1298/J-BR BR
der Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend: Rolle des Kuratoriums für Verkehrssicherheit
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit, rechtlich
betrachtet ein Verein, erfüllt neben dem
Lobbying für verschiedene verkehrspolitische
Ziele eine Reihe eigentlich hoheitlicher Aufgaben
im Bereich der Straßenverkehrssicherheit. Insbesondere
wurde und wird es immer wieder mit
der Durchführung psychologischer Tests, Nachschulungen
und dergleichen betraut.
Da es sich hierbei aber um keine Behördenverfahren
handelt, die Ergebnisse aber sehr wohl
gravierende Auswirkungen zeigen, wie sich etwa an
einer Kontroverse um Herrn Dr. Hübner
vom Kuratorium Vorarlberg zeigt, wo offensichtlich
sehr großzügig Führerscheinanwärter zu
Alkoholikern gestempelt wurden, die es keineswegs
waren, stellt sich die Frage nach der
Kontrolle und Verantwortung dieses Vereins, der ja
noch dazu seine Einnahmen größtenteils
der öffentlichen Hand verdankt.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher
an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr nachstehende
Anfrage:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage besteht das Kuratorium
für Verkehrssicherheit bzw. dessen
Tätigkeit im Rahmen behördlicher Verfahren?
2. Welche Aufgaben wurden dem Kuratorium für
Verkehrssicherheit im einzelnen und zu
jeweils welchen Konditionen übertragen?
3. Welche finanziellen Leistungen erhält das
Kuratorium für Verkehrssicherheit aus Ihrem
Ressort bzw. aufgrund von Gesetzen, die von Ihnen
zu vollziehen sind?
4. In welcher Form werden die quasi - hoheitlichen
Aktivitäten des Kuratoriums und deren
Qualität von Ihnen kontrolliert, mit welchem
Ergebnis und welchen allfälligen
Konsequenzen geschah dies bisher?