wald in den Klimaschutz lediglich als Flexibilitätsmechanismus – und nicht als eigenständiges Reduktionsinstrument – definiert wird. Die Wertschätzung des Waldes in den Brüsseler Plänen sei zwar positiv, meinte auch Ausschussvorsitzender Edgar Mayer; der Vorarlberger ÖVP-Mandatar hinterfragte aber, inwieweit sich dadurch für Österreich eine tatsächliche Verbesserung bei den Klimazielen ergibt.

 

Hintergrund der Kommissioninitiative ist das Bestreben, Klimaschäden durch die Land- und Forstwirtschaft - wenn etwa CO2-speichernde Naturflächen in Anbauflächen umgewandelt werden – beizukommen. Die Bereiche Landnutzungsänderungen, Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) können maßgeblich zum Klimaschutz beitragen, neben der Emissionsminderung eben auch durch das Speichern von Kohlenstoffbeständen. Eine "No-Debit-Regel" im Kommissionsentwurf verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, Emissionen im agrar- und forstwirtschaftlichen Bereich zu kompensieren, beispielsweise durch den Abtausch von entwaldeten und aufgeforsteten Flächen. Ungeachtet dessen sollen die Mitgliedstaaten laut Kommissionsplan selbständig entscheiden, welche nationalen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Bereich LULUCF angemessen sind. Zur Berechnung der Emissionsreduktion sind wiederum einheitliche Parameter vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Außenhilfe

 

Krisenabwehr weltweit hat sich die Europäische Union auf die Fahnen geschrieben, als 2014 beschlossen wurde, Partnerländer beim Aufbau von Sicherheitsdiensten zu unterstützen. Nun will die Europäische Kommission diese Verordnung ergänzt wissen um die Möglichkeit einer finanziellen Hilfe, die auch für militärische Zwecke genutzt werden kann. Rund 100 Mio. € wären für das Außenhilfsinstrument der EU (IcSP), das zu Stabilität und Frieden beitragen soll, zwischen 2017 und 2020 nötig. Im EU-Ausschuss des Bundesrats stieß dieses Vorhaben durchaus auf Zustimmung. Hauptfokus der EU-Aktionen zur Stabilitätssicherung sei ja die Unterstützung in Krisensituationen, wie Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) unterstrich. Militärische Ausgaben zur Beschaffung von Waffen und Munition sowie reine Kampfausbildungen würden von der EU allerdings nicht finanziert, versicherte dem Ausschuss ein Vertreter des Außenministeriums.

 

Laut Kommissionsvorschlag soll die EU ihren Partnerländern darin behilflich sein, die örtlichen polizeilichen und militärischen Kräfte zu verbessern, wodurch wiederum Krisen eher verhütet beziehungsweise bewältigt würden. Die Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden soll im Rahmen der EU-Hilfe für den Aufbau von Kapazitäten zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung erfolgen. Nicht zuletzt die Entwicklungspolitik der Union hofft man damit wirkungskräftiger zu gestalten, denn wenn Sicherheitsstrukturen und -ressourcen, von der Ausbildung über die Infrastruktur bis zur Ausrüstung, in einem Land fehlen, erschwere dies die Verwirklichung wesentlicher Entwicklungsziele, heißt es in den Erklärungen zum Entwurf für das Außenhilfsinstrument IcSP.

 

Ein besseres Funktionieren der militärischen Akteure und die Stärkung einer verantwortungsvollen Verwaltung des Sicherheitssektors, vor allem in fragilen Situationen und im Anschluss an Konflikte, tragen hingegen nach Einschätzung der Kommission zu Frieden, Sicherheit und Stabilität und damit auch zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) bei. Grundsätzliches Bestreben aller EU-Hilfsaktionen ist, einen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit, einer verantwortungsvollen Staatsführung sowie einer verstärkten zivilen Kontrolle und Aufsicht über das Militär in Drittländern zu leisten. Vor diesem Hintergrund werden IcSP-Unterstützungsleistungen als zulässig gewertet, wenn zivile Akteure zur Krisenbewältigung nicht ausreichen.

 

Gespeist werden sollen die Initiativen zur Krisenreaktion, Krisenvorsorge und Konfliktverhütung aus Mitteln für Militäroperationen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Vor allem Kosten für Errichtung und Betrieb der Hauptquartiere, Infrastruktur, Logistik und die Unterstützung von Missionen werden damit gedeckt. Außerhalb des Gesamthaushalts der Union stehen für ihre Entwicklungszusammenarbeit mit der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) im Rahmen des Partnerschaftsabkommens von Cotonou Finanzmittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zur Verfügung. Die Friedensfazilität für Afrika (APF) wurde 2003 im Rahmen des EEF eingerichtet und ist bis heute das Instrument, das am meisten zur Verknüpfung des Sicherheits- und des Entwicklungsaspekts beiträgt. Diese Mittel waren laut Außenministerium jedoch nicht ausreichend für globale Aktivitäten zur Friedenssicherung.