1189/J-BR/96

ANFRAGE

der Bundesräte Hüttmayr

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft,' -Verkehr und Kunst

betreffend WTK (Wolfsegg-Traunthaler Kohlenwerks GesmbH)

Die WTK (Wolfsegg-Traunthaler Kohlenwerks GesmbH.) in Ampflwang als Tochter der ÖIAGBergbauholding Aktiengesellschaft ist in Liquidation.

Der Betrieb war angeblich auf Grund der allgemeinen Bedingungen im Energiebereich nicht mehr kostendeckend zu führen. Die ÖIAG als Eigentümer ist mit der Schließung betraut und hat dies zur Zufriedenheit der in dieser Region Betroffenen, ob als Arbeitnehmer, als Pensionist oder als Anrainer der Anlagen und Liegenschaften zu vollziehen. Als Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr haben Sie die politische Kompetenz und Verantwortung. In der Region herrscht große Verunsicherung, was die "angeblichen"' Verkäufe der Liegenschaften und Rechte betrifft. Vor allem fürchten die Betroffenen um ihre Rechte bei der Schadensabwicklung, die nachträglich durch geologische Vorgänge entstehen können bzw. bereits entstanden sind. Eine Erledigung wird jetzt schon ständig hinausgezögert, Daher wirft diese Situation viele offene Fragen auf

Die unterfertigten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende

ANFRAGE:

1. Wieweit ist die Liquidation bereits fortgeschritten?

2. Wie wurde die beabsichtigte Liquidation für Kaufinteressenten bekanntgemacht?

3. Wer hat welche Liegenschaften gekauft?

4. Wie hoch ist der Verkaufserlös und wie sind die befürchteten Schäden in Zukunft abgesichert?

5. Wer ist für oder bei auftretenden Schäden der Ansprechpartner und wer haftet dafür?

6. Hat die Gemeinde Ampflwang ein Vorkaufsrecht für die Anlagen und Liegenschaften'.)

7. Wenn ja, hat sie dieses geltend gemacht?

8. Wird der oder die neuen Besitzer weiterhin Kohle abbauen bzw. was ist der neue Unternehmenszweck?

9. Wenn ja, warum kann der Kohleabbau in Zukunft einen positiven Ertrag erwarten lassen?

10. Was geschieht mit jenen Flächen, für die sich der Umweltanwalt betreffend vermuteter Kontaminierungen interessiert?

11. Wer trägt die Kosten für die Vorschreibung von notwendigen Bodenuntersuchungen und dann wahrscheinlich fälliger Sanierungskosten?

12. Wie werden die gesamten Wasserdeputate der Landwirtschaft abgesichert?

13. Wer haftet dafür, wenn der Käufer in Konkurs bzw. Liquidation geht?

14. Wird die bestehend Bahnstrecke zwischen Timelkam und Ampflwang weiterhin für Kohletransporte benötigt?

15. Wenn nein, welche Verwendung wird die Bahnstrecke in Zukunft haben?

16. Ist für die Bahnstrecke Timelkam-Ampflwang die ÖGEG mit Sitz in Linz als Käufer aufgetreten und hat diese Gesellschaft den Zuschlag erhalten?

17. Wenn ja, wieviel wurde für die Bahntrasse bezahlt?

18. Ist im Kaufpreis eine Verpflichtung zur Revitalisierung der Bahntrasse bei einer nicht mehr zweckgemäßen Verwendung als Kohlebahn vom Käufer übernommen worden?

19. Wenn ja, wie ist diese Verpflichtung abgesichert bzw. wer haftet im Konkursfall bzw. Liqidation?

20. Wer wird die Pflege und vor allem die Erhaltung der Bahntrasse Timelkam-Ampflwang aufrechterhalten?