1184/J-BR/96

A n f r a g e

der Bundesräte Jürgen Weiss, Ilse Giesinger, Gottfried Jaud, Theresia Lukasser

und Karl Pischl

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

betreffend Nutzung von Einsparungsmöglichkeiten bei der Zusammenlegung von Bundesministerien

Mit der im Strukturanpassungsgesetz 1996 vorgenommenen und am 1. Mai 1996 in Kraft getretenen Änderung des Bundesministeriengesetzes wurden die bisher bestehenden Bundesministerien für öffentliche Wirtschaft und Verkehr sowie für Wissenschaft und Kunst zusammengelegt.

Es ist davon auszugehen, daß in diesem Zusammenhang durch die Zusammenfassung anverwandter Tätigkeiten und die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten beachtliche Einsparungseffekte genutzt bzw. zumindest eingeleitet werden können. Darüber hinaus ist bereits nach § 7 Abs. 1 des Bundesministeriengesetzes bei der Gliederung eines Bundesministeriums und der Aufteilung der Geschäfte insbesondere darauf zu achten, daß zur Besorgung von Geschäften, die sachlich eine Einheit darstellen, stets nur eine einzige Sektion und eine einzige Abteilung führend zuständig sind.

In besonderer weise gilt dies für die in der Regel von eigenen Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referaten wahrgenommenen Präsidialangelegenheiten eines Bundesministeriums, insbesondere hinsichtlich des Personals, des Haushaltswesens, der Organisation und der EDV.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende

A n f r a g e :

1. Welche mit der Besorgung von Präsidialangelegenheiten befaßten Sektionen, Gruppen, Abteilungen, Referate und sonstige Einrichtungen der bisherigen Bundesministerien für öffentliche Wirtschaft und Verkehr sowie für Wissenschaft und Kunst wurden bisher zusammengelegt?

2. In welchen Fällen und aus welchen Gründen kam es bisher zu keiner Zusammenlegung von Organisationseinheiten?

3 Welche Zusammenlegungen sind in weiterer Folge beabsichtigt und wann werden sie durchgeführt werden?

4 In welchen Fällen und aus welchen Gründen werden Organisationseinheiten der bisherigen Präsidialsektionen weiterhin getrennt bleiben?

5. In welcher Weise und in welchem Umfang wurden bzw. werden durch die Zusammenlegung gleichartiger organisationseinheiten Planstellen eingespart?

6. In welcher Weise ergeben sich durch die Zusammenlegung bzw. deren Unterlassung jeweils Auswirkungen auf die Bewertung der Arbeitsplätze und die Zuordnung zu Funktionsgruppen?