1308/J-BR BR
der Bundesräte Irene Crepaz
und Genossen
an den Präsidenten des Bundesrates
betreffend Nichteinziehung von Fahrausweisen
Via Bundesratsdienst wurden den Bundesräten
völlig gesetzeskonform Fahrausweise für die
kostenlose Benutzung der ÖBB u.a. vor längerer
Zeit ausgestellt, welche eine
Gültigkeitsdauer - laut Aufdruck - teilweise
bis Ende 1999 haben. Nunmehr wurden die
diesbezüglichen Rechtsgrundlagen abgeändert,
wonach den Mitgliedern des Bundesrates eine
solche Freifahrt nicht mehr zusteht.
Wie ich selbst feststellen mußte, ist das Außerkraftreten
der Rechtsgrundlage nicht allen
Kontrollorganen bekannt, um einen - auch ungewollten
- Mißbrauch hintanzuhalten, erscheint
es mir unlogisch, warum die austeilende Stelle diese
Fahrausweise nicht einzieht.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher
an den Präsidenten des Bundesrates
nachstehende
Anfrage:
1. Warum wurden die Fahrausweise nicht eingezogen
? Werden Sie dies veranlassen ?
2. Ist Ihnen bekannt, ob von Mitgliedern des Bundesrates
dieser Fahrausweis nach
Wegfallen der Rechtsgrundlage benützt wurde?