1295/J-BR BR

der Bundesräte Dr. Bösch, Dr. Tremmel
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend notwendige Klarstellungen zur angekündigten Pensionsreform
Die Bundesregierung hat als Ergebnis der Klausur von Rust eine umfassende und einschnei -
dende Pensionsreform angekündigt, die nicht nur eine Vereinheitlichung der verschiedenen
Pensionssysteme (insbesondere der Beamtenruhegenüsse mit den Sozialversicherungspen -
sionen) sondern auch deutliche weitere Einschnitte im ASVG - Bereich und eine weitere
Verringerung der jährlichen Pensionsanpassung beinhalten soll. Seither werden in den Medien
zu diesem wichtigen Thema laufend miteinander unvereinbare Aussagen verschiedenster
Koalitionspolitiker verbreitet. Die Bevölkerung ist wegen der drohenden dramatischen Ver -
schlechterungen des Pensionsrechts spürbar beunruhigt, zumal nicht einmal erkennbar ist,
welche Änderungen nun tatsächlich erfolgen sollen und ob damit wirklich für die nächsten
Jahrzehnte die Pensionen bei gleichbleibenden Beiträgen und Leistungen als gesichert gelten
können.
Die Anfragesteller sind der Ansicht, daß es der Regierung gut anstünde, rasch die wesentlichen
Punkte klarzustellen, um einerseits für diejenigen, die schon Pensionsleistungen beziehen, die
zukünftige Valorisierung vorhersehbar zu machen und andererseits den jüngeren Menschen eine
Lebensplanung zu ermöglichen. Sie bieten der zuständigen Bundesministerin deshalb mit dieser
dringlichen Anfrage die Möglichkeit, derartige Klarstellungen vorzunehmen und die betroffene
Bevölkerung nicht weiter zu beunruhigen. Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die
Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
Dringliche Anfrage:
Welche wesentlichen Änderungen der vorhandenen Alterssicherungssysteme sind in
nächster Zeit tatsächlich geplant?
2. Bis wann sollen die angekündigten Gesetzesentwürfe dem Nationalrat zugeleitet wer -
den?
3. Für welche Jahrgänge wäre ein unverändertes Beibehalten des geltenden Pensionsrechts
möglich ohne daß die Pensionsversicherungsbeiträge oder der Beitrag des Bundes
steigen müßten?
4. Welche Jahrgänge sollen von den geplanten Verschlechterungen des Pensionsrechts voll
betroffen sein, für welche planen Sie eine Einschleifregelung, welche sollen keine Ver -
änderungen mehr hinnehmen müssen?
5. Welche Bemessungsgrundlage soll in Zukunft in allen Altersversorgungssystemen
gelten?
6. Welche langfristigen Folgen hätte eine Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die
Pensionsversicherung?
7. Halten Sie es angesichts der offenbar bedrohlichen finanziellen Lage der Pensions -
versicherung für sinnvoll, durch eine Aufhebung oder Anhebung der Höchstbeitrags -
grundlage zwar kurzfristig Mehreinnahmen, langfristig aber eine Erhöhung der Höchst -
pensionen zu bewirken?
8. Welche Veränderungen der geltenden Rechtslage sollen in dieser Legislaturperiode
erfolgen, um die Bemessung der Beamtenruhegenüsse und der Sozialversicherungs
pensionen aneinander anzugleichen?
9. Ab welchem Zeitpunkt sollen für Neupensionisten aller Altersversorgungssysteme
gleiche Regelungen gelten?
10. Werden Sie eine Verlängerung des Pensionsbemessungszeitraumes im Bereich der
Sozialversicherung nur dann vorschlagen, wenn das Pensionsrecht des öffentlichen
Dienstes einen gleich langen Durchrechnungszeitraum beinhaltet?
11. Werden Sie dem Nationalrat umgehend (tunlichst noch vor der angekündigten Reform)
einen Gesetzesentwurf zuleiten, der für alle, die sich im Ruhestand befinden eine
Garantie auf unveränderte Auszahlung ihrer Leistungen und eine zumindest der Infla -
tionsrate entsprechende jährliche Pensionsanpassung vorsieht sowie für alle Personen,
die weniger als 15 Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsalter stehen, eine Garantie
enthält, daß die Rechtslage ab diesem Zeitpunkt für sie nicht verschlechtert wird?
12. Wenn nein, warum lehnen Sie eine solche Klarstellung ab, die dem Generationenver -
trag, der Wahrung bestehender Ansprüche und dem berechtigten Wunsch auf Lebens -
planung entspricht?
13. Welcher Betrag wurde seit der Pensionsreform 1993 durch die verringerte jährliche
Pensionsanpassung auf Kosten der Pensionisten eingespart?
14. Warum ist nun zur Sicherung der Pensionen eine so eingreifende Reform notwendig, wo
doch anläßlich der letzten Pensionsreform 1993 von allen Regierungsvertretern und
Koalitionspolitikern versichert wurde, daß mit den damaligen Verschlechterungen des
Pensionsrechtes die Pensionen "bis weil über das Jahr 2000 hinaus" gesichert seien?
15. Hätten die nun angekündigten Reformschritte nicht schon bei der Pensionsreform 1993
gesetzt werden müssen, zumal ein Gutachten des Beirates für Wirtschafts - und Sozial -
fragen zum Thema "Soziale Sicherung im Alter" schon 1991 nachgewiesen hat, daß der
Beitragssatz von 22,8 % zwar bis zum Jahr 2000 noch realistisch ist, ab dann bis 2030
aber bei konstantem Bundesbeitrag auf 45,4 % steigen müßte?
16. Welche Gründe sollen die Bevölkerung dazu veranlassen, der Bundesregierung jetzt zu
glauben, daß die nun angekündigten verschlechterungen des Pensionsrechts für die
nächsten Jahrzehnte zur Sicherung der Pensionen ausreichen werden, zumal dies schon
bei der Pensionsreform im Jahr 1993 (also vor nur vier Jahren!) versprochen und auch
mit einer Werbekampagne der Pensionversicherungsträger versucht wurde, der schon
zweifelnden Bevölkerung die langfristige Sicherheit der Pensionen einzureden?
17. Werden Sie veranlassen, daß vor der Beschlußfassung über neuerliche Verschlech-
terungen des Pensionsrechts eine langfristige Berechnung durch unabhängige Fachleute
erfolgt und veröffentlicht wird, die darstellt, welche staatlichen Pensionen die Öster -
reicher in Zukunft erwarten können und ob die geplanten Maßnahmen die Pensionen
tatsächlich langfristig sicherstellen?
18. Wenn nein, warum lehnen Sie diese Möglichkeit ab, die Bevölkerung über die langfristi -
gen Auswirkungen der geplanten Pensionsreform fundiert und glaubwürdig zu infor -
mieren?
19. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die staatliche Pension durch eine ausreichende
verpflichtende Betriebspension (allenfalls bei Umgestaltung der Abfertigung) und die
steuerrechtlich deutlich entlastete Eigenvorsorge sinnvoll ergänzt werden kann?
20. Wenn nein, können Sie im Bereich der staatlichen Pension dafür garantieren, daß auch
die Generation, die etwa im Jahr 2030 in Pension geht (also die der heute Dreißig -
jährigen) ohne Eigenvorsorge und ohne deutliche Steigerung der Beiträge der Aktiven
eine Pension erhalten wird, die dem Prinzip der Lebensstandardsicherung noch ent -
spricht?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne der Bestimmungen des § 61 der
GO - BR dringlich vor Eingang in die Tagesordnung zu behandelt und dem Erstunterzeichner
Gelegenheit zur Begründung zu geben.