1295/J-BR BR
der Bundesräte Dr. Bösch, Dr. Tremmel
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
betreffend notwendige Klarstellungen zur angekündigten
Pensionsreform
Die Bundesregierung hat als Ergebnis der Klausur
von Rust eine umfassende und einschnei -
dende Pensionsreform angekündigt, die nicht
nur eine Vereinheitlichung der verschiedenen
Pensionssysteme (insbesondere der Beamtenruhegenüsse
mit den Sozialversicherungspen -
sionen) sondern auch deutliche weitere Einschnitte
im ASVG - Bereich und eine weitere
Verringerung der jährlichen Pensionsanpassung
beinhalten soll. Seither werden in den Medien
zu diesem wichtigen Thema laufend miteinander unvereinbare
Aussagen verschiedenster
Koalitionspolitiker verbreitet. Die Bevölkerung
ist wegen der drohenden dramatischen Ver -
schlechterungen des Pensionsrechts spürbar beunruhigt,
zumal nicht einmal erkennbar ist,
welche Änderungen nun tatsächlich erfolgen
sollen und ob damit wirklich für die nächsten
Jahrzehnte die Pensionen bei gleichbleibenden Beiträgen
und Leistungen als gesichert gelten
können.
Die Anfragesteller sind der Ansicht, daß es
der Regierung gut anstünde, rasch die wesentlichen
Punkte klarzustellen, um einerseits für diejenigen,
die schon Pensionsleistungen beziehen, die
zukünftige Valorisierung vorhersehbar zu machen
und andererseits den jüngeren Menschen eine
Lebensplanung zu ermöglichen. Sie bieten der
zuständigen Bundesministerin deshalb mit dieser
dringlichen Anfrage die Möglichkeit, derartige
Klarstellungen vorzunehmen und die betroffene
Bevölkerung nicht weiter zu beunruhigen. Die
unterzeichneten Bundesräte richten daher an die
Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziales die nachstehende
Dringliche Anfrage:
Welche wesentlichen Änderungen der vorhandenen
Alterssicherungssysteme sind in
nächster Zeit tatsächlich geplant?
2. Bis wann sollen die angekündigten Gesetzesentwürfe
dem Nationalrat zugeleitet wer -
den?
3. Für welche Jahrgänge wäre ein unverändertes
Beibehalten des geltenden Pensionsrechts
möglich ohne daß die Pensionsversicherungsbeiträge
oder der Beitrag des Bundes
steigen müßten?
4. Welche Jahrgänge sollen von den geplanten
Verschlechterungen des Pensionsrechts voll
betroffen sein, für welche planen Sie eine Einschleifregelung,
welche sollen keine Ver -
änderungen mehr hinnehmen müssen?
5. Welche Bemessungsgrundlage soll in Zukunft in
allen Altersversorgungssystemen
gelten?
6. Welche langfristigen Folgen hätte eine Aufhebung
der Höchstbeitragsgrundlage für die
Pensionsversicherung?
7. Halten Sie es angesichts der offenbar bedrohlichen
finanziellen Lage der Pensions -
versicherung für sinnvoll, durch eine Aufhebung
oder Anhebung der Höchstbeitrags -
grundlage zwar kurzfristig Mehreinnahmen, langfristig
aber eine Erhöhung der Höchst -
pensionen zu bewirken?
8. Welche Veränderungen der geltenden Rechtslage
sollen in dieser Legislaturperiode
erfolgen, um die Bemessung der Beamtenruhegenüsse
und der Sozialversicherungs
pensionen aneinander anzugleichen?
9. Ab welchem Zeitpunkt sollen für Neupensionisten
aller Altersversorgungssysteme
gleiche Regelungen gelten?
10. Werden Sie eine Verlängerung des Pensionsbemessungszeitraumes
im Bereich der
Sozialversicherung nur dann vorschlagen, wenn das
Pensionsrecht des öffentlichen
Dienstes einen gleich langen Durchrechnungszeitraum
beinhaltet?
11. Werden Sie dem Nationalrat umgehend (tunlichst
noch vor der angekündigten Reform)
einen Gesetzesentwurf zuleiten, der für alle,
die sich im Ruhestand befinden eine
Garantie auf unveränderte Auszahlung ihrer Leistungen
und eine zumindest der Infla -
tionsrate entsprechende jährliche Pensionsanpassung
vorsieht sowie für alle Personen,
die weniger als 15 Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsalter
stehen, eine Garantie
enthält, daß die Rechtslage ab diesem
Zeitpunkt für sie nicht verschlechtert wird?
12. Wenn nein, warum lehnen Sie eine solche Klarstellung
ab, die dem Generationenver -
trag, der Wahrung bestehender Ansprüche und
dem berechtigten Wunsch auf Lebens -
planung entspricht?
13. Welcher Betrag wurde seit der Pensionsreform
1993 durch die verringerte jährliche
Pensionsanpassung auf Kosten der Pensionisten eingespart?
14. Warum ist nun zur Sicherung der Pensionen eine
so eingreifende Reform notwendig, wo
doch anläßlich der letzten Pensionsreform
1993 von allen Regierungsvertretern und
Koalitionspolitikern versichert wurde, daß
mit den damaligen Verschlechterungen des
Pensionsrechtes die Pensionen "bis weil über
das Jahr 2000 hinaus" gesichert seien?
15. Hätten die nun angekündigten Reformschritte
nicht schon bei der Pensionsreform 1993
gesetzt werden müssen, zumal ein Gutachten des
Beirates für Wirtschafts - und Sozial -
fragen zum Thema "Soziale Sicherung im Alter"
schon 1991 nachgewiesen hat, daß der
Beitragssatz von 22,8 % zwar bis zum Jahr 2000 noch
realistisch ist, ab dann bis 2030
aber bei konstantem Bundesbeitrag auf 45,4 % steigen
müßte?
16. Welche Gründe sollen die Bevölkerung
dazu veranlassen, der Bundesregierung jetzt zu
glauben, daß die nun angekündigten verschlechterungen
des Pensionsrechts für die
nächsten Jahrzehnte zur Sicherung der Pensionen
ausreichen werden, zumal dies schon
bei der Pensionsreform im Jahr 1993 (also vor nur
vier Jahren!) versprochen und auch
mit einer Werbekampagne der Pensionversicherungsträger
versucht wurde, der schon
zweifelnden Bevölkerung die langfristige Sicherheit
der Pensionen einzureden?
17. Werden Sie veranlassen, daß vor der Beschlußfassung
über neuerliche Verschlech-
terungen des Pensionsrechts eine langfristige Berechnung
durch unabhängige Fachleute
erfolgt und veröffentlicht wird, die darstellt,
welche staatlichen Pensionen die Öster -
reicher in Zukunft erwarten können und ob die
geplanten Maßnahmen die Pensionen
tatsächlich langfristig sicherstellen?
18. Wenn nein, warum lehnen Sie diese Möglichkeit
ab, die Bevölkerung über die langfristi -
gen Auswirkungen der geplanten Pensionsreform fundiert
und glaubwürdig zu infor -
mieren?
19. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß
die staatliche Pension durch eine ausreichende
verpflichtende Betriebspension (allenfalls bei Umgestaltung
der Abfertigung) und die
steuerrechtlich deutlich entlastete Eigenvorsorge
sinnvoll ergänzt werden kann?
20. Wenn nein, können Sie im Bereich der staatlichen
Pension dafür garantieren, daß auch
die Generation, die etwa im Jahr 2030 in Pension
geht (also die der heute Dreißig -
jährigen) ohne Eigenvorsorge und ohne deutliche
Steigerung der Beiträge der Aktiven
eine Pension erhalten wird, die dem Prinzip der Lebensstandardsicherung
noch ent -
spricht?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage
im Sinne der Bestimmungen des § 61 der
GO - BR dringlich vor Eingang in die Tagesordnung
zu behandelt und dem Erstunterzeichner
Gelegenheit zur Begründung zu geben.