1157/J-BR
der Bundesräte Dr. Kapral und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Überschuß-Abgabe auf Reis
Das Landwirtschaftsministerium beabsichtigt, wie
die Brauindustrie meint, ungerechtfertigterweise
auf die Reisüberschußbestände der
österreichischen Brauereien, eine Überschuß-Abgabe
einzuheben. Diese Abgabenerhebung (die bescheidmäßige
Vorschreibung erfolgt durch die AMA)
bezieht sich auf die Überschußbestands-Verordnung
BGBl. Nr. 1103/94, wonach
Überschußbestände an landwirtschaftlichen
Produkten, die ab 1 .1 .1995 in den neuen
Mitgliedstaaten der EU vermarktet werden sollen,
einer Abgabe unterliegen. Obwohl die
österreichischen Brauereien die Reisbestände
zur eigenen Verarbeitung (zum Brauen) benötigen
und diese nicht zum Weiterverkauf verwendet werden,
soll von ihnen dennoch eine Überschuß-
Abgabe auf diese Reisbestände bezahlt werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten
Bundesräte an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft nachstehende
A n f r a g e :
1. Aus welchen Gründen wird von den österreichischen
Brauereien auf Reis, der zur eigenen
Verarbeitung benötigt wird, eine Überschuß-Abgabe
verlangt?
2. Sind Sie der Meinung, daß die Abstützung
des Bescheides, zur Vorschreibung der Abgabe, auf
die Überschußbestandsverordnung zu Recht
erfolgt?
3. Welche sonstige Rechtsgrundlage erlaubt die Einhebung
einer Überschuß-Abgabe auf Reis?
4. Welchen Abgabenerfolg erwartet das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft aus der
Überschuß-Abgabe auf Reis?
5. Führt die Einhebung der Überschuß-Abgabe
auf Reis zu einer Zusatzbelastung der
österreichischen Brauereien?
. Wenn ja, warum wird diese Form der Abgabenerhebung
verwendet bzw. welche
Kompensationsmaßnahmen sind vorgesehen?
. Wenn nein, wie begründen Sie dies?
6. Ist die Erhebung der Überschuß-Abgabe
auf Reis, der zur eigenen Verarbeitung benötigt wird,
mit dem Bundesministerium für Finanzen bzw.
dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten abgesprochen?
. Welche Position vertreten diese Ministerien in
dieser Angelegenheit?