Parlament Österreich

 

 

 

IV-104 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 15.  November 2016

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 15. November 2016

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Tagesordnung

 

 

 

1.    Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2015

(118824/EU XXV.GP)

 

 

2.    COM(2016) 358 final

Normungspaket/Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Europäische Normen für das 21. Jahrhundert

(105999/EU XXV.GP)

 

Hingewiesen wird auf die Stellungnahmen des oberösterreichischen Landtags vom 15. September 2016 und des Vorarlberger Landtags vom 21. September 2016.

 

 

3.    COM(2016) 593 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

(117499/EU XXV.GP)

 

 

4.    COM(2016) 594 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen

(117502/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.    COM(2016) 595 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den grenzüberschreitenden Austausch von Kopien bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem zugänglichen Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen

(117269/EU XXV.GP)

 

 

6.    COM(2016) 596 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

(117268/EU XXV.GP)

 

 

Die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 wurden unter einem verhandelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Bundesrat Stefan Schennach (S/W) über die letzte Sitzung der COSAC.

 

Diese sei sehr erfolgreich verlaufen, sagte er. Zunächst sei es um die Zusammenarbeit der nationalen Parlamente gegangen. Er habe dafür plädiert, die Begutachtungsfrist von EU-Gesetzesvorhaben für die nationalen Parlamente von acht auf zwölf Wochen auszudehnen und auch bei stark veränderten Entwürfen noch einmal die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu erhalten.

Außerdem habe er abermals Protest gegen die große Anzahl der Delegierten Rechtsakte deponiert.

 

Im Rahmen der Diskussion über Wirtschaftsabkommen waren sich alle einig, dass man die Dienstleistungen und die Daseinsvorsorge herausnehmen sollte.

 

Bei der Migration müsse ein spezieller Fokus auf die Humanität gelegt werden.

Erstmals sei auch die Tür für die Forderung aufgemacht worden, dass man Staaten, die von der Flüchtlingswelle und der Migration besonders betroffen sind, hilft – mit Österreichs Stimme habe man dafür eine 2/3-Mehrheit erzielen können.

 

 

 

 

 

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V)  berichtete kurz über neueste Entwicklungen:

 

Seit dem letzten Ausschuss sind folgende Stellungnahmen der Länder eingegangen:

 

·         Stellungnahme des Burgenländischen Landtags zur Konsultation zu einem Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister

 

·         Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags zum Asylpaket der EU-Kommission

 

 

Es gab folgendes Antwortschreiben der EU-Kommission auf Beschlüsse des EU-Ausschusses des Bundesrats:

 

·         Antwortschreiben der EU-Kommission zur begründeten Stellungnahme vom 13. Juli 2016 zum Verordnungsvorschlag "Geoblocking".

 

 

Zudem langten folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte ein:

 

·         Vorschlagspaket der Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung

 

·         Vorschlag für eine Verordnung im Hinblick auf die Förderung der Internetanbindung in Kommunen

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Expertinnen und Experten standen den Ausschussmitgliedern für Auskünfte zur Verfügung:

 

·         Mag. Oskar Herics (Europäischer Rechnungshof)

·         Mag. Margit Spindelegger (Europäischer Rechnungshof)

 

·         DI Gerald Freistetter (BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Dr. Stefan Buchinger (BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Mag. Irene Linke (BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

 

·         Dr. Felicitas Parapatits (BM f. Justiz)

 

·         Mag. Patrick Majcen (Landwirtschaftskammer)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäischer Rechnungshof  -  Jahresbericht 2016

 

 

Der österreichische Vertreter im Europäischen Rechnungshof (ERH), Oskar Herics, präsentierte gemeinsam mit Margit Spindelegger den Mitgliedern des EU-Ausschusses des Bundesrats wieder die wichtigsten Ergebnisse der Prüfung im Jahr 2015.

 

Zusammengefasst lässt sich sagen, die Fehlerquote bei der Verwendung der EU Mittel ist weiterhin hoch. Die Fehlerquote lag mit 3,8% deutlich über der Toleranzgrenze von 2%. Die Erhebung zu den EU-Einnahmen wies dagegen keine Fehler auf. Herics machte auch deutlich, dass sich der Rechnungshof in Zukunft mehr den Fragen der Wirtschaftlichkeit widmen sollte, die Zuverlässigkeitsprüfung sollte einer generellen Reform unterzogen werden.

 

 

In seinem Bericht führt der EU-Rechnungshof aus, die fehlerhaften Ausgaben seien nicht auf Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung zurückzuführen. Vielmehr handle es sich dabei um eine Schätzung der Mittel, die nicht hätten ausgezahlt werden dürfen, weil sie nicht vollständig im Einklang mit den EU-Vorschriften verwendet wurden. Grundsätzlich ist dem ERH zufolge die Fehlerquote bei Förderregelungen, die auf der Erstattung von Kosten der Begünstigten basieren, tendenziell höher als bei Regelungen, die auf Zahlungsansprüchen beruhen. Außerdem wird im Bericht auf die Risiken für das Finanzmanagement hingewiesen, die sich daraus ergeben, dass Darlehen, Garantien und Beteiligungsinvestitionen direkt oder indirekt aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werden.

 

Trotz der noch immer zu hohen Fehlerquote von 3,8% sei aber ein positiver Trend zu bemerken, betonte Herics gegenüber den Ausschussmitgliedern. So lag die Fehlerquote im Jahr 2006 noch bei 7,3%, eine Entwicklung, die er nicht zuletzt auf die Berichte des ERH zurückführte. Auch seien die Bestimmungen in der Zwischenzeit vereinfacht worden, sagte Herics. Innerhalb der Politikbereiche seien die Fehlerquoten unterschiedlich, so liegen diese etwa im Kohäsionsbereich bei 5,2% (2010: 7,7%) und beim Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) war eine Fehlerquote von 5,3% zu verzeichnen (2012: 7,9%). Herics ortete noch großes Potential bei der Verbesserung nicht nur innerhalb der Mitgliedstaaten sondern auch bei der Kommission. So gebe es zum Beispiel noch immer hohe Fehlerquoten beim Ausgabenbereich natürliche Ressourcen sowie im Bereich wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt. Auch sei die Leistungsberichtserstattung weiterhin unzulänglich, kritisierte der Prüfer und wies auf die Rückstände bei der Ausschöpfung der Struktur- und Investitionsfonds 2007 bis 2013 hin. In Österreich seien beispielsweise noch 5,4% ausständig.

 

 

Herics kritisierte vor allem auch die Entwicklung in der EU, immer mehr Finanzinstrumente zu schaffen - etwa den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder die Europäische Investitionsbank (EIB). Das betreffe beispielsweise auch den sogenannten Juncker-Plan, für den der ERH zwar zuständig ist, die Schwierigkeit bestehe aber darin, dass hier auch die EIB mitwirke. Die EIB gehört allen Mitgliedstaaten, und könne daher vom ERH nicht geprüft werden. Der ERH sei daher nur dort zuständig, wo die EIB Programme im Auftrag der Kommission durchführt. Herics plädierte auch dafür, bei den Prüfungen der Finanzinstrumente einen stärkeren Fokus auf die Wirkung zu legen.

 

Einen unbefriedigenden Zustand ortete der Prüfer auch in Hinblick auf die Europäische Zentralbank (EZB). Selbstverständlich könne es nicht Sache des Rechnungshofs sein, Fragen der Geldpolitik zu prüfen, stellte er klar, was aber zu kritisieren sei, das sei der mangelnde Zugang zu den Unterlagen.

 

 

Herics, machte den BundesrätInnen gegenüber auf die Konsequenzen aufmerksam, die derartige Systemmängel bei der Abwicklung von EU-Projekten nach sich ziehen. Letztes Jahr hätten diese Fehler in Österreich Finanzkorrekturen von 10 Mio. € erforderlich gemacht, um den EU-Haushalt vor vorschriftswidrigen Ausgaben zu schützen. Speziell die Auszahlungen aus den EU-Strukturfonds an Österreich seien korrekturbedürftig gewesen. Der ERH stellte bei der Republik in diesem Bereich für den Zeitraum 2009 bis 2015 mit 53% eine deutlich über dem EU-Schnitt (42%) liegende Fehlerquote fest, auch wenn diese von 64% im Jahr 2014 zurückgegangen ist. Gravierende Probleme gebe es auch im Bereich der Landwirtschaft mit einer Fehlerquote von 33%, hier liege man aber unter dem EU-Durchschnitt von 45%. Jedenfalls gebe es in dieser Hinsicht noch großen Handlungsbedarf, schärfte Herics das Bewusstsein der LändervertreterInnen.

 

Insgesamt erhielt Österreich 2015 rund 1,5 Mrd. € aus dem EU-Haushalt, davon flossen rund 1,1 Mrd. € in die Landwirtschaft, 0,26 Mrd. € gingen in den Kohäsionsbereich. Auch wenn Österreich im europäischen Vergleich immer noch gut abschneidet, sei eine negative Tendenz zu verzeichnen, so mussten im Bereich der Kohäsion im Jahr 2015 erstmals Finanzkorrekturen von über 3% vorgenommen werden. Das betraf vor allem den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

 

 

Herics berichtete den Bundesrätinnen und Bundesräten auch noch über Sonderberichte, die großes Interesse hervorgerufen haben. So habe man in Bezug auf den Seeverkehr in der EU umfassende Missstände, wie Ineffizienz, mangelnde Nachhaltigkeit, Verschwendung und sogar einen mutmaßlichen Betrugsfall nachweisen können.

 

Auch im Sonderbericht zu den staatlichen Beihilfen konnten eine Reihe von kritischen Punkten aufgelistet werde, wobei Herics Handlungsbedarf bei den Mitgliedstaaten feststellte.

 

Einen weiteren Bericht gab es zur Identifizierung beihilfefähiger landwirtschaftlicher Flächen, wobei Österreich wesentliche Verbesserungen erzielen konnte. Große Probleme bestünden aber noch immer bei der Almflächenberechnung. Gegenüber Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V/O) räumte Herics ein, dass es unterschiedliche Messungen gebe, die zu Problemen führen, andererseits würden auch gewisse Toleranzen angewendet.

 

Neben Tiefnig beteiligten sich an der Debatte auch die BundesrätInnen Edgar Mayer (V/V), Eduard Köck (V/N), Stefan Schennach (S/W) und Christoph Längle (F/V).

 

 

Insgesamt beliefen sich 2015 die EU-Haushaltsausgaben auf 145,9 Mrd. € oder rund 285 € je BürgerIn. Diese Ausgaben entsprechen etwa 1% des Bruttonationaleinkommens der EU und machen etwa 2% der gesamten öffentlichen Ausgaben der EU-Mitgliedstaaten aus. Der EU-Haushaltsplan wird jährlich - auf der Grundlage siebenjähriger Finanzrahmen - vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet.

 

Für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung in der Union ist in erster Linie die Kommission zuständig, wobei sie diese Aufgabe in rund 80% der Ausgaben - insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und Kohäsion - mit den Mitgliedstaaten teilt.

 

Jedes Jahr prüft der ERH mithilfe von Stichproben die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts und gibt sein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Jahresrechnung und zur Einhaltung der Rechtsvorschriften bei den Einnahmen- und Ausgabenvorgängen ab. Die Jahresberichte des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des EU-Haushaltsplans und des Europäischen Entwicklungsfonds umfassen neben den jährlichen Zuverlässigkeitserklärungen auch Wirtschaftlichkeitsaspekte des EU-Budgets.

 

 

Normungspaket

 

 

Die Gemeinsame Normungsinitiative der EU zur weiteren Integration des Binnenmarkts ruft im Bundesrat gemischte Gefühle hervor. Im EU-Ausschuss der Länderkammer gestand man dem Projekt zwar zu, im Bereich des Warenverkehrs, aber auch in jenem der Kommunikationstechnologien zur Steigerung des Qualitäts- und Sicherheitsniveaus beitragen zu können. Bedenken gibt es aber im Hinblick auf Berufsqualifikationen und den Gesundheitsbereich.

 

In einer mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ angenommenen Mitteilung zum Normungsvorschlag der Europäischen Kommission warnen die BundesrätInnen vor einer etwaigen Aushöhlung bereits bestehender nationaler Regelwerke, vor allem in Hinblick auf die beiden genannten Felder. Eine Überregulierung oder eine Unterschreitung der in Österreich bestehenden hohen Anforderungen müsse verhindert werden, hält der Ausschuss fest. Es gelte, die richtige Dosis zu finden und dazu bedürfe es einer guten Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und den Europäischen Normungsinstituten. Die Bundesrätin der Grünen, Heidelinde Reiter (G/S), gab gegenüber Stefan Schennach (S/W) und Christoph Längle (F/V) zu bedenken, dass man bei Ausschreibungen und internationalen Verträgen hinterherhinke, und man die Entscheidungen nur mehr den Regierungen überlasse, wenn man sich ausschließe.

 

Wie der Vertreter des Wirtschaftsministeriums betonte, hat die gemeinsame Normungsinitiative den Status einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Er begrüßte die Mitteilung des Ausschusses und wies nochmals auf die Notwendigkeit hin, an der Erarbeitung der Normen mitwirken zu können, da es kein Veto gibt. Österreich überlege sich daher, keine Unterschrift unter das Papier zu leisten, zugleich aber zu bekunden, dass man nicht komplett gegen diese Initiative ist. Damit würde auch die zukünftige Einbindung Österreichs gewährleistet sein.

 

 

In ihrem Papier zu "Europäische Normen für das 21. Jahrhundert" unterstreicht die EU-Kommission die Bedeutung einheitlicher Normen für den Binnenmarkt. Sie seien innovationsfördernd, dienten der Gewährleitung eines Qualitäts- und Sicherheitsniveaus und würden Beschäftigung und Wachstum ankurbeln, so die Kommission. Durch Normen würde zudem die Fragmentierung des Binnenmarkts überwunden und daraus resultierende hohe Kosten vermieden. Eine einheitliche Normierungspolitik ist für die Kommission ein "Schlüsselfaktor für Europas Führungsposition". Besondere Priorität soll der Normierung im IKT-Bereich und bei den Dienstleitungen eingeräumt werden - und darin orten die Bundesrätinnen und Bundesräte sensible Punkte, die genauer unter die Lupe genommen werden sollen, vor allem im Hinblick auf die Gewährleistung hoher Standards.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Urheberrecht

 

 

Die Modernisierung des Urheberrechts in der Europäischen Union hat sich die EU-Kommission vorgenommen: Urheberrechtlich geschützte Internetdienste sollen im Binnenmarkt grenzübergreifend besser erreichbar werden, so das Ziel entsprechender Rechtssetzungsvorschläge, die der EU-Ausschuss des Bundesrats in seiner Sitzung ebenfalls unter die Lupe nahm. Darüber hinaus war die Bereitstellung von Büchern, Zeitungen und Magazinen für Personen mit Seh- bzw. Lesebehinderung im Zusammenhang mit dem Urheberrecht Thema der Ausschusssitzung. Man werde das Paket seitens des Ausschusses weiter im Auge behalten, so der Tenor unter den LändervertreterInnen.

 

Das Urheberrecht ist in der Union weitgehend harmonisiert. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwürfen will die EU den Besitzstand ergänzen, um ihn an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Einzig das Urhebervertragsrecht wurde bislang nicht harmonisiert, aber auch hier hält das Justizministerium unionsweite Grundsätze für sinnvoll, um nicht die Möglichkeit zu eröffnen, auf ein günstigeres Vertragsrecht ausweichen zu können. Das Ministerium hat zum gesamten Komplex ein Konsultationsverfahren gestartet, derzeit sei man dabei, die Stellungnahmen aufzuarbeiten, berichtete die anwesende Expertin des Justizressorts, das die Initiative der Kommission weitgehend positiv bewertet, auch wenn es einige kritische und unausgegorene Punkte gebe. Gegenüber den Bundesräten Edgar Mayer (V/V), Stefan Schennach (S/W) und Gerd Krusche (F/St) räumte sie ein, dass der Interessensausgleich ein äußerst schwieriger sei, was sich vor allem auch beim Leistungsschutzrecht manifestiere. Dem Ausschuss lagen vier Dokumente vor: 

 

Der Richtlinienentwurf für ein Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt soll laut Europäischer Kommission einen umfassenderen Online-Zugang zu geschützten Werken ermöglichen. Die grenzübergreifende Verfügbarkeit von Online-Diensten (Portabilität) sei zu erweitern, sodass in einem EU-Land erworbene digitale Inhalte auch in anderen Mitgliedsstaaten genutzt werden können. Überdies erleichtere der Urheberrechtsvorschlag neue Nutzungsformen in Forschung und Bildung, heißt es in den Erklärungen.

 

Anstelle von nur national wirksamen Ausnahmen und Beschränkungen von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die nach Kommissionsmeinung eine grenzüberschreitende Werknutzung erschweren, sollten EU-weite Ausnahmeregelungen greifen. Demnach würde unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne vorherige Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt, beispielsweise zur Auswertung großer Datenmengen durch "Text- und Data-Mining" für Forschungszwecke. Ausgeräumt würden auch Rechtsunsicherheiten für Presseverlage, da ihr Anspruch auf Ausgleichszahlung grundsätzlich bestätigt wird, falls an sie übergebene Rechte im Rahmen einer Ausnahmeregelung genutzt werden.

 

Für Lizenzierungsverfahren im Hinblick auf die Verbreitung vergriffener Werke und die Online-Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf sieht der Entwurf ebenfalls Erleichterungen vor, unter anderem durch kollektive Lizenzvergaben. Allerdings sei ein "angemessener Rechte- und Interessenausgleich zwischen den Urhebern und anderen Rechteinhabern einerseits und den Nutzern andererseits" herzustellen, hält die Kommission fest, und pocht deswegen auf Transparenzpflichten bei der Bezahlung von UrheberInnen. Falls die Vergütung gemessen an den einschlägigen Einnahmen und Gewinnen aus einem Werk oder der Aufzeichnung einer Darbietung zu niedrig ist, müssten der Urheber oder der ausübende Künstler das Recht haben, seinen Anspruch vor Gericht oder in einem alternativen Streitbeilegungsverfahren geltend zu machen.

 

Die grenzüberschreitende Online-Verbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen will die EU-Kommission mit einem weiteren Rechtssetzungsvorschlag zum digitalen Binnenmarkt fördern. Ziel dieser Verordnung ist, die digitale Weiterverbreitung von Sendungen aus anderen Mitgliedstaaten über geschlossene Netze zu erleichtern, indem Schwierigkeiten bei der Lizenzierung von übertragenen Inhalten, die urheberrechtlich geschützt sind, beseitigt werden. Konkret soll das Ursprungslandprinzip, wonach Rundfunkveranstalter die Rechte nur für einen EU-Mitgliedstaat klären bzw. erwerben müssen und das bereits in der Satelliten- und Kabelrichtlinie verankert ist, nun auch für Online-Dienste gelten. Die Transaktionskosten für Fernseh- und Hörfunkveranstalter und Betreiber von Weiterverbreitungsdiensten würden dadurch verringert, prognostiziert die Kommission, und verspricht sich vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Einzelpersonen Vorteile.

 

 

Ferner möchte die Kommission erreichen, dass mehr Werke für Menschen mit Behinderungen zugänglich werden und schlägt dazu vor, im Urheberrecht spezielle Ausnahmen zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen vorzusehen. Somit soll es erlaubt sein, Kopien von Büchern, einschließlich Hörbüchern, und anderem gedruckten Material in einem besonderen Format transnational auszutauschen. Zugrunde liegt diesem Verordnungsvorschlag der Vertrag von Marrakesch, der 2013 im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angenommen wurde, um den Zugang zu gedrucktem Material in barrierefreien Formaten weltweit zu ermöglichen. Neben dem Vertrag würde die Union damit auch die Verpflichtungen erfüllen, die aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) entstehen und das einen festen Bestandteil des Unionsrechts bildet. Österreich hat mit der Urheberrechts-Novelle 2015 die Vorgaben des Marrakesch-Vertrags umgesetzt.

 

Als Ergänzung zur Verordnung für barrierefreien Zugang zu urheberrechtlich geschützten Druckwerken regt die EU-Kommission eine Richtlinie an, mit der die Verfügbarkeit von Werken in barrierefreien Formaten gesteigert werden soll. Kopien in einem zugänglichen Format, die in einem Mitgliedstaat erstellt werden, könnte man wiederum überall in der Union verbreiten und abrufen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Mitteilung wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

Antrag auf Mitteilung

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

 

Betreffend COM (2016) 358 final Normungspaket – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Europäische Normen für das 21. Jahrhundert

 

 

 

gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 16. November 2016 zu TOP 2

 

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

 

 

Der EU- Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Antrag

auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Die Europäische Normierung fungiert als Plattform zur Erarbeitung unverbindlicher, technischer Spezifikationen in verschiedenen binnenmarktrelevanten Politikfeldern und treibt so auch die Binnenmarktstrategie der Europäischen Union voran. Durch das Vorantreiben des Binnenmarktes soll die Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union vorangetrieben werden. Das vorliegende Normungspaket besteht aus den Mitteilungen der Europäischen Kommission COM 358, COM 357, COM 176, und COM 212 und dazugehörigen Begleitdokumenten und stellt auch auf ein gemeinsames Verständnis vieler maßgebender Stakeholder ab. Normen sind im Bereich des Warenverkehrs, aber auch im Bereich der Kommunikationstechnologien eine gute Möglichkeit zur Steigerung des Qualitäts- und Sicherheitsniveaus. Von Normen, insbesondere, wenn diese einheitlich sind, profitieren VerbraucherInnen genauso wie UnternehmerInnen.

 

Die Kommission verweist in ihrer Mitteilung COM 358 darauf, dass für die Entwicklung einer europäischen Norm im Durchschnitt 36 Monate gebraucht werden. Angesichts der technischen Entwicklungen vor allem angesichts des Tempos des technischen Wandels ist diese Zeit für die Schaffung von einheitlichen Normen zu lange. Das Tempo der Ausarbeitung von Normen muss laut Kommission mit einer breiten Einbeziehung aller Beteiligter und der Qualität der Normen in Einklang mit dem raschen technischen Wandel in Einklang gebracht werden. Ziel muss es laut Kommission sein, zu einer Halbierung der Zeit für die Entwicklung von europäischen Normen bis zum Jahr 2020 kommen. Dieses Bemühen aller Stakeholder zu einer zeitgerechten Entwicklung von einheitlichen Normen ist aus der Sicht des Bundesrates sehr unterstützenswert.

 

In der Mitteilung der Europäischen Kommission sind Maßnahmenvorschläge enthalten, die unter anderem den Status einer freiwilligen Selbstverpflichtung haben und die darum auch durchaus begrüßt werden. Die Freiwilligkeit der Anwendung von Normen soll im europäischen Regelungssystem für Dienstleistungen als Grundprinzip verankert werden. Von Seiten des Bundesrates wird jedoch darauf hingewiesen, dass auf die Verhinderung einer Aushöhlung der bereits bestehenden nationalen Regelwerke – sei es auf gesetzlicher Basis oder als Verordnung - vor allem im Bereich der Berufsqualifikationen und im Gesundheitsbereich Bedacht genommen werden muss. Eine Überregulierung oder eine Unterschreitung der in Österreich bestehenden hohen Anforderungen muss verhindert werden. Es gilt, die richtige Dosis zu finden und dazu bedarf es einer guten Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und den europäischen Normungsinstitutionen.