1236/J-BR/96
A n f r a g e
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen
Weiss, Ilse Giesinger und Dr. Reinhard Bösch)
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Pilotversuch zum Ersatz des Krankenscheines durch eine
Versichertenkarte
Die Einführung der Krankenscheingebühr und der damit
verbundene Verwaltungsaufwand hat die Frage in den Vordergrund
gerückt, ob der Krankenschein wirklich noch ein zeitgemäßes
und unnötigen Aufwand vermeidendes Abrechnungssystem für
ärztliche Leistungen darstellt. Es ist tatsächlich
schwer verständlich zu machen, warum ungeachtet der durch
die elektronischen Datenverarbeitung gebotenen Rationalisierungsmöglichkeiten
an diesem seit Jahrzehnten unverändert gebliebenen System
festgehalten wird. Dies gilt umso mehr, als damit nicht nur bei
den die Krankenscheine ausstellenden Dienstgebern, sondern auch
bei den Ärzten und den Krankenversicherungsträgern ein
volkswirtschaftlich ins Gewicht fallender, aber durchaus vermeidbarer
Verwaltungsaufwand verbunden ist.
In Vorarlberg. besteht sowohl bei den Interessenvertretungen der
Arbeitergeber, Arbeitnehmer und Ärzte als auch bei der Gebietskrankenkasse
Bereitschaft, den Krankenschein durch eine Chip-Card zu ersetzen,
wobei der über den Inhalt der Krankenscheine hinausgehende
Umfang der zu speichernden Daten noch zu klären wäre.
Ein diesbezügliches Pilotprojekt wurde in Niederösterreich
und Burgenland bereits erfolgreich abgeschlossen.
Unabhängig von der noch viele ungeklärte Fragen aufwerfenden
Diskussion über die elektronische Speicherung gesundheitsbezogener
Daten wurde in Vorarlberg im Zusammenwirken der betroffenen Interessenvertretungen
darüberhinaus ein Modell entwickelt, nach dem zumindest der
Krankenschein durch eine (möglichst maschinenlesbare) Versichertenkarte
ersetzt werden soll, wie sie beispielsweise in Luxemburg bereits
seit zehn Jahren verwendet wird. Auf dieser Karte sollen vorerst
lediglich solche Daten gespeichert werden, die auch aus dem Krankenschein
ersichtlich und für die Verrechnung erforderlich sind. Die
Krankenscheingebühr könnte dabei, bezogen auf die erste
Inanspruchnahme ärztlicher Leistung im Vierteljahr, nachträglich
verrechnet werden.
Dieses Modell könnte in Vorarlberg deshalb rasch und effizient
umgesetzt werden, weil hier sowohl bei der Gebietskrankenkasse
als auch beim Großteil der Ärzte die Voraussetzungen
für eine elektronische Datenübermittlung und Abrechnung
gegeben sind.
Ein solches Pilotprojekt böte den Vorteil,
- daß die Patienten von der Besorgung der Krankenscheine
und die Betriebe von ihrer Verwaltung entlastet werden,
- daß es rasch und ohne große Umstellungskosten umsetzbar
ist,
- daß in einem überschaubaren Rahmen Erfahrungen für
eine nachfolgende bundesweite Umstellung auf ein Kartensystem
gesammelt werden können,