1232/J-BR/96


ANFRAGE

der Bundesräte Schaufler
und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Berufsschutz

Mit 1.9.1996 sind wesentliche Teile der Änderungen des ASVG in Kraft getreten. So gilt nunmehr für die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension der Grundsatz "Rehabilitation vor Pension".

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob dadurch der Berufsschutz verlorengeht in dem qualifizierte, im Sinne von gelernten Facharbeitern, durch Maßnahmen der Rehabilitation auch auf Tätigkeiten verwiesen werden können, die im Berufsbild des erlernten Berufes keine Deckung finden.

Muß zum Beispiel ein gelernter Forstfacharbeiter in Zukunft damit rechnen, durch Rehabilitationsmaßnahmen soweit umgeschult zu werden, daß er jede noch vermittelbare Tätigkeit am Arbeitsmarkt annehmen muß oder bleibt es bei einer Verweisung innerhalb seines erlernten Berufes.

Diese Frage steht auch im engen Zusammenhang mit den Bestrebungen der Bundesregierung, die Berufsausbildung und die Facharbeitertätigkeiten aufzuwerten und generell zu fördern und somit wirkungsvollere Maßnahmen gegen drohende Arbeitslosigkeit aufgrund Minderqualifizierung zu schaffen. Viele Arbeitnehmer schaffen sich im sogenannten zweiten Bildungsweg einen Berufsabschluß, um auch eine bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung zu haben.

Bei Wegfall des Berufsschutzes wäre diese Ausbildungsform ernstlich bedroht und ein beschäftigungspolitischer Rückschritt zu erwarten.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Arbeit und Soziales folgende

Anfrage:


Bleibt durch die Änderung im ASVG der Berufsschutz erhalten und kommt es somit weiterhin nur zu Verweisungen innerhalb des Berufsbildes des erlernten Berufes?