1310/J-BR BR
der Bundesräte Dr. Harring
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend "Adaptierungen bestehender Gesetze"
Das Belastungspaket 1996 sollte zu 2/3 aus Ausgabenkürzungen
und zu 1/3 aus Steuererhö -
hungen finanziert werden. Tatsächlich wurde
das Budgetziel durch rund 2/3 an Mehrein -
nahmen erreicht.
Es verwundert daher nicht, daß die OECD kritisiert,
daß das Konsolidierierungsprogramm
hauptsächlich zu kurzfristig angelegt wurde
und daß einige steuerliche Maßnahmen
vorübergehend zu Mehreinnahmen führen,
aber andererseits in den späteren Jahren
entsprechende Einnahmensausfälle nach sich ziehe
werden. Daher rechnet die OECD noch
im Juni 1997 für 1998 mit einem Budgetdefizit
von 3,4 %.
Aber auch 1997 ist das Erlangen des Budgetziels keineswegs
garantiert. Die Bundesregierung
mußte bereits bloße Adaptierungen bereits
bestehender Gesetze vornehmen, wie z.B.
Beschränkung der privaten Einfuhr von Zigaretten,
Kürzung der Bausparprämie, Erhöhung
der Gebühren für Stempelmarken etc., um
das Budget auf Kurs halten zu können.
Auf weitere Belastungen konnte vorerst verzichtet
werden, da das Einkommensteuer - und das
Lohnsteueraufkommen - u.a. als Folge der kalten Progression
- deutlich über dem BVA
1997 liegen wird. Diese Tatsache veranlaßte
den Bundesminister für Finanzen in einem
Interview zur Aussage, daß die Steuerprogression
die moderate Form des Sparens in Form
eines Pakets ist, wo sich jeder als Verlierer und
niemand als Gewinner fühlt.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher
an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Inwiefern fühlt sich der Bund als Verlierer,
wenn der Bund durch die überdurchschnittlich
steigenden Einkommen - und Lohnsteuereinnahmen nur
als Gewinner angesehen werden
muß?
2. Liegen im Finanzministerium Berechnungen über
die negativen Auswirkungen der kalten
Progression auf ?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Berechnungen'?
Wenn nein, gibt es darüber Schätzungen?
3. Werden im Finanzministerium Überlegungen
angestellt, wie das Gebührengesetz
verbessert werden könnte?
Wenn ja, an welche Änderungen bzw. Vereinfachungen
wird dabei gedacht?
4. Schließen Sie sich der Ansicht einiger Experten
an, wonach ein Ersetzen der
Stempelmarken durch moderne Zahlungsformen eine enorme
Zeit - und Geldersparnis für
die öffentliche Verwaltung bedeuten würde?
Wenn nein, auf Grund welcher Studien kommen sie zu
diesem Ergebnis?
5. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Kritik,
daß durch die Verordnung hinsichtlich
der 25 - Stück - Beschränkung für
Zigarettenimporte aus Nicht - EU - Ländern die
Gewährleistung der Gleichmäßigkeit
der Besteuerung nicht gegeben sei?
6. Haben Sie bei dieser Veränderung ein Rechtsverfahren
- wie bei der Mindest - KöSt nun zum
zweiten Mal - bewußt in Kauf genommen'?
Wenn nein, warum nicht'?
7. Welche Auswirkungen auf das Budget würden
sich bei Aufhebung der
Zigarettenverordnung. der Mindest - KöSt, der
Getränkesteuer, der Fremdenverkehrsabgabe
sowie der Handelskammerumlage ergeben'?
8. Auf welche Höhe würden sich bei Aufhebung
o.a. Bestimmungen die Fehlbeträge für das
Budget belaufen?
9. Gibt es im Finanzministerium Überlegungen
zu diesem Fall, wie man dies von einem
sorgfältigen Kaufmann erwartet'?
Wenn nein. warum nicht'?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen würden
Sie reagieren?
10. Können Sie ausschließen, daß
es bei den Bausparverträgen bei Steigen der
Sekundärmarktrendite zu einer neuerlichen Änderung
der gesetzlichen Bestimmungen
kommt?