1310/J-BR BR

der Bundesräte Dr. Harring
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend "Adaptierungen bestehender Gesetze"
Das Belastungspaket 1996 sollte zu 2/3 aus Ausgabenkürzungen und zu 1/3 aus Steuererhö -
hungen finanziert werden. Tatsächlich wurde das Budgetziel durch rund 2/3 an Mehrein -
nahmen erreicht.
Es verwundert daher nicht, daß die OECD kritisiert, daß das Konsolidierierungsprogramm
hauptsächlich zu kurzfristig angelegt wurde und daß einige steuerliche Maßnahmen
vorübergehend zu Mehreinnahmen führen, aber andererseits in den späteren Jahren
entsprechende Einnahmensausfälle nach sich ziehe werden. Daher rechnet die OECD noch
im Juni 1997 für 1998 mit einem Budgetdefizit von 3,4 %.
Aber auch 1997 ist das Erlangen des Budgetziels keineswegs garantiert. Die Bundesregierung
mußte bereits bloße Adaptierungen bereits bestehender Gesetze vornehmen, wie z.B.
Beschränkung der privaten Einfuhr von Zigaretten, Kürzung der Bausparprämie, Erhöhung
der Gebühren für Stempelmarken etc., um das Budget auf Kurs halten zu können.
Auf weitere Belastungen konnte vorerst verzichtet werden, da das Einkommensteuer - und das
Lohnsteueraufkommen - u.a. als Folge der kalten Progression - deutlich über dem BVA
1997 liegen wird. Diese Tatsache veranlaßte den Bundesminister für Finanzen in einem
Interview zur Aussage, daß die Steuerprogression die moderate Form des Sparens in Form
eines Pakets ist, wo sich jeder als Verlierer und niemand als Gewinner fühlt.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Inwiefern fühlt sich der Bund als Verlierer, wenn der Bund durch die überdurchschnittlich
steigenden Einkommen - und Lohnsteuereinnahmen nur als Gewinner angesehen werden
muß?
2. Liegen im Finanzministerium Berechnungen über die negativen Auswirkungen der kalten
Progression auf ?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Berechnungen'?
Wenn nein, gibt es darüber Schätzungen?
3. Werden im Finanzministerium Überlegungen angestellt, wie das Gebührengesetz
verbessert werden könnte?
Wenn ja, an welche Änderungen bzw. Vereinfachungen wird dabei gedacht?
4. Schließen Sie sich der Ansicht einiger Experten an, wonach ein Ersetzen der
Stempelmarken durch moderne Zahlungsformen eine enorme Zeit - und Geldersparnis für
die öffentliche Verwaltung bedeuten würde?
Wenn nein, auf Grund welcher Studien kommen sie zu diesem Ergebnis?
5. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Kritik, daß durch die Verordnung hinsichtlich
der 25 - Stück - Beschränkung für Zigarettenimporte aus Nicht - EU - Ländern die
Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht gegeben sei?
6. Haben Sie bei dieser Veränderung ein Rechtsverfahren - wie bei der Mindest - KöSt nun zum
zweiten Mal - bewußt in Kauf genommen'?
Wenn nein, warum nicht'?
7. Welche Auswirkungen auf das Budget würden sich bei Aufhebung der
Zigarettenverordnung. der Mindest - KöSt, der Getränkesteuer, der Fremdenverkehrsabgabe
sowie der Handelskammerumlage ergeben'?
8. Auf welche Höhe würden sich bei Aufhebung o.a. Bestimmungen die Fehlbeträge für das
Budget belaufen?
9. Gibt es im Finanzministerium Überlegungen zu diesem Fall, wie man dies von einem
sorgfältigen Kaufmann erwartet'?
Wenn nein. warum nicht'?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen würden Sie reagieren?
10. Können Sie ausschließen, daß es bei den Bausparverträgen bei Steigen der
Sekundärmarktrendite zu einer neuerlichen Änderung der gesetzlichen Bestimmungen
kommt?