beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates

iV-137 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates


Auszugsweise Darstellung

Mittwoch, 6. Mai 2020

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 6. Mai 2020

 

 

Tagesordnung

1.

COM(2020) 80 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz)

(14922/EU XXVII.GP)

Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags vom 16. April 2020 sowie auf die Einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 27. April 2020.

2.

C(2020) 3300 final

Empfehlung der Kommission vom 8.4.2020 für ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den Einsatz von Technik und Daten zur Bekämpfung und Überwindung der COVID-19-Krise, insbesondere im Hinblick auf Mobil-Apps und die Verwendung anonymisierter Mobilitätsdaten

(18087/EU XXVII.GP)

3.

COM(2020) 114 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks finanzieller Unterstützung von Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zur Union verhandelnden Ländern, die von einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer betroffen sind

(16388/EU XXVII.GP)

4.

COM(2020) 139 final

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE)

(17282/EU XXVII.GP)


 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:

·         Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung einer Makrofinanzhilfe für Erweiterungs- und Nachbarschaftspartner vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie

·         Vorschlag für eine Änderungsverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den Ausbruch von COVID-19.

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:

·         Herr Dr. Helmut Hojesky (BMKUEMIT)

·         Frau Mag. Cornelia Jäger (BMKUEMIT)

·         Herr Dr. Clemens Martin Auer (BMSGPK)

·         Herr Dipl.-Ing. Franz Ziegelwanger (BMLRT)

·         Frau Mag. Alexandra Deimel (BMLRT)

·         Herr Mag. Siegfried Jachs (BMI)

·         Herr Dr. Alfred Katterl (BMF)

·         Frau Mag. Sarah Bruckner (AK)

·         Herr Mag. André Buchegger (WKÖ)

·         Frau Mag. Antonia Wietersheim (LKÖ)

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäisches Klimaschutzgesetz

Das "Europäische Klimagesetz" bildete im EU-Ausschuss des Bundesrats die Grundlage für eine Auseinandersetzung mit nachhaltiger Wirtschaft im Lichte der Corona-Krise. Die SPÖ- und FPÖ-BundesrätInnen sehen das EU-Klima-Vorhaben aufgrund der Möglichkeit zur Erlassung delegierter Rechtsakte nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar und richten daher eine begründete Stellungnahme an die EU-Organe. Sie sprechen sich auch dagegen aus, Atomkraftwerksprogramme für die Erreichung der Klimaziele ins Auge zu fassen. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ kam außerdem eine Mitteilung zu Stande, in welcher der Bundesrat seinen Standpunkt verdeutlicht, dass der Wiederaufbau nach COVID-19 durch eine Ökologisierung der Wirtschaft zu erfolgen habe.

Um das EU-Ziel der Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 inklusive der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2019 rechtlich zu verankern, hat die Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der auf der ressourceneffizienten Wachstumsstrategie des europäischen Green Deals aufbaut. Vorgesehen ist neben einem Platzhalter für ein neues EU-2030-Ziel auch die Festlegung eines "Zielpfads" von 2030 bis 2050. Der Kommission soll laut Vorschlag die Aufgabe übertragen werden, bestehende Strategien und Rechtsvorschriften der EU im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Ziel der Klimaneutralität zu überprüfen und die Verordnung durch delegierte Rechtsakte zu ergänzen, indem sie auf EU-Ebene den Zielpfad für die schrittweise Verwirklichung des Ziels für 2050 festlegt. Noch steht allerdings nicht fest, welche Gestalt dieser annimmt.

Die Anwendung eines solchen delegierten Rechtsakts anstelle eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wird vom heimischen Klimaschutzministerium kritisch gesehen. Es sei davon auszugehen, dass weitere Mitgliedstaaten in Frage stellen, ob dies das richtige Instrument für den Zielpfad sei, meinte ein Experte des Klimaschutzministeriums. Grundsätzlich wird der Kommissionsvorschlag zum Europäischen Klimagesetz mit der Festschreibung des Ziels zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2050 und der Ausgangspunkt – der europäische Green Deal - jedoch begrüßt. Er beinhalte eine Reihe von weiteren Schritten in Richtung Klimaneutralität und betreffe alle Wirtschaftssektoren, informierte der Experte. Auch fünfjährige Berichtszyklen und eine EU-Strategie zur Klimawandelanpassung seien vorgesehen.

Die Befugnisübertragung zur Erlassung delegierter Rechtsakte wurde bereits auch in einer Länderstellungnahme kritisiert, die in die Beratungen der BundesrätInnen miteinbezogen wurde. Außerdem geht der Oberösterreichische Landtag davon aus, dass die EU-Darstellung der Atomenergie als eine für die Dekarbonisierung erforderliche Technologie im Widerspruch zum atomkritischen Kurs Österreichs stehe und das Subsidiaritätsprinzip verletze. Die primärrechtlich verankerte Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten bezüglich ihrer Energieversorgungssysteme sei dadurch beeinträchtigt, heißt es. Von Seiten des Klimaschutzministeriums wird hingegen nicht von einer Einschränkung der Subsidiarität durch das Europäische Klimagesetz ausgegangen, jedoch die nicht verhandelbare Position hinsichtlich der Anwendung von Nuklearenergie betont.

Österreichs klares Bekenntnis gegen die Nutzung der Kernenergie brachte auch Martin Preineder (ÖVP/N) zum Ausdruck. Die Erreichung der Klimaneutralität sei für die gesamte Gesellschaft und das globale Leben sehr wichtig, deshalb müsse man die Nachhaltigkeit als Chance nach der Corona-Krise nutzen, meinte er. Der Weg zur Erreichung der Klimaziele dürfte aber keinesfalls durch die verstärkte Nutzung von Atomkraft erfolgen. In einem gemeinsam mit den Grünen eingebrachten Antrag auf Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission wird daher die Ökologisierung der Wirtschaft nach der Corona-Krise gefordert. Für Sonja Zwazl (ÖVP/N) gilt es, im Wiederaufschwung Betriebe mit Perspektiven und Investitionen zu unterstützen. Auch Adi Gross (Grüne/V) meinte, man sollte den Klimaschutz im Zusammenhang mit der COVID-19-Situation zur Belebung der Wirtschaft nutzen. Immerhin gehe von Nachhaltigkeit enorme Beschäftigungswirkung aus, sagte er. Außerdem bekräftigte ÖVP-Bundesrat Preineder die vorherrschende Meinung, dass der Zielpfad als wesentliches Element des Europäischen Klimagesetzes im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden müsse. In der schließlich auch von der SPÖ unterstützten Mitteilung wird daher auch daran appelliert, beim von der Kommission vorgeschlagenen Instrument der delegierten Rechtsakte große Zurückhaltung walten zu lassen.

Angesichts der Corona-Krise und dem Verlust vieler Arbeitsplätze sei das EU-Klimapaket eine Frage der Stunde und könne nur den Weg der Ökologisierung der Wirtschaft und der Nutzung erneuerbaren Energien bedeuten, meinte Stefan Schennach (SPÖ/W). "Nachhaltigkeit schafft Arbeitsplätze", sagte er. Im Bundesrat bestünde langjähriger Konsens darüber, delegierten Rechtsakten keine Zustimmung zu erteilen sondern für klare Gesetzgebungsverfahren einzutreten, betonte der SPÖ-Bundesrat in Hinblick auf den vielfach kritisierten EU-Vorschlag und die vermeintliche Unvereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip. Dieses sieht er verletzt, weil die Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten bei der Energieversorgung nicht eindeutig klar sei. In einer begründeten Stellungnahme spricht sich die SPÖ gemeinsam mit der FPÖ daher explizit gegen die Kommissionsbefugnis zur Erlassung delegierter Rechtsakte in Bezug auf den Zielpfad, mit dem das 2050-Klimaneutralitätsziel erreicht werden soll, aus. Den Mitgliedstaaten wäre auf diese Weise die Möglichkeit der Mitwirkung genommen. Der Weg zur Erreichung der Klimaziele sollte außerdem mit erneuerbare Energien beschritten und keine Atomkraftwerksprogramme ins Auge gefasst werden, heißt es darin ferner.

Christoph Steiner (FPÖ/T) ermahnte die Regierungsparteien, Krisen – etwa die Klima-Krise oder nun die Corona-Krise - nicht zu nutzen, um altbewährte Regeln der Demokratie zu umgehen.

Die Intentionen der Europäischen Kommission für das Europäische Klimagesetz werden bis auf die Ermächtigung zu delegierten Rechtsakten auch von der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer unterstützt. Die Souveränität der Mitgliedstaaten müsse erhalten bleiben, meinte ein WKÖ-Vertreter. Bei der Verknüpfung von Wirtschaftswachstum und Klimaschutz sollte außerdem Bezug auf die aktuelle Corona-Krise hergestellt werden, sagte er. Laut einer Vertreterin der Land- und Forstwirte fehlen im Kommissionsentwurf klare Maßnahmenempfehlungen sowie eine Unterscheidung zwischen fossiler und nachhaltiger Energie.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

COVID-19-Hilfsprogramme

 

Einige COVID-19-Hilfsprogramme auf EU-Ebene standen im EU-Ausschuss des Bundesrats zur Diskussion. Konkret wurde über die Verordnungsvorschläge zur finanziellen Unterstützung für besonders von der Pandemie betroffene EU-Mitgliedstaaten und zum Kurzarbeitsprogramm SURE debattiert. Außerdem berieten die BundesrätInnen über die Möglichkeit einer einheitlichen Vorgangsweise der Mitgliedstaaten, was die Nutzung von Mobil-Apps und anonymisierten Mobilitätsdaten betrifft. Mit zwei von drei angenommenen Anträgen auf Stellungnahme pochten die BundesrätInnen zum App-Thema auf Freiwilligkeit und Datenschutz.

 

Von der Kommission wurde eine Empfehlung für ein gemeinsames EU-Instrumentarium zum Einsatz von Mobil-Apps zur Verwendung anonymisierter Mobilitätsdaten vorgelegt. Diese sollen zur Präzisierung von Social-Distancing-Maßnahmen, zur Erleichterung von Warnungen sowie zur Kontaktverfolgung eingesetzt werden. Eine diesbezüglich unionsweit einheitliche Vorgehensweise wird für die Bekämpfung der Corona-Krise als wesentlich angesehen, weil so etwa der Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet wäre. Die Kommissionsempfehlung entfaltet allerdings keine unmittelbaren gesetzlichen Umsetzungsverpflichtungen, sondern stellt lediglich einen Rahmen für die Entwicklung entsprechender Mobil-Apps bereit. Österreich unterstütze eine unionsweit einheitliche Vorgehensweise ausdrücklich, sofern sie mit der Gewährleistung hoher datenschutzrechtlicher Standards, anonymer und dezentraler Datenspeicherung, Open-Source-Technologien sowie der Nutzung nach dem Prinzip der Freiwilligkeit einhergeht.

 

Da die operative Umsetzung des Identifizierungssystems für neu auftretende COVID-19-Fälle und die Nachverfolgung der Kontaktpersonen durch die Bezirksverwaltungsbehörden derzeit manuell ablaufe, würde die Empfehlung digitaler Unterstützungsmöglichkeiten sehr nahe liegen, meinte ein Vertreter des Gesundheitsministeriums. Auch im Sinne internationaler Vernetzung sei der EU-Vorschlag richtig, so der Experte. Die freiwillige Verwendung der "Stopp-Corona"-App des Roten Kreuzes werde empfohlen.

 

Auf Rückfragen von Wolfgang Beer (SPÖ/W) und Bernd Saurer (FPÖ/W), etwa was die Anonymisierung der Daten anbelangt, betonte der Ministeriumsvertreter, die App sei als eine reine Serviceleistung und zwar ergänzend zu den behördlichen Maßnahmen des Tracing gedacht. Zwischen der App und gesundheitsbehördlichen Vorgaben könne und dürfe es aber keinen Automatismus geben. In der österreichischen App sei jeder Benutzer nur als Zahl erkennbar und er oder sie alleinig dafür verantwortlich, etwaige Kontakte, die ebenso nur als anonyme Zahl ersichtlich seien, gegebenenfalls zu warnen. Die Behörde habe keine Informationen über diese Kontakte, Informierte haben von sich aus die Möglichkeit, mit der Behörde in Kontakt zu treten, so der Experte. Die App löse jedenfalls keinen behördlichen Vorgang aus.

 

Ein Experte des Landwirtschaftsministeriums unterstrich, die Anonymisierung sei dadurch gegeben, dass nur Codes, also Zahlen, ausgetauscht werden, die sich zudem ständig ändern würden. Anpassungen, an denen laufend gearbeitet werde, würden dazu dienen, Vertrauen in die Sinnhaftigkeit und den Nutzen zu schaffen.

 

BundesrätInnen aller Fraktionen machten sich für die diesbezügliche Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards stark. ÖVP und Grüne gemeinsam sowie jeweils SPÖ und FPÖ brachten dazu insgesamt drei Anträge auf Stellungnahme an die Bundesregierung ein, wobei jene beiden von SPÖ und FPÖ mit der Mehrheit dieser beiden Fraktionen angenommen wurden, jener von ÖVP und den Grünen blieb in der Minderheit.

 

Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N) verdeutlichte ihre Unterstützung für eine einheitliche europäische Vorgangsweise und betonte wie auch Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S), dass der Erfolg der von der Bundesregierung empfohlenen Contact-Tracing-App stark mit dem Vertrauen der Bevölkerung zusammenhänge. Sie brachte den entsprechenden ÖVP-Grüne-Antrag auf Stellungnahme ein, der die fachzuständigen MinisterInnen dazu auffordert, auf europäischer Ebene für diese Apps für das Prinzip Freiwilligkeit und für Datenschutz einzutreten. Eder-Gitschthaler unterstrich, es vereine alle Fraktionen, dass Grundrechte in keiner Art und Weise in Frage gestellt werden dürfen. Eine Nichtverwendung dürfe auch nicht zu einer Benachteiligung oder einem Zwang führen, ergänzte Adi Gross (Grüne/V). Es mache Sinn, europaweit klare Kriterien festzulegen, zumal der Minister mehrfach betont habe, dass die Themen Freiwilligkeit und Datenschutz sehr hoch hängen.

 

Monika Mühlwerth (FPÖ/W) befürchtet allerdings einen gefährlichen Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte der BürgerInnen und stellte den Antrag auf Stellungnahme, die Bundesregierung möge klar gegen eine verpflichtende Verwendung von "Überwachungsapps" auftreten. Der SPÖ-Antrag auf Stellungnahme, den Stefan Schennach (SPÖ/W) einbrachte, fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Anwendung solcher Contact-Tracing-Apps ausschließlich freiwillig erfolgen soll und Datenschutz sowie Diskriminierungsschutz gesichert sein muss.

 

Befürwortet wird von Seiten der Bundesregierung der Vorschlag des europäischen Parlaments und des Rates zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des EU-Solidaritätsfonds auf "Notlagen größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit" zur finanziellen Unterstützung aufgrund des Coronavirus. Beantragt werden kann die Beihilfe in Form eines einmaligen Finanzbeitrags von allen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern, sofern die direkte finanzielle Belastung für die Eindämmung der Krankheit in den ersten vier Monaten die Schwelle von 0,3% des Bruttonationaleinkommens überschreitet. 2020 stehen im EU-Solidaritätsfonds bis zu 800 Mio. € zur Verfügung.

 

Der Solidaritätsfonds auf europäischer Ebene sei 2002 eingerichtet worden, um die Mitgliedstaaten in besonderen Herausforderungen zu unterstützen, erläuterte eine Expertin des Landwirtschaftsministeriums. Mit dem vorliegenden Vorschlag werde der Anwendungsbereich auf Notlagen in der öffentlichen Gesundheit ausgeweitet. Ein Experte des Innenministeriums erklärte, auch Österreich habe bereits vorsorglich einen Antrag deponiert und werde ihn in der Viermonatsfrist komplettieren. Es gebe kein "first come - first serve" – Prinzip, so der Experte etwa auf Fragen von Bernd Saurer (FPÖ/W) im Hinblick auf eine etwaige Umverteilung hin zu finanziell schwächeren Ländern. Stefan Schennach (SPÖ/W) hob in diesem Zusammenhang den Fonds als Zeichen innereuropäischer Solidarität hervor und unterstrich, dass auch Beitrittskandidaten miteinbezogen seien. Das Solidaritätselement sei jedenfalls im Mechanismus enthalten, so der Experte des Innenministeriums. Wie die Mitgliedstaaten den Fonds in Anspruch nehmen werden, sei derzeit schwer abschätzbar. Auf entsprechende Einwände von Sonja Zwazl (ÖVP/N), auch die private Gesundheitsversorgung sei mit zu berücksichtigen, erläuterte der Experte, die Verordnung spreche von öffentlichen Ausgaben. Hier sei zu prüfen, wie weit man von öffentlichen Kostenträgern sprechen kann. Aus seiner Sicht sollte aber mit der Kommission der Versuch stattfinden, den Bereich entsprechend weit auszulegen.

 

Weiterer Teil der heutigen Beratungen der BundesrätInnen war ein Verordnungsvorschlag des Rates zum EU-Programm SURE, das als temporäres Instrument zur Förderung von Kurzarbeit, vergleichbarer Maßnahmen für Selbstständige und zum Erhalt von Arbeitsplätzen gedacht ist. Bereitgestellt werden sollen dadurch zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 Mrd. € aus dem EU-Haushalt für besonders vom Coronavirus betroffene EU-Mitgliedsstaaten. Zur Absicherung sollen sie Garantien in Höhe von 25 Mrd. € an den EU-Haushalt bereitstellen, wovon 2,87% (717 Mio. €) auf Österreich entfallen. Das Finanzministerium sieht darin eine kostengünstige Möglichkeit als Zeichen der Solidarität in der Krise. Geplant ist, dass SURE die Arbeit mit 1. Juni 2020 aufnimmt, sofern bis dahin alle 27 Mitgliedstaaten ihre Garantien eingebracht haben.

 

Ein Experte des Finanzministeriums erläuterte, ergänzt worden seien auch Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Gefördert werden könnten ihm zufolge Mehrausgaben der Mitgliedstaaten für Maßnahmen, die seit 1. Februar 2020 für diese Zwecke aufgewendet werden. Er betonte aber, dass es zur Umsetzung ein Bundesgesetz brauche, das der Bundesrat allerdings letzte Woche beeinsprucht habe und demnächst im Nationalrat ein Beharrungsbeschluss verhandelt werde. Ohne die Garantien werde es das Instrument nicht geben.

 

Eine Expertin der Arbeiterkammer sagte, Ziel sei ein Inkrafttreten des Programms am 1. Juni. Sie hob das Instrument, Kurzarbeit auf EU-Ebene zu unterstützen, als wichtiges Signal hervor. Aus ihrer Sicht macht der Vorschlag der Kommission Sinn, dass die Situation regelmäßig überprüft werden muss und nicht von vornherein ein fixes Ablaufdatum geschaffen werde, zumal selbiges niemand vorhersagen könne. Darüber hinaus begrüße sie, dass auf EU-Ebene über eine dauerhafte Arbeitslosenrückversicherung diskutiert werde. Von zentraler Bedeutung sei bei diesem Thema, nicht nur auf makroökonomische Aspekte der Stabilisierung zu achten, es müsse auch gewisse Mindeststandards für Arbeitslosengeld auf EU-Ebene geben.

 

Obwohl Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) nicht nachvollziehen kann, warum die SPÖ bei besagtem Gesetz im Bundesrat nicht mitgegangen ist, will sie dem vorliegenden SPÖ-Antrag, SURE voranzutreiben, zustimmen, damit mit 1. Juni dieser Garantiefonds in Umsetzung geht, wie sie erläuterte. Stefan Schennach (SPÖ/W) unterstrich ebenso wie Monika Mühlwerth (FPÖ/W), dass es bei der Ablehnung im Bundesrat vielmehr um Kritik an der Vorgangsweise mit Sammelgesetzen gegangen sei. Mühlwerth sieht außerdem eine Gefahr darin, Kurzarbeit einzuzementieren. Stattdessen gelte es, rasch wieder Vollbeschäftigung zu erlangen. Schennach begrüßte umgekehrt ausdrücklich den vorliegenden Garantiefonds und dass Arbeitslosigkeit europäisch bekämpft werden soll. Der SPÖ-Antrag auf Stellungnahme, die Bundesregierung möge sicherstellen, dass Österreich in den EU-Gremien SURE vorantreibt und schnellstmöglich mittels Zustimmung zum Abschluss bringt, fand die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen.

 

 

 

 

 

Angenommen wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ folgender Antrag auf Mitteilung zu TOP 1:

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Bundesräte Christian Buchmann, Adi Gross

betreffend

 

COM (2020) 80 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung des VO (EU) 2018/2019 (Europäisches Klimagesetz) 

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 06. Mai 2020

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Antrag auf Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat und an die Europäische Kommission gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Selbst in Zeiten, in denen die Corona-Krise im Vordergrund steht, sollte das Thema Klimawandel nicht vergessen werden, da es bestenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung verdrängt wurde, jedoch weiterhin mit der gleichen Dringlichkeit besteht. Der Wiederaufbau von Europa nach der COVID-19 Krise kann muss durch eine Ökologisierung der Wirtschaft erfolgen. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat haben die langfristigen EU-Klimaneutralitätsziele bereits gebilligt (Strategische Agenda 2019-2020). Zahlreiche Maßnahmen sind bis zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 umzusetzen. Es muss u.a. auch auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Politikbereichen Bedacht genommen werden. Der Bundesrat bekräftigt, dass der Weg für die Erreichung der Klimaziele auf jeden Fall der Weg der erneuerbaren Energien sein muss und nicht durch verstärkte Nutzung von Atomkraft erfolgen darf.

Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2020-2024 das Ziel gesetzt, dass Österreich bis 2040 klimaneutral wird. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, ist es essentiell, Maßnahmen aus dem Ende 2019 an die Europäische Kommission übermittelten Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) für die Periode bis 2030 sowie aus dem Regierungsprogramm rasch umzusetzen. Zudem hat sich die Bundesregierung im Regierungsprogramm dazu bekannt, dazu beizutragen, dass die Europäische Union noch mehr zur Klimaschutzvorreiterin wird.

Wie in der Mitteilung der Europäischen Kommission (EK) zum europäischen Grünen Deal vom 11.12.2019 angekündigt, legte die Europäische Kommission am 4.3.2020 den Vorschlag für eine Verordnung für ein Europäisches Klimagesetz vor (COM (2020) 80), um das 2050-Klimaneutralitätsziel rechtlich zu verankern. Dazu soll zwischen 2030 und 2050 ein Zielpfad gezogen werden. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht diesbezüglich einen delegierten Rechtsakt vor. Zum jetzigen Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest, welche Gestalt der Zielpfad annehmen wird, wobei der Vorschlag eine Reihe von Kriterien auflistet.

Der Bundesrat ist jedenfalls der Ansicht, dass der Zielpfad als ein wesentliches Element des Klimagesetzes im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden muss. Der Bundesrat appelliert daran, große Zurückhaltung beim Instrument der delegierten Rechtsakte walten zu lassen.

 

Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Einheitliche Länderstellungnahme gem. Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 27. April 2020 (Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angenommen wurde mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ folgender Antrag auf Begründete Stellungnahme zu TOP 1:

ANTRAG AUF BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME

gemäß Art 23g Abs 1 B-VG

der Bundesräte Schennach, Mühlwerth

 

COM (2020) 80 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz) (014922/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 06.05.2020

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

 

Antrag auf Begründete Stellungnahme gemäß Art 23g Abs 1 B-VG

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Begründete Stellungnahme gemäß Art 23g Abs 1 B-VG

 

A.         Stellungnahme

 

Das gegenständliche Vorhaben ist mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar.

 

B.        Begründung

 

Wie in der Mitteilung der Europäischen Kommission (EK) zum europäischen Grünen Deal vom 11.12.2019 angekündigt, legte die Europäische Kommission am 4.3.2020 den Vorschlag für eine Verordnung für ein Europäisches Klimagesetz vor (COM (2020) 80), um das 2050-Klimaneutralitätsziel rechtlich zu verankern.

Mit dem gegenständlichen Verordnungsentwurf bezweckt die Europäische Kommission, den bestehenden europäischen Rechtsrahmen zur schrittweisen Senkung der Treibhausgase weiter zu entwickeln und durch einen weiteren europäischen Rechtsakt die Mitgliedstaaten zur Einhaltung des Pariser Übereinkommens vom Dezember 2015 zu verpflichten.

Dazu soll zwischen 2030 und 2050 ein Zielpfad gezogen werden. Im Zuge des Zielpfades soll der Europäischen Kommission unter anderem die Befugnis übertragen werden, zur Ergänzung dieser Verordnung delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen sie auf Unionsebene einen Zielpfad festlegt, mit dem das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 verwirklicht werden soll. Der Bundesrat spricht sich klar gegen delegierte Rechtsakte aus und ist der Ansicht, dass der Zielpfad als ein wesentliches Element des Klimagesetzes im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden und somit auch im Basisrechtsakt enthalten sein muss. Der Bundesrat mahnt generell einmal mehr große Zurückhaltung bei delegierten Rechtsakten ein.

Die Absicht der Europäischen Kommission, dass der für den Inhalt des Klimagesetzes wesentliche Zielpfad nicht in diesem, sondern lediglich in delegierten Rechtsakten nach Art. 290 AEUV erlassen werden soll, widerspricht daher dem AEUV.

Mittels delegierten Rechtsakten dürfen keine neuen Dinge geschaffen werden, sondern ausschließlich nicht wesentliche Vorschriften ergänzt oder geändert werden.  Da den Mitgliedstaaten auf diese Weise wegen der nicht ausreichenden Mitentscheidungsrechte zudem die Möglichkeit genommen würde, den für die Zielerreichung des Klimagesetzes wesentlichen Zielpfad mitzubestimmen, wären sie auch um die Geltendmachung des Subsidiaritätsprinzips beschnitten. Insofern verletzt das Vorhaben der Europäischen Kommission in weiterer Folge auch das Subsidiaritätsprinzip.

Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Einheitliche Länderstellungnahme gem. Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 27. April 2020 (Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung) bzw. auf die legal opinion des Europäischen Parlaments.

Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat entschieden dagegen aus, für die Erreichung der Klimaziele wieder allfällige Atomkraftwerksprogramme ins Auge zu fassen. Der Weg zur Erreichung der Klimaziele muss jener der Erneuerbaren Energien sein, die auch Arbeitsplätze schafft und sichert.

 

 

 

 

 

 

Angenommen wurde mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ folgender Antrag auf Stellungnahme zu TOP 2:

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

der Bundesräte Schennach,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend C (2020) 3300 final Empfehlung der Kommission vom 8.4.2020 für ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den Einsatz von Technik und Daten zur Bekämpfung und Überwindung der COVID-19-Krise, insbesondere im Hinblick auf Mobil-Apps und die Verwendung anonymisierter Mobilitätsdaten (018087/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-BR-Ausschusses am 06.05.2020 zu TOP 2

 

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie wird weltweit darüber diskutiert, ob, wie und inwieweit digitale Instrumente wie Apps aber auch gezielte Auswertungen von Mobilitätsdaten im Kampf gegen Covid-19 nützlich sein können. In vielen Ländern wurden Apps entwickelt, die zur Verfolgung von Ansteckungsketten, Überwachung von Quarantänemaßnahmen oder Identifizierung von Clustern mit besonderem Ansteckungsrisiko verwendet werden.

Auf europäischer Ebene wird aktuell an dem Projekt PEPP-PT (Pan European Privacy Protecting Proximity Tracing) und DP-3T gearbeitet. Auch Apple und Google entwickeln eine Technologie, welche die Zusammenarbeit ihrer Betriebssysteme verbessern soll und in so genannten Contact-Tracing-Apps, Kontakte aufzeichnen und nachvollziehbar machen soll.

Die Europäische Kommission hat am 08.04.2020 anlässlich COVID-19 eine Empfehlung über die wichtigsten Grundsätze für die Verwendung von Apps und Daten in Bezug auf die Datensicherheit und die Achtung der EU-Grundrechte wie Privatsphäre und Datenschutz dargelegt. Dabei wurden zwei wesentliche Ziele festgemacht:

-           Eine europaweite Koordination bei den COVID-19-Mobil-Apps

-           ein gemeinsames System für die Verwendung anonymisierter und aggregierter Daten über die Mobilität der Bevölkerungen

Generell betont die Kommission zwar in der Empfehlung die Bedeutung von Grundrechten und Datenschutz, beurteilt den Einsatz von Apps zur Bewältigung der Coronakrise jedoch als positiv: „Mobil-Apps können den Gesundheitsbehörden auf nationaler und EU-Ebene bei der Beobachtung und Eindämmung der aktuellen COVID-19-Pandemie eine Hilfe sein“. Explizit befürwortet wird auch, dass Telekommunikationsanbieter und wichtige Technologieplattformen anonymisierte und aggregierte Standortdaten veröffentlichen oder den Behörden zur Verfügung stellen.

Der EU-Industrie Kommissar Breton hat am 05.05.2020 verlautbart, dass es eine europaweit einheitliche App nicht geben soll. Ziele der Kommissionsvorschläge seien auch die Einhaltung der europäischen Datenschutzregeln. Die Europäische Kommission pocht darauf, dass die Verwendung der App freiwillig und zeitlich begrenzt ist und dass persönliche Daten anonymisiert und geschützt werden. Von der Verwendung von Standortdaten wird nun abgeraten.

Am Tag davor, am 04.05., ließ die Beraterin von Bundeskanzler Kurz mit einem Interview in der Financial Times aufhorchen: Kanzlerberaterin Antonella Mei-Pochtler ging in jenem Interview davon aus, dass Contact-Tracing-Apps und andere Technologien künftig wesentlicher Bestandteil des sozialen Lebens sein werden. „Das wird Teil der neuen Normalität sein. Jeder wird eine App haben“, sagte sie der „Financial Times“ (Onlineausgabe). Die europäischen Länder müssten sich an Tools gewöhnen, die „am Rand des demokratischen Modells“ seien. Die „Financial Times“ berichtete nun unter Berufung auf Mei-Pochtler allerdings, dass eine verpflichtende Contact-Tracing-App zumindest für Personen angedacht ist, die nach Österreich einreisen.

Dies löste neben einer Debatte insbesondere in den sozialen Medien, auch erneut große Unsicherheit in der Bevölkerung aus, insbesondere nachdem Bundeskanzler Kurz sich zu den Aussagen nicht sofort äußern wollte. (vgl. https://orf.at/stories/3164322; Zugriff: 04.05.2020)

Angesichts der vielen offenen Fragen und weitgehenden Auswirkungen auf einzelne Personen, aber auch auf die Gesellschaft insgesamt, ist es auf europäischer und auch auf nationalstaatlicher Ebene essentiell festzuhalten, dass der Einsatz bestehender oder sich in Entwicklung befindlicher Contact-Tracing-Apps jedenfalls auf echter freiwilliger Basis stattfinden muss und auch nicht zu direkten oder indirekten Diskriminierungen führen darf.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf nationaler und europäischer Ebene sicherzustellen, dass die Anwendung sogenannter „Contact-Tracing-Apps“ ausschließlich freiwillig erfolgen darf und der Datenschutz, sowie der Diskriminierungsschutz gesichert sein muss“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfen würde.

Angenommen wurde mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ folgender Antrag auf Stellungnahme zu TOP 2:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

der Bundesräte Mühlwerth

und Kollegen

 

betreffend C (2020) 3300 final Empfehlung der Kommission vom 8.4.2020 für ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den Einsatz von Technik und Daten zur Bekämpfung und Überwindung der COVID-19-Krise, insbesondere im Hinblick auf Mobil-Apps und die Verwendung anonymisierter Mobilitätsdaten (018087/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-BR-Ausschusses am 6.5.2020 zu TOP 2

 

Die Kommission hat mit o.g. Empfehlung bereits 1. Schritte im Hinblick auf Mobil-Apps und die Verwendung anonymisierter Mobilitätsdaten gesetzt.

Am 4.5.2020 berichtete https://orf.at/stories/3164322/ wie folgt:

„Kurz-Beraterin Mei-Pochtler: „Jeder wird eine App haben“

Kanzlerberaterin Antonella Mei-Pochtler geht davon aus, dass Contact-Tracing-Apps und andere Technologie künftig wesentlicher Bestandteil des sozialen Lebens sein werden. „Das wird Teil der neuen Normalität sein. Jeder wird eine App haben“, sagte sie der „Financial Times“ (Onlineausgabe). Die europäischen Länder müssten sich an Tools gewöhnen, die „am Rand des demokratischen Modells“ seien.

Die Regierung hatte zuletzt mehrfach betont, dass es die Nutzung der „Stopp Corona“-App, die Kontakte aufzeichnet und somit nachverfolgbar macht, auch in Zukunft nicht verpflichtend sein werde. Die „Financial Times“ berichtete nun unter Berufung auf Mei-Pochtler allerdings, dass eine verpflichtende Contact-Tracing-App zumindest für Personen angedacht ist, die nach Österreich einreisen.

„Ich glaube, die Leute werden diese Kontrolle von sich aus wollen“, sagte Mei-Pochtler. Sie erklärte, es müsste das Ziel von Regierungen sein, jetzt an das Verantwortungsgefühl für individuelles Handeln zu appellieren, um die Zeit nach dem Ende der „Lock-down“ zu gestalten. „Man kann eine Pandemie nicht für ewig von oben nach unten managen. Man muss sie von unten nach oben managen“, sagte sie.

Hitzig diskutiert werde innerhalb der Regierung derzeit auch, ob man für Personen mit durchgemachter Erkrankung eine Art von Immunitätsnachweis ausgeben soll. Mei-Pochtler ist offenbar dafür. „Man will keine Zweiklassengesellschaft schaffen (…), aber es muss Klarheit über die Risiken geben“, sagte sie. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät von solchen Plänen übrigens ab, da Antikörpertests, die eine Immunität bescheinigen sollen, aktuell noch nicht zuverlässig genug sind.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wollte sich zu den Aussagen seiner Beraterin nicht äußern. „Das ist jetzt bei den Sozialpartnern kein Thema“, sagte Kurz, vor einem Treffen mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern darauf angesprochen.

Mei-Pochtler ist eine der wichtigsten Beraterinnen von Kurz. Der Leiterin der dem Kanzleramt angegliederten Denkfabrik Think Austria wurde vor kurzem auch die Koordinierung des „Future Operations Clearing Board“ übertragen. Dieses inoffizielle Gremium soll Maßnahmen prüfen, Expertise für zukünftige Schritte liefern und Perspektiven für die kommenden Monate aufzeigen. (…)“

Überwachungs-Apps, die nun auf internationaler und europäischer Ebene im Windschatten der COVID-19-Krise am Vormarsch sind und auch von der österreichischen Bundesregierung forciert und unterstützt werden, stellen einen nicht zu rechtfertigenden, gefährlichen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger und in das Recht auf Datenschutz dar.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf nationaler und europäischer Ebene klar gegen die verpflichtende Verwendung von Überwachungsapps unter dem Deckmantel der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 aufzutreten.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfen würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgelehnt wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen folgender Antrag auf Stellungnahme zu TOP 2:

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

der Bundesräte Christian Buchmann, Adi Gross

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend C (2020) 3300 final Empfehlung der Kommission vom 8.4.2020 für ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den Einsatz von Technik und Daten zur Bekämpfung und Überwindung der COVID-19-Krise, insbesondere im Hinblick auf Mobil-Apps und die Verwendung anonymisierter Mobilitätsdaten (018087/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-BR-Ausschusses am 06.05.2020 zu TOP 2

 

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie wird weltweit darüber diskutiert, ob, wie und inwieweit digitale Instrumente wie Apps aber auch gezielte Auswertungen von Mobilitätsdaten im Kampf gegen Covid-19 nützlich sein können. In vielen Ländern wurden Apps entwickelt, die zur Verfolgung von Ansteckungsketten, Überwachung von Quarantänemaßnahmen oder Identifizierung von Clustern mit besonderem Ansteckungsrisiko verwendet werden.

 

Mit der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 08.04.2020 wurden wichtige Grundsätze klargestellt, darunter gab es vor allem Klarstellungen in Bezug auf Datensicherheit und Achtung der EU-Grundrechte. Der erste Schwerpunkt ist ein gemeinsames, koordiniertes Konzept für die Verwendung von Apps zur Nachverfolgung von Kontakten.

 

Die Bundesräte unterstützen ausdrücklich eine einheitliche, europäische Vorgangsweise, für den Erfolg der App ist vor allem eine hohe Akzeptanz und Marktdurchdringung erfolderlich, vor allem Vertrauen der Menschen in die Sinnhaftigkeit und in die Sicherheit der App sind ausschlaggebend.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf europäischer Ebene sicherzustellen, dass bei der Verwendung der Anwendung sogenannter „Contact-Tracing-Apps“ die Gewährleistung hoher datenschutzrechlicher Standards sowie die Nutzung nach dem Prinzip der Freiwilligkeit gesichert ist.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfen würde.

 

 

 

 

 

Angenommen wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen folgender Antrag auf Stellungnahme zu TOP 4:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

der Bundesräte Schennach,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend COM (2020) 139 final Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) (017282/EU XXVII.GP)

 

eingebracht zu TOP 4 in der Sitzung des EU-Ausschusses am 06.05.2020

 

Die Krise, mit der wir aufgrund der COVID-19-Pandemie konfrontiert sind, verursacht nicht nur großes menschliches Leid, sondern bringt auch in sozioökonomischer Hinsicht schwere negative Folgen mit sich. Das wichtigste wirtschaftspolitische Ziel der Stunde ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. In Österreich sichert das von den Sozialpartnern ausgearbeitete Modell der Corona-Kurzarbeit bisher

1,2 Millionen Arbeitsplätze. Auf diese Weise werden ArbeitnehmerInnen und Unternehmen unterstützt und gleichzeitig die Wirtschaft stabilisiert.

In der aktuellen Situation ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten entschlossen, kollektiv und im Geiste der Solidarität handeln, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, den Patienten zu helfen und wirtschaftliche Schäden sowie negative sozioökonomische Auswirkungen abzufedern. Die COVID-19-Krise lässt die öffentlichen Ausgaben der EU Mitgliedstaaten hoch ansteigen. Die Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken (SURE) wird es der Union ermöglichen, koordiniert, schnell und wirkungsvoll und im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten auf die Krise am Arbeitsmarkt zu reagieren, dadurch die Beschäftigungsfolgen für den Einzelnen und die am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige abzumildern und so die unmittelbaren Auswirkungen dieser Ausnahmesituation auf die öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten abzuschwächen.

SURE soll die nationalen Maßnahmen der betroffenen Mitgliedstaaten ergänzen, indem diese durch finanziellen Beistand in Form von Darlehen dabei unterstützt werden, den unvermittelten und heftigen Anstieg ihrer tatsächlichen und möglicherweise auch ihrer geplanten öffentlichen Ausgaben zur Abmilderung der unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen des COVID-19-Ausbruchs und der dadurch bedingten Ausnahmesituation zu bewältigen. Laut dem Verordnungsvorschlag der Kommission vom 2. April 2020 soll SURE vor allem die Einführung und Finanzierung von Kurzarbeit unterstützen.

Insgesamt sollen im Rahmen von SURE bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. SURE ist Teil eines 540 Milliarden Euro-Pakets, das die EU Staats- und Regierungschefs am 23. April 2020 gebilligt haben. Der Präsident des Europäischen Rates Charles Michel hat in seinen Schlussfolgerungen im Anschluss an die Videokonferenz der Mitglieder des Europäischen Rates vom 23. April 2020 festgehalten, dass das Paket ab 1. Juni 2020 bereitstehen und genutzt werden können soll. Die Beschlussfassung der SURE Verordnung im Rat steht allerdings noch aus.

Während es hinsichtlich der Einführung von SURE und des Umfangs des Instruments (bis zu 100 Milliarden Euro) auf EU-Ebene eine politische Einigung zu geben scheint, sind die Details noch offen. Laut dem Verordnungsvorschlag der Kommission vom 2. April 2020 soll SURE die Einführung und Finanzierung von Kurzarbeit und ähnlichen Maßnahmen unterstützen. Dieser Vorschlag ist zu begrüßen und sollte in der finalen Verordnung beibehalten werden. SURE sollte auf beschäftigungsbezogene Aspekte beschränkt bleiben. Auf EU-Ebene werden derzeit parallel unterschiedliche Instrumente zur Bewältigung der COVID-19-Krise auf Schiene gebracht. Die EU plant im Rahmen des 540 Milliarden Euro-Pakets die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bis zu 200 Milliarden Euro für Unternehmen durch die Europäische Investitionsbank EIB sowie bis zu 240 Milliarden für Staaten durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM. Für die vielfältigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise werden somit diverse Instrumente zur Verfügung gestellt. SURE sollte daher explizit für Kurzarbeit eingesetzt werden.

Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sollten alle EU Mitgliedstaaten Kurzarbeitsprogramme einführen. Wichtig ist vor allem eine entsprechende Höhe des Kurzarbeitsgeldes. Die Einkommensverluste für die Beschäftigten müssen so gering wie möglich gehalten werden. Das hilft den Menschen und stabilisiert die Wirtschaft. Bei der Gestaltung und Umsetzung der Kurzarbeitsprogramme ist die Einbeziehung der Sozialpartner von zentraler Bedeutung. Österreich gilt in diesem Zusammenhang als Vorbild für andere EU Mitgliedstaaten.

SURE ist als vorübergehendes Instrument konzipiert, das Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen können, die von einer durch den COVID-19-Ausbruch verursachten gravierenden wirtschaftlichen Störung betroffen oder ernstlich bedroht sind. Die Kommission schlägt kein fixes Ablaufdatum (sunset clause) vor, sondern regelmäßig (alle 6 Monate) stattfindende Prüfungen hinsichtlich des Vorliegens der außergewöhnlichen Umstände, die Anwendung der SURE Verordnung rechtfertigen. Eine flexible Herangehensweise hinsichtlich der Beendigung von SURE ist zu begrüßen. Das Instrument sollte nicht zu früh beendet werden.

Die Kommission weist darauf hin, dass SURE unbeschadet der Ausgestaltung einer dauerhaften europäischen Arbeitslosenrückversicherung zu sehen ist. Die Kommission wird dazu zu einem späteren Zeitpunkt einen Vorschlag vorlegen. SURE stellt aber bereits eine „Notfall-Operationalisierung“ einer europäischen Arbeitslosenrückversicherung dar. In diesem Zusammenhang muss in der zukünftigen Debatte die soziale Dimension stärker ins Zentrum rücken. Die aktuelle Situation zeigt, dass Länder mit einem gut ausgebauten Sozialstaat besser durch die Krise kommen. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise müssen auf EU-Ebene ambitionierte soziale Mindeststandards weiter vorangetrieben werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die mögliche Schaffung einer dauerhaften europäischen Arbeitslosenrückversicherung. Mindeststandards helfen dabei, unfairen Wettbewerb zu verhindern sowie Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen, und schützen damit die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Europa. Bei der Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes existieren riesige Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Die Umsetzung der „Europäischen Säule sozialer Rechte“ (ESSR) ist drängender denn je. Die EU hat die Kompetenz, Mindeststandards für die Arbeitslosenversicherungen der Mitgliedstaaten festzulegen. Im Hinblick auf die mögliche Schaffung einer dauerhaften europäischen Arbeitslosenrückversicherung sind EU-weite Mindeststandards eine unabdingbare Voraussetzung.

In der aktuellen Situation muss die Arbeitsplatzsicherung österreichweit, wie auch europaweit höchste Priorität haben. 59 Millionen Arbeitsplätze sind in Europa akut bedroht. In Österreich hat die Arbeitslosigkeit im April 2020 einen historischen Höchststand erreicht. Mit Kurzarbeitsmodellen wurde zwar schon gegengesteuert, aber die soziale Gefahr, insbesondere für Frauen, ist noch längst nicht gebannt. Das Instrument der vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken (SURE) ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

 

Aus diesem Grund halten es die unterfertigten Bundesräte für erforderlich, der Bundesregierung einen klaren Auftrag im Interesse der arbeitenden Menschen in Europa mitzugeben und stellen folgerichtig folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 1 B-VG

 

Der EU-Ausschuss wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, wird aufgefordert sicher zu stellen, dass Österreich in den EU-Gremien die Initiative SURE vorantreibt und schnellstmöglich mittels Zustimmung zum Abschluss bringt. Der/die allfällige österreichische Vertreter/in im zuständigen EU-Gremium ist entsprechend anzuweisen“.

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.