1346/J-BR BR
 
der Bundesräte Weilharter und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend die dauerhafte Verwendung des Bundesheeres für ressortfremde Zwecke
Das Budget des Bundesministeriums für Landesverteidigung ist in den letzten Jahren
kontinuierlich zurückgegangen, während die Aufgaben immer mehr angestiegen sind. So ist
neben der engeren Aufgabe der militärischen Landesverteidigung ein Ansteigen an Auslands -
und Assistenzeinsätzen zu verzeichnen. Dieses geht einher mit einem immer höher werdenden
Anteil der Personalkosten am LV - Budget. Als Folge davon sinkt der Investitionsaufwand, was
eine Reduktion der Aufwendungen für Waffen und Gerät bedeutet.
Darüber hinaus wird vom Bundesheer aber auch erwartet, regionale Wirtschaftsinteressen zu
berücksichtigen und die Basis für jene männlichen Spitzensportler darzustellen, die einer
Sportart nachgehen, in der keine ausreichende Finanzierung durch die öffentliche Hand erfolgt
und private Förderer und Financiers so gut wie nicht existieren. Diese Sportler erzielen dafür
großartige Erfolge für Österreich und stellen damit ein nationales uns internationales
Aushängeschild für unser Land und für das Bundesheer dar.
Auch der sehr erfolgreiche Assistenzeinsatz an der burgenländischen Grenze wurde
mittlerweile zum Aushängeschild für das ÖBH. Ansich stellt dieses dauerhafte Provisorium
aber einen verfassungswidrigen Zustand dar, weil dies nach der geltenden Rechtsordnung eine
Aufgabe des Innenministeriums wäre und die Assistenz nicht von durchgehender und
mehrjähriger Dauer sein kann. Auch wenn die Anfragesteller davon ausgehen, daß diese
Aufgabe vom Bundesheer billiger und effizienter gelöst werden kann. Vor allem weil die
eingesetzten Truppen im Bedarfsfall jederzeit verstärkt oder - nach Wegfall der Schengen -
Verpflichtungen durch den Beitritt unserer südlichen und östlichen Nachbarn zu diesem
Abkommen - auch jederzeit abgezogen werden könnten. Darüber hinaus ist auch das
entsprechende Gerät in dualer Rolle einsetzbar. Die Kosten für diese Aufgaben muß aber das
Bundesheer ohne Kostenersatz aus anderen Ressorts tragen.
 
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1. Wie hoch ist der Kostenanteil der HSNS am Landesverteidigungsbudget?
2. Welchen Kostenersatz leistet das für Sportförderung zuständige BKA dem BMLV für diese
Tätigkeit ?
3. In welcher Weise stehen die Angehörigen oder die ehemaligen Angehörigen der HSNS
dem ÖBH für seinen Präsenz - oder MobAuftrag zur Verfügung?
4. Wie hoch sind die Gesamtkosten (Grundkosten und Mehraufwand für Personal und
Material) für den Assistenzeinsatz des ÖBH im Burgenland seit bestehen dessen (in Jahren
und Positionen aufgeschlüsselt) ?
5. Welchen Kostenersatz leistet das für innere Sicherheit zuständige BMI dem BMLV für
diese Tätigkeit?
6. Gab es Überlegungen grenznahe BH - Kasernen der Exekutive für die Aufstellung der
Grenzgendarmerie zur Verfügung zu stellen, damit diese keine eigenen Unterkünfte
errichten müßte ?
7. Wenn nein: warum nicht?
8. Stimmen Sie den Anfragestellern zu, daß die (verfassungs)gesetzliche Grundlage für beide
Aufgabenstellungen in Permanenz nicht gegeben ist?
9, Wenn nein: wie begründen Sie das ?