Parlament Österreich

 

 

 

IV-126 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 07. November 2018

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 07. November 2018

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Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2018) 465 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

(26442/EU XXVI.GP)

 

2.    COM(2018) 476 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds

(26221/EU XXVI.GP)

 

3.    COM(2018) 473 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement

(26205/EU XXVI.GP)

 

4.    COM(2018) 472 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit

(26187/EU XXVI.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über jüngst eingelangte Dokumente:

 

 

Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte:

 

·         Vorschlag für eine Verordnung zur erneuten Bindung der verbleibenden Mittel, die zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse betreffend die Umsiedlung von Personen, die internationalen Schutz benötigen, gebunden wurden, oder ihre Zuweisung für andere Maßnahmen der nationalen Programme

 

·         Vorschlag für eine Verordnung betreffend die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

 

weiters

 

·         Subsidiaritätspaket der Kommission, bestehend aus:

 

Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

 

und

 

·         Jahresbericht 2017 über die Beziehungen zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten

 

sowie

 

·         Mitteilung der Kommission zur Stärkung der Rolle der Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung der EU

 

 

Stellungnahmen der Bundeländer

 

·         einheitliche Länderstellungnahme zum Thema der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

 

Schreiben der Kommission

 

 

·         Antwortschreiben der Kommission zu den begründeten Stellungnahmen des Bundesrates vom 27. Juni 2018 zu den Themen Verbraucherschutzvorschriften und Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates liegt laut Buchmann in Bezug auf die Anzahl der begründeten Stellungnahmen gemeinsam mit dem deutschen Bundestag auf Platz zwei (hinter dem französischen Assemblé nationle).

 

 

 

 

 

 

 

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:

 

·         Frau Gesandte Mag.a Adelheid Folie (BMEIA)

·         Frau Gesandte Mag.a Agnes Neudeck (BMEIA)

·         Herr Mag. Oskar Benedikt (BMEIA)

·         Frau Attachée Mag.a Franziska Pfeiffer (BMEIA)

·         Herr Mag. Christoph Moser (BMLV)

·         Frau Mag.a Andrea Bednarcik (BMLV)

·         Frau Mag.a Beate Wolf (BMI)

·         Mag. Rudolf Rotter (BMI)

·         Mag.a Christina Trapp (BMI)

·         Herr Dr. Reinhard Marak (WKÖ)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Heranführungshilfe für Westbalkan

Die Europäische Kommission will die Staaten des Westbalkans verstärkt auf dem Weg in die Europäische Union unterstützen. Die dafür vorgesehenen finanziellen Mittel sollen daher im nächsten EU-Finanzrahmen 2021 - 2027 von 12 Mrd. € auf 14,5 Mrd. € erhöht werden, schlägt die Kommission vor. Eingebettet in einer neuen Strategie für den westlichen Balkan sollen die Finanzhilfen nach thematischen Kriterien wie Stärkung der Demokratie, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Bekämpfung von Korruption ausgeschüttet werden. Im EU-Ausschuss des Bundesrats fand dieses Vorhaben großteils Zuspruch, sei doch die gute Nachbarschaft mit dem Westbalkan ein erklärtes Ziel der österreichischen Ratspräsidentschaft, wie Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) betonte.

Kritisch äußerten sich die BundesrätInnen allerdings in Bezug auf das Verhältnis EU-Türkei. Buchmann zitierte in diesem Zusammenhang Erweiterungskommissar Johannes Hahn, der mehr "Wahrhaftigkeit im Umgang mit der Türkei" eingefordert habe. Monika Mühlwerth (FPÖ/W) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) bekräftigten, die EU solle ein maßgeschneidertes Handelsabkommen mit dem Land am Bosporus ausverhandeln, anstatt die Türkei mit dem Versprechen eines Beitritts hinzuhalten. Tatsächlich bewerte der Erweiterungskommissar in Hinblick auf die Türkei die "Fortführung einer Beitrittsfiktion" negativ, meinte eine Expertin des Außenministeriums im Ausschuss dazu, jedoch finde sich unter den EU-Mitgliedstaaten derzeit nicht die nötige Mehrheit, um die Beitrittsverhandlungen zu stoppen.

Größere Erwartungen gibt es hingegen beim Heranführungsprozess der Staaten des Westbalkans an die EU, wie eine weitere Vertreterin des Außenministerium mit Verweis auf den derzeit verhandelten mehrjährigen EU-Finanzrahmen verdeutlichte: "Südosteuropa hat für Österreich große Priorität". Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) appellierte, "die Verpflichtungen der EU rasch einzulösen", etwa in Bezug auf die Beitrittsverhandlungen mit Mazedonien. Aus dem Außenministerium hieß es dazu, die südosteuropäischen Länder befänden sich derzeit in höchst unterschiedlichen Stadien des Beitrittsprozesses, die EU beabsichtige aber mit leistungsorientierten Finanzhilfen einen "positiven Wettbewerb" zu initiieren, um die Staaten gesellschaftlich und wirtschaftlich auf EU-Niveau zu heben. Für die Kandidatenländer bedeute dies "enorme Kraftanstrengungen", so die Bmeia-Vertreterin, weswegen sie viel Hilfe von der EU benötigten, sowohl in finanzieller als auch in politischer Hinsicht.

Vor diesem Hintergrund will die EU-Kommission das "Instrument für Heranführungshilfe" (IPA III) für Beitrittskandidatenländer und potenzielle Kandidaten für den Westbalkan neu ausrichten. Eine für die Stabilisierung in Südosteuropa zuständige Bmeia-Expertin erläuterte, mittels thematischer Finanzierung wolle die EU die Beitrittskandidaten zu schnelleren Reformen und Veränderungen ermutigen, die Mittel also für eingereichte Projekte anstatt wie bisher länderspezifisch ausschütten. Die Ziele der IPA III sind dem Verordnungsvorschlag zufolge nach politischen Prioritäten ausgerichtet, die für eine EU-Mitgliedschaft erforderlich sind. Zusätzlich zu den schon bislang im Rahmen der Heranführungshilfen vorgesehenen Parametern wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, sozioökonomische Entwicklung, EU-Recht bzw. -Politik und regionale Zusammenarbeit würden demnach auch andere zentrale Herausforderungen wie Migration, Sicherheit, Umweltschutz und Klimawandel mehr Gewicht erhalten.

Durch die Leistungsorientierung erreiche man bei der Mittelvergabe auch mehr Flexibilität, da von einem Land ungenutzte Fördergelder nicht mehr brach liegen würden, so die Südosteuropa-Expertin. Ihr Kollege aus dem Außenministerium ergänzte auf Nachfrage der SPÖ-Mandatare aus der Steiermark, Andrea Karhofer und Hubert Koller, Indikatoren zur Zielerreichung würden von EU-Delegationen vor Ort jährlich festgelegt. Bei der Qualitätsüberprüfung der Ergebnisse verfüge die Union bereits aus den vergangenen Jahren über ausreichend Erfahrung, etwa seitens des Europäischen Rechnungshofs. Viel zu tun gebe es noch im Bereich der Korruptionsbekämpfung, den der Vorarlberger Freiheitliche Christoph Längle ansprach. Die IPA-Gelder kämen hier sinnvoll zum Einsatz, etwa bei der Durchleuchtung der Justizsysteme. Mühlwerth mahnte allerdings auch die Eigenverantwortung der Beitrittsländer ein, den Reformprozess voranzutreiben, und nicht nur auf Zahlungen aus Brüssel zu setzen. Gerade beim Kampf gegen Korruption gehe es vor allem um einen Einstellungswandel in der Gesellschaft, finanzielle Hilfen reichten nicht aus.

Mit den Zahlungen will Brüssel erreichen, dass die Westbalkanstaaten einen schrittweisen und nahtlosen Übergang vom Heranführungsstatus zum Status eines Mitgliedstaats schaffen. Erforderlich sei dabei der Aufbau der notwendigen Absorptionskapazitäten – etwa ausreichend Arbeitskräfte und technisches Wissen - für die EU-Mittel bei den Partnern, so die Kommission, damit die Investitionen effektiv genutzt werden. Dies gelte insbesondere für die Umsetzung der Agrar- und der Kohäsionspolitik. Eine der "Leitlinien" in der EU-Unterstützung ist dem Außenministerium zufolge aber auch die Sicherstellung eines friedlichen Miteinanders der Balkanstaaten, was Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP/T) ebenso als Grundvoraussetzung hervorhob wie ihr Fraktionskollege Tiefnig.

EU-Beitrittsverhandlungen wurden bereits mit Montenegro und Serbien aufgenommen, und auch mit der Türkei, wobei die Kommission in ihrem Verordnungsentwurf festhält, die neuen Heranführungshilfen würden "den Entwicklungen in den Beziehungen zur Türkei Rechnung tragen".

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 Kandidat, Albanien wurde 2014 der Kandidatenstatus zuerkannt. Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo sind potenzielle Beitrittskandidaten. Voraussetzungen für einen EU-Beitritt sind die sogenannten "Kopenhagener Kriterien", zu denen unter anderem die Stabilität der Institutionen, der Schutz von Minderheiten und deren Rechten, eine funktionierende Marktwirtschaft und die Einhaltung der EU-Verträge gehören.

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Verteidigungsfonds

 

Geeint für mehr Sicherheit in der EU, diese Maxime hat sich die Europäische Kommission auf die Fahnen geheftet. Am Kommissionsvorschlag für einen Europäischen Verteidigungsfonds begrüßten die BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ in der EU-Ausschusssitzung vor allem, dass die EU nun Fördermittel für die gemeinsame Forschung im Bereich innovativer Verteidigungstechnologien und –güter bereitstellen will. Neue Gefahren wie hybride Angriffe und Cyberattacken erforderten neue Schwerpunkte in der Verteidigungspolitik, meinte Christoph Längle (FPÖ/V) mit Verweis auf den Verordnungsvorschlag der Kommission. Generell seien EU-Initiativen im Sinne der Sicherheit positiv zu sehen.

 

Wie Österreich als neutrales Land mit den EU-Förderungen für militärische Produkte umgehen wird, wurde allerdings von der SPÖ kritisch hinterfragt. Die Kritik Stefan Schennachs (SPÖ/W) an möglichen Förderungen für Waffenexporte in Krisenregionen versuchte ein Vertreter des Verteidigungsministeriums mit dem Hinweis zu relativieren, Österreich verfüge über eines der strengsten Regime beim Umgang mit Kriegsmaterial. Außerdem könnten militärische Technologien oftmals im zivilen Feld genutzt werden, skizzierte er am Beispiel von Drohnen im Katastrophenschutz.

Der Experte des Verteidigungsministeriums (BMLV) unterstrich im Ausschuss, die EU wolle eine funktionierende Unternehmenslandschaft in Europa für den Militärbereich sicherstellen, wobei auch europäische NATO-Länder mit von den USA kontrollierten Waffenproduktionen um Projektförderungen ansuchen könnten. Hinsichtlich der Unterstützung für österreichische Unternehmen gab Sonja Zwazl (ÖVP/N) zu bedenken, zur Mobilisierung von EU-Mitteln brauche es auch nationale Förderung. Aus der Wirtschaftskammer wurde diese Sichtweise bestätigt, da einzig Forschungskosten zu 100% von der EU refundiert würden. Andere Ausgaben der Verteidigungswirtschaft, die in Österreich zu 85% aus kleinen und mittelständischen Betrieben (KMU) mit Tätigkeit im Zulieferbereich bestehe, erhielten nur eine Kofinanzierung von 20%. Konkret gehe es hier um rund 300 Betriebe mit etwa 11.000 direkt und 20.000 indirekt beschäftigten Personen.

Als Hauptproblem in der europäischen Verteidigung ortet die EU-Kommission die derzeitige Fragmentierung beziehungsweise Doppelung von Ressourcen auf nationaler Ebene. Während die USA über 30 Waffensysteme verfügten, bestünden in der EU 178 derartige Systeme. Dadurch ergäben sich nicht zuletzt beträchtliche Marktineffizienzen, zumal die nationalen Verteidigungshaushalte, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, in den vergangenen zehn Jahren beträchtlich gekürzt worden seien. Mit dem nächsten EU-Finanzrahmen soll ab 2021 daher mehr Geld aus dem EU-Haushalt für die Verteidigungsagenden ausgeschüttet werden.

Insgesamt würden nach Berechnung der Kommission die Verteidigungsausgaben den EU-Haushalt 2021 – 2027 mit 13 Mrd. € belasten, wovon 4,1 Mrd. € für Forschungsmaßnahmen schlagend würden und 8,9 Mrd. € für Entwicklungsmaßnahmen. Die Mitgliedstaaten könnten dagegen bis zu 30% ihrer jährlichen Verteidigungsaufwendungen einsparen, heißt es aus Brüssel. Auch die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte würde durch die Bündelung der Verteidigung verbessert.

Von Hubert Koller (SPÖ/St) auf die Auswirkung der Neutralität auf die EU-Mittelverteilung an Österreich angesprochen, hielt der BMLV-Experte fest, die Republik habe ein "vorbehaltloses Bekenntnis zur Außen- und Sicherheitspolitik der EU" abgelegt. Abgesehen davon stünden vor allem die wirtschaftlichen Interessen bei der Ausgestaltung des vorgeschlagenen EU-Verteidigungsfonds im Vordergrund, sodass die heimischen KMU in diesem Bereich profitieren könnten. Das Verteidigungsministerium erwartet sich mithilfe der EU-Mittel einen "Technologieschub", der militärisch und zivil genutzt werden kann. Dennoch zeigte Schennach kein Verständnis für die Ausschüttung von EU-Geldern im Militärbereich, zumal Waffenexporte der EU in Drittstaaten derzeit unionsweit heftig diskutiert würden, wie er sagte. Die "Waffenschmiede Österreich" habe Gott sei Dank zuletzt an Bedeutung verloren.

Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) verwies hingegen erneut auf wertvolles Wissen aus der militärischen Forschung, das zivil genutzt wird. Über derartige Schnittstellen berichtete das Verteidigungsministerium in Hinblick auf zahlreiche Synergien, die Brüssel mit dem Verteidigungsfonds anstrebt: Kooperationen sind beabsichtigt mit dem Weltraumprogramm der Union, den EU-Initiativen im Bereich der Cybersicherheit und mit koordinierten Maßnahmen zur Forschungsagenda für maritime Sicherheit bzw. mit dem Seeverkehr. Andere einschlägige EU-Programme im Bereich Sicherheit, wie der Fonds für die innere Sicherheit und der Fonds für integriertes Grenzmanagement würden ebenfalls mit dem Verteidigungsfonds verknüpft. Darüber hinaus sei der Fonds Teil des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont Europa".

Als Vorbereitung auf den Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) hat die Kommission bereits letztes Jahr 90 Mio. € bis Ende 2019 bereitgestellt. Projekte mit Potential für EU-Finanzierung sind beispielsweise in den Bereichen Elektronik, Metawerkstoffe, verschlüsselte Software oder Robotertechnik zu finden, etwa für unbemannte Systeme im Marineumfeld. Anträge auf Fördermittel kamen laut Kommission sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Sektor, wobei 30% der Antragsteller KMU waren. Ab 2020 sollen dem Verordnungsvorschlag zufolge jährlich 500 Mio. € im Rahmen eines EU-Verteidigungsforschungsprogramms ausgeschüttet werden, wodurch die EU zu einem der größten Investoren in die Verteidigungsforschung in Europa würde. Dabei erhalte auch die bessere Nutzung des industriellen Potenzials von Innovation, Forschung und technologischer Entwicklung in jeder Phase des industriellen Zyklus entsprechende Förderung, ist man im Verteidigungsministerium überzeugt. Dies sei ein wichtiger Beitrag zur strategischen Autonomie der Union.

Neben der Forschung soll der Verteidigungsfonds bei Entwicklung und Beschaffung neue Standards setzen. Durch Kofinanzierung von 500 Mio. € bis 2020 aus dem EU-Haushalt und mit praktischer Unterstützung der Kommission will man Anreize für die Mitgliedstaaten schaffen, bei der Entwicklung und Beschaffung von Verteidigungsgütern und -technologien zu kooperieren. So könnten EU-Länder gemeinsam in die Entwicklung von Drohnentechnologie oder Satellitenkommunikation investieren oder Hubschrauber in großer Stückzahl ankaufen und damit ihre Ausgaben reduzieren. Nur gemeinsame Projekte von EU-Ländern erhalten gemäß EU-Plan Finanzhilfen und ein Teil der Förderungen für Projekte zweckgebunden, an denen KMU aus mehreren Ländern teilnehmen. Nach 2020 soll ein größer angelegtes Programm ins Leben gerufen werden, das jährlich mit 1 Mrd. € ausgestattet ist. Ausnahmen bei der bis zu 100%igen Kofinanzierung sind dort bei der Entwicklung von Systemprototypen vorgesehen, die maximal zu 20% durch EU-Mittel gedeckt würde, sowie beim Test, Eignungsnachweis und der Zertifizierung von Produkten – hier sollen 80% der Kosten als förderfähig gelten. 

 

Schutz der EU-Außengrenzen

Für den wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen gibt es einen neuen Vorschlag aus Brüssel, den der  EU-Ausschuss des Bundesrats diskutierte. Mit einem Fonds für integriertes Grenzmanagement will die Europäische Kommission rund 9,32 Mrd. € für eine gemeinsame Visumpolitik und die Bewältigung von Migrationsbewegungen in die EU bereitstellen. Gleichzeitig soll dadurch das gemeinsame Vorgehen gegen Terrorismus und andere Formen der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität erleichtert werden. Der Fonds soll künftig aber auch dazu beitragen, die Zollkontrollen an den Außengrenzen einheitlicher zu gestalten. Dementsprechend setzt sich der vorgeschlagene Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) aus zwei Instrumenten zusammen: einem Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa (BMVI) – dieser Vorschlag stand im Ausschuss zur Debatte - und einem Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Zollkontrollausrüstung. Ziel ist es, den freien Personen- und Warenverkehr im Schengenraum sicherzustellen. Aufgestellt würden die Mittel zum integrierten Grenzmanagement im mehrjährigen EU-Finanzrahmen von 2021 bis 2027.

 

Geht es nach der EU-Kommission, dient der Fonds der Stärkung von Kapazitäten für Kontrollen an den Außengrenzen, auch durch korrespondierende IT-Großsysteme, für die es Betriebskostenunterstützung gebe. Inkludiert in das Grenzmanagement wären Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung grenzüberschreitender Kriminalität wie die Schleusung von MigrantInnen, Menschenhandel und Terrorismus. Weiters soll der Fonds Such- und Rettungseinsätze im Rahmen der Grenzüberwachung auf See unterstützen, Mittel für technische und operative Maßnahmen bei Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums bereitstellen und Risikoanalysen ermöglichen, mit Fokus auf die innere Sicherheit der EU bzw. potentielle Bedrohungen für das Funktionieren der Außengrenzen.  

EU-Mitgliedstaaten, die mit unverhältnismäßigem Migrationsdruck an den Außengrenzen der EU konfrontiert sind, würden Teams zur Unterstützung des Migrationsmanagements in Hotspot-Gebieten bereitgestellt. Mit Drittstaaten will man in diesem Bereich ebenfalls enger zusammenarbeiten, vor allem setze man im Bereich Cybersicherheit vermehrt Maßnahmen, um vorzeitig kriminellen Aktivitäten über die modernen Medien begegnen zu können, erfuhr Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O). Die Visa werden auch weiterhin von den Vertretungsbehörden ausgestellt und die Harmonisierung des Entry-Exit-Systems befinde sich derzeit in Umsetzung, so die Information seitens des Innenministeriums auf Fragen der Bundesräte Martin Preineder (ÖVP/N), Stefan Schennach (SPÖ/W) und Christoph Steiner (FPÖ/T).

Grundsätzlich hält die Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag fest, der Schutz der gemeinsamen EU-Außengrenzen erfordere neben den nationalen Zuständigkeiten auch Maßnahmen der Union als Ganzes. Damit die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex erfolgreich ein integriertes europäisches Grenzmanagement umsetzen könne, müssten die EU-Finanzmittel angemessen verteilt werden. Nur so sei gewährleistet, dass die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten zum Nutzen der gesamten Union über ausreichende Kapazitäten zur Bewältigung der Herausforderungen verfügen, mit denen sie konfrontiert sind.

Folglich schlägt die Kommission vor, 60% der Mittel für nationale Programme und 40% der Mittel für die gezielte Unterstützung der Mitgliedstaaten, für Projekte auf EU-Ebene und für dringende Ereignisse vorzusehen. Letzteres fällt unter den Begriff "thematische Fazilität", dafür sind im Fonds insgesamt 3,2 Mrd. € vorgesehen.

Bei der Verteilung der Mittel für nationale Programme im Bereich Grenzmanagement und Visa – insgesamt 4,8 Mrd. € - sind laut Vorschlag die jeweiligen Belastungen bzw. die Aufgaben zu berücksichtigen. So ist geplant, den Druck und die Bedrohungslage an den Landaußengrenzen mit 30%, an den Seeaußengrenzen mit 35%, an den Flughäfen mit 20% und in den Konsularstellen mit 15% zu gewichten. Dieser Verteilungsschlüssel werde sehr kontrovers diskutiert, erfuhren die Ausschussmitglieder seitens der Vertreterin des Innenministeriums. Österreich selbst hat als Außengrenzen nur die Flughäfen und die Konsularstellen, wofür aus dem noch derzeit bestehenden Fonds rund 14 Mio. € flossen. Als Starthilfe sieht der Kommissionsvorschlag für jedes EU-Land 5 Mio. € vor. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Fonds Innere Sicherheit

Als Schutz vor den zuletzt zugenommenen Sicherheitsbedrohungen plant die Europäische Kommission, im kommenden Finanzrahmen das Budget im Fonds für innere Sicherheit zu erhöhen. Ihrem Verordnungsvorschlag zufolge soll der Fonds zwischen 2021 und 2027 über 2,5 Mrd. € verfügen, bislang war es 1 Mrd. €. Mit den aufgestockten Mitteln will die EU ihre Mitgliedstaaten künftig beim Vorgehen gegen neue Formen der organisierten Kriminalität, Cyberkriminalität und Terror besser unterstützen, wobei die Zusammenarbeit der jeweiligen nationalen Polizei- und Justizbehörden verstärkt werden soll. Auch EU-Agenturen wie Europol würden stärker einbezogen.

Der Vorschlag wurde im EU-Ausschuss des Bundesrats grundsätzlich befürwortet, da Terrorismus und schwere Kriminalität nicht vor Landesgrenzen Halt machen und kein Mitgliedsland die damit verbundenen Herausforderungen alleine bewältigen könne. Etwas kritisch sah man jedoch die mangelnde Planungssicherheit bei der Mittelverteilung, insbesondere angesprochen von Bundesrat Georg Schuster (FPÖ/W). Denn die für die Fondsperiode zur Verfügung stehenden Mittel werden nur teilweise zugesichert bzw. ausgeschüttet, die Verteilung der restlichen Mittel hängt von Umständen ab, die schwer planbar sind. Man müsse daher auf nationale Mittel zugreifen, wodurch der Erfolg beeinträchtigt werden könnte, hieß es dazu auch aus dem Innenministerium. Schuster hinterfragte auch die Kürzung der Kofinanzierung von 90% auf 75% aus dem Fonds und erwartet sich aufgrund der neuen Dachverordnung einen administrativen Mehraufwand – eine Auffassung, die ebenfalls seitens des Innenressorts geteilt wird.

In ihrem Legislativvorschlag unterstreicht die EU-Kommission, notwendig sei eine flexiblere Verwaltung des künftigen Fonds für innere Sicherheit im Vergleich zum aktuellen Programmplanungszeitraum. Ein Teil der Mittel – 1 Mrd. € - würde nach thematischen Gesichtspunkten verwaltet (thematische Fazilität), sodass die EU-Länder mit Soforthilfen unmittelbar auf Sicherheitsbedrohungen reagieren können. Kritisch werde die alleinige Entscheidungsautorität der EU-Kommission in dieser Frage gesehen, betonte man seitens des Ministeriums gegenüber Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W).

5 Mio. € würde jeder Mitgliedstaat als Anfangsfinanzierung erhalten, für die langfristige Finanzierung nationaler Sicherheitsprogramme will Brüssel insgesamt 1,5 Mrd.€ beisteuern, wobei sich die Mittelverteilung aus dem jeweiligen Bruttoinlandsprodukt, der Bevölkerungsgroße und der Größe eines Landes ergibt.

Übergeordnetes Ziel des Fonds ist laut Kommissionsentwurf, die grenzübergreifende Zusammenarbeit sowie der Informationsaustausch zwischen Behörden, Zivilgesellschaft und privaten Partnern zu fördern. Die Interoperabilität der verschiedenen EU-Informationssysteme im Bereich Sicherheit sei zu ermöglichen, um das Grenzmanagement und die Migrationssteuerung wirksamer und effizienter zu gestalten und gemeinsame operative Maßnahmen zu erleichtern. Weiters will die EU Unterstützung bereitstellen für Schulungsmaßnahmen der Behörden, den Bau wichtiger sicherheitsrelevanter Einrichtungen, die Erfassung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen im Einklang mit bestehendem EU-Recht und die Anschaffung der erforderlichen technischen Ausrüstung.

Den EU-Agenturen für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) gesteht die Kommission eine wichtigere koordinierende und unterstützende Rolle im Sicherheitsbereich zu. Verstärkte Kooperation strebt Brüssel auch mit Drittstaaten an, wenn es um den Kampf gegen Terror und schwere organisierte Kriminalität geht, sowie bei Maßnahmen gegen Radikalisierung, Korruption, Menschenhandel und Schlepperkriminalität.