1266/J-BR BR
 
der Bundesräte Rieser
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend ermäßigte Jahresmautkarten für Arbeitspendler
Eine ermäßigte Jahresmautkarte für Arbeitspendler u.a. auf den
Strecken Pyhrn/Gleinalm und Pyhrn/Bosruck kann nach der Mautordnung
beantragt werden, wenn der Antragsteller unselbständig erwerbstätig
ist, Wohnort und Arbeitsplatz durch geeignete Bestätigungen
glaubhaft und überprüfbar nachgewiesen werden, und die Distanz
zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr als 100 km beträgt.
Diese geforderte 100 km - Begrenzung Arbeitsplatz - Wohnsitz ist für all
jene Berufspendler in der Obersteiermark, die tagtäglich mehr als
100 km zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen müssen und
somit schon von Grund auf einer Belastung und einem Risiko punkto
Verkehrssicherheit ausgesetzt sind, unverständlich.
Die unterfertigten Bundesräte richten daher an den Bundesminister
für Finanzen folgende
Anfrage:
1) Halten Sie die 1oo km - Wegentfernung zwischen Wohnort und
Arbeitsplatz für sachlich gerechtfertigt?
2) Können Sie sich eine Erweiterung dieser Wegentfernung zugunsten
der Berufspendler vorstellen?
3) Wenn ja, wann kann mit einer Änderung der Mautordnung in diesem
Punkt gerechnet werden ?