1203/J-BR/96

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Dr. Trimml, Dr. Kapral an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Aufkündigung der Krankenkassenverträge mit privaten Krankenanstalten

Trotz unzureichender Versorgung der Patienten in öffentlichen Spitälern

(jüngstes Beispiel: tödliche Schimmelpilze in der Uniklinik Innsbruck,)

planen Österreichs Sozialversicherungsträger, ihre Verträge mit privaten Krankenanstalten vor dem 1.1.1997 zu kündigen und ihre Finanzkraft auf die Spitäler in öffentlicher Hand zu konzentrieren.

Die Finanzierung von privaten Krankenanstalten für stationäre Heilbehandler erfolgt bisher durch die gesetzliche Krankenversicherung in derselben Höhe pro Aufenthaltstag wie die öffentlichen Krankenanstalten im entsprechenden Bundesland.

Die Pflegegebührenersätze, die von den Krankenversicherungsträgern für private Krankenanstalten zu leisten sind, werden durch privatrechtliche Verträge vereinbart. Eine Obergrenze für PGE an privaten Krankenanstalten ist für gemeinnützige Krankenanstalten durch jene Bestimnung des KAG gegeben, die besagt, daß der Betrieb einer gemeinnützigen KA nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein darf.

Die durchschnittlichen PGE betrugen z.B. in der Steiermark 35,2 %, in Wien 23,0 % und in Vorarlberg 40,3 % der durchschnittlichen amtlichen Pflegegebühr (1995), die in Wien öS 6.335,-, in der Steiermark S 3.698,- und in Vorarlberg öS 3.618,- betrug.

Laut Angaben von privaten Krankenanstalten ist bei identer Diagnose und Behandlung die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in einer privaten KA nachweislich um bis zu 30 % kürzer als in einer KA in öffentlicher Hand. Der PGE deckt in der Steiermark etwas mehr als 50 % der von den privaten KA in Rechnung gestellten täglichen Pflegegebühren. Der Rest wird vom Patienten selbst bzw. von seiner privaten Krankenzusatzversicherung geleistet.

Mit diesen beiden Finanzierungswegen ist es den Trägern der privaten KA bisher möglich gewesen, die erforderlichen Mittel zum Betrieb der Anstalt, für die Erhaltung bzw. für die technische Ausrüstung und deren Erneuerung zu erwirtschaf ten.

Durch die geplante Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung einerseits und die Bestrebungen zur Vertragsaufkündigung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung andererseits laufen die Privatspitäler Gefahr, ihre Ausgaben voll auf die Patienten umlegen zu müssen oder ihren Betrieb einzustellen. Dies hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die freie Arztwahl und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales die nachstehende dringliche Anfrage :

1. Wann wurden Sie vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger darüber informiert, daß die privatrechtlichen Verträge zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den privaten Krankenanstalten gekündigt werden ?

2. Welche gesetzlichen Krankenversicherungen haben bereits die bestehenden Verträge mit welchen privaten Krankenanstalten gekündigt ?

3. Welche Auswirkungen auf den Weiterbetrieb und die Patientenbetreuung hat diese Vertragskündigung für private, gemeinnützige Krankenanstalten ?

4. Welche Auswirkungen auf den Weiterbetrieb und die Patientenbetreuung hat diese Vertragskündigung für echte private Krankenanstalten ?

5. Welche verbindlichen Regelungen zur Finanzierung des weiterbetriebs und der Patientenbetreuung werden zwischen privaten, gemeinnützigen Krankenanstalten einerseits und den gesetzlichen Krankenversicherungen und/oder den einzelnen Bundesländer auf der anderen Seite vereinbart ?

6. Welche verbindlichen Regelungen zur Finanzierung des Weiterbetriebes und der Patientenbetreuung werden zwischen echten Privatkrankenanstalten einerseits und den gesetzlichen Krankenversicherungen und/oder den einzelnen Bundesländern und/oder den einzelnen Privatversicherungsträgern andererseits vereinbart ?

7. Müssen privat versicherte Patienten mit einer weiteren Erhöhung ihrer Prämienzahlungen/ höheren Selbstbehalten/ schlechterer Versorgung rechnen, wenn die Privatkrankenanstalten keine Pflegegebührenersätze von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern mehr bekommen ?

8. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Weiterbestand der Privatkrankenanstalten (echte und geweinnützige) zu sichern, da die Versorgungssicherheit der Patienten in öffentlichen Krankenanstalten nicht durchwegs gegeben ist, wie das jüngste Beispiel der tödlichen Schimmelpilzerkrankungen in der Universitätsklinik Innsbruck beweist ?

In formeller Hins4-cht wird verlangt, diese An@@rage im Sinne der Bestim=gen des § 61 GO-BR dringl,-ch vor Eingang -in die Tagesordnung zu behandeln.