Parlament Österreich

 

 

 

IV-106 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 17.  Jänner 2017

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 17. Jänner 2017

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Tagesordnung

 

 

 

 

1.    COM(2016) 586 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds

(119607/EU XXV.GP)

 

2.    COM(2016) 761 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz

(125027/EU XXV.GP)

 

3.    COM(2016) 765 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Text von Bedeutung für den EWR)

(125035/EU XXV.GP)

 

4.    COM(2016) 683 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

(120373/EU XXV.GP)

 

5.    COM(2016) 685 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

(120384/EU XXV.GP)

 

 

Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sowie 4 und 5 wurden jeweils unter einem verhandelt.

 

 

 

 

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) berichtete an Beginn der Sitzung über aktuelle Entwicklungen.  Seit dem letzten Ausschuss sind:

 

folgende Stellungnahmen der Länder

 

·         Entwurf zur Erarbeitung einer einheitlichen Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG zum "Winterpaket zur Energieunion

 

sowie unter anderem folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte

 

·         Teile des Legislativpakets der Kommission  zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

 

·         Teil des Maßnahmenpakets der Kommission "Eine Dienstleistungswirtschaft im Dienste der Europäer".

 

eingegangen.

 

 

 

 

 

 

 

Dem Ausschuss standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:

 

·         Ministerialrat Mag. Reinhold Gruber  (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)

 

·         Ministerialrat Mag. Anton Mair  (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)

 

·         Sektionschef Dr. Michael Losch (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

·         Mag. Brigitte Lehner-Eisen (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

·         Dr. Gerald Vones (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

·         Mag. Margarete Rosner-Liskounig (Bundesministerium für Finanzen)

 

·         Anna Fürtbauer MSc (Wirtschaftskammer Österreich)

 

·         Mag. Axel Steinsberg (Wirtschaftskammer Österreich)

 

·         Dr. Claudia Anselmi (Wirtschaftskammer Österreich)

 

 

 

 

 

 

 

 

Garantiefonds - Entwicklungspolitik

 

 

Neue Wege in der Entwicklungspolitik will die EU gehen, indem sie eine Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) vorlegt. Die angepeilte verstärkte Zusammenarbeit mit dem europäischen Privatsektor soll Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum in den Zielländern schaffen, betriebswirtschaftliches Know-how und neue Technologien zur Verfügung stellen sowie zusätzliches privates Kapital für entwicklungspolitische Ziele gewinnen. Dazu soll vor allem ein Garantiefonds beitragen, um das Risiko von Privatinvestitionen zu minimieren. Völlig abnehmen könne man das Risiko jedoch nicht, die Investitionen würden bis zu einem gewissen Prozentsatz geschützt, bekräftigte man im Ausschuss seitens des Außenministeriums gegenüber Vorsitzendem Edgar Mayer (V/V).

 

Die EIP wird sich auf drei eng miteinander verbundene Säulen stützen: Der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) soll ein integriertes Finanzpaket und ein Bündel an Instrumenten anbieten, um private Investitionen in Entwicklungsländern zu stimulieren. Neben bewährten Instrumenten – wie nicht rückzahlbare Zuschüsse und begünstigte Kredite – wird mit dem EFSD erstmals auch ein Garantiefonds eingerichtet. Konkret würden über den EFSD zusätzliche EU-Mittel in der Höhe von 3,35 Mrd. € zur Verfügung stehen, mit denen Investitionen von rund 44 Mrd. € mobilisiert werden sollen. Die zweite Säule betrifft technische Hilfen, um lokale Behörden und Unternehmen dabei zu unterstützen, eine höhere Anzahl an nachhaltigen Projekten zu entwickeln und Investoren anzuziehen. Im Rahmen der dritten Säule – sie stellt das Bindeglied zwischen dem EFSD und der Partnerschaft zwischen der EU und ihren Partnerländern dar - geht es um nationale und regionale Programme zur Verbesserung des Investitionsklimas und der allgemeinen politischen Rahmenbedingungen in den betreffenden Ländern.

 

Dem EU-Ausschuss des Bundesrats lag dazu der Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds vor.

 

Wie das Außenministerium in seinen Erläuterungen dazu ausführt, dienen die Maßnahmen dazu, die nachhaltigen Entwicklungsziele der UNO umzusetzen. Die verstärkten Investitionen sollen aber auch irreguläre Migration bekämpfen, indem Arbeitsplätze sowie ein nachhaltigeres Wachstum und damit bessere Perspektiven für die Menschen geschaffen werden. Primäre Zielregionen des EFSD sind Afrika und die Länder der EU-Nachbarschaftspolitik. Der EFSD operiert mit Mitteln bestehender außenpolitischer Entwicklungsprogramme der EU, wie der Experte des Außenministeriums versicherte, sie werden aus dem allgemeinen EU-Budget und mit Mitteln des außerbudgetären Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert. Für das Management des EFSD ist die Europäische Kommission in enger Abstimmung mit der Europäischen Investitionsbank verantwortlich. Die Umsetzung der konkreten Projekte erfolgt zuvorderst durch die Europäische Investitionsbank (EIB) und durch Privatinvestoren. Die EU Mitgliedstaaten sind zu keiner finanziellen Mitwirkung verpflichtet, werden aber eingeladen, sich zu beteiligen.

 

 

Auch wenn die Initiative weitgehend begrüßt wurde, äußerten die Ausschussmitglieder leichte Zweifel, ob der Plan tatsächlich aufgeht. Hier unterliege viel dem Prinzip Hoffnung, meinten in diesem Sinne Stefan Schennach (S/W) und Monika Mühlwerth (F/W). Man verfüge ja bereits über Instrumente, sagte Schennach. Er glaube kaum, dass dieser Garantiefonds – Schennach sprach vom "Juncker-Plan Nr. 2" - Auswirkungen jenseits bestehender Möglichkeiten haben werde, auch wenn der Ansatz gut sei. Jedenfalls sei eine solche Initiative besser, als über die normale Entwicklungszusammenarbeit Gelder auszuschütten, meinte Mühlwerth. Die größte Schwierigkeit liegt ihr zufolge in der Tatsache, dass die ansässige Bevölkerung und damit die heimischen Investoren kein Vertrauen in ihre Regierungen und in ihr Land haben.

 

Das sei auch der Grund dafür, dass die lokalen Banken zu wenig Eigenkapital haben, merkte dazu der Vertreter des Außenressorts an. Er zeigte sich daher auch skeptisch, dass es möglich sein werde, Finanzinstrumente wie etwa private Investitionen in gebündelter Form anzubieten, wie dies Bundesrätin Ingrid Winkler (S/N) zur Diskussion gestellt hatte.

 

Monika Mühlwerth (F/W) thematisierte zudem auch die schwierigen Exportbedingungen für landwirtschaftliche Produkte in den afrikanischen Ländern aufgrund der Abschottungspolitik der EU. Dazu meinte Ferdinand Tiefnig (V/O), Afrika könne teilweise nicht einmal die Eigenversorgung sicherstellen, Korruption und Stammeskriege stellten ein großes Problem dar. Für die schwierige landwirtschaftliche Situation machte Stefan Schennach (S/W) wiederum die, wie er sagte, verheerende Bodenreform verantwortlich, von der man einfach nicht leben könne. Seitens des Außenministeriums machte der zuständige Experte darauf aufmerksam, dass die EU mit den ärmsten Ländern vereinbart habe, dass diese ohne quantitative Beschränkungen nach Europa exportieren können. Leider funktioniere das meist auch nicht. Mit dem Garantiefonds versuche man jedoch, diese Problematik insofern anzugehen, als der Fonds nur ein Element des externen Investmentplans darstelle: Die zweite Schiene diene der Verbesserung der Rahmenbedingungen, um das wirtschaftliche Engagement zu heben, eine weitere Schiene stelle den Rahmen dafür dar, Projekte bankfähig zu machen. Grundsätzlich versuche man gewisse Produktstandards zu schaffen, erklärte er. Gegenüber Michael Lindner (S/O) betonte er zudem, dass die Prüfung, ob die Projekte in die sozialen Strukturen der betreffenden Länder passen und ob diese wirklich gebraucht werden, fixer Bestandteil bei jeder Prüfung von Projektvorhaben sei. Der Investitionsplan laufe bis 2020, im Jahr 2018 werde man eine Evaluierung vornehmen.

 

Aus Sicht der Grünen kritisierte Ewa Dziedzic (G/W), dass mit diesem Plan einmal mehr die Entwicklungszusammenarbeit und die Migration verknüpft werde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energieeffizienz

 

 

"Energieeffizienz an erster Stelle" ist das Leitmotiv der Energieunion. Dies verringere die Abhängigkeit von Energieeinfuhren, senke die Emissionen und fördere Wachstum und Beschäftigung, ist man überzeugt.

 

Dementsprechend hat sich die EU auch zum Ziel gesetzt, die Energieeffizienz bis 2020 um 20% und bis 2030 um 27% bis 30% zu steigern. Das erste Etappenziel dürfte laut Prognosen bis 2020 mit einer Marke von 18% bis 19% annähernd erreicht werden, nun will sich die EU mit der Änderung der Energieeffizienz-Richtlinie ein verbindliches Ziel von 30% bis 2030 setzen. Das sei ein gesamteuropäisches Ziel, das aufgrund eines im Jahr 2007 für 2030 erstellten Szenarios gesetzt wurde. Vergleicht man das Einsparungsziel mit den realen Werten von 2005, so entspricht das laut EU-Kommission einer Senkung des Energieverbrauchs um 17%.

 

Die bestehende Energieeinsparungsverpflichtung der Energieversorger von 1,5% jährlich soll unverändert bleiben, sie wird lediglich bis 2030 verlängert. Dabei bleibt für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, sowohl Verpflichtungssysteme als auch alternative Maßnahmen zu nutzen, versichert die Kommission in ihrem Papier. Auch der Vertreter des Wirtschaftsministeriums unterstrich, dass die Länder frei seien, sich selbst die Ziele zu setzen. In Österreich plane man ein Weißbuch, das dann nach Brüssel gemeldet werde. Die beiden Richtlinienvorschläge müsse man aber im Zusammenhang mit dem Governance-Vorschlag sehen, der nicht auf der Tagesordnung stehe, durch den aber die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ihre sich selbst gesetzten Ziele auch umzusetzen.

 

Einen wesentlichen Faktor in diesem Zusammenhang spielen die Gebäude, die mit einem Anteil von 40% am Endenergieverbrauch die größte Kategorie von Energieverbrauchern in Europa bilden und damit ein enormes Potenzial für Effizienzgewinne darstellen. Die EU-Kommission schlägt nun vor, die Bestimmungen über den Heiz- und Kühlenergieverbrauch zu verbessern und die Rechte der KonsumentInnen hinsichtlich der Wärmeverbrauchserfassung und –abrechnung durch die Verpflichtung zur Installation fernablesbarer Zähler auszubauen. Außerdem muss laut Richtlinienentwurf Energiearmut bei der Gestaltung von Energieeffizienz-Verpflichtungssystemen und alternativen Maßnahmen berücksichtigt werden.

 

Da etwa 75% der Gebäude nicht energieeffizient sind, je nach Mitgliedstaat aber nur 0,4% bis 1,2% des Gebäudebestands renoviert werden, hat die Kommission auch eine Änderung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden vorgelegt, mit dem vorrangigen Ziel, die kostenwirksame Renovierung bestehender Gebäude zu beschleunigen und die private Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern. Dazu soll vor allem die Initiative "Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude" beitragen.

 

Aufbauend auf der Investitionsoffensive für Europa, einschließlich des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, soll diese Initiative die Verwendung öffentlicher Gelder unterstützen und Projektträger und Investoren durch mehr Unterstützung bei der Projektentwicklung und Mechanismen zur Projektbündelung darin bestärken, gute Ideen in die Realität umzusetzen, bekräftigt die Kommission. Intelligente Technologien sollen vermehrt genutzt werden, um den effizienten Betrieb von Gebäuden sicherzustellen. Die Kommission soll zu einer Delegierten Verordnung ermächtigt werden, wie ein "smartness indicator" – dieser dient zur Bestimmung der Energieeffizienz und Umweltqualität von Gebäuden - festzulegen und verwenden ist. Zudem sind zusätzliche Anforderungen im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung sowie die Nutzung von Informationen aus Energieausweisen vorgesehen. Neu aufgenommen in der Richtlinie werden auch Anforderungen hinsichtlich der Errichtung von erforderlicher Infrastruktur für die Elektromobilität.

 

Bautätigkeiten und Renovierungsmaßnahmen haben gemäß Kommission auch insofern einen positiven Nebeneffekt, als davon besonders die KMU profitieren, Renovierungsarbeiten den Wert der Gebäude stark steigern und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erhebliche Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum und die Senkung der Energiearmut hat. 

 

 

Beide Richtlinienvorschläge wurden im EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert, wobei die Bundesrätinnen und Bundesräte trotz Bekräftigung der Notwendigkeit, Energie zu sparen, mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ gegen die Grünen mehrheitlich eine Mitteilung beschlossen, in der sie doch einige Bedenken zu den konkreten Bestimmungen äußern. Viele vorgesehene Maßnahmen sieht die Länderkammer als überbordend an, wie Edgar Mayer (V/V), Stefan Schennach (S/W) und Monika Mühlwerth (F/W) betonten. Man müsse sich die Frage der Praktikabilität und der Kosten stellen, sagte Schennach, für den die Gesamtausrichtung der EU-Vorschläge etwas schief läuft. Er und Edgar Mayer kritisierten abermals scharf die von der EU-Kommission geplanten zahlreichen delegierten Rechtsakte, die die Mitbestimmungsrechte der einzelnen EU-Länder aushöhlen.

 

Konkret halten es die Ausschussmitglieder für verfehlt, Maßnahmen nur dann in die Ziele einzurechnen, wenn diese nach dem 31. Dezember 2020 gesetzt werden. Das würde ein Handlungsvakuum hervorrufen und sinnvolle Schritte würden erst verspätet gesetzt, befürchtet die Länderkammer. Auch sollte die Erfassung der Verbrauchsinformationen im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse überarbeitet werden, ebenso die Installation intelligenter Messeinrichtungen. Die Kosten dafür seien enorm, argumentieren die Ausschussmitglieder und bezweifeln, ob sich Kosten und Nutzen hier in einem Gleichgewicht befinden. Die Vorgaben zur Installation intelligenter Messeinrichtungen soll den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, auch seien die Bestimmungen zum Datenschutz besonders zu beachten.

 

Was den Gebäudebereich betrifft, meinen die Bundesrätinnen und Bundesräte, dass die weitere Verpflichtung, beim Bau, Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen, genügen sollte. Darüber hinaus wird die Schaffung eines "Intelligenzindikators" als eine zusätzliche Bürde für Verkäufer und Vermieter sowie für Käufer und Mieter gesehen.

 

Seitens des Wirtschaftsministeriums versicherte man, dass man die Anregungen des Bundesrats in die Arbeitssitzungen des Rats einbringen werde. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) zeigte sich vor allem zufrieden damit, dass in die Arbeitsgruppen auch Ländervertreter eingebunden sind, weil es sich bei diesem gesamten Themenbereich teilweise um Länderkompetenzen handelt.

 

Wenig Freude mit den Vorschlägen hat auch die Wirtschaftskammer, die für mehr Flexibilität eintritt und darauf hinweist, dass die Energieeffizienzmaßnahmen mit den klimapolitischen Zielen der CO2-Reduktion nicht völlig konform gehen. Der im Ausschuss anwesende Vertreter der Wirtschaftskammer drängte auf die wirtschaftliche Verträglichkeit der Maßnahmen und meinte, dass jährliche Einsparungsziele von 1,5 % auch nach 2030 überbordend seien. Dazu merkte der Experte des Wirtschaftsministeriums an, die CO2-Reduktion sei nicht Teil des vorliegenden Energiepakets. Es bleibe den Staaten frei zu entscheiden, wie man die in Paris vereinbarten Einsparungsziele erreiche - entweder durch erneuerbare Energien oder durch Steigerung der Energieeffizienz. In Österreich werde noch ausdiskutiert, ob man bei der Steigerung der Energieeffizienz mehr auf Primärenergie oder auf die Endenergie abzielt.

 

Monika Mühlwerth (F/W) thematisierte die Schwierigkeiten, Maßnahmen zur Energieeffizienz angesichts des hohen Althausbestands zu setzen. Aufgrund der hohen Kosten ließen Hausbesitzer oftmals die Gebäude verfallen. Stefan Schennach (S/W) wiederum warnte davor, die E-Mobilität zu Lasten des öffentlichen Verkehrs zu fördern und diesen damit zu verdrängen. Ferdinand Tiefnig (V/O) drängte darauf, die unterschiedlichen Bedürfnisse in den einzelnen Staaten zu berücksichtigen. Während nämlich in Nord- und Mitteleuropa die Wärmedämmung im Vordergrund stehe, würde im Süden viel Energie durch Klimaanlagen verbraucht. Wie der Vertreter der Wirtschaftskammer warnte Tiefnig zudem davor, die Wirtschaft zu sehr zu belasten. Viele Betriebe könnten sich dann überlegen, ihren Standort ins Ausland zu verlagern.

 

Im Gegensatz dazu kritisierte Ewa Dziedzic (G/W) die Energiepolitik Österreichs und wies darauf hin, dass die CO2-Emissionen in den letzten Jahren gestiegen seien. Ihrer Ansicht nach braucht es daher viel mehr Verbindlichkeiten. Aus diesem Grund konnten die Grünen die Mitteilung auch nicht unterstützen, weil darin die ohnehin unzureichenden Vorgaben weiter aufgeweicht würden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

 

 

Nachdem seit 2011 die EU-Kommission vergeblich darauf drängt, eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) zu schaffen, schlägt sie nun einen Stufenplan vor. Der EU-Ausschuss des Bundesrats beriet heute darüber in seiner Sitzung und begrüßte dabei grundsätzlich das Ziel der Kommission, ein System der Unternehmensbesteuerung zu schaffen, bei dem Gewinne dort besteuert werden, wo sie auch entstehen. In einem Antrag auf Mitteilung sprachen die VertreterInnen der Länderkammer allerdings von nach wie vor bestehenden Problemfeldern und warnten etwa vor dem Entstehen eines Parallelregimes aus "alter" Körperschaftsteuer und GKKB. Wünschenswert wäre aus Sicht des Bundesrats darüber hinaus auch die Etablierung eines Mindeststeuersatzes, um einen Steuerwettbewerb innerhalb der EU hintanzuhalten.

 

 

Die von Brüssel vorgeschlagene gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage würde es den Unternehmen ermöglichen, die EU für Körperschaftsteuerzwecke als Binnenmarkt zu nutzen und auf diese Weise ihre grenzübergreifenden Tätigkeiten zu vereinfachen. Außerdem würden Handel und Investitionen gefördert, plädiert die Kommission für ihre neuerliche Initiative. Bislang müssen grenzübergreifend tätige Unternehmen 28 unterschiedlichen Körperschaftsteuersystemen entsprechen, was sehr aufwändig ist. Die derzeitigen Regeln für die Unternehmensbesteuerung seien auch nicht mehr zeitgemäß, im Zeitalter der Digitalisierung sei das wirtschaftliche Umfeld globaler, mobiler und digitaler geworden, Unternehmenseinkünfte würden in der Regel aber nach wie vor auf nationaler Ebene besteuert. Dazu komme, dass Geschäftsmodelle und Unternehmensstrukturen komplexer seien, was die Verlagerung von Gewinnen erleichtere. Unterschiede bei den nationalen Steuersystemen trügen dazu bei, dass die aggressive Steuerplanung im vergangenen Jahrzehnt deutlich zugenommen habe.

 

Da über den diesbezüglichen Vorschlag von März 2011 keine Einigung im Rat möglich war, hat sich die EU-Kommission im Juni 2015 im Zuge eines Aktionsplans für ein stufenweises Vorgehen entschieden, wonach die Arbeiten an der Konsolidierung (GKKB) vertagt werden sollen, bis eine Einigung über die Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) erzielt worden ist.

 

Das neu aufgegriffene GKKB-Projekt würde Unternehmen ein einheitliches, gemeinsames Körperschaftsteuersystem bieten und somit nicht nur zur Bekämpfung der Steuervermeidung beitragen, sondern auch grenzüberschreitenden Handel und Investitionen im Binnenmarkt erleichtern, heißt es dazu in der Information des Finanzministeriums. Ziel sei es, ein System der Unternehmensbesteuerung zu schaffen, das Unternehmensgewinne dort besteuert, wo sie entstehen.

 

Konkret hat die Kommission zwei Richtlinienvorschläge vorgelegt, die bis auf den Teil, der die Konsolidierung betrifft, ident sind. Der erste Teil (GKB) konzentriert sich auf die Komponenten der gemeinsamen Bemessungsgrundlage und hat auch Vorschriften gegen Verschuldungsanreize sowie einen erhöhten Abzug für Forschung und Entwicklung zum Inhalt. Der zweite Teil (GKKB) enthält zusätzlich die Konsolidierungsbestimmungen.

 

Österreich unterstütze die Richtlinienvorschläge unter dem Aspekt der Einschränkung der Steuerverhinderung, erklärte die Expertin des Finanzministeriums. Die Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage schaffe ein transparentes System in Europa und werde Staaten mit niedrigen Steuersätzen unter Druck setzen. Verpflichtend sei der Vorschlag nur für Großkonzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 750 Mio. €, für andere Unternehmen bestehe eine Optionsmöglichkeit.

 

Seitens der Wirtschaftskammer hält man den Vorschlag hingegen nicht für gelungen und kritisiert vor allem die Zwei-Stufen-Lösung. Ohne Konsolidierung werde es jedenfalls wieder zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen der EU-Bemessungsgrundlage und den nationalen Bemessungsgrundlagen kommen, warnte die Wirtschaftsvertreterin. Besser wäre es gewesen, die entsprechenden OECD-Standards umzusetzen. Klar ist für sie auch, dass es bei der Frage des Steuerwettbewerbs nicht nur um die Körperschaftsteuer, sondern auch um die Umsatzsteuer geht.

 

 

"Wir unterstützen alles, was der Bekämpfung des Steuerwettbewerbs zwischen EU-Staaten dient", brachte Stefan Schennach (S/W) die grundsätzliche Haltung des Ausschusses auf den Punkt. Seine Fraktionskollegin Ingrid Winkler (S/N) sieht die Union zudem aufgefordert, der Steuervermeidung in außereuropäischen Steueroasen einen Riegel vorzuschieben. Die Verhinderung von Gewinnverschiebungen durch Großkonzerne ist auch für Edgar Mayer (V/V) der zentrale Aspekt, wobei der Ausschussobmann den Blick auf die Notwendigkeit von Mindeststeuersätzen lenkte. Kritik überwog bei Sonja Zwazl (V/N), die den Vorschlag nicht für geeignet sah, zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerbetrug beizutragen. Vielmehr würden durch die Optionsmöglichkeit zwei Klassen von Unternehmen entstehen, fürchtete sie.

 

 

In seinem einstimmig angenommenen Antrag auf Mitteilung gibt der Ausschuss zu bedenken, dass durch die beiden Vorschläge ein Parallelsystem von "alter" Körperschaftsteuer und GKKB entstehen könnte, das zu erheblichem Mehraufwand führen und keine Erhöhung der Transparenz mit sich bringen würde. Auch sollte geprüft werden, ob die vorgesehenen Begünstigungen etwa von Forschungsausgaben in den Mitgliedstaaten nicht letztlich zu geringeren Steuereinnahmen führen würden, was der allgemein erwarteten stärkeren Besteuerung von multinationalen Konzernen wiederspreche.

 

Schließlich richtet der Bundesrat an Brüssel auch die Forderung nach einem Mindeststeuersatz und bekräftigt dies mit dem Argument, eine einheitliche Bemessungsgrundlage ohne Mindeststeuersatz würde den Steuerwettbewerb in der Union nur noch weiter intensivieren. Was das Procedere betrifft, lehnt der Ausschuss das zweistufige Verfahren ab und spricht sich für eine gleichzeitige, gemeinsame Einführung von Bemessungsgrundlage und Steuersätzen aus. Wichtig ist den VertreterInnen der Länderkammer überdies, dass die Nationalstaaten auch weiterhin die Möglichkeit haben, bei Ertragssteuern Schwerpunkte zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde von ÖVP, SPÖ und FPÖ gegen die Stimmen der Grünen angenommen:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Bundesräte Mayer, Schennach

 

COM (2016) 761 final Vorschlag für eine Richtlinie zur Energieeffizienz und COM (2016) 765 final Vorschlag für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Teile des Winterpakets zur Energieunion.

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am

 

 

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

 

Die beiden Richtlinienvorschläge sind Teil des so genannten „Winterpakets zur Energieunion“ und umfassen zahlreiche Vorschläge, die vor allem auf die Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau der erneuerbaren Energien und vor allem die Verbraucherfairness angehen. EU-weit soll das Einsparziel von derzeit 27 % bis 2030 auf 30% ausgedehnt werden, allerdings soll die bestehende Energieeinsparverpflichtung der Energieversorger von 1,5 % jährlich unverändert bleiben. Die Verpflichtung soll lediglich auf 2030 verlängert werden.

 

Das vorgelegte Paket soll die bereits auf EU Ebene vorgelegten Energieeffizienzverpflichtungen fortschreiben, Bedenken bestehen allerdings in dem Bereich, dass die Anrechenbarkeit von politischen Maßnahmen in diesem Bereich, wonach Maßnahmen nur dann in diese Ziele eingerechnet werden, wenn sie nach dem 31.12.2020 begonnen wurden. Dies kann nicht im Sinne der Effizienz sein und würde alle Stakeholder in diesem Bereich in ein Handlungsvakuum bringen. Sinnvolle Maßnahmen würden erst verspätet begonnen werden, um Formalkriterien zu erfüllen. Es wäre darum sinnvoll, diese Übergangsmaßnahmen noch einmal genau zu betrachten. Auch die Erfassung der Verbrauchsinformationen sollte im Rahmen einer grundlegenden Kosten-Nutzen-Analyse noch einmal überarbeitet werden, die vorgesehenen Vorgaben zur Installation intelligenter Messeinrichtungen kann den Mitgliedstaaten überlassen werden. Die Kosten für einen entsprechenden Einbau intelligenter Messsysteme zur Wärmemessung sind enorm, es bestehen Zweifel, ob hier Kosten und Nutzen durch diese intelligenten Messeinrichtungen in einem guten Gleichgewicht sind. Zudem sind auch die notwendigen Bestimmungen zum Datenschutz in diesem Bereich besonders zu beachten.

 

Im Gebäudebereich Steigerung der Energieeffizienz durch Renovierung vorgesehen.  Zudem soll eine Art „intelligente Gebäudefinanzierung“ eingeführt werden, um die private Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich zu fördern. Was die Renovierung von bereits bestehenden Gebäuden angeht, so muss mit besonderem Bedacht auch auf entsprechende Verpflichtungen für Nachrüstungen, Einbauten und andere gebäudetechnische Maßnahmen vorgegangen werden. Eine Weiterführung der Verpflichtung, dass bei Bau, Verkauf oder Vermietung ein entsprechender Energieausweis vorgelegt wird, der aktuelle Werte über die Energieeffizienz eines Gebäudes enthält, sollte reichen. Bereits heute achten Verkäufer und Vermieter auf entsprechend positive Energiedaten, da diese auch Gebäude und Wohnungen besser vermietbar bzw. verkaufbar halten, eine Verpflichtung zur Verbesserung mit Kennzahlen und Fristen ist weder im Sinn der Bürgerinnen und Bürger noch im Sinn einer sinnvollen, schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz. Darüber hinaus ist auch die Schaffung eines „Intelligenzindikators“ eine zusätzliche Bürde für Verkäufer und Vermieter und auch Käufer und Mieter, denn sowohl der finanzielle Aufwand für Umrüstungen ist enorm als auch die Erreichung des grundsätzlichen Ziels von so genannten low-Tech- Gebäuden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde einstimmig angenomnmen:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

 

der Bundesräte Schennach, Mayer

 

betreffend

 

COM (2016) 683 final Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) (120373/EU, XXV. GP) und COM (2016) 685 final Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (120384/EU, XXV. GP)

 

Eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 17. Jänner 2017 zu TOP 4 und 5.

 

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Seit dem Jahr 2011 hat die EU-Kommission die Intention eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) zu schaffen, welche Unternehmen ermöglichen soll, die Europäische Union für Körperschaftsteuerzwecke als Binnenmarkt zu nutzen. Auf diese Weise sollen grenzübergreifende Tätigkeiten vereinfacht werden können und zudem Handel und Investitionen gefördert werden.

 

Der Bundesrat dankt der Kommission für die neuerliche Aufnahme der grundsätzlich positiven Initiative, und hält fest, dass die derzeitigen Regeln für die Unternehmensbesteuerung im Zeitalter der Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß sind und dass das wirtschaftliche Umfeld globaler, mobiler und digitaler geworden ist und eine neuerliche Debatte über die Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage aus diesem Grund als dringend notwendig erachtet wird. Dazu komme, dass Geschäftsmodelle und Unternehmensstrukturen in den letzten Jahren komplexer geworden seien, was die Verlagerung von Gewinnen erleichtere. Die existierenden Unterschiede bei den nationalen Steuersystemen tragen zusätzlich dazu bei, dass die aggressive Steuerplanung im vergangenen Jahrzehnt deutlich zugenommen hat.

 

Bislang müssen grenzübergreifend tätige Unternehmen 28 unterschiedlichen Körperschaftsteuersystemen entsprechen, was sehr aufwändig ist. Durch eine einheitliche Bemessungsgrundlage würde sich aufgrund der Einfachheit auch die Transparenz verbessern, was sehr im Sinne des österreichischen Bundesrates wäre.

 

Das neu aufgegriffene GKKB-Projekt würde Unternehmen ein einheitliches, gemeinsames

Körperschaftsteuersystem bieten und somit neben der Erleichterung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen in der EU auch der Bekämpfung von Steuervermeidungsstrategien  dienen.

 

Der österreichische Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, ein System der Unternehmensbesteuerung zu schaffen, in welchem Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie auch entstehen. Steuervermeidung durch Verrechnungspreisgestaltung wäre damit unmöglich.

 

Der österreichische Bundesrat möchte die grundsätzliche Zustimmung zu den Vorschlägen nochmals unterstreichen, möchte aber gleichzeitig auf folgende Problemfelder kritisch aufmerksam machen:

 

·         Aus Sicht des Bundesrates verbergen sich hinter den Richtlinienvorschlägen auch Gefahren, wie zum Beispiel, die Möglichkeit, dass ein Parallelregime von "alter" Körperschaftssteuer und GKKB entsteht, welches zu erheblichem Mehraufwand führen und auch nicht zur Erhöhung der dringend notwendigen Transparenz beitragen würde.

·         Auch wäre zu prüfen ob die vorgesehen Begünstigungen (z.B. für Forschungsausgaben) in den Mitgliedsstaaten nicht letztlich zu geringeren Steuereinnahmen führen würden. Das wäre nicht wünschenswert und nebenbei schwer der Bevölkerung erklärbar, da sich die Menschen durch die GKKB höhere Steuereinnahmen bzw. eine stärkere Besteuerung multinationaler Konzerne erwarten.

·         Darüber hinaus würde der Bundesrat die Etablierung eines Mindeststeueransatzes als dringend notwendig erachten. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine einheitliche Bemessungsgrundlage ohne Mindeststeuersatz den Steuerwettbewerb in der Union weiter intensivieren wird und fordert aus diesem Grund die Etablierung eines Mindeststeuersatzes.

·         Auch ist festzuhalten, dass die GKKB nur Gewinnverschiebungen innerhalb der EU unterbindet, diese aber vielfach über die EU-Grenzen hinaus mit Steuersümpfen stattfinden. Insofern ist die gemeinsame EU-Strategie gegenüber Steuersümpfen, die derzeit in Ausarbeitung ist, eine wichtige Grundlage für die GKKB.

·         Der Bundesrat lehnt zudem das Modell des zweistufigen Einführungsverfahrens ab und spricht sich für eine gemeinsame, gleichzeitige Einführung von Bemessungsgrundlage und Steuersätze aus.

·         Der Bundesrat möchte abschließend festhalten, dass es generell im steuerpolitischen Gestaltungsspielraum der Europäischen Union weiterhin möglich sein sollte, dass Nationalstaaten in Bezug auf die Ertragssteuern Schwerpunkte setzen können.