Titel: Logo des Parlaments der Republik Österreich

beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates

iV-161 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates


Auszugsweise Darstellung

28. Juni 2022

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

28. Juni 2022

 

 

Tagesordnung

1.) COM(2022) 197 final
 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten
(102291/EU XXVII.GP)

 

2.)   COM(2022) 142 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

(98313/EU XXVII.GP)

 

3.)COM(2022) 657 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern

(102512/EU XXVII.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über aktuelle Entwicklungen.

 

                        Besuch einer Delegation des EU-Ausschusses des tschechischen Senats in Wien am 28.06.2022; Thema der Aussprache: Präsentation der Prioritäten des tschechischen EU-Vorsitzes

 

 

Weiters berichtete Ausschussvorsitzender Buchmann über kürzlich eingelangte EU-Gesetzgebungsakte und Antwortschreiben der EU-Kommission:

 

·         Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen auf ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe

·         Vorschlag für eine Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

·          Teile des "Pakets zur legalen Migration" der Kommission

·         Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Mitteilung des Bundesrates vom 6. April 2022 betreffend einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen

·         Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Mitteilung des EU-Ausschusses des Bundesrates vom 8. März 2022 betreffend eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz (Neufassung).

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:

 

·                Herr Mag. Engelbert Prenner (BMSGK)

·                Herr Mag. Markus Windegger (BMSGK)

·                Frau Dr. Eva Pfleger (BMI)

·                Frau Mag. Martina Berger (BMI)

·                Frau DI Lena Steger

·                Frau Mag. Natasha Ghulam (WKÖ)

·                Frau DI Renate Kepplinger (WKÖ)

·                Frau Mag. Nina Tröger (AK)

 

 

Gesundheitsdaten

 

In seiner Sitzung debattierte der EU-Ausschuss des Bundesrats den Plan der Europäischen Kommission, Gesundheitsdaten im Binnenmarkt zwischenstaatlich übermitteln zu können. Die dazu nötige formale Vereinheitlichung der Datensätze hießen zwar alle Fraktionen gut. ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS äußerten allerdings in unterschiedlichem Ausmaß Datenschutzbedenken, wobei die Freiheitlichen grundsätzlich dafür eintraten, gesundheitspolitische Steuerungsfragen einzig den Nationalstaaten zu überlassen. Die COVID-19-Pandemie habe die Notwendigkeit einer digitalen Handhabung von Gesundheitsdaten sowie der Interoperabilität der Datensysteme über Ländergrenzen hinweg gezeigt, gab im Ausschuss wiederum ein Experte aus dem Gesundheitsministerium (BMSGK) zu bedenken. Bei der Pandemiebekämpfung lasse sich manches einfach besser zentral steuern, etwa die Impfstoffbeschaffung oder Reisebeschränkungen.

 

Österreich unterstütze daher grundsätzlich die vorgeschlagenen Maßnahmen zur verbesserten grenzüberschreitenden Interoperabilität und Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten, heißt es weiters aus dem Gesundheitsressort. Das sei auch zum Erfahrungs- und Best-Practice-Austausch sinnvoll. Zentrales Anliegen des Ministeriums ist es dabei jedoch, datenschutzrechtliche Fragen zu klären. Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Daten müssten bei der Verarbeitung vor irregulären Zugriffen abgesichert werden. Auf Unionsebene sei überdies eine Opt-Out-Möglichkeit zu schaffen, so der BMSGK-Experte im Ausschuss. Mit dem Justizministerium fänden regelmäßig Abstimmungen für die Verhandlungsrunden statt, um die geplanten Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit der Datenschutzgrundverordnung zu prüfen. Ein weiterer Experte aus dem Gesundheitsministerium hielt fest, die Gesundheitsdaten aus den Mitgliedsländern würden nicht auf einem zentralen Rechner der EU gespeichert, sondern bei der jeweiligen dafür vorgesehenen Gesundheitsbehörde im EU-Mitgliedstaat.

 

Mit dem Europäische Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS) will die EU-Kommission die Versorgung, die Forschung und die Infrastruktur der nationalen Gesundheitssysteme verbessern, geht aus dem Vorschlag dazu hervor. Unionsbüger:innen sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Gesundheitsdaten sowohl in ihrem Heimatland als auch

 

in anderen Mitgliedstaaten unkompliziert und kostenlos über spezielle Zugriffspunkte abzurufen (Primärnutzung). Angehörige der Gesundheitsberufe könnten diese Daten ebenfalls problemlos untereinander in und zwischen den Mitgliedstaaten austauschen. Bürgerinnen und Bürger hätten dabei die vollständige Kontrolle über ihre Daten, könnten Informationen hinzuzufügen, falsche Daten berichtigen, den Zugang für andere beschränken und Informationen darüber erhalten, wie und zu welchem Zweck ihre Daten verwendet werden. Inwieweit letztlich die Pharmaindustrie für kommerzielle Zwecke aggregierte Gesundheitsdaten nutze und wie diese freigegeben würden, hinterfragten in der Debatte Christian Buchmann (ÖVP/St), Stefan Schennach (SPÖ/W), Marco Schreuder (Grüne/W) sowie Johannes Hübner (FPÖ/W). Schreuder wies ungeachtet dessen auf den großen Nutzen einheitlicher Bestimmungen für Gesundheitsdaten in der EU hin, das ergäbe sich schon durch die Arbeitskräftemobilität im Binnenmarkt.

 

Überdies fördere der EHDS den Vertrieb von digitalen Gesundheitsdiensten und –produkten im Binnenmarkt, geht aus dem Kommissionsvorschlag hervor. Das diene der Entwicklung von lebensrettenden Behandlungen, Impfstoffen oder Medizinprodukten, was gerade bei Gesundheitskrisen wie der COVID-19-Pandemie von großer Bedeutung sei. Die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Politikgestaltung und Regulierungstätigkeiten soll aber nur unter Einhaltung der hohen Datenschutzstandards der EU erfolgen, hält die Kommission fest. Für diese Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten will Brüssel eine neue und dezentrale EU-Infrastruktur (HealthData@EU) implementieren, welche die in allen Mitgliedstaaten einzurichtenden Zugangsstellen für Gesundheitsdaten miteinander verbindet. Freilich könne Datenmissbrauch nie völlig ausgeschlossen werden, räumte der BMSGK-Vertreter ein, doch das sei auch jetzt der Fall. Sowohl bei der primären als auch der sekundären Nutzung der Gesundheitsdaten habe die Kommission umfangreiche Zugriffsbeschränkungen eingeplant. Daten für die Forschung dürften beispielsweise nur in genau definiertem Umfang an bestimmten gesicherten Orten abgerufen werden, wodurch die Forschungstätigkeiten transparenter würden. Auf die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung der weitergebenen Daten im EU-Ausland hatte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/St) aufmerksam gemacht.

 

Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) wies im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Gesundheitsdaten auf die Herausforderungen hin, die schon innerhalb Österreichs auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene bestünden. Vielfach mangle es an der Interoperabilität der innerstaatlichen Systeme, eine Realisierung der gesamteuropäischen Datenübermittlung könne er sich daher schwer vorstellen. Ein grenzüberschreitender Verkehr elektronischer Gesundheitsdaten sei mit beträchtlichen finanziellen und administrativen Kosten verbunden, die nicht allein von den Mitgliedstaaten übernommen werden könnten,

 

bestätigt das Gesundheitsministerium. Österreich fordere aus diesem Grund eine Kostenbeteiligung der EU ein, so ein Ministeriumsvertreter. Mit Verweis auf die Übersetzungsservices zur Bereitstellung der Daten in der jeweiligen Landessprache meinte dieser, derartige Dienste müssten in der Zuständigkeit der Kommission sein und sollten nicht über private Anbieter abgewickelt werden.

 

Zur Realisierung des EHDS sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, vorrangige Datenkategorien – etwa Patientenkurzakte, elektronische Verschreibungen, medizinische Bilddaten, Laborergebnisse und Entlassungsberichte in einem einheitlichen Format zur Verfügung zu stellen. Von den EU-Ländern benannte digitale Gesundheitsbehörden müssten sicherstellen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben. Diese Behörden würden sich an der grenzüberschreitenden digitalen Infrastruktur (MyHealth@EU) beteiligen, die Patientinnen und Patienten beim grenzüberschreitenden Austausch ihrer Daten unterstützen soll. Als Seniorensprecherin ihrer Fraktion appellierte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S), Personen ohne ausreichende digitale Kompetenzen auch in analoger Form den Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Der Verordnungsvorschlag befinde sich derzeit am Anfang des EU-Gesetzgebungsprozesses, so der Experte des Gesundheitsministeriums mit Verweis auf die Gespräche in der Ratsarbeitsgruppe "Öffentliche Gesundheit". Mit einem Abschluss werde nicht vor Ende 2023 gerechnet. Die spezielle Bedachtnahme auf Senior:innen werde von österreichischer Seite dabei eingebracht.


 

 

Ökodesign

 

Mit EU-weit gültigen nachhaltigen Produktstandards sollen negative Umweltauswirkungen von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus verringert und das Funktionieren des Binnenmarkts verbessert werden. Der Fokus liegt dabei auf der Wiederverwertbarkeit von Waren. Dieser sogenannte Ökodesign-Ansatz, den die EU-Kommission mit einer neuen Verordnung ausweitet, stand im EU-Ausschuss des Bundesrats zur Debatte.

Von den Bundesrät:innen gab es breite Unterstützung für ökologischere Produktstandards, seitens der ÖVP wurde zudem am Bespiel des Reparaturbonus auf heimische Erfolge in diesem Bereich hingewiesen. Der Kommissionsvorschlag eines Ökodesign-Ansatzes beruht im Sinne des Green Deal auf Nachhaltigkeits- und Kreislaufaspekten wie Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. In ihrem Verordnungsvorschlag erweitert die Kommission die bestehende Richtlinie zur umweltgerechten Produktion sowohl hinsichtlich der Produktarten als auch der Kriterien für einen ökologischen Fußabdruck. Bislang seien nur energieverbrauchsrelevante Produktgruppen umfasst gewesen, erklärte eine Expertin des Klimaschutzministeriums am Beispiel von Kühlschränken, nunmehr würden bis auf Lebens- und Futtermittel sowie Medizinprodukte so gut wie alle Warengruppen erfasst. Anhand eines digitalen Produktpasses könnten Verbraucher:innen Produktinformationen abrufen, etwa wie recyclebar eine Ware sei. In welchen Ländern eine Ware vertrieben wird, lasse sich daraus ebenfalls ablesen, erläuterte sie Michael Bernard (FPÖ/NÖ). Andreas Arthur Spanring (FPÖ/St) wies vor diesem Hintergrund auf das Problem langer Tiertransporte bei der Lebensmittelproduktion hin, die der Vorschlag nicht umfasst.

 

Von der Arbeiterkammer (AK) wird der vorliegende Verordnungsentwurf aufgrund seiner konsumenten- und umweltpolitischen Ausprägung unterstützt, wie eine AK-Vertreterin im Ausschuss sagte. Sie merkte allerdings an, dass die Regelungen zur Marktüberwachung noch verbessert werden sollten, vor allem mittels vermehrter physischer Produktüberprüfungen. Marco Schreuder (Grüne/W) trat überhaupt für die Einbindung von Konsumentenschutzorganisationen in die Verhandlungen ein. Letztendlich würden Konsument:innen Waren mit langer Haltbarkeit bevorzugen, stimmten die Expertinnen von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer (WKO) überein. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Europa und Österreich sei ein einheitlicher Rahmen zur Produktregelung sinnvoll, merkte die WKO-Vertreterin an, wobei die Bürokratie in der Umsetzung überschaubar bleiben müsse. Dahingehend warb sie für eine freiwillige

 

Selbstverpflichtung der Betriebe.

 

Die wirtschaftliche Entwicklung im Binnenmarkt soll von der Nutzung natürlicher Ressourcen entkoppelt werden, setzt die Kommission auf die Verringerung von Materialabhängigkeiten, wodurch nicht zuletzt die strategische Autonomie und Widerstandsfähigkeit der EU gestärkt werde. Immerhin gebe es in globalen Lieferketten viele Schwachstellen. Entscheidend für den funktionierenden Warenverkehr in der EU und für die Zuverlässigkeit der Produktinformationen für die Verbraucher:innen sei, dass EU-weit einheitliche Regelungen zur Nachhaltigkeit von Produkten angewandt werden, heißt es im Entwurf.

 

Wiewohl Österreich den Nachhaltigkeitsansatz bei Produkten schon zur Erreichung der Klima- und Energieziele befürworte, sehe man am konkreten Kommissionsvorschlag noch einigen Nachbesserungsbedarf, so die Vertreterin des Klimaministeriums. Nahezu alle Detailaspekte der Vorlage würden von der Kommission selbständig in delegierten Rechtsakten geregelt, äußerte sie ähnliche Kritik wie Sonja Zwazl (ÖVP/N), die vor einer Benachteiligung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen durch eine Vielzahl von Detailregelungen warnte. Besser wären hier aus Sicht des Klimaministeriums Durchführungsrechtsakte. Dabei muss die EU-Kommission zunächst alle Mitgliedstaaten in einem Ausschuss konsultieren, bevor die Regelungen festgelegt werden.

 

Mehr Ambition erwarte man sich von der EU-Kommission außerdem beim Vorgehen gegen die Zerstörung funktionierender Produkte, führte die Expertin weiter aus, etwa bei unverkauften oder zurückgegebenen Waren, worin ihr Günther Novak (SPÖ/K) zustimmte. Immerhin habe Ressourcenvernichtung erheblich Umweltauswirkungen. Das Ausmaß des CO2-Ausstoßes ist neben der Energieeffizienz bei Produktion und Nutzung ein zentrales Kriterium in der ökologischen Produktbewertung, erfuhr Novak überdies von der BMK-Expertin.


 

 

Migration

Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels in Österreich sprach sich im Ausschuss eine Expertin der Wirtschaftskammer generell für eine Ausweitung des Zuzugs von Arbeitskräften aus Drittstaaten aus. Nationale Regelungen zum Arbeitgeberwechsel seien dabei beizubehalten. Die FPÖ wiederum stellte sich vehement gegen Erleichterungen bei der legalen Migration, die zu erhöhter Konkurrenz am Arbeitsmarkt führe. Der entsprechende FPÖ-Antrag auf Stellungnahme fand jedoch keine Mehrheit im Ausschuss.

In ihrer Mitteilung zum Migrations- und Asylpaket der EU bezeichnet die EU-Kommission legale Migration als potentielle Investition in die Wirtschaft und die Gesellschaft der Union. Angesichts der alternden und schrumpfenden Bevölkerung in Europa fehle es vielfach an Arbeitskräften, die den ökologischen und digitalen Wandel der EU unterstützen. Das aktuelle Migrations- und Asylpaket der Union biete daher einen Rahmen, um schneller auf legalem Weg in die EU zu kommen, etwa über Talentepartnerschaften mit Partnerländern. Gleichzeitig würden die Vorschriften zur Anwerbung von Arbeitskräften aus Drittstaaten modernisiert, sowohl von hochqualifizierten Fachkräften – etwa für die Pflege – als auch von Personen mit niedriger oder mittlerer Qualifikation, vor allem junge Menschen. Mit zeitlich begrenzten Mobilitätsprogrammen für junge Drittstaatsangehörige und der Förderung von Start-up-Gründer:innen aus Drittstaaten im Binnenmarkt will die Kommission die arbeitsmarktpolitische und wirtschaftliche Attraktivität der EU weltweit heben. Im dritten Quartal 2022 soll in diesem Zusammenhang eine EU-Plattform für Arbeitsmigration ins Leben gerufen werden. 

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Anwerbung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten stellte eine Expertin aus dem Innenministerium (BMI) dem Ausschuss detailliert vor, listete dabei aber einige Kritikpunkte auf. So werde die im Migrationspaket angedachte Stärkung des Rechts langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger, in andere Mitgliedstaaten zu ziehen und dort zu arbeiten, abgelehnt. Zentral sei, dass weiterhin die Mitgliedstaaten Zulassungen für auf ihrem Staatsgebiet Erwerbstätige ausstellen. Grundsätzlich halte Österreich die vorhandenen Migrationsregelungen auf EU-Ebene für ausreichend, unterstreicht das BMI, diese müssten lediglich vollständig umgesetzt werden. Keinesfalls befürworte man eine Herabsetzung der Wartefrist auf ein Daueraufenthaltsrecht für Asylberechtigte von fünf auf drei Jahre, wie das von der EU in ihrem Asyl- und Migrationspaket überlegt werde.

 

Aus Freiheitlicher Sicht richtet sich die EU-Migrationspolitik gänzlich gegen nationalstaatliche Interessen. Johannes Hübner (FPÖ/W) verwehrte sich vehement gegen

 

eine weitere Kompetenzverschiebung im Bereich der Migrationspolitik zugunsten der Europäischen Union, bewirkt durch eine Harmonisierung der Einwanderungsgesetze. In diesem Sinne brachte er einen Antrag auf Stellungnahme seiner Fraktion gegen allfällige Erleichterungen bei der legalen Migration in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein. Außer den FPÖ-Bundesräten stimmte dem Antrag kein Ausschussmitglied zu.

 


 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ erhielt bei der Abstimmung im Ausschuss keine Mehrheit:

 

                                                    Antrag auf Stellungnahme

                                                  gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

 

des Bundesrates Dr. Johannes Hübner

und weiterer Bundesräte

 

betreffend TOP 3: COM (2022) 657 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern (102512/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 28. Juni 2022

 

Die Europäische Union ist vollkommen außerstande, im Rahmen ihrer Migrationspolitik den Interessen der europäischen Nationen gerecht zu werden. Es existiert kein EU-Außengrenzschutz, den illegalen Migrationsströmen wird kein Einhalt geboten und bei den Rückführungen illegaler Migranten versagt die EU vollumfassend.

 

All diese Entwicklungen hindern die Europäische Kommission dennoch nicht daran, einen neuen Migrationspakt voranzupeitschen, inklusive Erleichterungen im Bereich der legalen Migration nach Europa. Die Stoßrichtung ist hierbei vollkommen klar: Die jeweiligen nationalen Einwanderungsgesetze sollen unterminiert und ausgehöhlt werden, während die EU in Fragen der Migration noch mehr Kompetenzen auf sich selbst übertragen will. Denn noch sind die Mitgliedstaaten souverän in der Frage, wie viele Drittstaatsangehörige im Rahmen der legalen Migration in ihr jeweiliges Hoheitsgebiet einreisen und dort arbeiten dürfen. Dem möchte die Kommission nun ein Ende setzen.

 

Die Kommission führt zwar selbst an, dass die Mitgliedstaaten es vorziehen, „auf EU-

Ebene keine neuen legislativen Arbeiten zur legalen Migration durchzuführen“ (COM (2022) 657 final, S. 8), forciert aber gegen den Willen der Mitgliedstaaten eben diese Vorgehensweise. Dieser Missachtung der nationalstaatlichen Souveränität ist entgegenzutreten, eine sogenannte „Harmonisierung“ im Bereich der legalen Migration abzulehnen.

 

Konkret möchte die Kommission „Verfahren für die Aufnahme von Arbeitskräften mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus in die EU sowie die Mobilität von Arbeitskräften aus Drittstaaten, die sich bereits in der EU befinden, innerhalb der EU […] vereinfachen“ (COM (2022) 657 final, S. 8). Auch die „Erlangung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der EU“ soll erleichtert werden, wobei „festgelegt wird, dass alle Zeiten des rechtmäßigen Aufenthalts in vollem Umfang angerechnet werden, einschließlich Aufenthaltszeiten als Studierende oder als Personen mit Anspruch auf vorübergehenden Schutz oder Zeiten eines ursprünglich befristeten Aufenthalts“ (COM (2022) 657 final, S. 10-11).

 

Darüber hinaus ist anzuführen, dass sich die Europäische Kommission in der angeführten Mitteilung selbst widerspricht. Denn zum einen führt diese an, dass die Mobilität innerhalb der EU einen Verlust an Fachkräften in anderen Mitgliedstaaten zur Folge habe. Gleichzeitig möchte sie aber Drittstaatsangehörige vermehrt in die EU holen und damit deren Heimatländern vermeintliche Fachkräfte entziehen (COM (2022) 657 final, S. 5, 12).

 

Darüber hinaus steht außer Frage, dass eine Erleichterung der legalen Migration einen zusätzlichen Pull-Faktor darstellen würde. Allein deswegen sind den Plänen der EU-Kommission eine Absage zu erteilen.

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

 

                                            Antrag auf Stellungnahme

                                          gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene vehement gegen eine weitere Kompetenzverschiebung im Bereich der Migrationspolitik zugunsten der Europäischen Union auszusprechen sowie eine Harmonisierung der Einwanderungsgesetze abzulehnen. In diesem Sinne sind hinsichtlich der legalen Migration in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union allfälligen Erleichterungen eine Absage zu erteilen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.