1233/J-BR/96

ANFRAGE

der Bundesräte Dr. Tremmel, Dr. Kapral
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend Versand von AIDS-verseuchten Harn- und Blutproben


Am 24. Juli 1996 trat auf dem Flughafen Schwechat der schon lange zu befürchtende Ernstfall ein: Ein mit AIDS-infizierten Harn- und Blutproben aus dem Wiener AKH gefällter Behälter explodierte im Gebäude einer Speditionsfirma und verletzte einen Angestellten durch die herumfliegenden Glassplitter schwer. Der Bedauernswerte wurde wegen Infektionsverdachts ins AKH eingeliefert.

Die Blut- und Harnproben waren zu Forschungszwecken aus den USA nach Wien geschickt worden und sollten nun wieder zurücktransportiert werden, wobei anscheinend ein Verpackungsfehler begangen wurde, der zur Explosion führte. Laut Zeitungsberichten löste der Vorfall eine interne Panik aus.

Eine diesbezügliche Anfrage freiheitlicher Bundesräte beantwortete die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz mit dem Hinweis auf Artikel 21 des Weltpostvertrages von Rio de Janeiro, für dessen Vollziehung in Österreich sie ebensowenig zuständig sei wie für den Transport dieser universitären Forschungszwecken dienender, AIDS-verseuchten Proben.

Nicht zuletzt infolge dieser verworrenen Kompetenzlage ist es offenbar möglich, unter dem Deckmantel der "Forschungsfreiheit" hoch infektiöses Material unzureichend verpackt quer durch die ganze Welt und retour zu transportieren.

Wegen der damit verbundenen Gefahr für Arbeitnehmer und Bevölkerung richten die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
die nachstehende

ANFRAGE

1. Zu welchem Zweck werden die AIDS-infizierten Blut- und Harnproben aus den USA ins AKH und wieder transportiert?

2. Um welche konkreten Projekte der universitären Forschung, die anscheinend ohne AIDS-Blutproben aus den USA nicht auskommen können, handelt es sich hier?

3. In welcher Art und welchem Umfang werden diese Forschungsprojekte im einzelnen von Ihrem Ressort gefördert?

4. Welche Umstände, Fehler, Verstöße oder Unterlassungen haben zu dem dramatischen Zwischenfall auf dem Flughafen Schwechat am 24.7. 1996 geführt?

5. Welche Rechtsvorschriften gelten für den Transport AIDS-verseuchter Blut- und Harnproben in Österreich, im Binnenmarkt und international
a) nach Transportmittel (z.B.: Auto, Bahn, Flugzeug usw.)
b) nach Transporteur (z.B.: Privatperson, Post, Frächter usw.) ?

6. Haben Sie geprüft, gegen welche diesbezüglichen Rechtsvorschriften die Betreiber des Forschungsprojektes bzw. mit dem Transport beauftragten Firmen oder Personen verstoßen haben?

7. War diese Explosion am Flughafen Schwechat die erste Panne beim Versand von AIDS-verseuchten Material oder gab es schon diesbezügliche Zwischenfälle und Pannen?

8. Welche Konsequenzen haben Sie als für Wissenschaft und Verkehr zuständiges Regierungsmitglied aus diesem Vorfall gezogen, um die Sicherheit von Arbeitnehmern und Bevölkerung gegenüber AIDS-verseuchtem Probematerial zu gewährleisten?