1236/J-BR/96


A n f r a g e

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und Dr. Reinhard Bösch)
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Pilotversuch zum Ersatz des Krankenscheines durch eine Versichertenkarte
Die Einführung der Krankenscheingebühr und der damit verbundene Verwaltungsaufwand hat die Frage in den Vordergrund gerückt, ob der Krankenschein wirklich noch ein zeitgemäßes und unnötigen Aufwand vermeidendes Abrechnungssystem für ärztliche Leistungen darstellt. Es ist tatsächlich schwer verständlich zu machen, warum ungeachtet der durch die elektronischen Datenverarbeitung gebotenen Rationalisierungsmöglichkeiten an diesem seit Jahrzehnten unverändert gebliebenen System festgehalten wird. Dies gilt umso mehr, als damit nicht nur bei den die Krankenscheine ausstellenden Dienstgebern, sondern auch bei den Ärzten und den Krankenversicherungsträgern ein volkswirtschaftlich ins Gewicht fallender, aber durchaus vermeidbarer Verwaltungsaufwand verbunden ist.

In Vorarlberg. besteht sowohl bei den Interessenvertretungen der Arbeitergeber, Arbeitnehmer und Ärzte als auch bei der Gebietskrankenkasse Bereitschaft, den Krankenschein durch eine Chip-Card zu ersetzen, wobei der über den Inhalt der Krankenscheine hinausgehende Umfang der zu speichernden Daten noch zu klären wäre. Ein diesbezügliches Pilotprojekt wurde in Niederösterreich und Burgenland bereits erfolgreich abgeschlossen.

Unabhängig von der noch viele ungeklärte Fragen aufwerfenden Diskussion über die elektronische Speicherung gesundheitsbezogener Daten wurde in Vorarlberg im Zusammenwirken der betroffenen Interessenvertretungen darüberhinaus ein Modell entwickelt, nach dem zumindest der Krankenschein durch eine (möglichst maschinenlesbare) Versichertenkarte ersetzt werden soll, wie sie beispielsweise in Luxemburg bereits seit zehn Jahren verwendet wird. Auf dieser Karte sollen vorerst lediglich solche Daten gespeichert werden, die auch aus dem Krankenschein ersichtlich und für die Verrechnung erforderlich sind. Die Krankenscheingebühr könnte dabei, bezogen auf die erste Inanspruchnahme ärztlicher Leistung im Vierteljahr, nachträglich verrechnet werden.

Dieses Modell könnte in Vorarlberg deshalb rasch und effizient umgesetzt werden, weil hier sowohl bei der Gebietskrankenkasse als auch beim Großteil der Ärzte die Voraussetzungen für eine elektronische Datenübermittlung und Abrechnung gegeben sind.

Ein solches Pilotprojekt böte den Vorteil,

- daß die Patienten von der Besorgung der Krankenscheine und die Betriebe von ihrer Verwaltung entlastet werden,

- daß es rasch und ohne große Umstellungskosten umsetzbar ist,

- daß in einem überschaubaren Rahmen Erfahrungen für eine nachfolgende bundesweite Umstellung auf ein Kartensystem gesammelt werden können,