1307/J-BR BR
der Bundesräte Waldhäusl, Eisl und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Hochwasserschäden 1997
Laut ersten Schätzungen sumieren sich die kürzlich
entstandenen
Hochwasserschäden in Österreich auf mehrere
Milliarden Schilling.
Der Bundeskanzler begab sich an einem Sitzungstag
des Nationalrates, mit
Gummistiefeln ausgerüstet, in ein Überschwemmungsgebiet
nahe der Bundes -
hauptstadt und versprach medienwirksam unbürokratische
Hilfeleistung, vor
allem aus dem Katastrophenfonds.
Tausende Hektar an landwirtschaftlichen Kulturen
und Grünland wurden von
Regenunwettern und Hagelschlägen verheert, besonders
betroffen sind die
Bauern in den Bundesländern Niederösterreich,
Oberösterreich, Burgenland
und Steiermark. Folgeschäden wie Ernteverluste
wegen Auswuchs, Pilzbefall
usw. sind noch gar nicht abschätzbar, allein
die Hagelschäden belaufen sich
auf ca. 500 Mio S.
Der für diese Zwecke ursprünglich gewidmete
Katastrophenfonds wird den
Bauern sukzessive unzugänglich gemacht: seit
1995 gibt es aus diesem Fonds
keine Hagelentschädigungen mehr, es gibt auch
keine Zahlungen bei Dürre und
Frost, also bei Schäden, die in den letzten
Jahren mehrmals aufgetreten sind.
Im Rammen des sogenannten Strukturanpassungsgesetzes
beschlossen die
Regierungsparteien die Auflösung und Neugründung
des Katastrophenfonds,
wobei sie die aufgelaufenen Reserven dem defizitären
Budget einverleibten.
Diese Geldbeschaffungsaktion rächt sich nun
an den von Naturkatastrophen
Betroffenen.
Statt, wie vom Bundeskanzler vollmundig versprochen,
unbürokratisch Schaden -
ersatz aus dem Katastrophenfonds zu erhalten, werden
die Landwirte auf den
Versicherungs - und auf den Kreditweg verwiesen,
Wege, die entweder zu weiterer
Verschuldung führen oder deren Begehung erst
zu Schadensabgeltung für kommende,
nicht aber für bereits stattgehabte Unwetterschäden
führen.
Besonders zynisch erscheint insbesondere den nicht
buchführungspflichtigen
Landwirten der Hinweis auf die von Steuerberatern
und anderen Experten empfoh -
lene Sammlung von Belegen und Nachweisen der Wiederherstellungskosten
zwecks
steuerlicher Begünstigung. Abgesehen davon,
daß sich die Sicherstellung von
Kaufbelegen der ursprünglichen Besitztümer
in hochwasserverwüsteten Gebäuden
sehr schwierig gestalten dürfte (nur der Zeitwert
wird steuerlich berücksichtigt),
erfolgt auch die Gutschrift - wenn überhaupt
- erst in den Folgejahren.
Das Kanzlerwort von der raschen und unbürokratischen
Katastrophenhilfe
entlarvt sich also rasch als eine der vielen leeren
Versprechungen dieser
Bundesregierung, umsomehr, als der nunmehrige Bundeskanzler
als Amtsvorgänger
des nunmehrigen Finanzministers für die Ausräumung
der Reserven des Katastrophen -
fonds mitverantwortlich war.
Daher stellen die unterzeichneten Bundesräte
an den Herrn Bundeskanzler
die nachstehende
Anfrage:
1.. Gelten die von Ihnen gemachten Versprechungen
auf rasche und unbüro -
kratische Hilfe aus dem Katastrophenfonds nur für
die Hochwasser -
geschädigten der Gemeinde Hirtenberg, die Sie
am 8. Juli 1997 besucht
haben, oder für alle katastrophengeschädigten
Österreicher/innen ?
2. Welche Aufgaben erfüllt das am 8. Juli 1997
von der Bundesregierung
aktivierte Krisenmanagement unter der Leitung des
ansonsten mit
Kulturfragen befaßten Staatssekretärs
im Bundeskanzleramt im Zusammen -
hang mit der Überschwemmungskatastrophe 1997
?
3. Wie hoch sind die Geldmittel, die dem Krisenmanagment
für welche
verschiedenen Zwecke zur Verfügung stehen ?
Da die Hagelschaden 1997 bereits geschätzte
500 Mio S betragen, die Land -
wirte aber dafür nur im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten versichert
sind, womit meist keine volle Schadensabdeckung erreicht
wird:
4. Wie sieht die von Ihnen versprochene rasche und
unbürokratische Hilfe
der Bundesregierung für die von Hagelschäden
betroffenen Landwirte aus ?
5. Worin besteht die rasche und unbürokratische
Hilfe der Bundesregierung
für die von sonstigen, mit der Niederschlagskatastrophe
1997 zusammnen -
hangenden Ernteschäden ?
6. Wie hoch sind die Bundesmittel, die der österreichischen
Landwirtschaft
für die 1997 entstandenen Schäden zur Verfügung
gestellt werden ?
7. Wie hoch sind die Bundesmittel die den sonstigen
Österreichischen
Wirtschafts treibenden für die 1997 entstandenen
Katastrophenschäden
zur Verfügung gestellt werden ?
Wie hoch sind die Bundesmittel, die österreichischen
Privatpersonen
für die 1997 entstandenen Katastrophenschäden
zur Verfügung gestellt
werden ?
Wie hoch sind die Bundesmittel, die die Bundesregierung
im Rahmen der
Katastrophenhilfe für Katastrophenschaden im
Ausland heuer zur Verfügung
stellt ?
10. Wie sieht die von Ihnen versprochene rasche und
unbürokratische Hilfe
konkret aus, wenn die Geschädigten im Rahmen
der steuerlichen Geltend -
machung zu ihrem Geld kamen wollen, wobei ihnen neben
jahrelanger
Wartezeit auch noch eine Urmenge Bürokratie
und Papierkram aufgebürdet
wird (siehe Beilage) ?
11. Entspricht es der von ihnen versprochenen raschen
und unbürokratischen
Hilfe, wenn die Katastrophengeschädigten jetzt
von geschäftstüchtigen
Managern von Banken und Versicherungen, aber auch
von einzelnen
Regierungsmitgliedern, auf den Versicherungs - und
auf den Kreditweg
verwiesen werden ?
12. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie also
im Sinne der von Ihnen
versprochenen raschen und unbürokratischen Hilfe
ergreifen, um allen
österreichischen Katastrophengeschädigten,
also auch den Land - und
Forstwirten, die entstandenen Schäden abzugelten
?