1337/J-BR BR
 
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und
Dr. Reinhard Bösch)
an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
betreffend Einführung eines Chipkartensystems in der Sozialversicherung
Nach einer vom Nationalrat am 21. November 1996 gefaßten Entschließung sollten bis zum
1. Jänner 1998 die Voraussetzungen für die Einführung eines Chipkartensystems in der
Sozialversicherung geschaffen werden. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, daß
nicht nur dieser Termin nicht eingehalten werden kann, sondern daß überhaupt offen ist, zu
welchem Zeitpunkt eine Einführung möglich ist.
Anderseits wird die Frage immer drängender, warum ungeachtet der durch die elektronische
Datenverarbeitung möglichen Rationalisierungsmöglichkeiten nach wie vor an dem seit
Jahrzehnten unverändert gebliebenen Krankenscheinsystem festgehalten wird. Dies gilt
umso mehr, als damit nicht nur den die Krankenscheine ausstellenden Dienstgebern,
sondern auch bei den Ärzten und den Kankenversicherungsträgern ein volkswirtschaftlich
ins Gewicht fallender, aber durchaus vermeidbarer Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Durch die Einführung der Krankenscheingebühr wurde dieses Problem noch wesentlich
verschärft.
Unabhängig von der noch viele ungeklärte Fragen aufwerfenden Diskussion über die Ein -
führung eines Chipkartensystems in der Sozialversicherung wurde in Vorarlberg im
Zusammenwirken der betroffenen Sozialpartner bereits 1996 als mögliche Sofortmaßnahme
ein Modell entwickelt, nachdem der Krankenschein durch eine (möglichst maschinen-
lesbare) einfache Versichertenkarte ersetzt werden soll, wie sie beispielsweise in
Luxemburg bereits seit zehn Jahren verwendet wird. Auf dieser Karte sollen solche Daten
gespeichert werden, die auch aus dem Krankenschein ersichtlich und für die Verrechnung
erforderlich sind. Dieses Modell könnte in Vorarlberg deshalb rasch und effizient eingesetzt
werden, weil hier sowohl bei der Krankenkassen als auch beim Großteil der Ärzte die
Voraussetzungen für eine elektronische Datenübermittlung und Abrechnung bereits gegeben
sind.
Ein solches Pilotprojekt böte den Vorteil, daß
- daß es rasch und ohne große Umstellungskosten umsetzbar ist;
- in einem überschaubaren Rahmen Erfahrungen für eine nachfolgende bundesweite
Umstellung auf ein Chipkartensystem gewonnen werden könnten;
- die Patienten von der Besorgung der Krankenscheine und die Betriebe von ihrer
Verwaltung entlastet werden;
- auch bei den Apotheken durch eine EDV - Verrechnung ihrer Leistungen mit den
Kankenversicherungsträgern Vereinfachungen erreicht werden können, und
- die spätere Einführung einer Chipkarte nicht behindert wird, aber auch nicht abgewartet
werden muß.
 
Als Rechtsgrundlage für einen solchen Pilotversuch könnte beispielsweise in § 135 ASVG
eine Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Arbeit und Soziales geschaffen
werden, wonach zu Erprobungszwecken und befristet in einzelnen Ländern anstelle des
Krankenscheines andere, genau zu bestimmende Datenträger zur Inanspruchnahme und
Verrechnung ärztlicher Leistungen zugelassen werden können.
In der Anfragebeantwortung 1142/AB - BRI97 vom 23. Dezember 1996 hatte der Bundes -
minister für Arbeit und Soziales die Auffassung vertreten, daß die Anregung zur Durch -
führung eines solchen Pilotversuchs angesichts der für 1. Jänner 1998 festgelegten Ein -
führung des Chipkartensystems obsolet sei, daß auf die gestellten Fragen gar nicht mehr
gesondert eingegangen wurde.
Nachdem sich in der Zwischenzeit die seinerzeitige Annahme als obsolet herausgestellt hat
und ein konkreter neuer Termin für die bundesweite Einführung der Chipkarte nicht
absehbar ist, richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Arbeit
und Soziales folgende
Anfrage:
1. Welche Gründe sind maßgeblich dafür, daß entgegen der Entschließung des Nationalrats
vom 21. November 1996 die Einführung eines Chipkartensystems zum 1 Jänner 1998
nicht möglich ist?
2. Welche Vorarbeiten konnten bisher im Einvernehmen aller Beteiligten abgeschlossen
werden?
3. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis wurde der Datenschutzrat mit dem
Vorhaben befaßt?
4. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis wurden Kosten/Nutzen - Berechnung
angestellt bzw. welche von anderen Stellen durchgeführte Berechnungen dieser Art sind
Ihnen bekannt?
5. Bis wann ist mit der erforderlichen Ausschreibung für das Chipkartensystem zu rechnen
und welche Vorgaben werden dieser Ausschreibung zugrunde gelegt werden?
6. Bis zu welchem spätesten Termin können Sie die bundesweite Einführung des Chip -
kartensystems gewährleisten?
7. Wie beurteilen Sie den dargestellten Vorschlag, zumindest in einzelnen Ländern im
Einvernehmen mit den Krankenversicherungsträgern und den betroffenen Interessen -
Vertretungen zu Erprobungszwecken anstelle des Krankenscheines andere Datenträger
wie z.B. eine Versichertenkarte zur Inanspruchnahme und Verrechnung ärztlicher
Leistungen einzusetzen, damit das völlige veraltete Krankenscheinsystem so rasch wie
möglich abgelöst werden kann?