1307/J-BR BR

der Bundesräte Waldhäusl, Eisl und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Hochwasserschäden 1997
Laut ersten Schätzungen sumieren sich die kürzlich entstandenen
Hochwasserschäden in Österreich auf mehrere Milliarden Schilling.
Der Bundeskanzler begab sich an einem Sitzungstag des Nationalrates, mit
Gummistiefeln ausgerüstet, in ein Überschwemmungsgebiet nahe der Bundes -
hauptstadt und versprach medienwirksam unbürokratische Hilfeleistung, vor
allem aus dem Katastrophenfonds.
Tausende Hektar an landwirtschaftlichen Kulturen und Grünland wurden von
Regenunwettern und Hagelschlägen verheert, besonders betroffen sind die
Bauern in den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland
und Steiermark. Folgeschäden wie Ernteverluste wegen Auswuchs, Pilzbefall
usw. sind noch gar nicht abschätzbar, allein die Hagelschäden belaufen sich
auf ca. 500 Mio S.
Der für diese Zwecke ursprünglich gewidmete Katastrophenfonds wird den
Bauern sukzessive unzugänglich gemacht: seit 1995 gibt es aus diesem Fonds
keine Hagelentschädigungen mehr, es gibt auch keine Zahlungen bei Dürre und
Frost, also bei Schäden, die in den letzten Jahren mehrmals aufgetreten sind.
Im Rammen des sogenannten Strukturanpassungsgesetzes beschlossen die
Regierungsparteien die Auflösung und Neugründung des Katastrophenfonds,
wobei sie die aufgelaufenen Reserven dem defizitären Budget einverleibten.
Diese Geldbeschaffungsaktion rächt sich nun an den von Naturkatastrophen
Betroffenen.
Statt, wie vom Bundeskanzler vollmundig versprochen, unbürokratisch Schaden -
ersatz aus dem Katastrophenfonds zu erhalten, werden die Landwirte auf den
Versicherungs - und auf den Kreditweg verwiesen, Wege, die entweder zu weiterer
Verschuldung führen oder deren Begehung erst zu Schadensabgeltung für kommende,
nicht aber für bereits stattgehabte Unwetterschäden führen.
Besonders zynisch erscheint insbesondere den nicht buchführungspflichtigen
Landwirten der Hinweis auf die von Steuerberatern und anderen Experten empfoh -
lene Sammlung von Belegen und Nachweisen der Wiederherstellungskosten zwecks
steuerlicher Begünstigung. Abgesehen davon, daß sich die Sicherstellung von
Kaufbelegen der ursprünglichen Besitztümer in hochwasserverwüsteten Gebäuden
sehr schwierig gestalten dürfte (nur der Zeitwert wird steuerlich berücksichtigt),
erfolgt auch die Gutschrift - wenn überhaupt - erst in den Folgejahren.
Das Kanzlerwort von der raschen und unbürokratischen Katastrophenhilfe
entlarvt sich also rasch als eine der vielen leeren Versprechungen dieser
Bundesregierung, umsomehr, als der nunmehrige Bundeskanzler als Amtsvorgänger
des nunmehrigen Finanzministers für die Ausräumung der Reserven des Katastrophen -
fonds mitverantwortlich war.
Daher stellen die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundeskanzler
die nachstehende
Anfrage:
1.. Gelten die von Ihnen gemachten Versprechungen auf rasche und unbüro -
kratische Hilfe aus dem Katastrophenfonds nur für die Hochwasser -
geschädigten der Gemeinde Hirtenberg, die Sie am 8. Juli 1997 besucht
haben, oder für alle katastrophengeschädigten Österreicher/innen ?
2. Welche Aufgaben erfüllt das am 8. Juli 1997 von der Bundesregierung
aktivierte Krisenmanagement unter der Leitung des ansonsten mit
Kulturfragen befaßten Staatssekretärs im Bundeskanzleramt im Zusammen -
hang mit der Überschwemmungskatastrophe 1997 ?
3. Wie hoch sind die Geldmittel, die dem Krisenmanagment für welche
verschiedenen Zwecke zur Verfügung stehen ?
Da die Hagelschaden 1997 bereits geschätzte 500 Mio S betragen, die Land -
wirte aber dafür nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten versichert
sind, womit meist keine volle Schadensabdeckung erreicht wird:
4. Wie sieht die von Ihnen versprochene rasche und unbürokratische Hilfe
der Bundesregierung für die von Hagelschäden betroffenen Landwirte aus ?
5. Worin besteht die rasche und unbürokratische Hilfe der Bundesregierung
für die von sonstigen, mit der Niederschlagskatastrophe 1997 zusammnen -
hangenden Ernteschäden ?
6. Wie hoch sind die Bundesmittel, die der österreichischen Landwirtschaft
für die 1997 entstandenen Schäden zur Verfügung gestellt werden ?
7. Wie hoch sind die Bundesmittel die den sonstigen Österreichischen
Wirtschafts treibenden für die 1997 entstandenen Katastrophenschäden
zur Verfügung gestellt werden ?
Wie hoch sind die Bundesmittel, die österreichischen Privatpersonen
für die 1997 entstandenen Katastrophenschäden zur Verfügung gestellt
werden ?
Wie hoch sind die Bundesmittel, die die Bundesregierung im Rahmen der
Katastrophenhilfe für Katastrophenschaden im Ausland heuer zur Verfügung
stellt ?
10. Wie sieht die von Ihnen versprochene rasche und unbürokratische Hilfe
konkret aus, wenn die Geschädigten im Rahmen der steuerlichen Geltend -
machung zu ihrem Geld kamen wollen, wobei ihnen neben jahrelanger
Wartezeit auch noch eine Urmenge Bürokratie und Papierkram aufgebürdet
wird (siehe Beilage) ?
11. Entspricht es der von ihnen versprochenen raschen und unbürokratischen
Hilfe, wenn die Katastrophengeschädigten jetzt von geschäftstüchtigen
Managern von Banken und Versicherungen, aber auch von einzelnen
Regierungsmitgliedern, auf den Versicherungs - und auf den Kreditweg
verwiesen werden ?
12. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie also im Sinne der von Ihnen
versprochenen raschen und unbürokratischen Hilfe ergreifen, um allen
österreichischen Katastrophengeschädigten, also auch den Land - und
Forstwirten, die entstandenen Schäden abzugelten ?