1322/J-BR BR
 
der Bundesräte Mühlwerth, Dr. Tremmel, Moser und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Änderungen im Sozialversicherungssystem
Im Gleichschritt mit den Budgetverhandlungen 1998 und 1999 behandelt die
Bundesregierung angeblich auch die Reform des Sozialversicherungssystems.
Bis dato sind Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates aber auf
Medienberichte angewiesen, da Ihnen von der Bundesregierung noch keine
diesbezüglichen Unterlagen übermittelt wurden.
Einerseits ist von einer Hereinnahme der geringfügig Beschäftigten in die
Sozialversicherung die Rede, andererseits soll die automatische Mitversicherung
für die bekanntermaßen schwer arbeitenden Bäuerinnen entfallen. Dafür ist an -
geblich daran gedacht, ab Pflegestufe fünf, also bei außergewöhnlichem Pflege -
aufwand, dauernder Beaufsichtigung oder praktischer Bewegungsunfähigkeit des
Pflegefalles den Dienstgeberbeitrag zur Sozialversicherung des Pflegenden aus
Bundesmitteln durch das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
zu entrichten.
Um die Tragweite der geplanten Maßnahmen hinsichtlich Frauenfreundlichkeit,
Leistungsgerechtigkeit und Auswirkung auf die Finanzen des Bundes und der
Länder beurteilen zu können, sind entsprechende Berechnungen und Zusatzinfor -
mationen erforderlich.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Welche Ausgaben veranschlagt Ihr Ressort für den Fall der Übernahme des
Dienstgeberbeitrags zur Sozialversicherung für pflegende von Pflegefällen
ab Pflegestufe fünf aus Bundesmitteln ab dem kommenden Budgetjahr 1998 ?
2. Für wieviele Personen plant Ihr Ressort ab kommendem Jahr die Dienstgeber -
beiträge an die Sozialversicherung zu entrichten, aufgeschlüsselt nach
folgenden Kategorien:
a) private Pflegende (z.B. Familienmitglieder) in Privathaushalten,
b) geringfügig beschäftigte pflegende in Privathaushalten,
c) freiwillig helfende pflegende im Rahmen von Hilfe - und Wohlfahrtsorganisationen,
d) geringfügig beschäftigte pflegende im Rahmen von Hilfs - und Wohlfahrtsorgani -
sationen,
e) regulär beschäftigte pflegende im Rahmen von Hilfe - und Wohlfahrtsorganisa -
tionen,
f) geringfügig beschäftigte pflegende in stationären Bereichen des Bundes,
g) regulär beschäftigte pflegende in stationären Bereichen des Bundes,
h) geringfügig beschäftigte pflegende in stationären Bereichen der Länder,
i) regulär beschäftigte pflegende in stationären Bereichen der Länder,
j) geringfügig beschäftigte pflegende in stationären Bereichen der Gemeinden
k) regulär beschäftigte Pflegende in stationären Bereichen der Gemeinden,
1) geringfügig beschäftigte pflegenden sonstigen Bereichen,
m) regulär beschäftigte pflegende in sonstigen Bereichen ?
 
3. Wie hoch ist derzeit die Zahl der geringfügig Beschäftigten, aufgeschlüsselt
nach Frauen und Männern, in den einzelnen Wirtschaftszweigen ?
4. Für welche dieser Wirtschaftszweige ist eine Hereinnahme der geringfügig
Beschäftigten in das Sozialversicherungssystem (insbesondere Pensionssystem)
a) geplant,
b) weiterhin nicht vorgesehen ?
5. Für welche dieser Wirtschaftszweige plant das Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales die Übernahme des Dienstgeberanteils
für geringfügig Beschäftigte, analog zum Pflegebereich ?
6. Wird sich die Definition der geringfügigen Beschäftigung in Zukunft
a) nach der Zahl der täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Arbeits -
stunden oder
b) nach der Höhe des täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einkommens
(brutto bzw. netto)
richten ?
7. Welche Vorschläge wurden Ihrem Ressort seitens der Sozialversicherung der
Bauern vorgelegt, die Reform des Sozialversicherungssystems für Bäuerinnen
und Bauern betreffend ?
8. Welche Vorschläge wurden Ihrem Ressort seitens des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträgern vorgelegt, die Reform des Sozialversicherungs
systems für Bäuerinnen und Bauern betreffend ?
9. Von welcher Seite stammt der Plan des zukünftigen Entfalls der automatischen
Mitversicherung für die bekanntermaßen schwer arbeitenden Bäuerinnen ?
10. Wie lautet die genaue Begründung dafür, beim zukünftigen Entfall der
automatischen Mitversicherung für Ehepartner ausgerechnet bei den
schwer arbeitenden Bäuerinnen zu beginnen ?
11. Welche Berechnungen über die finanziellen Auswirkungen dieses Vorhabens
a) auf das Bundesbudget,
b) auf die Gebarung der Sozialversicherung der Bauern ?
12. Welche Absicherung wird anstelle der Mitversicherung für Bäuerinnen
getroffen werden:
a) die Sozialversicherungspflicht als selbständig Tätige,
b) die Sozialversicherungspflicht als unselbständig Tätige,
c) die Einstufung als geringfügig Beschäftigte,
d) sonstiges ?
13. Warum hat Ihr Ressort sich nicht rechtzeitig darum bemüht, für die
soziale Absicherung von Bäuerinnen und Bauern EU - Mittel zu erhalten,
wie dies andere EU - Mitgliedstaaten oder - Regionen erfolgreich
praktizieren ?