1232/J-BR/96
ANFRAGE
der Bundesräte Schaufler
und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend
Berufsschutz
Mit 1.9.1996 sind wesentliche Teile der Änderungen des ASVG
in Kraft getreten. So gilt nunmehr für die Invaliditäts-
und Berufsunfähigkeitspension der Grundsatz "Rehabilitation
vor Pension".
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob dadurch der Berufsschutz
verlorengeht in dem qualifizierte, im Sinne von gelernten Facharbeitern,
durch Maßnahmen der Rehabilitation auch auf Tätigkeiten
verwiesen werden können, die im Berufsbild des erlernten
Berufes keine Deckung finden.
Muß zum Beispiel ein gelernter Forstfacharbeiter in Zukunft
damit rechnen, durch Rehabilitationsmaßnahmen soweit umgeschult
zu werden, daß er jede noch vermittelbare Tätigkeit
am Arbeitsmarkt annehmen muß oder bleibt es bei einer Verweisung
innerhalb seines erlernten Berufes.
Diese Frage steht auch im engen Zusammenhang mit den Bestrebungen
der Bundesregierung, die Berufsausbildung und die Facharbeitertätigkeiten
aufzuwerten und generell zu fördern und somit wirkungsvollere
Maßnahmen gegen drohende Arbeitslosigkeit aufgrund Minderqualifizierung
zu schaffen. Viele Arbeitnehmer schaffen sich im sogenannten
zweiten Bildungsweg einen Berufsabschluß, um auch eine bessere
sozialversicherungsrechtliche Absicherung zu haben.
Bei Wegfall des Berufsschutzes wäre diese Ausbildungsform
ernstlich bedroht und ein beschäftigungspolitischer Rückschritt
zu erwarten.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister
für Arbeit und Soziales folgende
Anfrage:
Bleibt durch die Änderung im ASVG der Berufsschutz erhalten
und kommt es somit weiterhin nur zu Verweisungen innerhalb des
Berufsbildes des erlernten Berufes?