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der Bundesräte Haubner, Dr. Rockenschaub und
Kollegen
an den Herrn Bundesminister für Umwelt .
betreffend Kraftwerksprojekt Lambach
Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat hat im Februar
1995 in einer
Anfragebeantwortung festgehalten, daß ''die
grundsätzliche Politik des Bundesministeriums
für Umwelt im Energiebereich weiterhin auf die
Etablierung eines nachhaltigen
Energiesystems abzielt, die naturgemäß
auch die Angelegenheiten des Naturschutzes
impliziert. '' Weiters stellte sie in dieser Anfragebeantwortung
fest, daß ''Wasserkraft als
weitgehend erschlossener heimischer erneuerbarer
Energieträger nur unter Berücksichtigung
der Interessen des Naturschutzes bzw. der sozialen
Verträglichkeit weiter ausgebaut werden
solle. " Darüber hinaus "wolle das
Bundesministerium für Umwelt die Revitalisierung von
ehemaligen Kleinwasserkraftwerken sowie die Optimierung
von bestehenden
Wasserkraftwerken unterstützen ''.
Auch der amtierende Herr Bundesminister hält
in einer Anfragebeantwortung² zu Lambach
fest, daß es gelte ''die vorhandenen Energiesparpotentiale
forcierter als bisher zu erschließen "
und darüber hinaus das ''Energiekokonzept 1993
der Bundesregierung einen umfangreichen
Maßnahmenkatalog enthält, welcher im Falle
seiner Umsetzung eine deutliche Verbesserung
der einschlägigen ahmenbedingungen mit sich
bringen würde." Der.OÖ. Umweltanwalt hält
in seiner Stellungnahme3 zum Kraftwerk Lambach fest,
daß "unter Würdigung aller dem Bau
begründender oder diesen entgegenstehenden Interessen
und Randbedingungen die OÖ.
Umweltanwaltschaft zum Schluß kommt, daß
die hohe Schutzwürdigkeit der betroffenen
Naturräume bzw. des Gewässersystems der
Traun einer Errichtung des Kraftwerks
entgegensteht. Der aus den Kraftwerken gewinnbare
Nutzen ist unsicher, und der erzielte
Schaden ist nicht kompensierbar ." V.erschiedene
Gutachten bezweifeln die wirtschaftliche
Rentabilität des geplanten Kraftwerkes in betriebs-
sowie in volkswirtschaftlicher Hinsicht.
Darüber hinaus wird das Kraftwerk aufgrund seiner
minimalen Winterleistung in winterlichen
Spitzenzeiten einen "thermischen Zwilling"
benötigen. Das Argument, der Bau des
Kraftwerkes sei eine CO² - mindernde Maßnahme,
kann damit nicht aufrecht erhalten werden.
Einem Schreiben des Herrn Bundesmimsters für
Umwelt vom 9.8.1995 ist zu entnehmen, daß
es sich beim geplanten Kraftwerksbau Lambach um ein
Projekt handelt, bei dem es dringend
geboten erscheint, eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen. Ebenso geht aus der
Anfragebeantwortung des Bundesministers hervor, daß
''aus Sicht des Umweltressorts eine
umnfassende Beurteilung hinsichtlich einer gesamthaften
Umweltverträglichkeit des Projektes
nur auf der Basis einer Umweltverträglichkeitserklärung
möglich wäre. ''
Bereits im Mai 1993 wurde das Ansuchen der OÖ
Kraftwerke AG (OKA) um wasserrechtliche
Bewilligung für das geplante Kraftwerk Lambach
in einem Bescheidkonzept des zuständigen
Landesrates Achatz abgewiesen. Auf eine Weisung des
damaligen Landeshauptmannes
Ratzenböck, der zu diesem Zeitpunkt auch gleichzeitig
Eigentümervertreter der OKA gewesen
ist, wurde der endgültige wasserrechtliche Bescheid
für das Bauvorhaben Lambach jedoch
positiv erlassen. Ebenso wurde der vom OÖ. Umweltanwalt
beeinspruchte
naturschutzrechtliche Bescheid vom Kollegialorgan
der Landesregierung zugunsten des
Genehmigungswerbers erlassen.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher
an den Herrn Bundesminister für Umwelt
folgende
Dringliche Anfrage
1. Welche Maßnahmen wurden gemäß
dem Energiekonzept 1993 der Bundesregierung bisher
getroffen, die ihrer Meinung nach geeignet sind "die
vorhandenen Energiesparpotentiale
forcierter als bisher zu erschließen"?
2. Wie weit konnten Sie bisher lhre Forderung nach
einer Einführung eines "Least - Cost -
Planning" im Energieversorgungsbereich durchsetzen?
3. Sind Sie der Meinung, daß die Realisierung
des Kraftwerkes Lambach im Sinne der von
Ihrer Vorgängerin angesprochenen lnteressen
des Naturschutzes und der sozialen
Verträglichkeit gelegen ist? .
Wenn ja, auf welche Prognosen bzw. Gutachten begründet
sich lhre Meinung?
4. Sind Sie der Meinung, daß die Realisierung
des Kraftwerkes l.ambach dem Prinzip der
Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Ausschöpfung
vorhandener Energiesparpotentiale
entspricht?
Wenn ja, auf welche Prognosen bzw. Gutachten begründet
sich lhre Meinung?
5. Teilen Sie die Meinung des ehemaligen Verbund-Generaldirektors
Walter Fremuth
natürlich im übertragenen Sinne -, daß
die Leistung des Kraftwerks Lambach "einer
Klosettspülung" gleiche?
6. Wie beurteilen Sie als Umweltminister angesichts
der vorgelegten Einsprüche und Zweifel
die Vorgangsweise der OÖ. Behörden betreffend
die wasserrechtliche und
naturschutzrechtliche Genchmigung für das Kraftwerk
Lambach?
7. Halten Sie als Umweltminister die Errichtung des
Kraftwerks Lambach zur Sicherstellung
der östereichischen Energieversorgung für
absolut notwendig?
8. Wie schätzen Sie als Umweltminister den Effekt
für die OKA aufgrund des zu erwarten
den Ausfalls vieler ihrer Stromgroßabnehmer
ein ?
9. Teilen Sie die Ansicht des oberösterreichischen
SPÖ-Klubobmanns im Landtag, Dr.Frais,
der gestern in dcr Landtagsitzung erklärte,
daß noch diverse umweltrechtliche Fragen
ungeklärt seien?
l0.Welche Schritte haben Sie bisher unternommen,
um "aus Sicht des Umweltressorts eine
umfassende Beurteilung hinsichtlich einer gesamthaften
Umweltverträglichkeit des
Projektes auf der Basis einer Umweltverträglichkeitserklärung
zu ermöglichen"?
11 .Werden Sie die Vorhaben zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
betreffend die Errichtung des Kraftwerkes Lambach
unterstützen?
12.Werden Sie dafür eintreten, daß bis
zum Vorliegen des Ergebnisses einer
Umweltverträglichkeitsprüfung das Bauvorhaben
nicht weiter vorangetrieben wird? Wenn
ja, welche lhnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
werden Sie dafür ausschöpfen?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage
im Sinne der Bestimmungen des § 61 der
Geschäftsordnung des Bundesrates dringlich zu
behandeln und dem Erstunterzeichner
Gelegenheit zur Begründung zu geben.