1289/J-BR BR
 
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und
Dr. Reinhard Bösch)
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Anfragen an die KFZ - Zulassungsevidenz
In der Anfragebeantwortung 1253/AB - XX.GP. - NR vom 20. November 1996 haben Sie darauf
hingewiesen, daß die Aufnahme der Gemeindesicherheitswachen in den Kreis der gegenüber
der zentralen KFZ - Zulassungsevidenz auskunftsberechtigten Stellen schon wiederholt Gegen -
stand von Besprechungen war. Seitens des Bundesministeriums für Inneres seien solche Vor -
schläge bislang stets abgelehnt worden. Ihr Ressort werde aber mit dem Bundesministerium für
Inneres neuerlich Gespräche darüber aufnehmen.
In der nachfolgenden Anfragebeantwortung 1711/AB - XX.GP. - NR vom 4. März 1997 stellte
der Bundesminister für Inneres klar, daß ihm die Sicherung des von Angehörigen der
Gemeindewachkörper erbrachten Beitrages zum öffentlichen Sicherheitsdienst ein wichtiges
Anliegen darstelle, weshalb er Initiativen unterstützen würde, die - ohne budgetäre Belastung
des Bundes und im Wege der Länder - einen zeitlich möglichst umfassenden - wenn auch
indirekten - Zugriff dieser Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf die zentrale
Zulassungsevidenz gewährleisten können.
Die Stadt Dornbirn hat kürzlich in einem Schreiben an Ihr Ressort darauf hingewiesen, daß
Angelegenheiten der Verkehrspolizei einen wesentlichen Aufgabenbereich ihres 38 Bedienstete
umfassenden Gemeindewachkörpers darstellen. So wurden beispielsweise im Jahre 1996 3.500
Anzeigen an die Verwaltungsbehörden erstattet und 25.000 Organstrafverfügungen ausgestellt.
Für die Erfüllung der umfangreichen verkehrspolizeilichen Aufgaben wie beispielsweise
laufende Alkohol - und Geschwindigkeitskontrollen und den Betrieb von zwei stationären
Rotlichtampelüberwachungsanlagen, vor allem aber für Verkehrsanhaltungen in den Nacht -
stunden, wäre eine Abfragemöglichkeit bei der zentralen KFZ - Zulassungsevidenz nicht nur eine
 
Arbeitserleichterung und Effizienzsteigerung für die Stadtpolizei, sondern läge auch im Interesse
der angehaltenen KFZ - Lenker.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr folgende
Anfrage:
1. Welches Ergebnis haben die angekündigten Gespräche mit dem Bundesministerium für
Inneres erbracht?
2. Was spricht heute noch dagegen, den Gemeindesicherheitswachen ebenso wie der Bundes -
polizei und der Bundesgendarmerie die Möglichkeit einzuräumen, Anfragen an die zentrale
KFZ - Zulassungsevidenz richten zu können?
3. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß im Rahmen der nächsten KFG - Novelle die
Gemeindewachkörper in die Liste der Auskunftsberechtigen gemäß § 47 Abs. 4 KFG
aufgenommen werden?
4. Bis wann wird mit einer solchen Regelung zu rechnen sein?