1231/J-BR/96
ANFRAGE
der Bundesräte Horst Freiberger
und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend die Abwicklung des Insolvenzfalles Firma Müllner
und Lux KG.
Am 24.1.1996 wurde über das Vermögen der Firma Müllner
und Lux KG., 8291 Burgau 332, der Konkurs eröffnet. Von
der zuständigen Gewerkschaft und der steirischen Arbeiterkammer
wurden die Ansprüche für die Dienstnehmer bei den zuständigen
Stellen eingereicht. Es konnte mit dem Bundessozialamt Graz vereinbart
werden, daß im Rahmen des Insolvenz-Ausfallgeldes ein Vorschuß
in der Höhe der noch offenen Monatslöhne beziehungsweise
Gehälter gewährt wird.
Alle Mitarbeiter wurden arbeitslos und haben sich mit Ende Jänner
1996 bei den zuständigen regionalen Geschäftsstellen
des Arbeitsmarktservices zum Arbeitslosengeldbezug angemeldet.
Ende Mai hat das Bundessozialamt Graz die betroffenen
regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices von
den Ansprüchen bezüglich Kündigungsentschädigung
und Urlaubsentschädigung der einzelnen Arbeitslosen in Kenntnis
gesetzt. Gemäß § 16 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
tritt somit Ruhen des Arbeitslosengeldes ein und es ist bei einzelnen
Arbeitslosen passiert, daß Ansprüche in Höhe von
vier Monaten Kündigungsentschädigung und mehrere Tage
an Urlaubsentschädigung offen waren. Bis zum heutigen Tag
sind jedoch diese offenen Ansprüche vom Bundessozialamt nicht
zur Auszahlung gelangt, und es ist daher der Fall eingetreten,
daß die betroffenen Arbeitslosen bis zu vier Monaten
weder vom Arbeitsmarktservice Arbeitslosenunterstützung noch
die offenen Ansprüche vom Bundessozialamt erhalten
haben.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister
für Arbeit und Soziales
folgende
ANFRAGE
1. Was werden Sie unternehmen, damit in Hinkunft Arbeitslose
nach Konkursfällen bis zur Auszahlung der offenen Ansprüche
aus dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds nicht ohne Bezug dastehen?
2. Wie können Sie gewährleisten, daß bei Eintritt
des Ruhens von Arbeitslosengeld die Ansprüche aus dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds
raschest zur Auszahlung gelangen?