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der Bundesräte Haubner, Dr. Rockenschaub und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für Umwelt .
betreffend Kraftwerksprojekt Lambach

Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat hat im Februar 1995 in einer
Anfragebeantwortung festgehalten, daß ''die grundsätzliche Politik des Bundesministeriums
für Umwelt im Energiebereich weiterhin auf die Etablierung eines nachhaltigen
Energiesystems abzielt, die naturgemäß auch die Angelegenheiten des Naturschutzes
impliziert. '' Weiters stellte sie in dieser Anfragebeantwortung fest, daß ''Wasserkraft als
weitgehend erschlossener heimischer erneuerbarer Energieträger nur unter Berücksichtigung
der Interessen des Naturschutzes bzw. der sozialen Verträglichkeit weiter ausgebaut werden
solle. " Darüber hinaus "wolle das Bundesministerium für Umwelt die Revitalisierung von
ehemaligen Kleinwasserkraftwerken sowie die Optimierung von bestehenden
Wasserkraftwerken unterstützen ''.

Auch der amtierende Herr Bundesminister hält in einer Anfragebeantwortung² zu Lambach
fest, daß es gelte ''die vorhandenen Energiesparpotentiale forcierter als bisher zu erschließen "
und darüber hinaus das ''Energiekokonzept 1993 der Bundesregierung einen umfangreichen
Maßnahmenkatalog enthält, welcher im Falle seiner Umsetzung eine deutliche Verbesserung
der einschlägigen ahmenbedingungen mit sich bringen würde." Der.OÖ. Umweltanwalt hält
in seiner Stellungnahme3 zum Kraftwerk Lambach fest, daß "unter Würdigung aller dem Bau
begründender oder diesen entgegenstehenden Interessen und Randbedingungen die OÖ.
Umweltanwaltschaft zum Schluß kommt, daß die hohe Schutzwürdigkeit der betroffenen
Naturräume bzw. des Gewässersystems der Traun einer Errichtung des Kraftwerks
entgegensteht. Der aus den Kraftwerken gewinnbare Nutzen ist unsicher, und der erzielte
Schaden ist nicht kompensierbar ." V.erschiedene Gutachten bezweifeln die wirtschaftliche
Rentabilität des geplanten Kraftwerkes in betriebs- sowie in volkswirtschaftlicher Hinsicht.
Darüber hinaus wird das Kraftwerk aufgrund seiner minimalen Winterleistung in winterlichen
Spitzenzeiten einen "thermischen Zwilling" benötigen. Das Argument, der Bau des
Kraftwerkes sei eine CO² - mindernde Maßnahme, kann damit nicht aufrecht erhalten werden.

Einem Schreiben des Herrn Bundesmimsters für Umwelt vom 9.8.1995 ist zu entnehmen, daß
es sich beim geplanten Kraftwerksbau Lambach um ein Projekt handelt, bei dem es dringend
geboten erscheint, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Ebenso geht aus der
Anfragebeantwortung des Bundesministers hervor, daß ''aus Sicht des Umweltressorts eine
umnfassende Beurteilung hinsichtlich einer gesamthaften Umweltverträglichkeit des Projektes
nur auf der Basis einer Umweltverträglichkeitserklärung möglich wäre. ''

Bereits im Mai 1993 wurde das Ansuchen der OÖ Kraftwerke AG (OKA) um wasserrechtliche
Bewilligung für das geplante Kraftwerk Lambach in einem Bescheidkonzept des zuständigen
Landesrates Achatz abgewiesen. Auf eine Weisung des damaligen Landeshauptmannes
Ratzenböck, der zu diesem Zeitpunkt auch gleichzeitig Eigentümervertreter der OKA gewesen



ist, wurde der endgültige wasserrechtliche Bescheid für das Bauvorhaben Lambach jedoch
positiv erlassen. Ebenso wurde der vom OÖ. Umweltanwalt beeinspruchte
naturschutzrechtliche Bescheid vom Kollegialorgan der Landesregierung zugunsten des
Genehmigungswerbers erlassen.


Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Herrn Bundesminister für Umwelt
folgende

Dringliche Anfrage


1. Welche Maßnahmen wurden gemäß dem Energiekonzept 1993 der Bundesregierung bisher
getroffen, die ihrer Meinung nach geeignet sind "die vorhandenen Energiesparpotentiale
forcierter als bisher zu erschließen"?

2. Wie weit konnten Sie bisher lhre Forderung nach einer Einführung eines "Least - Cost -
Planning" im Energieversorgungsbereich durchsetzen?

3. Sind Sie der Meinung, daß die Realisierung des Kraftwerkes Lambach im Sinne der von
Ihrer Vorgängerin angesprochenen lnteressen des Naturschutzes und der sozialen
Verträglichkeit gelegen ist? .
Wenn ja, auf welche Prognosen bzw. Gutachten begründet sich lhre Meinung?

4. Sind Sie der Meinung, daß die Realisierung des Kraftwerkes l.ambach dem Prinzip der
Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Ausschöpfung vorhandener Energiesparpotentiale
entspricht?
Wenn ja, auf welche Prognosen bzw. Gutachten begründet sich lhre Meinung?

5. Teilen Sie die Meinung des ehemaligen Verbund-Generaldirektors Walter Fremuth
natürlich im übertragenen Sinne -, daß die Leistung des Kraftwerks Lambach "einer
Klosettspülung" gleiche?


6. Wie beurteilen Sie als Umweltminister angesichts der vorgelegten Einsprüche und Zweifel
die Vorgangsweise der OÖ. Behörden betreffend die wasserrechtliche und
naturschutzrechtliche Genchmigung für das Kraftwerk Lambach?

7. Halten Sie als Umweltminister die Errichtung des Kraftwerks Lambach zur Sicherstellung
der östereichischen Energieversorgung für absolut notwendig?

8. Wie schätzen Sie als Umweltminister den Effekt für die OKA aufgrund des zu erwarten
den Ausfalls vieler ihrer Stromgroßabnehmer ein ?

9. Teilen Sie die Ansicht des oberösterreichischen SPÖ-Klubobmanns im Landtag, Dr.Frais,
der gestern in dcr Landtagsitzung erklärte, daß noch diverse umweltrechtliche Fragen
ungeklärt seien?

l0.Welche Schritte haben Sie bisher unternommen, um "aus Sicht des Umweltressorts eine
umfassende Beurteilung hinsichtlich einer gesamthaften Umweltverträglichkeit des
Projektes auf der Basis einer Umweltverträglichkeitserklärung zu ermöglichen"?

11 .Werden Sie die Vorhaben zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
betreffend die Errichtung des Kraftwerkes Lambach unterstützen?

12.Werden Sie dafür eintreten, daß bis zum Vorliegen des Ergebnisses einer
Umweltverträglichkeitsprüfung das Bauvorhaben nicht weiter vorangetrieben wird? Wenn
ja, welche lhnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten werden Sie dafür ausschöpfen?



In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne der Bestimmungen des § 61 der
Geschäftsordnung des Bundesrates dringlich zu behandeln und dem Erstunterzeichner
Gelegenheit zur Begründung zu geben.